Der vorliegende Essay beschäftigt sich mit dem Untergang des Leviathans und dessen Ursachen anhand des konkreten Beispiels des Niedergangs der UdSSR. Hierzu werden zunächst die Gründe benannt, die nach Thomas Hobbes überhaupt zur Staatsgründung führen. Im Anschluss daran erfolgen eine Erläuterung der Rechte und Pflichten des Staates und seiner Bürger und schließlich die Gründe für einen Staatszerfall nach Hobbes. Zur Konkretisierung des Sachverhaltes werden der Niedergang der Sowjetunion und ihrer politischen Führung und dessen Gründe näher beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Definition, Grund und Entstehung des Staates nach Hobbes
Die Rechte des Inhabers der Obersten Gewalt im institutionellen Staat nach Hobbes
Die Freiheit der Staatsbürger nach Hobbes
Die Aufgaben und Pflichten des Leviathans
Gründe für den Niedergang des Staates nach Hobbes
Der Untergang der UdSSR als Beispiel für das Versagen und Ende eines Staates
Diskussionswürdige Begründungsversuche für den Zerfall der UdSSR
Literatur
Einleitung
Das vorliegende Positionspapier beschäftigt sich mit dem Untergang des Leviathans und dessen Ursachen anhand des konkreten Beispiels des Niedergangs der UdSSR. Hierzu werden zunächst die Gründe benannt, die nach Thomas Hobbes überhaupt zur Staatsgründung führen. Im Anschluss daran erfolgen eine Erläuterung der Rechte und Pflichten des Staates und seiner Bürger und schließlich die Gründe für einen Staatszerfall nach Hobbes. Zur Konkretisierung des Sachverhaltes werden der Niedergang der Sowjetunion und ihrer politischen Führung und dessen Gründe näher beleuchtet.
Definition, Grund und Entstehung des Staates nach Hobbes
„Der Staat ist eine Person, deren Handlung eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehe, auf das diese nach Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende.“ (Hobbes 2002: 155f) Der Stellvertreter des Staates besitzt dabei die höchste Gewalt, alle anderen sind die Untertanen und Bürger.
Laut Thomas Hobbes kommt es trotz des natürlichen Hanges des Menschen zu Freiheit und Macht zur Staatsbildung bzw. zu einem Zusammenschluss von Menschen. Den Grund dafür sieht der Philosoph in dem menschlichen Bedürfnis, bequem ohne ständigen Kampf gegeneinander zu leben und gefahrlos das eigene Leben zu erhalten. Hierzu bedarf es einer obersten Macht, um die beschlossenen Regeln und Gesetze durchzusetzen. Diese oberste Gewalt muss stets präsent sein (Hobbes 2002: 150ff). Aber warum ist eine solche Institution Staat und eine oberste Macht überhaupt nötig? Zunächst einmal leben Menschen im Naturzustand in ständiger Konkurrenz um Würde und Ehre, woraus Hass, Neid und schließlich Krieg resultieren. Zudem liegt es im Wesen des Menschen, eine zutiefste Befriedigung zu empfinden, wenn er etwas besitzt, was andere Menschen – v. a. die aus der unmittelbaren Umgebung – nicht besitzen. Im Gegenzug dazu sieht sich der Mensch notorisch ggü. anderen benachteiligt, selbst wenn ihm, bezogen auf die zum Überleben grundlegenden Bedürfnisse, es an nichts fehlt. Der individuelle Mensch begreift sich oftmals selbst als klüger und zur Regierung fähiger als die amtierende Regierung und will diese daher permanent bessern, woraus wiederum Unstimmigkeiten und Krieg entspringen. Vor allem Vermögende üben starke Regierungskritik. Erschwerend kommt hinzu, dass der Mensch die rhetorische Fähigkeit besitzt, Tatsachen im Vergleich zur Realität anders darzustellen und zu verdrehen, so dass daraus wieder Unstimmigkeiten und Krieg entstehen können(Hobbes 153f). Bei all diesen Risiken des menschlichen Zusammenlebens besteht im friedlichen Miteinander die höchste Kunst und bedarf bindender Verträge. Hierzu ist eine allgemeine Macht nötig, die von allen Menschen gleichermaßen gefürchtet wird und die somit die festgelegten Gesetze und Regeln durchsetzen kann. Um diese Macht ins Leben zur rufen, müssen die einzelnen Menschen ihre Macht und Kraft einer Person oder einer Gruppe übertragen, die alle Einzelnen und ihre Willen vertritt, dabei muss jeder Einzelne die Handlung der obersten Gewalt als eine eigene verstehen und anerkennen, da er sich dieser freiwillig unterworfen hat. Die Machtfülle dieser obersten Gewalt, Hobbes bezeichnet sie nach dem biblischen Wesen Leviathan, bewegt alle Menschen zu Frieden und Verbindung gegen auswärtige Feinde (Hobbes 2002: 153ff).
Die Rechte des Inhabers der Obersten Gewalt im institutionellen Staat nach Hobbes
Die Menschen vereinigen sich freiwillig und beschließen ohne Mitwirken des Souveräns, gemeinsam diesem zu gehorchen bzw. einen berechtigten Vertreter zu wählen, dabei entscheidet die Mehrheit über den bzw. die Inhaber der Staatsmacht, die Minderheit muss sich demnach fügen (Hobbes 2002: 156f). Die Errichtung des Staates dient der Sicherung des Schutzes und Friedens, da der Mensch im Naturzustand egoistisch und nicht zur Einschränkung seiner Rechte bereit ist, wodurch ein Krieg aller gegen alle vorherrscht. Für einen solchen Vertrag benennt Hobbes verschiedene Voraussetzungen. Demnach darf der Einzelne nicht bereits durch einen früheren Vertrag an einen anderen Souverän gebunden sein, da dies dem neuen Vertrag zuwiderlaufen würde. Des Weiteren kann bei schlechter Verwaltung dem Machtinhaber die Staatsgewalt nicht genommen werden, da mit seiner Person der Staat steht oder fällt. Seine Handlungen sind die Handlungen des gesamten Staates und somit die jedes Einzelnen. Zudem hat der Souverän bei der Generierung des Gesellschaftsvertrages zwischen den Menschen nicht mitgewirkt und kann somit nicht unrecht handeln, weshalb ihm die Gewalt genommen werden könnte. Außerdem ist jeder Ankläger des Souveräns selbst Schuld am Versagen dessen, da er durch die Mehrheit gewählt wurde und somit sein Handeln dem jedes Einzelnen, also auch dem des Anklägers, entspricht. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Gegenstimmen gegen die oberste Gewalt nicht öffentlich gemacht oder dokumentiert werden, da dies einer Kriegserklärung gegen den Staat bzw. die Mehrheit gleich käme. Die höchste Gewalt hat das Recht, zu entscheiden, was zur Erhaltung oder Störung des Friedens dienen kann, ebenso hat sie die Entscheidungsgewalt darüber, unter welchen Bedingungen und welchen Personen es erlaubt wird, die Menschen im Staat aufzuklären, da er hierüber die Kontrolle über die Meinungsbildung hat, die als Voraussetzung für künftige Handlungen gelten. Dies ist ein Instrument zur Erhaltung des Schutzes und des Friedens durch den Staat. Ebenso hat der Souverän das Recht, Vorschriften über das Eigentum zu treffen, damit jeder weiß, was ihm gehört, dies ungestört genießen kann und unterrichtet wird, was er mit Recht tun bzw. mit Unrecht nicht tun darf. Hieraus entstehen schließlich die bürgerlichen Gesetze. Weiterhin hat der Leviathan das Richteramt inne und beschließt nach Gutdünken über Krieg und Frieden. Er stellt obrigkeitliche Staatsdiener ein und hat das Recht zur Belohnung verdienter Personen bzw. zur Bestrafung von Verbrechern. Eine Pflicht der obersten Gewalt besteht darin, Streitigkeiten über Rang und Ehre einzuschränken, da diese die Stabilität des Staates gefährden können, daher verleiht sie Rang und Ehre. Dabei sind vor dem Souverän alle Bürger gleich, auch wenn sie untereinander von verschiedenem Rang sein können (Hobbes 2002: 157ff). All diese Rechte sind auf Staat bezogen, welcher nur durch Vertreter/Souverän reden und handeln kann. Hobbes mahnt, dass bei aller Unzufriedenheit der Menschen mit der Regierung, diese stets den Schutz und Frieden jener sichert und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten gering erscheinen im Vergleich zu Krieg und Chaos, die damit vermieden werden. Zudem belastet der Souverän die Menschen nicht, um sie zu schwächen, sondern weil es der Notwendigkeit zur Sicherung des Friedens entspricht (Hobbes 2002: 166).
Die Freiheit der Staatsbürger nach Hobbes
Die bürgerliche Freiheit besteht nur dort, wo sie nicht durch bürgerliche Gesetze eingeschränkt wird (Hobbes 2002: 189f). Wenn im Namen bzw. zum Wohle des Staates die Rechte der Bürger eingeschränkt werden, so ist das kein Unrecht aus eben diesem Grund. Dabei bedeutet Freiheit nicht Freiheit des einzelnen Bürgers, sondern Freiheit des Staates (Hobbes 2002: 191). Der Bürger hat die Freiheit der Gehorsamsverweigerung ggü. dem Staat nur dann, wenn dies nicht dem Zweck der Errichtung des Staates widerspricht (Hobbes 2002: 195). Dabei darf kein Bürger Waffen gegen den Staat erheben, sich allerdings verteidigen. Die Verpflichtung der Bürger ggü. dem obersten Herrn erlischt in dem Moment, in dem dieser nicht mehr in der Lage ist, jenen zu beschützen, da dies der Zweck des Gehorsams ist (Hobbes 2002: 198). Der Staat kann letztendlich nur durch individuelles Streben von innen oder durch Krieg von außen zerstört werden.
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- Quote paper
- Kristian Nebe (Author), 2007, Anti-Leviathan, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111981
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