INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
1. Welfische Erbansprüche
2. Die Behauptung der Ansprüche gegen Konrad III
3. Konsolidierung welfischer Herrschaft unter Friedrich I
4. Der Kampf um das Erbe Welfs VI
Resümee
Literaturverzeichnis
Einleitung
Zum Themenkomplex Heinrichs des Löwen ist bereits eine Flut von Schriften verfasst worden, wobei besonders in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das 800. Todesjahr Heinrichs (1995) Anlass für rege Forschungs- und Publikationstätigkeit bot. Auch mit dem Thema der vorliegenden Hausarbeit, das Verhältnis Heinrichs des Löwen zu seinem Onkel Welf VI., wird kein geschichtswissenschaftliches Neuland betreten werden, da diese Problematik bereits eingehend untersucht wurde.
Als zentraler Ausgangspunkt und wichtigste Quelle für die Zeit der beiden Welfen ist die Historia Welforum zu nennen, die erste überlieferte Chronik, die sich ausschließlich mit der Geschichte eines Adelsgeschlechtes befasste. Allerdings ist der Verfasser der Historia unbekannt, ebenso wie ihr Entstehungsjahr und –ort. Am einfachsten ist hier noch die Absteckung des zeitlichen Rahmens; der terminus post quem liegt bei 1167, die Historia endet mit dem Tode Welfs VII., muss also danach verfasst wurden sein. Katrin Baaken datiert die Chronik überzeugend vor 1173/1174, da der Erbtransfer zwischen Welf VI. und Kaiser Friedrich I. erst in der Steingadener Fortsetzung erwähnt wird[1]. Damit ist die Datierung auf sechs mögliche Jahre eingegrenzt. Der Ursprungsort ist sehr umstritten, und soll hier nur allgemein mit Süddeutschland angegeben werden, was in etwa den kleinsten gemeinsamen Nenner der unterschiedlichen Ansichten bildet[2]. Der Verfasser war mit großer Sicherheit ein mit den Welfen eng verbundener Geistlicher, wie Becher glaubhaft macht. „Tatsächlich wird man kaum annehmen können, daß damals ein Laie einen Bildungsstand erreicht hatte, der ihn in die Lage versetzt hätte, ein Werk wie die Historia Welforum zu verfassen.“[3] Dank Becher ist es auch nicht mehr möglich, die Historia eindeutig als Arbeit im Auftrage Welfs VI. zu sehen, ihm gelingt es, diese früher als gesichert geltende Annahme erfolgreich zu widerlegen[4]. Die Bedeutung der Chronik für die Erforschung des Verhältnisses der beiden Protagonisten dieser Arbeit zueinander ist jedoch trotz dieser Unstimmigkeiten unbestreitbar.
1. Welfische Erbansprüche
Den Ausgangspunkt für diese Ausführungen bildet Heinrich der Schwarze, der Großvater Heinrichs des Löwen, welchem die Festigung der welfischen Hausmacht in Schwaben unter anderem durch den Neubau der Kirche des Weingadener Klosters gelang. Gleichzeitig schuf er durch die Heirat mit der billungischen Erbtochter Wulfhild eine erste Verbindung zu Sachsen[5]. Nach dem Tode Heinrichs des Schwarzen am 13.12.1126 wurde das Erbe unter den beiden Söhnen Heinrich (mit dem Beinamen „der Stolze“) und Welf VI. aufgeteilt, wobei Heinrich als dem Älteren eindeutig die bevorzugte Rolle zukam; er erhielt das Herzogtum Bayern und Gebiete in Schwaben, während Welf VI. der Hauptteil des schwäbischen Erblandes zugesprochen wurde[6]. Das allem Anschein nach gut kooperierende Brüderpaar[7] erreichte vor allem durch eine ausgeklügelte Heiratspolitik einen enormen Machtanstieg zwischen 1125 und 1135 – so gelang Heinrich dem Stolzen die Vermittlung der Hochzeit zwischen dem Bruder und Uta von Calw, der brüderlos das Erbe von Calw zustand. Noch viel bedeutender war allerdings seine eigene Heirat mit Gertrud, der Tochter des Kaisers Lothar III. Von seinem Schwiegervater, dem Kaiser, erhielt Heinrich weiterhin das Herzogtum Sachsen als Reichslehen. „[Unmittelbar] nach dem Tode Lothars war Herzog Heinrich zweifellos der mächtigste Fürst im Reich. Zu den beiden Herzogtümern, den Lehen und Besitzungen des Reiches in Italien kamen das reiche Allodialgut und die übrigen Herrschaftsrechte der Welfen in Schwaben, Bayern und Oberitalien, über die er zusammen mit seinem jüngeren Bruder Welf VI. verfügte.“[8] Jedoch auf diesen rasanten Aufstieg folgte ein noch schnellerer Fall Heinrichs des Stolzen – denn nicht er wurde neuer König, was ihm durch die Herkunft seiner Frau durchaus zugestanden hätte, sondern Konrad III. , was Baaken als „Missachtung des abgesprochenen Wahlmodus“[9] wertet. Der verständliche Widerstand Heinrichs bleibt nicht nur erfolglos, sondern ruft auch einen schweren Konflikt zwischen Heinrich und Konrad III. hervor. „Ausgelöst werden die Auseinandersetzungen [...] durch die Weigerung Heinrichs des Stolzen, Konrad III. nach dessen ein wenig handstreichartiger Erhebung zum König anzuerkennen. Der Welfe war ja durch diesen Coup um seine Hoffnungen, dieses Amt selbst zu übernehmen, betrogen worden, er verweigerte zunächst die Herausgabe der Reichsinsignien und die Huldigung.“[10] Der daraufhin einsetzende Prozess gegen den Welfenherzog führte 1138 zur Entziehung der Herzogtümer Bayern und Sachsen und gar zur Ächtung Heinrichs.[11] „Nachdem die erhoffte Krone entglitten war, musste der Kampf um die Behauptung in der fürstlichen Spitzengruppe des Adels erneut aus der Königsferne aufgenommen werden“.[12] Und diese Aufgabe fiel nach dem plötzlichen Tod Heinrichs des Stolzen im Jahre 1139 seinen Erben zu – dem Sohn Heinrich dem Löwen, sowie dem Bruder Welf.
2. Die Behauptung der Ansprüche gegen Konrad III.
König Konrad III. vergab Sachsen und Bayern an Albrecht den Bären und Luitpold IV., was von den Welfen nicht anerkannt wurde. Heinrich der Löwe, im ungefähren Alter von zehn Jahren[13] - und damit noch unmündig, wurde zu dieser Zeit am sächsischen Hof erzogen. Für seine Ansprüche in Sachsen traten die Mutter Gertrud und Großmutter Richenza, die Witwe Kaisers Lothars III. ein, wobei ihnen die Verteidigung der Rechte gegen Albrecht den Bären, nicht zuletzt durch den „Behauptungswillen des sächsischen Adels“[14] gelang, allerdings zum Preis des Verzichtes auf Bayern für Heinrich[15]. Welf VI., momentan „der einzige voll rechtsfähige Vertreter des welfischen Hauses und seiner Ansprüche“[16] konzentrierte sich auf den Widerstand in Süddeutschland gegen den Babenberger Luitpold IV. und konnte sich auch bei der Belagerung der Burg Valley erfolgreich gegen ihn durchsetzen[17].
Dieses parallele Eintreten beider Welfen für das Herrschaftsgebiet des Vaters/Bruders ohne direkte Zusammenarbeit ist im Hinblick auf das Thema dieser Arbeit äußerst interessant. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob Welf nun die süddeutschen und oberitalienischen Gebiete für sich selbst beanspruchte, oder ob er für die Rechte seines Neffen eintrat. So vertritt beispielsweise Boshof die erste These, Welf VI. „hat ohne Zweifel auf der Rechtsgrundlage eines subsidiären Agnatenerbrechts die Nachfolge seines Bruders in Bayern selbst antreten wollen.“[18] Als wichtigste Motivation führt er die vermutlich in diese Zeit fallende Geburt des Sohnes Welf VII. an, für den der Vater ein angemessenes Herrschaftsterritorium sichern will.[19] Als Vertreter der zweiten These wäre Schneidmüller zu nennen, nach ihm forderte Welf VI. Bayern nur treuhändlerisch für den Löwen ein.[20] Aber auch vorsichtige Meinungen mit dem Hinweis auf die unsichere Quellenlage, wie hier von Baaken vertreten, sind vorzufinden. „Ob Welf mit Bayern selbst belehnt werden wollte, ob er es dem welfischen Hause für den unmündigen Erben – eben für Heinrich den Löwen – zu erhalten suchte, oder ob er etwa im Laufe der Zeit zu der Einsicht gelangte, daß nur Heinrich der Löwe selbst mit Erfolg das Herzogtum reklamieren würde, wird sich angesichts der stets von allen Seiten betonten bruchstückhaften Überlieferung niemals zweifelsfrei feststellen lassen.“[21]
Allerdings muss angemerkt werden, dass Heinrich der Löwe nach der Heirat der Mutter Gertrud mit Heinrich Jasomirgott , den Konrad III. mit Bayern beliehen hatte, auf Bayern verzichtete; wohingegen Welf weiter erbittert mit Jasomirgott um das Herzogtum kämpfte[22]. Im Zusammenhang mit Bayern spricht der Autor der Historia Welforum vom „ maximae discordiae seminarium “[23], vom „Keim heftigster Zwietracht“. Leider lässt die Formulierung offen, ob damit der daraufhin geschilderte Konflikt zwischen Welf VI. und Heinrich Jasomirgott oder das Verhältnis zwischen Welf und dem Löwen charakterisiert werden sollte. 1146/47 nahm Welf VI. das Kreuz und begleitete den Kaiser Konrad III. nach Jerusalem. Die Abwesenheit des Kaisers (und möglicherweise auch die Abwesenheit des Oheims) nutzte Heinrich auf dem Hoftag zu Frankfurt, um seine Ansprüche auf Bayern neu zu formulieren. Dabei beschuldigte er Konrad III. der Rechtsverletzung bei dessen Wahl zum König und dem Prozess gegen seinen Vater Heinrich den Stolzen.[24] Somit bekundet auch der Herzog von Sachsen wieder persönliche Anteilnahme an den Geschehnissen in Süddeutschland. Nach der Rückkehr vom Kreuzzug nahmen Welf VI. und Konrad III. ebenfalls den Krieg gegeneinander wieder auf – der staufisch-welfische Gegensatz erreichte einen neuen Höhepunkt. Demzufolge kämpften jetzt beide Welfen gegen den Staufer-Kaiser um Bayern, allerdings nicht wirklich gemeinsam, obwohl Baaken in Welf VI. weiterhin den ergeben für den Neffen kämpfenden Dynasten sieht, dessen Hauptziel die „Wiederaufnahme des Verfahrens[...] mit der Aussicht auf Restitution Bayerns“[25] ist. In dieser Kriegsphase kam es zu der Belagerung der königlichen Burg bei Flochberg und zur Niederlage Welfs VI. am 8. Februar 1150, wie die Historia Welforum zu berichten weiß[26]. Diese Ereignisse finden sich ebenfalls in dem Brief Konrads III. an die griechische Kaiserin Irene vom 16. April 1150 wieder[27]. Konrad III. bezeichnet Welf VI. als „ vir magne nobilitatis et potentie in regno nostro “[28] und beklagt sich über die Treulosigkeit, mit der Welf jetzt gegen ihn vorgeht. Aus der Wortwahl lässt sich schließen, dass sich das Verhältnis zwischen Welf VI. und dem Staufer auf dem Kreuzzug enorm verbessert hatte, und sich nun wieder zusehends verschlechterte. Welf beteuerte, so Konrad III. in dem Brief, „ quod nos et nostros et nostrum imperium perturbare et infestare modis omnibus laboraret “[29]. Der Streit wurde erst mit einem Ausgleich beigelegt, in dem Friedrich, der Neffe Konrads und späterer Kaiser, als Vermittler fungierte. Welf erhielt das Reichslehen Mertingen, wofür Frieden herrschen sollte. „Damit war der Welfe geschlagen, befriedet und gebunden zugleich.“[30]
An dieser Stelle glaubt Baaken ein Umdenken Welfs „von der ganz einseitig orientierten welfischen Interessenpolitik zur Teilnahme an der Reichspolitik“[31] feststellen zu können. Des weiteren vertritt sie die Auffassung, eines „allmähliche[n]
Abrücken[s] Welfs VI. von seinem welfischen Neffen und der dann immer stärker werdenden Zusammenarbeit mit seinem staufischen Neffen Friedrich. Eine Entwicklung, die schon vor dem gemeinsamen Kreuzzug ihren Anfang nimmt und schließlich unter Vermittlung Friedrichs den Frieden zwischen Konrad III. und Welf VI. bringt.“[32] Letztlich gelang es Konrad III. jedoch nicht, den Konflikt um Bayern beizulegen. Er konnte zwar Welf VI. zum Verzicht auf Bayern bewegen, nicht jedoch Heinrich den Löwen zufrieden stellen, der sein Selbstverständnis als bayerischer Herzog spätestens seit 1150 öffentlich präsentierte, indem er sich als Herzog von Sachsen und Bayern titulieren ließ[33].
3. Konsolidierung welfischer Herrschaft unter Friedrich I.
Mit dem Tod des Kaisers Konrad III. und der Krönung Friedrichs I. Barbarossa am 9.3.1152 zum König beginnt eine neue Ära in den staufisch-welfischen Beziehungen. Friedrich, der Sohn Friedrichs II., Herzog von Schwaben, und Judiths, einer Tochter Heinrichs des Schwarzen, war das wichtigste Bindeglied zwischen den beiden Adelshäusern. Die welfenfreundliche Einstellung und der Wille zum Ausgleich wurde neben der bereits erwähnten Vermittlerrolle nach dem Sieg Konrads bei Flochberg auch schon deutlich, „als im langwährenden Konflikt zwischen König Konrad III. und Welf VI. der Staufer Friedrich im Jahre 1143 seinen Onkel mütterlicherseits, Welf, gegen seinen Onkel väterlicherseits, Konrad III., unterstützte.“[34] Das gute Verhältnis Barbarossas zu seinem Neffen Heinrich soll hier aber keinesfalls vernachlässigt werden, es entwickelte sich eine langwährende und stabile Zusammenarbeit, gar eine „ zwanzigjährige Männerfreundschaft“[35]. Vor seiner Wahl traf Friedrich vermutlich Ende Februar bzw. Anfang März 1152 mit beiden Welfenfürsten in Mainz zusammen, und machte Heinrich, der als möglicher Gegenkandidat gehandelt wurde, sowie Welf wichtige Zugeständnisse, damit sie ihm ihre Stimmen gaben.[36] In Zusammenhang mit diesen Wahlzugeständnissen muss sicherlich die Belehnung des Löwen mit Bayern im Jahre 1154/1156 gesehen werden. Welf erhielt etwa zu gleicher Zeit das Herzogtum Spoleto, Tuszien Sardinien und die Mathildischen Güter zugesprochen, womit der Kampf der Welfen um die Wiedererlangung aller Rechtstitel Heinrichs des Stolzen auf ganzer Linie von Erfolg gekrönt wurde – die Machtkrise des welfischen Hauses war überwunden.
Allerdings bildete insbesondere die neue Herzogsposition Heinrichs des Löwen in Bayern den Anstoß für Spannungen zwischen Heinrich und Welf VI. „Im Kerngebiet welfischer Allodialgüter, im Schussengau und zu Teilen in Argen-, Linz- und Eritgau, aber auch im schwäbisch-bayerischen Grenzraum waren die Besitzrechte der beiden Hauptvertreter des Welfenhauses eng verzahnt oder zum Teil in gemeinsamer Hand.[...] Über das angestammte Herrschaftszentrum des Hauses in Altdorf-Ravensburg verfügten offenbar beide Welfen gemeinsam.“[37] Diese Überschneidungen[38] mussten zwangsläufig zu einer Konkurrenzsituation führen, wie Hechberger glaubhaft macht[39]. Störmer geht gar soweit, den Machtausbau Heinrichs in Bayern als eine gegen Welf VI. gerichtete Expansionspolitik zu bewerten.[40] Die daraus resultierende Distanz – „engere Beziehungen zwischen den beiden Welfen oder gar eine politische Zusammenarbeit scheint es nach der Wahl Barbarossas nicht mehr gegeben zu haben“[41] – zeigt sich am eindruckvollsten, wenn man beachtet, dass der Geschichtswissenschaft keine Urkunden Heinrichs des Löwen nach 1152 überliefert sind, die der Oheim bezeugt hat. Auch der gegenteilige Fall, Heinrich tritt in der Zeugenliste Welfs VI. auf, ist für die Kaiserzeit Friedrichs I. nur einmal nachweisbar[42]. Obwohl sich beide Herzöge die Herrschaft über Bayern gezwungenermaßen teilen mussten, ist doch eine eindeutig bayernferne Schwerpunktbildung zu verzeichnen. Heinrich baute sich Braunschweig als „größte[] sächsische[] Kommune des Spätmittelalters“[43] aus, die Zeugenlisten seiner Urkunden weisen eine deutliche sächsische Dominanz, sowohl bei klerikalen, als auch bei ministerialen Gefolgsleuten, auf. Ferner gibt die Konzentration der Aufenthaltsorte des Löwen in Sachsen[44] Auskunft über seine Präferenzen.[45] Trotz seines jahrelangen Kampfes um die bayerische Herzogswürde verweilte er nur selten in Süddeutschland. Als Gründe für diese Auffälligkeit kann zum einen die Verhaftung Heinrichs zu Sachsen von Jugend an, sowie zum anderen die besseren Entfaltungsmöglichkeiten des Herzogs im nördlichen Teil des Reiches angeführt werden. Welf VI. und sein Sohn Welf VII. hingegen orientierten sich politisch sehr stark nach Schwaben und zu den nord- und mittelitalienischen Besitztümern, was ihre große dortige Präsenz belegt. Bis zum Tode Welfs VII. (1167) hat sich fast immer ein Welfe in Italien aufgehalten. Es ist weiterhin ein sehr großer Aufwand von Welf VI. betrieben worden, um die Herrschaft in Italien zu festigen. Auch das primäre Hervorheben seines Titels als Herzogs über Spoleto zeigt das Selbstverständnis Welfs als italienischer Fürst.[46] Diesen Umstand der tendenziellen Bayernmeidung beider Welfen erklärt Schneidmüller mit der „andauernde[n] Präsenz starker Dynastenfamilien“[47] in Bayern, die wenig Gestaltungsspielraum ließ. Allerdings sollte doch gerade eine drohende Konkurrenz die häufige Anwesenheit der Welfen in Bayern erforderlich gemacht haben! Somit möchte ich hier der These Gehör verschaffen, dass diese Meidung Bayerns möglicherweise das Ziel der Minimierung des Konfliktpotentials zwischen Heinrich und Welf hatte. Dieses Potential war in Bayern zweifellos vorhanden, hält man sich nur den Streit um das Erbgut Friedrichs von Sommerschenburg von 1163 vor Augen, wo Welf VI. einer Fürstenkoalition beitrat, die sich bereits zu einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Heinrich dem Löwen rüstete. Nur der Vermittlung des Kaisers Barbarossa war es zu verdanken, dass der Streit nicht im Eklat endete[48].
Die doppelte Papstwahl von 1159 brachte eine weitere Belastung des Verhältnisses zwischen Heinrich dem Löwen und Welf VI. mit sich, denn während Heinrich als getreuer Parteigänger des Kaisers für Viktor IV. und später für Paschalis III. votierte, trat Welf VI. für den Gegenpapst Alexander III.[49] ein. „Mit ihrer Erklärung für Alexander III. waren die Welfen [gemeint sind Welf VI. und Welf VII., d. Verf.] für den Kaiser in Italien zu einer ernsten Gefahr geworden“[50], weshalb Friedrich I. Barbarossa die Rechte der südlichen Welfenlinie in Italien schrittweise zu beschneiden suchte und auch offen gegen sie vorging.[51] Die Auseinandersetzung um den wahren Papst gipfelte in einer politischen Isolation Welfs VI. Nicht nur der Neffe vertrat die kaiserliche (und damit gegnerische) Position, sondern gar der Sohn wechselte während der Abwesenheit des Vaters – Welf VI. befand sich im Heiligen Land – in das Lager Friedrichs über.
Die Historia Welforum berichtet allerdings auch vom Fall einer guten Zusammenarbeit zwischen beiden Welfenherzögen bei der Tübinger Fehde. Diese Fehde (1164-1166) stellte ein bedeutendes Ereignis dar, was doch fast der gesamte schwäbische Adel daran beteiligt. So erklärt sich auch die Ausführlichkeit von zwei Kapiteln, in denen sich die Historia diesem Thema widmet.[52] Der Grund für die Fehde war die ungerechtfertigte Erhängung einiger welfischer Dienstmannen, die Hugo von Tübingen, ein Lehensmann Welfs VI. anordnete. Welf VI. erhob die querimonia gegen Hugo, welcher eine unterwürfige Antwort gab, um die drohende Fehde abzuwenden. Welf VI. zeigte sich zunächst befriedigt, sah die Sache jedoch noch nicht als erledigt an. Als der jüngere Welf die Klage erneuerte, gab ihm Hugo „eine trotzige und drohende Antwort“[53], was die Fehde daraufhin auslöste. Welf VII. erlitt im Verlauf der Fehde eine große Schlappe und wurde gefangengenommen. Daraufhin schloss Welf VI., aus Italien zurückgekehrt, Frieden mit Hugo von Tübingen. Nach der Freigabe der Gefangenen durch den Tübinger nahm Welf VI. die Fehde wieder auf und ihm gelang die Unterwerfung Hugos. Höchstwahrscheinlich war Kaiser Friedrich I. an der Unterwerfung beteiligt, da er für die Welfen Partei ergriff.[54] Die Historia Welforum belegt die Gegenwart „Herzog Heinrichs, unseres Herrn“[55], welche Zotz zum Gegenstand weiterer Betrachtungen macht. „Es ist bedeutsam, dass zur Beilegung dieses den Südwesten des Reiches über zwei Jahre aufreibenden Konflikts Heinrich der Löwe von seinem Herzogtum Bayern aus nach Ulm kam. Er begleitete dorthin seinen Onkel Welf und dessen Sohn, deren Klage gegen den Tübinger Pfalzgrafen Gegenstand des Hoftags war.“[56] Des weiteren stiftet Heinrich der Löwe eine Hochzeit zwischen seiner Tochter Gertrud und Herzog Friedrich von Schwaben (die wichtigste Stütze des Pfalzgrafen in der Fehde), um den Konflikt dauerhaft beizulegen. Zotz sieht dies als Indiz eines „die beiden Zweige des Welfenhauses überspannendes Gesamtbewusstsein[s]“. Dem möchte ich nur teilweise zustimmen, für mich belegt dieses Verhalten ein weiteres Mal die starke Verzahnung der Einflussgebiete beider Herzöge.[57]
4. Der Kampf um das Erbe Welfs VI.
Der Tod Welfs VII. (1167), der laut Historia Welforum eine viel-versprechende Politik in Italien führte[58], im kaiserlichen Heer bei einem Italienfeldzug Barbarossas machte alle dynastischen Hoffnungen Welfs VI. in Italien zunichte. „Der ältere Welf konnte nach dem Tode seines Sohnes keinesfalls mehr darauf rechnen, von seiner Gattin noch einen Erben zu bekommen, zumal seine Liebe zu ihr gering war und er den Verkehr mit anderen Frauen vorzog.“[59] Demzufolge brach Welf VI. drastisch mit seiner bisherigen Politik und wendete sich verstärkt einem neuen, verschwenderischen Lebensstil zu. Um seine „prachtvolle Hofhaltung“[60] und sein großzügiges Mäzenatentum aufrecht erhalten zu können, beschloß er, seine Rechte und Besitzungen, die für dynastisches Planen sinnlos geworden waren, zu veräußern[61]. Die italienischen Lehen gab er für eine große Geldsumme an den Kaiser zurück, und trat dann in Verhandlung mit Heinrich dem Löwen um die Erbfolge in den schwäbischen Gebieten. Es kam zu einem Abkommen, wonach Heinrich gegen eine finanzielle Aufwendung über die schwäbischen Gebiete verfügen könne. Damit besserte sich das Verhältnis beider Welfen zueinander entschieden. „Der Herzog von Sachsen und Bayern [erschien] für kurze Zeit wieder in den Urkunden seines Oheims.“[62] Allerdings schob der Löwe die Zahlungen immer weiter hinaus, eventuell da er mit dem baldigen Tod des betagten Welfen rechnete und ihm die Gebiete dann automatisch zufallen würden. Mit dieser Taktik verärgerte Heinrich Welf VI., welcher sich daraufhin seinem anderen Neffen, Friedrich I. zuwendete, um ihm die Gebiete zu vermachen. Friedrich I. zeigte beträchtliches Interesse an diesen Gebieten; denn 1167, als Welf VII. starb, ließen auch andere Erbanwärter aus Süddeutschland ihr Leben, worauf Barbarossa diese Todesfälle zur Vergrößerung seines eigenen Gebietes nutzte. Friedrich trat die „Nachfolge der Grafen und Herren von Donauwörth, Biberach, Herrlingen, Schweinhausen, Warthausen, Schwabegg, Kaufbeuren, Lenzburg [und] Pfullendorf“[63] an. Dabei stieß er territorial auch an den Bodenseeraum, wo vormals die Welfen die vorherrschende Macht waren.[64] Gleichzeitig wollte der Kaiser „diesen Machtzuwachs seines Vetters [Heinrich der Löwe, der Verf.] in engster Nachbarschaft zur Territorialgewalt des staufischen Hauses [...] verhindern“[65]. Friedrich zahlte unverzüglich an Welf und sicherte sich somit die Gewalt über die betreffenden Gebiete. Welf VI. erhielt jedoch einen Teil des Eigengutes als Reichslehen vom Kaiser zurück, was seine Position im Reich bis zu seinem Tode sicherte. Dieses Einvernehmen führte zum endgültigen Bruch Heinrichs des Löwen mit Welf VI. und Friedrich I., was sich in dem etwa gleichzeitig aufbrechendem Konflikt zwischen Heinrich und Barbarossa wiederspiegelt. Friedrich bat den Löwen in Chiavenna um Unterstützung für seinen Italienfeldzug, worauf dieser ihm trotz kaiserlichen Kniefalles (!) jede Hilfe verweigerte, außer wenn er Goslar als Gegenleistung erhielte. „Der Verlauf der Unterredung und die unnachgiebige Haltung des Löwen machten deutlich, dass dieser dem Kaiser nicht wie ein Lehnsfürst dem König als dem obersten Lehnsherrn, sondern wie ein gleichberechtigter Partner gegenübertrat, der für eine freiwillige Hilfeleistung einen entsprechenden Preis forderte.“[66] Darauf ließ sich Friedrich I. Barbarossa nicht ein, die Freundschaft war aufgekündigt.
Die Folgen blieben auch nicht aus, bereits im Jahre 1179 begannen die Prozesse gegen Heinrich den Löwen aufgrund seines wiederholten Nichterscheinens auf den Hoftagen zu Worms, Magdeburg und Würzburg. Über der vorher fast königsgleich auftretenden Heinrich wurde die Reichsacht verhängt, und seine Reichslehen werden ihm entzogen[67]. Wie vergiftet das Verhältnis zwischen Heinrich und seinem Oheim Welf VI. gewesen sein muß, zeigt Hechberger: er ist der Auffassung, dass „der Herzog [Welf VI., der Verf.] möglicherweise sogar mit auf der Richterbank [saß], als Heinrich der Löwe von seinen schwäbischen Standesgenossen verurteilt wurde.“[68] Nach seiner Unterwerfung unter die Gnade des Königs im November 1181 wurde die Acht aufgehoben und Heinrich erhielt seine Allodialgüter zurück. Die Herzogtümer und Grafschaften blieben jedoch aberkannt. Nach mehrjährigen Aufenthalten bei seinem Schwiegervater Heinrich II. von England und einem missglückten Versuch, die Abwesenheit Friedrich Barbarossas im Reich zur Wiedererlangung seiner ursprünglichen Macht zu nutzen, starb Heinrich der Löwe am 6.8.1195.
Resümee
Auch wenn Heinrich der Löwe der legitime Nachfolger Heinrichs des Schwarzen war, und die klar dominante Rolle im Welfengeschlecht innehatte, war doch Welf VI., mit großem Selbstbewusstsein ausgestattet, nicht bereit, auf die Macht zu verzichten. Am Ende beider Leben hatte Welf VI. die bessere Position im Reich inne, nicht zuletzt aufgrund seines klugen Einvernehmens mit Friedrich. Das Verhältnis beider Welfen zu den Königen ihrer Zeit hatte stets großen Einfluss auf ihr eigenes Verhältnis zueinander. Aber auch die Rolle Bayerns kann im Verhältnis Heinrichs zu Welf nicht genug betont werden, der Streit um die Besitztümer prägte die gesamte Lebenszeit der Welfenherzöge. Letztlich ist dieser Konflikt auch eine Hauptursache für den Fall des Löwen. Somit bin ich der Meinung, dass ein wirklich dynastisches Empfinden bei beiden kaum ausgeprägt war und die wenigen Indizien auf ein gegenseitiges Unterstützen stets vom politischen Vorteil des Einzelnen bestimmt waren.
LITERATURVERZEICHNIS
A Quellen
König, E. (Hg.): Historia Welforum, (=Schwäbische Chroniken der Kaiserzeit, Bd.1), Stuttgart 1938.
Die Urkunden Heinrichs des Löwen Herzogs von Sachsen und Bayern. ed. von K. Jordan (MGH DD HdL), Stuttgart 1957.
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B Sekundärliteratur
Ahlens, J.: Die Welfen und die englischen Könige 1165-1235, Hildesheim 1987.
Ay, K.-L. (Hg.): Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft, Konstanz 1998.
Ehlers, J.: Heinrich der Löwe. Europäisches Fürstentum im Hochmittelalter, Göttingen 1997.
Hechberger, W.: Staufer und Welfen 1125-1190. Zur Verwendung von Theorie in der Geschichtswissenschaft , Köln 1996.
Hiller, H.: Heinrich der Löwe. Der verhinderte König, Eine Chronik, Frankfurt am Main 1987.
Jordan, K.: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 1980.
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Mohrmann, W.-D. (Hg.): Heinrich der Löwe, Göttingen 1980.
Patze, H. (Hg.): Der Reichstag von Gelnhausen. Ein Markstein in der deutschen Geschichte 1180-1980, Marburg/Köln 1981.
Schneidmüller, B.: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819-1252), Stuttgart 2000.
[...]
[1] Vgl. Baaken, K.: Elisina curtis nobilissima. Welfischer Besitz in der Markgrafschaft Verona und die Datierung der Historia Welforum, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 55 (1999), S. 63-94, hier S. 64.
[2] Vgl. Becher, M.: Welf VI., Heinrich der Löwe und der Verfasser der Historia Welforum, in: Ay, K.-L. (Hg.): Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft, Konstanz 1998, S. 151-172, hier S. 155ff.
[3] Ebd., S. 159.
[4] Vgl. ebd., S. 168-172.
[5] Vgl. Zotz, T.: Heinrich der Löwe und die Welfen in Schwaben, in: Luckhardt, J./ Niehoff, F. (Hg.): Heinrich der Löwe und seine Zeit. Herrschaft und Repräsentation der Welfen 1125-1135, München 1995, S. 69-77, hier: S. 69.
[6] Vgl. Becher, Welf VI., 1998, S. 164 sowie Baaken, K.: Herzog Welf VI. und seine Zeit, in: Jehl, R.(Hg.): Welf VI. wissenschaftliches Kolloquium zum 800. Todesjahr vom 5. bis 8. Oktober 1991 im Schwäbischen Bildungszentrum Irsee, Sigmaringen 1995, S. 9-28, hier S. 11.
[7] Vgl. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S.11.
[8] Jordan, K.: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 1980, S. 22.
[9] Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S.12.
[10] Althoff, G.: Welf VI. und seine Verwandten in den Konflikten der 12. Jahrhunderts, in: Jehl, R.(Hg.): Welf VI. wissenschaftliches Kolloquium zum 800. Todesjahr vom 5. bis 8. Oktober 1991 im Schwäbischen Bildungszentrum Irsee, Sigmaringen 1995, S. 75-90, hier S. 85.
[11] Zum Prozess und der Ächtung vgl. Boshof, E.: Staufer und Welfen in der Regierungszeit Konrads III.: Die ersten Welfenprozesse und die Opposition Welfs VI., in: Archiv für Kulturgeschichte, 70 (1988), S. 313-341, hier S. 313-330.
[12] Schneidmüller, B.: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819-1252), Stuttgart 2000, S. 179.
[13] Zu den Schwierigkeiten einer exakten Datierung der Geburt Heinrichs vgl. Jordan, Heinrich der Löwe, 1980, S. 25.
[14] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 180.
[15] Vgl. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 12.
[16] Ebd.
[17] Vgl. König, E. (Hg.): Historia Welforum, (=Schwäbische Chroniken der Kaiserzeit, Bd.1), Stuttgart 1938, cap. 25, S. 51.
[18] Boshof, Staufer und Welfen, 1988, S. 331.
[19] Vgl. ebd.
[20] Vgl. Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 180.
[21] Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 15.
[22] Vgl. Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 183.
[23] Historia Welforum, cap. 25, S. 50.
[24] Vgl. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 13. Boshof kommt in Ders., Staufer und Welfen, 1988, S. 330 zu dem Schluss, dass „Konrad III. nicht der Rechtsverletzung oder –beugung geziehen werden [kann]. Das Verfahren gegen den Welfen ist formaljuristisch korrekt durchgeführt worden.“
[25] Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 16.
[26] Historia Welforum, cap. 28, S. 55.
[27] Der Brief ist abgedruckt in: Die Urkunden Konrads III. und seines Sohnes Heinrich. bearb. v. F. Hausmann (MGH DD reg. et imperatorum Germaniae, IX), Wien 1969, ND München 1987, Nr. 229.
[28] Ebd., S. 405, Zeile 40.
[29] Ebd., S. 406, Zeile 1.
[30] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 185.
[31] Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 16.
[32] Ebd.
[33] Vgl. Boshof, Staufer und Welfen, 1988, S. 336.
[34] Zotz, Heinrich der Löwe, 1995, S. 69.
[35] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 190.
[36] Vgl. Jordan, Heinrich der Löwe, 1980, S. 48. Für detaillierte Angaben der zahlreichen Begünstigungen, die Welf und Heinrich erhielten, sei der interessierte Leser auf ebd., S. 50-53 verwiesen.
[37] Zotz, Heinrich der Löwe, 1995, S. 70.
[38] Vgl. auch ebd., S. 72.
[39] Vgl. Hechberger, W.: Staufer und Welfen 1125-1190. Zur Verwendung von Theorie in der Geschichtswissenschaft , Köln 1996, S. 289.
[40] Vgl. Störmer, W.: Die süddeutschen Welfen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Herrschaftspolitik, in: Ay, K.-L. (Hg.): Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft, Konstanz 1998, S. 57-96, hier S. 86.
[41] Hechberger, Staufer und Welfen, 1996, S. 288.
[42] Vgl. ebd., S. 289. Die betreffende Urkunde ist in Die Urkunden Heinrichs des Löwen Herzogs von Sachsen und Bayern. ed. von K. Jordan (MGH DD HdL), Stuttgart 1957, Nr. 18 ediert worden.
[43] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 217.
[44] Zur graphischen Verdeutlichung vgl. ebd., S. 230-232.
[45] Vgl. ebd., S. 214f.
[46] Vgl. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 19.
[47] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 215.
[48] Vgl. Hechberger, Staufer und Welfen, 1996, S. 289
[49] Vgl. Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 198, bzw. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 20f.
[50] Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 21.
[51] So sagte Barbarossa beispielsweise Pisa für den Kriegsfall die Unterstützung gegen Welf VI. zu.
[52] Vgl. Historia Welforum, cap. 30f, S. 61-67.
[53] Ebd., cap. 30, S. 61.
[54] Vgl. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 22. bzw. Althoff, Welf VI., 1995, S. 79-84.
[55] Historia Welforum, cap. 31, S. 67.
[56] Zotz, Heinrich der Löwe, 1995, S. 72.
[57] Vgl. S. 8 dieser Hausarbeit.
[58] Vgl. Historia Welforum, cap. 29, S. 57.
[59] Historia Welforum, Continuatio Staingademensis, S. 69.
[60] Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 201.
[61] Vgl. ebd., S. 200-203, bzw. Baaken, Herzog Welf VI., 1995, S. 23.
[62] Hechberger, Staufer und Welfen, 1996, S. 290.
[63] Störmer, Welfen, 1998, S. 91.
[64] Vgl. Jordan, Heinrich der Löwe, 1980, S. 182.
[65] Zotz, Heinrich der Löwe, 1995, S. 72.
[66] Jordan, Heinrich der Löwe, 1980, S. 190f.
[67] Zu diesem Prozess vgl. Heinemeyer, K.: Der Prozeß Heinrichs des Löwen, in: Patze, H. (Hg.): Der Reichstag von Gelnhausen. Ein Markstein in der deutschen Geschichte 1180-1980, Marburg/Köln 1981, S. 1-60. bzw. Schneidmüller, Welfen, 2000, S. 226-236.
[68] Hechberger, Staufer und Welfen, 1996, S. 292. Ähnliche Gedanken hegte auch Jordan, Heinrich der Löwe, 1980, S. 198.
- Citation du texte
- Stefan Solle (Auteur), 2001, Heinrich der Löwe und Welf VI., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108125
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