Erstmals seit dem am 28. Juni 2002 vom Bundestag beschlossenen Stammzellengesetzes (StZG) importiert ein deutscher Forscher aus Bonn (Hirnforscher Oliver Brüstle) Stammzellen aus menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken.
Die Thematik um das Verwenden von humanen embryonalen Stammzellen bekommt so zunehmend praktische Relevanz. Mit den erhofften Erkenntnissen werden den Medizinern neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die Hoffnung für das Beseitigen bisher unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Multiples Sklerose, Krebs, Diabetes usw. erzeugen. Es werden aber ebenso Ängste über Missbrauchsgefahren wach, die das Szenario einer „schönen neuen Welt“ suggerieren, das mehr und mehr real zu werden scheint.
Immer mehr wurde die bestehende Kollision zwischen den Grundrechten Freiheit der Forschung und Recht auf Leben sowie der Menschenwürde zum Gegenstand der ethischen und rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung.
In der vorliegenden Arbeit wird ausführlich der Frage nachgegangen, ob der Embryo Träger des Rechts auf Leben aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG sein kann und ob der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben und gegen die Freiheit der Forschung aus Art. 5 Abs. 3 ausüben muss.
Vorangestellt wird dabei zunächst geklärt, was Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist und welchen Nutzen sie hat bzw. haben könnte. Obgleich der Tierschutz zunehmende Bedeutung erlangt, soll die vorliegende Arbeit auf die Stammzellen von menschlichen Embryonen (humane embryonale Stammzellen) Bezug nehmen. Nachdem die problematische Herstellung der Stammzellen erläutert ist, sollen die einfach- rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland dazu beschrieben werden. Weiter wird auch nicht der Aspekt der Menschenwürde außer Acht gelassen, jedoch nicht als zentraler Gegenstand bearbeitet, weil für das Vorhandensein von Menschenwürde erheblich ist, ob Leben vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Was ist die Forschung mit (humanen) embryonalen Stammzellen
- Ziele
- Herstellung/Gewinnung
- Grundrechtsrelevante Probleme
- Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundrechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit §1 BGB
- Schutzpflicht des Staates mit Mitteln des Strafrechts (§§ 218 ff. StGB)
- Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990
- Stammzellengesetz (StZG) vom 28. Juni 2002
- Recht auf Leben
- Der Embryo als Rechtssubjekt?
- Träger des Grundrechtes – Grundrechtsfähigkeit
- Beginn des Lebens
- Schutzumfang des Grundrechtes ,,Recht auf Leben"
- Eingriff in das Recht auf Leben durch die Forschungsfreiheit
- Eingriff durch Art.5 Abs. 3 - Kollision
- Schwangerschaftsabbruch gewähren und Forschung verbieten?
- Ergebnis und (rechts-)politischer Bezug
- Erfüllt der Staat seine Schutzaufgabe hinreichend?
- Der Embryo als Rechtssubjekt?
- Schlussbemerkungen zu der historischen Verantwortung in der bioethischen Debatte und den Grenzen der Forschung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Forschung mit embryonalen Stammzellen im öffentlichen Recht und untersucht dabei insbesondere die rechtlichen und ethischen Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Forschung auftauchen. Das Hauptziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland zu untersuchen und die verschiedenen Perspektiven und Argumente zu beleuchten, die in dieser Debatte eine Rolle spielen.
- Die Rechtsstellung des Embryos
- Das Verhältnis von Forschungsfreiheit und Embryonenschutz
- Die ethische Dimension der Forschung mit embryonalen Stammzellen
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (Embryonenschutzgesetz, Stammzellengesetz)
- Die Rolle des Staates in der Regulierung dieser Forschungsbereiche
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik und erklärt die Ziele und Methoden der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Anschliessend wird die Rechtslage in Deutschland beleuchtet, wobei die Grundrechtsfähigkeit des Embryos, die Schutzpflicht des Staates und die relevanten Gesetze (Embryonenschutzgesetz, Stammzellengesetz) im Detail betrachtet werden. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Recht auf Leben und die Frage, ob und wie weit es durch die Forschungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Hierbei werden die Argumente und Perspektiven verschiedener Autoren analysiert und diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Forschungsfreiheit, Embryonenschutz, Recht auf Leben, Menschenwürde, Embryonenschutzgesetz, Stammzellengesetz, Grundrechte, Bioethik und der ethischen Dimension der Forschung.
- Citation du texte
- Carsten Dochow (Auteur), 2003, Die Forschung mit embryonalen Stammzellen im Öffentlichen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10996