Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken.
Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer „schönen neuen Welt“ suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint.
Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung.
In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss.
Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde außer Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Was ist die Forschung mit (humanen) embryonalen Stammzellen
- Ziele
- Herstellung/Gewinnung
- Grundrechtsrelevante Probleme
- Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundrechtstähigkeit und Rechtsfähigkeit Sl BGB
- Schutzpflicht des Staates mit Mitteln des StrR 218 ff. StGB
- Das Embryonenschutzgesetz von 1990
- StGZvom28.Juni2002
- Recht auf Leben
- Der Embryo als Rechtssubjekt?
- Träger von Grundrechten — Grundrechtsfiihigkeit
- Beginn des Lebens
- Schutzumfang des Grundrechtes „Recht auf Leben"
- Beginn des Lebens
- Schutzumfang des Grundrechtes „Recht auf Leben"
- Träger von Grundrechten — Grundrechtsfiihigkeit
- Beginn des Lebens
- Schutzumfang des Grundrechtes „Recht auf Leben"
- Beginn des Lebens
- Eingriff in das Recht auf Leben
- Eingriff durch Art. 5 111
- Schwangerschaftsabbruch gewähren und Forschung verbieten?
- Ergebnis und (rechts -)politischer Bezug
- Erfüllt der Staat seine Schutzaufgabe hinreichend?
- Schlussbemerkungen zu der historischen Verantwortung in der bioethischen Debatte und den Grenzen der Forschung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Forschung an embryonalen Stammzellen im öffentlichen Recht. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und diskutiert die ethischen und rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von embryonalen Stammzellen ergeben. Die Arbeit untersucht insbesondere die Frage, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben ist und welche Schutzpflichten der Staat gegenüber dem ungeborenen Leben hat.
- Recht auf Leben und Menschenwürde
- Freiheit der Forschung
- Embryonenschutzgesetz
- Stammzellgesetz
- Grundrechtskollisionen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz der Forschung mit embryonalen Stammzellen und stellt die zentralen Fragestellungen der Arbeit vor. Sie geht auf die Hoffnung auf neue Therapiemöglichkeiten ein, die mit der Stammzellforschung verbunden sind, sowie auf die ethischen und rechtlichen Bedenken, die sich aus der Nutzung von Embryonen für Forschungszwecke ergeben.
Kapitel II erläutert die Grundlagen der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Es werden die verschiedenen Arten von Stammzellen, ihre Eigenschaften und die Ziele der Forschung beschrieben. Außerdem wird die Herstellung und Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus verschiedenen Quellen, wie z.B. überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung, abgegangenen Föten oder durch therapeutisches Klonen, dargestellt.
Kapitel III analysiert die Rechtslage in Deutschland. Es wird die Frage der Grundrechtstähigkeit des Embryos und die Schutzpflichten des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben diskutiert. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 und das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 werden im Detail betrachtet. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland und die Frage, ob der Import von Stammzellen aus anderen Ländern, wo die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt ist, mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
Kapitel IV befasst sich mit dem Recht auf Leben. Es wird die Frage diskutiert, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben ist und welche Schutzpflichten der Staat gegenüber dem ungeborenen Leben hat. Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch und die Frage, ob die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken mit dem Grundrecht auf Leben vereinbar ist.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Forschung mit embryonalen Stammzellen, das Recht auf Leben, die Menschenwürde, die Freiheit der Forschung, das Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz und die Grundrechtskollisionen. Die Arbeit beleuchtet die ethischen und rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von Embryonen für Forschungszwecke ergeben. Der Text analysiert die Rechtslage in Deutschland und diskutiert die Frage, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben ist und welche Schutzpflichten der Staat gegenüber dem ungeborenen Leben hat.
- Der Embryo als Rechtssubjekt?
- Citation du texte
- Carsten Dochow (Auteur), 2003, Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10996
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