Die vorliegende Analyse beschäftigt sich mit den Werbeaktivitäten der Vereinigten
Staaten von Amerika sowie der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Einwanderung deutscher bzw. türkischer Arbeitnehmer. Zeitlich wurden zwei Rahmen
zugrunde gelegt. Bei der deutschen Einwanderung wurde die Zeit von 1849, dem Jahr,
in dem die erste amerikanische einzelstaatliche Werbeinitiative an Deutsche gerichtet
wurde, bis 1914, als mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges die Werbung von
deutschen Auswanderern eingestellt wurde, als Grundlage herangezogen. 1 Bei der
türkischen Einwanderung nach Deutschland wurde der Zeitraum von 1961
(Unterzeichnung des ersten Anwerbeabkommens) bis 1973 (Anwerbestopp) betrachtet.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Darstellung der von amerikanischer Seite in
Deutschland („Deutschland“ als Sammelbegriff für deutsche Einzelstaaten) betriebenen
Werbeaktivitäten. Die vorhandene Literatur zu diesem Aspekt und die darin
zugänglichen Quellen ermöglichten eine gezielte Betrachtung der an deutsche
Auswanderungswillige gerichteten Werbung. Hinsichtlich der Werbemittel, die in der
Türkei eingesetzt wurden, um Türken für die Auswanderung2 nach Deutschland zu
gewinnen, scheinen weder deutschsprachige Quellen irgendeiner Form noch detaillierte
Aussagen in der deutschsprachigen Literatur vorzuliegen.3 Die Analyseansätze zum
deutsch-türkischen Bereich beschränken sich daher auf Aussagen in der
deutschsprachigen Literatur zur türkischen Auswanderung nach Deutschland bzw.
Rückschlüssen aus dieser Literatur auf Aktivitäten, die in der Türkei zur Werbung von
Auswanderern eingesetzt wurden. Eine Antwort auf die Frage, warum noch keine
detaillierten Untersuchungen zur türkischen Einwandererwerbung in deutscher Sprache
vorliegen, mag im Zeitfaktor begründet sein. Anderen Aspekten im Bereich der Migration
von Deutschen in die USA ist offensichtlich der Vorzug gegeben worden. Im Falle der
Türkei schient dies ähnlich zu sein. Ziel der vorliegenden Analyse ist es, trotz aller Unterschiede hinsichtlich des
Betrachtungszeitraums und des zur Verfügung stehenden Materials, durch Fragen nach
der Motivation der Zielländer, der Art der Werbemaßnahmen, dem Inhalt der
Werbemittel und den Reaktionen, die sie hervorriefen, herauszuarbeiten, inwieweit sich
Parallelen bzw. Kontraste zwischen den beiden Werbekampagnen ergeben haben.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Motivationen der Zielländer und der werbenden Institutionen
2.1 USA
2.2 Deutschland
3 Art der Werbemaßnahmen
3.1 USA/Deutschland
3.2 Deutschland/Türkei
4 Inhalte der Werbung
4.1 USA/Deutschland
4.2 Deutschland/Türkei
5 Reaktionen auf die Werbemaßnahmen
5.1 Deutschland
5.2 Türkei
6 Abschließende Bewertung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die vorliegende Analyse beschäftigt sich mit den Werbeaktivitäten der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Einwanderung deutscher bzw. türkischer Arbeitnehmer. Zeitlich wurden zwei Rahmen zugrunde gelegt. Bei der deutschen Einwanderung wurde die Zeit von 1849, dem Jahr, in dem die erste amerikanische einzelstaatliche Werbeinitiative an Deutsche gerichtet wurde, bis 1914, als mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges die Werbung von deutschen Auswanderern eingestellt wurde, als Grundlage herangezogen.[1] Bei der türkischen Einwanderung nach Deutschland wurde der Zeitraum von 1961 (Unterzeichnung des ersten Anwerbeabkommens) bis 1973 (Anwerbestopp) betrachtet.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Darstellung der von amerikanischer Seite in Deutschland („Deutschland“ als Sammelbegriff für deutsche Einzelstaaten) betriebenen Werbeaktivitäten. Die vorhandene Literatur zu diesem Aspekt und die darin zugänglichen Quellen ermöglichten eine gezielte Betrachtung der an deutsche Auswanderungswillige gerichteten Werbung. Hinsichtlich der Werbemittel, die in der Türkei eingesetzt wurden, um Türken für die Auswanderung[2] nach Deutschland zu gewinnen, scheinen weder deutschsprachige Quellen irgendeiner Form noch detaillierte Aussagen in der deutschsprachigen Literatur vorzuliegen.[3] Die Analyseansätze zum deutsch-türkischen Bereich beschränken sich daher auf Aussagen in der deutschsprachigen Literatur zur türkischen Auswanderung nach Deutschland bzw. Rückschlüssen aus dieser Literatur auf Aktivitäten, die in der Türkei zur Werbung von Auswanderern eingesetzt wurden. Eine Antwort auf die Frage, warum noch keine detaillierten Untersuchungen zur türkischen Einwandererwerbung in deutscher Sprache vorliegen, mag im Zeitfaktor begründet sein. Die früheste detaillierte Darstellung über die an Deutsche gerichtete Werbung zur Auswanderung in die Vereinigten Staaten ist von Ingrid Schöberl im Jahr 1982 veröffentlicht worden, somit fast 70 Jahre nach der letzten Einwanderwerbung durch die USA. Anderen Aspekten im Bereich der Migration von Deutschen in die USA ist offensichtlich der Vorzug gegeben worden. Im Falle der Türkei schient dies ähnlich zu sein.
Ziel der vorliegenden Analyse ist es, trotz aller Unterschiede hinsichtlich des Betrachtungszeitraums und des zur Verfügung stehenden Materials, durch Fragen nach der Motivation der Zielländer, der Art der Werbemaßnahmen, dem Inhalt der Werbemittel und den Reaktionen, die sie hervorriefen, herauszuarbeiten, inwieweit sich Parallelen bzw. Kontraste zwischen den beiden Werbekampagnen ergeben haben.
2 Motivationen der Zielländer und der werbenden Institutionen
2.1 USA
Seit Beginn ihrer Kolonisierung waren die Vereinigten Staaten von Amerika auf die Einwanderung von Europäern angewiesen, um den Aufbau des Landes voranzutreiben. Wurde die Immigration im 17. und 18. Jahrhundert dem Zufall überlassen, so sah das 19. Jahrhundert konzentrierte Bemühungen der Vereinigten Staaten, auswanderungswillige Europäer zur Landbesiedelung, d. h. also primär als Landwirte oder Arbeiter in der Landwirtschaft, nach Amerika zu locken.[4] Bereits vor dem Bürgerkrieg (1861-1865) hatte es Aktivitäten von amerikanischen Einzelstaaten zur Werbung von deutschen Auswanderern gegeben. Michigan brachte 1849 eine rein deutschsprachige Werbebroschüre heraus, die neben der Verteilung in den Vereinigten Staaten auch für die Verteilung in Deutschland konzipiert war.[5] In der für die Vereinigten Staaten wirtschaftlich schwierigen Situation nach dem Bürgerkrieg wurde auch die amerikanische Zentralregierung aktiv, um möglichst viele Europäer zum Ausgleich der hohen Bevölkerungsverluste durch den Krieg zur Immigration zu bewegen. Durch die Verabschiedung des Act to Encourage Immigration im Jahr 1864 wurden die bis dahin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Anwerbung um die Option erweitert, auch Kontraktarbeiter, d. h. mittellose Arbeitskräfte, die die Kosten ihrer Überfahrt nach Amerika durch eine einjährige Bindung an den amerikanischen Arbeitgeber tilgen konnten, zu werben.[6] So sollte die Immigration aus Europa zusätzlich angeregt werden, und außerdem sollte eine neu gegründete Bundesbehörde die Massen von Auswanderungswilligen zielgerichtet in diejenigen Regionen, die dringend Arbeitskräfte benötigten, weiterleiten. Die Realisierung dieses Vorhabens scheiterte jedoch aufgrund von Personalmangel und fehlender Mittel, und das Gesetz wurde 1968 wegen des geringen Erfolgs widerrufen.[7]
Durch die Einzelstaaten wurde jedoch die Organisation der Werbung weiterbetrieben, und in der Zeit von 1895 bis 1870 wurden in insgesamt dreizehn amerikanischen Einzelstaaten Behörden eingerichtet, die Auswanderer werben sollten.[8] Die Behörden zeigten hierbei große Flexibilität in der Organisation: Werbebüros in den Einzelstaaten wurden gegründet, geschlossen, wieder gegründet – je nach Ermessen der Dringlichkeit von Werbemaßnahmen seitens der Legislative der Einzelstaaten und der dementsprechend gewährten bzw. eingestellten finanziellen Unterstützung.[9] Die bevorzugte Einwandererzielgruppe stellten deutsche Einwanderer dar, da sie nach Meinung der amerikanischen Politiker über eine angemessene Ausbildung sowie die charakterlichen und körperlichen Eigenschaften verfügten, die für eine Bereicherung der Staaten benötigt wurden.[10]
Neben den bereits bestehenden Einzelstaaten umwarben die amerikanischen Territorien, also noch nicht als ordentliche Staaten anerkannte Gebiete, Auswanderer, um den Bedingungen hinsichtlich der Bevölkerungszahl, die zur Gewährung des Status als Staat gefordert waren, schnell zu entsprechen.[11] Darüber hinaus bemühten sich die Eisenbahngesellschaften um Siedler für ihre Bahnstrecken. Für die Eisenbahnunternehmen bedeuteten Siedler eine erhöhte Sicherheit für die Strecken, gleichzeitig auch ein Reservoir an Arbeitern, Passagieren und Lieferanten von Frachtgut.[12]
2.2 Deutschland
Ende der 1950er Jahre begann die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland zu sinken. Viele Industriebetriebe faßten den Entschluß, zur Ausweitung ihrer Produktion ausländische Arbeitnehmer anzuwerben. Die im Rahmen der Anwerbevereinbarung mit süd-europäischen Ländern sowie Marokko, Tunesien und der Türkei geschlossenen Verträge, die die Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern nach Deutschland ermöglichten, boten hierzu das geeignete Instrumentarium.[13] Im Falle der Türkei war die Initiative, ein Abkommen dieser Art abzuschließen, war von der Türkei selbst, also dem Entsenderland, ausgegangen. Die Türkei erhoffte sich eine Entlastung des Arbeitsmarktes, die Einnahme von Devisen sowie späteren Nutzen durch das in Deutschland erworbene Know-how der Rückkehrer.[14] Obwohl zuerst von beiden Staaten als temporäre Maßnahme gedacht, wurde der Abschluß von Zeitarbeitsverträgen von 1 oder 2 Jahren Laufzeit bereits zum 30.09.1964 durch die Neufassung der Anwerbevereinbarung aufgehoben.[15] Danach bestand keine Beschränkung in der Aufenthaltsdauer, und auch das Verbot des Zuzugs von Familienangehörigen entfiel.[16] Jedoch benötigte jeder Migrant weiterhin die Genehmigung beider Staaten, um von der Türkei nach Deutschland reisen zu können.
Die verantwortliche Stelle für die Koordination der Anwerbung von türkischen Einwanderern war ausschließlich die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg (nachstehend BAAV) genannt. Anschließend an die Unterzeichnung der Anwerbevereinbarung wurde im Jahr 1961 eine Anwerbekommission der BAAV in Istanbul errichtet, die bis 1973 geöffnet blieb.[17] Im Jahr 1963 wurde eine Außenstelle in Ankara eingerichtet, 1971 kam eine Niederlassung in Izmir hinzu. Die Mitarbeiterzahl dieser deutschen Verbindungsstellen in der Türkei steigerte sich von 18 Mitarbeitern im Jahr 1962 auf 179 Mitarbeiter im Jahr 1973.[18] In der Türkei arbeitete die BAAV mit der Anstalt für die Vermittlung von Arbeit und Arbeitskräften, Is ve Isçi Bulma Kurumu (nachstehend IIBK genannt) zusammen. Nach Erhalt der Vorgaben durch die deutsche Behörde war für die Anwerbung geeigneter Bewerber ausschließlich die türkische Partnerverwaltung mit ihren 67 Arbeitsämtern zuständig.[19] Die Vermittlung verursachte Kosten nicht nur bei der BAAV, sondern auch bei den anfordernden Unternehmen.[20]
So genannte Übersetzungsbüros hatten als private Arbeitsvermittler bereits vor dem zwischen den Staaten abgeschlossenen Anwerbeabkommen fungiert. Sie behielten diese Tätigkeit in direkter Konkurrenz zu den staatlichen Behörden auch in den Folgejahren bei und konnten sie sogar weiter ausbauen, obwohl es aufgrund der vertraglich festgelegten Monopolstellung der türkischen Arbeitsvermittlungsbehörde von Zeit zu Zeit zu Spannungen zwischen der Behörde und den Unternehmen kam.[21] Deutschschulen boten Kurse für Auswanderer an, und die Deutsche Bundesbahn sowie die Lufthansa warben in der Türkei mit Reiseangeboten nach Deutschland.[22]
3 Art der Werbemaßnahmen
3.1 USA/Deutschland
Die erste deutschsprachige Werbebroschüre wurde 1849 in Michigan produziert. Insgesamt stellte Michigan bis 1882 neun verschiedene deutschsprachige Schriften her. Wisconsin ließ in den Jahren 1871 und 1872 jeweils 10.000 Broschüren direkt in Deutschland drucken, 1882 ließ Mississippi 15.000 Exemplare eines Einwandererhandbuches für Deutsche fertigen, und Oregon produzierte 1886 sogar 46.000 Ausgaben einer halb in deutsch und halb in schwedisch abgefassten Informationsschrift. Alle Broschüren wurden kostenlos in Deutschland verteilt. Um diese Werbeunterlagen an die richtigen Adressaten ausliefern zu können, wurde das Werbematerial zuerst an diejenigen gesandt, die sich nach Informationen suchend an die staatlichen Stellen gewandt hatten. Darüber hinaus wurden Einwanderer nach ihrer Ankunft in den USA gebeten, die Anschrift von Auswanderungswilligen in Deutschland zu nennen, so daß auch diese mit Informationsmaterial versorgt werden konnten. Waren die Broschüren einmal dort angekommen, setzten die amerikanischen Behörden darauf, daß sie an andere Interessenten weitergereicht wurden.[23]
[...]
[1] Vgl. Schöberl, I. (1990), S. 12-13, 20.
[2] In dieser Arbeit wird nicht zwischen Auswanderer, Migrant und Gastarbeiter unterschieden.
[3] In türkischer Sprache scheinen Veröffentlichungen vorhanden zu sein. Vgl. hierzu die Textanmerkungen in Eryilmaz, A.;Jamin, M. (1998).
[4] Vgl. Bretting, A. (1988), S. 63.
[5] Vgl. Schöberl, I. (1990), S. 19-22.
[6] Vgl. Görisch, S. W. (1991), S. 74.
[7] Vgl. Schoberl, I. (1990), S. 39-42, 66.
[8] Vgl. Schöberl, I. (1982), S. 318.
[9] Vgl. Schoberl, I. (1982), S. 37, 71.
[10] Vgl. Schoberl, I. (1990), S. 169.
[11] Vgl. Bretting, A. (1988), S. 67.
[12] Vgl. Schöberl, I. (1990), S. 88.
[13] Vgl. Herbert, U. (1986), S. 195.
[14] Vgl. Eryilmaz, A.; Jamin, J., Hg. (1998), S. 1.
[15] Vgl. Berger, J.; Mohr, J. (1976), S. 58.
[16] Vgl. Eryilmaz, A.; Jamin, J., Hg. (1998), S. 7.
[17] Vgl. Schrettenbrunner, H. (1982), S. 24.
[18] Vgl. BAAV, Hg. (o. J. a), o. S.
[19] Vgl. BAAV, Hg. (o. J. a), o. S.
[20] Vgl. Geiselberger, S., Hg. (1972), S. 41. Demnach mußte bis 1971 für die Vermittlung eines türkischen Arbeitnehmers seitens des deutschen Arbeitgebers DM 165,00, seitens der BAAV DM 235,00 aufgewandt werden.
[21] Vgl. Eryilmaz, A.; Jamin, J., Hg. (1998), S. 99-100.
[22] Vgl. Herbert, U. (1986), S. 55.
[23] Vgl. Schöberl, I. (1982), S. 314, 321-322.
- Arbeit zitieren
- Ingrid Eumann (Autor:in), 2001, Amerikanischer Traum - Deutscher Traum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112349
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