Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Vorgeschichte des Konflikts
Kriegsverlauf
Die Schuldfrage
Die Rolle der UNO im Koreakonflikt
Rechtliche Probleme des UN - Einsatzes
Schluss
Literatur
Einleitung
Als Bürger eines Landes, welches in den Wirren nach dem zweiten Weltkrieg im Zuge der beginnenden Spannungen zwischen Ost und West geteilt wurde, und dem das Glück und die Gnade der Wiedervereinigung im Jahre 1990 wi- derfahren ist, sollte man jene Länder nicht vergessen, deren Schicksal noch immer von den Gegensätzen Kommunismus und Kapitalismus geprägt wird. Die folgende Arbeit soll in einem knappen geschichtlichen Überblick das Schicksal des Landes Korea näher bringen, in dem die Menschen bis heute vergeblich auf eine Wiedervereinigung warten.
Des Weiteren soll versucht werden, die Rolle der UNO im Korea - Konflikt, und die rechtlichen Probleme des Einsatzes von UN-Truppen zu untersuchen.
Vorgeschichte des Konflikts
Nachdem Korea über zwei Jahrhunderte hinweg eine strenge Isolationspolitik betrieben hatte, zwang ein 1876 von Japan aufgezwungener Freundschafts- vertrag das Land, sich nach und nach zu öffnen. Gleichzeitig wurde jedoch der japanische Einfluss in Korea immer stärker. Im Jahre 1910 wurde Korea schließlich als annektiertes Gebiet dem japanischen Imperium einverleibt. Bereits vor Ende der Waffenhandlungen des 2. Weltkrieges, wurde auf den Konferenzen von Kairo (November 1943), Jalta (Februar 1945) sowie in Potsdam im Juli 1945 von den vier alliierten Mächten USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion eine Nachkriegsordnung für Korea entwor- fen. Diese sah eine Treuhandverwaltung Koreas durch die alliierten Mächte vor. Nach der Kapitulation der Japaner am 18. August 1945, besetzen sowje- tische Truppen entgegen dieser Vereinbarung den gesamten nördlichen Teil Koreas, was eine Teilung des Landes in eine sowjetische und eine US- amerikanische Besatzungszone zur Folge hatte.1
Verhandlungen zur Einsetzung einer „Joint Commission“, welche bei der Bildung einer gesamtkoreanischen Regierung mitwirken sollte, scheiterten an den gänzlich unterschiedlichen Demokratievorstellungen der drei Westmächte und der Sowjetunion.
Am 17.09.1947 legten die Vereinigten Staaten von Amerika die „Korea- Frage“ offiziell den Vereinten Nationen vor, um eine Lösung für die festgefahrenen Verhandlungen durch die UN zu erreichen.
Die Generalversammlung der UN setzte am 14. November 1947 eine Kom- mission mit dem Namen „United Nation`s Temporary Commission on Korea“ (UNTCOK) ein, die die Durchführung von Wahlen in ganz Korea überwachen sollte.2 Diese Wahlen konnten aber nur südlich des 38. Breitengrades ab- gehalten werden, da die sowjetischen Besatzer den Mitgliedern der Kommis- sion die Einreise in den Nordteil des Landes verweigerten. Nach Durchführung der Wahlen im Südteil des Landes wurde dort am 15.08.1948 die Republik Korea gegründet. Ungefähr vier Wochen später, am 09.09.1948 wurde im Norden die Demokratische Volksrepublik Korea ausge- rufen, welche ein kommunistisches System in Anlehnung an die Sowjetunion darstellen sollte. Damit wurde die Demarkationslinie entlang des 38. Breiten- grades nicht nur zur Grenze zwischen zweien sich feindlich gegenüber ste- henden Staaten, sondern auch zur Grenze zwischen den beiden Machtblö- cken Ost und West.
Nachdem im Sommer 1949 alle Besatzungstruppen aus Korea abgezogen waren, kam es zunächst immer wieder zu kleineren Scharmützeln entlang der Grenz zwischen Nord- und Südkorea. Außerdem wurde vor allem von Seiten des Nordens, aber auch von südlicher Seite massiv Propaganda gegen das jeweils andere System betrieben.
Kriegsverlauf
„Es ist ein paradoxer Tatbestand, dass sich die Krise ausgerechnet in einem Land entzündete, um das sich weder die Vereinigten Staaten noch die Sow- jetunion vor 1945 sonderlich gekümmert hatten.“3 Am 25.06.1950 überfielen nach südkoreanischen Angaben nordkoreanische Truppen die Stellungen des Südens entlang der gesamten Front des 38. Breitengrades. „Nordkorea be- hauptete, Südkorea sei der Angreifer.“4 Am Abend desselben Tages trat der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York zusammen. Nach der Anhörung der UNO - Beobachterkommission und eines Vertreters Südkoreas bezeichnete der Sicherheitsrat Nordkorea als Aggressor und forderte es auf, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen. Der sowjetische Vertreter blieb aus Protest gegen die Anwesenheit des taiwanesischen Vertreters der Sitzung fern, während der jugoslawische Abgesandte die Anhörung eines Vertreters Nordkoreas forderte und sich der Stimme enthielt.5 Dank des Ü- berraschungseffektes und der weit überlegenen Ausrüstung drangen die nordkoreanischen Truppen unterdessen rasch weiter nach Süden vor. Zwei Tage später, am 27. Juni 1950 gab der amerikanische Präsident Truman den Streitkräften seines Landes den Befehl die südkoreanischen Truppen zu un- terstützen. Für den amerikanischen Präsidenten Harry Truman stand „[…]das Prestige der Vereinigten Staaten auf dem Spiel und gleichzeitig die entschie- dene Haltung der freien Welt gegenüber zukünftigen kommunistischen Un- terdrückungsversuchen.“6 „Am selben Tag rief der Sicherheitsrat die UNO- Mitgliedsstaaten auf, Südkorea jede Hilfe zu gewähren.“7 Neben den USA beteiligten sich unter anderem Frankreich, Großbritannien und die Niederlan- de an den militärischen Eingriffen. Trotz des Eingreifens dieser UNO - Trup- pen unter der Führung der USA und dem Oberbefehl des US-Generals Doug- las MacArthur am 30. Juni 1950, wurden diese zusammen mit den Streitkräften Südkoreas bis zum September 1950 auf einen Brückenkopf um Pusan zu- rückgedrängt.
Daraufhin gelang es dem 10. US-Korps am 15. September mit einer äußerst riskanten Landeaktion im Rücken der feindlichen Truppen bei Inchon das Blatt zu wenden. „Zur Schaffung des Landekopfs wurden 50.000 Mann Mari- netruppen, dreihundert Kriegsschiffe und fast tausend Flugzeuge konzent- riert.“8
In der Folgezeit errangen die UN-Truppen rasch Erfolg um Erfolg und konn- ten die Nordkoreaner zurückschlagen, so dass sie am 28. September 1950 Seoul nehmen, wenige später den 38. Breitengrad überschreiten konnten, und im November 1950 der Frontverlauf unweit des chinesischen Grenzflus- ses Yalu verlief. Dieses weite Vorrücken der UN-Truppen führte bereits im Oktober 1950 zu einem Eingreifen chinesischer Freiwilligenverbände auf nordkoreanischer Seite, da die chinesische Führung ihre Grenze bedroht sah, man aber eine offene Konfrontation mit den UN-Truppen vermeiden wollte und deshalb vom Einsatz regulärer Truppen absah. Nichtsdestotrotz wurde die kommunistische, nordkoreanische Seite massiv von der Volksrepublik China und der Sowjetunion mit Waffenlieferungen und Devisen unterstützt. Auch die sowjetische Führung konnte sich zu einem offenen Eingreifen in den Konflikt nicht durchringen.
Im Januar gelang es der nordkoreanischen und chinesischen Offensive bis weit in den Süden vorzudringen und Seoul erneut zu erobern, bis März 1951 erreichte die UN-Gegenoffensive jedoch erneut den 38. Breitengrad, an dem sich die Fronten verhärteten, was ab Mai 1951 zu einem Stellungskrieg führte, der zwei Jahre andauern sollte.
Im April 1951 war General MacArthur wegen schwerwiegenden Differenzen mit dem amerikanischen Präsidenten Truman über die Kriegsführung abgeru- fen worden. MacArthur hatte den Einsatz der chinesischen Truppen nicht einkalkuliert und unterschätzt, und hatte anschließend für einen offenen An- griff auf die Volksrepublik China unter dem Einsatz von Nuklearwaffen plä- diert. Die Nachfolge MacArthurs als Oberbefehlshaber der UN-Truppen trat General Ridgway an.9
Im Juni 1951 wurde vom sowjetischen UNO-Delegierten Malik ein Waffen- stillstand vorgeschlagen. Parallel zu den Kampfhandlungen wurden am 10. Juli 1951 erste Waffenstillstandsverhandlungen aufgenommen, die sich als äußerst schwierig erwiesen und auch 14 Tage später wieder abgebrochen wurden. Zwar konnten die Verhandlungen im Oktober 1951 wieder aufge- nommen werden, aber sie gestalteten sich als ziemlich langwierig. Besonders der angestrebte Gefangenaustausch wurde zu einem schwer zu lösenden Problem, da die meisten internierten Nordkoreaner südkoreanischen Anga- ben zufolge nicht im Austausch gegen südkoreanische Soldaten zurück in den kommunistischen Norden wollten.
Erst am 27. Juli 1953 wurde das ausgehandelte Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet.
Eine im Jahre 1954 anberaumte Konferenz in Genf zur Lösung der Koreafrage scheiterte, sodass es noch immer keinen Friedensvertrag zwischen den beiden koreanischen Staaten gibt.
Die Schuldfrage
Die Frage nach dem oder den Schuldigen am Beginn des Krieges ist bis heute nicht erschöpfend geklärt. „Für die Nordkoreaner war dieser Kampf ein ‚gerechter vaterländischer Befreiungskrieg’, für Südkorea eine ‚kommunistische Aggression’.“10
Es bedarf keiner Geheimdokumente, um nachzuweisen, dass Südkorea zur Herbeiführung der Wiedervereinigung mit gewaltsamen Mitteln bereit war. Der südkoreanische Präsident Singman Ri sprach sich wiederholt öffentlich in diesem Sinne aus. Auch gab der amerikanische Sonderberater John Foster Dulles am 19. Juni 1950, also nur sechs Tage vor Ausbruch des Krieges vor der südkoreanischen Nationalversammlung eine Erklärung ab, die Südkorea die Unterstützung der Amerikaner zusicherte.11
Für die Schuld Nordkoreas am Ausbruch des Konflikts spricht vor allem der blitzschnelle Vormarsch, der es seinen Truppen ermöglichte, innerhalb weni- ger Wochen bis in den Süden der koreanischen Halbinsel vorzudringen. Dies war nur mit gigantischen Vorbereitungen der Truppen möglich. Die Frage bleibt jedoch unbeantwortet, warum die Gegenseite von diesen Vorbereitun- gen nichts bemerkt haben will. Da dies bei solch umfangreichen Truppenbe- wegungen entlang der Grenze schwerlich vorstellbar scheint stellt sich die Frage, warum Südkorea und die USA keine Verteidigungsvorbereitungen ge- troffen hatten.
Wenige Wochen nach seiner Absetzung erklärte General MacArthur, die Süd- koreaner hätten ihre Ausrüstung und Versorgung entlang des 38. Breitengra- des konzentriert und hätten diese im Zuge des nordkoreanischen Sturman- griffs gleich zu Beginn der Auseinandersetzungen verloren, weshalb eine ernsthafte Gegenwehr nicht mehr möglich gewesen sei. Damit scheint klar, dass auch Südkorea zumindest mit dem Gedanken einer Invasion gespielt hatte, aus welchem Grund sonst hätte es seine Truppen nicht als Verteidi- gungsgürtel bis zur Südspitze des Landes gestaffelt haben, sondern am 38.
Breitengrad konzentriert haben sollen. Demnach bleiben folgende Möglichkeiten offen: Entweder Südkorea war der Angreifer und die nachfolgende Invasion der Nordkoreaner war der wohl vorbereitete Gegenschlag, oder Nordkorea hat als eine Art Präventivschlag, zur Vernichtung der an der Grenze massierten Südkoreanischen Truppen als Erster angegriffen.12
Am wahrscheinlichsten scheint die Annahme, dass Südkorea und die USA sehr wohl von den Truppenaufmärschen des Nordens wussten, diese aber nicht ernst nahmen oder falsch interpretierten.
Mehrere glaubhafte Quellen wie die New York Times oder der Londoner Dai- ly Herald und die BBC berichteten von einem südkoreanischen Angriff auf die als Verkehrsknotenpunkt strategisch wichtige Provinzhauptstadt Hädschu bereits am Morgen des 25.06.1950. Der Angriff der Nordkoreanischen Trup- pen könnte demnach der Gegenschlag auf die Aggression des Südens gewe- sen sein. Von Seiten Südkoreas wurde behauptet, der Angriff auf Hädschu sei als Antwort auf den Nordkoreanischen Angriff erfolgt, was aber ange- sichts des panikartigen, kopflosen Rückzugs der südkoreanischen Truppen, von dem westliche Beobachter sprachen, wenig glaubhaft erscheint.13 Letzt- endlich scheint die Schulfrage genauso schwierig zu beantworten, wie über- flüssig zu sein, da beide Seiten an der Verschärfung der Situation gleicher- maßen beteiligt waren und die, durch den kalten Krieg und das Verhältnis der beiden Teilstaaten angespannte, Atmosphäre musste fast unweigerlich zum Krieg führen.
Die Rolle der UNO im Koreakonflikt
Mit der Einsetzung der UNTCOK zur Lösung der Koreafrage im Jahre 1947 war die Führung der Sowjetunion nicht einverstanden, da die Vereinten Nati- onen ihrer Meinung nach in Korea sowohl wegen des Moskauer Abkommens als auch wegen Artikel 107 der Charta nicht zuständig waren. Deshalb hin- derten die sowjetischen Besatzer die Mitglieder der Kommission an der Ein- reise in den nördlichen Landesteil, und machten damit die Abhaltung freier Wahlen im ganzen Land unter Aufsicht der UNTCOK unmöglich.14
Daraufhin erklärte die Generalversammlung der UNO am 12. Dezember 1948 die im Südteil gewählte Regierung als die einzig rechtmäßige. Die Ostblock- staaten anerkannten jedoch die Demokratische Volksrepublik Korea im Ge- gensatz zu den anderen Mitgliedsstaaten der UN und forderten eine Auflö- sung der UNTCOK. Dennoch wurde die Kommission als „United Nation`s Commission on Korea“ (UNCOK) von der Generalversammlung der UN neu- konstituiert.
Nach Ausbruch des Koreakrieges empfahl der von den USA einberufene Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die Republik Korea zu unterstützen, nachdem Nordkorea der Aufforderung die Kampfhandlungen einzustellen binnen zweier Tage nicht nachgekommen war. Daraufhin entsandten 15 Mitgliedsstaaten Kontingente unter dem Oberkommando der USA, um den internationalen Frieden wiederherzustellen.
Aus Protest gegen die Nichtanerkennung der Volksrepublik China durch die UN und die Vertretung Chinas im Sicherheitsrat der UN durch einen Abge- ordneten aus Taiwan, hatte die Sowjetunion seit dem 13. Januar 1950 nicht mehr an den Sitzungen des Sicherheitsrates teilgenommen und konnte so diese Resolutionen gegen Nordkorea nicht durch sein Veto verhindern. Als ab 1. August 1950 der sowjetische Vertreter wieder an den Sitzungen teilnahm, war der Sicherheitsrat blockiert. Um dieses Dilemma zu umgehen, verab- schiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. November 1950 die sogenannte „Uniting for Peace“- Resolution, die die Zuständigkeiten des Sicherheitsrates einschließlich der Entscheidungsbefugnis über die An- wendung von Waffengewalt bei dessen Untätigkeit (Blockade) an die Gene- ralversammlung überträgt. Auf Basis dieser Resolution verurteilt die General- versammlung die VR China als Aggressor und beschließt im Mai 1951 ein Waffenembargo gegen Nordkorea und die Volksrepublik. Bereits am 7. Okto- ber 1950 hatte die Generalversammlung in einer Resolution zur Lage in Ko- rea eine Kommission mit dem Namen „UN Commission for the Unification and Rehabilitation of Korea“ (UNCUROK) eingesetzt, welche die UNCOK ablö- sen und in einem wiedervereinigten Korea eine unabhängige, demokratische Regierung einsetzen sollte. Damit war klar, dass die Zielsetzung der UN in politischer wie militärischer Hinsicht nicht (nur) die Wiederherstellung des Status quo mit der Teilung am 38. Breitengrad, sondern die Einheit Koreas und damit auch ein weiteres Vorrücken der UN-Truppen beinhaltete. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Ziel noch mit der Abwehr der nordkoreani- schen Aggression und der Sicherung des internationalen Friedens begründet werden kann.
Rechtliche Probleme des UN - Einsatzes
Seitens des Ostblocks wurde argumentiert, dass sich die UNO in Korea au- ßerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eingemischt habe, da es sich bei dem Konflikt um einen Bürgerkrieg und keinen internationalen Konflikt gehandelt habe. Danach hatte es sich um einen Krieg zwischen zwei Regierungen des- selben Staates und nicht um einen internationalen Konflikt gehandelt. „Das Einschreiten der UN habe daher gegen das Interventionsverbot aus Artikel 2 Ziffer 7 der Charta verstoßen.“15
Dem ist entgegenzuhalten, dass von diesem Bürgerkrieg eine internationale Bedrohung für den internationalen Frieden ausging, dem die Weltgemeinschaft entgegentreten musste. Außerdem waren Nord- und Südkorea zu Ausbruch des Krieges zwar keine souveränen Staaten, übten aber de facto die Herrschaft über das jeweilige Staatsgebiet aus und hätten sich zumindest an das Gewaltverbot halten müssen.
Der UN-Einsatz die erste aktive militärische Teilnahme an einer Aktion, die nicht mit Zustimmung des betroffenen Staates, sondern gegen ihn durchge- führt wurde. Er weißt damit die Merkmale einer Zwangsmaßnahme (‚enforcement action’) auf.
In den maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrates wurde den Mitglieds- staaten in einer rechtlich nicht verbindlichen Empfehlung nahe gelegt, Süd- korea militärisch zu unterstützen. „Die Entscheidungen des Sicherheitsrates haben sich somit im Rahmen des gemäß Artikel 39, 42 der Charta Zulässigen gehalten.“16 Dennoch bezeichnete die UdSSR die Beschlüsse als rechtswidrig, da ihr Vertreter nicht anwesend und damit nicht alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates vertreten waren. Allerdings wurde schon seit 1950 nach der Praxis verfahren, dass nur explizite Nein-Stimmen auch als solche zu werten seien und ein freiwilliges Fernbleiben geladener Teilnehmer als bewusste Stimmenthaltung zu interpretieren sei.
„Somit stehen die Resolutionen des Sicherheitsrates, die die Grundlage für den Einsatz der UN-Streitkräfte im Koreakrieg bildeten, nicht im Widerspruch zur Charta.“17
Auch die Rechtmäßigkeit der im weiteren Verlauf des Krieges von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse wurden von der Sowjetunion angezweifelt. Der Internationale Gerichtshof bestätigte jedoch die Auffassung der Generalversammlung.
Schluss
Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Koreakrieg gerade wegen der Beteili- gung der beiden führenden Staaten der UN auf verschiedenen Seiten des Konflikts ein atypischer Fall ist, der nur schwer in das System der Friedenssi- cherung der UN einzuordnen ist. Das Vetorecht für die einzelnen Sicherheits- ratmitglieder sollte gerade verhindern, dass eine Großmacht unter der Flagge der UN gegen die andere Großmacht Krieg führt. Leider scheint genau das im Koreakrieg eingetreten zu sein, waren die USA doch die dominierende Macht, die ihren Oberbefehl sogar ohne Rücksprache mit den Vereinten Nationen ausübte. „Der Vorwurf, in Korea sei in Wahrheit ein Krieg der Amerikaner gegen das Vordringen des Kommunismus geführt worden, lässt sich nicht ohne weiteres von der Hand weisen.“18
Das eigentliche Ziel des UN-Einsatzes, die endgültige Konfliktbewältigung durch die Wiedervereinigung Koreas, konnte nicht erreicht werden. Vielmehr hat der Koreakrieg Millionen Opfer auf beiden Seiten gefordert, die nordko- reanische Wirtschaft und Infrastruktur durch das Bombardement weitgehend zerstört und die Spaltung des Landes vertieft. Trotz zaghafter, meist symboli- scher Annäherungsversuche wie der kurzfristigen Besuchserlaubnis naher Verwandter, ist eine Wiedervereinigung Koreas in weiter Ferne.
Literatur:
Brammer, Silke: Korea; In: Wolrum, Rüdiger (Hsg.): Handbuch der Ver. Nationen; München 1991
Lukacs, John: Konflikte der Weltpolitik nach 1945, München 1970
Sichrovsky, Harry: Korea Report, Wien 1973
Zentner, Dr. Christian (Hsg.): Weltgeschichte - Eine Chronik; München 1988
[...]
1 Nach Brammer, S. 463
2 Vgl. Brammer, S. 463
3 Lukacs, S. 62
4 Sichrovsky, S. 48
5 vgl. Sichrovsky, S. 48
6 Lukacs, S. 64
7 Sichrovsky, S. 49
8 ebenda
9 vgl. Sichrovsky, S. 50
10 ebenda, S. 51
11 Vgl. Sichrovsky, S. 53/54
12 Vgl. ebenda S. 56/57
13 Vgl. Sichrovsky S. 58
14 nach Brammer, S. 464
15 Brammer, S. 466
16 Brammer, S. 466
17 ebenda
18 Brammer, S. 467
- Quote paper
- Sebastian Heisig (Author), 2002, Die Koreakrise. Zur Rolle der UNO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107289
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