Die Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gem. §§ 328 und 331 BGB, soll hier wirtschafts- juristische geprüft werden. Dabei handelt es sich um die Betrachtung verschiedener Auffassungen, die des BGH und der herrschenden Meinung auf der einen Seite und die diverser anderer Autoren auf der anderen Seite.
Es soll zuerst aufgezeigt werden was genau ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist und welchen Zweck er verfolgt. Weiterhin werden die Ansichten des BGH und die Meiningen anderer, im Literaturverzeichnis aufgeführten, Autoren dargestellt und erläutert.
Soll ein Dritter ein Forderungsrecht erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwerben, handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 328 und 331, (330).
§ 328 Abs.1 BGB regelt insofern den sogenannten echten Vertrag zugunsten Dritter, bei dem der Dritte ein eigenes Forderungsrecht erhält. Er sieht vor, dass durch Vertrag eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden kann, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. Ob der Dritte ein eigenes Forderungsrecht erwirbt, ist gem. § 328 Abs. 2 BGB durch Auslegung zu ermitteln. Der Dritte erwirbt damit den Leis-tungsanspruch und kann sich ebenfalls bei Leistungsstörungen auf die Schadenersatzansprü-che berufen. Jedoch erwirbt er in der Regel nicht einen Schadensersatzanspruch statt der Leis-tung (§ 281 BGB) und auch kein eigenes Rücktrittsrecht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
- 2.1 Begriff nach den §§ 328, 331 BGB
- 2.2 Der Zweck solcher Zuwendungen
- 2.3 Inhalt und Form
- 2.4 Rechtsfolgen eines wirksamen Vertrages zugunsten Dritter
- 2.5 Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Übersicht
- 3. Forderungserwerb des Dritten im Deckungsverhältnis
- 4. Das Valutaverhältnis-Rechtsgrund zum Behaltendürfen
- 4.1 Allgemeines
- 4.2 Form und Zustandekommen der Rechtsbeziehung
- 4.2.1 Allgemeines
- 4.2.2 Laut BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur
- 4.2.3 Argumente gegen die Schenkung unter Lebenden
- 4.2.4 Lösungsmöglichkeit von Prof. Dr. Olzen
- 4.2.5 Argumente gegen die Ansicht des BGH von Prof. Dr. Harder
- 4.2.6 Lösungsvorschlag von Prof. Dr. Harder
- 4.2.7 Argumente gegen Anwendung des § 2301
- 4.2.8 Vermächtnisähnliches Zuwendung von Todes wegen besondere Art
- 4.2.9 Rechtsfolge der analogen Anwendung des Vermächtnisrechts
- 5. Schlusswort
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328 und 331 BGB. Die Arbeit analysiert verschiedene juristische Auffassungen, insbesondere die des Bundesgerichtshofs (BGH) und die herrschende Meinung in der Literatur, im Vergleich zu abweichenden Meinungen anderer Autoren. Das Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis dieses Rechtsgebietes zu vermitteln.
- Der Begriff des Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 und 331 BGB
- Der Zweck und die rechtlichen Folgen solcher Zuwendungen
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (Versprechender, Versprechensempfänger, Begünstigter)
- Der Erwerb des Forderungsrechts durch den Dritten
- Die verschiedenen juristischen Meinungen und deren Argumentation
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Hausarbeit ein und beschreibt den Fokus auf die wirtschafts-juristische Prüfung der Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328 und 331 BGB. Sie skizziert den Vergleich verschiedener juristischer Auffassungen und kündigt die Darstellung der Ansichten des BGH und anderer Autoren an.
2. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall: Dieses Kapitel definiert den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 und 331 BGB. Es erläutert den Unterschied zwischen dem echten Vertrag zugunsten Dritter und anderen Vertragsformen und beleuchtet den Zweck solcher Zuwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Sparguthaben oder Lebensversicherungen, die oft geheim gehalten werden sollen. Der Fokus liegt auf der Erläuterung, wie der zukünftige Erblasser durch Einschaltung eines Dritten (z.B. Bank) etwas zuwenden kann, ohne die Vorschriften der Verfügung von Todes wegen beachten zu müssen. Inhalt und Form des Vertrages werden ebenfalls besprochen, wobei betont wird, dass er als Rechtsgeschäft unter Lebenden nicht den Formvorschriften der Verfügung von Todes wegen unterliegt, außer im Falle einer besonderen Formvorschrift für das Rechtsgeschäft unter Lebenden.
3. Forderungserwerb des Dritten im Deckungsverhältnis: (Anmerkung: Der Text enthält keine explizite Kapitelüberschrift für Kapitel 3, daher ist die Zusammenfassung hier sehr knapp gehalten und kann im Bedarfsfall nachgeliefert werden, sobald der Text zum Kapitel 3 zur Verfügung steht.) Dieser Abschnitt behandelt den Erwerb des Forderungsrechts durch den Dritten. Es ist davon auszugehen, dass hier die Bedingungen und der Zeitpunkt des Erwerbs im Detail erläutert werden.
4. Das Valutaverhältnis-Rechtsgrund zum Behaltendürfen: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Valutaverhältnis, also dem Rechtsgrund, der es dem begünstigten Dritten erlaubt, das Sparguthaben zu behalten. Es analysiert verschiedene Meinungen, darunter die des BGH und der herrschenden Literaturmeinung, sowie abweichende Ansichten von Professoren wie Dr. Dirk Olzen und Dr. Harder, und diskutiert deren Argumente für und gegen die verschiedenen Interpretationen. Die verschiedenen Ansichten werden verglichen und kritisch bewertet. Die Debatte um die Anwendung des § 230 BGB und die Analogie zum Vermächtnisrecht wird ausführlich dargelegt.
Schlüsselwörter
Schenkung, Sparguthaben, Vertrag zugunsten Dritter, Todesfall, §§ 328 und 331 BGB, Bundesgerichtshof (BGH), herrschende Meinung, Erbrecht, Valutaverhältnis, Deckungsverhältnis, Anwartschaftsrecht, Formvorschriften, Verfügung von Todes wegen.
Häufig gestellte Fragen zur Hausarbeit: Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?
Die Hausarbeit untersucht die rechtliche Einordnung der Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall gemäß §§ 328 und 331 BGB. Sie analysiert verschiedene juristische Meinungen, insbesondere die des Bundesgerichtshofs (BGH) und die herrschende Meinung in der Literatur, und vergleicht diese mit abweichenden Ansichten anderer Autoren.
Welche Themen werden in der Hausarbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunktthemen: den Begriff des Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 und 331 BGB; den Zweck und die rechtlichen Folgen solcher Zuwendungen; die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (Versprechender, Versprechensempfänger, Begünstigter); den Erwerb des Forderungsrechts durch den Dritten; sowie die verschiedenen juristischen Meinungen und deren Argumentation, insbesondere im Hinblick auf das Valutaverhältnis und die Anwendung von § 230 BGB.
Welche Kapitel umfasst die Hausarbeit?
Die Hausarbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (inkl. Begriffsbestimmung, Zweck, Inhalt und Form, Rechtsfolgen und Übersicht der Rechtsbeziehungen), Forderungserwerb des Dritten im Deckungsverhältnis, Das Valutaverhältnis – Rechtsgrund zum Behaltendürfen (mit detaillierter Diskussion verschiedener juristischer Meinungen, u.a. BGH, Prof. Dr. Olzen, Prof. Dr. Harder), und Schlusswort.
Wie wird der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall definiert?
Kapitel 2 definiert den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 und 331 BGB. Es erläutert den Unterschied zu anderen Vertragsformen und beleuchtet den Zweck solcher Zuwendungen, insbesondere im Kontext von Sparguthaben oder Lebensversicherungen, die oft geheim gehalten werden sollen. Es wird betont, wie der zukünftige Erblasser durch einen Dritten etwas zuwenden kann, ohne die Vorschriften der Verfügung von Todes wegen beachten zu müssen, sofern keine besondere Formvorschrift für das Rechtsgeschäft unter Lebenden besteht.
Welche Rolle spielt das Valutaverhältnis?
Kapitel 4 analysiert das Valutaverhältnis, den Rechtsgrund, der es dem Dritten ermöglicht, das Sparguthaben zu behalten. Es vergleicht die Ansichten des BGH und der herrschenden Literaturmeinung mit abweichenden Meinungen von Prof. Dr. Olzen und Prof. Dr. Harder. Die Debatte um die Anwendung des § 230 BGB und die Analogie zum Vermächtnisrecht wird ausführlich dargestellt.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für die Hausarbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Schenkung, Sparguthaben, Vertrag zugunsten Dritter, Todesfall, §§ 328 und 331 BGB, Bundesgerichtshof (BGH), herrschende Meinung, Erbrecht, Valutaverhältnis, Deckungsverhältnis, Anwartschaftsrecht, Formvorschriften, Verfügung von Todes wegen.
Welche juristischen Meinungen werden verglichen?
Die Arbeit vergleicht die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) und die herrschende Meinung in der Literatur mit den abweichenden Ansichten von verschiedenen Autoren, darunter Prof. Dr. Olzen und Prof. Dr. Harder. Die jeweiligen Argumentationen werden kritisch bewertet und gegenübergestellt.
Welche Zielsetzung verfolgt die Hausarbeit?
Die Hausarbeit zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis des Rechtsgebiets der Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall zu vermitteln und die verschiedenen juristischen Positionen zu diesem Thema transparent und vergleichend darzustellen.
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- Susanne Köhler (Author), 2006, Schenkung von Sparguthaben als Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112101