In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen, welche im Jahr 1933 begann als Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde und 1945 mit der Kapitulation der Wehrmacht endete. Den bisherigen Wohlfahrtsstaat verwandelten die Nationalsozialisten in einen Volkswohlfahrtsstaat, wobei lediglich die Aspekte der Rassenhygiene erhalten geblieben sind und dazu dienen sollten, die »wertvollen brauchbaren« von den »unbrauchbaren« Menschen kategorisch zu trennen. In der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu zahlreichen Euthanasieverfahren an verschiedenen, der NS-Ideologie nicht entsprechenden, sogenannten »lebensunwerten« Menschen, wie Anfangs mit dem Aspekt der Rassenhygiene erwähnt. Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten täglich mit Menschen deren (sozialen) Probleme beispielsweise von (seelischen-) Behinderungen über Arbeits- und Wohnungslosigkeit bis hin zu Abhängigkeitserkrankungen reichen. Diese Menschen jedoch galten nach der NS-Ideologie als „Lebensunwerte“ (Münchmeier, 2014). Dementsprechend stelle ich die These auf, dass sich Fürsorgerinnen während der Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen der negativen Eugenik am Euthanasieverfahren beteiligt haben. Demzufolge möchte ich Ihnen einen Ausblick über die folgenden Kapitel der Hausarbeit geben. Im zweiten Kapitel möchte ich mich einer kurzen Übersicht zur Volkspflege widmen, damit der weitere Verlauf der Hausarbeit verstanden werden kann, wobei sich ausführlichere Erläuterungen dessen im Anhang 1 und 2 befinden. Das dritte Kapitel soll von Gründen handeln, warum Fürsorgerinnen sich dem Nationalsozialismus anpassten. Das vierte Kapitel soll von den Aufgaben handeln, welche Fürsorgerinnen in der Zeit des Nationalsozialismus in ihrer Tätigkeit ausführten. Anschließend soll im fünften Kapitel ein Fazit der gesamten Erkenntnisse und ein Ausblick bezüglich der Hausarbeit gegeben werfen. Als Hinweis sei noch zu erwähnen: Diskriminierende oder ausgrenzende Begriffe des „Dritten Reiches“, welche die Verfasserin unter ausdrücklicher Distanzierung nutzt, werden in dieser Hausarbeit übernommen und kursiv in »eckigen Anführungszeichen« angeführt. Obwohl FürsorgerInnen 1933 in VolkspflegerInnen umbenannt wurden, wird aufgrund der begrifflichen Benutzung innerhalb der Hauptliteratur die Berufsbezeichnung „Fürsorgerin“ verwendet.
Inhaltsverzeichnis
1. Hinführung zum Thema
2. Die nationalsozialistische » Volkspflege «
3. Warum sich Fürsorgerinnen dem sozialen Rassismus anpassten
4. Aufgaben der FürsorgerInnen
5. Fazit
Anhang
Quellenverzeichnis
1. Hinführung zum Thema
In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen, welche im Jahr 1933 begann als Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde und 1945 mit der Kapitulation der Wehrmacht endete (vgl. Bundesarchiv, 2020, www.bundesarchiv.de). Den bisherigen Wohlfahrtsstaat verwandelten die Nationalsozialisten in einen Volkswohlfahrtsstaat (vgl. Kuhlmann, 2013, S.91), wobei lediglich die Aspekte der Rassenhygiene erhalten geblieben sind und dazu dienen sollten, die » wertvollen brauchbaren « von den » unbrauchbaren « Menschen kategorisch zu trennen (vgl. ebd., S.105). Das allgemeine Konzept des Wohlfahrtsstaates mit dem Ziel der Staatsbürgerversorgung hingegen sahen die Nationalsozialisten als Grund für die Weltwirtschaftskrise und ihre hohe Arbeitslosigkeit mit 44% im Jahr 1929. Dies führte nicht nur zu dem Zusammenbruch der eingeführten Arbeitslosenversicherung, sondern auch zum Bankrott der kommunalen Unterstützungskassen und das wiederum zu Einsparungen (vgl. ebd., S.89). Demzufolge bildete die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes um 1933 ideale Voraussetzungen für die Nationalsozialistische Propaganda an die Macht zu gelangen, indem sie mit zahlreichen Maßnahmen wie z.B. der Arbeitslosenminimierung warb (vgl. ebd. S.82). In der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu zahlreichen Euthanasieverfahren an verschiedenen, der NS-Ideologie nicht entsprechenden, sogenannten » lebensunwerten « Menschen, wie Anfangs mit dem Aspekt der Rassenhygiene erwähnt. Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten täglich mit Menschen deren (sozialen) Probleme beispielsweise von (seelischen-) Behinderungen über Arbeits- und Wohnungslosigkeit bis hin zu Abhängigkeitserkrankungen reichen. Diese Menschen jedoch galten nach der NS-Ideologie als „Lebensunwerte“ (Münchmeier, 2014, S.177). Dementsprechend stelle ich die These auf, dass sich Fürsorgerinnen während der Zeit des Nationalsozialismus im Rahmen der negativen Eugenik am Euthanasieverfahren beteiligt haben . Auch wenn die Rahmenbedingungen der heutigen Sozialen Arbeit sowohl die Vorbeugung von Diskriminierung, die Wahrung der Menschenrechte als auch die aufklärende Arbeit in der Gesellschaft und die Unterstützung des Klientel enthalten (vgl. DBSH, 2016, www.dbsh.de), so möchte ich mich in dieser Hausarbeit innerhalb meiner These dem klaren Gegenteil dieser Rahmenbedingungen des Berufes widmen. Demzufolge möchte ich Ihnen einen Ausblick über die folgenden Kapitel der Hausarbeit geben. Im zweiten Kapitel möchte ich mich einer kurzen Übersicht zur Volkspflege widmen, damit der weitere Verlauf der Hausarbeit verstanden werden kann, wobei sich ausführlichere Erläuterungen dessen im Anhang 1 und 2 befinden. Das dritte Kapitel soll von Gründen handeln, warum Fürsorgerinnen sich dem Nationalsozialismus anpassten. Das vierte Kapitel soll von den Aufgaben handeln, welche Fürsorgerinnen in der Zeit des Nationalsozialismus in ihrer Tätigkeit ausführten. Anschließend soll im fünften Kapitel ein Fazit der gesamten Erkenntnisse und ein Ausblick bezüglich der Hausarbeit gegeben werfen. Als Hinweis sei noch zu erwähnen: Diskriminierende oder ausgrenzende Begriffe des „Dritten Reiches“, welche die Verfasserin unter ausdrücklicher Distanzierung nutzt, werden in dieser Hausarbeit übernommen und kursiv in » eckigen Anführungszeichen « angeführt. Obwohl FürsorgerInnen 1933 in VolkspflegerInnen umbenannt wurden, wird aufgrund der begrifflichen Benutzung innerhalb der Hauptliteratur die Berufsbezeichnung „Fürsorgerin“ verwendet.
2. Die nationalsozialistische » Volkspflege «
Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurde die Sozialpolitik und somit das Fürsorge- bzw. das Wohlfahrtswesen der nationalsozialistischen Ideologie angepasst und von dieser instrumentalisiert, wodurch ein Volkswohlfahrtsstaat entstand (vgl. Münchmeier, 2015, S. 589f.). Die nationalsozialistische Ideologie dahinter hatte das Kernziel, den Gebrauch Sozialer Arbeit auf ein Minimum zu reduzieren, diese außerhalb des Gesundheitswesens gar überflüssig zu machen (vgl. Münchmeier, 2014, S.177). Ihrer Überzeugung nach – basierend auf Rassenbiologie und Vererbungslehre – würde dies geschehen, wenn „den Starken („Erbgesunden“) geholfen, die Schwachen („Lebensunwerte“ […]) aber ausgeschieden werden“ (ebd., S.177). Gesprochen wird jedoch von einem „Ausscheiden“, eine sanfte Umschreibung eines unsanften Euthanasieprozesses. Schlussfolgernd gilt das Interesse nicht mehr individuell dem einzelnen Klienten und dessen Konfliktlage, sondern dem Erhalt und Aufbau des gesunden, » erbreinen Volkskörpers « welcher der Volksgemeinschaft dienen sollte. Bürger sollten diesbezüglich nach rassenbiologischen, sozialhygienischen und eugenischen Prinzipien in unterschiedliche Kategorien unter dem Namen der Vorsorge eingeteilt werden, welche sich zwischen » rassisch rein « und » rassisch unrein «, » wertvoll « und » lebensunwert « bzw. » minderwertig « und » vollwerti g« unterschieden (vgl. ebd., S.171f.). So wurde das » Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses « bereits im Jahre 1934 angewandt, welches Zwangssterilisationen bei Menschen mit » minderwertigen Erbanlagen « legitimierte, zu denen unter anderem Alkoholiker, Sexarbeiter oder Straftäter zählten (vgl. Kuhlmann, 2013, S.91f.). Zweck dieses Gesetzes war die » Auslese « der Elemente, welche als schädlich für die Volksgemeinschaft gehalten worden sind. Damit sollten durch ihr Ausscheiden keine » lebensunwerten « Individuen mehr produziert werden können, was anhand von » Erfassung, Aussonderung, Sterilisation und letztlich Ausmerzung « vollzogen wurde. Die Volksgemeinschaft umfasst demnach die Menschen, die als »wertvoll« galten (vgl. Münchmeier, 2014, S.167ff.).
„Das Konzept der Volkspflege hatte eine positive und eine negative Seite: die verstärkte Fürsorge für die »wertvollen« Mitglieder der »Volksgemeinschaft« und die Ausgrenzung der »Minderwertigen«.“ (Sachße, 1992, S.423)
Diese Aussage verweist auf die Teilung der Zuständigkeitsbereiche, die der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zukamen. Hierbei übernahm die NSV die Förderung der für » wertvoll « erachteten Mitglieder der Volksgemeinschaft, wohingegen dem ÖGD die Ausgrenzung und Tötung » Minderwertiger « zu Teil wurde (vgl. ebd., S.423ff.). Ausführlichere Erklärungen bezüglich der NSV und dem ÖGD können an dieser Stelle den Anhängen 1 und 2 entnommen werden. Somit lassen sich die Veränderungen nach der Machtübernahme deutlich anhand der genannten rassenbiologischen, sozialhygienischen und eugenischen Prinzipien sowie einer hohen Verstaatlichung erläutern. Selbst die Fürsorgerinnen erlebten viele Veränderungen, welche möglicherweise dazu beigetragen haben, weshalb sie sich dem Nationalsozialismus und seinen Machenschaften anpassten.
3. Warum sich Fürsorgerinnen dem sozialen Rassismus anpassten
In diesem Kapitel möchte ich auf die Vielzahl an Gründen zu sprechen kommen, warum sich FürsorgerInnen dem nationalsozialistischem Rassismus unterordneten und anpassten. Zu erwähnen ist hierbei, dass die Gründe jeder Fürsorgerin individuell variieren können, nicht für die Gesamtheit gesprochen werden kann und keine Statistik existiert, welche belegen könnte, zu wie viel Prozent welcher Grund ausschlaggebend gewesen sein könnte. Die bereits in der Einleitung erwähnte Weltwirtschaftskrise und die damit einhergehende grundlegende Krise des Wohlfahrtsstaates führte nicht nur dazu, dass Menschen um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes hoffen mussten. Denn der Massennot, die durch den Verlust der Arbeitsplätze herrschte, standen die anhaltenden Sparmaßnahmen und dementsprechend die Professionsvorstellungen gegenüber (vgl. Schnurr, 1997, S.23f.). Viele Fürsorgerinnen litten somit unter dem enormen Druck der Arbeitsanforderungen, welcher durch Übermaß an Klienten und dem Zwang der Sparmaßnahmen durch die Weltwirtschaftskrise 1929, schlechten Arbeitsbedingungen mit der fehlenden Anerkennung der eigenen Regierung und der Verwaltung einherging. Die schwierigen Arbeitsbedingungen der Fürsorgerinnen und ihre meist hohen Arbeitsstunden ohne Anerkennung waren für die Zeit nach der Machtübernahme die besten Voraussetzungen, denn so ließen sich die Fürsorgerinnen leicht durch Versprechungen bezüglich der künftigen, positiven Veränderungen des Wohlfahrtssystems beeindrucken (vgl. Lehnert, 2018, S.81f.). Durch das „Scheitern des Weimarer Wohlfahrtssystems waren auch die Ansprüche an eine mitfühlende und individualisierende Fürsorge zu einem erheblichen Teil verloren gegangen“ (ebd., S.82). Schnurr betont 1997 in seinem Buch, dass die Anfangszeit des NS-Regimes somit eine Entlastung der öffentlichen Fürsorge bewirkte, indem sich um die Arbeitslosigkeit gekümmert und neue Leistungsangebote geschaffen wurden (vgl. S.24). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass viele FürsorgerInnen aus Angst ihren Job zu verlieren, an ihrem Beruf und dessen Veränderungen wie beispielsweise der Wertorientierung, der eugenisch-rassistisch ausgerichteten Selektion und den damit verbundenen Aufgaben einhergingen, diese gar vorantrieben. Ein weiterer Grund ist die bereits vor 1933 in der Weimarer Republik existierende Kategorisierung der Klienten für den Bezug von Hilfeleistungen in »würdig« und »unwürdig«. Dementsprechend war es im Jahre 1933 einfach die Begriffe »würdig« oder »unwürdig« in »wertvoll-« oder »minderwertig für die Volksgemeinschaft« zu verändern, zumal es das eugenische Denken in Kategorien bereits zuvor gegeben hat und dieses schon zuvor einen festen Bestandteil des Denkens und Handelns ausmachte (vgl. Lehnert, 2018, S.69f.). „Aber die Diskriminierung politisch Unliebsamer im Rahmen der Sozialarbeit gab es auch schon vor 33“, bestätigt Martha B., damalige Fürsorgerin, in einem Interview (Mitrovic, 1996, S.26). Hierbei ist zu erwähnen, dass es auch unter den damaligen Fürsorgerinnen Menschen gab, welche rassenhygienische, ausmerzende und sterilisierende Vorhaben als gut erachteten, befürworteten oder gar freiwillig Nationalsozialist wurden. Eva Menzel berichtet diesbezüglich in einem Interview über ihre Erfahrung mit einem Studenten, welcher die Meinung der erb- und rassenhygienischen Vorschriften vertritt:
„Ein Student […] kam aus’m […] Praktikum, […] Tuberkuloseheim für Kinder. Und stellte dann bei seinem Bericht die These auf, das müßte [sic!] nun ein Ende haben, daß [sic!] die Kinder aus diesen kranken und rassisch minderwertigen Familien noch länger unterstützt werden.“ (Schnurr, 1997, S.96).
Warum Aussagen dieser Art von damaligen FürsorgerInnen getroffen wurden, könnten auf die veränderten Inhalte der Schul- und Ausbildung oder der Massenverbreitung der Zeitschriftenliteratur zurückzuführen sein. Die Zeitschriftenliteratur hat in Bezug auf Erb- und Rassenhygiene bereits vor 1933 rassenhygienischem Denken Raum gegeben. Reyer betitelt dies anhand von Infiltration und Rezeption, zumal Rassenhygieniker Beiträge über den Zusammenhang zwischen Sozialer Fürsorge und Rassenhygienik darstellen konnten und sich das Personal der Fürsorge mit dem Inhalt auseinandersetzte und sie größtenteils mit ihrer Tätigkeit innerhalb der Fürsorge für plausibel und vereinbar hielt (vgl. Reyer, 1991, S.134). Sowohl die öffentliche als auch die private Fürsorge gaben Zeitschriften oder Jahrbücher mit Beiträgen in den Umlauf, welche beispielsweise Titel trugen, wie: „was die Fürsorgerin von der Unfruchtbarmachung wissen muß“ (Mayer, 1927) oder „eugenische Vorschläge zur Behütung der erbgesunden Familie und zur Ausschaltung der erbkranken Familie“ (Muckermann, 1932).
Somit lässt sich sagen, dass sich „die allmähliche Akzeptanz einer ‚eugenetischen Neuorientierung‘ der Fürsorge auf den oberen Ebenen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege […] der Fachöffentlichkeit abspielte und damit auch den […] praktisch Tätigen […] bekannt gewesen sein dürfte […]“ (Reyer, 1991, S.133).
Auch die Ausbildung zur »Volkspflege« wies veränderte Lehrinhalte auf. Qualifiziertes Lehrpersonal wie beispielsweise Alice Salomon wurde entlassen, weniger Abiturienten angenommen und Lehrinhalte beschränkten sich auf Inhalte wie die Volkspflege beziehungsweise die Sozialhygiene (vgl. Münchmeier, 2014, S.179). Dies diente dazu, dass die angehenden Fürsorgerinnen ihre Wertorientierung anhand der NS-Ideologie ausrichteten und die damit verbundenen »Aufgaben« im Rahmen der vorsorgenden Erbpflege erledigen sollten. Abschließend zu diesem Kapitel lässt sich der Eintrittszwang der Fürsorgerinnen 1939 in die NSDAP als Grund anführen, wobei Martha B. in einem Interview angibt, dass sie und ihre Kolleginnen „alle geschlossen in die Partei eingetreten“ sind, als es Pflicht wurde (Mitrovic, 1996, S.28). Ihre Tätigkeiten innerhalb ihres Berufes möchte ich somit im nachfolgenden Kapitel näher betrachten.
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2021, Soziale Arbeit im NS-Staat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1127111
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