Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangssituation
2. Die Teilnehmer der Friedenskonferenz und ihre Ziele
3. Inhaltliche Bestimmungen des Versailler Vertrags
3.1. Gebietsabtretungen
3.2. Souveränitätsbeschränkungen
3.3. Reparationen
4. Reaktionen in Deutschland
5. Bewertung
6. Rolle der Reichswehr / Freikorps
7. Dolchstoßlegende
8. Kapp-Lüttwitz-Putsch
9. Linksextremismus
10. Ruhraufstand
11. Stinnes-Legien-Abkommen
12. Politischer Mord und Justiz
13. Fazit
1. Ausgangssituation
Die OHL erkannte, dass der erste Weltkrieg unter keinen Umständen mehr zu gewinnen war und bat daher Präsident Wilson im Oktober 1918 einen Waffenstillstand abzuschließen. Danach wurden Friedensverhandlungen in Gang gebracht.
Am 18. Januar 1919 trafen sich die Siegermächte deshalb zum ersten Mal in Versailles, um Friedensverträge auszuhandeln, welche die „Pariser Vorortverträge“ genannt wurden. Anwesend waren 70 Delegierte von 27 Siegerstaaten, wobei Deutschland nicht vertreten war.
Der Vertrag wurde Deutschland am 7. Juni 1919 ausgehändigt. Am 22. Juni 1919 nahm die Weimarer Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen den Vertrag an. Der Vertrag wurde dann am 28. Juni 1919 von Außenminister Hermann Müller und Verkehrsminister Johannes Bell in Versailles unterschrieben. Nach der Bestimmung trat der Vertrag dann am 10.Jannuar 1920 in Kraft.
2. Die Teilnehmer der Friedenskonferenz und ihre Ziele
Der Vertrag von Versailles wurde unter dem „Rat der großen Vier“ verhandelt. Zu ihnen gehörten Amerika, Frankreich, Großbritannien und Italien. Amerika wurde durch Präsident Woodrow Wilson, Frankreich durch Premierminister Georges Clemenceau, Großbritannien durch Premierminister David Lloyd und Italien durch Ministerpräsident Vittorio Emanuele Orlando vertreten.
Wilsons Hauptanliegen war die Sicherung des Friedens in Europa. Dazu gründete er den „Völkerbund“. Dieser sollte einerseits einen weiteren Krieg unmöglich machen und außerdem die USA in die Rolle eines „Weltfriedenhüters“ bzw. in eine Vormachtstellung stellen. Deutschland gehörte diesem Bund zunächst nicht an.
Frankreich war darauf bedacht Deutschland militärisch als auch wirtschaftlich stark zu schwächen, um die eigene Sicherheit zu garantieren. Außerdem verlangten sie hohe Kriegsentschädigungen und Gebietsabtretungen. Dazu zählten Elsass-Lothringen und das Gebiet zwischen der französischen Grenze und dem Rhein, welches als eine Art Pufferstaat unter französischer Verwaltung fungieren sollte. Der Gebietsanspruch von Frankreich an Elsass-Lothringen wurde von allen Beteiligten bestätigt, nicht aber die Idee des Pufferstaates, diese trat bei Amerika und Großbritannien auf Unverständnis und so besetzte Frankreich lediglich Teile dieses Gebietes (Ruhrpott). Ein weiteres Anliegen Frankreichs war die Stärkung der deutschen Nachbarstaaten.
Großbritanniens Ziel war die Ausschaltung Deutschlands auf dem Weltmarkt als konkurrierende Wirtschaftsmacht. Trotzdem sprachen sie sich dafür aus, Deutschland so viel militärische Stärke zu belassen, dass es sich gegen Angriffe anderer Länder und gegen nationale Revolutionen wehren konnte.6
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Die „großen 4“: Lloyd George aus Großbritannien, Vittorio Emanuele Orlando aus Italien, Georges Clemenceau aus Frankreich und Woodrow Wilson aus den Vereinigten Staaten.
3. Inhaltliche Bestimmungen des Versailler Vertrags
Der Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln zusammen, die in 15 Teile gegliedert waren. Teil I enthielt die Völkerbundsatzung, die auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser Vorortverträgen vorangestellt wurde. Deutschland wurde vorerst nicht in den Völkerbund aufgenommen.
Die Teile II und III des Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen und die neuen Grenzen des Deutschen Reiches fest.
Teil IV des Vertrages schrieb den Verlust der deutschen Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen, vor.
Teil V des Versailler Vertrages regelte die militärische Entwaffnung.
Teil VI des Vertrages befasste sich mit Kriegsgefangenen und Soldatengräbern.
Teil VII forderte die Auslieferung Kaiser Wilhelms II. durch die Niederlande und stellte Kriegsverbrecherprozesse in Aussicht, welche aber unausgeführt blieben.
Teil VIII und IX behandelten die Reparationsfragen.
Die Teile X bis XII verfügten u. a. die Konfiskation allem deutschen Eigentums im Ausland, das Meistbegünstigungsrecht für die Alliierten, die Internationalisierung der deutschen Flüsse sowie des Nord-Ostsee-Kanals und die Einschränkung der Lufthoheit.
Teil XIV beinhaltete die alliierte Besetzung des Saargebietes und des linksrheinischen Gebietes mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz rechts des Rheins sowie den schrittweise Rückzug der alliierten Truppen aus dem linksrheinischen Gebiet in einem Zeitraum von 15 Jahren. Außerdem wurde ein 50 Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines entmilitarisiert, d. h. Deutschland durfte hier keine Truppen stationieren und keine Befestigungen unterhalten.4
3.1 Gebietsabtretungen:
Sofort abgetretene Gebiete (ohne Abstimmung):
- Elsass-Lothringen an Frankreich.
- Westpreußen, ohne Danzig, die Provinz Posen und kleine südliche Teile Ostpreußens gingen an den neu gegründeten Staat Polen.
- Teile der deutschen Kolonie Kamerun gingen an Frankreich.
- Eupen und Malmedy fielen an Belgien.
- Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei.
- Memelland 1923 an Litauen.
Nach Volksabstimmung abgetretene Gebiete:
- Nordschleswig an Dänemark.
- Ostteil von Oberschlesien an Polen (obwohl 60% der Oberschlesier gegen den Anschluss an Polen stimmten).
Nach Volksabstimmung bei Deutschland blieben:
- Südschleswig
- Westteil Oberschlesiens (1/3)
- Südteil Ostpreußens (ohne Soldau, Neidenburg)
Dem Völkerbund unterstellt:
- Saargebiet (15 Jahre wirtschaftlich an Frankreich, nach 15 Jahren Volksabstimmung über Zugehörigkeit, danach wieder Teil von Deutschland)
- Danzig (Freie Stadt)
- Sämtliche Kolonien (z.B. Südafrika) 6
Insgesamt wird der Verlust Deutschlands an Fläche auf 70.000 Quadratkilometer, das sind etwa 13 Prozent des früheren Deutschlands, geschätzt. Außerdem gingen somit ca. 10 Prozent der Bevölkerung, etwa sechs Millionen Einwohner, verloren.
Damit verbunden war der Verlust von 75 Prozent der Eisenerzversorgung, 26 Prozent der Steinkohleförderung, 68 Prozent der Zinkerze, 44 Prozent der Roheisen- und 38 Prozent der Stahlproduktion sowie 17 Prozent der Kartoffel- und 13 Prozent der Weizenernten.5
Des Weiteren büßte Deutschland aufgrund der Gebietsabtretungen einige wichtige Binnenwirtschaftsbeziehungen ein.
Besonders im Osten führte die neue Grenzziehung zu gesellschaftlichen Problemen, da dort die meisten Gebiete an Polen gingen. Wo bisher die Polen unter der antipolnischen Herrschaft und Diskriminierung Preußens gelitten hatten, wandelte sich dieses Verhältnis ins Gegenteil um und es kam zu Flüchtlingsströmen.4
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3.2 Souveränitätsbeschränkungen
Militärische Bestimmungen:
- Berufsarmee mit maximal 100.000 Mann
- keine allgemeine Wehrpflicht
- Verbot von militärischen Vereinen, Militärmissionen und Mobilmachungsmaßnahmen
- Marine mit 15.000 Mann, 6 Panzerkreuzern, 6 leichten Kreuzern und 12 Torpedobooten
- keine schweren Waffen wie U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe oder Flugzeuge, chemische Kampfstoffe
- Beschränkung der Waffenvorräte (102.000 Gewehre, 40,8 Millionen Gewehrpatronen)
- Entmilitarisierung des Rheinlands (50 km breiter Streifen östlich des Rheins)
- Verbot des Festungsbaus entlang der deutschen Grenze
- Verbot von Befestigung und Artillerie zwischen Ost- und Nordsee
- Im Weiteren wurden jegliche Maßnahmen, die zur Vorbereitung eines Krieges geeignet sind, verboten.6
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wurde regelmäßig durch eine Kommission der Alliierten kontrollierte.
Zudem musste auch noch ein Großteil der Handelsflotte abgegeben werden, welche für die Exportgeschäfte Deutschlands von großer Wichtigkeit waren.
Ein weiterer Punkt ist die Vereinigung Deutschlands mit Österreich. Der Versailler Vertrag untersagt den von der Republik Deutschösterreich bereits im November 1918 erklärten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Obwohl nachträglich Volksabstimmungen in Österreich vorgenommen wurden, welche sich deutlich für einen Anschluss an Deutschland aussprachen (z.B. stimmten am 24.04.1921 in Tirol 98,8 Prozent für einen Anschluss), wurde dieser untersagt und weitere Volksabstimmungen durch die Siegermächte verboten.
Weitere Souveränitätsbeschränkungen finden sich in den Inhalten der Punkte X bis XII und XV (s.o.).
3.3 Reparationen
Allen vorangestellt war der Artikel 231, welcher quasi die Einleitung und auch die rechtliche Begründung für die Reparationszahlungen darstellte. Der Kriegsschuldartikel 231 geht von der alleinigen Kriegsschuld des Deutschen Reichs und seinen Alliierten aus.
„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortliche sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“
Die Reparationszahlungen wurden mit Sachlieferungen und Zahlungen in Goldmark (GM) bezahlt.
Da die Höhe des zu zahlenden Betrages und das Zeitlimit nicht konkret im Vertrag aufgeführt waren, wurde dies in der Nachkriegszeit durch verschiedene Abkommen geregelt. Dies stellte zu Anfang ein Problem für Deutschland dar, da man keine wirtschaftlichen Planungen vornehmen konnte.
- Im Juni 1920 kam es dann zu ersten Verhandlungen, wo auch deutsche Vertreter anwesend waren, bei denen konkrete Zahlen festgelegt wurden. Man einigte sich auf die Zahlung von 296 Milliarden Goldmark in 42 Jahresraten. Außerdem wurde die Aufteilung der Zahlungen festgelegt. Demnach sollten Frankreich 52%, England 22%, Italien 10% und Belgien 8% bekommen. An Sachleistungen musste das Deutsche Reich fast seine gesamte Handelsflotte ausliefern sowie umfangreiche Lieferungen an Maschinen, Industrieanlagen, Werkzeugen, Eisenbahneinrichtungen, Kohle etc. erbringen.1
- Am 5. Mai 1921 stellten die Alliierten neue Forderungen von 132 Mrd. Goldmark in 66 Jahresraten. Die Jahresraten dazu betrugen 2 Mrd. Goldmark. Deutschland musste außerdem 26 Prozent des Wertes seiner Ausfuhr an die Alliierten abgeben.
- 1923 begann die Ruhrbesetzung, da Deutschland mit den Reparationsbezahlungen im Verzug war.
- 1924 trat der Dawes-Plan in Kraft. In ihm wurde unter anderem die Höhe der Forderungen auf 1 Milliarde GM pro Jahr gesenkt.2
- 1929 wurde im Young-Plan die Dauer der Reparationszahlungen auf 59 Jahre festgesetzt. Insgesamt sollte Deutschland nach diesem Plan 112 Milliarden Goldmark bis 1988 zahlen.
- Da Deutschland im Sommer 1932 zahlungsunfähig war, wurde in der Konferenz von Lausanne das Ende der Reparationen gegen eine Restzahlung von drei Milliarden Goldmark ausgehandelt.1
4. Reaktionen in Deutschland
In allen sozialen Schichten und politischen Lagern war man geschockt über die harten Bestimmungen des Vertrags. Besonders der Kriegsschuldartikel wurde von der gesamten Bevölkerung abgelehnt und stellte eine besondere Kränkung des Nationalstolzes dar. Sowohl Rechte als auch Sozialdemokraten titulierten den Vertrag als „Schandfrieden“ oder „Diktat von Versailles”.5 Die Masse der Menschen forderten nun die Revision des Vertrages als oberstes außenpolitisches Ziel der deutschen Politik.3 Aus diesem Grund trat das Kabinett von Reichskanzler Philipp Scheidemann im Juni 1919 geschlossen zurück, da es nicht die Verantwortung für die Unterzeichnung des Vertrages tragen wollte.3
Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“ –
Reichskanzler Philipp Scheidemann (SPD) in der Nationalversammlung am 12. Mai 1919.
Eine wirkliche Alternative dazu konnten sie jedoch auch nicht finden und ein militärischer Widerstand wäre zwecklos gewesen. Deshalb blieb der neuen Regierung keine andere Möglichkeit als den Vertrag anzunehmen. Das Ziel der neuen Regierung war nun die vorzeitige Räumung des besetzen Rheinlandes und die Lösung der Reparationszahlungen.
In den Folgenden Jahren nutzen antidemokratische Gruppen und vor allem die Nationalsozialisten den Vertrag für eine Agitation gegen die Republik und das Ausland. Sie warfen der Regierung vor, mit der Befürwortung und Unterzeichnung des Vertrags entschieden zu einer Erniedrigung des Deutschen Reichs und zur Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts Deutschlands beigetragen zu haben.
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Demonstration gegen den Versailler Vertrag in Berlin.
5. Bewertung
Abschließend würde ich den Vertrag als gescheitert ansehen. Seine Hauptaufgabe, nämlich die Sicherung des Friedens in Europa, hat er nicht erfüllt. Auch Wilsons Idee der Selbstbestimmung der Völker wurde nicht auf Deutschland angewendet.
Ob der Versailler Vertrag deshalb für die Machtergreifung Hitlers maßgeblich verantwortlich war, möchte ich bezweifeln; jedoch nicht, dass er in Deutschland eine politische Lage geschaffen hatte, die seinen Aufstieg begünstigte. Verstärkt wurde dies natürlich noch durch die Appeasement-Politik der Amerikaner, welche so den Vertrag letztendlich ganz aufgaben.4
„ Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“
- Französischer Marschall, Foch
Auch der Äußerung, der Vertrag sein ein „Diktatfrieden“, kann ich nicht ganz zustimmen. Natürlich waren die Gebietsverluste und Reparationskosten ein harter Schlag, aber einige der negativen Bestimmungen wurden nachträglich abgeschwächt. Zudem konnte man froh sein, dass nicht alle Gebietsanforderungen der Franzosen von den anderen Teilnehmern akzeptiert wurden. Auch die Wirtschaft wurde nicht so geschwächt, dass sie den Reparationskosten nicht einigermaßen hätte gerecht werden können. Die Industrie war weitgehend intakt, im deutschen Reich selbst hatte es, im Gegensatz zu Frankreich, keine Zerstörung gegeben und die wirtschaftliche Entwicklung nahm trotz der schweren Lage einen günstigen Verlauf.
Die Frage, ob der Vertrag eine berechtigte Strafe ist, würde ich aus meinem Standpunkt heraus bejahen. Ich denke schon, dass es für die Menschen zur damaligen Zeit schwer war, die harten Bedingungen und den Kriegsschuldartikel zu akzeptieren, aber dennoch finde ich die Bestimmungen des Vertrages gerechtfertigt. Erstens hat Deutschland einen Angriffskrieg geführt und es sind von keinem anderen Land Pläne bekannt, die darauf hinweisen, dass dieses einen Krieg geplant hätte. Zweitens hat Deutschland mit der Besetzung Belgiens andere Staaten praktisch gezwungen, in die Kriegshandlungen einzugreifen.
Drittens ist Deutschland maßgeblich am Kriegsbeginn Österreichs gegen Serbien beteiligt gewesen.[1] Ich denke, die Alleinschuld Deutschlands ist somit vollkommen legitim.
6. Rolle der Reichswehr / Freikorps
Laut dem Versailler Vertrag mussten Freikorpsverbände sowie die Reichswehr bis auf 100000 Mann (ehemals 500000 Mann stark) aufgelöst werden. Da aber viele insbesondere jüngere Soldaten sich nicht entwaffnen lassen wollten, wuchsen so zahlreiche Freiwilligenverbände, die von der Obersten Heeresleitung in den Grenzgebieten im Osten gegen polnische Übergriffe zum Einsatz gebracht wurden. Auch innenpolitisch spielten sie eine große Rolle, da sie zum Schutz der Regierung und zur Niederwerfung kommunistischer Aufstände gebraucht wurden. Sie sind rechtspolitisch einzuordnen und waren Gegner der Weimarer Republik, sahen aber mehr Gefahren in der Revolution und dem Bolschewismus, weshalb sie auch bereit waren, sich für eine Niederschlagung des Ruhraufstandes einsetzen zu lassen. Viele Freikorpsangehörige landeten später wieder in der Reichswehr unter Reichswehrminister Noske (SPD).
Nach dem Kapp-Putsch übernahm General von Seeckt das Kommando über die Reichswehr. Er verbannte die Politik aus den Kasernen, um die Soldaten und Offiziere gegen die Versuche der Regierung und der Parteien, demokratische Gesinnungen zu verbreiten, abzuschotten („Staat im Staate“). Aufgrund dieser Distanz zur Republik war es für Hitler 1933 ein leichtes, die Reichswehr für sich zu gewinnen.[2]
7. Dolchstoßlegende
Auf die deutsche Bevölkerung wirkte die Niederlage im ersten Weltkrieg wie ein Schock. Auf der Suche nach den Gründen schloss man aus, dass diese im Militär zu suchen sind: bei der Begrüßung heimkehrender Truppen tauchte die Aussage „Im Felde unbesiegt“ auf. Also musste ein anderer Grund für das Versagen der deutschen Armee her.
Als Mitte 1919 Heerführer Ludendorff mit dem britischen Generalmajor Malcolm sprach, beklagte er sich über die mangelnde Unterstützung des Heeres durch die Heimat. Malcolm fragte: „You mean that you were stabbed in the back?“ Ludendorff griff diese Formulierung auf; hiermit war die Dolchstoßlegende geboren.
Rechtskonservative Kreise waren der Meinung, die Revolution sei verantwortlich für das Scheitern der Truppen. Die Heimat sei der Front in den Rücken gefallen.
Das Große Ansehen, das Ludendorff und Hindenburg nach wie vor im Volk genossen, sorgte dafür, dass die Dolchstoßlegende breiten Anklang fand, obwohl sie inhaltlich unhaltbar war.
In der Nationalsozialistischen Propaganda wurde sie später zum tödlichen Dolchstoß gegen die Weimarer Republik.[3] [4]
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Diese Karikatur stellt den angeblichen Dolchstoß („der eine Legende ist“) der Heimat gegen die Front sowie den tatsächlichen Dolchstoß („der keine Legende ist“) der Nationalsozialisten gegen die Weimarer Republik dar.
Text des folgenden Wahlplakates der DNVP:
http://www.fkoester.de/kursbuch/img/13_2/Dolchstoss.gif
Wer hat im Weltkrieg dem deutschen Heere den Dolchstoß versetzt? Wer ist schuld daran, dass unser Volk und Vaterland so tief ins Unglück sinken musste? Der Parteisekretär der Sozialdemokraten Bater sagt es nach der Revolution 1918 in Magdeburg:
„ Wir haben unsere Leute, die an die Front gingen, zur Fahnenflucht veranlasst. Die Fahnenflüchtigen haben wir organisiert, mit falschen Papieren ausgestattet, mit Geld und unterschriftslosen Flugblättern versehen. Wir haben diese Leute nach allen Himmelsrichtungen, hauptsächlich wieder an die Front geschickt, damit sie die Frontsoldaten bearbeiten und die Front zermürben sollten. Diese haben die Soldaten bestimmt, überzulaufen, und so hat sich der Verfall allmählich, aber sicher vollzogen.“
Wer hat die Sozialdemokratie hierbei unterstützt ? Die Demokraten und die Leute um Erzberger. Jetzt, am 7. Dezember, soll das Deutsche Volk den zweiten Dolchstoß erhalten. Sozialdemokraten in Gemeinschaft mit den Demokraten wollen uns zu Sklaven der Entente machen, wollen uns für immer zugrunde richten. Wollt ihr das nicht, dann wählt deutschnational!
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8. Kapp-Lüttwitz-Putsch
Freikorps und militante Rechte schlossen sich im Sommer 1919 zu einer „Nationalen Vereinigung“ zusammen, mit dem Ziel, die Regierung zu stürzen und die Monarchie wiederzuerrichten. Von der Regierung wurde gefordert, Freikorps und andere militärische Gruppen aufzulösen, sodass viele Offiziere und Soldaten um ihre Existenz fürchteten, weshalb sie sich diesem Befehl widersetzten.
Es wurde geplant, nach Berlin einzumarschieren. Diesem Einmarsch wollen die Berliner Politiker unter Mithilfe der Reichswehr entgegentreten, doch dieser Plan würde schief gehen: Die Reichswehrsoldaten würden nicht auf die der Freikorps schießen.
Die Truppen unter der Führung des Generals von Lüttwitz besetzten am 13. März 1920 das Berliner Regierungsviertel, sodass die Regierung und der Präsident nach Dresden flüchten mussten. An ihrer Stelle übernahm der ehemalige ostpreußische Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp die gesamte Gewalt als Reichskanzler. Er erklärte die Nationalversammlung für aufgelöst und die Regierung für abgesetzt. Von Lüttwitz wurde zum Oberbefehlshaber der Reichswehr ernannt.
Es wurde daraufhin von der Reichsregierung aufgefordert, Widerstand gegen die Putschisten zu leisten, da die Reichswehr sich gegen einen Einsatz widersetzen würde. Die Gewerkschaften riefen zum Generalstreik auf, der in ganz Deutschland befolgt wurde. Auch Beamten verweigerten den Gehorsam. Rückhalt bekamen Kapp und seine Aufrührer nur von Großlandwirten, Offizieren und Landräten östlich der Elbe.
Schließlich kamen die Putschisten am 17. März zu der Einsicht, dass ihr Vorhaben gescheitert ist. Ohne Wasser, Strom und Telefon ließ sich nun mal nicht regieren. Kapp flüchtete nach Schweden, Lüttwitz nach Ungarn. Die Truppen zogen sich in ihre Kasernen zurück. Durch die Putschisten wurden mehr als 200 Personen standrechtlich erschossen. Zusätzlich kamen 2000 Zivilisten ums Leben.[5]
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Die Streikenden wollten nach Beendigung des Putsches nicht nur die alten Verhältnisse wiederherstellen; vielmehr beschlossen die Gewerkschaften, den Generalstreik fortzusetzen, bis die Demokratie gesichert sei. Es wurde ein Neun-Punkte-Programm beschlossen, in dem folgendes gefordert wurde:
- „Umgestaltung“ von Reichsregierung und Landesregierungen sowie „Neuregelung“ der Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung
- Bestrafung aller Putschisten
- Rücktritt des Reichswehrministers Noske und des Preußischen Innenministers Heine (denen die Unzuverlässigkeit von Militär und Polizei angelastet wurde)
- Entfernung „reaktionärer Personen“ aus allen Betrieben
- Demokratisierung der Verwaltung unter Mitwirkung der Arbeitnehmerorganisationen
- Verbesserte Sozialgesetze
- Sozialisierung des Bergbaus und der Energiewirtschaft
- Enteignung von Großgrundbesitzern, die Lebensmittel nicht abführen oder ihre Betriebe nicht rationell bewirtschaften
- Auflösung aller konterrevolutionären, militärischen Formationen
Dieses Programm war ein Versuch, die Versäumnisse der Revolution nachzuholen. Es ließ sich aber nicht verwirklichen, da DVP und Zentrum eine Regierungsbeteiligung der Gewerkschaften ablehnten. Weiterhin war der Gewerkschaftsführer Carl Legien nicht bereit, das Amt des Reichskanzlers zu übernehmen. Es kam zu einer Koalitionsregierung unter Vorsitz von Hermann Müller (MSPD). Reichswehrminister Noske wurde abgesetzt und von Otto Geßler (DDP) abgelöst. Seine Politik der Härte gegenüber politischem Extremismus muss als gescheitert angesehen werden. General von Seeckt wurde zum Chef der Heeresleitung. Im Laufe der Jahre entwickelte sich unter ihm die Reichswehr zu einem „Staat im Staate“.
9. Linksextremismus
Die linksextremen Strömungen in Deutschland entstanden aufgrund der als gescheitert angesehenen Revolution. Die USPD näherte sich in ihrem linken Flügel der KPD an. Sie distanzierte sich weiter von der MSDP, indem sie nun auch eine „Diktatur des Proletariats“ sowie das Rätesystem als Staatsform propagierte.
Am 13. März 1920 wurde von der Nationalversammlung ein Betriebsratgesetz verabschiedet, welches über den Stinnes-Legien-Pakt hinausging, da Betriebsräte nun schon bei Betrieben mit über 20 Arbeitnehmern Mitspracherecht bei Arbeitsbedingungen, Einstellungen und Entlassungen haben sollten. Nach dem Stinnes-Legien-Abkommen sollten Betriebsräte nur in Betrieben mit einer Größe von über 50 Mitarbeitern Mitspracherecht haben.
Den linksgerichteten war dies nicht genug: Sie demonstrierten, von KPD und USPD unterstützt, stundenlang vor dem Reichstag. Der Protest von 40000 Menschen richtete sich gegen das Betriebsrätegesetz; nach dem Motto „ganz oder gar nicht“ forderten sie ein „revolutionäres Rätesystem“.
Da es der Berliner Sicherheitswehr so schien, dass die Demonstranten den Reichstag stürmen wollten, begannen sie zu schießen. Dabei wurden 105 Menschen verletzt; 42 starben. Zeitungen der KPD und der USPD wurden verboten, da Reichspräsident Ebert den Ausnahmezustand verhängte.
In Folge dieser Ereignisse verschärfte sich der Streit innerhalb des linkspolitischen Lagers. Der linke Flügel der USPD drängte zum Beitritt zur „Kommunistischen Internationalen“, was ein von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) gesteuerter Dachverband aller kommunistischen Parteien war. Dadurch spalteten sich die USPD-Linken ab und traten im Dezember 1920 der KPD bei. Im September 1922 schloss sich dann die Rest-USPD der MSDP an, die sich vorerst „Vereinigte Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, später wieder SPD nannte[6]. Dennoch bestand eine Feindschaft zwischen der KPD und den Sozialdemokraten. Die KPD verharrte in der Hoffnung, die stecken gebliebene Revolution anzutreiben.7
10. Ruhraufstand
Anlässlich des Kapp-Lüttwitz-Putsches 1920 übernahmen von USPD und KPD ernannte „Vollzugsräte“ die politische Macht in größeren Städten des Ruhrgebietes. Diese Vollzugsräte bildeten Arbeiterwehren, die gegen einziehende Freikorps mit militärischen Mitteln vorgingen. Ihnen gelang es, die Freikorps aus dem Ruhrgebiet zurückzudrängen. Bis Ende März stand das gesamte Ruhrgebiet unter der Kontrolle der „roten Ruhrarmee“, die sich am 13. März 1920 gegründet hatte. Sie war etwa 50000 Mann stark und stellte sich ab und zu auch gegen die MSPD. Die Beteiligten waren oftmals erfahrene Ex-Soldaten des Ersten Weltkriegs, die von den Arbeiterräten Sold bezogen. Man bewegte sich in kleinen Gruppen mit Fahrrädern fort. Das Ziel dieser so genannten „Märzrevolution“ – der größten bewaffneten Arbeiteraktion, die es in Deutschland je gab – war eine Fortführung der Revolution und eine Vollendung des Rätesystems. Die Angst des Bürgertums vor dem „Bolschewismus“ wuchs jedoch durch diesen Aufstand, da immer wieder gegen tatsächliche oder auch vermeintliche Anhänger des Kapp-Lüttwitz-Putsches vorgegangen wurde.
Es wurde von Seiten der Regierung versucht, durch Zusage von Reformen und Amnestie den Ruhraufstand aufzulösen – vergeblich. Am 2. April 1920 erhielten Reichswehrtruppen von General Watter „volle Freiheit des Handelns, zu tun, was die Lage gebietet“. Das bedeutete, dass Aufständische nun auch standrechtlich erschossen werden durften. Die Reichswehr zeigte ihre Bereitschaft, da es diesmal nicht gegen „Kameraden“, sondern gegen „Bolschewisten“ ging. Im Vergleich zum Vorgehen der Ruhrarmee war das der Reichswehr erheblich grausamer. Wer bei seiner Festnahme in Besitz von Waffen war, wurde sofort erschossen. Am 3.April wurden die Standgerichte von Ebert verboten, am 12. April ging auch von General von Watter der Befehl aus, rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Letztendlich gab es auf der Seite der Aufständischen weit mehr als 1000 Tote, bei Reichswehr und Freikorps 250.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[7] [8]
11. Stinnes-Legien-Abkommen
Dieses Abkommen, welches am 15.11.1918 zustande kam, war ein Vertrag zwischen Gewerkschaften und Industrie, das die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelte. Bis heute sind die Auswirkungen dieses Abkommens in der Bundesrepublik Deutschland spürbar. Der Name dieses Abkommens stammt von den Verhandlungsführenden: Carl Legien auf der Gewerkschafts-, Hugo Stinnes auf der Arbeitgeberseite.
Das Abkommen kam zustande, da die Industrie sich nach den revolutionären Unruhen vor einer Sozialisierung fürchtete[9].
12. Politischer Mord und Justiz
Besonders in der Anfangsphase der Republik wurden zahlreiche berühmte Juden, Kommunisten und Demokraten Opfer von Mordanschlägen, deren in deutschvölkischem Umfeld aktive Täter fast ausnahmslos der Reichswehr bzw. Freikorpsverbänden zuzuordnen sind.[10]
Liste der politischen Morde und Mordversuche:
- 15.01.1919: Rosa Luxemburg (KPD) und Karl Liebknecht (KPD) werden von Freikorpsoffizieren ermordet
- 21.02.1919: Kurt Eisner (USPD), seit 1918 bayerischer Ministerpräsident, stirbt nach Attentat
- 07.11.1919: Hugo Haase (USPD), 1918 Volksbeauftragter, stirbt an den Folgen eines Attentats vom 08.10.1919
- 26.08.1921: Matthias Erzberger (Zentrum), 1919-1920 Reichsfinanzminister, wird von Angehörigen der rechten Terrorgruppe „Organisation Consul“ ermordet
- 04.06.1922: Philipp Scheidemann (SPD), 1919 Reichsministerpräsident, wird durch ein Blausäureattentat verletzt
- 24.06.1922: Walther Rathenau (DDP), 1921 Wiederaufbauminister, 1922 Reichsaußenminister, Unterzeichner des Vertrages von Rapallo, wird von Angehörigen der rechten Terrorgruppe „Organisation Consul“ ermordet
- 20.10.1922: Attentat auf Joseph Wirth (Zentrum), mehrmals Reichsminister, 1912/22 Reichskanzler, misslingt[11]
In der deutschvölkischen Szene und am rechten Rand der DNVP entstanden nationalistische Hetzkampagnen, die solche Morde innerhalb der Szene legitimierten. Beispiel dafür ist dieses bei Freiwilligenverbänden beliebtes Lied:
Wenn einst der Kaiser kommen wird,
schlagen wir zum Krüppel den Wirth, knallen die Gewehre, tack, tack, tack aufs schwarze und das rote Pack. Haut immer feste auf den Wirth! Haut seinen Schädel, dass es klirrt! Knallt ab den Walther Rathenau, die gottverfluchte Judensau.
(Schwarzwälder Volkswacht vom 4.7.1921)[12]
Mordanschläge gingen, wie aus der Liste ersichtlich, nicht nur auf Einzeltäter zurück; auch die „Organisation Consul“ war für einige Morde verantwortlich. Ihre Mitglieder dienten einst in der Marine und unterstanden Kapitän Hermann Ehrhardt, der sich in Bayern versteckte, um sich so der preußischen Polizei zu entziehen. Das Organisationsnetz der O.C. erstreckte sich über ganz Deutschland; in der Münchner Zentrale arbeiteten bis zu dreißig Mitarbeiter.
Nachdem der Kapp-Lüttwitz-Putsch scheiterte, plante Ehrhardt gezielte Anschläge auf Demokraten, um einen linken Großaufstand zu provozieren, der dann durch Reichswehr und Freikorps niedergeschlagen werden sollte und in einer nationalen Diktatur enden sollte.
1922 wurde vom Reichstag ein Republikschutzgesetz verabschiedet, in welchem schwere Strafen für den Versuch, die republikanische Staatsordnung zu beseitigen oder für Mordversuche an demokratischen Politikern angedroht wurden. Es wurde ein „Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik“ gegründet, welcher im Oktober 1922 13 Personen wegen Beihilfe zur Ermordung Rathenaus verurteilte und im Januar 1923 den „Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund“ verbot. Die Mitglieder dieses Bundes verteilten sich auf andere Organisationen; so gesehen konnte der Gerichtshof nicht viel bewirken. Ende 1924 fand ein Prozess gegen die O.C. statt, in welcher jedoch kein einziges Mitglied verurteilt wurde; stattdessen wurden die „ehrenhaften, wahrheitsliebenden und unerschrockenen Männer“ freigesprochen.[13]
Dies war eine Auswirkung der politischen Rechtssprechung der damaligen Zeit. Hier eine Tabelle, die diese Rechtsprechung verdeutlicht:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten12
Nach dem Kapp-Putsch kündigte die Regierung an, „die Hochverräter der strengsten Bestrafung zuzuführen“. Allerdings wurden von 775 Verfahren gegen beteiligte Reichswehroffiziere 486 eingestellt. 48 Offiziere wurden ihres Dienstes enthoben, sechs mussten komplett gehen. Der Rest erhielt Disziplinarstrafen. Meistens traute man hochgestellten militärischen Offizieren nicht zu, an dem Putsch teilgehabt zu haben, sodass sie amnestiert wurden.
Amnestiert werden sollten auch die Aufständischen der Ruhrarmee; sie sollten nur bestraft werden, wenn die Taten aus „Rohheit“ oder „Eigennutz“ resultierten. Doch die Justiz ging gegen Linke wesentlich härter vor als gegen Rechte (s. obige Tabelle), da die Richter noch aus dem Kaiserreich stammten und an Stelle ihrer Unvoreingenommenheit politische Justiz stellten.13
13. Fazit
Der Versailler Vertrag zog weit reichende Folgen mit sich. Es vollzog sich in der Zeit nach dem Kriegsende und dem Abschluss des Versailler Vertrages eine politische Polarisierung innerhalb der deutschen Bevölkerung. Die Rechte machte die Linkskräfte für den Verlust des Krieges verantwortlich und prangerte die demokratischen Kräfte der Weimarer Republik als „Erfüllungspolitiker“ des Versailler Vertrags an, während die Linke die Republik als kapitalistischen Staat ablehnte. Der Einfluss der extremen Kräfte zeigte sich in Aufständen und Morden. Bei den ersten Reichstagswahlen am 6.6.1920 konnten die gemäßigten Parteien nur noch die Hälfte ihrer Mandate beibehalten, während die USPD ihre Mandatszahl vervierfachen konnte. DDP und DNVP verdoppelten ihre Mandatszahl. Die SPD wurde von der Regierungsbildung ausgeschlossen.[14] Schon in den Anfangsjahren der Weimarer Republik zeichnete sich von links und rechts ein breiter Widerstand gegen die Republik ab. KPD und USPD wollten nach wie vor ein Rätesystem an Stelle der Republik; Rechte wollten die Monarchie zurück. Das Resultat dieser Entwicklung sieht man an den bürgerkriegsähnlichen Zuständen von 1920-1923 und den vielen Menschen, die durch Bekämpfung von Aufständen oder Putschversuche ums Leben kamen. Die Demokratie sollte letztendlich 1933 mit Hitlers Machtergreifung versagen, doch schon in den Anfangsjahren der Republik wurde dies deutlich. Die Freikorpsverbände bildeten später auch eine Basis für die rechtsextreme NSDAP.
[...]
1 Vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reparationen_nach_dem_Ersten_Weltkrieg
2 Vgl. Wilhelm Matthiessen, Abiturwissen Geschichte, S.99
3 Vgl. http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/versailles/
4 Vgl. Microsoft Encarta Enzyklopädi 2005 / Versailler Vertrag
5 Vgl. Informationen zur politischen Bildung: Weimarer Republik, Auflage 2003, S.18/19
6 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Vertrag
[2] Vgl. Kochendörfer/Rumpf, Geschichte und Geschehen, S.288; Müller: Schlaglichter der Deutschen Geschichte, bpb, 2003, S. 239/240
[3] Vgl. Informationen zur politischen Bildung: Weimarer Republik, Auflage 2003, S.21
[4] Vgl. Müller: Schlaglichter der Deutschen Geschichte, bpb, 2003, S. 239
[5] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kapp-Putsch
[6] Vgl. Informationen zur politischen Bildung: Weimarer Republik, Auflage 2003, S.22
[7] Vgl. Informationen zur politischen Bildung : Weimarer Republik, S. 24
[8] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhraufstand
[9] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Stinnes-Legien-Pakt
[10] Vgl. Informationen zur politischen Bildung : Weimarer Republik, S. 25
[11] S. Kochendörfer/Rumpf, Geschichte und Geschehen, S.289
[12] S. Kochendörfer/Rumpf, Geschichte und Geschehen, S.290
[13] Vgl. Informationen zur politischen Bildung : Weimarer Republik, S. 25
[14] Vgl. Jaeger: Duden – Geschichte II, 2. Auflage, 2002, S.15-16
- Citar trabajo
- Sebastian Roth (Autor), Robin Lach (Autor), 2006, Streit über Annahme und Inhalt des Versailler Vertrags / Radikalisierung 1920-1922, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110064
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