INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung
2. Definition von Armut
3. Beschreibung der besonderen Armutssituation von Asylbewerbern
3.1. Rechtliche Situation
3.2. Soziale Situation
4. Möglichkeiten der Einflussnahme Sozialer Arbeit
4.1. Maßnahmen im Einklang mit der bestehenden Rechtslage
4.1.1. Tauschringe
4.1.2. Rechtliche Bedingungen
4.1.3. Tauschringpraxis mit Asylbewerbern
4.2. Potentielle Erweiterungsmöglichkeiten des Tauschringes
4.3. Aktive Aquise und Pflege von potentiellen Sponsoren
4.3.1. Stakeholderanalyse
4.3.2. Datenbank
4.3.3. Beziehungspflege und Öffentlichkeitsarbeit
4.4. Politische Einflussnahme Sozialer Arbeit
4.4.1. Effektive Verwertung von Wissen und Erfahrung
4.4.2. Vernetzung zur effektiveren Ressourcennutzung
5. Ausblick
6. Literaturverzeichnis
1. Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland stellen Jahr für Jahr Menschen, die aus ihren Heimatländern aus Furcht vor Verfolgung, Gewalt, Terror, Folter, etc. geflohen sind, Antrag auf Asyl.
Grundlage hierfür ist der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Artikel 16a Abs.1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
Dieser Antrag wird vom Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) geprüft. Anschließend wird dort eine Entscheidung darüber gefällt, ob der jeweilige Asylbewerber als politisch verfolgt einzustufen, somit als asylberechtigt anzuerkennen und ihm ein ständiges Bleiberecht in Deutschland zu gewähren ist.
Für die Zeit, während der das BAFL den Antrag des Asylbewerbers prüft, darf dieser im Bundesgebiet bleiben, und bekommt als Ausweisdokument eine Aufenthaltsgestattung.
Diese Zeitspanne, während welcher der Asylbewerber, zunächst in einer Aufnahmeeinrichtung und nach einer bestimmten Zeit dann in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht ist, soll uns im Folgenden beschäftigen.
Der Status des Asylbewerbers, sowie das damit einher gehende Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft, sorgen dafür, dass diese Bevölkerungsgruppe meiner Ansicht nach eine, wenn nicht die am stärksten von Armut betroffene Population in der BRD darstellt. Ähnlich existentiell betroffen kann ich mir weiterhin obdachlose Menschen sowie sogenannte „Illegale“ vorstellen als auch Menschen, die in verdeckter Armut leben.
In meiner Arbeit möchte ich diese These untermauern, indem ich zunächst versuche, den Begriff Armut definieren, und dasjenige Armutskonzept auszuwählen, das mir im Hinblick auf die von mir gewählte Bevölkerungsgruppe und deren Situation das Passende zu sein scheint.
Anschließend werde ich versuchen, die besondere Lebenssituation von Asylbewerbern, sowohl in Hinsicht auf ihren speziellen rechtlichen Status als auch die daraus hervorgehende soziale Situation knapp nach zu zeichnen.
Der mir besonders am Herzen liegende Teil dieser Arbeit soll jedoch im darauf folgenden Abschnitt innovative, neue, und kreative, vielleicht auch einfach schon lange bekannte doch zu wenig genutzte Möglichkeiten der Sozialen Arbeit (hier insbesondere die am stärksten mit den Asylbewerbern in Kontakt kommenden Mitarbeiter der Asylbewerber- und Flüchtlingsberatungsstellen), die Lebens-, und Armutssituation ihres Klientels abseits von punktuellen weil stets knappen finanziellen Spritzen oder Sachspenden für Einzelne mit besonderem Bedarf oder der Ausgabe von ab und an von Firmen gespendeten Nahrungsmittelgutscheinen o.ä., darzustellen. Um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen: Ich finde auch diese Art zu helfen notwendig, wichtig und begrüßenswert. Meiner Meinung nach fehlen bis dato jedoch Möglichkeiten, die es den Sozialarbeitern erlauben, ihrem Klientel etwas anderes als ab und an „Almosen“ anzubieten, die leider oft nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein sind und leider oft nur symbolischen Charakter haben können. In diesem Abschnitt soll es daher darum gehen, wie Sozialarbeiter, mit ein bisschen Kreativität und Mut zu Neuem, versuchen könnten, die soziale Situation von Asylbewerbern dauerhaft oder zumindest längerfristiger und stetiger zu verbessern, und dies vor allem mit einer Reihe von Maßnahmen, die es dem Asylbewerber, der durch seine weitgehende politisch erwünschte Entrechtung nur noch wenig Gelegenheit hat, selbständig und eigenverantwortlich sein Leben zu regeln, erlauben, tätig zu werden, um seine eigene Situation zu verbessern, ohne eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen zu müssen.
Anschließend möchte ich mich kurz mit der Notwendigkeit zur konstruktiven Kritik der Sozialarbeitsprofession an bestehenden gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen befassen und aufzeigen, dass gerade Sozialarbeiter das entsprechende Know-How besitzen, das sie dazu prädestiniert, sich bei den Themen die sie in ihrem Berufsalltag hautnah beschäftigen, wie hier die Asylgesetzgebung, einzumischen und ihren unersetzlichen Erfahrungsschatz und ihr Wissen öffentlich zur Verfügung zu stellen und sich eine unstrittige Stabsposition bei politischen Entscheidungen, die sie betreffen, zu erkämpfen.
Zum Schluß werde ich einen Ausblick in die Zukunft wagen.
2. Definition von Armut
Zunächst möchte ich mich kurz mit der Frage beschäftigen, was Sinn und Zweck einer Definition von Armut und warum diese von so großer Bedeutung ist.
„Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen (…). Armut tritt in einer Gesellschaft auf, wenn es Arme gibt. Um Arme von Nicht-Armen unterscheiden zu können, bedarf es der Festlegung von Armutsgrenzen; dies ist gleichbedeutend mit der Definition eines Existenzminimums. Unterschreitet eine Person dieses Existenzminimum, so ist sie arm.“ ( Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 73)
Wo dieses Existenzminimum genau anzusiedeln ist, dies ist stets ein Ergebnis politischen, gesellschaftlichen Diskurses und politischer Entscheidungen.
Wie Armut definiert wird, hat eine herausragende Bedeutung für die jeweilige Regierung, da zum einen ja die „Vermeidung von Armut“ ein erklärtes Teilziel der Sozialpolitik ist. Um Armut bekämpfen zu können muss man wissen, wer als arm gilt. Die Definition von Armut ist hier also essentiell notwendig, um das Rahmenziel „Bekämpfung von Armut“ zu präzisieren und hinunter zu deklinieren auf Ergebnisziele, auf spezifische Maßnahmen für genau definierte Zielgruppen.
Zum anderen ist die Armutsrate eines Landes stets auch ein gnadenloser Indikator für den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Sozialpolitik der amtierenden Regierung.
„ (…) Das Vorhandensein von Armut in einem sozialen Rechtsstaat (zeigt an), dass soziale Sicherheit für jeden auf einem Mindestniveau nicht gewährleistet ist.“ (Fachlexikon der Sozialen Arbeit, S. 75).
Je nachdem, wie die Politik Armut definiert, d.h. ob sie mit einem z.B. eng gefassten Armutsbegriff wie dem der untersten Einkommensschicht ( unter dem Sozialhilfeniveau ) arbeitet und die Sozialhilfeempfänger nicht mehr zu den Armen zählt ( bekämpfte Armut), oder auch die Zahl „verdeckter Armer“ berücksichtigt oder diese negiert, können die Armutsziffern erheblich voneinander abweichen. Dies ist im Prinzip ein hervorragendes politisches Instrument zur Manipulation der sozialen Realität und eine Möglichkeit, das eigene politische Handeln in einem besseren Licht erscheinen zu lassen und sich somit die Gunst der Wähler auch in Zukunft zu sichern.
Als eine gute Möglichkeit der Kontrolle und Evaluation staatlicher Sozialpolitik sei hier kurz die Armutsberichterstattung erwähnt, die auch in anderer Hinsicht wertvolle Dienste leisten kann.
Welche Definition von Armut eignet sich aber nun in unserem Zusammenhang, Armut von Asylbewerbern, hier am besten?
Leider blieb auch meine lange Suche nach der optimalen Definition von Armut unbefriedigend. Daher schließe ich mich, wie es auch der 1. Armuts-, und Reichtumsbericht“ der Bundesregierung getan hat ( der Gruppe von Asylbewerbern wurde in diesem Bericht leider nur ein sehr knapper Abschnitt gewidmet), der Definition des Rates der Europäischen Gemeinschaft von 1984 an, gemäß der Personen, Familien und Gruppen als arm gelten, „ die über so geringe ( materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“ (www.bma.bund.de/de/sicherung/armutsbericht/ARBBericht01.pdf)
Diese Definition betrachtet Armut als relative Armut, die Perspektive trägt dem Lebenslagenkonzept Rechnung.
3. Beschreibung der besonderen Armutssituation von Asylbewerbern
Wie sich die Armutssituation von Asylbewerbern nun im Einzelnen gestaltet, und worin die Ursachen hierfür zu suchen sind, dies möchte ich im folgenden Abschnitt knapp erörtern.
3.1. Rechtliche Situation
An dieser Stelle möchte ich die rechtliche Stellung von Asylbewerbern einmal näher betrachten. Denn diese ist in fast allen Bereichen mit ursächlich für die Armutssituation bei Asylbewerbern, und daher für uns hier in diesem Zusammenhang von großem Interesse.
Die für Asylbewerber relevanten Gesetze sind zum einen das Asylverfahrensgesetz (AsylVG), weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG) und darüber hinaus in geringerem Maße das Ausländergesetz (AuslG) sowie das Arbeitsgenehmigungsgesetz.
Der Geltungsbereich des AsylVG erstreckt sich gemäß §1 AsylVG auf folgende Personen: „Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Abs.1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihnen die in § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes bezeichneten Gefahren drohen ( sog. „Kleines Asyl„, A.d.V).“ (Stascheit, Gesetze für Sozialberufe,, Teilband 2, Nr. 167)
Diese Personengruppe soll im Mittelpunkt unseres Interesses stehen. Weiterhin möchte ich den Personenkreis für die vorliegende Arbeit einschränken auf Asylbewerber, die in einer Gemeinschaftsunterkunft (dies ist ohnehin der Regelfall) untergebracht sind, d.h. die auch nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind.
Die Unterbringung von Asylbewerbern in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften beruht auf § 53 Abs.1 des AsylVG. Danach sind Asylbewerber im Regelfall in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Abs. 2 legt fest, dass die Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft im Falle einer Anerkennung des Asylantrags nach Art. 16a Abs.1 GG endet, sowie im Falle des Zuerkennens des „Kleinen Asyls“.
Eine weitere bedeutsame Restriktion fußt auf §55 Abs.1 AsylVG, der besagt, dass dem Asylbewerber zur Durchführung seines Asylverfahrens der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist. Er bekommt eine Bescheinigung über seine Aufenthaltsgestattung (§ 63 Abs.1 AsylVG) die ihm für die Zeit seines Asylverfahrens als Ausweisdokument dient (§64 Abs.1 AsylVG).
Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich begrenzt auf den Bereich, dem der Asylbewerber zugewiesen wurde (§ 56 AsylVG). Der Asylbewerber hat keine Wahl, an welchem Ort oder in welchem Land er untergebracht wird. Jedoch ist laut ( §51 AsylVG ( Länderübergreifende Verteilung) zu berücksichtigen, dass auf Antrag Eheleute sowie Eltern und ihre minderjährigen Kinder zusammen leben können.
Verstößt der Asylbewerber gegen diese räumlichen Beschränkungen, verläßt er den Bereich, für den seine Aufenthaltsgestattung gilt ohne Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde, so muss er damit rechnen, in Polizeigewahrsam genommen zu werden oder ein Bußgeld ( und dieses ist nicht den finanziellen Verhältnissen der Asylbewerber angepasst!) zahlen zu müssen.
Ein mit der Armutssituation von Asylbewerbern in direkter Abhängigkeit stehende Tatsache ist folgendes:
Es ist für Asylbewerber sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich, Arbeit zu finden und noch schwieriger ( aber gesetzlich erforderlich, vgl. § 284 Abs. 1 SGB III- Arbeitsförderungsgesetz) dafür eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Asylbewerbern, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen ( und das trifft auf die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte zu!) kann laut § 5 Abs. 2 Arbeitsgenehmigungsgesetz eine Arbeitsgenehmigung zwar durchaus erteilt werden.
In der Praxis geschieht dies jedoch nicht allzu häufig. Das hängt zum einen zusammen mit der vom Arbeitsamt in jedem Einzelfall durchzuführenden Vorrangigkeitsprüfung ( vgl. Arbeitsförderungsgesetz § 285 Abs. 1 Satz 2 SGB III), ob für den vom Asylbewerber gewünschten Arbeitsplatz, auch wenn der potentielle Arbeitgeber schon eine Zusage erteilt hat, nicht doch ein deutscher Staatsbürger oder ein ihm rechtlich gleichgestellter Ausländer zur Verfügung stünde. Ob dieser die Stelle dann auch antritt, ist nicht von Bedeutung und keine Seltenheit.
Weiterhin besteht eine einjährige Wartezeit für Asylbewerber ( geregelt in § 3 Arbeitsgenehmigungsverordung ) d.h. der Asylbewerber muss sich bei Antragstellung bereits ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, bevor er eine Arbeitserlaubnis erhalten kann.
Einen fast noch bedeutsameren Einfluß auf die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften hat jedoch das Asylbewerberleistungsgesetz, das 1993 in Kraft getreten ist und seither sukzessive in Novellierungen verschärft wurde.
Das AsylLG unterscheidet drei Gruppen von Berechtigten (vgl. Mein Recht auf Sozialhilfe, Brühl, 2000, S.402):
- (Uneingeschränkt) Berechtigte:
Hierzu zählen insbesondere Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem AsylVG besitzen (vgl. § 1 Abs.1 Satz 1)
- Eingeschränkt Berechtigte (§1a AsylLG: Anspruchseinschränkung):
„Leistungsberechtigte mit Duldung oder vollziehbarer Ausreisepflicht und ihre Familienangehörigen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist, wenn 1. sie sich ins Bundesgebiet begeben haben, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten oder 2. Bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. ( Mein Recht auf Sozialhilfe, Brühl, S.409)
- Berechtigte nach dem BSHG:
Dies sind Leistungsberechtigte nach dem AsylLG, die über eine Dauer von 36 Monaten hinweg beginnend mit dem 1.Juni 1997 Leistungen vgl.§ 2 Abs. 1 AsylLG) und bei denen „aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht nach dem AsylLG erhalten haben (vollzogen werden können, weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse dem entgegenstehen. (§2 Abs.1 AsylLG)
In meinen weiteren Ausführungen werde ich mich weitgehend auf die uneingeschränkt Berechtigten beziehen.
Sozusagen Kernstück des AsylLG sind die nächsten fünf Paragraphen, bei denen ich es dann auch soweit, was die rechtliche Situation von Asylbewerbern betrifft, belassen will, um uns dann endlich dem spannenderen praktischen Teil widmen zu können. Dennoch ist es meines Erachtens unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um als Sozialarbeiter effektiv handeln zu können.
Kommen wir nun als zu den essentiellen Paragraphen des Asylbewerberleistungsgesetzes:
In § 3 des AsylLG sind die Grundleistungen geregelt.
Diese umfassen nach Abs. 1 den „notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-, und Körperpflege und Gebrauchs-, und Verbrauchsgütern.“ Diese Versorgung soll vorrangig über Sachgüter geleistet werden. Kleidung kann, wenn nicht über Sachgüter bereitstellbar, auch in Form von Wertgutscheinen geleistet werden, außerdem dürfen Haushaltsgüter leihweise bereit gestellt werden. Darüber hinaus bekommen die Leistungsberechtigten ein geringfügiges Taschengeld, dieses beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 20 Euro, mit Beginn des 15. Lebensjahres 40 Euro. Prinzipiell wäre, bei Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, eine Barauszahlung jedoch gesetzlich möglich (vgl. § 3 Abs. 2).
Darüber hinaus umfassen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( § 4 ) ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen „einschließlich der Versorgung mit mit Arznei-, und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung und zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen (…)(Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Teilband 2, Nr.168). Nicht dazu gehören die Versorgung mit Zahnersatz, wenn nicht unbedingt medizinisch notwendig.
Weiterhin werden Schwangeren und Wöchnerinnen ( vgl. § 4 Abs. 2) ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verbands- und Heilmittel zugestanden.
Ebenfalls gewährt werden müssen die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen sowie medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen ( § 4 Abs. 3).
In § 6 AsylLG wird den Behörden die Möglichkeit zur Gewährung sonstiger Leistungen eingeräumt, d.h. als sog. freiwillige Leistungen. Sonstige Leistungen „ können insbesondere erfolgen, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts z.B. bei Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung, oder der Gesundheit - unerlässlich, zur besonderen Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern - z.B. Schulbedarf - geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht, z.B. Fahrten zu einer Behörde oder Passkosten, erforderlich sind ( Mein Recht auf Sozialhilfe, Brühl, S. 405). Diese Leistungen sollen vorrangig ebenfalls als Sachleistungen gewährt werden.
Zwei letzte Paragraphen, die hier Erwähnung finden sollen, sind §5 AsylLG über Arbeitsgelegenheiten, die, wenn angeboten, angenommen werden müssen, da bei unbegründeter Ablehnung der Leistungsberechtigte seine Ansprüche auf Leistungen nach diesem Gesetz verlieren kann. Die Arbeitsgelegenheit wird mit 2 DM pro Arbeitsstunde vergütet.
Darüber hinaus ist §7 AsylLG erwähnenswert, da er fest schreibt, dass vor jeglicher Inanspruchnahme der Leistungen nach diesem Gesetz die Verpflichtung besteht, jedes eventuell vorhandene Einkommen und Vermögen, das zur Verfügung steht, aufzubrauchen. Ist der Asylbewerber erwerbstätig, so bleibt dieses Einkommen bis zur einer bestimmten Summe außer Betracht. Wird dieser Betrag überschritten, so können Asylbewerber, die verpflichtet sind in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und Sachleistungen empfangen, zur Kostenerstattung verpflichtet werden. Dies kann teuer werden.
3.2. Soziale Situation
In der Praxis in den Gemeinschaftsunterkünften schaut das Leben für die Asylbewerber z.B. wie im Folgenden beschrieben aus. Die Beschreibungen beruhen in der Hauptsache auf Beobachtungen, die ich während meines Jahrespraktikums in einer Beratungsstelle für Flüchtlinge und Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften vor Ort machen konnte.
Die Umstände können von je nach Ort und Unterkunft zum Besseren oder Schlechteren variieren.
Die Zweizimmerwohnungen der Gemeinschaftsunterkunft werden meist von je zwei Familien bewohnt, d.h. jede Familie ( z.B.4 Personen) bekommen ein nach meinen Schätzungen etwa 16-18 qm großes Zimmer, größere Familien auch beide Zimmer. Das kleine Badezimmer sowie Küche und der Gang werden von allen Bewohnern der Wohnung geteilt. In einem Anbau sind Waschmaschinen untergebracht, die zu bestimmten Zeiten von den Bewohnern genutzt werden können.
Zweimal in der Woche, etwa Montag und Mittwoch, werden die Essenspakete von der beauftragten Firma geliefert. Die Ausgabe erfolgt im Hof, die Bewohner müssen sich in einer Reihe anstellen. Die Essenspakete sind von der Firma bestückt mit Lebensmitteln, zusammengestellt auf Grundlage von Vorgaben vom Gesundheitsministerium, wieviel Kalorien und welche Lebensmittel und wieviel davon ein Mensch zu sich nehmen sollte, um einigermaßen gesund zu bleiben. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Essenspaketarten, so auch speziell für Babys und Kleinkinder, aber auch für Muslime, die dann z.B. statt Schweinefleisch Lammfleisch enthalten. In diesem Heim wurde bis zu einem gewissen Maß auch auf individuelle Wünsche der Bewohner eingegangen, soweit diese dies artikuliert haben, konnten oder wollten.
Einmal in der Woche werden Hygieneartikel ausgegeben, Klopapier, Shampoo, Seife, Crème , ebenfalls in regelmäßigen Abständen Putzmittel, Spülmittel, etc.
Die Wohnungen sind mit dem Nötigsten ausgestattet, so hat jeder zumindest eine Matratze (oft jedoch kein Bettgestell darunter!), bekommt Bettzeug und Decken, es gibt ein paar Möbel wie einen Schrank, eine Couch (die jedoch auch manchmal als Bett zu nutzen ist), einen Tisch. Die Küchen sind ebenfalls mit den notwendigsten Sachen wie ein paar Tellern, Töpfe, Besteck, ausgestattet. Der Zustand der Sachen ist unterschiedlich und geht von annehmbar bis schlecht.
Das hört sich jetzt im Allgemeinen zwar nicht unseren deutschen Verhältnissen entsprechend und wenig luxuriös an, aber der eine oder andere mag sich denken, „naja, für eine kurze Übergangszeit mag das ja ganz o.k. sein. Schließlich haben viele der Asylbewerber in ihren Herkunftsländern unter wesentlich schlechteren Bedingungen zu leben.“ Auf den ersten Blick mag dies zutreffen. Ich würde diejenigen, die sich mit solchen Gedanken tragen aber bitten, folgendes zu bedenken:
- Die Zustände sind, zwar im Rahmen des Gesetzes (dies ist zumindest zu hoffen!), von Unterkunft zu Unterkunft verschieden, aber durchaus nicht überall so „ den Umständen entsprechend angenehm“ wie in meiner vorangegangenen Beschreibung. So sind viele Unterkünfte schon in sehr heruntergekommenen Gebäuden untergebracht, manchmal ausgedienten Kasernen, manchmal in Containern, in manchen Gegenden bzw. größeren Städten haben diese unter Umständen auch „Lager“charakter. Hinzu kommt, dass es auch sehr auf die jeweiligen (in Bayern bei den Regierungsbezirken angestellten) Hausverwalter und Hausmeister der Unterkünfte ankommt, und auf deren Einstellungen und Verhältnis zu den Bewohnern, inwieweit das Leben in der Gemeinschaftsunterkunft soweit einigermaßen erträglich oder grausam ist.
- Außerdem dauert der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften, trotz aller bisherigen Bekundigungen von seiten der Politik, die Dauer der Asylverfahren zu beschleunigen, oft sehr viel länger als geplant. Mir ist eine Familie bekannt, die sage und schreibe um die zehn Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft leben musste, weil sich ihr Asylverfahren derart in die Länge zog! Zwei der fünf Kinder der Familie wurden in das Heim hinein geboren!
- Hinzu kommt, dass das Zusammenleben von so vielen Menschen, die sich nicht kennen, oft aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen und eventuell verschiedene Sprachen sprechen, auf so engem Raum, mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist, und es daher unter Umständen häufig zu Auseinandersetzungen kommen kann. Man muss auch bedenken, dass sich die Leute aufgrund ihrer Lage und ihrer komplett unsicheren Zukunft, verbunden mit oft keinerlei Zukunftsperspektiven, ohnehin in einer außerordentlichen Stresssituation befinden. Dazu kommen oft noch ethnische Konflikte, die in der Unterkunft die Verhältnisse zwischen verfeindeten Ethnien im Herkunftsland wieder spiegeln können. So mag es nicht verwundern, wenn die Medien recht häufig über gewalttätige Konflikte zwischen Asylbewerbern in den Unterkünften berichten. Auch zu bedenken gilt, dass die Asylbewerber über eine oft lange Zeit keinerlei Privatsphäre haben und keine Rückzugsmöglichkeit. Streit ist sozusagen vorprogrammiert.
- Weiterhin: Es ist zwar richtig, das viele Asylbewerber aus Ländern geflohen sind, in denen sie in absoluter Armut lebten und Tag für Tag, was die Deckung ihrer Grundbedürfnisse wie z.B. Essen und Trinken betrifft, ums nackte Überleben kämpfen mussten. Zum einen sind jedoch sowohl die Verhältnisse, aus denen die Bewohner stammen, grundverschieden. Die einen kommen vom Land, die anderen aus der Stadt, die einen aus sehr einfachen Verhältnissen, die anderen aus vermögenden, die einen sind gebildet, die andern Analphabeten. Ihnen allen gemeinsam ist zwar, dass sie aus unterschiedlichen Gründen verzweifelt genug waren, ihr Heimatland oft Hals über Kopf zu verlassen und sich durch ihre Flucht auf ein beängstigendes Abenteuer mit absolut ungewissem Ausgang einzulassen, auf eine bessere Zukunft für sich und ihre Familie hoffend. Dennoch muß man sehen, dass Asylbewerber aus einfacheren Verhältnissen die mit ihrem Status in Deutschland verbundene Lebensweise eventuell weniger einschränkend wahrnehmen als ehemals Wohlhabendere. Jedoch haben die Flüchtlinge oft auch aufgrund von mehr oder weniger realistischen Berichten über die Verhältnisse in Deutschland von Freunden, Bekannten und Verwandten, die vor ihnen nach Deutschland kamen und es mehr oder weniger erfolgreich geschafft haben, falsche Vorstellungen. Oft haben die Familien im Heimatland „ihr letztes Hemd“ dafür gegeben, dass Familienmitglieder die Flucht nach Deutschland organisieren können, häufig, um die teuren Dienste von Schleppern in Anspruch nehmen zu können. Verständlich, dass man den Zurückgebliebenen zeigen will, dass sich die Investition sozusagen gelohnt hat, wie auch immer die Realität für den Asylbewerber hier aussieht.
- Darüber hinaus sehen selbst die an ärmlichere Verhältnisse gewöhnten Flüchtlinge im Laufe der Zeit, wie ihre deutschen Nachbarn leben, welchen Lebensstandard und welche Konsumgewohnheiten sie haben. Auch ihre Konsumgewohnheiten passen sich den Gegebenheiten hier an oder versuchen es zumindest und müssen zwangsläufig an ihren finanziellen Mitteln scheitern. So kommt es zu grotesken aber verständlichen Szenen, wie der, dass sich eine Asylbewerberin eine teure Anti-Faltencreme für damals 25 DM kauft, weil sie es in der Werbung gesehen hat, die aber einen beachtlichen Teil ihres Taschengeldes auffrisst. Der scharfe Kontrast zum Lebensstandard der Mehrheit der deutschen Bevölkerung sorgt für Unverständnis bei den Flüchtlingen darüber, wie sie zu leben gezwungen sind und zeigt ihnen recht deutlich, dass sie politisch und gesellschaftlich nicht sonderlich erwünscht zu sein scheinen.
- Ein weiterer Punkt ist, dass zwar die sog. Grundversorgung der Asylbewerber gewährleistet ist, dennoch das zur Verfügung stehende Taschengeld aber von hinten bis vorne nicht reicht, wenn man bedenkt, dass z.B. in Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern ( oft mit mehreren) der Windelverbrauch der Kinder oft unbezahlbar ist. Die Kosten für Windeln werden jedoch nur zum Teil vom Sozialamt übernommen. Manchmal kaufen gemeinnützige Organisationen von Spendengeldern Windeln und verteilen diese an die bedürftigsten Asylbewerber, aber auch dies ist nur punktuell möglich und ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
- Asylbewerberkinder können zum Glück die Schule besuchen. Jedoch ist die Ausstattung mit Schulmaterialien oft ein weiterer tiefer Griff in den ohnehin weitgehend leeren Geldbeutel, selbst wenn das Sozialamt über § 6 AsylLG als „Sonstige Leistungen“ meist einen Zuschuss gewährt. Gar nicht zu reden ist der von Finanzierung von schulischen (oft Pflicht-) Veranstaltungen wir Klassenfahrten, Schulausflüge, etc. Die Asylbewerber sind hier meist auf das Engagement des Elternbeirats der Schule oder auf eventuelle Finanzspritzen von Sozialen Organisationen angewiesen, um ihren Kindern die Teilnahme daran zu ermöglichen.
- Nicht vergessen werden darf die Versorgung über Essenspakete. Dies ist ein weiteres politisches Instrument, um den ohnehin weitgehend in ihren Rechten beschnittenen Asylbewerbern auch noch den letzten Rest an Selbstbestimmung über ihr tägliches Leben zu nehmen. Welcher Mensch will sich schließlich per Gesetz vorschreiben lassen, was bei ihm zu Hause auf den Tisch kommt, wenn es prinzipiell auch anders ginge, z.B. anstatt der Versorgung mit Lebensmitteln über eine Barauszahlung im vorgesehenen Wert, und die Asylbewerber kaufen selbst das ein, was die benötigen und bestimmen, wo sie einkaufen möchten. An manchen Orten wird die Versorgung der Asylbewerber mit Nahrungsmittel auch über Wertgutscheine oder Chipkarten geregelt, die dann in bestimmten Geschäften eingelöst werden können. Oft sind zu diesem Zweck auch extra spezielle Sonderläden für Asylbewerber geschaffen worden, in denen diese ihre Gutscheine gegen teilweise stark überteuerte (!) Waren eintauschen können. Dadurch, das meist keine Rückgeldgabe in diesen Systemen vorgesehen ist, verfällt der Restwert (was eigentlich rechtlich nicht zulässig ist), d.h. der ohnehin finanziell gebeutelte Asylbewerber wird hier noch einmal geschröpft, anstatt es ihm zu ermöglichen, möglichst wirtschaftlich mit dem ihm zustehenden geringen finanziellen Mitteln Sonderangebote in Niedrigpreisgeschäften und Discountern in Anspruch zu nehmen.
- Bei der Versorgung mit Essenspaketen kommt es hingegen zu teilweise grotesken Überversorgungen mit speziellen Waren, auf der anderen Seite fehlt es an anderen Nahrungsmitteln. So horten manche Asylbewerber bei sich im Küchenschrank ein ganzes Arsenal von Waren, die jede Woche oder zweimal die Woche geliefert werden, aber an sich gar nicht oder nur ab und an verwendet werden, in solchen Massen, dass sie mit deren Verkauf sich ein schönes Taschengeld verdienen könnten., was natürlich nicht erlaubt ist. Darüber hinaus ist es natürlich schwierig, die Kochgewohnheiten aus dem Heimatland in der Gemeinschaftsunterkunft weiterzuverfolgen, weil im Paket nicht die richtigen Inkredentien enthalten sind.
- Überlegt man sich weiterhin, wie hoch die Kosten für die Verwaltung, Aufrechterhaltung, Organisation und Ausführung eines so komplizierten Systems wie dem der Versorgung mit Essenspaketen sind, so käme der Staat allenthalben finanziell besser weg mit der Auszahlung von Barbeträgen zusammen mit den Taschengeld. Die Asylbewerber würden dann mehr von den ihnen zustehenden Leistungen auch wirklich in Anspruch nehmen können. Zwar ist die Finanzierung und Anrechnung des Organisations-, und Verwaltungsaufwands, die solche Sachleistungssysteme mit sich bringen auf die der Asylbewerbern zustehenden Leistungen rechtlich unzulässig, kommt aber immer wieder vor. Zu diesem Thema unter anderen unbedingt lesenswert ist Georg Classen „Das Asylbewerberleistungsgesetz und was wir dagegen tun können“ www.proasyl.de/classen2/classen2-2s.htm)
Dort heißt es unter anderem:
„Der Wert der Leistungen nach AsylbLG ist gegenüber dem BSHG bereits durch die Absenkung der Grundleistungen und den Wegfall der Mehrbedarfszuschläge und der einmaligen Beihilfen für Kleidung um ca. 25 bis 30 % gekürzt. Je nach Form und Praxis der Sachleistungsgewährung können systembedingt erhebliche, teils rechtlich fragwürdige weitere Kürzungen hinzutreten (…). Durch die betragsmäßige Absenkung der Leistungen nach AsylbLG, kombiniert mit der jeweiligen Form der Sachleistungsgewährung, findet in der Praxis im Schnitt eine betragsmäßige Kürzung der nach AsylbLG gewährten Leistungen um 40 % bis 60 % gegenüber der Sozialhilfe statt.(...) Das AsylbLG stellt sich in der Praxis als Experimentierfeld für Manipulationen am sozialstaatlich garantierten Existenzminimum dar.“
Mit diesen Worten möchte ich meine Beschreibung der sozialen Situation von Asylbewerbern abschließen, obwohl hiermit längst nicht alles zur überaus benachteiligten Lebenslage dieser weitestgehend entrechteten Personengruppe mitten unter uns gesagt ist. Aber dies weiter auszuführen, würde leider den Rahmen dieser Arbeit hier sprengen und ist mir deswegen nicht möglich.
4. Möglichkeiten der Einflussnahme Sozialer Arbeit
Im Folgenden möchte ich mich mit kreativen Wegen und Möglichkeiten abseits ausgetretener Pfade der Sozialen Arbeit beschäftigten, wie sie auf die soziale Armuts-, und Lebenslage von Asylbewerbern hier im Land Einfluß nehmen kann.
4.1. Maßnahmen im Einklang mit der bestehenden Rechtslage
In einem Ersten Teil soll es dabei um Maßnahmen gehen, die mit der aktuellen Gesetzgebung konform gehen und in ihrem Rahmen das Leben von Asylbewerbern eventuell verbessern könnten.
Anschließend will ich mich mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit und dem Potential auseinandersetzen, das in der Einmischung der Profession der Sozialen Arbeit auf politischer Ebene begründet liegt.
4.1.1. Tauschringe
Zunächst einmal müssen wir hier die Frage klären: Was ist ein Tauschring ( oder Tauschsystem) eigentlich?
„ Tauschsysteme sind lokale, oft private Zusammenschlüsse von Menschen, die im Rahmen eines DM (A.d.V.: Euro) - unabhängigen Verrechnungs- bzw. Alternativen Wertsystems Leistungen und Sachen multilateral tauschen. Das Tauschmittel ist zumeist die Zeit, d.h. es wird in Stunden oder Minuten aufgewendeter oder in Anspruch genommener Zeit
( Lebenszeit) verrechnet. Alle Arbeit, auch die sogenannte Frauenarbeit erfährt so die gleiche Bewertung. Der Preis von Sachen, Lebensmittel, von Leihen/Verleihen wird entsprechend ausgehandelt.“ (www.tauschring-archiv/html/fragen.html)
4.1.2. Rechtliche Bedingungen
Ursprünglich hatte ich vor, einiges zu den rechtlichen Bedingungen und Regelungen, denen Tauschringe unterliegen zu schreiben, aber mir wurde nach einigen Recherchen schnell klar, dass dieser Bereich durchaus sehr vielfältigen Bestimmungen und Gesetzen unterliegt. Zu diesen gehören Organisationsrecht, Gewerberecht, Berufsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialhilfe, Steuerrecht, Zivilrecht, etc. Dieser „Paragraphendschungel“ kann für den Laien ein recht undurchschaubares Dickicht darstellen, ihn oft auch verunsichern, wenn z.B.von einer Anrechnung der Tauschringtätigkeiten auf Sozialhilfe die Rede ist, oder auch Einkommensteuer auf Tauschring„einnahmen„ unter gewissen Umständen erhoben werden kann. Diese gesetzlichen Bedingungen Tauschringe betreffend hier zu erörtern, würde leider zu weit führen und den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Ein meiner Ansicht nach sehr empfehlenswerter Aufsatz zu diesem Thema heißt
„Zur Rechtlichen Situation von Tauschringen“, ist in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift ( Heft Nr.13-1997, S. 825-831) zu finden und stammt von Brandenstein, Corino und Petri (auch im Internet unter: www.tauschring/archiv.de/html/recht1.html).
Generell kann man aber als Faustregel in dem Zusammenhang, in dem wir Tauschringaktivitäten betrachten wollen, nämlich als ein Mittel zur Steigerung der Lebensqualität und damit als eine Maßnahme zur Verbesserung der Armutssituation von Asylbewerbern, den § 7 Abs.2 des AsylLG her nehmen, der besagt, dass „Einkommen aus Erwerbstätigkeit (...) in Höhe von 25 vom Hundert außer Betracht (bleiben), höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des maßgeblichen Betrages aus § 3 Abs.1 und 2“
( Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Teilband 2 Nr. 168).
Überschreiten Asylbewerber mit ihren Einnahmen aus dem Tauschring diesen Höchstbetrag, so müssen sie damit rechnen, dass sie die Kosten für die Sachleistungen die sie erhalten, ganz oder teilweise erstatten müssen. Einkünfte aus Tauschringaktivitäten gelten nach § 76 Abs. 1 BSHG, da „Geldeswert“, als Einkommen.
Trotzdem würde es sich meiner Ansicht nach sehr empfehlen, vor der Aufnahme einer Teilnahme an einem Tauschring mit dem örtlichen Sozialamt Rücksprache zu halten über die genauen Obergrenzen eines solchen Engagements, um böse Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden. Dies wäre eine Aufgabe, die im Zusammenhang mit der Etablierung eines Tauschringes mit Asylbewerbern von der Sozialen Arbeit am besten wahrzunehmen wäre, wie auch die darauf folgende Weiterleitung dieser Information an die Asylbewerber, wobei darauf zu achten sein sollte, dass diese auch wirklich „sprachlich“ ankommt.
4.1.3. Tauschringpraxis mit Asylbewerbern
Im Folgenden nun möchte ich mit der speziellen Frage beschäftigen, wie sich ein Tauschring mit und für Asylbewerber gestalten könnte.
Zunächst möchte ich kurz darauf eingehen, warum ein Tauschring für und mit Asylbewerbern
( eventuell wäre es auch zweckmäßig, andere Menschen mit hineinzunehmen, doch dazu auch später noch!) sinnvoll wäre und welche positiven Funktionen er hat.
Diese sind sehr schön zusammengefasst in diesem Zitat:
„ Hervorzuheben ist die positive soziale Funktion von Tauschringen. Sie beugen nicht nur, wie andere Vereine auch, Isolation und Vereinsamung vor. Sie fördern die lokale Gemeinschaft und persönliche Kontakte. Darüber hinaus befähigen sie sozial schwache Personen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, für die sonst kein Geld da wäre. Umgekehrt gestatten sie es vielen Menschen, ihre Zeitreserven z.B. als Frührentner sinnvoll zu nutzen. Arbeitslose verlieren nicht ihre Fähigkeiten und ihren Mut. (...) Die Tauschringbewegung spricht die Kreativität der Teilnehmer an. (...)„ ( www.tauschring-archiv/html/fragen.html)
Dies alles ist gerade für Asylbewerber sehr wünschenswert und würde in großem Maße zur Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen. Asylbewerber sind oft isoliert, gerade, wenn sie alleine hierher gekommen sind, sie verlieren das Vertrauen in ihre Fähigkeiten, weil sie (besonders schlimm bei jungen Menschen im erwerbstätigen Alter aber ebenso bei allen andern) vom Gesetz zum Nichtstun gezwungen sind und oft in der Gemeinschaftsunterkunft die Zeit totschlagen müssen. Oft schleicht sich unter anderem aus diesem Grund der Alkoholismus v.a. bei den Männern ein, wodurch sich die soziale Situation nochmals verschärft. Wünschenswert ist, dass Asylbewerber, wenn sie schon keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, doch die Möglichkeit haben, sich sinnvoll zu beschäftigen, um Selbstvertrauen zurückzugewinnen, um Fähigkeiten aufrechtzuerhalten oder zu verbessern oder um Neues zu lernen. Auch Kontakte zu anderen Menschen, sei es in der Unterkunft zwischen den Bewohnern untereinander, sei es mit Einheimischen, die Interesse zeigen, reißen den Asylbewerber aus seiner Situation und erweitern sein soziales Netz, das für ihn in Situationen, in denen er der Hilfe bedarf, eine wichtige Ressource darstellen kann. Nicht zuletzt ist für Asylbewerber aufgrund ihrer desolaten finanziellen Lage essentiell zu wissen, wo man Leistungen günstig oder eventuell auch umsonst oder im Austausch bekommen kann, die sie sich zu Marktpreisen in keinem Fall leisten könnten. All diese positiven Effekte lassen mich zu dem Schluss kommen, dass ein Tauschring für und mit Asylbewerbern sehr zu befürworten ist.
Ich habe im Internet versucht herauszufinden, ob es eine derartige Maßnahme, ganz konkret mit dem Zweck, die soziale und Armutssituation von Asylbewerbern zu verbessern, schon irgendwo gibt, bin aber leider nicht fündig geworden.
So werde ich nun anschließend einmal ganz visionär, aber zugleich auch praxisorientiert, immer wieder auf meine Erfahrungen in der Arbeit mit Asylbewerbern Bezug nehmend, meine Ideen präsentieren.
Eine wichtige Aufgabe der Sozialen Arbeit bei der Etablierung eines Tauschringes für und mit Asylbewerbern wäre die Organisation des Tauschringes, zumindest in einer Anfangsphase und dann bei Bedarf, zu einem späteren Zeitpunkt in der Entwicklung steht vielleicht eher eine Art Beraterfunktion im Mittelpunkt, je nachdem, wie gut der Tauschring funktioniert und sich selbst trägt. So wäre z.B. ein Sozialarbeiter, der Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft betreut, gut geeignet um die ganze Aktion aus der Taufe zu heben und zum Laufen zu bringen. Die Bewohner bringen ihm wahrscheinlich eher Vertrauen entgegen als einem Außenstehenden und er wird wahrscheinlich schon über Kontakte zu Stakeholdern verfügen, die er als Ressource nutzen kann. Es gilt, einen Raum zu organisieren, sozusagen als Zentrale, die notwendigen Materialien, eventuell auch ein Computer für die EDV. Hier könnte der Sozialarbeiter versuchen, Sponsoren an Land zu ziehen um die „Erstausstattung“ zu gewährleisten. Weiterhin ist es an dem Sozialarbeiter, innerhalb zunächst und später eventuell auch außerhalb, Werbung zu machen für den Tauschring. Dazu wäre erforderlich, den Bewohnern die Tauschringidee, was oft auch sprachlich schwierig sein wird, nahezubringen und ihnen verständlich zu machen. Hier könnte es sich empfehlen, dass der Sozialarbeiter zunächst „fitte“ Bewohner, die schon besser oder gut deutsch können, und in der Lage sind und Lust haben sich dafür zu engagieren, instruiert und ihnen die Idee erklärt, mit der Bitte, andere Bewohner zum Mitmachen zu motivieren. Auch von Nutzen wäre diese Gruppe von Bewohnern vielleicht bei der Erstellung von muttersprachlichen Infomaterialien, Flugblättern etc., um auch an die Bewohner heranzukommen, bei denen die Sprachbarrieren ein großes Hindernis darstellen. Der Sozialarbeiter sollte Organisations-, Koordinationaufgaben wahrnehmen, Ressourcen mobilisieren, die Bewohner zum Mitmachen motivieren. Es würde sich vielleicht empfehlen, dass der Sozialarbeiter fähige Bewohner, die Interesse haben, sozusagen einlernt, und ihnen das Know-How an die Hand gibt, um die anfallenden Organisations-, Koordinations-, und Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Dies ist aber sicherlich in einer eher längerfristigen Perspektive zu betrachten und zu verwirklichen. Auf alle Fälle sollten die Bewohner so weit wie irgend möglich und gewünscht, eingebunden werden. Hat man eine Gruppe von Interessenten zusammen, so gilt es festzustellen, wer welche Fähigkeiten hat und wer was anbieten könnte. Besonders gute Möglichkeiten sehe ich unter anderem bei den Bewohnern, die schon relativ gut Deutsch sprechen und ihre Muttersprache und evtl. noch weitere, die ohnehin meiner Erfahrung nach häufig von anderen Bewohnern zu Dolmetschertätigkeiten herangezogen werden, nun aber die Möglichkeit hätten, im Gegenzug etwas zu erhalten, das sie benötigen. Weiterhin kann ich mir Angebote der Bewohner untereinander vorstellen wie Babysitting, Kinderbetreuung, Kochkurse im Kleinen, Sprachunterricht, „Stadtführung für Newcomer“, Hilfe bei Behördengängen, Hilfe mit „Papierkram“, Fahrradreparaturen, u.v.m. Der Maßstab sollte jedoch nicht allzu hoch angesetzt werden, um das Angebot niedrigschwellig anzusiedeln, den Leuten die Hemmungen zu nehmen und sie genug Vertrauen in ihre Fähigkeiten entwickeln zu lassen, um diese anzubieten.
Mit ein bisschen Glück stellt sich ein Nachahmereffekt ein, der für mehr Zulauf sorgt. Die Liste der Teilnehmer und ihren Angeboten müsste wiederum schriftlich fixiert und allen zugänglich und verständlich gemacht werden, eignen hierfür würden sich Aushänge in verschiedenen Sprachen, regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht, oder auch ein Newsletter, eine Informationsschrift mit den aktuellen Angeboten und Neuigkeiten für die Teilnehmer. Eventuell ließe sich dies auch mit einer Form von „Kleinanzeigen“ für Bewohner der Unterkunft verbinden, nach dem Schema „Ich biete, Ich suche“. Den Bewohnern, die sich bei der Organisation und der Verwaltung des Tauschringes engagieren, sollten dafür Punkte auf ihrem „Guthabenkonto“ gut geschrieben bekommen, die sie wiederum gegen andere Leistungen eintauschen können.
Ein großes Problem bei der Aufrechterhaltung des Tauschringes wird wahrscheinlich auch die teilweise hohe Fluktuation der Bewohner darstellen. Hier wäre es Aufgabe des Sozialarbeiters, immer auf dem neuesten Stand zu sein und bei Bedarf zu reagieren mit Neuanwerbungsmaßnahmen etc., um den Weiterbestand des Tauschringes zu gewährleisten
4.2. Potentielle Erweiterungsmöglichkeiten des Tauschringes
Jenseits von diesen relativ traditionellen Formen eines Tauschringes, wäre es auch vorstellbar, diese um einige weitere „Module“ zu erweitern, oder diese auch getrennt vom Tauschring zu etablieren. Im Folgenden werde ich hier nun einige weitere Ideen schildern, wie es Sozialer Arbeit möglich wäre, die Lebenssituation von Asylbewerbern etwas zu entschärfen.
- Ein besonderes Anliegen in diesem Zusammenhang ist mir die Idee, ein Möbellager einzurichten, wie es ja auch von Zeit zu Zeit verschiedentlich schon praktiziert wurde und wird. Leider ist die Bewirtschaftung eines Möbellagers ( häufig durch gemeinnützige Organisationen) nicht unproblematisch, da ein Lagerhaus oder ähnliches notwendig ist, Transportmöglichkeiten geschaffen werden müssen und schließlich auch Arbeitskräfte zur Bewirtschaftung gebraucht werden, und dies in der Folge für gemeinützige Organisationen und Vereine oft schwer finanziell tragbar ist.
Aus meinen Erfahrungen im Praktikum weiß ich aber, dass dadurch viele Ressourcen, die zur Verfügung stehen, aus mangelndem Lagerplatz und Transportmöglichkeiten, nicht genutzt werden können. Immer wieder rufen Menschen z.B. die großen Wohlfahrtsverbände an, und bieten z.B. eine komplette gebrauchte Küche gegen Abholung gratis an sowie viele andere Möbel und Haushaltsgegenstände, teilweise noch in sehr gutem Zustand (nur eben aus zweiter Hand), die die Wohnsituation von Asylbewerbern, oder auch anderen Flüchtlingen oder sonstig bedürftigen Menschen sehr verbessern und deren Geldbeutel entlasten könnten. Ich musste häufiger erleben, dass die Anrufer, stand nicht gleichzeitig oder zeitnah ein Abnehmer zur Verfügung, aus oben genannten Gründen, abgewiesen werden mussten.
Auch in den meisten Lokalzeitungen gibt es regelmäßig eine Rubrik wie „die gute Tat“, in der Inserenten meist gegen Abholung allerlei Möbel, Haushaltsgegenstände und sonstiges in unterschiedlich gutem Zustand umsonst anbieten.
Wäre man in der Lage, diese Ressourcen, die sich schon fast aufdrängen, effizienter zu nutzen, wäre meiner Ansicht nach schon einiges erreicht.
Diese Idee verknüpft mit der eines Tauschringes könnte folgenden interessante Möglichkeiten in sich bergen:
Asylbewerber, die sich dazu in der Lage fühlen, könnten bei der Bewirtschaftung des Möbellagers sowie bei der Abholung oder auch bei der Restaurierung von Möbeln helfen. Dies stellt keine Erwerbstätigkeit dar, wird aber auch nicht umsonst verrichtet, da die Asylbewerber Mitglied im Tauschring sind und für die geleistete Arbeit Punkte auf ihrem Guthabenkonto gutgeschrieben bekommen, die sie gegen Möbel oder andere Leistungen eintauschen können.
Asylbewerber, die nicht mitarbeiten können oder wollen, bieten im Gegenzug für die erhaltenen Sachgüter ihrerseits eine Leistung oder etwas anderes an oder zahlen eine geringes (eher symbolisches) Entgelt. Einnahmen können zur Finanzierung der Verwaltungskosten des Tauschrings, Kosten der Bewirtschaftung des Möbellagers oder als direkte Hilfe besonders bedürftigen Personen zugute kommen.
Auf diese Weise haben die Asylbewerber die Möglichkeit, ihre Situation selbst zu verbessern, sich selbst zu helfen, ohne Almosen zu empfangen, was sich positiv auf ihr Selbstvertrauen, ihren seelischen Zustand, ihren Geldbeutel sowie ihre Fähigkeiten auswirken könnte.
Bei der Bereitstellung eines Fahrzeugs, eines Lagerplatzes etc. wäre es Aufgabe des Sozialarbeiters, einen oder auch mehrere Sponsoren aufzutun, die evtl. auch mit Know-How zur Seite stehen könnten.
Ansonsten wäre es Sache des Sozialarbeiters, die Idee in die Tat umzusetzen, zu organisieren, die Instandhaltung zu gewährleisten, evtl. Ehrenamtliche dafür zu gewinnen, die aber wiederum auch als Tauschringmitglieder für ihre Leistungen in verschiedener Weise entgolten werden könnten.
- Weiterhin wäre es meiner Ansicht nach eines sozialarbeiterischen Versuches wert, einen Pool an Einheimischen aufzubauen, die gerne so etwas wie eine „Patenschaft“ für interessierte Asylbewerber übernehmen möchten. Dies könnte die Isolationssituation von Asylbewerbern ebenso wie die der Deutschen (man denke an alte Menschen!) verbessern und zugleich Verständnis der Kulturen untereinander fördern, sowie den Alltag und die Situation von Asylbewerbern zurück ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung rücken und mit etwaigen Vorurteilen aufräumen.
Oder man macht dies zum Teil des Tauschringes, indem man interessierte Einheimische als Mitglieder aufnimmt und die eben beschriebenen Patenschaften als „Leistung“ anbietet, für die die Asylbewerber im Gegenzug ihrerseits eine Leistung erbringen wie z.B. einen persischen Kochkurs. So wäre wieder der Problematik die Spitze genommen, dass die Asylbewerber zu „demütigen Almosen-, und Mitleidsempfängern“ ( wenn auch gut gemeint) gemacht werden, die sie aber gar nicht sein wollen.
- Eine weitere Idee meinerseits in diesem Zusammenhang ist, die Organisation von Sprachkursen mit der Tauschringidee zu verknüpfen. Aufgabe der Sozialen Arbeit wäre es, fähige Leute zu gewinnen ( z.B. Studenten oder auch qualifizierte Arbeitslose) die bereit sind als Tauschringmitglieder Sprachkurse anzubieten, im Austausch gegen andere im Tauschring angebotene Leistungen. Die Teilnehmer, denen im Status als Asylbewerber von gesetzlicher Seite kein regulärer Anspruch auf einen qualifizierten Sprachkurs zugebilligt wird, könnten ihre Teilnahme, als Mitglieder im Tauschring, durch ihrerseitiges Anbieten von Leistungen „bezahlen“ oder Nichtmitglieder durch ein geringes Entgelt.
- Außerdem halte ich es für sinnvoll, wenn der Sozialarbeiter vor Ort versuchen würde, die Erstellung einer Art „Schnäppchenführer für Asylbewerber“ und auch eines „Behördenführer für Asylbewerber“ zu organisieren, die genau auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnitten sein sollten. Im Zusammenhang mit dem Tauschring könnte der Sozialarbeiter versuchen, Mitglieder dafür zu gewinnen, ihre Erfahrungen, wo man welchen Artikel, welche Lebensmittel, etc. günstig einkaufen kann, wo man alles über Sonderangebote erfährt, oder auch, wo es bestimmte seltene Zutaten günstig gibt und worauf man beim Einkauf achten sollte, sowie über die Adressen und Wege zu z.B. 99Pfennig-Läden, Discountern wie Aldi, Norma, Lidl, etc. oder auch darüber, welche Produkte gut und günstig sind, zu Papier zu bringen. Die weniger erfahrenen, gerade angekommenen Asylbewerber könnten so von den Erfahrungen der schon länger in der Unterkunft lebenden Asylbewerber profitieren und lernen, welches vor Ort die teuren und welches die günstigen Läden sind. Dies könnte vielen Asylbewerbern helfen, ihre ohnehin geringen finanziellen Mittel ökonomischer einzusetzen und mehr für ihr Geld zu bekommen. Dieser „Schnäppchenführer“ sollte in den gebräuchlichsten Sprachen (Übersetzer sollten sich finden lassen) im Heim vorhanden und möglichst bei Ankunft verteilt werden. So bleiben den Asylbewerbern viele Fehler, die anfangs oft durch verständliche Unwissenheit gemacht werden, erspart und sie erkennen, dass die oft teuren Geschäfte, für die ihre Wertgutscheine vom Sozialamt für Kleidung, Schulsachen, etc. gelten, nicht die einzigen sind und sie, wenn sie ohne Gutscheine einkaufen gehen, sehr wohl preisgünstigere Alternativen haben.
Hier wäre es auch sehr interessant, z.B. deutsche oder auch andere schon länger hier lebende ausländische Hausfrauen als Mitglieder zu werben, oder um ihre Mithilfe zu bitten, da sie ja die Experten in Sachen Haushalten und Sonderangebote sein könnten. Entsprechend wie in den Punkten zuvor könnte die aufgewandte Zeit der Beteiligten im Tauschring gegen andere Leistungen eingetauscht werden.
Der Sozialarbeiter ist wiederum in der Funktion des Organisators, des Koordinators oder auch des Beraters bei der Gestaltung und beim Design des „Schnäppchenführers“- Wobei es hier beileibe nicht darauf ankommt, eine optisch perfekte Broschüre mit den neuesten Mitteln der Technik zu erstellen, es können auch durchaus mehrere aneinander geheftete Blätter sein. Worauf es ankommt, ist die möglichst breite Weitergabe wichtiger Informationen und Erfahrungen.
Analog könnte man mit einem Behördenführer für Asylbewerber verfahren, der wiederum auf die Situation am Ort zugeschnitten ist, gespickt mit Informationen darüber, welchen Pflichten der Asylbewerber nachkommen muss und wichtiger noch, welche Rechte er hat, wie er die in Anspruch nehmen kann, wer dafür die Ansprechperson ist und wo er diese findet. Ebenfalls sinnvoll wäre ein musterhaftes Beschreiben von Situationen, in die ein Asylbewerber früher oder später immer kommt, vom Besuch beim Sozialamt über einen Arztbesuch ( zwar keine Behörde aber dennoch essentiell) bis zum Ausländeramt mit entsprechenden Tipps für den Umgang mit diesen. Interessant wäre hier, die Perspektive der erfahreneren Asylbewerber als auch die der Vertreter solcher Institutionen einzubringen. Der Sozialarbeiter könnte versuchen, Experten für ein solches Vorhaben zu gewinnen, indem er ihnen z.B. auch vor Augen führt, dass besser informierte Asylbewerber evtl. viel Arbeit ersparen können.
4.3. Aktive Aquise und Pflege von potentiellen Sponsoren
An dieser Stelle möchte ich einige Sätze dem Thema widmen, dass es notwendig und sinnvoll sein kann, dass sich Sozialarbeiter in der Asylarbeit die Zeit nehmen und sich die Mühe machen ( ich bin mir sicher, dass dies hier und dort auch schon teilweise geschieht!), das Umfeld ihres Arbeitsgebietes einmal zu analysieren v.a. im Hinblick darauf, wo es möglicherweise noch ungenutzte oder auch schon altbekannte Ressourcen gibt, deren Nutzung die Verwirklichung vieler Ideen, Projekte ( z.B. oben genannte) einen großen Schritt weiter auf ihrem Weg bringen zu können, sei es durch eine Bereitstellung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen. Viele der oben ausgeführten Ideen stellen im Prinzip Projekte dar, bei denen es wünschenswert wäre, Mittel des Projektmanagements wie eine professionelle Konzeption, Projektumfeldanalyse, Risikoanalyse, Stakeholderanalyse, etc. durchzuführen. In der Praxis wird dies leider aufgrund der begrenzten Zeitressourcen und den ohnehin schon überfüllten Terminkalendern der Betreuer und Berater in der Asylarbeit (derer es mangels Finanzierung viel zu wenige gibt) bei einigen weniger aufwendigen Ansätzen bleiben, die nichtdestoweniger in der weiteren Arbeit und Verwirklichung der Projekte hilfreich sein und im Nachhinein viel Arbeit ersparen können.
Im Anschluß werde ich nun kurz einige Ansätze schildern, wie der Sozialarbeiter vor Ort für die Verwirklichung neuer Ideen wie auch in der sonstigen alltäglichen Betreuungs-, und Beratungsarbeit mit den Asylbewerbern, neue Ressourcen erschließen ( z.B. zur Finanzierung), oder auch schon bestehende und bereits genutzte Ressourcen erhalten kann.
Dies soll keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sondern nur einige Impulse geben.
4.3.1. Stakeholderanalyse
So wäre es sehr sinnvoll, auch im Bereich der Asylarbeit, besonders natürlich vor neuen Projekten, aber auch für die Routinearbeit, eine Stakeholderanalyse durchzuführen.
Ein Stakeholder ist „eine Person oder eine Organisation, die aktiv am Projekt beteiligt ist oder durch den Projektverlauf oder das Projektergebnis beeinflusst wird, die gegebenenfalls den Projektverlauf oder das Projektergebnis beeinflussen kann.“ ( www.projektmanagement-glossar.de/glossar/gl-0114.html)
Um herauszufinden, wer die Stakeholder in der Asylarbeit sind, empfiehlt es sich, zunächst einmal eine Stakeholderanalyse zu machen. Eine Stakeholderanalyse besteht aus drei Schritten:
- Zunächst werden die Stakeholder identifiziert. Ihre Ermittlung erfordert die oft schwierige Aus-, und Abgrenzung von allen sonstigen Gruppen , die sich evtl. auch im Umfeld des Projekts befinden. Die ermittelten Stakeholder werden in homogene Gruppen eingeteilt.
- In einem zweiten Schritt gilt es, die Stakeholder zu bewerten, im Geiste zu antizipieren, welche Erwartungen, Anforderungen sie an das Projekt haben ebenso in welcher Hinsicht sie dem Projekt nützlich sein könnten, etc. Darüber hinaus sollte an dieser Stelle eine Bewertung der Stakeholder erfolgen, die sich an unterschiedlichen Kriterien orientieren kann wie z.B. Machtkonstellationen, Abhängigkeitsverhältnisse, Nutzengewinn, etc. Anschließend werden die wichtigsten Stakeholder herausgesiebt.
- Aus den in den ersten beiden Schritten gewonnenen Erkenntnissen wird in einem letzten Schritt eine konkrete Strategie und Maßnahmen und Konsequenzen für das Projekt im Umgang mit den jeweiligen Stakeholdern ermittelt.
Greifen wir uns für die weiteren Betrachtung einmal die Stakeholder in der Asylarbeit heraus, die als Finanzierer in Frage kämen, Spender, Sponsoren, Stiftungen, Rotary & Lions-Club, etc.
4.3.2. Datenbank
Die in der Stakeholderanalyse ermittelten neuen und auch schon in der Vergangenheit teilweise in Aktion getretenen potentiellen Finanzierer im Asylbereich des Ortes oder der Region sollten in einer Datenbank festgehalten werden mit allen notwendigen Angaben. Diese Datenbank sollte für alle beteiligten Sozialarbeiter zugänglich und jederzeit abrufbar sein. Darüber hinaus müsste sie, um eine wirkliche Arbeitserleichterung darstellen zu können, stets auf den neuesten Stand gebracht werden und regelmäßig auf z.B. Karteileichen etc. überprüft werden.
Es wäre außerdem denkbar und vernünftig, z.B. auf überregionalen Fachtreffen von Fachkräften im Asylbereich, wie sie z.B. regelmäßig bei den großen Wohlfahrtsverbänden stattfinden, Erfahrungen zu diesem Thema zusammenzutragen, auszuwerten und in einer überregionalen Datenbank diejenigen potentiellen Geldgeber zu verwalten, samt der Anforderungen, die sie an ihr Engagement knüpfen ( man denke z.B. an Verfahren der Antragstellung zur Erlangung von EU-Fördergeldern, etc), die überregional und national, bzw. auch international tätig werden.
Durch eine solche Datenbank auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene könnte der Überblick der in der Asylarbeit tätigen Sozialarbeiter über potentielle „Geldtöpfe“ stark verbessert werden und durch Bündelung von Ressourcen dem Einzelnen viel Zeit und Mühen ersparen.
4.3.3. Beziehungspflege und Öffentlichkeitsarbeit
Mit dem „Anland-Ziehen“ neuer Geldgeber welcher Art auch immer, seien es Sponsoren, Spender, etc., ist es aber nicht getan, will man deren Dienste vielleicht nicht nur einmalig in Anspruch nehmen, sondern sich ihre Bereitschaft, sich für soziale Zwecke zu engagieren, auch für die Zukunft erhalten. Daher ist es ratsam, der Pflege der Beziehungen zu den Finanziers auch einige Mühe und Aufmerksamkeit zu widmen. Das kann unterschiedlich aussehen, z.B. dadurch ( was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist) sich für die Unterstützung zu bedanken, bei z.B. Scheckübergaben für Anwesenheit der Presse zu sorgen ( wenn der Geldgeber damit einverstanden ist), einen Dankesbrief hinter her zuschicken, und was genauso wichtig ist, den Geldgeber darüber auf dem Laufenden zu halten, was mit seinem Geld geschehen ist, ihm Ergebnisse vor Augen zu führen und ihn regelmäßig über den Stand der Dinge zu informieren, ihn zu gesellschaftlichen Anlässen (z.B. Strassenfest der Bewohner der Unterkunft) einzuladen. Vorausgesetzt natürlich, der Finanzier ist damit einverstanden, auch weiterhin in solcher Weise involviert zu bleiben, was durch einfaches Nachfragen zuvor abgeklärt werden kann. Ein solches Verhalten zeigt dem Geldgeber, dass sein Geld dem Zweck entsprechend verwendet wurde, es schafft Transparenz und Vertrauen und ermutigt ihn vielleicht zu weiterem Engagement.
Weiterhin wäre es nicht unvorteilhaft, wenn der Sozialarbeiter in der Lokalpresse regelmäßig für Berichterstattung sorgt, was die Belange und die Lebenssituation von Asylbewerbern vor Ort betrifft. Erfahrungsgemäß sind es jedoch häufiger Berichte über tragische Einzelschicksale vor Ort ( z.B. ein Zeitungsartikel über eine in der Unterkunft des Ortes von Abschiebung betroffenen kurdische Großfamilie), die Empörung bei den Lesern hervorrufen und sie dazu bewegen, sich für die Asylbewerber zu engagieren, sei es in Form von Geldspenden, Sachgütern, Know-How, etc.
Öffentlichkeitsarbeit kann so in unserem Zusammenhang zum einen das Thema Asyl zurück in die öffentliche Diskussion bringen, das Bewusstsein der Bewohner des Ortes für die Probleme der Asylbewerber schärfen, oder zumindest deren Leben mitten unter uns in ihr Gedächtnis zurück rufen. Im Wettbewerb der sozialen Organisationen untereinander kann die Asylarbeit so vielleicht ein Stück weit besser um knappe Gelder konkurrieren und mögliche Geldgeber eher für ihre Absichten gewinnen.
4.4. Politische Einflussnahme Sozialer Arbeit
Trotz aller Anstrengungen von Seiten der Sozialen Arbeit und sonstiger Fachkräfte und Ehrenamtlichen im Bereich der Arbeit mit Asylbewerbern, trotz aller Kreativität, bei der bestehenden restriktiven Gesetzeslage das Beste für ihre Klienten herauszuholen, darf man nicht vergessen, dass die Asylgesetzgebung kein Naturgesetz ist, sondern von Menschen gemacht und somit veränderbar. Daher sollten Sozialarbeiter im Asylbereich ( natürlich auch allen anderen Bereichen) im täglichen „Überlebenskampf“ des Berufsalltags nicht vergessen, dass es sich lohnen kann, eine Vision zu haben und Bestrebungen zu unternehmen, diese zu verwirklichen. Viele Rechte ( z.B. Frauenwahlrecht) in den Gesellschaften unsrer Welt wurden Wirklichkeit, weil jemand eine Vision hatte, einen Traum, und bereit war, dafür einzustehen und in der Lage war, viele und wichtige Menschen von seiner Idee zu überzeugen.
Konkret heißt das hier: Viele Gesetze und Regelungen in der Asylgesetzgebung bedürfen dringend einer Veränderung, um unserer Verfassung und sonstigen von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen ( Genfer Flüchtlingskonvention, z.B.) gerecht zu werden und so den Asylbewerbern zumindest die freie Ausübung ihrer Grundrechte zu ermöglichen wie z.B . Artikel 3, Abs. 1 GG „ Gleichheit vor dem Gesetz“ „ Niemand darf wegen (...) seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.(...)“. ( Stascheit, Gesetze für Sozialberufe Teilband 1, Nr.1) Dies sehe ich z.B. in der Nicht-Anwendung des BSHG auf Asylbewerber nicht gewährleistet. Nur ein Beispiel unter vielen, die hier leider aus Platzgründen nicht alle genannt werden können.
Armut bei Asylbewerbern ist politisch gewollt und hauptsächlich durch ihren Status und die daran geknüpften Gesetze bedingt.
Im Kampf für eine Änderung verschiedener Gesetze den Asylbereich betreffend sind Sozialarbeiter aus der Asylarbeit, besonders jene, die tagtäglich im Berufsalltag mit den Asylbewerbern, ihren Problemen und ihrer Lebensituation konfrontiert werden, meiner Ansicht nach besonders geeignet und gefragt in ihrem reichen Erfahrungsschatz und ihrer Kenntnis der wirklichen Verhältnisse vor Ort. Wie sie diese wertvolle Ressource, nämlich sich selbst, besser und intensiver nutzen können, um positive Veränderungen im Asylbereich effektiver zu erreichen oder ihnen doch ein Stück näher zu kommen, werde ich an dieser Stelle knapp erläutern. Hinzufügen möchte ich jedoch, das dies durchaus keine neue Idee ist und an vielen Stellen stärker oder schwächer ausgeprägt schon lange praktiziert wird. Was mir am Herzen läge wäre jedoch eine flächendeckende und gut organisierte und vernetzte Lobbyarbeit im Asylbereich.
4.4.1. Effektive Verwertung von Wissen und Erfahrung
Wie eben schon erwähnt verfügen Sozialarbeiter, die mit Asylbewerbern arbeiten, diese beraten, betreuen, in ihren Unterkünften besuchen, sich um deren Probleme kümmern und versuchen, ihre Lebenssituation mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ein wenig zu verbessern, über einen enormen Erfahrungsschatz und einem Wissen über die Wirklichkeit der Lebenssituation der Asylbewerber wie nur irgend jemand, denn sie sind am Nächsten am Geschehen dran. Gelänge es, dieses Wissen zu sammeln und regelmäßig und umfassend zu dokumentieren, und in eine auswertbare Form zu bringen z.B. durch Anwendung der Methoden der Sozialforschung, qualitativ und empirisch, von der Ebene der einzelnen Sozialarbeiter über Arbeitskreise und Fachtagungen immer weitere Kreise ziehend diese Erkenntnisse zu verbinden und von höchster Stelle, z.B. der BAGFW in empirisch gesicherter und professioneller Form der Politik präsentieren zu lassen, begleitet von Öffentlichkeitsarbeit, um zu verhindern, dass dieser Erkenntnisschatz von Entscheidungsträgern lediglich zur Kenntnis genommen wird aber ansonsten in einer Schublade verstaubt, wäre viel gewonnen.
So wäre es meiner Ansicht nach auch einmal sehr interessant, z.B. einen Finanzexperten durchrechnen zu lassen, wieviel Geld der Staat und somit der Steuerzahler sparen könnte, wenn etwas an den Gesetzen und Regelungen zur Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern geändert würde, um es mehr Asylbewerbern möglich zu machen, durch Arbeit sich und ihre Familien zu ernähren, anstatt Sozialleistungen oder Asylbewerberleistungen zu empfangen und dadurch in Abhängigkeit vom Staat gehalten zu werden. Die Ergebnisse dieser Rechnung, verbunden mit begründeten und bewiesenen Argumenten dafür, dass die Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern keinem Deutschen den Arbeitsplatz wegnimmt ( denn diese Parolen kommen mit Sicherheit zur Verteidigung des Ist-Zustandes), sollten an effektiven Stellen der Politik und der Öffentlichkeit präsentiert werden, um Entscheidungsträger besser von der Notwendigkeit etwaiger Gesetzesänderungen zu überzeugen und entsprechenden Druck zu schaffen.
Die Soziale Arbeit ist durch ihren Sachverstand und durch ihre Erfahrungen im Asylbereich in hervorragender Weise dazu prädestiniert, der Politik bei Entscheidungen über Gesetzesänderungen, durch konstruktive Lösungsvorschläge, in einer Stabsfunktion auf die Sprünge zu helfen. Sie muss es sich nur selbst zutrauen.
4.4.2. Vernetzung zur effektiveren Ressourcennutzung
Um geschlossen vor der Politik auftreten zu können und um Ressourcen und Energien zu bündeln und Synergieeffekte nutzen zu können, ist es essentiell, dass Sozialarbeiter sich miteinander vernetzen, auf lokaler Ebene wie regional, überregional, national und international. Auch dies ist ein alter Hut, wird fast überall schon praktiziert, aber fast überall könnte dies noch besser und effektiver laufen. Der Wert solcher Netzwerke wird noch oft unterschätzt und manch einem mag es eher lästig sein, von einer von oben angeordneten Teilnahme an solchen Treffen und Tagungen von seiner “eigentlichen Arbeit“ abgehalten zu werden. So ist es wahrscheinlich essentiell für den Erfolg des Netzwerkes, dass der Wunsch nach Vernetzung sowohl Top-Down als auch Bottom-Up entsteht und verwirklicht wird, genährt und gefördert von der Motivation der Mitarbeiter als auch gefördert und durchgesetzt von der Spitze von Organisationen, die dann z.B. auch dafür sorgen, dass Netzwerkarbeit ein festgeschriebener Teil der Stellenbeschreibung der Sozialarbeiter ist und diesen dafür auch genügend Zeit zur Verfügung steht, um zu verhindern, dass diese eine zusätzliche, kaum mit der übrigen notwendigen Arbeit unter einen Hut zu bringende Belastung für den Sozialarbeiter in der Asylarbeit darstellt.
5. Ausblick
Was kann Soziale Arbeit tun, um die Armutssituation von Asylbewerbern zu verbessern? Ich hoffe, es ist in meiner Arbeit gelungen, einige neue Impulse, teilweise gemischt mit schon lange bekannten und praktizierten Ideen, zur Verbesserung der Situation von Asylbewerbern aufzuzeigen.
Engagierte Sozialarbeit kann auch im Rahmen der bestehenden Gesetze einiges versuchen und erreichen, wenn sie den Mut findet, quer und kreativ zu denken. Andere Dinge können wiederum nur mittels einer Gesetzesänderung erreicht werden, aber auch hier kann sich die Soziale Arbeit geschickt ins Spiel bringen, wenn sie dazu bereit ist.
Alle oben ausgeführten Vorschläge, Maßnahmen und Ideen nehmen jedoch auch viel Zeit in Anspruch. Zeit, die die Sozialarbeiter in der Asylarbeit häufig aufgrund ohnehin schon hoher Arbeitsbelastung nicht haben. Hier wäre es an den Arbeitgebern Sozialer Arbeit, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, in denen solche Innovationen und Projekte erprobt werden können und der Sozialarbeiter für sein Engagement nicht durch unendliche Mehrarbeit bestraft wird, sondern dafür vorhergesehene Zeitressourcen hat und unter förderlichen Bedingungen seinen vollen Arbeitseinsatz bringen kann, was wiederum seinen Klienten zugute kommt und für Motivation sorgt. Das wiederum erfordert wahrscheinlich die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte.
Und es könnte gleichzeitig für eine Effektivitätssteigerung der Arbeit im Asylbereich sorgen, und einer Verschiebung der Funktion der Sozialarbeit oft als reagierender „Feuerwehr“ hin zu einer agierenden, gestaltenden Rolle im Kampf für bessere Lebensbedingungen der Asylbewerber mitten unter uns.
LITERATURVERZEICHNIS
➔ Beck-Texte im dtv: Sozialgesetzbuch, München 1999
➔ Brühl, Albrecht: Mein Recht auf Sozialhilfe, München 2000
➔ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.): Fachlexikon der Sozialen Arbeit, Frankfurt / Main 1997
➔ Stascheit, Ulrich (Hrsg.): Gesetze für Sozialberufe, Teilband 1 & 2, Frankfurt / Main 1999
➔ www.bma.bund.de/de/sicherung/armutsbericht/ARBBericht01.pdf
➔ www.proasyl.de/classen2/classen2-2s.htm
➔ www.projektmanagement-glossar.de/glossar/gl-0114.html
➔ www.tauschring-archiv/html/fragen.html
➔ www.tauschring-archiv.de/html/recht1.html
- Citar trabajo
- Sandra Scaman (Autor), 2003, Was kann Soziale Arbeit tun, um die Armutssituation von Asylbewerbern zu verbessern?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110055
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