Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Allgemeine Definition des Demokratiebegriffs
2. Immanuel Kant
a) Biographisches
b) Was ist Aufklärung?
c) Demokratietheorie Kants
3. John Locke
a) Biographisches
b) Der bürgerliche Liberalismus anhand seines Werkes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1679-1690)
4. Jean-Jacques Rousseau
a) Biographisches
b) Demokratietheorie Rousseaus
III. Schluss
1. Inwiefern hat die Aufklärung Einfluss auf das Demokratieverständnis des 20. und 21. Jahrhundert genommen?
a) Demokratie Heute
b) Beantwortung der Frage als Resümee der Hausarbeit
I. Einleitung
Die Aufklärung ist eine geistesgeschichtliche Epoche, welche sich ab Ende des 17. Jahrhunderts von Holland über England und Mitte des 18. Jahrhunderts in Frankreich und Deutschland ausbreitete. Sie befasste sich unter anderem mit der Frage, wie eine politische Ordnung aussehen sollte, die die Freiheit des Individuums und die öffentliche Ordnung so miteinander verbindet, dass obrigkeitsstaatliche und gesellschaftliche Unterdrückung vermieden wird. Daraus entstand ein erster moderner Demokratiegedanke, welcher auf der Anschauung von Freiheit und Gleichheit aller und auf der Bedeutung des vernünftigen Denkens des Einzelnen über Staat und Gesellschaft beruhte.
In der folgenden Arbeit wird dieses Thema unter der Überschrift „Aufklärung im Zeitalter der Demokratie“ mit Hilfe von drei bedeutenden Philosophen dieser Zeit, nämlich Kant, Locke und Rousseau, und deren Auffassung von Demokratie, Gewaltenteilung und Staatslehre anhand einer Auswahl ihrer Werke behandelt.
Die Auswahl fiel auf diese Philosophen, da jeder von ihnen eine andere Herkunft hat. Kant ist der größte deutsche Aufklärer, Locke stammt aus England und Rousseau ist ein französischer Philosoph schweizerischer Herkunft. Die Einflüsse auf ihre Demokratiegedanken sind daher auch teilweise unterschiedlicher Natur und resultieren aus teils unterschiedlichen geschichtlichen Geschehnissen.
Abschließend wird unter Stellung der Frage „Inwiefern hat die Aufklärung Einfluss auf das Demokratieverständnis des 20. und 21. Jahrhunderts genommen?“ darauf eingegangen, ob sich der moderne Demokratiegedanke der Aufklärungszeit mit dem heutigen Verständnis von Demokratie vereinen lässt, ob es nur Parallelen gibt oder keine Gemeinsamkeiten festzustellen sind.
Mit der Erläuterung dieser Frage und dem Versuch ihrer Beantwortung schließt diese Hausarbeit ab.
II. Hauptteil
1. Allgemeine Definition des Demokratiebegriffs
Das Wort Demokratie stammt vom Ursprung her aus dem Griechischen und setzt sich aus den Worten Demos = Volk und kratein = herrschen zusammen. Es meint also eine Volksherrschaft, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht beziehungsweise getragen wird und direkt oder indirekt von ihm ausgeübt wird.
2. Immanuel Kant
a) Biographisches
Kant wurde am 22. 04. 1724 in Königsberg geboren. Zwischen 1740 und 1745 studierte er an der Universität zu Königsberg klassische Naturwissenschaften, Physik und Mathematik. 1755 promovierte er dort in Philosophie und wurde zunächst Privatdozent. 1770 bekam er seine feste Anstellung an der Universität als Professor für Logik und Metaphysik. 1788 wurde er schließlich Rektor. Kant starb am 12. 02. 1804 ebenfalls in Königsberg.
Seine bedeutendsten Werke sind: „Kritik der reinen Vernunft“ (1781), „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785), „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788), „Kritik der Urteilskraft“ (1790), „Zum ewigen Frieden“ (1795).
b) Was ist Aufklärung?
Kant beantwortet diese Frage mit der Aussage „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“.[1]
Dabei beschreibt er die Unmündigkeit als das Unvermögen, sich seines eigenen Verstandes ohne Leitung und Hilfe eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist es laut Kant, wenn man nicht den nötigen Mut aufbringt sich seines Verstandes selbst zu bedienen.[2]
Als Gründe für den Zustand der lebenslangen Unmündigkeit sieht er die Faulheit und Feigheit des Menschen, da es einfacher ist, jemanden für sich Entscheidungen treffen zu lassen als dies mit Hilfe seines eigenen Verstandes selbst zu tun.[3]
Dabei weist er darauf hin, dass es für jeden Menschen schwer ist, sich aus seiner Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten, wobei Satzungen und Formeln unüberwindbare Ursachen sind. Wer diese überwindet, hat es trotzdem schwer, sich an die neu gewonnene Mündigkeit zu gewöhnen, da er es nicht anders kennt. Der einzige Weg, um zu Sicherheit zu gelangen, ist dabei die eigene Bearbeitung des Geistes.[4]
c) Demokratietheorie Kants
Seine Ausführung im Hinblick auf die Aufklärungsfrage bezieht Kant auch auf seine politisch-philosophischen Aussagen. Der Mensch dürfe keiner Autorität blind gehorchen und diese erst recht ablehnen, welche mit bloßer Macht regiert.[5]
Laut Kant ist der Staat die Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen. Er verbindet Staat und Recht und ordnet die Staatslehre unter die Rechtslehre, wodurch das Staatsrecht entsteht.
Kant unterscheidet in seinen Ausführungen zwischen Staatsform und Regierung. Den Staat teilt er in die Personen, welche die Staatsgewalt innehaben oder nach der Art der Regierung des Volkes durch dessen Herrscher.[6]
Bei der Aufteilung nach den Personen richtet sich Kant nach der Form der Beherrschung. Dabei läuft es auf drei verschiedene Arten hinaus. Die Autokratie als Herrschaft eines einzelnen, die Aristokratie als Herrschaft von einigen unter sich verbundenen und die Demokratie als die Herrschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Die Regierung unterteilt Kant im Hinblick auf die Konstruktion des Gebrauchs ihrer Macht. Diese ist dann entweder republikanisch, also dem Wohl der Regierten und der Republik zugetan, oder despotisch, also zugunsten des Wohls des Herrschers.[7]
Weiter unterteilt er drei Gewalten, auf welchen der Staat beruht: die Herrschergewalt in Form des Gesetzgebers, die vollziehende Gewalt in Form des Regierenden und die rechtsprechende Gewalt in Form des Richters. Diese Gewalten lassen sich teilen, delegieren und repräsentieren. Laut Kant erhält sich der Staat durch diese drei Gewalten selbst und sie garantieren dem Bürger Freiheit in einer stabilen gesetzlichen Verfassung. Dabei besteht er darauf, dass die gesetzgebende Gewalt nur mit Zustimmung und durch den Willen des Volkes zustande kommen darf. Die dafür vereinte Gesellschaft nennt Kant Staatsbürger. Diese definiert er als stimmberechtigte Bürger und unterscheidet sie in aktive und passive, welche nicht alle dasselbe Stimmrecht haben. Dienstboten, Frauen, Knechte und Handarbeiter sind laut Kant keine Staatsbürger und somit ohne Wahlrecht.[8]
Der Regierende ist derjenige, dem die ausübende Gewalt zukommt. Eine Verbindung von Herrschaft und Regierung kommt bei Kant nicht in Frage, da diese nicht dem Wohle der Regierten zugute kommen kann. Der Regierende steht unter dem Gesetz, also unter dem Herrscher und kann von diesem seines Amtes enthoben werden. Aber die Regierung kann nicht verurteilt oder bestraft werden, da sie wiederum über der rechtspechenden Gewalt steht. Er sieht also den König als Herrscher nur als obersten Beamten im Staate, der über den anderen Organen steht und ihr als Spitze dient.[9]
Im Bezug auf die rechtsprechende Gewalt sagt Kant, dass nur diese, von den politischen Gewalten eingesetzte Richter das Recht haben zu richten und weder der Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt dazu legitimiert sind. Als Repräsentanten des Volkes werden hierbei die Geschworenen als ernannte Stellvertreter eingesetzt.[10]
Eine weitere Unterscheidung macht er zwischen demokratischer Beherrschung und republikanischer Regierung. Hierbei weist er ausdrücklich darauf hin, dass man diese beiden Herrschaftsformen nicht verwechseln darf. Der Republikanismus beinhaltet die Trennung von ausführender und gesetzgebender Gewalt. Dem gegenüber stellt er die Demokratie, welche er als Despotismus versteht, da in diesem durch Herrscher und Regierenden eigenmächtig Gesetze vollzogen werden. Die Demokratie ist der Staat, in welchem alle politischen Gewalten beim Volke vereinigt und nicht teilbar oder übertragbar sind.[11]
Um Kants Ablehnung gegen die Demokratie verstehen zu können, muss man seine Ausführungen in das zeitgeschichtliche Geschehen einordnen. Er bezieht sich wohl auf die französische Republik von 1793 bis 1794, in welcher eine Herrschaft von Aristokraten, Klerikern und des rechtsliberalen Bürgertums stattfand und die gleichzusetzen ist mit Massakern und willkürlichen Exekutionen. In seiner Ablehnung gegen die Demokratie nimmt er die ursprüngliche negative Stellung des klassischen Griechenlands der Antike wieder auf und beruft sich dabei auf Platon, für den die Demokratie die Diktatur der Armen war.[12]
Kant ist ein absoluter Freund der Republik, in welcher ein repräsentatives System für alle Bürger die Rechte und Pflichten beschließt, die Einhaltung überwacht und richtet. Er behauptet, dass je kleiner eine Regierung ist umso größer ist ihre Repräsentation also auch ihr Republikanismus. Auf Grund dessen meint er, dass es in einer Monarchie am leichtesten, in einer Aristokratie schwerer und in einer Demokratie unmöglich ist zu einer republikanischen Verfassung zu gelangen. Daraus lässt sich abschließend sagen, dass man Kant als einen Vorvater der heutigen, modernen parlamentarischen Demokratie sehen kann, aber eben auch als ein absoluter Gegner der griechisch-klassischen Demokratie.[13]
3. John Locke
a) Biographisches
John Locke wurde am 29. August 1632 in Wrington/England als Sohn einer Kaufmannfamilie geboren. Er studierte in Oxford und lehrte dort von 1661-1664 Griechisch, Rhetorik und Moralphilosophie. 1675 wanderte er nach Frankreich aus, um 1679 nach England zurückzukehren. Bald merkte er aber, dass es ihn wieder auf das europäische Festland zurückzog. 1683 ging er nach Holland um dann 1688 abermals zurück nach England zu kommen. 1696 wurde er Mitglied des Handelsministeriums der englischen Krone. Dieses Amt musste er jedoch 1700 aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgeben. Am 28. Oktober 1704 starb Locke in Oates.
Seine bedeutendsten Werke sind: „Über den menschlichen Verstand“ (1690), „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1679-1690), „Gedanken über Erziehung“ (1693), „Vernünftigkeit des biblischen Christentums“ (1695).
b) Der bürgerliche Liberalismus anhand seines Werkes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1674-1690)
John Locke richtet sich in diesem Werk gegen die Rechtfertigung der absoluten Monarchie. Die politische Ordnung beruht in seinen Augen auf völliger Gleichheit und Freiheit. Diese Freiheit wird in ihrer Rücksicht auf andere und durch die Notwendigkeit friedlichen Zusammenlebens begrenzt.[14]
Die bei uns heute Demokratie genannte Staatsform beschreibt er als Regierung oder Herrschaft des Volkes in der die Mehrheit die gesamte Gewalt besitzt. Diese Gemeinschaft, welche daraus hervorgeht kann, gibt der Gesamtheit Gesetzte zu deren Überwachung der Einhaltung Beamte nach Wahl eingesetzt werden. Dabei sollte die Macht der Staatsgewalt getrennt sein. Sie sollte vielmehr auf verschiedene Träger verteilt werden. Die Legislative als gesetzgebende Gewalt, die Exekutive als ausführende Gewalt und die Föderative für die äußere Sicherheit.[15]
Laut Locke liegt die legislative Gewalt in einem geordneten Staat immer in der Hand mehrerer Personen des Volkes, welche in einer Versammlung Gesetzte beschließen, und sich diesen nach Beschluss selber unterwerfen müssen. Jedoch setzt Locke dieser Gewalt vier Grenzen entgegen. Zunächst muss sie nach öffentlich bekannt gemachten, festen Gesetzen regieren, sie dürfen nur dem Gemeinwohl des Volkes dienen, sie darf ohne Zustimmung des Volkes keine Einkommenssteuer erheben und sie ist nicht von einer Versammlung auf eine Person übertragbar. Aufgrund dieser Festschreibungen ist Locke als ein Wegbereiter der gesetzlichen Zusammenlegung und Festschreibung von Menschen- und Bürgerrecht zu betrachten.[16]
Die Exekutive spricht er der Monarchie zu und wird somit zum theoretischen Begründer der konstitutionellen Monarchie. Locke schafft es die politische Souveränität auf das Parlament und die fürstliche Gewalt aufzuteilen, indem er sagt, dass es nicht notwendig ist, dass die Legislative dauernd im Amt bleibt, jedoch die Exekutive um die Legislative wieder einzuberufen.[17]
Locke bezeichnet dieses System nicht als Demokratie, so wie es heutzutage der Fall wäre. Er nennt es konstitutionelle, gemäßigte Monarchie. Konstitutionell, weil sie durch die verschiedenen Institutionen in ihrer Macht beschränkt ist und gemäßigt, weil alle Macht ihre Grenze an der Zustimmung der Bürger findet.[18]
Laut Locke entsteht durch eine vertraglich vollzogene Gesellschafts- und Staatsgründung ein Zustand, der es den Bürgern ermöglicht ihr Eigentum friedlich und sicher zu genießen.[19]
John Locke hatte eine große Wirkung auf die politischen Ideen der folgenden Jahrhunderte. Seine Vorstellungen von Machtbegrenzung und Machtkontrolle sowie der Verantwortlichkeit der Machtträger gegenüber dem Volk machen ihn zu einem Vorläufer der modernen, liberalen Demokratie.[20]
4. Jean-Jacques Rousseau
a) Biographisches
Rousseau wurde am 18. Juni 1712 in Genf geboren. Er wuchs als Halbweise bei Verwandten auf. 1742 zog es ihn nach Paris wo er sich als Hauslehrer, Kopist von Partituren und zeitweise als Gesellschaftssekretär in Venedig seinen Lebensunterhalt verdiente. 1756 verließ er Paris um in Montmorency zu leben. Nach Konflikten mit der französischen und schweizerischen Regierung ging er 1762 zunächst nach Preußen und wenig später nach England. 1768 kehrte er unter einem Decknamen nach Paris zurück. Am 2. Juli 1778 starb Rousseau in Ermenonville (Frankreich).
Seine bedeutendsten Werke sind: „Über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“ (1755), „Julie oder die neue Heloise“ (1761), „Emil, oder über die Erziehung“ (1762), „Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundregeln des allgemeinen Staatsrechts“ (1762), „Bekenntnisse“ (1761-1770).
b) Demokratietheorie Rousseaus
Rousseaus Idee über eine geeignete Staatsform im demokratischen Sinne lässt sich am besten anhand seines Werkes „Der Gesellschaftsvertrag“ von 1762 nachvollziehen , in welchem er die Frage nach der Legitimität politischer Ordnung erneuert.[21]
Er bezeichnet den Staat als Republik, in welchem das Volk souverän ist und somit der Wille des Volkes auch ein souveräner Wille ist. Diese Souveränität ist unveräußerlich und unteilbar. Dadurch liegt die Legislative beim Volk.[22]
Die Regierung ist bei Rousseau eine vermittelnde Körperschaft, welche vom souveränen Volk den politischen Auftrag erhält. Dieses überträgt sich bei der demokratischen Republik selbst oder dem größten Teil der Bürger die Regierungsarbeit, bei welcher mehr Personen politische Ämter innehaben als es Privatpersonen gibt. Dabei ist der Grundgedanke Rousseaus die Gleichsetzung von Legislative und Bürgerschaft. Die Legislative bestimmt nur die Gesetze, welche den Gemeinwillen darstellen. Es können also nur Gesetze beschlossen werden, wenn das Volk versammelt ist.[23]
Er unterscheidet in seinen Theorien zwischen Gesamtwillen und Gemeinwillen. Den Gesamtwillen bezeichnet er als formalen, quantitativen Mehrheitsbeschluss und den Gemeinwillen vergleicht er mit dem öffentlichen Wohl.[24]
Es genügt Rousseau jedoch nicht, dass das Volk einmal ein Gesetzeswerk beschließt, es eine stetige Regierung einsetzt oder es einmal einen Beschluss zur Wahl der Beamten getroffen hat. Es sind weitere, festgelegte Volksversammlungen nötig, welche in Einberufung unantastbar sind. Er fordert eine stetige Wiederkehr der Volksversammlung, um die Volksbeschlüsse und Volksentscheide fortwährend zu erneuern oder zu bestätigen. Dabei stellt er fest, dass das Volk hierbei nicht vertretbar sei, da es souverän ist und der Gemeinwille zählt, welchen man nicht vertreten kann. Daraus lässt sich ableiten, dass sich Rousseau gegen eine Repräsentation des Volkes durch einzelne Personen lehnt, denn von dem Moment an, wo ein Volk einen Vertreter hat ist es nicht mehr frei. Hierbei richtet er sich ganz stark gegen die Theorie von John Locke, dessen Vorstellungen sich zu diesem Zeitpunkt in England durchzusetzen schienen.[25]
Rousseau geht in seiner Theorie noch weiter indem er sagt, dass nicht nur die Legislative beim Volk liegen solle, sondern auch die Exekutive. Er behauptet, dass es keine bessere Verfassung geben könne, als die, in der Exekutive und Legislative miteinander verbunden sind. Dabei macht er jedoch eine Einschränkung, wenn er sagt, dass es nicht gut sei, wenn derjenige, der die Gesetze macht, diese auch ausführen würde. Zur Lösung dieses Problems stellt er eine Bedingung auf, welche beinhaltet, dass der Staat sehr klein gehalten werden müsse, die Sitten einfach seien und dass Gleichheit zwischen der gesellschaftlichen Stellung und der Vermögensklassen herrsche.[26]
Zur Festlegung der Regierung sieht Rousseau ein Gesetz als die beste Lösung an, da erst die Abhängigkeit vom Gesetz die Regierung vom Volk abwählbar macht. Damit entscheidet er sich in seinem Gesellschaftsvertrag gegen ein vererbbares, aristokratisches Modell und für eine Regierung zwischen rechtlich gleichgestellten Bürgern und entzieht somit allen, nicht durch das Volk gewählten Monarchien, die Rechtsgrundlage zu regieren. Aber auch über diesem Gesellschaftsvertrag steht bei ihm das souveräne Volk, da anders keine Verfassungsänderungen beziehungsweise keine Änderungen des Grundgesetzes möglich wären.[27]
Diese vollkommene Demokratie ist laut Rousseau jedoch nicht verwirklichbar, da es unvorstellbar sei, dass ein Volk ständig zusammen bleibe, um die öffentlichen Angelegenheiten zu regeln. Außerdem sei keine andere Regierung inneren Unruhen so sehr ausgesetzt wie die Volksregierung. Letztendlich entscheidet er sich für eine demokratisch-republikanische Regierungsform, in welcher das gesamte Volk die Gesetze erlässt und eine Regierung diese ausführt und somit auch für die Gewaltenteilung.[28]
Rousseau ist der Meinung, dass es zu keiner Zeit eine echte Demokratie geben wird, da es niemals möglich ist die volle Macht vom Volke ausgehen zu lassen. „Wenn es ein Volk von Göttern gäbe, würde es sich demokratisch regieren. Eine so vollkommene Regierung passt für den Menschen nicht.“(Contract Social)[29]
III. Schluss
1. Inwiefern hat die Aufklärung Einfluss auf das Demokratieverständnis des 20. und 21. Jahrhunderts genommen?
a) Demokratie heute
Die Demokratie heute zeichnet sich durch Gleichheit und Beteiligung des Volkes aus, welches souverän und somit Inhaber der Staatsgewalt ist. Die von ihm eingesetzte Regierung wird in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt. Sie wird vom Volk kontrolliert, kann von diesem auch wieder abgewählt werden. Sie ist dem Rechtsstaatsprinzip, welches sich auf die Verfassung und die Gesetze stützt, und dem Mehrheitsprinzip, welches den Mehrheitswillen beinhaltet, verpflichtet.
Weitere Merkmale sind die Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie Pluralität, d.h. das Vorhandensein einer Opposition als Gegenpart zur Regierung. Ebenso wichtige Bestandteile einer Demokratie sind die Gewaltenteilung, Institutionen des Verfassungsstaates und unabhängige Gerichte.
Es gibt Unterschiede in der Staatsform (demokratische Republiken oder parlamentarische Monarchien wie in Großbritannien) und im Regierungssystem (unmittelbare und mittelbare Demokratie). Weiter lässt sich Demokratie in parlamentarisch und präsidial unterscheiden. Bei der parlamentarischen Demokratie liegt die größte Macht beim Parlament und bei der präsidialen beim Regierungschef.
b) Beantwortung der Frage als Resümee der Hausarbeit
Vorweg lässt sich sagen, dass die Philosophen der Aufklärung einen großen Einfluss auf das heutige Demokratieverständnis und dessen Entwicklung hatten. Diese These wird im Bezug auf die wichtigsten Gemeinsamkeiten der Epochen im Folgenden näher erläutet.
Die größte Gemeinsamkeit lässt sich bei der Stellung des Volkes feststellen. Die Aufklärer setzten die Gleichheit und Individualität des Volkes sehr hoch und unterstrichen ihre Wichtigkeit im Bezug auf die Souveränität und Freiheit der Bürger. Dies lässt sich ebenfalls in der heutigen, modernen Demokratie wieder finden. Dadurch entsteht Beteiligung des Volkes am politischen Leben und macht dieses zum Inhaber der Staatsgewalt. Den Unterschied macht hierbei nur die abweichende Vorstellung der Stellung von Bürgern und ihrer Berechtigung zu wählen. Wo heute in fast jedem demokratischen Land jeder Staatsbürger berechtigt ist seine Stimme bei politischen Wahlen abzugeben, war man in der Aufklärung teilweise anderer Ansicht, wie man bei Kant sieht, welcher unter anderem Dienstboten, Frauen und Handarbeitern das Staatsbürgerrecht verwehrte.
Ein anderer wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Gemeinsamkeiten ist die Vorstellung einer Demokratie mit der Grundlage der Gewaltenteilung. Heute ist diese eines der grundlegendsten Merkmale von demokratischen Staatsformen. Die Vorstellungen der Aufklärung gehen in die gleiche Richtung, wenn auch Rousseau erst von einer Trennung von Legislative und Exekutive überzeugt war als er feststellte, dass eine Verbindung beider Utopie sei, da es nicht möglich sei die gesamte Staatsmacht beim Volke zu lassen. Kant und Locke gliedern die Gewalten des Staates von vorne herein auf und setzen dies damals schon als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat voraus.
Züge der heutigen parlamentarischen Demokratie sieht man schon in Kants Ausführungen. Sein repräsentatives System, in welchem die Bedürfnisse des Volkes befriedigt und die Rechte und Pflichten der Bürger beschlossen werden, ist gleichzusetzen mit den vertretenden Aufgaben, die ein Parlament erfüllt.
Ebenso lassen sich Locke und der Begriff des Liberalismus und somit auch die liberale Demokratie nur schwer trennen. Die individuelle Freiheit und Gleichheit sind für ihn grundlegende Normen der menschlichen Gesellschaft und bilden die Grenzen für die öffentliche Staatsgewalt. Auf diese hin muss der Staat sich ausrichten und nicht umgekehrt. Auf dieser Theorie basiert die amerikanische Unabhängigkeitserklärung, welche der Beginn der ersten modernen Demokratie war.
Alles in allem lässt sich also feststellen, dass die Zeit der Aufklärung einen Anteil an der Entwicklung der heutigen Demokratievorstellung hatte und dass sie das Verständnis von politischer Freiheit und Gleichheit stark geprägt hat.
Literaturverzeichnis
- Zehbe, Jürgen (Hrsg.)
Was ist Aufklärung? Aufsätze zur Geschichte und Philosophie / Immanuell Kant
Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1994 (4. Auflage).
- Mittermeier, Karl / Mair, Meinhard
Demokratie: Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis Heute
Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1995.
- Schmidt, Manfred G.
Demokratietheorien
Opladen: Leske + Budrich 2000 (3.Auflage).
- Berg-Schlosser, Dirk / Stammen, Theo
Einführung in die Politikwissenschaft
München: C. H. Beck OHG 1974 (7. Auflage).
- Der Brockhaus Ergänzungsband: Lexikon der Weltgeschichte, Band 1
Leipzig/Mannheim: F.A. Brockhaus 2003.
Weiteren Quellen
- Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003
[...]
[1] Vgl. J. Zehbe, Was ist Aufklärung? Aufsätze zur Geschichte und Philosophie, Göttingen 1994, S. 55
[2] Vgl. ebd., S. 55
[3] Vgl. ebd., S. 55
[4] Vgl. ebd., S. 56
[5] Vgl. K. Mittermaier/M. Mair, Demokratie: Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute, Darmstadt 1995, S. 109
[6] Vgl. ebd., S. 109f
[7] Vgl. ebd., S. 110
[8] Vgl. ebd., S. 110f
[9] Vgl. ebd., S. 111
[10] Vgl. ebd., S. 111f
[11] Vgl. ebd., S. 112
[12] Vgl. ebd., S. 112
[13] Vgl. ebd., S. 113
[14] Vgl. M. G. Schmidt, Demokratietheorien, Opladen 2000, S. 66ff
[15] Vgl. ebd., S. 68
[16] Vgl. K. Mittermaier/M. Mair, S. 88
[17] Vgl. ebd., S. 89
[18] Vgl. ebd., S. 89
[19] Vgl. D. Berg-Schlosser/T. Stammen, Einführung in die Politikwissenschaft, München 1974
[20] Vgl. M. G. Schmidt, S. 66f
[21] Vgl. d. Berg-Schlosser/. Stammen, S. 12
[22] Vgl. K. Mittermaier/M. Mair, S. 99
[23] Vgl. ebd., S. 99
[24] Vgl. ebd., S. 100
[25] Vgl. ebd., S. 100
[26] Vgl. ebd., S. 101
[27] Vgl. ebd., S. 101
[28] Vgl. ebd., S.101f
[29] Vgl. ebd., S. 102
- Citar trabajo
- Volker Henn (Autor), 2003, Demokratie im Zeitalter der Aufklärung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108782
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