Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Theoretische und methodische Grundlagen
1. Definition von Regimeeffektivität und deren Abgrenzung von anderen Untersuchungsbereichen
2. Methoden zur Einschätzung von Regimeeffektivität
III. Die Beschreibung und Analyse von zwei empirischen Fällen
1. Das Regime zur Verminderung der routinemäßigen Ölverschmutzung der Meere durch Tanksäuberung
a. Problemdarstellung
b. Analyse der Anstrengungen zur Problembewältigung
c. Die Rolle des Regimes im Problemzusammenhang
d. Fazit
2. Das internationale Regime zur Regelung des Walfangs
a. Problemdarstellung
b. Analyse der Anstrengungen zur Problembewältigung
c. Die Rolle des Regimes im Problemzusammenhang
d. Fazit
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
V. Literatur
I. Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Effektivität internationaler Regime. Die Motivation, das Thema von Regimeeffektivität oder Regimewirkungen (diese Begriffe verwende ich im Folgenden analog) zu untersuchen, entsteht für mich durch die Suche nach einem Thema für meine Diplomarbeit. Das Thema der Regimewirkung ist erst in den letzen zehn Jahren als eigenständiger Forschungsgegenstand hervorgetreten – seit Bestehen der Regimeforschung fokussierten die Wissenschaftler zunächst auf die Entstehung von Regimen (vgl. u.a. Hasenclever/Mayer/Rittberger 1997), im Anschluss auf die Regimeimplementation und Regeleinhaltung (Compliance) und erst in den letzten zehn Jahren beschäftigte man sich mit der Frage, ob Regime auf der internationalen Bühne wirklich von Relevanz sind, ob sie also effektiv sind[1]. Um mich mit dieser Fragestellung im Hinblick auf die bevorstehende Diplomarbeit auseinander zu setzen, versuche ich, neben der Analyse von zwei empirischen Beispielen, einen Überblick über den Stand der gegenwärtigen Forschung zu diesem Thema zu erlangen. Aus Platzgründen – so weit kann ich schon einmal vorgreifen – ist es mir leider nicht möglich, eine Darstellung über die Messbarkeit/Skalierbarkeit von Regimen nach dem derzeitigen Forschungsstand entlang eines Exkurses in dieser Arbeit zu verankern, welche einen Überblick über den Themenbereich ´Regimewirkungen´ abrunden würde.
Des weiteren möchte ich einschränkend darauf hinweisen, dass die Arbeit weder im Zusammenhang mit einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt steht, noch den Anspruch erhebt, in eineinhalb Monaten eine komplette empirische Untersuchung vorlegen zu können. Ich habe mich von der mir vorliegenden Literatur leiten lassen und versuche, anhand einer aus mehreren Quellen konzipierten Definition von Regimewirkung und deren methodischer Identifikation, Rückschlüsse auf die Effektivität meiner Beispiele ziehen zu können.
Bevor ich nun genauer auf den Begriff ´Regimewirkungen´ eingehe, soll zunächst der Begriff ´Regime´ geklärt werden:
Der Begriff ´Regime´ wird hier und im Folgenden im Sinne der oft zitierten (z.B. Mitchell 2002: 1, Keohane 1984: 57, Gehring 1994:15, etc.) Definition von Krasner (1983: 2) verstanden. Demnach sind Regime gekennzeichnet durch „sets of implicit or explicit principles, norms, rules, and decision-making procedures around which actors´ expectations converge in a given area of international relations”. Da dieses Verständnis von Regimen verbreitet ist und demnach konsensfähig zu sein scheint, soll es auch der vorliegenden Untersuchung zugrunde gelegt werden.
II. Theoretische und methodische Grundlagen
1. Definition von Regimeeffektivität und deren Abgrenzung von anderen Untersuchungsbereichen
Beschäftigt man sich mit internationalen Regimen, so bieten sich eine Vielzahl an Möglichkeiten für deren Bewertung: Effizienz, Fairness/Gleichheit, Robustheit oder Legitimität, um nur einige zu nennen. Der Ausdruck Regimeeffektivität wird dabei zumeist mit dem Begriff Regimewirkung gleichgesetzt und stellt das derzeit meistuntersuchte Phänomen in diesem Forschungsbereich dar.
Was bedeutet der Begriff Regimewirkung/Regimeeffektivität genau? – Wie im gesamten Forschungsbereich internationaler Regime ist auch an diesem Punkt bislang kein disziplinübergreifender Konsens entstanden. Deshalb orientiere ich mich am ´politikwissenschaftlichen Mainstream´ in den derzeitigen Forschungsarbeiten. Hier wird Regimeeffektivität zunächst (wie übrigens auch in den anderen Disziplinen, z.B. Wirtschaft, Recht,...) als die Fähigkeit der Regimes definiert, ein Problem zu lösen (vgl. u.a. Underdahl 1998: 43; Young 1999: 1). So einleuchtend und einfach diese Definition auf den ersten Blick erscheint, so schwierig gestaltet sich deren Operationalisierung. Vor allem aufgrund der relativ jungen Geschichte des Forschungsbereichs der internationalen Regime[2] existieren oftmals keine empirischen Daten über einen Zeitraum, welcher tatsächlich signifikante Schlüsse über die Wirkung eines Regimes zuließe. Darüber hinaus erfahren Forscher in diesem Feld, dass eine große Anzahl externer Variablen für eine beobachtete Tatsachenveränderung verantwortlich sein können. Ob die Existenz des Regimes tatsächlich die maßgebliche Einflussgröße war, lässt sich zumeist nicht zweifelsfrei feststellen (vgl. Young 1998: 21).
Es stellt sich folglich die Frage, welche (alternativen) Ansätze für eine Untersuchung von Regimewirkungen in Frage kommen. Underdahl stützt sich in diesem Zusammenhang auf eine von Easton entwickelte Begriffstriologie und skizziert ein Schaubild, entlang welchem relevante Analysepunkte zu suchen sind:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In der Politikwissenschaft, so stellt Underdahl fest, wird sich in der Regel auf den Begriff des ´Outcome´ bezogen, d.h. man untersucht, inwiefern ein Regime das Verhalten der beteiligten Akteure verändert. Mitchell schreibt dazu: „International treaties and regimes have value if and only if they cause people to do things they would otherwise not do“ (Mitchell 1994: 425). Unter Verhalten wird in diesem Zusammenhang sowohl die Befolgung der durch das Regime gesetzten Regeln, Normen etc. (Compliance), als auch deren Implementation subsummiert. Ergo betrachtet man nicht ausschließlich die betroffenen Staaten oder große internationale oder innerstaatliche Akteure, sondern, so Young: „What we want to know, in other words, not only whether the United States fulfills its obligations under the terms the regime dealing with ozone-depleting substances, but also whether producers and consumers of such substances operating under the jurisdiction of the United States alter their behaviour in response to the creation and operation of the regime” (Young 1998).
Ein Vorteil der Fokussierung auf ´Outcome´ ist die Analyse einer Nahtstelle zwischen Politik und Umwelt (Underdahl 1998: 44). Der Vorteil besteht darin, dass man durch diese Betrachtungsweise die erste Ebene (Output) bereits integriert hat, eine vorhersehbare Entwicklung auf der nachfolgenden Ebene (Impact) als logische Folge aus der Befolgung und Implementierung der Regime-Normen und –Regeln zugleich impliziert. Im Falle des Nichteintretens der umweltbezogenen Problemlösung trotz eines Erfolges im Bereich des ´Outcome´ stellt dies nach Underdahl ein mögliches Problem auf Seiten der Wissenschaftler dar, welche in der Regel die Leitlinien für Regime vorzeichnen. Die von uns im Mittelpunkt stehende Politik wäre dafür nicht verantwortlich.
Ein letzter bedeutender Aspekt bezieht sich auf die Dynamik von Regimen. Viele Autoren stellen fest, dass Regime oftmals mit der Zeit ihres Bestehens effektiver werden (vgl. z.B. Underdahl 2002: 436). Diese Entwicklungsdynamik ist also bei der Untersuchung von Regimeeffektivität zu berücksichtigen.
2. Methoden zur Einschätzung von Regimeeffektivität
Bevor ich analysiere, wie sich die Effektivität internationaler Regime feststellen lässt, sollte zunächst eine Klarstellung erfolgen: in den weiteren Teilen dieser Arbeit möchte ich anhand zweier Regime in ausgewählten Phasen ihres Bestehens (um dem dynamischen Prozess von Regimewirkungen Rechnung zu tragen; vgl. Young 1999: 25) analysieren, ob diese entlang einiger von mir herausgearbeiteten Kriterien und in Abgrenzung zu bestimmten intervenierenden externen Faktoren effektiv waren. Eine weitere wichtige Frage im Zusammenhang mit der Analyse von Regimeeffektivität stellt sich jedoch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit bzw. Skalierung von Intensitäten im Bereich der Effektivität. Einen Versuch einer hierarchischen Ordnung kann und möchte ich an dieser Stelle nicht vornehmen, der eingeschränkte Rahmen dieser Hausarbeit lässt dies leider nicht zu.
Wenn man sich mit der Frage beschäftigt, ob ein internationales Regime effektiv ist oder nicht, so stellen sich zunächst Definitionsfragen (bereits behandelt), doch auch methodische Fragen bedürfen der Klärung. Explizit handelt es sich in diesem Zusammenhang um die Klärung der Fragen: (1) Was ist das Objekt auf das wir uns beziehen? (2) Entlang welchen Standards bewerten wir dieses Objekt? Und (3) welche Möglichkeiten der Messung bieten sich uns, um Regime in eine Rangfolge zu bringen? (vgl. Underdahl 1998, 43). Die erste Frage habe ich bereits mit der Definition von Regimewirkung verknüpft und somit bereits beantwortet: es geht mir primär um die Analyse des Outcome, also der Verhaltensänderung der Akteure ohne dabei jedoch den Problemlösungsaspekt (Impact) aus den Augen zu verlieren. Die dritte Frage behandelt die angesprochene Skalierung und wird, wie erwähnt, an dieser Stelle nicht behandelt werden. Im Folgenden möchte ich mich auf einen Weg zur Einführung von Standards festlegen, an denen die empirischen Fälle gemessen werden sollen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass das betrachtete Regime selbst in diesem Zusammenhang als unabhängige Variable betrachtet wird – ihm wird also ein eigenständiger Erklärungswert beigemessen (vgl. Jakobeit 1998: 2). Hinsichtlich der methodischen Forschungswege bestehen, ebenso wie in den unterschiedlichen Auffassungen des Untersuchungsobjektes (Output, Outcome, Impact) durchaus verschiedenartige Ansätze, die zumeist in ergänzender Weise kombiniert werden. Sprinz hat die gängigsten Methoden folgendermaßen aufgelistet:
- Gedankenexperimente
- Prozess-Nachzeichnung
- Quasiexperimente
- Herleitung von Optimalitätsbedingungen
(Sprinz 2000: 5)
Dabei spielen vor allem die Gedankenexperimente (Counterfactuals) eine zentrale Rolle. Mit dieser Methode wird der problembezogene Zustand bei Nichtvorhandensein des Regimes konstruiert und mit den empirischen Daten abgeglichen. Das Ausmaß der Differenz zwischen hypothetischem und tatsächlichem Zustand lässt dann auf ein Mehr oder Weniger an Regimewirkung schließen. Trotz diverser Signifikanzprobleme und der Möglichkeit intervenierender Variablen ist diese Methode ein Grundpfeiler in der Regimeeffektivitätsforschung (vgl. Mitchell 2002: 18; Sprinz 2000: 5). Zürn fügt hinzu, dass ein grundlegendes Verständnis des beobachteten Themengebietes Voraussetzung ist, um ein Gedankenexperiment nicht zur bloßen Spekulation werden zu lassen. Sehr komplexe Themengebiete wie beispielsweise der Klimawandel sind demnach nicht für ein Gedankenexperiment zu empfehlen (Zürn 1998: 10). Um eine Aussage über ein mögliches Verhalten von Staaten unter anderen Umständen machen zu können, ist es vor allem notwendig, sich Wissen zu verschaffen, wie der Staat vor Inkrafttreten des Regimes handelte, in ähnlichen Politikbereichen handelt, in denen kein Regime existiert und wie sich andere Staaten verhalten, die nicht Mitglied des Regimes sind (vgl. Mitchell 2002: 18).
Die Nachzeichnung von kausalen Wirkungspfaden (Process-tracing) ist die zweite Möglichkeit der methodischen Herangehensweise an die Ermittlung von Regimeeffektivität. Bei der Verwendung dieser Methode sollen Kausalmechanismen (Prozesse, keine Outcomes) identifiziert werden von denen man erwartet, dass sie ein Regime effektiv werden lassen. Ob diese Mechanismen tatsächlich arbeiten bestimmt demnach das (Nicht-)Vorhandensein von Effektivität (vgl. Zürn 1998: 10). Doch birgt Process-tracing vor allem das Problem der Überschwemmung mit betrachteten Faktoren, da angenommen wird, die gesamte Kausalkette operationalisieren zu können. Es ergibt sich also die Schwierigkeit, ein überschaubares Maß an relevanten Einflussfaktoren zu finden, um die Aussagekraft des Ergebnisses nicht zu schmälern, bzw. um die Interpretation des Ergebnisses noch sinnvoll vornehmen zu können. Helm und Sprinz schlagen vor, das Process-tracing als Ergänzung zu Counterfactuals heranzuziehen, um genaue Kenntnis über die Abläufe und Wirkungen innerhalb und um ein Regime herum zu erlangen und somit das ´spekulative Element´ so gering wie möglich zu halten (vgl. Helm/Sprinz 2000: 633).
Quasiexperimente werden in der Regimeforschung in der Regel unter Betrachtung von Phänomenen durchgeführt, welche sich, wenn möglich, nur im Vorhandensein/Abwesenheit des Regimes oder einer Institution innerhalb eines Regimes unterscheiden (vgl. Young 1999: 17). Zeitreihenexperimente sind dabei insofern kritisch zu betrachten, als bei ihnen die Möglichkeit intervenierender Variablen nicht mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. Sprinz 2000: 7).
Die Analyse von Optimalitätsbedingungen, also der Vergleich eines Regimes mit seinem bestmöglich Erreichbaren, helfen bei der Lösung eines Problems, das sich im Zusammenhang mit dem No-Regime-Counterfactual stellt: So erfordern einige Umweltprobleme zum Beispiel höhere Emissionsreduktionen als andere. Dies würde durch ein No-Regime-Counterfactual nicht untersucht. Dementsprechend könnte ein Regime zwar im Vergleich zur hypothetischen Regimeabwesenheit effektiv sein, man hätte jedoch keine Angaben über den tatsächlichen Problemlösungsbeitrag gemacht. Problematisch ist dabei die Operationalisierung des Optimums. Als geeigneten Faktor identifizieren Helm und Sprinz unter andrem Schwellenwerte, wie ´critical loads´[3] (vgl. Helm und Sprinz 2000: 635).
Im Hinblick auf meine eigene ´Untersuchung´ im nächsten Abschnitt dieser Arbeit beschäftige ich mich an dieser Stelle mit der Herausarbeitung geeigneter Messstandards für meinen Anspruch und meine Mittel. Wie Sprinz festgestellt hat, kommt man (nicht nur) bei der Analyse von Regimeeffektivität nicht um die Erstellung eines kontrafaktischen Gedankenexperiments herum. An dem Zustand bei hypothetischer Nichtexistenz eines Regimes lässt sich sinnvoll vergleichen, ob das betrachtete Regime von Bedeutung war/ist. Der Einwand, der optimale Problemlösungszustand müsse als wichtiger Betrachtungsgegenstand im Hinblick auf die Problemlösung mit in die Analyse einbezogen werden, lässt sich selbstverständlich nicht von der Hand weisen – ich werde folglich versuchen, anhand von bereits bestehenden Analysen Richtwerte festzulegen, die das Regime hätte erreichen sollen, um dem Aspekt der optimalen Problemlösung gerecht zu werden. Ob mir dies hinreichend differenziert gelingen kann, ist jedoch fraglich – so sind beispielsweise im Bereich der routinemäßigen Ölverschmutzung viele Faktoren zu berücksichtigen (um einige zu nennen: z.B. unterschiedliche Problemlösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Länder, technische Möglichkeiten, etc.), welche sich nicht ohne eine tiefer gehende Analyse (die meinen Rahmen sprengen würde) miteinander vergleichen lassen. Ich werde somit einen Gesamtzustand konstruieren, welcher in den Augen ausgewiesener Experten eine unbedeutende Belastung der Meere darstellt und diesen als Messwert betrachten.
Um die beiden Gedankenexperimente vor einem wissenschaftlich einigermaßen fundierten Hintergrund machen zu können, soll jedes Regime zunächst erörtert werden und dabei innere und äußere Umstände analysiert werden, die Einfluss auf die Problemlösung und somit auch auf die Analyse der Regimewirkung haben können (im Sinne des Process-tracing). Die Vorgehensweise kann in drei Phasen aufgeteilt werden: (1) die Analyse des spezifischen Umweltproblems, seine Ursachen und möglichen Lösungen, (2) die Identifizierung und Beschreibung der Anstrengungen, die unternommen wurden, um den Problemen zu begegnen (die Betrachtung des Agenda-Settings, der Policy-Formulierung und der nationalen Policy-Entwicklung, soweit Informationen vorliegen) und (3) die Rolle und der Beitrag des Regimes im Prozess der Problemlösung auf Output-Ebene, wie in Phase 2 beschrieben.
Im Bewusstsein der angesprochenen jeweiligen methodischen Probleme versuche ich im Folgenden durch die beschriebene Methoden-Kombination[4] mögliche Regimewirkungen anhand zwei empirischer Fälle zu untersuchen.
III. Die Beschreibung und Analyse von zwei empirischen Fällen
1. Das Regime zur Verminderung der routinemäßigen Ölverschmitzung der Meere durch Tanksäuberung (im Folgenden ´Öl-Regime´ genannt)
Das Öl-Regime betrachte ich in seiner aktuellen Phase und beziehe mich auf die formale Ausgestaltung des Regimes im Anhang I des Internationalen Übereinkommens zur Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). Zunächst soll eine kurze Einführung das Problem beschreiben:
a. Problemdarstellung (vgl. v.a. Mitchell 1994; Oberthür 1997)
Das hier behandelte Öl-Regime thematisiert nicht die berühmten Tankerunglücke, bei denen auf einen Schlag Millionen Tonnen von Öl auf eine Stelle konzentriert in die Meere gelangen. Das Problem liegt in diesem Fall in der routinemäßigen, also dauerhaften und diffusen Verschmutzung der Meere durch die Tankwäschen und Ballastleerungsprozeduren von Schiffen insb. Tankern. Gerade die Aufnahme von Meerwasser als Ballast und das damit verbundene spätere Ablassen dieses Wassers, welches mit einem großen Teil Restöls versetzt ist, stellt eine ernstzunehmende und oftmals schlecht zurückführbare Gefährdung der Umwelt dar. In den 70er Jahren gelangten auf diesem Wege jährlich Millionen Tonnen Öl in die Meere und beeinträchtigten in signifikantem Maße vor allem Seevögel und Strände, aber auch das Unterwasserleben.
b. Analyse der Anstrengungen zur Problembewältigung
In Anlehnung an Mitchell (1994) unterteile ich die seit den 50er Jahren initiierten Anstrengungen zur Lösung bzw. Regulierung des Problems in zwei ´Sub-Regime´ (vgl. Mitchell 1994: 431ff.), welche ich chronologisch analysieren möchte, um sowohl die Interessen der Akteure, wie auch die übrigen Faktoren, welche für die Regimewirkung von Relevanz sind, herausfiltern zu können.[5]
b.1. Das erste Subregime - die ´International Convention for the Prevention of Pollution on the Seas by Oil´ (OILPOL; 1954 und Ergänzung 1970):
Die Initiierung des Öl-Regimes aus dem Jahr 1954 hatte zum Ziel, dem Problem durch die Verringerung des Öl-Anteils im Ballastwasser bei Entleerungen und in den Tanks bei Reinigungen in Küstennähe zu entgegnen. Als wichtigster ´Pusher´ fungierte in diesem Fall Großbritannien, welches auf der einen Seite eine große Macht auf den Öl-Märkten darstellte, auf der anderen Seite jedoch von einflussreichen Umwelt-NGOs unter Druck gesetzt wurde und sich in Folge dessen für ein Abkommen stark machte. Einige Meeresanrainer ohne bedeutende Tankerflotten (z.B. Deutschland und die Niederlande) standen Großbritannien zur Seite, die USA und andere Länder mit eigenen Flotten betrachteten Regulierung entweder als unnötig oder sogar als schädlich für ihre eigenen Interessen (vgl. Oberthür 1997:147). Das Ergebnis war ein Kompromiss, welcher eine Reduktion des Öl-Gehalts bei Entleerungen auf 1/10.000 festsetzte und lediglich innerhalb eines 50 Meilen Abstands von der Küste wirksam war.
Diese unzureichende Abmachung wurde in den Folgejahren auf Druck einiger Akteure mehrmals ergänzt: vor allem die USA wechselten aufgrund eines stark gestiegenen Umweltinteresses in der Bevölkerung in das Lager der ´Pusher´ und Großbritannien und Frankreich waren durch das Tankerunglück der ´Torrey Canyon´ (18.3.1967) auf dramatische Weise auf das Öl-Problem aufmerksam gemacht worden. Die Ergänzungen wiederum weckten die Öl-Konzerne und ließen diese über bereits im Voraus durchzuführende Maßnahmen nachdenken. So entstand das sogenannte ´Load on top´- Verfahren (LOT). Dabei setzt sich das Öl als ´Pfützen´ auf dem Ballast- bzw. Reinigungswasser ab, welches dann unter diesen weggepumpt wird. Die neue Ladung kann nun auf diese Pfützen der alten Ladung gepumpt werden, was den Öl-Auslass deutlich reduziert. Die folgenden Ergänzungen wurden von den Konzernen akzeptiert, vermutlich deshalb, weil die Verwendung von LOT die Einhaltung der modifizierten Standards leicht ermöglichte.
b.2 Das zweite Subregime – die ´International Convention for the Prevention of Pollution from Ships´ (MARPOL), Anhang I:
Die Verhandlungen in den 70er Jahren wurden in erster Linie durch ein gesteigertes Interesse der Vereinigten Staaten an einer Weiterentwicklung des Regimes vorangetrieben. Wie bereits erwähnt war dieser Umschwung in erster Linie einer stärkeren Betroffenheit geschuldet, da insbesondere an der südöstlichen Küste starke Verschmutzungen durch Öl entstanden waren und somit das öffentliche Interesse für dieses Thema geweckt hatten (vgl. Oberthür 1997: 171). Auch waren die Kosten einer Verschärfung der Regeln für die USA eher gering, da die meisten Tanker nicht unter US-Flagge fuhren und von den Öl-Konzernen selbst betrieben wurden, welche entstehende Kosten leichter auffangen konnten.
Der Vorschlag der USA lautete, separate Ballasttanks (SBT) in den Tankern zu installieren, um eine Vermischung von Ballast und Öl gar nicht erst zustande kommen zu lassen. Großbritannien und die UdSSR (welche keine bedeutende Tankerflotte und somit kaum Kosten zu tragen hatte) unterstützen den Vorschlag und so wurde neben der Installierung von SBT für alle neuen Tanker verabschiedet, dass die Konzentration von ins Meer geleitetem Öl nicht über 1/30.000 der geladenen Fracht betragen und LOT in allen alten Tankern installiert werden musste.
In den Folgeverhandlungen wurden diese Regelungen noch einmal verschärft. SBT wurde durch doppelte Böden für Tanker ersetzt, welche genügend Ballast bereitstellen. Die Ölmenge beim Ablassen ist für Tanker auf 30 Liter pro Meile beschränkt, die Ölkonzentration für andere Schiffe auf 1/15.000 gesunken. Eine neue Form der Tankreinigung, COW[6], ist bei allen neuen Tankern obligatorisch. Es existieren darüber hinaus einige Sonderzonen mit einem totalen Verbot des Ölablassens und ein fester Zeitrahmen für die Einstellung des Betriebs einwandiger Tanker, sowie eine Schutzzone von 50 Meilen um alle übrigen Küstengebiete (vgl. IMO 2004).
Für die weitere Analyse der Regimewirkung ist hervorzuheben, dass hegemoniale Führung (vgl. Hasenclever/Mayer/Rittberger 1997: 86ff.) zum Teil einen bedeutsamen Einfluss aus die Formation und das Ergebnis der Verhandlungen ausüben konnte (vgl. Oberthür 1997: 202; Mitchell 1994: 434). So konnten die USA in den späteren Regimephasen mit einseitig verschärften Maßnahmen drohen, um den Verhandlungsprozess voranzutreiben. Durch die Notwendigkeit von einheitlichen Regeln ordneten sich bei Abstimmungen die unterlegenen Staaten und bei amerikanischen Drohungen zum unilateralen Vorgehen auch die anderen Seefahrernationen unter.
Den Beitrag wissenschaftlicher Beratungen können wir aus unserer Analyse hingegen ausklammern, waren deren Ergebnisse doch zu sehr von politischen Interessen geprägt und brachten damit keine neuen Aspekte in den Prozess ein (vgl. Oberthür 1997: 201).
c. Die Rolle des Regimes im Problemzusammenhang
An dieser Stelle möchte ich das Regime auf seine Effektivität hin untersuchen. Wie in Kapitel II.2 herausgearbeitet, existieren für die Evaluation von Regimen in diesem Zusammenhang eine Reihe von Möglichkeiten. Demnach ist es sinnvoll, sich mit einer überschaubaren Anzahl von Faktoren zu beschäftigen, von denen ein Einfluss auf die Regimeeffektivität angenommen wird. Nachdem im letzten Abschnitt (aus Platzgründen zugegebenermaßen stark verkürzt) die Verhandlungsprozesse und das Regimeumfeld skizziert wurden, möchte ich im Folgenden einen Zustand optimaler Problemlösung herausarbeiten und anschließend den hypothetischen Zustand bei Regimeabwesenheit konstruieren. Der Vergleich zwischen hypothetischem und realem Zustand trägt zu den Folgerungen über die Effektivität des Öl-Regimes bei.
c.1. Optimaler Problemlösungszustand
Wann können wir davon sprechen, dass das Problem der routinemäßigen Verschmutzung der Weltmeere durch Öl aus Waschungen und Ballastentleerung hinreichend gelöst worden ist? Das Problem einer Analyse ist in diesem Fall die oftmals nicht direkt zu lokalisierende Verschmutzung – so existieren in der Regel kaum große Ölteppiche, sondern kleine ´Öl-Pfützen´, welche nur schwer lokalisierbar und schlecht bestimmten Tankern zuzuordnen sind. Die Schädigungen der Landschaft sowie der Meeres- und Tierwelt gehen eher schleichend vonstatten und sind aufgrund dessen schwer zu analysieren – ein globaler Schwellenwert ist wegen der zumeist lokalen oder regionalen Auswirkung nicht vorhanden und genaue Daten über einzelne Gebiete mit einst hoher Verschmutzung liegen mir leider nicht vor. Oberthür zieht den Vergleich mit der Menge des auf natürliche Weise ins Meer gelangenden Öls (1980: 250.000t; Oberthür 1997: 203). Diesen Wert zu erreichen käme einer Problemlösung sehr nahe – das Problem wäre zwar noch immer latent existent, jedoch kaum mehr als solches wahrnehmbar und somit entschärft.
c.2. Der hypothetische Nicht-Regime-Zustand
Der Analyse des hypothetischen Nicht-Regime-Zustandes habe ich die kausale Herleitung der Prozesse vorangestellt. So haben wir nun bereits einen (wenn auch nur groben) Überblick über die Verhandlungen und die Interessen innerhalb und außerhalb des Regimes gewonnen und können nun versuchen, einen Nicht-Regime-Zustand zu konstruieren. Dieses Gedankenexperiment werde ich anhand der beiden durch das Regime festgeschriebenen technischen Weiterentwicklungen durchführen – die Ausstattung der Tanker mit LOT und die Ausstattung mit dem Equipment SBT/COW und diese vor dem Hintergrund der heute geltenden Standards (s.o.) analysieren.
Vorweggenommen lässt sich für das erste Subregime eine eher mäßige Regimewirkung feststellen. Großbritannien als ´Pusher´ gelang es in den Verhandlungen nicht, die übrigen Staaten für ein totales Verbot der Ölablassens zu gewinnen, es wurden Regeln eingesetzt, welche jedoch nur geringe Wirkungen aufweisen konnten, da sie durch das kurz darauf entwickelte LOT-Verfahren zum Teil gebrochen wurden. Da LOT die ins Meer geleitete Öl-Menge jedoch absolut verringerte, wurde die Regel für die relative Ölkonzentration des eingeleiteten Gemisches auf Tanker mit LOT nicht angewendet. LOT war hingegen nicht durch das Regime, sondern auf Initiative der Öl-Industrie entwickelt worden, welche damit den Zwängen des Regimes zuvorkommen wollte, durch den finanziellen Anreiz vor dem Hintergrund steigender Ölpreise ein solches System jedoch auch ohne das Regime mit großer Wahrscheinlichkeit entwickelt hätte. Als empirischen Beleg lässt sich anführen, dass vor allem die Öl-Industrien ihre Tanker mit LOT ausstatten ließen, da sie die Gewinne durch das nicht verschwendete Öl verbuchen konnten, während unabhängige Tanker zumeist nach Ladung bezahlt wurden. Im Zuge des Ölpreisanstiegs konnten in späteren Phasen auch industrieunabhängige Tankereigner durch Kompensationszahlungen seitens der Öl-Konzerne zur Installation von LOT gebracht werden. Weitere Regeln des Regimes (Höchstkonzentration von abgelassenem Ballast, Höchstmenge gesamt) wurden in dieser Phase zumeist nicht befolgt (vgl. Mitchell 1994: 435/436), was vor allem durch die schwierige Rückführung von Verschmutzungen auf einen Tanker und die vergleichsweise milden Strafen zurückzuführen ist (vgl. Oberthür 1997: 145 ff.). Obwohl die routinemäßige Öl-Verkappung nach Installierung von LOT deutlich zu sinken begann, kann man aufgrund mangelnder Regelbefolgung und starken ökonomischen Anreizen abseits des Regimes nicht von einem effektiven Regime zu diesem Zeitpunkt sprechen; einzig die (letztlich innovationsfördernden) Restriktionserwartungen der Öl-Konzerne, die schlussendlich zur Entwicklung von LOT zu diesem Zeitpunkt führten, könnten als Beitrag des Regimes gelten.
Das zweite Subregime war von Beginn an größeren politischen Schwierigkeiten unterworfen, viele mächtige Nationen standen den Equipment-Standards sowohl 1973, wie auch in den Folgeverhandlungen 1978 ablehnend gegenüber (vgl. Mitchell 1994: 437). Dies hing vor allem mit der unausweichlich gewinnmindernden Wirkung von SBT zusammen – Tanker sollten nun separate Tanks für Ballast und Ladung haben, was neben den Ausstattungskosten eine Reduzierung der Ladekapazität mit sich brachte. Dass das Regime letztendlich dennoch zustande kam und wider jeder Spekulation von 98% der betroffenen Tanker installiert wurde (vgl. Mitchell 1994: 442) legt die Vermutung einer Regimewirkung nahe:
Im Verlaufe der Verhandlungen waren vor allem die USA durch die direkte Betroffenheit und der öffentlichen Aufmerksamkeit die federführende Nation – gleichzeitig existierte durch die sich größtenteils im Besitz der Öl-Konzerne befindlichen Tankern eine Situation, in welcher die Kosten im Vergleich zu den politischen Gewinnen gering erschienen, da sie durch die Konzerne durchaus verkraftet werden konnten. Die USA übten von Anfang an erheblichen Druck aus, indem sie bereits kurz nach Verhandlungsbeginn einen Gesetzesentwurf präsentierten, welcher im Falle eines Scheitern der Verhandlungen einseitige Maßnahen zur Durchsetzung der Ziele enthielt. Diese Umstände legen die Annahme einer hegemonialen Führung nahe, doch entkräftet Mitchell diese Argumentation mit der Feststellung, dass es für die Tankereigner möglich gewesen wäre, lediglich solche Tanker nachzurüsten, welche US-Häfen anlaufen, da die USA weniger als 20% der weltweiten Ölimporte tätigten[7] (vgl. Mitchell 1994: 444). Als regimeinternen Faktor möchte ich diesen Punkt jedoch nicht ausschließen – ich halte es für plausibel, dass die hegemoniale Führungsrolle der USA innerhalb der Verhandlungen am Zustandekommen des Abkommens nicht ganz unbedeutend war.
Einen bedeutenden Grund für das Zustandekommen des Regimes liefert Oberthür (1997: 184) in seiner Analyse der Überkapazität an Tankern. Die Umrüstung auf SBT würde diese abbauen und somit in großem Maße den Werften-Staaten und Eignern von unabhängigen Tankerflotten in Europa entgegenkommen. In den Verhandlungen ließen sich die USA und deren ´Sympathisanten´ schlussendlich auf einen Kompromiss ein, der das ebenfalls von der Industrie ohne Zwang entwickelte COW-Verfahren für Tanker einer bestimmten Klasse als Alternative zu SBT anerkannte, für größere neugebaute Tanker aber galt die Ausstattung mit COW und SBT als verbindlich.
Wie bereits angesprochen, erfuhr dieses Regime von Anfang an ein hohes Maß an Befolgung – alles deutet darauf hin, dass dafür auch in erster Linie das Regime (Mitchell verweist insbesondere auf Mechanismen zur Befolgung und Bestrafung, welche innerhalb des Regimes etabliert wurden; vgl. Mitchell 1994: 444 ff.) verantwortlich gemacht werden kann.
Für diese These habe ich auf den letzten Seiten die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte des ´Report on the Concerted Action on the Effectiveness of International Environmental Agreements´ (Honkanen, von Moltke, Hisschemöller 1998: 17) analysiert und bewertet. Tabellarisch zusammengefasst ergibt sich das folgende Bild:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Tabelle 1: Überblick über mögliche intervenierende Faktoren im Fall ´Öl-Regime´)
d. Fazit:
Zusammenfassen lässt sich die Effektivität des Öl-Regimes folgendermaßen:
Da sich Effektivität nach unserem Verständnis aus der Verhaltensänderung der beteiligten Akteure (bei uns v.a. Staaten, Reeder, Tankereigner, Kapitäne) und dem Beitrag zur tatsächlichen Problemlösung (also der Verringerung der Öl-Verschmutzung) zusammensetzt, kann man das Öl-Regime in seiner heutigen Phase als äußerst effektiv bezeichnen. Durch das ´No-Regime Counterfactual´ haben wir festgestellt, dass die Tanker heute wahrscheinlich mit LOT, eventuell auch mit COW, aber auf keinen Fall mit SBT ausgestattet wären. Die Verhaltensänderung der Akteure ist folglich vor allem im Teilbereich der Ausstattung mit SBT vom Regime beeinflusst (gemeinsam mit einer hegemonialen Führung und begünstigt durch wirtschaftlich akzeptable bis günstige Bedingungen für einige Staaten). Was die Problemlösung, also die Annährung der routinemäßigen Ölverschmutzung an den Optimalwert von 250.000t/Jahr angeht, so scheint dies in naher Zukunft erreichbar. Der Rückgang ist – wie gesehen seit den 50er Jahren zunächst in großem Maße durch die konsequente Ausstattung der Tanker mit LOT entstanden, seit den 80er Jahren sank die routinemäßige Ölverschmutzung durch die anwachsende Ausstattung der Tanker mit COW und SBT immerhin innerhalb von 10 Jahren von 1.500.000 auf 3-400.000t/Jahr[8]. Dies wäre ohne das Regime mit großer Wahrscheinlichkeit bei weitem nicht möglich gewesen.
2. Das internationale Regime zur Regelung des Walfangs
a. Problemdarstellung
Walöl, Walfett, Walknochen, Walbarten und Walfleisch sind seit Jahrhunderten Bestandteil des Konsumbedarfs der Menschen auf der ganzen Welt. Dementsprechend ist der Walfang kein Phänomen des 19. oder 20. Jahrhunderts. Allerdings veränderten sich die Fangmethoden seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts. Der küstennahe Walfang aus Booten wurde aufgrund höherer Nachfrage und technischem Fortschritt ergänzt durch so genannte ´Walexpeditionen´ - eine große Anzahl von Fangschiffen, begleitet von einer schwimmenden Verarbeitungsanlage. Auf diese Weise war der Walfang auch in Hochseegewässern möglich und die Zahl der getöteten Wale wuchs in den folgenden Jahrzehnten drastisch. Durch die internationale Doktrin der ´Freiheit der Meere´ sind die Wale außerhalb hoheitlicher Gewässer quasi Gemeinschaftsgut und das Dilemma, welches sich daraus ergibt, ist aus der Spieltheorie gut bekannt (vgl. z.B. Keohane 1984: 83). So wäre es für alle Beteiligten langfristig sinnvoller, den Fang zu reduzieren, um die Überfischung und Ausrottung vieler Arten zu verhindern und die heimische Walfangindustrie langfristig zu sichern. So lange sich die übrigen Walfangnationen jedoch nicht auf eine Regelung zur gemeinsamen Fangbeschränkung einigen, erweisen sich unilaterale Anstrengungen als kontraproduktiv. Eine Regelung unter Einbeziehung aller bedeutenden Walfangnationen (im Einzelnen sind dies: Norwegen, Großbritannien, UdSSR, Niederlande, Japan; vgl. Oberthür 1997: 212) wurde mit den wachsenden Fangzahlen dringend notwendig.
b. Analyse der Anstrengungen zur Problembewältigung
Bevor ich mich im Folgenden der Analyse der Anstrengungen zur Problembewältigung widme, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich mich bei diesem Regime auf seine erste Phase (orientiert an Zangl 1999), also den Zeitabschnitt seit seinem Inkrafttreten im November 1948 bis zu den Folgeverhandlungen, welche Ende der 50er Jahre begannen, beziehe. Im Analysefokus, im Hinblick auf die Bewertung des Regimes, steht die Konvention zur Regulierung des Walfangs, welche am 2. Dezember 1946 in Washington von 14 Staaten unterzeichnet wurde. Den zentralen Teil der Konvention bildet der Artikel V.1., durch den die Arbeitsaufgaben der eingesetzten Kommission orientiert und spezifiziert werden: „a) protected and unprotected species; (b) open and closed seasons; (c) open and closed waters, including the designation of sanctuary areas; (d) size limits for each species; (e) time, methods, and intensity of whaling (including the maximum catch of whales to be taken in any one season); (f) types and specifications of gear and apparatus and appliances which may be used; (g) methods of measurement; and (h) catch returns and other statistical and biological records” (Internationale Walfang-Konvention).
Die Konvention und mit ihr das Internationale Walfangregime entstand im Gegensatz zu dem im vorherigen Teil dieser Arbeit erläuterten Öl-Regime nicht zu einem Zeitpunkt, an dem das Problem akut war, sondern während einer ´Walfangflaute´ aufgrund der Ereignisse des Zweiten Weltkrieges. Die Erfahrungen vor dieser Zeit ließen jedoch den Schluss zu, dass sich der kommerzielle Walfang in seinem Ausmaß von vor dem Krieg wieder einstellen oder diesen Stand sogar noch übertreffen würde. Eingeladen von den USA einigten sich die Walfangnationen (s.o.) deshalb bereits zum Ende des Krieges darauf, Fangquoten, -bestimmungen und –verbote zum Schutz der Wale und ihrer Industrie zu erlassen (vgl. Zangl 1999: 163/164). So entstanden die Internationale Walfangkonvention und die in den Folgejahren tätige Internationale Walfangkommission relativ problemlos. Man einigte sich auf eine Begrenzung der Fangquote auf 16.000 BWU/Jahr[9], welche zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns aufgrund des Krieges noch lange nicht erreicht war, im Gegensatz zum Vorkriegszustand (24.000 BWU/Jahr) jedoch eine deutliche Reduzierung der Fangquote versprach. Nach Erreichen dieser Quote wurde die Walfangsaison durch das ´Bureau of Whaling Statistics´ in Sandefjord (Norwegen) für beendet erklärt. Einschränkend muss in diesem Zusammenhang ergänzt werden, dass sich die Quote ausschließlich auf den Walfang mit Fabrikschiffen in der Antarktis bezog – Walfang von Landstationen aus blieb ebenso wie Walfang im Nordatlantik und Südpazifik unquotiert (vgl. Zangl 1999: 166). Die Quote wurde nicht auf einzelne Staaten aufgesplittet und führte folglich zu einer verschärften Konkurrenz der Walfangnationen.
In den Folgeverhandlungen wurden die Quoten in zwei Stufen auf schließlich 14.500 BWU/Jahr gesenkt, danach stockte der Prozess jedoch. Die Walfangnationen bezweifelten, dass eine weitere Reduzierung der Quote ihren Interessen entspräche; dieses Zögern wurde zudem verstärkt durch ein mangelndes öffentliches Interesses am Schutz der Wale. An dieser Stelle zeigte sich, wie schon im Öl-Regime, ein von der nationalen Politik beeinflusstes Handeln von Teilen des wissenschaftlichen Ausschusses der IWC. So widersprach etwa das niederländische Ausschussmitglied der überwältigenden Mehrheit der übrigen Experten, welche die Walfangquote immer noch für zu hoch hielten. Die Niederlande hatten nach dem Ende des Krieges massiv in den Walfang investiert und besaßen im Vergleich zu Großbritannien und Norwegen, welche vor dem Krieg starke Walfangnationen gewesen waren, danach aber kaum Investitionen in diesem Bereich vorgenommen hatten, eine technisch und zahlenmäßig starke Flotte von Fangschiffen. Dementsprechend machten sich die Niederlande für eine Erhöhung der Quote und vor allem gegen eine nationale Aufteilung der Quote stark, da diese ihren prozentualen Anteil an den jährlichen Fängen geschmälert hätte. Ab 1958 wurde die Gesamtquote auf ihren Druck hin wieder auf 15.000 BWU/Jahr erhöht (vgl. Oberthür 1997: 214/215). Gleichzeitig zu den Verhandlungen über die Höhe der Gesamtquote entbrannte innerhalb der IWC ein Streit zwischen den Befürworten und Gegnern nationaler Fangquoten, welcher sich zuspitzte und Mitte der 50er Jahre eskalierte: das im Jahr 1956 zur Ratifikation geöffnete Protokoll, das einen Austausch von Beobachtern zur Kontrolle nationaler Quoten vorsah, wurde von einigen Staaten verzögert und vor allem von den Niederlanden abgelehnt. Aufgrund des Scheiterns dieses Protokolls traten Norwegen und daraufhin auch die Niederlande 1959 aus der IWC aus und die Walfangnationen setzten eigene Quoten fest. In der Summe ergab sich daraus eine Quote von 17.500 BWU/Jahr und eine Krise für die IWC.
c. Die Rolle des Regimes im Problemzusammenhang
Um mich der Frage nach der Effektivität des Regimes zu nähern möchte ich in der Einteilung wie bei der Analyse des Öl-Regimes vorgehen. So wende ich mich zunächst der Frage nach einem optimalen Problemlösungszustand zu und widme mich im Anschluss dem hypothetischen ´no-regime Counterfactual´.
c.1. Der optimale Problemlösungszustand
Die Frage des optimalen Problemlösungszustandes lässt sich bei dem Problem des Niedergangs an Walen vermeintlich einfach beantworten. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch einzelne Walarten: so lässt sich keine generelle Zustandsverbesserung konstatieren, wenn sich nur einige Walarten regenerieren können, während andere unberücksichtigt bleiben. Diese Undifferenziertheit ist ein Problem der BWU-Betitelung. Aufgrund eines Mangels an Statistiken über die Entwicklung des Bestands der spezifischen Walarten in den 40er und 50er Jahren bin ich jedoch gezwungen, auf die BWU-Einheit zurückzugreifen. Eine deutliche und dauerhafte Regeneration (also absolute Zunahme) des Walbestandes zwischen 1946 und der Wiederaufnahme von Verhandlungen innerhalb der IWC 1958 wird dementsprechend als optimale Problemlösung definiert.
c.2. Der hypothetische ´Nicht-Regime-Zustand´
Nach der Aufzeichnung der Prozesse und Interessen der Akteure im letzten Abschnitt dieser Arbeit möchte ich nun hypothetisch aufzeigen, in welcher Weise der Walfang ohne das Regime zum Zeitpunkt 1958 vonstatten gegangen wäre: Die Tatsache der unkomplizierten Initialisierung des Prozesses durch die Installierung der Walfang-Konvention deutet vor dem Hintergrund spieltheoretischer Überlegungen auf das Vorhandensein einer Regimewirkung hin, denn aufgrund des sog. Gefangenendilemmas wäre die Situation ohne das Regime unverändert geblieben[10]: kein Staat hätte unilateral die Fangquote gesenkt und damit seine Stellung im Wettbewerb gegenüber den anderen Staaten verschlechtert (vgl. Oberthür 1997: 220/221). Da jedoch alle beteiligten Akteure ein Interesse an der Etablierung eines Regelwerkes für den Walfang zum Schutz der heimischen Industrie pflegten, kann die initiierende Rolle der USA weniger als hegemoniale Führung, sondern vielmehr als Artikulation des Gesamtinteresses aller beteiligten Akteure gewertet werden.
Die Beachtung der Fangquoten durch beinahe alle beteiligten Akteure (Ausnahme: UdSSR; vgl. Oberthür 1997: 218, Zangl 1999: 168/169) trotz Abwesenheit eines Sanktionsmechanismus innerhalb des Regimes ist ein weiteres Indiz für eine Regimewirkung. So zeigt die Statistik (Zangl 1999: 168), dass die jährlichen Fangquoten beinahe immer ausgeschöpft wurden, was auf ein durchaus vorhandenes Potential zur Überschreitung hindeutet. Dass dieses nicht ausgenutzt wurde, kann man dem Regime zuschreiben – es konstatiert eine Verhaltensänderung der Akteure entgegen dem Zustand ohne Regime durch die Regeleinhaltung (compliance). Die Änderung des Akteursverhaltens offenbarte sich darüber hinaus noch auf eine andere Weise: so entbrannte nach der Installierung ein ´Wettrüsten´ um die größte Fangschiffflotte[11], um vor der Verkündung des Fangsaisonendes einen möglichst großen Teil am Gemeinschaftsgut gefangen zu haben. Das Resultat war jedoch ähnlich dem berühmten ´Rüstungswettlauf´ eine unveränderte Positionierung aller Walfangnationen bei deutlich gestiegenen Kosten. Diese Situation trug den Keim einer Krise des Regimes bereits in sich, da sich nun die technisch und materiell weniger potenten Staaten (v.a. Norwegen und Großbritannien) für die Aufteilung der Quote auf die Walfangnationen einsetzten, um der ruinösen Konkurrenz zu entfliehen, deren erste Opfer sie selbst sein würden.
Um die Effektivität des Walfangregimes in dieser Phase feststellen zu können, möchte ich die zentrale Frage der Abgrenzung von Regimewirkung zu anderen Faktoren noch einmal tabellarisch zusammenfassen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Tabelle 2: Überblick über mögliche intervenierende Faktoren im Fall ´Walfang-Regime´)
d. Fazit:
Das Fazit meiner Analyse der Effektivität des Walfangregimes fällt folgendermaßen aus:
Da das Regime das Problem der Gemeinschaftsgüter zu lösen versuchte, war es von vornherein ein Anliegen aller Akteure, zu einem Ergebnis zu gelangen. Das wichtigste Ergebnis war dabei die Fangquote von 14.500 BWU/Jahr (bzw. 17.500 nach kurzzeitigem Ausstieg von GB und NOR), welches im Vergleich zum Vorkriegsstand eine drastische Minderung bedeutete. Dennoch reichte diese Marge nicht aus, um daraus eine globale Regeneration der Walpopulation erreichen zu können.
Nach unserer Definition am Anfang dieser Arbeit richtet sich der Fokus hinsichtlich der Regimeeffektivität auf die Analyse des Outcome (vgl. Underdahl 1998: 2). Diesbezüglich lässt sich durchaus ein positiver Effekt konstatieren, da die beteiligten Akteure die Regeln größtenteils befolgten und durchsetzten. Zusätzlich sollte bei einem vergleichsweise einfach festzustellenden Handlungsbedarf davon auszugehen sein, dass die Vertragsstaaten in den Verhandlungen genaue Kenntnis über die Verfehlung des Impact (also der Regeneration der Walbestände und damit die langfristige Sicherung ihrer Industrien in diesem Bereich) hatten. In diesem Bereich war das Regime, gemessen an unserem optimalen Problemlösungszustand, jedoch nicht effektiv. Man kann also feststellen, dass die Regeln, welche sich die Akteure auferlegten zwar befolgt und implementiert wurden, jedoch nicht die gewünschte Problemlösung bewirkten, die nach unserer Definition notwendig gewesen wäre. Um mit dem Volksmund zu sprechen zog man in dieser Phase des Regimes den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vor und hatte sich damit einen Vogel zugelegt, welchen man nicht gerne anschauen mochte und der darüber hinaus keine sinnvolle Funktion ausübte.
Es lässt sich folglich nicht von einem effektiven Regime sprechen.
IV. Zusammenfassung und Schlussfolgerung:
In dieser Arbeit habe ich versucht, ein Konzept zu entwickeln anhand dessen ich die Wirkungen zweier Regime feststellen kann. Ich hatte nicht die Absicht, diese zu skalieren und in eine Reihenfolge zu bringen, sondern versuchte lediglich festzustellen, ob das jeweilige Regime einen Einfluss auf das Akteursverhalten habe oder nicht. Der Problemlösungsaspekt (Impact) sollte dabei nicht aus den Augen verloren werden, doch ist für die politikwissenschaftliche Debatte in diesem Zusammenhang vor allen Dingen von Interesse, inwieweit internationale Regime auf die nationale Politikgestaltung Einfluss ausüben können (vgl. Unterdahl 1998: 44).
Ich konnte feststellen, dass sich das Öl-Regime in seinem Werdegang von einem nach meiner Definition nicht sehr effektiven Regime zu einem sehr effektiven Regime entwickelte, wobei folgende Besonderheit auftrat: so bekam das erste Subregime zwar unterdurchschnittliche Bewertungen im Bereich der Regeleinhaltung, doch wurde das Problem durch die Erfindung von LOT (welche jedoch auch unabhängig vom Regime eingeführt worden wäre) drastisch entschärft. Die kostenintensiven Equipment-Standards des zweiten Subregimes trugen dagegen deutlich weniger zur Problemlösung bei, erreichten aber trotz der damit verbundenen Kosten ein hohes Maß an Regeleinhaltung. Im Resultat entstand ein effektives Regime, welches das Thema der routinemäßigen Verschmutzung der Weltmeere durch Tanker in den Hintergrund rücken ließ.
Das Walfang-Regime in seiner ersten Phase zeichnete sich durch ein hohes Maß an Regeleinhaltung aus, welches bei detaillierter Analyse jedoch nur auf die Interessen der Akteure zurückzuführen war[12]. Zwar trug das Regime durch die Entschärfung des sog. Gefangenendilemmas zu einer Win-win-Situation bei und andere externe Faktoren können mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden, doch erbrachte das Regime im Bereich der Problemlösung einen derart unscheinbaren Erfolg, dass man aufgrund der wenig komplexen Problemstruktur nicht von einem effektiven Regime sprechen kann. Das Regime in dieser Form bildete einen ´kleinsten gemeinsamen Nenner´, der zwar formal ein Problem regelte, der institutionelle Aufbau des Regimes (z.B. kein Sanktionsmechanismus, mangelhafte Überwachung, etc.) und die Interessen der Akteure verhinderten jedoch erffektivere Regeln, welche der Problementschärfung näher gekommen wären.
V. Literatur:
Gehring, T. (1994). Dynamic International Regimes: Institutions for International Environmental Governance. Frankfurt a.M./Berlin/Bern/New York/Paris/Wien, Lang.
Hasenclever/Mayer/Rittberger (1997). Theories of International Regimes. Cambridge,
Cambridge University Press
Honkanen/von Moltke/Hisschemöller (1999). Report on the Concerted Action on the Effectiveness of International Environmental Agreements.
Jakobeit, C. (1998). "Wirksamkeit in der internationalen Umweltpolitik." Zeitschrift für Internationale Beziehungen 5/1998.
Keohane, R.O. (1984). After Hegemony - Cooperation and Discord in the World Political Economy. Princeton, Princeton University Press
Krasner, S.D. (1983). International Regimes. Ithaca/London, Cornell University Press.
Mitchell, R. B. (1994). "Regime Design Matters: International Oil Pollution and Treaty Compliance." International Organization 48 (3): 425-458.
Mitchell, R.B. (2002). Of Course International Instituitons Matter: But When and How?, in Biermann/Brohm/Dingwerth (2002). Proceedings of the 2001 Berlin Conference on the Human Dimenisons of Global Environmental Change ´Global Environmental Change and the Nation State´. Potsdam, Potsdam Institute for Climate Impact Research.
Oberthür, S. (1997). Umweltschutz durch internationale Regime. Opladen, Leske + Budrich.
Sprinz, D. F. (2000). Research on the Effectiveness of International Environmental Regimes: A Review of the State of the Art. EU Concerted Action on Regime Effectiveness, Barcelona.
Underdahl, A. (1998). The Study of Regime Effectiveness. Concerted Action Workshop, Noordwijk, Vrije Universiteit Amsterdam.
Underdahl, A. (2002). Conclusions: Patterns of Regime Effectiveness. Environmental Regime Effectiveness: Confronting Theory with Evidence. A. U. E. L. Miles, S. Andresen, J. Wettestad, J.B. Skjaerseth, E.M. Carlin. Cambridge, MIT Press: 433-465.
Young, O. R. (1998). The Effectiveness of International Environmental Regimes - A Mid-term Report. Concerted Action Workshop, Noordwijk.
Young, O. R. (1999). The Effectiveness of International Environmental Regimes. Cambridge/London, MIT Press.
Zangl, B. (1999). Interessen auf zwei Ebenen: Internationale Regime in der Agrarhandels-, Währungs- und Walfangpolitik. Baden-Baden, Nomos
Zürn, M. (1998). "The Rise of International Environmental Politics: A Review of Current Research." World Politics 50.4: 617-649.
Links:
IMO: International Convention for the Prevention of Pollution from Ships, 1973, as modified
by the Protocol of 1978 relating thereto (MARPOL73/78),
http://www.imo.org/Conventions/contents.asp?doc_id=678&topic_id=258#2001, Stand: 26.6.2004.
Internationale Walfang-Konvention: International Convention for the Regulation of Whaling,
http://www.iwcoffice.org/commission/convention.htm, Stand: 4.7.2004.
IWC: International Whaling Commission, http://www.iwcoffice.org/index.htm, Stand:
4.7.2004.
[...]
[1] Bemerkenswerter Weise fokussiert die Literatur sich bislang in erster Linie mit ökonomischen Faktoren und lässt weitere Einflussmöglichkeiten, wie z.B. die Existenz einer Civil Society, World Culture o.ä. größtenteils unberücksichtigt. Dementsprechend fehlen solche Aspekte auch in meiner Arbeit.
[2] Beginn nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, verstärkt seit den 70er Jahren.
[3] die Menge Schadstoff, nach welcher ein Ökosystem ´umkippt´
[4] Über die Diskussion oder gar Versuche über Natürliche- oder Quasi-Experimente muss aus Platzgründen hier verzichtet werden.
[5] Ich möchte hinzufügen, dass viele Regime-Regelungen erst ab einer bestimmten Größe von Tankern wirksam werden, doch aufgrund der Übersichtlichkeit und Irrelevanz für die folgende Untersuchung lasse ich dies unberücksichtigt.
[6] ´Crude Oil Washing´: Hier werden die Tanks mit der Ladung selbst gewaschen, man benutzt also kein Wasser, welches nachher wieder abgelassen wird, sondern das Öl, welches später wieder mit der Ladung entladen wird. Dies hat für die Öl-Konzern den positiven Nebeneffekt, dass weniger Öl verschwendet wird.
[7] Ich argumentiere in diesem Fall nach Mitchell, bin mir aber bewusst, dass auch gegensätzliche Positionen an dieser Stelle vertreten werden. So würde nach der Theorie des ´California-Effektes´ eine Aufrüstung aller Tanker für die USA mit einer Aufrüstung aller Tanker einhergehen, da die Entwicklungskosten hoch, die anfallenden Kosten pro Tanker jedoch zu vernachlässigen sind. Hätten die USA diese Theorie in unserem Fall antizipiert, wäre die hegemoniale Führung präsent gewesen.
[8] Dabei stieg der Seetransport von Rohöl zwischen 1958 und 1989 um 1.045.000.000 Tonnen, das ist das 4,3-fache des Anfangswertes. Die Verschmutzung durch routinemäßiges Ölablassen nahm dabei jedoch absolut (1958: ca. 8.435.000t 1989: 643.000t) und relativ ab (von etwa 0,35% 1958 auf etwa 0,005% 1989; vgl. Oberthür 1997: 196).
[9] BWU=Blue Whale Unit (Blauwaleinheit). Diese Maßeinheit dient der Messung von Fängen und Zuteilung von Quoten für die einzelnen Walfangnationen. Eine BWU entspricht einem Blauwal, zwei Finnwalen, zweieinhalb Buckelwalen oder sechs Seiwalen (Oberthür 1997: 209). Bereits diese Maßeinheit stellte ein Problem dar: da viele Wale unter einer Einheit gezählt wurden, konnte ein spezifischer Artenschutz nur erschwert durchgesetzt werden.
[10] In meinen Augen hätte eine zunehmende Abnahme des Walbestandes in Folge des ausufernden Walfangs jedoch einige Jahre später aufgrund ökonomischer Probleme aller Walfangnationen zwangsläufig zu einem Abkommen oder einer Absprache geführt.
[11] Von etwa 120 Fangschiffen 1946 auf etwa 225 Schiffe 1958 (Zangl 1999: 171)
[12] und von der UdSSR als Trittbrettfahrer mangels Monitoring- und Sanktionsmechanismen ausgenutzt wurde
- Arbeit zitieren
- Benjamin Miethling (Autor:in), 2004, Zur Effektivität internationaler Regime - eine Einführung und zwei Fälle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109697
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