Walter Grode
DAS LEBENSRECHT BEHINDERTER MENSCHEN
UND DIE SOLIDARITÄT DER BEVÖLKERUNGMEHRHEIT
(Erschienen in: >Behindertenpädagogik<. Vierteljahresschrift für Behindertenpädagogik und Integration Behinderter 28. Jg., Heft 3/1889)
Die in der jüngsten Zeit entfachte Diskussion um die Relativierung des Lebensrechts schwerstbehinderter Neugeborener (01), die öffentlich gestellte Frage, ob die aktive Sterbehilfe das Ende der Rehabilitation bedeute(02), der Versuch, eine "rationale Grundlegung einer Pädagogik für Schwerstbehinderte im Rahmen einer Mensch-Tier-Ethik" (03) zu entwickeln, zeigen in ihrer Form durchaus Parallelen zum sog. "Historikerstreit" (04). Insbesondere gilt dies, wenn mit dem Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit ethische Positionen in Frage gestellt werden, deren Infragestellung wegen der "Hypotheken der NS-Vergangenheit" bisher tabuisiert waren (05).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur verständlich, sondern unabdingbar notwendig, wenn die Krüppelbewegung und einige Behindertenverbände, unterstützt von den GRÜNEN, massiv und rigoros gegen die Verbreitung dieser neuen "Bio-Ethik", die letztlich das Lebensrecht der Behinderten insgesamt in Frage stellt, zu verhindern suchen (06). Gleichzeitig wirken unterstützende Bemühungen von aufklärerisch-humanistischer Seite, die auf eine der "grundlegendsten Lehren der westlichen Ethik - nämlich daß es Unrecht sei, unschuldige menschliche Wesen zu töten" (07) verweisen, eher etwas hilflos.
Kurzum, eine Diskussion dieses Themas wird mittelfristig weder durch Blockaden von Veranstaltungen (so notwendig sie sind, um Zeichen zu setzen und Öffentlichkeit herzustellen), noch durch moralische Appelle positiv zu beeinflussen sein.
Walter Grode
DAS LEBENSRECHT BEHINDERTER MENSCHEN
UND DIE SOLIDARITÄT DER BEVÖLKERUNGMEHRHEIT
(Erschienen in: >Behindertenpädagogik<. Vierteljahresschrift für Behindertenpädagogik und Integration Behinderter 28. Jg., Heft 3/1889)
Die in der jüngsten Zeit entfachte Diskussion um die Relativierung des Lebensrechts schwerstbehinderter Neugeborener 01, die öffentlich gestellte Frage, ob die aktive Sterbehilfe das Ende der Rehabilitation bedeute02, der Versuch, eine "rationale Grundlegung einer Pädagogik für Schwerstbehinderte im Rahmen einer Mensch-Tier-Ethik" 03 zu entwickeln, zeigen in ihrer Form durchaus Parallelen zum sog. "Historikerstreit" 04. Insbesondere gilt dies, wenn mit dem Hinweis auf die Wissenschaftsfreiheit ethische Positionen in Frage gestellt werden, deren Infragestellung wegen der "Hypotheken der NS-Vergangenheit" bisher tabuisiert waren 05.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur verständlich, sondern unabdingbar notwendig, wenn die Krüppelbewegung und einige Behindertenverbände, unterstützt von den GRÜNEN, massiv und rigoros gegen die Verbreitung dieser neuen "Bio-Ethik", die letztlich das Lebensrecht der Behinderten insgesamt in Frage stellt, zu verhindern suchen 06. Gleichzeitig wirken unterstützende Bemühungen von aufklärerisch-humanistischer Seite, die auf eine der "grundlegendsten Lehren der westlichen Ethik - nämlich daß es Unrecht sei, unschuldige menschliche Wesen zu töten" 07 verweisen, eher etwas hilflos.
Kurzum, eine Diskussion dieses Themas wird mittelfristig weder durch Blockaden von Veranstaltungen (so notwendig sie sind, um Zeichen zu setzen und Öffentlichkeit herzustellen), noch durch moralische Appelle positiv zu beeinflussen sein.
Um diese Thematik zu einer allgemeinen zu machen, gilt es den Widerstand gegen die "Euthanasie-Propaganda" und das hinter ihr stehende eugenische Gedankengut 08 in einen allgemeinen Zusammenhang mit dem Wiederaufkommen von Ausländerfeindlichkeit und Rassismus zu stellen. Darüber hinaus ist es jedoch mit Blick auf die Mehrheit der Bevölkerung notwendig, nach den weiter ausgreifenden Zielsetzungen einer solchen Diskussion und den Mechanismen zu fragen, die einer Solidarisierung im Wege stehen; eine Perspektive, für die ein Blick in die Geschichte des Nationalsozialismus aufschlußreich sein kann.
Soziale Verfolgung von Minderheiten und die Bevölkerungsmehrheit im Nationalsozialismus
Bezogen auf die Maßnahmen des NS-Staates gegenüber sozialen Randgruppen ist deutlich erkennbar, daß sich diese Maßnahmen zwar unmittelbar gegen die definierten Zielgruppen, seien es nun Opfer der Zwangssterilisation, Homosexuelle oder "Arbeitsscheue und Gemeinschaftsfremde", richteten, als eigentliches Ziel - aus der Sicht der faschistischen Machthaber - aber durchweg die Bevölkerungsmehrheit anvisiert wurde.
Verdeutlich werden soll diese These an zwei Beispielen der Verfolgung von Randgruppen, die, im Unterschied zu den Opfern der "Euthanasie", noch in einem relativ unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerungsmehrheit standen: den Opfern der Zwangssterilisation und denen der Aktionen gegen "Asoziale und Gemeinschaftsfremde".
Ohne Zweifel war die Zwangssterilisationspolitik im NS primär eine Gewaltmaßnahme, die sich vor allem gegen Frauen richtete, die unter das Verdikt des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" fielen. So waren die Zwangssterilisationen zwar lediglich ein Teil eines gleichermaßen gegen Frauen und Männer gerichteten vielfältigen Instrumentariums zur "Ausmerzung" von ethnisch und eugenisch "Minderwertigen" zum Zweck der "Aufartung". Unterschiedliches bedeutete dagegen die Sterilisation für Frauen und Männer vor allem unter zwei Aspekten, die sie als soziale Maßnahme charakterisieren: Die sterilisationspolitische Trennung von Geschlechtsverkehr und Fortpflanzung hieß in erster Linie "Freigabe männlicher Sexualgewalt gegenüber `minderwertigen` und zwangssterilisierten Frauen" 09
Hinzu kommt die Gewalt des körperlichen Eingriffs, die sich in der Gesamtzahl von 5000, darunter zu 90% Frauen, unmittelbar oder mittelbar durch die Sterilisation Getöteten spiegelt. Entsprechend kennzeichnet Gisela BOCK die Sterilisationspolitik für Frauen "nicht als Vorstufe, sondern als Beginn und erste Etappe der Massenmorde" 10.
Doch ging die Zielrichtung dieser Maßnahmen perspektivisch weit über den Personenkreis der unmittelbar betroffenen Frauen hinaus. Wenn beispielsweise die Unfähigkeit zur Kindererziehung zum Diagnosebegriff wurde 11, so tangierte dies nicht allein "einwilligungsunfähige" Personen um Zugriffsfeld des Vormundschafts- und Pflegerechts, sondern berührte zentral allgemeine gesellschaftliche "Normalisierungspraxen" (HAUG):
So führte das Grundmotiv der nationalsozialistischen Sterilisationspolitik - die Unfähigkeit oder Unwilligkeit von Frauen, Kinder nach den jeweils anerkannten Standards materiell zu versorgen und zu erziehen 12 - dazu, daß "Rabenmütter" und "Schlampen" physische Gewalt und Gebärverbot riskierten. Diese Drohung hatte im Sinne eines "Do it yourself der Ideologie im Alltag 13 auf das rollenspezifische Verhalten der "normalen" Frauen vielleicht einen größeren Einfluß auf die Domestizierung der Frauen im NS als alle Bräute- und Mütterschulungen 14.
Eine nicht unähnliche Problematik des Verhältnisses von Normalität und Ausgrenzung ergibt sich aus der Untersuchung der faschistischen Maßnahmen gegen sog. "Asoziale".
So war in den Jahren 1937 und 1938 von SS und Polizei eine Serie von Maßnahmen zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" inszeniert worden, deren hauptsächliches Ziel es gewesen war, eine möglichst große Zahl von sog. "asozialen Elementen" in die Konzentrationslager einzuweisen 15.
Erfaßt worden waren im wesentlichen Personen, die als "Gewohnheitsverbrecher" und/oder "Asoziale" eingestuft worden waren. Unter den "Gewohnheitsverbrechern" nahmen die "Spitzbuben und Betrüger" mit fast 80% den ersten Rang ein. Ihre Eigentumsdelikte bestanden hauptsächlich in Mundraub, mehrmaligen Fahrraddiebstählen, nicht zurückgezahlten Schulden von wenigen Mark, Mietschulden und ähnlichem 16. Zum Kreis der Personen, die wegen ihrer "Asozialität" in "Schutzhaft" genommen wurden, gehören "Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Landfahrer, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Prostituierte, Querulanten, Raufbolde, Verkehrssünder, Psychopathen und Geisteskranke" 17.
Die eigentlichen Gründe für die Einweisungsaktionen von "Asozialen" in die KZ lagen hingegen in erster Linie in der Absicht, den im Zuge der Kriegsvorbereitung eingetretenen Arbeitskräftemangel, insbesondere im landwirtschaftlichen Sektor, zu beheben und darüber hinaus die allgemeine Arbeitsdisziplin zu stärken 18. Hinzu kam, daß die "Asozialen" genau jenem Menschentypus zu entsprechen schienen, mit der die SS der Öffentlichkeit und dem Ausland gegenüber immer wieder das Bestehen des KZ-Systems zu rechtfertigen versuchte 19. Schhließlich scheint überdies die Vermutung begründet, als hätten die Einweisungen dieser Personengruppe den Nebenzweck gehabt, die auf den "Mobilmachungsfall" hin in den Vorkriegsjahren errichteten KZ, insbesondere Saachsenhausen, Ravensbrück, Buchenwald und Mauthausen, die für die bisherige Häftlingskategorie der politischen Häftlinge zu groß waren, vorübergehend aufzufüllen 20.
Unter die Rubrik "Maßnahmen gegen Gemeinschaftsfremde" fiel auch die "Aktion Arbeitsscheu Reich" im Jahre 1939. In einer Studie über diese Aktion verweist Wolfgang AYASS noch einmal ausdrücklich auf den Arbeitskräftegesichtspunkt. Wichtiger als die Arbeitsleistung der gefangenen "Arbeitsscheuen" ist dabei für ihn allerdings der abschreckende Effekt auf die Gesamtbevölkerung, den er im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der allgemeinen Dienstpflicht, "unmittelbar nach der Juni-Aktion der Kriminalpolizei" 21 erblickt. Das Ziel war also vor allem die "Stärkung der nationalen Arbeitsdisziplin" der Bevölkerungsmehrheit.
Gleichermaßen erkennbar ist in diesen Aktionen gegen "Asoziale" und "Arbeitsscheue" eine kontinuierliche Ausdehnung der Erfassungskriterien des Abnormen, die schließlich auf dem Höhepunkt des Krieges noch weiter ins Normale vorgetrieben wurden:
"Erhoben werden sollten ... unter anderem Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit, Krankheiten, eheliche Treue, gesteigerte Sinnlichkeit, Schulden, Unterstützung durch die Fürsorge und häufige Belästigung von Parteistellen und Behörden"22.
Im Zuge dieser bereits 1938 beginnenden Ausdehnung und Verschmelzung der Erfassungskriterien wurde die "Asozialität" zur "Gemeinschaftsfähigkeit" im Rahmen der faschistischen "Volksgemeinschaft" umgearbeitet.
Die Konstituierung der "Volksgemeinschaft", der die überwiegende Bevölkerungsmehrheit freiwillig und nicht etwa gezwungenermaßen angehören wollte, verlief ihrerseits wiederum insbesondere über ideologische Praxen 23. Diese Praxen waren nicht nur "von oben" inszeniert 24, sondern wesentlich auch durch Selbsttätigkeit "von unten", als eine Art "Selbstpychiatrisierung" 25 bestimmt. Moral, Gesundheit und Schönheit waren hier die "Hauptstützpunkte", die wiederum eng verknüpft waren mit der Sexualität, als zentralem "Übungsfeld der Selbst/Beherrschung" 26.
Die Individuen unterwarfen sich jedoch diesen Praxen nicht nur aus freien Stücken. Die Notwendigkeit des Lebens in der Klassengesellschaft mit ihren Marktgesetzen und ihren ideologischen Ordnungen zwangen sie dazu. Durch den Nachweis des Schönen, Gesunden, Adretten, Empfehlenswerten, kurz des "Nicht-Jüdischen", gaben sie das "Gebrauchtswertversprechen ihrer Ware Arbeitskraft" 27 ab.
Der Blick auf das Verhältnis von "Asozialen und Gemeinschaftsfremden" zur Bevölkerungsmehrheit im Nationalsozalismus verweist auf den dialektischen Zusammenhang von Normalität und Ausgrenzung, von Zwang und Selbstzwang.
Geschichte wiederholt sich bekanntermaßen nicht und schon gar nicht in identischer Form Worum es jedoch gehen sollte, ist nicht mehr und nicht weniger, als die Dialektik herauszuarbeien, die auch in den heutigen Formen von Ausgrenzung und Destruktion auf der einen und Normalität auf der anderen Seite verborgen ist.
Die Diskussion um die "aktive Sterbehilfe", um gentechnologische Eingriffe in das Erbgut und um das Lebensrecht behinderter Menschen wären nur einige Felder auf denen ein solcher Versuch unternommen werden könnte.
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ANMERKUNGEN
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LITERATUR
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BOCK, G. Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassen- und Frauenpolitik. (Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Bd. 48). Opladen 1986, S. 394.
BROSZAT, Nationalsozialistische Konzentrationslager, in: BUCHHEIM, H. u.a. Anatomie des SS-Staates (2 Bde). Olten, Freiburg i. Br. 1965, Bd. II, S. 9-160.
BUCHHEIM, H.: Die Aktion "Arbeitsscheu Reich", in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. II, Stuttgart 1966, S. 198-195;
CHRISTOPH, F.: (K)ein Diskurs über "lebensunwertes Leben"! Behinderte und die "Euthanasie"-Diskussion. In: DER SPIEGEL, Nr. 23 - 5. Juni 1989, S. 240-242.
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ders.: Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Zur historischen Kontinuität von spezifischen Denkstrukturen in der Debatte um die "aktive Sterbehilfe". In: BEHINDERTENPÄDAGOGIK 27 (1988), S. 286-295.
HAUG, W.F. Die Faschisierung des bürgerlichen Subjekts. Die Ideologie der gesunden Normalität und die Ausrottungspolitiken im deutschen Faschismus - Materialanalysen. Berlin 1986.
ders.: Antisemitismus als Bewährungsprobe der Ideologietheorie, S. 161, in: ders. Pluraler Marxismus. Beiträge zur politischen Kultur, Bd. 2, Berlin 1987, S. 141-166.
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SINGER, P. Praktische Ethik, Stuttgart 1984.
WEINGART, P., KROLL. J., BAYERTZ, K.: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt/M. 1988.
[...]
01 SINGER, P. Praktische Ethik, Stuttgart 1984.
02 Motto der Podiumsdiskussion der "5. Internationalen Fachausstellung für Rehabilitationshilfen" vom 23.-26. März 1988 in Karlsruhe.
03 ANSTÖTZ, Chr.: Heilpädagogische Ethik auf der Basis des Präferenz-Utilitarismus. Rationale Grundlegung einer Pädagogik für Schwerbehinderte im Rahmen einer Mensch-Tier-Ethik. In: BEHINDERTENPÄDAGOGIK 27 (1988) 4, S. 368-382.
04 Zusammenfassungen dieser Kontroverse liefern mit unterschiedlicher politischer Akzentuierung der vom Piper-Verlag heraushegenene Band "HISTORIKERSTREIT. Eine Dokumentation der Kontroverse um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Judenvernichtung". München, Zürich 1987 und der von Reinhard KÜHNL editierte Band "Vergangenheit, die nicht vergeht. Die `Historiker-Debatte´. Dokumentation, Darstellung und Kritik". Köln 1987.
05 Vgl. GRODE, W. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Zur historischen Kontinuität von spezifischen Denkstrukturen in der Debatte um die "aktive Sterbehilfe". In: BEHINDERTENPÄDAGOGIK 27 (1988), S. 286-295.
06 CHRISTOPH, F.: (K)ein Diskurs über "lebensunwertes Leben"! Behinderte und die "Euthanasie"-Diskussion. In: DER SPIEGEL, Nr. 23 - 5. Juni 1989, S. 240-242.
07 SCHUH, H.: Läßt sich Euthanasie ethisch begründen? In: DIE ZEIT, Nr. 25 - 16. Juni 1989, S.77.
08 Vgl. WEINGART, P., KROLL. J., BAYERTZ, K.: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Rassenhygiene in Deutschland. Frankfurt/M. 1988.
09 BOCK, G. Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassen- und Frauenpolitik. (Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Bd. 48). Opladen 1986, S. 394.
10 Ebd., S. 380.
11 Vgl. ebd., S. 413.
12 Vgl. ebd.
13 HAUG, W.F. Die Faschisierung des bürgerlichen Subjekts. Die Ideologie der gesunden Normalität und die Ausrottungspolitiken im deutschen Faschismus - Materialanalysen. Berlin 1986, S. 8.
14 Vgl. BOCK, Zwangssterilisation, a.a.O., S. 416.
15 Vgl. die Erlaßsammlung "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung". Schriftenreihe des Reichskriminalpolizeiamtes Berlin, Nr. 15 vom Dezember 1941, Bl. 28/29, zit. bei BROSZAT, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 81, in: BUCHHEIM, H. u.a. Anatomie des SS-Staates (2 Bde). Olten, Freiburg i. Br. 1965, Bd. II, S. 9-160; Runderlaß Himmlers vom 26.1.1938, zit. bei: ebd. S. 84; Schnellbrief des Reichskriminalpolizeiamtes vom 1.6.1938, zit. bei: BUCHHEIM, H.: Die Aktion "Arbeitsscheu Reich", S. 91, in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. II, Stuttgart 1966, S. 198-195; Ansprache Himmlers vom Februar 1937, zit. bei: KÜHNRICH, H.: Der KZ-Staat. Die faschistischen Konzentrationslager 1933-1945, Berlin/DDR 1983, S. 57.
16 Vgl. SIEMEN, H.L.: Das Grauen ist vorprogrammiert. Psychiatrie zwischen Faschismus und Atomkrieg. Gießen 1982, S. 95.
17 Vgl. BROSZAT, Nationalsozialistische Konzentrationslager, a.a.O., S. 81.
18 Vgl. GRODE, W.: Die "Sonderbehandlung 14f13" in den Konzentrationslagern dees Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik. Frankfurt/M. 1987, S. 47/48.
19 Vgl. KÜHNRICH, Der KZ-Staat, a.a.O., S. 56.
20 Vgl. PINGEL, F.: Häftlinge unter SS-Herrschaft. Widerstand, Selbstbehauptung und Vernichtung im Konzentrationslager. Hamburg 1979, S. 71.
21 AYASS, W.: "Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin". Die Aktion "Arbeitsscheu Reich" 1938, S. 70, in: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6 (1988), S. 45-74.
22 Zit. n. HAUG, Faschisierung, a.a.O, S. 102.
23 Vgl. PROJEKT IDEOLOGIE-THEORIE: Faschismus und Ideologie (Argument-Sonderbände 60 u. 62), Berlin 1980.
24 Vgl. BEHRENS, M.: Ideologische Anordnung und Präsentation der Volksgemeinschaft am 1. Mai 1933, in: PROJEKT IDEOLOGIE-THEORIE, Bd. 1, a.a.O., S. 80-106.
25 HAUG, Faschisierung, a.a.O., S. 106.
26 Ebd, S. 126.
27 Vgl. HAUG, W.F. Antisemitismus als Bewährungsprobe der Ideologietheorie, S. 161, in: ders. Pluraler Marxismus. Beiträge zur politischen Kultur, Bd. 2, Berlin 1987, S. 141-166.
- Citar trabajo
- Dr. phil. Walter Grode (Autor), 1989, Das Lebensrecht behinderter Menschen und die Solidarität der Bevölkerungsmehrheit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109266
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