Im Rahmen der Vorlesungsreihe „Wohnungspolitik und Stadtteilentwicklung“ im Studiengang Stadtplanung ist die Hausarbeit „Die Vorgehensweise der STEG in zwei Hamburger Sanierungsgebieten“ zur Thematik der Stadterneuerung in Hamburg verfasst worden.
Der Untersuchungsgegenstand der Hausarbeit ist die Vorgehensweise der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG). Es stellt sich die zentrale Frage: Ist die Vorgehensweise der STEG am Beispiel der zwei Sanierungsgebiete in der Stadterneuerung erfolgreich?
Nach einer Einführung in die Thematik der Stadterneuerung wird die städtebauliche Sanierung erläutert und die STEG vorgestellt, wobei kurz auf andere Sanierungsträger in Hamburg Bezug genommen wird. Dann wird anhand von zweier Beispiele von Sanierungsgebieten in Hamburg die Vorgehensweise der STEG betrachtet. Das Sanierungsgebiet „Karolinenviertel“ und „Eimsbüttel-Süd“ im Schanzenviertel dienen dazu als Grundlage.
Kern der Hausarbeit ist die Evaluation der Vorgehensweise der STEG in den zwei Untersuchungsgebieten, wobei eine Erfolgskontrolle mit eigener Bewertung der kritischen Überprüfung dienen soll. Es werden dazu die Probleme, Maßnahmen, Methoden und Instrumente der Stadtsanierung miteinander verglichen.
Das abschließende Fazit fasst die Ergebnisse der Evaluation zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Rolle der STEG bei der Stadterneuerung in Hamburg.
Inhalt
1. Einleitung
2. Stadterneuerung
2.1 Das Sanierungsverfahren
2.1.1 Verfahrensablauf
2.1.2 Städtebauförderung
2.2 Profil der STEG
2.2.1 Gründungsanlass
2.2.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2.2.3 Aufgabenfelder
2.2.4 Bürgerbeteiligung als Instrument
2.2.5 Finanzierung
2.3 Andere Sanierungsträger in Hamburg
3. Zwei Hamburger Sanierungsgebiete
3.1 Die geschichtliche Entwicklung der Probleme der Stadtquartiere
3.2 Das Karolinenviertel
3.2.1 Die heutige Situation im Karolinenviertel
3.2.2 Die Vorgehensweise der STEG im Karolinenviertel
3.3 Das Schanzenviertel
3.3.1 Die heutige Situation im Schanzenviertel
3.3.2 Die Vorgehensweise der STEG in Eimsbüttel-Süd
4. Bewertung der Vorgehensweise der STEG
4.1 Bürgerbeteiligung in den Sanierungsgebieten
4.1.1 Das „Vor-Ort-Betreuungs-Konzept“
4.1.2 Konflikte der STEG mit den Betroffenen
4.1.3 Externe Einflüsse auf die Bewohneraktivitäten
4.2 „Soziale Stadtteilentwicklung“ in den Sanierungsgebieten
4.3 Gentrifizierung in den zwei Sanierungsgebieten
4.4 Abgrenzung der STEG zu anderen Sanierungsträgern in Hamburg
4.5 Privatisierung der STEG
5. Fazit
6. Ausblick
Anhang I: Interview mit Dohrendorf, Dr. Rüdiger
Anhang II: Interview mit Heimfarth, Marianne
Anhang III: Interview mit Kayser, Barbara
Abbildungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Zeitschriftenartikel
Onlinequellen
Interviews
1. Einleitung
Im Rahmen der Vorlesungsreihe „Wohnungspolitik und Stadtteilentwicklung“ im Studiengang Stadtplanung ist die Hausarbeit „Die Vorgehensweise der STEG in zwei Hamburger Sanierungsgebieten“ zur Thematik der Stadterneuerung in Hamburg verfasst worden.
Der Untersuchungsgegenstand der Hausarbeit ist die Vorgehensweise der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG). Es stellt sich die zentrale Frage: Ist die Vorgehensweise der STEG am Beispiel der zwei Sanierungsgebiete in der Stadterneuerung erfolgreich?
Nach einer Einführung in die Thematik der Stadterneuerung wird die städtebauliche Sanierung erläutert und die STEG vorgestellt, wobei kurz auf andere Sanierungsträger in Hamburg Bezug genommen wird. Dann wird anhand von zweier Beispiele von Sanierungsgebieten in Hamburg die Vorgehensweise der STEG betrachtet. Das Sanierungsgebiet „Karolinenviertel“ und „Eimsbüttel-Süd“ im Schanzenviertel dienen dazu als Grundlage.
Kern der Hausarbeit ist die Evaluation der Vorgehensweise der STEG in den zwei Untersuchungsgebieten, wobei eine Erfolgskontrolle mit eigener Bewertung der kritischen Überprüfung dienen soll. Es werden dazu die Probleme, Maßnahmen, Methoden und Instrumente der Stadtsanierung miteinander verglichen.
Das abschließende Fazit fasst die Ergebnisse der Evaluation zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Rolle der STEG bei der Stadterneuerung in Hamburg.
2. Stadterneuerung
„Stadterneuerung im weiteren Sinne ist eine bewusst eingeleitet Strategie, die zur Verbesserung ökonomischer, baulicher, technischer, funktionaler oder sozialer Stadtstrukturen führen soll.“[1]
Bei Betrachtung der Entwicklung der städtebaulichen Erhaltung und Erneuerung lassen sich verschiedene Zeitabschnitte innerhalb der Stadterneuerung feststellen:
Erste Phase (1969 – 1974): Flächensanierung, Flächenumnutzung
Zweite Phase: (1974 – 1980): Übergang zu kleinteiligeren Sanierungsgebieten, Stadterneuerung in kleinen Schritten, Modernisierungsförderung
Dritte Phase (ab 1980): Stadterneuerung in der Kritik, Übergang zur „behutsamen Stadterneuerung“
Vierte Phase (ab 1985): Einführung des Programms „Alternativer Baubetreuer“ (ABB) und „Alternativer Sanierungsträger“ (AST) und die Einbeziehung der Großsiedlungen in die Stadterneuerung.[2]
Um eine Stadterneuerung durchführen zu können, stellt das Baugesetzbuch (BauGB) das Sanierungsrecht zur Verfügung. Es ermöglicht den Gemeinden in Gebieten mit besonders hohem städtebaulichem Handlungsbedarf, einen planmäßigen Erneuerungsprozess durchzuführen. Die vorhandene, insbesondere historisch und städtebaulich wertvolle Bausubstanz soll erhalten und gepflegt werden. Für das Gelingen der Stadterneuerung ist die richtige Kombination von rechtlichen Instrumenten, Information, Beratung, Beteiligung, Finanzierung und Förderung wichtig.[3]
Im Rahmen der Stadterneuerung ist das förmliche Sanierungsverfahren gemäß BauGB ein wesentliches Instrument und wird im Folgenden erörtert.
2.1 Das Sanierungsverfahren
Die Sanierung soll die städtebaulichen Missstände beheben. Diese sind dann gegeben, wenn das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder sonstigen Beschaffenheit nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder der Sicherheit der dort wohnenden und arbeitenden Bevölkerung entspricht. Des Weiteren kann auch eine Funktionsschwäche des Gebietes, z.B. die fehlende Ausstattung des Gebietes mit Grünflächen oder Gemeinbedarfsanlagen, Ursache für städtebauliche Missstände sein.[4] Eine Funktionsschwäche in einem Sanierungsgebiet kann auch durch soziale Missstände gegeben sein, so gibt es in einem typischen Sanierungsgebiet oft eine hohe Arbeitslosigkeit, eine hohe Kriminalitätsrate, Migrationsprobleme sowie eine hohe Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen.
2.1.1 Verfahrensablauf
Der Ablauf eines Sanierungsverfahrens wird in verschiedene Phasen eingeteilt: die Vorbereitung nach §141 BauGB, die Durchführung gemäß §142 BauGB und der Abschluss. [5]
Für die Vorbereitung des Verfahrens gibt das BauGB Eckwerte vor, die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen untersucht werden müssen. Es soll Auskunft gegeben werden, über die Notwendigkeit der Sanierung sowie über die sozialen und städtebaulichen Verhältnisse in dem Gebiet und die Sanierungsziele.[6] Die Vorgehensweise bei den Untersuchungen kann von der Gemeinde in Abhängigkeit der jeweiligen Situation flexibel gestaltet werden.
Nach Ermittlung der städtebaulichen Missstände beschließt die Gemeinde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Sanierungssatzung.[7] In Hamburg beschließt der Senat die Sanierungssatzung.
Während der Durchführung der Sanierung ist die Gemeinde oder Stadt für die Ordnungsmaßnahmen zuständig und trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Baumaßnahmen. Allerdings kann die Gemeinde auch einen von ihr anerkannten Sanierungsträger mit der Vorbereitung und Durchführung einer Sanierungsmaßnahme beauftragen.[8] Die Auswahl des Sanierungsträgers erfolgt meist über einen Wettbewerb der ausgeschrieben wird. Der Gewinner des Wettbewerbs wird mit der Sanierungsaufgabe betraut. Die Aufgabe des Sanierungsträgers ist es, die im Sanierungsgebiet betroffenen Hauseigentümer bei der Planung und Umsetzung der Sanierung zu unterstützen. Es ist den Hauseigentümern überlassen, ob sie ihre Gebäude sanieren. Die Ausweisung zum Sanierungsgebiet zwingt die Hauseigentümer nicht, den Sanierungsmaßnahmen zu folgen. Es bestehen allerdings einige Vorteile für die Hauseigentümer. Dadurch dass ihre Gebäude in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet stehen, wird die Gebäudesanierung staatlich gefördert. Der Hauseigentümer bekommt beispielsweise Kredite zu besonders günstigen Konditionen.
Ein wesentliches Element bei der Sanierung ist die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen am Sanierungsprozess. Die Betroffenen sollen so früh wie möglich mit in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden, da diese immer auch einen Eingriff in ihre Lebensverhältnisse, manchmal auch Eigentumsverhältnisse, bedeutet. Das BauGB sieht hier die Möglichkeit der Beteiligung, Beratung und Mitwirkung der Betroffenen vor. Sie sollen die Chance haben ihre Vorstellungen und Wünsche mit einfließen zu lassen oder ihre Einwände zu äußern.
Die Dauer des Sanierungsverfahrens beträgt meist ca. 10 Jahre, wobei das BauGB keinen festen zeitlichen Rahmen vorgibt. Der Abschluss des Verfahrens ist abhängig von zahlreichen Faktoren in den Sanierungsgebieten wie Größe und Zustand der Gebiete.
2.1.2 Städtebauförderung
An der Finanzierung städtebaulicher Sanierungen sind meist Bund, Länder und Gemeinde beteiligt. Zusätzliche Fördergelder von privater Seite sollen durch eine Anstoßförderung von Bund, Ländern und Kommunen im Sanierungsgebiet zum Einsatz kommen. Städtebauförderungsmittel können eingesetzt werden, u.a. für die Vorbereitung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Durchführung von Baumaßnahmen, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen.[9]
In Bezug auf die Städtebauförderung in Hamburg ist es so, dass die Stadt den Bewohnern der Sanierungsgebiete ein Förderprogramm zur „Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden“ zur Verfügung stellt. Dieses Instrument soll langfristig sozialverträgliche Mieten gewährleisten und der Verdrängung der weniger zahlungskräftigen Bevölkerung in den Sanierungsgebieten entgegenwirken. Bei Inanspruchnahme der öffentlichen Förderung gilt auch der Hamburger Sozialplan. Dieser regelt z.B. die Unterbringung in Umsetzwohnungen während der Sanierung, Umzugshilfen und Entschädigungszahlungen an Eigentümer.[10]
Die Stadterneuerung ist von hoher Relevanz in der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Planung und Ausführung von Sanierungsverfahren und sonstigen Stadterneuerungsmaßnahmen wird in der Stadt Hamburg zurzeit zu einem großen Teil von der STEG übernommen. In dem folgenden Kapitel wird daher Rolle der STEG in der Stadterneuerung in Hamburg erläutert.
2.2 Profil der STEG
2.2.1 Gründungsanlass
In Hamburg häuften sich zu Beginn der 90er Jahre zahlreiche Probleme in Bezug auf die Verwahrlosung von Gebäuden und sozialräumliche Polarisierungen. Vor allem in der westlichen Innenstadt, rund um die Hafenstraße, Schulterblatt und Schanzenstraße, kam es zunehmend zu Tumulten wie Demonstrationen, Hausbesetzungen und anderen Widerständen der Bewohner (vgl. Kapitel 3.1). Diesbezüglich geriet die Regierung von Hamburg immer mehr in die Kritik. Aufgrund des Drucks gab es 1988 erste Überlegungen eine Neustrukturierung der bisherigen Stadterneuerungspolitik vorzunehmen. Hierbei sollte vor allem auch die Beziehung zwischen Verwaltung und den Bewohnern verbessert werden. Die Baubehörde wollte zum einen die bisher getrennten Ämter für Stadterneuerung und Wohnungswesen zusammenlegen und zum anderen eine neue private Stadterneuerungsgesellschaft gründen. Im Rahmen des Gründungsprozesses der neuen Stadtentwicklungsgesellschaft geriet die Baubehörde zunehmend in die Kritik, da diese die Neuorganisation nur behördenintern diskutiert wurde. Innerhalb einer kurzen Zeitspanne von wenigen Monaten wurde die Gründung der Stadterneuerungsgesellschaft im Dezember 1989 vom Senat beschlossen, ohne dass Betroffene oder behördenexterne Experten an dem Verfahren beteiligt wurden und es somit eher eine „Gründung von oben“ war. Laut des Vertragsentwurfes für die STEG mit der Stadt erfolgte die Gründung der STEG mit dem Ziel, Verfahrensweisen entsprechend der Zielsetzung einer „behutsamen Stadterneuerung“ zu entwickeln und durchzuführen.[11] Mit der Gründung der STEG wurde ihr ein Treuhandvermögen bestehend aus 1.500 Wohn- und Gewerbeimmobilien übertragen. Die stadteigenen Grundstücke waren zuvor von der SAGA per Generalmietvertrag angemietet worden und befanden sich in einem sehr desolaten baulichen Zustand. Die STEG sollte diese im Rahmen der Stadterneuerung aufwerten.[12]
Seit dem Jahr 2001 ist die STEG nun keine städtische Gesellschaft mehr, sondern eine private GmbH. Die STEG hat nun zwei Gesellschafter, zum einen die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverfahren mbH (HGV) und zum anderen die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Stadtentwicklungsbehörde (STEB). Der Geschäftsführer ist seit der Privatisierung Hans Joachim Rösner.[13]
2.2.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Das übergeordnete Ziel der STEG im Rahmen einer „behutsamen Stadtentwicklung“ ist die integrierte Quartiersentwicklung.
Der Arbeitsansatz dieser Quartiersentwicklung ist, dass in fachübergreifenden und für die Betroffenen offenen Planungsprozessen sozial-, wohnungs- und arbeitsmarktpolitische Zielstellungen mit städtebaulicher Erneuerung verknüpft werden. Die offenen Planungsprozesse sollen die Betroffenen an dem Sanierungsverfahren beteiligen und zur Mitwirkung aktivieren. Soziale Stadtteilentwicklung ist einer der wesentlichen Bestandteile der integrativen Quartiersentwicklung der STEG.[14] Die Firmenphilosophie der STEG lautet daher: „Behutsame Stadterneuerung und Stadtentwicklung mit sozialem Ausgleich“.[15]
Zusammengefasst sind die Ziele der STEG im Rahmen der behutsamen Stadterneuerung: vorhandene Sozialstrukturen zu stabilisieren und preiswerten Wohnraum zu schaffen, Wohnen und Arbeiten nebeneinander zu erhalten, zusätzliche private Ressourcen zu mobilisieren sowie Selbsthilfe und Selbstverwaltungsvorhaben auf Quartiers- und Gebäudeebene zu unterstützen.[16]
Für die Umsetzung der genannten Ziele soll die STEG im Auftrag der Stadt Hamburg Stadterneuerungskonzepte entwickeln und durchführen.
Meistens stellen Sanierungskonzepte planerisch detailliert die zukünftige Nutzung dar. Diese festgeschriebenen Nutzungen der Gründstücke sollen im Laufe der Sanierung umgesetzt werden. Dagegen stellt das Erneuerungskonzept der STEG einen Handlungsrahmen dar, der mit den Sanierungszielen die Mindestanforderungen an die gesamte Sanierungsmaßnahme festgelegt. Mit Abgrenzungen kleinräumlicher Erneuerungsbereiche werden die Flächen mit wesentlichen Nutzungsänderungen ausgewiesen. Hierbei erfolgt also keine grundstücksbezogene, sondern eine flächenübergreifende Festsetzung der zukünftigen Nutzung. Erst im Laufe des Sanierungsverfahrens werden detaillierte Erneuerungskonzepte mit konkreten Neubau-, Neugestaltungs- und Umnutzungsvorschlägen für diesen Erneuerungsbereich entwickelt.
Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass die Planung und Umsetzung zeitlich näher zusammenrücken, die Bürger frühzeitig und effektiv an der Planung beteiligt werden können und es eine offene Gestaltung des Planungsprozesses gibt.[17]
Die Vorgehensweise der STEG verdeutlicht, dass neben der Durchführung der formal im BauGB festgelegten Sanierung Spielräume innerhalb der Stadterneuerung vorhanden sind, die informelle Planverfahren zulassen.
2.2.3 Aufgabenfelder
Eine der ersten Aufgaben für die STEG war es die Altbauquartiere westlich der Alster behutsam zu erneuern und eine soziale Stadtteilentwicklung zu betreiben. Es sollten dabei die stadteigenen Wohn- und Gewerbeeinheiten, die der STEG als Treuhandvermögen übergeben wurden, von der STEG verwaltet und saniert werden.
Seit der Privatisierung der STEG 2001 haben sich die Aufgabenfelder verändert beziehungsweise erweitert. Da nun die Stadt Hamburg nicht mehr als alleiniger Auftraggeber der STEG agiert, stehen ihr nun mehr Handlungsmöglichkeiten offen. So kann sie jetzt auch in Gebieten außerhalb Hamburgs tätig werden wie in Kiel, Lübeck und Dortmund.[18] Heute setzt sich das Tätigkeitsfeld aus den Arbeitsbereichen Quartiersmanagement und Stadtentwicklung, Architektur und Immobilienbewirtschaftung zusammen. Dazu gehört die Betreuung von Stadterneuerungsquartieren, die Planung und Durchführung von Sanierungsverfahren, die Entwicklung von Konzepten für benachteiligte Stadtteile, Moderation von Planungsprozessen, Unterstützung der lokalen Wirtschaft (insbesondere Existenzgründer), Entwicklung von Immobilien mit starkem Stadtteilbezug, Modernisierung von Altbauten, Beratung und Betreuung von Mietern, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien, Steuerung von Neu- und Altbauprojekten für private Investoren, Erarbeitung von Gutachten und Machbarkeitsstudien sowie Öffentlichkeitsarbeit.[19]
Aufgrund des großen Spektrums an Aufgabenfeldern setzt sich die STEG aus mehreren Projektteams zusammen. Neben den Zuständigkeitsbereichen für Quartiersmanagement und Stadtteilentwicklung gibt es eine Immobilienverwaltung und ein Architektenteam.
2.2.4 Bürgerbeteiligung als Instrument
Die STEG führt „offene“ Planungsprozesse durch, an welchen die Betroffenen beteiligt und zur Mitwirkung aktiviert werden. Es ist der STEG wichtig durch konkrete Mitgestaltungsmöglichkeiten und transparente Entscheidungsprozesse Selbsthilfepotenziale zu aktivieren.[20]
Die STEG versucht durch einzelne Stadterneuerungsprojekte die Eigentümer anzuregen, ihre Gebäude instand zu setzen und auch Mietgemeinschaften zu motivieren, beispielsweise Begrünungsmaßnahmen durchzuführen. Es sollen durch die Projekte und Aktivitäten in dem Gebiet Nachbarschaftseffekte ausgelöst werden, die sich positiv auf die Entwicklung des Gebietes auswirken.[21]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Stadteilbüro in Ottensen (Große Rainstraße)
Um den Aufgaben vor Ort in den Sanierungsgebieten gerecht werden zu können, hat die STEG in verschiedenen Quartieren Stadtteilbüros eröffnet. Es gibt vier Stadtteilbüros in den Sanierungsgebieten der STEG in Hamburg. Diese liegen im Karolinenviertel, in Eimsbüttel-Süd sowie in den Stadtteilen St. Pauli und Ottensen. Des Weiteren hat die STEG noch einige Büros außerhalb von Hamburg wie in Lübeck und Kiel, wo die GmbH nach der Privatisierung tätig ist.[22] Die Rolle des Stadtteilbüros ist bedeutend für die Bevölkerung in den jeweiligen Stadtquartieren. Sie werden von der STEG nach dem „Vor-Ort-Konzept“ eingesetzt, um so möglichst bürgernah zu sein. In den Stadtteilbüros sind einige Mitarbeiter der STEG, die Gebietsbetreuer des jeweiligen Sanierungsgebietes, zuständig für die Bewohner, die sich dort informieren und beraten lassen sowie Probleme des Quartiers ansprechen. Durch die Betreuung vor Ort soll eine höhere Bereitschaft der Bewohner erzielt werden, sich in ihrem Quartier zu engagieren.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Quartiersnachrichten-Heft aus dem Karolinenviertel
Des Weiteren werden von den Gebietsbetreuern in den Stadtteilbüros mehrmals jährlich die „Quartiersnachrichten“ herausgegeben. Die „Quartiersnachrichten“ sind Hefte aus den jeweiligen Stadtbereichen, die für die Bewohner als Informationsgrundlage zu aktuellen Projekten, Terminen und Angeboten dienen. Diese Hefte liegen in allen Stadtteilbüros der STEG aus.
Außerdem gibt es im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch den Sanierungsbeirat. Dieser ist ein ehrenamtliches Gremium, das Stadterneuerungsprozesse begleitet und berät. Es werden einzelne Neubauvorhaben oder Gebäudemodernisierungen im Sanierungsgebiet vorgestellt, Um- und Neugestaltung von Frei- und Grünflächen diskutiert und Probleme besprochen, die direkte Auswirkungen auf das Zusammenleben im Gebiet haben.[23]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Tagung des Sanierungsbeirats (Eimsbüttel-Süd)
Sanierungsbeiräte setzen sich zusammen aus Bewohnern, Gewerbetreibenden, Eigentümern sowie Politikern der Parteien der Bezirksversammlung. Sanierungsbeiräte gibt es in ganz Hamburg für die verschiedenen Sanierungsgebiete. Entscheidend dabei ist, dass hier alle Interessenrichtungen aus dem Quartier zusammenkommen und somit möglichst viele verschiedene Sichtweisen vertreten sind. Der Sanierungsbeirat spricht Empfehlungen aus, z.B. über Baumaßnahmen in dem Sanierungsgebiet. Die STEG übernimmt die gesamte Organisation und Geschäftsführung der Sanierungsbeiräte. Die Menschen aus dem Quartier können sich bei der STEG für die Mitgliedschaft im Sanierungsbeirat bewerben.[24] Ein Verfügungsfond zur Finanzierung kleinerer Projekte in den Stadtvierteln wird von den Sanierungsbeiräten verwaltet. Dabei stellt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) öffentliche Mittel in der Größenordnung von 15.000 bis 20.000 Euro pro Jahr in jedem Fond zur Verfügung.[25]
2.2.5 Finanzierung
Die Finanzierung der Sanierung setzt sich jeweils zu einem Drittel aus Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen. In Hamburg ist die Verteilung der Gelder anders. Hier erfolgt die Finanzierung zu einem Drittel aus Geldern des Bundes und zu zwei Dritteln aus Mitteln der Stadt, da Hamburg Land und Kommune in einem bzw. ein Stadtstaat ist. Die Stadt bestimmt, welche Stadtteile die Vorgaben für ein Sanierungsgebiet erfüllen und weist diese zu einem solchen aus.
Da die STEG bis vor ca. 15 Jahren noch eine städtische Tochter war, erhielt sie auch von der Freien und Hansestadt Hamburg ihre Aufträge. Hinzu kam, dass die Stadt die Sanierung des gesamten Treuhandeigentums der STEG, das einen großen Teil in den Sanierungsgebieten ausmachte, finanzierte. Daher war die Finanzierung der einzelnen Sanierungsprojekte für lange Zeit gesichert.
Seit der Umfirmierung zur GmbH ist es so, dass die STEG sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen muss, um an Aufträge zu gelangen. Erschwerend dabei ist, dass der Staat immer weniger Mittel für das Bauen bzw. Sanieren zur Verfügung stellt, so dass heute auch Investoren aus der Wirtschaft (Public Private Partnership) an der Finanzierung der Projekte beteiligt werden.[26]
Neben der STEG gibt es in der Stadt Hamburg noch weitere staatlich anerkannte Sanierungsträger, wobei einige in dem nächsten Abschnitt beispielhaft genannt werden.
2.3 Andere Sanierungsträger in Hamburg
In Hamburg gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Sanierungsträgern, die unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. So steht zum Beispiel bei der STATTBAU im Vordergrund, Arbeitslose und Jugendliche ohne Ausbildung in die Planung von Bauprojekten zu integrieren. Dies geschieht durch die Einbindung von geförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsträgern. Kooperationen von Selbsthelfern mit Handwerksbetrieben und eigene Beschäftigungsmodelle helfen Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Arbeitsmarkt eine zumindest kurzzeitige Brücke in das Erwerbsleben zu schaffen.[27]
Ein anderer Sanierungsträger ist die ASK Hassenstein+Pfadt GmbH. Sie ist ein treuhänderischer Sanierungsträger der Freien und Hansestadt Hamburg. Ihre Aufgabenfelder umfassen Stadtteilmanagement, Sanierungs- und Entwicklungsträger und die Durchführung von Stadtteilentwicklungsverfahren, außerdem erstellt sie noch Gutachten zur Stadterneuerung und Sozialplanung.[28]
Ein weiterer Sanierungsträger, der ebenfalls in Hamburg tätig ist, ist die Lawaetz-Stiftung. Der Sanierungsträger wurde mit dem Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ 1986 gegründet. Die gemeinnützige Stiftung kümmert sich um sozial- und wirtschaftlich benachteiligte Personengruppen und versucht über die Methode der Mobilisierung von Selbstorganisationspotenzialen ihnen die Zugänge zum Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Ein anderes Aufgabenfeld besteht in der Stadtentwicklung und Organisation sozialer Prozesse im Rahmen von Sanierung und Neubau, z.B. durch Projektentwicklung und Baumanagement.[29]
In einigen Handlungsfeldern überschneiden sich die einzelnen Sanierungsträger in ihrer Vorgehensweise, dennoch unterscheiden sie sich durch ihre verschiedenen Zielsetzungen.
Im Rahmen der Stadterneuerung in Hamburg werden in dem folgenden Kapitel nun zwei Sanierungsgebiete der STEG betrachtet.
[...]
[1] Adrian 1995, S.884
[2] Schubert 1991, S.55
[3] Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) 2000, S.38
[4] BBR 2000, S.38
[5] BauGB 2004, S.89ff.
[6] BBR 2000, S.39
[7] BauGB 2004, S.90
[8] BBR 2000, S.39
[9] BBR 2000, S.41
[10] STEG 2003, 12.11.2005
[11] Schubert 1991, S.56-57
[12] Schubert 1991, S.58
[13] Dohrendorf 2005, 7.11.2005
[14] Rösner 1999, S.115ff.
[15] STEG 2005, 07.11.2005
[16] Schubert 1991, S.57
[17] BBR 2000, S.42
[18] Dohrendorf, Hamburg, 15.12.2005
[19] STEG 2005, 07.11.2005
[20] Rösner 1999, S.117
[21] STEG 2003, 12.11.2005
[22] Dohrendorf 2005, 18.01.2006
[23] Kayser 2005, Heft 1, S.9
[24] Kayser, Hamburg, 24.11.2005
[25] Kayser 2005, Heft 1, S.12
[26] Dohrendorf, Hamburg, 15.12.2005
[27] Bura 2005, 12.01.2006
[28] ASK 2005, 12.01.2006
[29] Lawetz-Stiftung 2005, 12.01.2006
- Citar trabajo
- Mareike Schuppe (Autor), 2006, Vorgehensweise der Stadterneuerungsgesellschaft (STEG) in zwei Hamburger Sanierungsgebieten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111869
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