Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
Vorwort
Einführung
Kapitel I
Grundlagen der Qualitätssicherung
Voraussetzung der Qualitätssicherung
Kapitel II
Patientenzentrierte Werteorientierung
Vorteile für Patienten und Pflegende
Kapitel III
Pflegestandard
Pflegediagnosen
Pflegedokumentation
Kontrolle der Pflegequalität
Pflegevisite
Qualitätszirkel
Fort- und Weiterbildung in der Pflege
Pflegeleitbild
Kapitel IV
Pflegestandard „Ernährung“
Fremdwörterverzeichnis
Quellenverzeichnis
Schlusswort
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
Ich möchte mich in meiner Abschlussarbeit mit dem folgenden Thema auseinandersetzen:
„Beschreiben Sie die Notwendigkeit und Möglichkeit der Qualitätssicherung in ihrer Praktikumseinrichtung.
Erarbeiten Sie einen Pflegestandard für Ihre Einrichtung aus dem Bereich der Ernährung!“.
Während meiner Arbeit in der Sozialstation des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) habe ich diese Bereiche kennen gelernt.
Das Thema „Qualitätssicherung“ bestimmt seit einigen Jahren die Diskussion um soziale Dienstleistungen. Ursachen hierfür sind:
- der zunehmende Wettbewerb von Anbietern sozialer Dienstleistungen untereinander,
- der kritische „Kunde“, der die angebotenen Dienste verstärkt prüft und hinterfragt,
- die Auswirkungen der Bestrebungen von Kostenträgern und Gesetzgebern, Qualitätssicherung verbindlich zu machen.
Mit dem Abschluss von Versorgungsverträgen sind die Träger sozialer Dienstleistungen verpflichtet, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nachzuweisen.
Um auf die Notwendigkeit und Möglichkeit der Qualitätssicherung eingehen zu können halte ich es für wichtig diesen Begriff näher zu erläutern. Daher werde ich meine Arbeit mit einer umfassenden Begriffserklärung als Einführung in mein ausgewähltes Thema beginnen.
Einführung
Die Definition von Qualität lautet wie folgt:
„Beschaffenheit, Güte oder Wert einer Sache oder Dienstleistung. Oft abkürzend im Sinne von guter Qualität verwendet.“ 1
Definition Qualitätssicherung:
„Qualitätssicherung bedeutet Qualitätsverbesserung auf der Grundlage von Qualitätsbeurteilung. Sie umfasst systematische Verfahren, mit denen Qualitätsmängel festgestellt und behoben werden können. Darüber hinaus muss ein Qualitätssicherungs-verfahren seine eigene Effizienz überprüfen können.“ 2
Um zu beurteilen, ob erbrachte Pflege qualitativ gut ist oder nicht, benötigt man Kriterien, an denen man die Pflege „messen“ kann. Es wird verglichen zwischen der Art der geleisteten Pflege und der Art der angestrebten Pflege (= Ist-Soll-Vergleich). Inhaltlich werden hierbei die folgenden Qualitätsaspekte der pflegerischen Berufsausübung berücksichtigt:
Qualität der Pflegemethoden und –techniken
Qualität der Einstellung und des Verhaltens der Pflegekraft gegenüber den Patienten
Qualität der Organisation des Pflegedienstes.
Der Begriff der „Pflegequalität“ bezieht sich also nicht nur auf konkrete pflegerische Verrichtungen am Patienten, sondern immer auch auf die beiden zuletzt genannten Aspekte.
Definition Pflegequalität:
Unter Pflegequalität versteht man den Grad der Übereinstimmung zwischen der tatsächlich geleisteten Pflege und den dafür festgelegten Kriterien in der Pflege, den Pflegestandards (nach Donabedian). 3
Eine hohe Pflegequalität liegt vor, wenn eine größtmögliche Übereinstimmung erreicht wird. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig die große Diskrepanzen* zwischen tatsächlicher Pflege und den Pflegestandards so weit wie möglich zu verringern.
Nur durch Pflegestandards lässt sich die Pflegequalität kontrollieren und verbessern.
In den letzten 10 – 15 Jahren wurden in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens zahlreiche Pflegestandards erstellt. Die, auf Grund dessen mögliche Qualitätskontrolle ist ein Teilaspekt der Qualitätssicherung. Durch die Kontrolle sollen vor allem vermeidbare Mängel aufgedeckt werden, damit sie in einem anschließenden Schritt behoben werden können.
In der folgenden Darstellung sind die Instrumente der Qualitätssicherung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung (Abb.) 1
Kapitel I
In diesem Kapitel möchte ich einiges zu den Grundlagen und Voraussetzungen der Qualitätssicherung sagen. Dies dient dazu, mehr Einblick in diesen Themenbereich zu bekommen.
a) Grundlage der Qualitätssicherung
Die rechtliche Grundlage für Qualitätssicherung stellt der §80 SGB XI dar. In Absatz 2 heißt es dort:
„ Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen; bei stationärer Pflege erstreckt sich die Qualitätssicherung neben den allgemeinen Pflegeleistungen auch auf die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§87) sowie auf die Zusatzleistungen (§88). Die Pflegeeinrichtungen haben auf Verlangen der Landesverbände der Pflegekassen dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder den von den Landesverbänden bestellten Sachverständigen die Prüfung der Qualität ihrer Leistung durch Einzelprüfungen, Stichproben und vergleichende Prüfungen zu ermöglichen. Die Prüfungen sind auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse zu erstrecken. …“
Neben dieser rechtlichen Grundlage gibt es, so sollte es zumindest sein, bei vielen stationären und ambulanten Einrichtungen und deren Trägern auch den eigenen Wunsch einer qualitativ hochwertigen Arbeit sowie deren kontinuierlichen Verbesserungen. Ohne einen solchen Wunsch lässt sich zwar die geförderte Qualitätssicherung verwirklichen, stellt aber auf lange Sicht gesehen kein tragfähiges Fundament, geschweige denn eine Verbesserung dar.
In erster Linie ist somit die Grundlage der Qualitätssicherung die ehrliche Bereitschaft Qualität sichern und verbessern zu wollen. Dafür sind einige Voraussetzungen notwendig, auf welche ich im Folgenden eingehen möchte.
b) Vorraussetzungen der Qualitätssicherung
Damit Qualitätssicherung in einer ambulanten bzw. stationären Einrichtung der Altenpflege überhaupt erfolgen kann, müssen Vorraussetzungen geschaffen werden, welche unabdingbar sind. Davon ist die Leitung einer Einrichtung genauso betroffen wie das gesamte Personal, die Kunden/ Patienten/ Bewohner und deren Angehörigen bzw. Betreuer.
Die Qualitätssicherung vorzubereiten, voranzutreiben und Möglichkeiten zu schaffen, diese auch durchzuführen ist die Aufgabe der Leitung einer Einrichtung und deren Träger. Der Beitrag der Führungsebene ist z.B. die Bereitschaft, Arbeitszeit zur Qualitätssicherung einzuplanen und zur Verfügung zu stellen, dem Prozess der Qualitätssicherung positiv und offen gegenüberzustehen und soweit wie notwendig zu unterstützen.
Von Seiten der Mitarbeiter treten anfangs Widerstände auf, die unbedingt so gut wie möglich zu beseitigen sind. Die Widerstände beinhalten dabei die Sorge von Überforderung und Mehrarbeit. Diese Sorge ist natürlich berechtigt, bezieht sich aber nur auf den Einstieg in die Qualitätssicherung. Auf lange Zeit gesehen soll die Qualitätssicherung aber eine qualitativ höherwertige Arbeit und eine Arbeitserleichterung mit sich bringen. Den Widerständen ist am Besten entgegenzuwirken, indem das Personal bereits bei den Überlegungen zur Qualitätssicherung eingebunden wird.
Die Akzeptanz beim Personal wird durch Aufklärung über Sinn und Zweck erreicht.
Aufklärung ist auch gegenüber Patienten und Angehörigen zu leisten, denn schließlich geht es ja im Besonderen um sie.
Kapitel II
In diesem Kapitel möchte ich über die verschiedenen Gründe für Qualitätssicherung und deren Vorteile sprechen.
Qualitätssicherung betrifft alle Berufsgruppen in einer Pflegeeinrichtung, somit stellt sie Anforderungen an den gesamten Betrieb.
a) Patientenzentrierte Werteorientierung
Die patientenzentrierte Werteorientierung der Pflegekräfte ist grundlegend für die Einarbeitung, Einführung und Durchführung eines Qualitätssicherungsprogrammes in der Pflege. Pflegepersonen sehen den kranken Menschen als Mittelpunkt ihrer beruflichen Arbeit. Sie möchten ihn optimal versorgen und ein Umfeld für ihn schaffen, in welchem er seinen Heimaufenthalt möglichst angenehm und komplikationslos erleben kann. Im ambulanten Bereich heißt es, dass der Kunde bzw. Patient in seinem häuslichen Umfeld so gut wie nur möglich versorgt werden kann, ohne große Störungen seines Privatlebens.
„ Vor diesem Hintergrund geschieht Pflegequalitätskontrolle nicht im Sinne negativ verstandener Kontrolle, sondern im positiv verstandenen Bestreben, eventuelle Schwachstellen in der Pflege zu finden und diese aufzuarbeiten, um damit die Pflegequalität zu steigern.“ 4 Allerdings müssen die Pflegekräfte für die schriftlich fixierte Standardisierung der Pflegemaßnahmen viel Engagement mitbringen und entsprechend viel Bearbeitungszeit einplanen.
b) Vorteile für Patienten und Pflegende
Die Anwendung der Qualitätssicherung, also von Pflegestandards und die Durchführung einer Pflegedokumentation, welche sich an Pflegeproblemen bzw. –diagnosen orientiert, ermöglicht es, die Effektivität der pflegerischen Arbeit einzuschätzen. Eine Pflegehandlung ist nur dann effektiv, wenn durch sie der angestrebte Nutzen tatsächlich erreicht wird. Ein Beispiel für ineffektive Pflegehandlungen sind „Pflegerituale“, welche aus Tradition vollzogen werden, obwohl der Nutzen nie nachgewiesen wurde (z.B. Einreiben mit Franzbranntwein zur Pneumonieprophylaxe*).
Allerdings können Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie z.B. Erstellen von Pflegestandards nie eine wissenschaftlich fundierte Pflegeforschung ersetzen.
Positive Nebeneffekte, welche sich aus der schriftlichen Festlegung von Pflegeinhalten ergeben sind:
⇒ Kommunikation mit fachfremden Stellen, wie z.B. Verwaltung, wird erleichtert Pflegediensten gelingt es besser, sich gegenüber der Betriebsleitung in seiner tatsächlichen Rolle als wichtiger Leistungserbringer (nicht als „Hauptkostenverursacher) darzustellen.
Man kann inhaltlich differenzierte Leistungsprofile der Pflegeberufe erstellen, welche dann unter Kostengesichtspunkten beleuchtet werden. Dadurch wird deutlich, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um hohe Pflegequalität zu erreichen und auch beizubehalten. 5
- Die Reflexion und Diskussion der Pflegepersonen über die tägliche Arbeit und deren Ablauf führt zu mehr Interesse an Fort- und Weiterbildung, weil eventuelle Wissensdefizite erkannt werden und die Pflegepersonen diese aufarbeiten möchten.
- Durch die Aktualisierung des beruflichen Wissens erfolgt meist die Erhöhung des beruflichen Selbstwertgefühls.
- Außerdem steigt das Interesse an angewandter Pflegeforschung und deren Ergebnissen.
- Darüber hinaus wird durch Pflegestandards die Kontinuität* der Pflege trotz des Schichtdienstes und in Urlaubszeiten gewährleistet.
Insgesamt kann man sagen, dass durch die Qualitätssicherung eine allgemeine Steigerung der Pflegekompetenz zu erwarten ist.
Alle diese Vorteile gewinnen nur vor dem Hintergrund des Patientennutzens an Sinn.
„Pflegeforschungsergebnisse aus den Niederlanden zeigen, dass sich mit einer verbesserten Arbeitsweise der Pflegekräfte auch das Wohlbefinden der Kunden/ Patienten vergrößert.“ 6
Kapitel III „Instrumente der Qualitätssicherung“
Abb. 1 zeigt alle wichtigen Instrumente der Qualitätssicherung, welche in der Pflege angewandt werden. Ich werde diese Instrumente näher erläutern und gleichzeitig auch auf meine Praktikumseinrichtung beziehen.
1) Pflegestandards
Pflegestandards legen das Niveau und die Qualität der Pflege fest. Somit sind sie die Grundlage der Qualitätssicherung. Außerdem verbessern sie die Pflege.
„ Ein Pflegestandard ist eine ‚gültige präzise Richtlinie für die Qualität eines bestimmten Aspektes der Pflege. Diese Richtlinie enthält Kriterien, mit denen die Effektivität dieses Aspektes evaluiert (bewertet) werden kann.’ 7
Mit Präzision ist hier gemeint, dass Pflegestandards in einer pflegerischen Einrichtung verbindlich eingeführt werden, damit jede dort tätige Pflegeperson sich daran halten muss und nicht tun und lassen kann, was sie möchte. Hinter dem Begriff Präzision verbirgt sich zum einen, dass der Standard eindeutig formuliert sein muss und zum anderen, das seine inhaltliche Festlegung durch die Pflegeforschung wissenschaftlich fundiert* ist.
Der Pflegestandard ist eine Richtlinie, kein starrer roter Faden, von dem die Pflegeperson nicht abweichen darf. Ein Standard ist zwar verbindlich für alle und die Pflegekraft muss zu allererst von der im Pflegestandard genannten Methode ausgehen, allerdings ist es ihre Pflicht die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten anzupassen. Auf diese Weise ist die individuelle Pflege erst möglich.
In einem Pflegestandard wird das gesamte, sehr umfangreiche, Gebiet der Pflege in kleine Aspekte eingeteilt. Jeder dieser kleinen Aspekte kann detailliert und präzise beschrieben werden.
Der Begriff „Evaluation“ hat im Deutschen die Bedeutung „Bewertung“. Hierbei handelt es sich um die Kontrolle des Erfolges der Pflege. In jedem Pflegestandard muss festgelegt werden, unter welchen Umständen und bei welchem Ergebnis die vorgegebene Methode erfolgreich war. Falls es keinen Erfolg gab, beschreibt der Standard Möglichkeiten, wie es nun zu handeln gilt.
In einem Pflegestandard legt die Einrichtung den Grad der Qualität fest, welcher mit der durchgeführten Pflege erreicht werden soll. Er muss optimale Ziele und Methoden vorschreiben, deren Nichteinhaltung oder Nichtdurchführung zu Pflegemissständen und Pflegefehlern führen kann.
Der Vorteil für den Patienten in der Anwendung eines Pflegestandards besteht darin, dass sie angemessene und individuell ausgerichtete Pflege erhalten. Für die Pflegekräfte besteht der Vorteil in einer erheblichen Erleichterung der täglichen Arbeit. Natürlich erfordert die Entwicklung der Standards zuerst einen gewissen Aufwand an Zeit und Arbeit seitens der Pflegekräfte. Mit Erleichterung ist z.B. die Vereinfachung der Dokumentation gemeint. Nicht jeder Handgriff muss schriftlich fixiert werden. Ausreichend ist ein Kürzel, wie z.B. „n.S“. (nach Standard).
Außerdem fühlt sich das Pflegepersonal aufgrund der wissenschaftlich fundierten Fakten des Standards sicherer bei der Durchführung der Arbeit.
Ein Großteil der unterschiedlichen Arbeitsabläufe wird durch den Pflegestandard vorgeplant und kann daher schnell und routiniert durchgeführt werden.
Für das Pflegepersonal wird die Leistung ihrer Arbeit messbar gemacht. Durch den Standard werden Art und Umfang auch nach außen ersichtlich und messbar. Man kann exakt nachweisen, welche Leistung in der Pflege für eine hohe Pflegequalität notwendig ist. Die Forderung nach einem günstigeren Personalschlüssel, d.h. mehr Personal, ist mit genauen Fakten begründbar. Somit kann man sagen, dass Pflegestandards auch als Grundlage zur Personalbedarfsrechnung herangezogen werden können.
Im Folgenden werde ich die 3 häufigsten Arten von Pflegestandards näher erläutern.
Viele Pflegestandards, welche in pflegerischen Einrichtungen erarbeitet werden enthalten gleichzeitig Struktur-, Prozess- und Ergebnisstandards.
1. Strukturstandards.
Dies geben Antworten auf die Frage: Wer macht was, wo und zu welcher Zeit?
Im weitesten Sinn beziehen sie sich auf die Organisation des Pflegedienstes. Hier kann z.B. die Mindestanzahl der Pflegekräfte auf einer Station während einer Schicht erfasst werden oder auch welche Arbeiten nur vom Pflegefachpersonal ausgeführt werden dürfen. Andere mögliche Kriterien sind: Pflegehilfsmittel, bauliche Voraussetzungen, Personalqualifikaion und das Angebot an Fort- und Weiterbildungen.
2. Prozessstandards
Sie geben Antwort auf die Frage: Wie und mit welchen Mitteln wird etwas getan?
Sie beziehen sich auf die genauen Pflegehandlungen während eines gesamten Pflegeprozesses, also auf Informationssammlung, Problemdarstellung, Pflegezielsetzung und -planung, Durchführung, und erneute Pflegezielsetzung. Hierbei wird festgeschrieben, welche Pflegeprozessqualität von der Einrichtung erreicht werden kann.
3. Ergebnisstandard
Von ihnen erhält man die Antwort darauf, wozu etwas gemacht wird und welches Ergebnis damit erreicht werden soll. Diese werden auch als „Outcome- Standards“ bezeichnet. Hierbei wird sich auf das Resultat einer pflegerischen Handlung bezogen. Somit kann ermittelt werden, in welchem Umfang die angestrebten Pflegeziele erreicht werden konnten und warum dies evtl. nicht geschah.
Weitere Möglichkeit einen Pflegestandard einzuteilen, bestehen in der Unterscheidung von Einzelstandards und Standardpflegeplänen sowie individuellen Pflegeplänen.
Ein Einzelstandard bezieht sich auf den Ablauf einer ganz bestimmten Pflegehandlung, wie z.B. Insulininjektion. Dagegen beschreibt der Standardpflegeplan das Vorgehen bei bestimmten Pflegediagnosen, Krankheiten oder auch anderen pflegerisch wichtigen Symptomkomplexen z.B. Patientenpflege bei Schlaganfall.
Der Individuelle Pflegeplan wird für einen ganz bestimmten Patienten erstellt. Hier legt man fest, welche Einzelstandards und welche Standardpflegepläne bei genau diesem Patienten genommen werden und inwieweit von diesen Standards abgewichen wird und warum.
Natürlich gibt es auch Risiken bei der Benutzung von Pflegestandards. Diese könnten z.B. den Charakter einer Dienstanweisung haben.
Das kann dazu führen, dass:
⇒ sich Pflegekräfte in Sicherheit wiegen und der Meinung sind, dass, wenn sie sich strikt an den Standard halten, sie qualitativ sehr gute Pflege leisten.
⇒ Pflegeprobleme, welche nicht im Standard festgehalten sind, nicht erkannt werden.
⇒ durchgeführte Pflegemaßnahmen bei einem Patienten die gegenteilige Wirkung haben, aufgrund seiner Erkrankung
In meiner Praktikumseinrichtung liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt 16 selbst ausgearbeitete Pflegestandards vor, welche die Pflegedienstleitung (PDL) [Schwester(Schw.) Angela Kewitsch] in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und der PDL der ASB- Sozialstation Bad Kleinen [Schw. Marlies Fromm] zusammengestellt hat. In unserer Einrichtung wurden verschiedene Qualitätszirkel gegründet. Schw. Angela, gleichzeitig Qualitätsmanagement-beauftragte für den ASB Wismar, bildet zusammen mit Schw. Marlies einen Zirkel, welcher für alle wichtigen Prozesse* Standards entwickelt. Es gibt konkrete Richtlinien für alle Einrichtungen des ASB, welche Standards erarbeitet werden müssen. Diese haben dann auch ganz bestimmte Formvorschriften.
Jeder Prozessstandard besteht aus 3 Teilen:
a) Stammblatt
Das Stammblatt enthält die wichtigsten Eckdaten eines Prozesses:
- die Bezeichnung des Prozesses,
- der für den Prozess Verantwortliche,
- die Kunden,
- der Auslöser des Prozesses,
- die Ziele, die mit dem Prozess erreicht werden sollen.
Die Festschreibung der Ziele sowie die Kriterien, anhand derer beurteilt werden soll, ob die Ziele erreicht wurden, bilden das Herzstück eines jeden Standards. Erst durch die Festlegung der konkreten Ziele und der Prüfkriterien wird die Qualität, die man erreichen will, messbar.
b) Flow- Chart*
Der Flow- Chart stellt den Prozess in seinem zeitlichen Ablauf dar. Er dient dazu, alle Einzelschritte des Prozesses übersichtlich und vollständig darzustellen. Dabei erhält jeder Prozessschritt ein Rechteck, ein Oval oder eine Raute(Diese Zeichen werden speziell für Standards in Einrichtungen des ASB vorgeschrieben). Diese Formen haben jeweils eine ganz bestimmte Bedeutung. Mit etwas Übung kann auf einen Blick erkannt werden, aus welchen Teilen der Prozess besteht, ob er lang oder kurz ist und wie viele Entscheidungen dazu gehören.
c) Prozessschritt- Tabelle
Bei der Prozessschritttabelle handelt es sich um eine Form der Darstellung von Qualitätsstandards. Im Mittelpunkt stehen die klare Darstellung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie das Aufzeigen von –„Hilfsmittel und strukturellen Voraussetzungen“- und die Formulierung der Ergebnisqualität.
Diese drei Blätter sind für jeden Prozessstandard anzufertigen. Daneben können weitere Unterlagen Bestandteil des Standards sein z.B. Formulare, Checklisten, Übersichten etc.
2. Pflegediagnosen
Definition Pflegediagnosen nach NANDA:
„Eine Pflegediagnose stellt eine klinische Beurteilung der Reaktionen eines Individuums, einer Familie oder einer Gemeinde auf aktuelle oder potentielle Gesundheitsprobleme/ Lebensprozesse dar. Pflegediagnosen bilden die Grundlage für die Auswahl von pflegerischen Interventionen*, um die aufgestellten Ziele und erwünschten Pflegeergebnissen zu erreichen, für die die Pflegeperson verantwortlich ist.“ 8
Bis heute hat die NANDA mehr als 100 verschiedene Pflegediagnosen formuliert. Diese werden ständig ergänzt und geprüft, um ein einheitliches Klassifikationskonzept für den Bereich Pflege zu erarbeiten.
Es gibt 2 Formen von Pflegediagnosen. Zum einen aktuelle Pflegediagnosen, welche einen Zustand beschreiben, der durch Hauptkennzeichen und Symptome nachweisbar ist. Diese Diagnose besteht aus Pflegediagnosetiteln, Kennzeichen und Symptomen sowie äthiologischen* Faktoren. Zum anderen gibt es Hochrisiko- und Gefährdungspflegediagnosen, welche aus Pflegediagnosetitel und mit dem Zustand in Verbindung stehenden Risikofaktoren bestehen.
Pflegediagnosen verbessern die Kommunikation untereinander, da jede Pflegeperson weiß, was sie unter einer bestimmten Diagnose zu verstehen hat. Sie ermöglichen standardisierte Pflege bei entsprechend wissenschaftlich gestützten Ergebnissen. Außerdem wird eine Abgrenzung des Fachgebietes erreicht, da die Pflegekraft dafür verantwortlich ist, die Pflegediagnosen und die darauf abgestimmten Maßnahmen zu erstellen. Durch Pflegediagnosen kommt es zu einer Strukturierung von pflegerischem Wissen durch die Erarbeitung eines Klassifikationssystems. Es ist auch möglich, Pflegeprobleme zu identifizieren, welche sowohl mit der medizinischen Diagnose zusammenhängen als auch davon abhängig sind.
Die PDL hat für meine Praktikumseinrichtung ein eigenes Pflegediagnosen- Protokoll ausgearbeitet.
Ich werde es zur Ansicht der Arbeit beifügen.
3. Pflegedokumentation
Das Ziel der Pflegedokumentation ist, dass sie für jeden Patienten einzeln angelegt wird. Dokumentierte Pflege optimiert* den Pflegeprozess und dient der unmittelbaren Qualitätssicherung. Dokumentation ist für patientenorientierte Pflege unerlässlich. Sie ist unentbehrliche Grundlage dafür, ausreichend über den Patienten, seine Gewohnheiten, Fähigkeiten und Einschränkungen informiert zu sein und in seinem sowie im Sinne größtmöglicher Pflegequalität zu handeln. Die Leistungen des Pflegedienstes, die Kooperation mit anderen Diensten, Ärzten etc. und den Angehörigen werden durch die Pflegedokumentation transparent. Dokumentierte Pflege sichert MitarbeiterInnen im Falle von Streitigkeiten gegenüber Dritten ab.
Dokumentation dient der Sicherung von Pflege, dem Informationsfluss, dem Leistungsnachweis, der Überprüfung von Pflegequalität, der juristischen Absicherung pflegerischen Handelns und als Beweismittel.
Zur Pflegedokumentation gehören sämtliche Unterlagen, in denen patientenrelevante Daten abgelegt, gespeichert oder schriftlich fixiert werden.
Jede Dokumentation unterliegt dem Rechtsstand einer Beurkundung und dem Datenschutz. Einträge mit Bleistift sind in Dokumentationen nicht statthaft. Das Überkleben und Retuschieren* in Dokumentationen entspricht einer Urkundenfälschung und ist ausdrücklich zu unterlassen.
Die im Leistungsnachweis dokumentierten Maßnahmen müssen den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gesondert zu dokumentieren.
Als Leitsatz für jede Dokumentation gilt: „Alles was am, mit und für den Patienten erbracht wird, muss dokumentiert werden.“
Für wen wird dokumentiert?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
18 Regeln für die Dokumentation
1. Die Dokumentationsunterlagen werden grundsätzlich von der PDL (stellv. PDL) oder einer eingearbeiteten Pflegefachkraft zusammengestellt und überprüft.
2. Die Dokumentation darf nicht beiläufig erledigt werden, denn sie ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege.
3. Eintragungen müssen im Anschluss, also direkt nach der Pflege, vorgenommen werden.
4. Nachträglich gemachte Eintragungen müssen als solche kenntlich gemacht werden.
5. Alle Eintragungen müssen leserlich, verständlich, vollständig ausgeschrieben und präzise sein.
6. Es werden alle Angaben benötigt, damit die Behandlung oder Pflege konstant und aktuell weitergeführt werden kann.
7. Eintragungen dürfen nur mit einem dokumentenechten Stift erfolgen.
8. Falsche Eintragungen müssen leserlich bleiben, daher dürfen diese nur mit einem waagerechten Strich entwertet werden.
9. Alle Aufzeichnungen, Tätigkeiten, Informationen und Geschehnisse müssen zurückverfolgt werden können (Wie, Wann, von Wem wurde eine Anordnung getroffen, Wer hat sie dokumentiert, Wer hat sie ausgeführt)
10. Es ist zu dokumentieren, welcher Pflegestandard bei der durchgeführten Pflege-maßnahme verwendet wurde.
11. Weichen Tätigkeiten von dem Pflegestandard ab, muss diese Abweichung immer vermerkt werden.
12. Wenn kein Standard vorliegt, muss jede einzelne durchgeführte Pflegemaßnahme dokumentiert werden.
13. Es darf nur derjenige dokumentieren, der die Tätigkeit auch wirklich ausgeführt hat.
14. Telefonische Anordnungen des Arztes müssen mit dem Zusatzvermerk TA gekennzeichnet werden.
15. Telefonische ärztliche Anordnungen müssen von der Pflegekraft wiederholt und durch den Arzt bestätigt werden. Diese Wiederholung ist zu dokumentieren.
16. Diagnosen und Therapien dürfen grundsätzlich nur vom Arzt dokumentiert werden.
17. Die Patientendokumentation verbleibt in der häuslichen Umgebung des Patienten.
18. Die Pflegedokumentation wird 30 Jahre aufbewahrt.
Im Zuge der Implementierung* eines Pflegemodells hat meine Praktikumseinrichtung ein zeitgemäßes Pflegedokumentationssystem eingeführt. Es wird das System von „Buchner und Dan“ benutzt.
Folgende Formulare werden hiervon von meiner Praktikumseinrichtung eingesetzt:
- Beratungsbögen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
„Nachweis über einen Pflegeeinsatz“ Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. So können Defizite frühzeitig entdeckt und ihnen entgegengewirkt werden.
- Bestimmung des Pflegeaufwandes
Dieses Formular ist für den internen Gebrauch gedacht. Die hier vorgegebenen Werte sind Richtlinien vom MDK. Mit diesen Werten kann man den IST – Pflegeaufwand zum Bestimmungszeitpunkt vergleichen. So ist man für die nächste Pflegeeinstufungsverhandlung gut vorbereitet.
- Bilanz
Dient der Dokumentation von Flüssigkeitsein- & -ausfuhr eines Patienten. Es wird überwiegend dann eingesetzt, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass der Elektrolythaushalt* und / oder der Wasserhaushalt entglitten sind.
- Biographie
Es ist sinnvoll, lebensgeschichtliche Daten eines Patienten zu kennen. So wird eine ganzheitliche Pflege gewährleistet. Außerdem erhalten unterschiedliche Mitarbeiter leichter einen positiven Zugang zum Patienten.
Dokumentiert werden hierbei:
- Lebensweg
- Lebensereignisse
- Zeitgeschehen und derzeitige Lebenssituation
- BZ – Profile
Dieses Formular erlaubt die lückenlose Verfolgung von Blutzuckermessungen und der Vergabe von Insulineinheiten über einen bestimmten Zeitraum.
- Berichteblätter
Sie sind zur Sicherung des Informationsflusses da.
Inhalt: - Beobachtungsergebnisse bezüglich des/r Patienten/In
- Informationen für andere Mitarbeiter
- Reaktionen des/r Patienten/In bezüglich eigener Erkrankungen
- Auswirkungen aller geleisteten pflegerischen Maßnahmen
- Veränderungen des Patienten
- Dokumentation aller Vorkommnisse, die sich während oder zwischen zwei Pflegeeinsätzen bezüglich der Pflege ergeben haben
- Tätigkeiten, die von der Pflegeplanung abweichen
- Veränderungen im Gesundheitszustand des Patienten
- Datum und Handzeichen der aufzeichnenden Pflegekraft
- Blattnummer
- Diabetesblatt
Es enthält die Durchführung der ärztlichen Anordnung und die Beobachtungen dazu. Probleme, Ressourcen* und Ziele liegen in der ärztlichen Verantwortung.
- Durchführungskontrolle
Die in der Pflegeplanung festgelegten Maßnahmen müssen durchgeführt und dokumentiert werden.
Außerdem werden die Tätigkeiten, die während eines Einsatzes beim Patienten erbracht wurden, mit Handzeichen und Datum der jeweiligen Pflegekraft versehen.
- Dekubitusprophylaxe*
Dieses Formular bildet die modifizierte* Norton–Skala ab. Damit beurteilt man regelmäßig den Patienten hinsichtlich seiner Dekubitusgefährdung.
Detaillierte Erläuterungen bei der Benutzung der Skala erleichtern die Feststellung der Risikogefährdung.
Die regelmäßigen Erhebungen werden übersichtlich im Verlauf dokumentiert, so dass man jederzeit einen Überblick über die Risikogefährdung erhält.
- Dekubitus* – Behandlung
Dieses Formular ist für eine genaue Beschreibung des Druckgeschwüres. Es werden hierbei Wundort, Länge, Tiefe, Breite, Wundränder, Spezifikationen* und entsprechende Maßnahmen festgehalten.
Durch den tabellarischen Aufbau erhält man eine Übersicht über den Behandlungs- verlauf.
- Dekubitus–Risikoeinschätzung nach der Braden–Skala
Die Braden–Skala ist ein neues Instrument zur Bewertung des Dekubitusrisikos.
Die Risikofaktoren, sensorisches* Empfindungsvermögen, Feuchtigkeit, Aktivität, Mobilität, Ernährung sowie Reibungs- und Scherkräfte werden untersucht und bewertet.
Ein erhöhtes Risiko liegt bei 15 Punkten und weniger, ein hohes Risiko liegt bei 9 Punkten und weniger vor.
Man verringert das Risiko des Patienten durch die regelmäßige Verwendung der Skala.
Die Braden–Skala schult gleichzeitig die Beobachtungsfähigkeit der Pflegekräfte und sichert die Pflegequalität.
- Evaluation* / Qualitätsbeurteilung
Mit diesem Dokumentationsblatt nehmen sie mühelos sowohl eine Qualitätsbeurteilung / Evaluation des Gesamt – Pflegezustandes des Patienten als auch eine Beurteilung des Verlaufs in den einzelnen Kriterien des jeweiligen Pflegemodells* vor. Die in der Pflegeplanung festgelegten Kontrolltermine werden hier ausgewertet. Je höher die Summe der Bewertungszahlen ist, desto schlechter ist der Gesamtpflegezustand. Durch Verbindung der einzelnen Punkte erhält man eine Verlaufskurve.
Dieses Blatt eignet sich besonders gut zur Dokumentation des Pflegezustandes und zur Veranschaulichung des Verlaufes. Auf einen Blick erkennt man die Notwendigkeit von Veränderungen in der Pflegestufe.
Dieses Blatt kann ebenfalls zur Überprüfung des Pflegeverlaufs bei einer Pflegevisite eingesetzt werden. Pflegeplanung und Erfolgskontrolle werden so erleichtert.
- Hygieneblatt
Das Dokumentationsblatt Hygiene dient der Übersicht über alle durchgeführten hygienischen Maßnahmen bei einem speziellen Patienten.
- Injektionsplan
Es werden alle verordneten Injektionen* und Infusionen* mit Konzentration, Verabreichungsuhrzeit und Verordnungszeitraum dokumentiert.
Auf diese Weise wird die Behandlungspflege fachlich richtig dokumentiert.
- Inkontinenzversorgung / Toilettentraining
Dieses Formular gibt einen umfassenden Überblick über alle Inkontinenz*- bzw. Toilettenaktivitäten eines Patienten über den Zeitraum eines Monats.
- Krankenbeobachtung
Dieses Heft enthält die wichtigsten Punkte zur Beobachtung des Patienten, um ernste Erkrankungen schnell zu erkennen oder um prophylaktische Maßnahmen rechtzeitig anzubringen.
Es wird an die Mitarbeiter, aber auch an Angehörige und Patienten als Hilfestellung weitergegeben.
- Dokumentationsformular „Kontrakturenprophylaxe*“
Alle prophylaktischen Maßnahmen können detailgetreu eingetragen und verfolgt werden.
- Medikation
Dieses Blatt gibt eine detaillierte Übersicht über alle verordneten Medikamente
- Verabreichungsform, Dosierung und Häufigkeit
- Tabletten, Tropfen, Spritzen (i.m., s.c.)
- Bedarfsmedikation* mit Indikationsangabe (Arzt)
- Absolut wichtig: - Handzeichen von Pflegekraft und Arzt
- Datum und Zeit der Verabreichung
So ist man jederzeit in der Lage verantwortlich die Medikamente aufzustellen.
- Ärztliche Verordnung
Dieses Dokumentationsblatt bietet eine Übersicht übe alle ärztlich angeordneten Maßnahmen oder ärztlich verordneten Behandlungen mit Ausnahme der Medikationsgabe. Damit haben sie alle Behandlungspflegen im Überblick.
- Leistungsnachweis Krankenkasse
Dieses Blatt erleichtert die Dokumentation der Behandlungspflege zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Nicht aufgeführte Behandlungspflege gem. §37 II SGB V können ebenfalls in den freien Spalten dokumentiert werden.
Tätigkeiten, die während eines Einsatzes beim Patienten erbracht wurden, werden mit Handzeichen und Datum der jeweiligen Pflegekraft versehen.
- Pflegeplanung
Dieses Dokumentationsblatt stellt die klassische Pflegeprozessplanung dar. Pflegeprobleme, Pflegeziele, Ressourcen und durchzuführende Pflegemaßnahmen werden in den jeweiligen Spalten dokumentiert.
Die Pflegeplanung wird aufgrund der durch den Erstbesuch gewonnenen Erkenntnisse erstmalig erstellt und muss entsprechend der Entwicklung des Pflegeprozesses aktualisiert werden.
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Es ist genau nach den Richtlinien zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit aufgebaut. Damit kann man nachweisen, in welche Pflegestufe der Patient einzustufen ist.
- Stammblatt
Diesem Formular sollen folgende Informationen zu entnehmen sein:
- Angaben zur Person
- Versicherungsdaten, Kostenübernahmeregelung, Pflegestufe
- Kostenform
- Allergien
- medizinische/ therapeutische Versorgungssituation, sowie andere an der Versorgung beteiligte Dritte
- soziale Versorgungssituation
- Aufenthalte in Einrichtungen
- Religion
- Datum, Unterschrift der aufzeichnenden Pflegekraft
- Stundennachweis
Erbrachte Dienstleistungen auf Stundenbasis, die privat mit dem Kunden abgerechnet werden, sind mit dem Stundennachweis zu dokumentieren.
- Schlüsselübergabebogen
Hiermit quittiert man den Erhalt der Wohnungsschlüssel.
Gleichzeitig dient es als Absicherung bei Verlust vor Schadensersatzansprüchen.
- Ulcus* – Behandlung
Eine genaue Beschreibung von Größe, Fläche, Tiefe, Wundzustand und der pflegerischen Maßnahmen und Therapien ermöglicht es jederzeit Auskunft über den Heilungsverlauf einer Ulkus– Behandlung zu erteilen. Dieses Blatt wird zur Sicherung der Pflegequalität genutzt.
- Verlegungsbericht
Der schematische Aufbau des Berichtes sichert die Fortführung der ganzheitlichen Betreuung des Patienten.
- Versorgungsabsprachen
Dieses Dokument dient der Erfassung der notwendigen Versorgung des Patienten. Daraus wird sich dann im Folgenden die tatsächliche Leistung am Patienten ergeben. Alles hier Festgehaltene ist unter Vorbehalt zu betrachten.
- Vitalwerte*
Dieses Formular dient der regelmäßigen Erfassung aller relevanten Vitalwerte. Dabei wird dieses Blatt nur dann benutzt, wenn die Vitalwerte nicht signifikant* von der Norm abweichen.
Weichen die Vitalwerte deutlich von Normalwerten ab, werden spezielle Blätter verwendet.
- Wundversorgung
Diese Blatt erleichtert die strukturierte Erfassung aller Wunden und die Beobachtung des Wundheilungsprozesses.
Die Abbildungen erleichtern das Arbeiten mit Symbolen und minimieren so den Dokumentationsaufwand.
- Lagerungsprotokoll / Lagerung – Schwerstpflege
Das Dokumentationsblatt dient der Erstellung eines Lagerungsprofils sowie der Durchführungskontrolle.
Um die Transparenz* der Pflege in unserer Einrichtung zu sichern, wird eine exakte Pflegedokumentation von allen Mitarbeitern gefordert.
Zum einen werden alle pflegerischen und pflegerelevanten Aspekte in die jeweiligen Dokumentationsmappen eingetragen, zum anderen haben wir Dienstübergabebücher im Eingangsbereich der Station liegen, in welche jeder Mitarbeiter wichtige Informationen für Kollegen notiert, damit diese nicht verloren gehen. Desweiteren gibt es ein Übergabebuch, welches Schw. Angela und die stellvertretende PDL Schw. Martina benutzen. Ist einer der beiden nicht im Dienst werden hier alle wichtigen Informationen des Tages eingetragen, damit keine wichtigen Daten verloren gehen.
Jeder Mitarbeiter hat außerdem die Pflicht bei Dienstantritt und immer wenn er die Sozialstation betritt in den Übergabebüchern Informationen nachzulesen. So können Fehler verhindert werden.
In der allwöchentlichen Teambesprechung, welche jeden Mittwoch ab 13Uhr stattfindet, werden Fehler in der Dokumentation besprochen, um diese in Zukunft zu verhindern.
4. Kontrolle der Pflegequalität
Für die Kontrolle der Pflegequalität sind Pflegestandard, Pflegediagnosen und die Dokumentation sehr wichtig. Im Pflegestandard werden die Ziele der pflegerischen Handlung festgelegt und aus der Pflegedokumentation muss man erkennen, wie weit und wann diese erreicht worden sind. Hat man die Pflegequalität ermittelt, können Defizite in der Pflege beseitigt werden.
Das Ergebnis nach dem Prüfen der Pflegequalität ist die Grundlage für eine weitere Verbesserung der Pflegequalität.
5. Pflegevisite
Die Pflegevisite dient dazu die Pflegequalität einzuschätzen und zu kontrollieren. Außerdem bietet sie die Möglichkeit den Kunden/ Patienten direkt in die Pflege bzw. den Pflegeprozess einzubinden.
„ Bei der Pflegevisite handelt es sich um regelmäßig stattfindende Gespräche zwischen den betreuenden Pflegepersonen und dem Patienten. In einigen Kliniken werden weitere Mitarbeiter wie z.B. Stationsleitung, Pflegeexpertin, Physiotherapeuten oder Pflegedienstleiterin hinzugezogen. In dem Gespräch geht es im weitesten Sinne um den Pflegeverlauf, rückblickend und für die weitere Planung.“ 9
Durch die Pflegevisite soll der Patient gezielt in die Pflege miteinbezogen werden. Seine Ressourcen können so besser erfasst und Informationen direkt vermittelt werden. So fühlt sich der Patient ernst genommen und ist motiviert, weil er aktiv am Geschehen teilnehmen kann.
Außerdem soll die Wirksamkeit der Pflege laufend überprüft und bewertet werden. Dazu ist es notwendig, pflegerische Fragen oder auch Fragen vom Patienten schnell zu klären.
Pflegevisiten sollen regelmäßig durchgeführt werden. Um die Effektivität* zu erhöhen ist es sinnvoll, sich einen Katalog mit Standardfragen auszuarbeiten.
Die Pflegevisite findet am „Patientenbett“ statt, d.h. in unmittelbarer Umgebung des Patienten. Der Patient wird den/ m Teilnehmer/n vorgestellt, dann werden pflegerische Probleme erörtert sowie die Zweckmäßigkeit der geplanten Pflege diskutiert und der Patient dazu befragt.
Die Ziele und Vorteile der Pflegevisite machen deutlich, dass es sich dabei nicht um eine lästige Aufgabe oder eine zusätzliche Belastung handelt.
Mögliche Ziele sind die:
- Erfassung der Pflegeintensität,
- Einstufung in die Pflegestufen,
- Abklärung pflegerischer Fragen,
- Sicherung der Pflegequalität.
Im Sinne der von Donadebian* gegebenen Definition von Pflegequalität dient die Pflegevisite dazu:
- die Strukturqualität* zu erfassen,
- die Prozessqualität* zu reflektieren,
- die Ergebnisqualität* festzustellen.
Nimmt die Stationsleitung oder PDL an den Pflegevisiten teil, kann sie sich vom Pflegeverständnis des Mitarbeiters überzeugen, die Pflegedokumentation überprüfen, konstruktive Kritik üben und Hilfestellung geben. Außerdem kann sie sich einen Überblick über den Einsatz an Pflegehilfsmitteln und –materialien verschaffen, sowie die durch-schnittliche Pflegeintensität und die besonderen Belastungen einer Pflegegruppe oder Abteilung erfassen.
Um die Ziele der Pflegevisite erreichen zu können, müssen einige Rahmenbedingung gegeben sein:
- Pflegedokumentation
- Feste Termine für die Pflegevisite, Einbindung in den Tagesablauf
- Mindestbesetzung der Touren mit Pflegepersonen
- Fortbildung der Mitarbeiter zum Thema „Pflegevisite“ einschließlich Reflexion und Evaluation
Damit die Pflegevisite für die Beteiligten problemlos und langfristig mit geringem Zeitaufwand ablaufen kann, wird sie strukturiert in:
⇒ Vorgespräch
⇒ Visite beim Patienten („am Bett“)
⇒ Nachbesprechung
Beim Vorgespräch wird festgelegt, welche Fragen zu klären sind.
Während der Visite findet ein konstruktiver* Austausch von Informationen statt. Es werden Gemeinsamkeiten betont und möglichst die Ziele und Wünsche des Patienten mit den Zielen und Erwartungen der Pflege zur Deckung gebracht.
Die Nachbereitung dient der Ergebnissicherung.
Der Ablauf der Pflegevisite wird reflektiert und dokumentiert. Dies gilt insbesondere für die Konsequenzen, die sich aus der Pflegevisite ergeben, wie etwa die Umsetzung von Pflegeplänen, ein veränderter Einsatz von Pflegehilfsmitteln und die Information und Beteiligung anderer Berufsgruppen, wie Krankengymnasten oder Ärzten.
Die Erwartungen an die Pflegevisite gehen über die Qualitätssicherung hinaus. Pflegepersonen erhoffen sich von regelmäßigen Pflegevisiten eine Signalwirkung an die anderen Gesundheitsberufe.
Bei einer Pflegevisite möchte die Pflegekraft folgende Dinge in Erfahrung bringen.
→ Ob der/die Pflegebedürftige/r mit dem Pflegedienst und seinen Leistungen zufrieden ist?
→ Sind alle angemessenen Pflegemaßnahmen geplant u / o fachgerecht durchgeführt worden?
→ Werden die Wünsche des / der Pflegebedürftigen hierbei berücksichtigt?
→ Findet aktivierende, klientenorientierte Pflege statt?
→ Entspricht die Wirkung der Pflege den Erwartungen?
→ Wurden Pflegeprobleme beseitigt oder sind neue hinzugekommen und muss die Planung angepasst werden?
→ Sind alle Informationen dokumentiert worden?
→ Leiten Hilfskräfte, die an der Pflege beteiligt sind, die Informationen weiter und reagieren angemessen auf Probleme?
→ Wurde der Grad der Hilfebedürftigkeit in Abständen kontrolliert?
→ Sind pflegende Angehörige sachgerecht in die Pflege einbezogen und von den Profis entsprechend unterstützt worden?
→ Ist die Vernetzung der Beteiligten sinnvoll gestaltet?
→ Und hat der/ die Pflegebedürftige Mitsprache im Pflegeprozess?
Die Pflegevisite ist eine Maßnahme zur Selbstkontrolle des Pflegedienstes durch regelmäßige Überprüfung der Pflege vor Ort.
Pflegevisiten werden in unserer Einrichtung zum einen aus aktuellem Anlass durchgeführt und zum anderen routinemäßig. Pflegevisiten bei Kunden mit der Pflegestufe 1, 2 finden mindestens einmal pro Halbjahr statt. Bei Kunden mit der Pflegestufe 3 ist eine vierteljährlich stattfindende Pflegevisite anstrebenswert. Beim SGB V* findet sie 1x jährlich statt.
Verantwortlich für die Durchführung ist die PDL, Schw. Angela Kewitsch und deren Stellvertretung, Schw. Martina Goldschmidt.
Schw. Angela Kewitsch hat für meine Praktikumseinrichtung ein eigenes Pflegevisitenprotokoll erstellt, welches ich zur Ansicht dazugelegt habe.
6. Qualitätszirkel
„ Ein Qualitätszirkel ist ein interdisziplinärer* Arbeitskreis für Qualitätssicherung. Ihm gehören Mitglieder aus allen Abteilungen eines Betriebes an. Daneben kann zusätzlich ein pflegeinterner Qualitätszirkel bestehen.“ 10
In einem solchen Zirkel wird problemorientiert vorgegangen, d.h. die Mitglieder nennen auftretende Qualitätsmängel in den Arbeitsbereichen und beraten über eventuelle Lösungsmöglichkeiten.
Das gemeinsame Suchen nach einer Lösung für ein Problem führt zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der einzelnen Abteilungen und deren spezifischen Problemen. Mitarbeiter identifizieren sich mehr und mehr mit dem Betrieb und entwickeln eine größere Bereitschaft zu konstruktiver Zusammenarbeit. Beides wirkt sich auf Mitarbeiter und Patienten positiv aus.
Der Qualitätszirkel ist in meiner Praktikumseinrichtung ein internes Instrument zur Qualitätssicherung.
Der Qualitätszirkel verfolgt das Ziel der Weiterentwicklung und der ständigen Aktualisierung qualitätssichernder Maßnahmen im Rahmen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Ziel des Qualitätszirkels ist, betriebliche Probleme zu diskutieren und Verbesserungen vorzuschlagen. Die Motivation und Betriebsverbundenheit der Mitarbeiter soll gestärkt und die Qualität verbessert werden.
Die Zirkel finden alle 3 Monate statt. Ein Zirkel besteht aus 5 bis 10 Mitarbeitern. Die Treffen dauern zwischen 1 und 2 Stunden und finden während oder nach der Arbeitszeit statt. Sie werden als Anwesenheit im Betrieb bezahlt. Die Teilnahme an diesen Zirkeln ist freiwillig. Damit effektive Arbeit im Zirkel möglich ist, leitet jedes Treffen ein Moderator. Wenn fachliche Probleme auftauchen, wird ein Experte um Rat gefragt. Es wird der IST- Zustand analysiert, der unter Einbeziehung rechtlicher und ethischer Grundsätze einem Soll- Zustand gegenübergestellt wird. Die durchzuführenden Maßnahmen entsprechen der Aufgabenverteilung in den Stellenbeschreibungen sowie den dargelegten Arbeits- und Organisationsabläufen. Die Ergebnisse des Zirkels werden schriftlich dokumentiert. Ergebnisse werden dem Inhaber, den Vorgesetzten und allen anderen Mitarbeitern auf der Dienstbesprechung oder per Aushang mitgeteilt.
Die 7 Schritte eines Qualitätszirkels
1. Schritt Abgrenzung des Themas
2. Schritt Bestandsaufnahme der aktuellen Situation
3. Schritt Bestimmung der Problempunkte
4. Schritt Bestimmung eines Katalogs von Anforderungen und Zielen
5. Schritt Konkrete Vorstellungen über die angestrebte Situation
6. Schritt Formulierung von Vorschlägen zur Erreichung der angestrebten Situation
7. Schritt Erstellung eines Abschlussberichts (Qualitätsprofil)
Die ASB- Sozialstation hat sich zu 4 internen Qualitätszirkeln entschieden.
Es handelt sich um 4 Gesprächsrunden von 3 – 4 Mitarbeitern, die i.R. bereits in der üblichen Arbeitssituation miteinander arbeiten. Sie treffen sich auf freiwilliger Basis während der Arbeitszeit, im Zeitraum von einem viertel Jahr. Es werden arbeitsbezogene Probleme besprochen, eigenverantwortliche Lösungsmöglichkeiten gesucht und methodisch gearbeitet (Analyse des Problems, existierende Situation, Entwicklung der Lösungsalternative).
Moderation erfolgt von entsprechend qualifiziertem Personal.
Der Moderator hat folgende Rolle im Qualitätszirkel: Er achtet darauf, dass der Zirkel methodisch arbeitet und begleitet den Gruppenprozess Er leitet den Zirkel vierteljährlich und motiviert die Teilnehmer. Außerdem organisiert er und ist Ansprechpartner für den Zirkel. Er fungiert als Bindeglied zwischen der Leitung, den Zirkeln, der mittleren Ebene und den Mitarbeitern
Zur Qualifikation des Moderators gehört, dass er sich im Bereich Qualitätssicherung und –Entwicklung auskennt. Er kann methodische Arbeitsweisen anwenden und übertragen, kann ein sicheres Klima erzeugen, genießt das Vertrauen sowohl der nicht leitenden Mitarbeiter als auch des leitenden Personals, kann sich inhaltlich in ein Thema hineinversetzen, es schnell durchschauen und inhaltliche Zirkelarbeit und das methodische Vorgehen im Zirkel voneinander trennen.
Jede/r MitarbeiterIn erhält zur Qualitätsverbesserung einen zentralen Stellenwert. Deshalb ist deren großes Engagement und damit ihre ständige Motivation nötig.
Dies kann erreicht werden durch ausreichende und zutreffende Information der Mitarbeiter, eigenes vorbildhaftes Verhalten, langsames Vorgehen in kleinen Schritten bei der Einführung des Qualitätssystems, positives Klima, in dem auch Fehler gemacht werden können und indem man Raum für eigene Ideen zulässt.
7. Fort- und Weiterbildung in der Pflege
„Mit dem Begriff Fortbildung bezeichnet man Maßnahmen, die der ständigen Aktualisierung des beruflichen Wissens einer Pflegeperson dienen (z.B. ein Bobath- Kurs). Bei einer Weiterbildung hingegen werden neue, spezielle Qualifikationen für ein bestimmtes Arbeitsfeld vermittelt (z.B. für den Operationsdienst oder zur Leitung einer Station.“ 11
In der Pflegepraxis haben sich die Anforderungen in den einzelnen Einsatzbereichen spezialisiert und vermehrt. Es ist das Ziel von Fort- und Weiterbildungen die Pflegequalität in diesem Bereich zu sichern. Es muss jeder Pflegekraft ein großes Anliegen sein sich in geeigneter Weise fortzubilden, um immer auf dem neuesten beruflichen Wissensstand zu bleiben.
In meiner Praktikumseinrichtung sind alle internen Fortbildungen im Fortbildungs-jahresplaner ersichtlich. Außerdem werden sie auf Dienstbesprechungen bekannt gegeben.
Interne Fortbildungen dienen der Erweiterung, Vertiefung und Aktualisierung von Kenntnissen und Fähigkeiten. Darüber hinaus dienen diese Fortbildungsmaßnahmen dazu, innerhalb der Einrichtung einen gleichen Wissensstand zu erreichen, in Hinsicht auf aktuelle Informationen bezüglich pflegerischer Techniken und Erkenntnisse und der rechtlichen Situation.
Die Mitarbeiter haben die Verpflichtung, mindestens 4 Fortbildungen in einem Jahr zu besuchen, jede Fortbildung ist zu belegen.
Externe Fortbildungen werden auf Dienstbesprechungen bekannt gegeben und sind im Fortbildungsjahresplaner ersichtlich.
Die Teilnahme an externen Fortbildungen muss schriftlich bei der Pflegedienstleistung beantragt werden. Über Freistellung und Kostenübernahme entscheidet die Pflegedienstleitung. Eine Bescheinigung muss nach besuchter Fortbildung vorgelegt werden.
Alle neuen Erkenntnisse dieser Fortbildung teilt der jeweilige Mitarbeiter auf der nächsten Dienstbesprechung allen Mitarbeitern mit.
8. Pflegeleitbild
Ich habe in diesem Bereich das Pflegeleitbild mit hineingefügt, da es meiner Meinung nach auch einen Anteil an der Qualität der Pflege einer Einrichtung hat. In einem Leitbild wird die Grundeinstellung eines Pflegedienstes festgelegt. Bei der Erarbeitung des Pflegeleitbildes arbeiten so viele Mitarbeiter wie möglich mit, damit alle Aspekte der Arbeit miteinbezogen werden. Dieses dann entwickelte Pflegeleitbild sollte von allen Mitarbeitern in der täglichen Praxis gelebt werden. Mit diesem Leitbild, welches jeder Mitarbeiter kennen sollte, wird den Pflegekräften immer wieder verdeutlicht, welche Werte und Vorstellungen hinter ihrer Arbeit stehen. Arbeitet die Pflegeperson danach wird natürlich auch ein guter qualitativer Standard in der Pflege beibehalten.
„Unsere ASB Sozialstation arbeitet nach dem Leitbild „HELFEN IST UNSERE AUFGABE – MEHR ALS NUR PFLEGE“. Wir verstehen darunter die ganzheitliche Betreuung alter und behinderter Menschen. Es genügt nicht, nur die physischen Defizite eines Menschen zu mindern, sondern sich auch der psychischen und seelischen Nöte anzunehmen.
Der ASB betrachtet es als selbstverständlich, dass ältere Menschen bei der Lösung ihrer Probleme nicht nur gehört werden, sondern dass sie aktiv mitbestimmen und gestalten können. Vorrangiges Ziel ist es, dem alten Menschen so lange als möglich und so lange er es wünscht, die Selbständigkeit in der eigenen Wohnung und der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Mit unserer fachlichen und persönlichen Kompetenz unterstützen wir die Pflegebedürftigen dabei, ihre Gesundheit wiederzuerlangen, Wohlbefinden zu ermöglichen und unterstützen sie in ihrem jeweiligen Lebensprozess.
Wir helfen den Pflegebedürftigen Leid und Gebrechen zu bewältigen und ermöglichen ihnen ein menschenwürdiges Sterben.“ 12
Kapitel IV
Pflegestandard „Ernährung“
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigen alle Pflegebedürftigen, welche aufgrund körperlicher oder geistiger Schwächen nicht selbständig oder nur mit Hilfe essen oder trinken können. Angewiesen zu sein auf Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, bedeutet große bis existentielle Abhängigkeit von anderen. Viele Betroffene erleben neben der Hilflosigkeit der Situation, "gefüttert " zu werden, Schamgefühle und damit verbunden mehr oder weniger große Einbußen des Selbstwertgefühls.
Leistungsinhalt:
- mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferter Warmspeisen)
- Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
- Darreichung der Nahrung
- Entsorgung der benötigten Materialien
- Säubern des Arbeitsbereiches
- Versorgung der Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
- Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker)
- ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
Ziel:
Versorgung des Patienten mit Nährstoffen und Flüssigkeit in der dem Krankheitszustand des Patienten angepassten Form, sowie die Aufrechterhaltung des Stoffwechsels.
Der Pflegebedürftige wird im Rahmen seiner vorhandenen Fähigkeiten bei der Nahrungsaufnahme unterstützt
Maßnahmen:
- individuelle Wünsche des Kunden werden erfragt und mundgerecht vorbereitet
- angelieferte Speisen werden, wenn notwendig, erwärmt
- individuelle Lagerung wird durchgeführt
- ausreichend Getränke werden zu den Mahlzeiten gereicht
Grundsätzliches:
Patient motivieren, wenn möglich selbständig essen lassen. Blinden/seheingeschränkten Patienten erzählen, was es zu essen gibt.
Behandlungen (z.B. Verbandwechsel) nicht kurz vor, während oder kurz nach dem Essen durchführen.
Diäten/Flüssigkeitsbeschränkungen berücksichtigen, Zeiten für Zwischenmahlzeiten beachten.
Bei Medikamentengabe vorgeschriebenen Einnahmezeitpunkt beachten.
Rechtzeitiges Einsetzen der Zahnprothese
Zeit nehmen und das Essen langsam darreichen, sowie Ess- und Trinkhilfen anbieten.
Nachbereitung:
Mundhygiene durchführen (wenn nötig Prothese reinigen). Arbeitsbereich wird gesäubert, benutztes Geschirr gespült.
Dokumentation im Pflegebericht, ggf. Bilanzierung mit Handzeichen und Uhrzeit
Qualifikation
- alle Pflegekräfte
Besonderheiten bei Patienten mit Bewusstseinsstörungen/ Schluckstörungen:
- Lagerung situationsgerecht
- Temperaturkontrolle der Speisen und Getränke
- Schluckreflex überprüfen
- Zahnprothesensitz überprüfen
- Hilfsmittel benutzen (Strohhalm, Schnabeltasse, ...)
- keine Gemische aus flüssiger und halbfester Nahrung geben (haben verschiedene Schluckgeschwindigkeiten -> hohe Aspirationsgefahr)
- Wenig empfehlenswert ist Sprudel -> Flüssigkeits-Gasgemisch
- Dickflüssige Getränke sind leichter zu trinken
Wichtig:
Die geplante Hilfe bei der Nahrungsaufnahme muss auf der Basis der Pflegeanamnese ermittelt werden. Probleme und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Pflegeziele und die Pflegemaßnahmen sind individuell zu beschreiben (Pflegeplanung). Die Entwicklung des Pflegeprozesses ist im Pflegebericht zu dokumentieren und dient der Beurteilung und Anpassung. Die Pflegeplanung und Dokumentation gehört mit zum Leistungsinhalt.
Zusatz: Ernährung per ‚Nahrungssonde’
Indikation:
Patienten mit Schluckstörungen, Bewusstseinsstörungen, Langzeitbeatmung, gastroenterologische* Erkrankungen.
Verabreichungsmöglichkeiten:
- Magensonde (Ernährungssonde)
- PEG*
Sondenkost
- Menge, Zusammensetzung und Häufigkeit nach ärztlicher Anordnung
- Lagerungshinweise für Sondenkost beachten
- Grundsätzlich mit stillem Mineralwasser zubereiten
- Temperaturkontrolle der Sondenkost
- Verdauungsstörungen beobachten
- Sonde vor Nahrungsverabreichung mit 20 - 50 ml mit stillem Mineralwasser, durchspülen.
- Zubereitete Sondenkost sofort verabreichen
Durchführung
- Patient informieren
- Patient entsprechend lagern, wenn möglich Oberkörperhochlagerung
- Händedesinfektion
- Lage der Sonde kontrollieren (Sondenmarkierung)
- Kontrolle des Nahrungstransportes durch vorsichtiges Ansaugen von Nahrungsresten aus dem Magen (bei Mageninhalt über 100 ml 1-2 Stunden Verabreichungspause, erneute Kontrolle, bei Hinweis auf Magenentleerungsstörung Arzt informieren
- angewärmte Sondenkost (30° Celsius) langsam verabreichen
- Spritze portionsweise, maximal 100 ml in 5 bis 10 min
- Schwerkraft (Spritzenzylinder, Beutel, Flasche) 100 ml in ca. 10 bis 15 min
- über Pumpe (kontinuierliche Applikation) 100 ml in 60 min
- Vor jedem Spritzenwechsel Ernährungssonde abklemmen (Luftzutritt, Magenblähung)
- durchschnittliche Portion 200 - 300 ml (ärztliche Anordnung)
- nach Beendigung der Nahrungszufuhr Sonde mit stillem Mineralwasser durchspülen
- Sonde abklemmen oder abstöpseln
- Sondenfixierung überprüfen
Nachbereitung:
- Patient wenn möglich 30 min in Oberkörperhochlage belassen
- Patient lagern nach Standard oder Anordnung
- Material entsorgen
- Arbeitsfläche reinigen, Feucht-Wischdesinfektion
- Händedesinfektion
Dokumentation:
Zeitnah im Patientendokumentationssystem in Pflegedokumentation und bei Sondenernährung in der Rubrik Bilanz
Qualifikation:
1 Krankenschwester / -pfleger; 1 examinierte Altenpfleger/ -in
Fremdwörterverzeichnis
äthiologische Faktoren Ursachen eines Krankheit
Bedarsmedikation Medikamenteneinnahme nur nach Bedarf (z.B. bei Schmerzen)
Dekubitusprophylaxe Maßnahme zur Vorbeugung eines Dekubitus
Dekubitus Druckgeschwür
Diskrepanz Missverhältnis, Widerspruch
Effektivität Wirksamkeit
Elektrolythaushalt Bestand und Verteilung von Elektrolyten (Verbindungen z.B. Säuren, Basen, Salze) im Organismus
Ergebnisqualität Qualität der Auswirkungen vollzogener Arbeitsabläufe
Evaluation Beurteilung
Flow- Chart Flussdiagramm
fundiert sicher begründet, untermauert
gastroenterologisch Magen-Darm-Trakt und umgebende Organe betreffend
Implementierung Einführung
Infusion Einbringen von Flüssigkeiten in den Körper, meist über längeren Zeitraum
Injektion Einspritzung
Inkontinenz Unfähigkeit Harn bzw. Stuhl kontrolliert abzugeben
Intervention Einmischung, Eingreifen
Interdisziplinär mehrere wissenschaftliche Gebiete umfassend
Konstruktiv richtig aufbauend, folgerichtig entwickeln
Kontinuität Stetigkeit, Fortdauer
Kontrakturenprophylaxe Maßnahme zur Vorbeugung einer Kontraktur (Dauerverkürzung eines Muskel bzw. Versteifung eines Gelenkes)
Modifiziert verändert, abgewandelt
optimiert bestmöglich gestalten
PEG Eröffnung des Magens zur Anlage einer äußeren Magensonde zur Ernährung
Pflegemodell Vereinfachte und anschauliche Darstellung pflegerischer Leistungen
Pneumonieprophylaxe Maßnahme zur Vorbeugung einer Lungenentzündung
Prozess die zur Leistungserstellung zu vollziehenden Arbeitsabläufe
Prozessqualität Qualität der zur Leistungserstellung vollzogenen Arbeitsabläufe
Ressourcen Fähigkeit des Patienten zu seiner Genesung beizutragen
retuschieren nachbessern, überarbeiten
sensorisch zu Sinnesorganen/ Wahrnehmung gehörend
signifikant wichtig, typisch
Spezifikation nähere Bezeichnung
Strukturqualität Qualität zeitlich relativ konstanter Merkmale als Voraussetzung qualitativ guter Arbeitsabläufe und -ergebnisse
Transparenz Durchsichtigkeit
Ulkus Geschwür
Vitalwerte Gemessene Körperfunktionen zur Sicherung der Lebensvorgänge (z.B. Puls, Blutdruck)
Quellenverzeichnis
ASB Leitfaden für die Qualitätsentwicklung Ambulante Pflege
Pflege heute: Lehrbuch und Atlas für die Pflegeberufe
- Verlag Urban & Fischer
- Herausgeber -> Arne Schäffler
- 1. Auflage September 1997
Arbeitsbuch Pflegediagnosen
- Idolia Cox Collier, Katheryn E. McCash, Joanne Marino Bartram
- Verlag Ullstein Medical Verlagsgesellschaft mbH & Co.
- Herausgeber -> Jürgen Georg
Pflegestandards – Altenpflege
- Johann Weigert
- 1996
- Brigitte Kunz Verlag
Leitfaden Altenpflege
- G. Mötzing, G. Wurlitzer
- 1998
- Gustav Fischer Verlag
Altenpflege in Ausbildung und Praxis
- Herausgegeben von Ilka Köther und Else Gnamm
- 4. Auflage
- Georg Thieme Verlag
Pflege
- 9. Auflage
- Georg Thieme Verlag
Taschenbuch Fremdwörter
- Horst Leisering Sonderausgabe
- Trautwein Taschenbuch Edition
- Compact Verlag München
Pschyrembel – Klinisches Wörterbuch
- 258. Auflage
- Verlag Walter de Gruyter – Berlin – New York 1998
Schlusswort
Zum Abschluss meiner Arbeit möchte ich sagen, dass mir die Arbeit an diesem Projekt viel Spaß gemacht hat. Während meines Praktikums arbeitete ich mit Schwester Angela häufig an der Entwicklung eines Qualitätskonzeptes für unsere Sozialstation. Hiermit habe ich nun einen noch tieferen Einblick in das Themengebiet der Qualität bekommen. Es hat mir geholfen manche Dinge besser zu verstehen, besonders wenn es um das „Warum?“ geht.
Ich bin mir sicher, dass mir die Erarbeitung dieses Themas in meinem noch folgenden Bildungsweg einiges erleichtern wird.
[...]
1 „Pflege heute“ S. 31
2 „Pflege heute“ S. 31
3 „Pflege heute“ S. 31
4 „Kellnhauer“ S. 245
5 „Hasenfuss“ S. 37
6 „Giebing“ S. 2
7 „Kellnhauer“ S.245
8 „Arbeitsbuch Pflegediagnosen“ S. 5
9 „Pflege“ S. 257
10 „Pflege“ S. 259
11 „Pflege“ S. 260
12 „Pflegeleitbild der Sozialstation des ASB Wismar“
- Citar trabajo
- Annett Prüter (Autor), 2003, Qualitätssicherung in der Stationären/ Ambulanten Altenhilfe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108001
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