Diese Seminararbeit befasst sich mit der vom Gesetzgeber ermöglichten Aussonderung gemäß (gem.) § 47 Insolvenzordnung (InsO) und der Absonderung von unbeweglichen Gegenständen gem. § 49 InsO aus der Insolvenzmasse. Zuerst werden die Rechte und Aufgaben des Insolvenzverwalters beschrieben, bevor dann der Begriff der Aussonderung, die unbeweglichen Gegenstände, sowie Eigentumsverhältnisse definiert werden. Darauf folgt die Definition der Absonderung, in welcher Rangfolge die abgesonderte Befriedigung erfolgt und welches unbewegliches Vermögen für die Absonderung relevant ist.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Aussonderung
2.1 Rechte des Insolvenzverwalters
2.2 Begriff der Aussonderung und aussonderungsfähige Gegenstände
2.2.1 Begriff der Aussonderung
2.2.2 Unbewegliche Gegenstände
2.2.3 Fehlende Bestimmtheit der Gegenstände – Poolbildung
2.3 Eigentum an Sachen
2.3.1 Obligatorischer Herausgabeanspruch
2.3.2 Echte und unechte Verwaltungstreuhand
3 Absonderung
3.1 Begriff der Absonderung
3.2 Rangfolge der abgesonderten Befriedigung
3.3 Gegenstände aus dem unbeweglichen Vermögen
4 Verhältnis zwischen Aussonderung und Absonderung
5 Fazit
Literaturverzeichnis
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