Die vorliegende Arbeit untersucht das Problemfeld Prostitution und Menschenhandel. Im Zentrum dieser Arbeit stehen zum einen verschiedene theoretische Definitionsansätze sowie die Hintergründe und das Ausmaß von Menschenhandel. Das Handlungsfeld der Sozialarbeit dient mittels konkreten Strategien, Zielen und Präventionskampagnen als Ansatzpunkt, um der Frage, welchen Beitrag die soziale Arbeit in dem Problemfeld leisten kann, nachzugehen.
Aufgrund der inhaltlichen Kapazitäten dieser Seminararbeit und der Tatsache, dass der Anteil an Frauen weltweit auf 80% geschätzt wird und damit den größten Teil darstellen, wird in der vorliegenden Arbeit ausschließlich der Handel von Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung thematisiert, obwohl das deutsche Recht zwischen Menschen- und Frauenhandel unterscheidet. Anschließend erfolgt die Darstellung möglicher Vorgehensmethoden der Menschenhändler sowie die Beweggründe und möglichen Problemlagen der Opfer, als auch die sich daraus ergebenden Aufgaben und Ziele für die Soziale Arbeit herausgearbeitet. Außerdem gilt es zu durchleuchten, welche Organe innerhalb der zu leistenden Hilfe involviert werden müssen. In Rahmen der vorliegenden Arbeit werden ebenso mögliche Probleme und Herausforderungen der Sozialen Arbeit aufgeführt und diskutiert.
Im Anschluss erfolgt im Fazit eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse, um einen möglichen Ausblick auf weitere Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten zu liefern und kritisch zu hinterfragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Menschenhandel zum Zweck sexuellen Ausbeutung und Prostitution
2.1 Begriffsklärung und Definition
2.1.1 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
2.1.2 Prostitution
3. Vorgehen der Menschenhändler
3.1. Anwerbung
3.2. Schleusung und Fluchtvermeidung
3.3. Ausbeutung
4. Handlungsfeld für die Soziale Arbeit
4.1. Handlungsfeld Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
4.1.1. Ziele und Betreuung der Fachberatungsstellen
4.1.2. Aufklärungs- und Präventionskampagnen
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Menschenhandel stellt eines der lukrativsten Verbrechen Weltweit dar und rückt als eine moderne Form der organisierten Sklaverei des 21. Jahrhunderts immer weiter in den öffentlichen Vordergrund.
Aufgrund der Komplexität wird oft ein vereinfachtes Bild dargestellt, dass dem Problemfeld sowohl aus juristischer als auch sozialer Sicht nicht gerecht wird (vgl. KOK e.V. 2015: 228). Doch was kann konkret dafür getan werden, um adäquat Hilfe für Opfer von Menschenhandel zu gewährleisten?
Die vorliegende Arbeit untersucht das Problemfeld Prostitution und Menschenhandel. Im Zentrum dieser Arbeit stehen zum einen verschiedene theoretische Definitionsansätze sowie die Hintergründe und das Ausmaß von Menschenhandel. Das Handlungsfeld der Sozialarbeit dient mittels konkreten Strategien, Zielen und Präventionskampagnen als Ansatzpunkt, um der Frage, welchen Beitrag die soziale Arbeit in dem Problemfeld leisten kann, nachzugehen.
Aufgrund der inhaltlichen Kapazitäten dieser Seminararbeit und der Tatsache, dass der Anteil an Frauen weltweit auf 80% geschätzt wird und damit den größten Teil darstellen (vgl. Süssmuth 2008: 7), wird in der vorliegenden Arbeit ausschließlich der Handel von Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung thematisiert, obwohl das deutsche Recht zwischen Menschen- und Frauenhandel unterscheidet. Anschließend erfolgt die Darstellung möglicher Vorgehensmethoden der Menschenhändler sowie die Beweggründe und möglichen Problemlagen der Opfer, als auch die sich daraus ergebenden Aufgaben und Ziele für die Soziale Arbeit herausgearbeitet. Außerdem gilt es zu durchleuchten, welche Organe innerhalb der zu leistenden Hilfe involviert werden müssen. In Rahmen der vorliegenden Arbeit werden ebenso mögliche Probleme und Herausforderungen der Sozialen Arbeit aufgeführt und diskutiert.
Im Anschluss erfolgt im Fazit eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse, um einen möglichen Ausblick auf weitere Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten zu liefern und kritisch zu hinterfragen.
2. Menschenhandel zum Zweck sexuellen Ausbeutung und Prostitution
2. 1 Begriffsklärung und Definition
2.1.1 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Um die Thematik Menschenhandel begreiflich zu machen, ist es von Bedeutung die Definition zu kennen. §232 ff des Strafgesetzbuches verbietet den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie die Zwangsprostitution. Menschenhandel wird zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verstanden sofern sexuelle Handlungen zur Gewinnerzielung unter Ausnutzung der Opfersituation erzwungen werden. Es stellt nach § 232 ff StGB eine der schwerwiegendsten Straftaten gegen die persönliche Freiheit eines Menschen dar (vgl. Stascheit 2011: 180) Das Palermo Protokoll konkretisiert diese Definition und bezeichnet Menschenhandel als „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder durch andere Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.“ (Palermo Protokoll 2000: Art. 3) Das 2003 in Kraft getretene und 2006 von Deutschland ratifizierte Protokoll ist ein wesentlicher Bestandteil des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität. Sie zielt auf die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und Bekämpfung organisierter Kriminalität ab (vgl. KOK e.V. 2015: S. 212 und 220 f.).
Weltweit werden jährlich laut Angaben der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) circa zweieinhalb Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel (vgl. Schirrmacher 2013: 13). Insbesondere Frauen aus Osteuropa, Albanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien aber auch Polen und Ukraine sind davon betroffen (Geisler 2005: 23). Die IOM (Organisation für Migration) geht davon aus, dass jedes Jahr etwa „eine halbe Millionen Frauen und Kinder aus Ost- und Mitteleuropa nach Westeuropa gehandelt werden.“ (Schirrmacher 2013:15) Das wirkliche Ausmaß lässt sich jedoch aufgrund des großen Dunkelfeldes nur sehr schwer erfassen. „Auch wenn genaue Zahlen schwer zu ermitteln sind, steht die Tendenz fest: immer mehr Frauen werden Opfer von Frauenhandel und leben als solche in Westeuropa und auch in Deutschland.“ (Mentz 2001: 44) Dennoch ist bei diesen Zahlen der Menschenhandel ein sehr relevantes Thema für Deutschland.
2.1.2 Prostitution
Auch im Bereich der Prostitution herrscht ähnlich wie beim Menschenhandel eine Vielzahl an Begriffen und diversen Definitionen. Im Rahmen dieser Arbeit geht es nicht um die Prostitution als Erwerbstätigkeit und Arbeitsform sondern vielmehr um strafrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Menschenhandel. Unter Prostitution im Zusammenhang mit Menschenhandel wird vor allem die sogenannte auslandsspezifische Hilflosigkeit einer Person bzw. Frau, die mit der Aufnahme der Prostitution in einem anderen Land, durch die sie ausgebeutet wird, beginnt (vgl. Czarnecki et. al. 2014: 13). Sie werden zur Prostitution in einem anderen Land gezwungen. „Der Zwang kann dabei verschiedene Formen annehmen; er kann sowohl durch psychische Gewalt oder Androhung derselben als auch durch Erpressung, unrechtmäßiges Einbehalten von Dokumenten und verdientem Geld, Raub, Isolation oder Betrug ausgeübt werden. Auch das Ausnutzen einer hilflosen Lage, der Autoritätsmissbrauch und die Schuldknechtschaft sind Formen des Zwangs. Die Abhängigkeitsverhältnisse entstehen beispielsweise durch „fiktive“ Schulden für die Einreise, die zunächst abgearbeitet werden müssen.“ . (Czarnecki et. al. 2014: 13). Sie sind oftmals die unsichtbaren Opfer des Menschenhandels und finden sich mit dem Geschäft verkauft zu werden ab. Im Gegensatz zu Waffen, Drogen und anderen illegalen Gütern kann die „Ware Mensch“ über einen längeren Zeitraum Gewinn bringen. Der Menschenhandel im Zusammenhang mit Prostitution findet nach Angaben der Kriminalpolizei in drei Phasen statt: die Phase der Anwerbung, die Phase der Schleusung und die Phase der Ausbeutung (Hans Seidel Stiftung 2019). Das folgende Kapitel widmet sich dem Vorgehen der Menschenhändler und damit einher auch mit den Phasen.
3. Vorgehen der Menschenhändler
3.1. Anwerbung
Aufgrund von Armut und Migrationsbereitschaft ist die Anwerbung für Menschenhändler relativ einfach. Geschickt zugeschnittene Angebote, ein gut bezahlter Job, eine Karriere als Darstellerin oder Tänzerin führen oftmals schnell zum Erfolg. In vielen Fällen werden Frauen häufig durch Bekannte, Familienmitglieder oder Freunde Opfer von Menschenhandel (Geisler 2005: 24). Im Wesentlichen werden Frauen durch folgende Kategorien rekrutiert:
- Arbeitsanzeigen, welche speziell auf Frauen zugeschnitten sind. Darunter werden Jobs wie Kellnerin, Haushaltshilfe oder Hotelreinigungskräfte angeboten.
- Reiseagenturen, die sich vermeintlich um Formalitätsabwicklungen jeglicher Art hinsichtlich der Pässe, dem Transport sowie dem Arbeitsvertrag kümmern.
- Arbeitsagenturen, die sich mutmaßlich um einen garantierten Job und Arbeitsverträge kümmern (Geisler 2005: 24).
- Vorgetäuschte Liebe durch Heiratsplänen und einem traumhaften Leben in Saus und Braus ist eine weitere Masche von Menschenhändlern, um ihre Opfer zu rekrutieren (Ackermann 2010: 39).
Anhand des Berichtes der polizeilich bekannten Fälle zwischen 2008 und 2013 sind darüber hinaus weitere Strategien, Frauen anzuwerben bekannt, siehe Tabelle (Zietlow 2018: 56):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Form der instrumentellen Täuschung, die auf kreierten falschen Zukunftsvisionen basiert, führt dazu, dass Frauen optimistisch einwilligen. Ihnen wird versprochen, dass sie überdurchschnittlich viel Geld mit einer nicht anstrengenden Arbeit verdienen werden und jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren können (Ackermann 2010:39). In Westeuropa angekommen finden sich die Frauen in Arbeitsbedingungen wieder, in denen sie als Prostituierte arbeiten müssen. Laut dem BKA wurden im Jahr 2014 46 % der Frauen „unter Täuschung zur Prostitutionsübung verleitet“ und wurden Opfer von Menschenhandel (BKA 2014: 7). Sie werden zum Geschlechtsverkehr mit einer hohen Zahl an Freier zum Teil auch ohne Kondom und unnormalen Sexualpraktiken gezwungen. Oftmals sind sie auch Gewalttätigkeiten ausgesetzt und müssen diese dulden (Ackermann 2010: 38f.).
3.2. Schleusung und Fluchtvermeidung
In der Phase der Schleusung wird bewusst Hilflosigkeit erzeugt, um sie anschließend gegen die Opfer zu verwenden. Die Täter setzen wie bereits bei der Rekrutierung nach Westeuropa diverse Manipulationsstrategien an, um die Abhängigkeit des Opfers zum Täter und zur Tätigkeit zu erzielen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Manipulationsstrategien:
- Einbehalten des Personalausweises oder des Reisepasses, um eine mögliche Ausreise zu verhindern (Ackermann 2010: 39).
- Den Kontakt zur Heimat und zu Verwandten bewusst und gezielt abbauen, indem das Handy einbezogen wird.
- Kriminalisierung der Opfer durch den Hinweis mehrere Straftraten unter anderem durch den Grenzübertritt und der gefälschten Papiere begangen zu haben, um so auch zu verhindern, dass sie sich an die Polizei wenden.
- Vermeintliche Schulden durch beschaffene Reiseunterlagen, die die Opfer ihren Tätern schulden (Hans Seidel Stiftung 2019). „Das umfasst zum Beispiel die Kosten für Transport, Unterbringung, Visa oder Passbeschaffung, die in der Regel stark überhöht sind. Schleusung kann im Einzelfall in Menschenhandel münden. Etwa, wenn Menschen aufgrund der Schleusung in Abhängigkeit geraten und sie die Kontrolle über ihre Bewegungs- oder Entscheidungsfreiheit verlieren. Frauen aus weiter entfernten Drittstaaten, wie zum Beispiel aus afrikanischen Ländern, haben nicht selten bereits bei ihrer Ankunft in Deutschland bis zu 40.000 Euro "Schulden"“. (BPB 2013: 1)
- Einsatz von Gewalt, indem die Opfer massiver körperlicher Gewalt ausgesetzt sind (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. 2018: 56).
[...]
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2021, Soziale Arbeit mit Betroffenen von Menschenhandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127189
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