INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1. FALLBEISPIEL MANUEL
1.1. Vorgeschichte
1.2. Aktuelle Situation
2. DIE SYSTEMTHEORETISCHE SICHTWEISE
2.1. Deviantes Verhalten aus systemtheoretischer Sicht
2.2. Hypothesen
2.3. Überprüfung der Hypothesen
2.4. Analyse der sozialen Rollen
2.5. Analyse anhand des positionsorientierten Familienmodells
3. SYMBOLISCH-INTERAKTIONISTISCHER ANSATZ
3.1. Der Labeling Approach
3.2. Hypothesen
3.3. Überprüfung der Hypothesen
4. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DER SYSTEMTHEORIE
5. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DES LABELING APPROACH
5.1. Das Diversionsverfahren
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich
5.3. Ambulante intensive Begleitung
6. FAZIT
LITERATURVERZEICHNIS (IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE)
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1. FALLBEISPIEL MANUEL
1.1. Vorgeschichte
1.2. Aktuelle Situation
2. DIE SYSTEMTHEORETISCHE SICHTWEISE
2.1. Deviantes Verhalten aus systemtheoretischer Sicht
2.2. Hypothesen
2.3. Überprüfung der Hypothesen
2.4. Analyse der sozialen Rollen
2.5. Analyse anhand des positionsorientierten Familienmodells
3. SYMBOLISCH-INTERAKTIONISTISCHER ANSATZ
3.1. Der Labeling Approach
3.2. Hypothesen
3.3. Überprüfung der Hypothesen
4. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DER SYSTEMTHEORIE
5. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DES LABELING APPROACH
5.1. Das Diversionsverfahren
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich
5.3. Ambulante intensive Begleitung
6. FAZIT
LITERATURVERZEICHNIS (IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE)
Einleitung
Die vorliegende Arbeit entstand u.a. in Anlehnung an das Seminar „Devianztheorien“ im Wintersemester 2001/02 von Frau Prof. Dr. Henke In diesem Seminar wurden unterschiedliche soziologische Theorien zur Erklärung devianten Verhaltens behandelt, auf deren Grundlage konkrete Fallbeispiele analysiert wurden, um letztendlich Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen ziehen zu können.
Mit dieser Hausarbeit möchte ich versuchen aufzuzeigen, wie uns die „Soziologie„ bzw. soziologische Theorien bei unserer täglichen Arbeit mit Menschen z.B. im Rahmen insti- tutioneller Arbeit unterstützen können. Am Beispiel des Jungen Manuel (im Folgenden M.), den ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitarbeiterin in einem Kinderhaus, bzw. ei- ner Kinderkleinsteinrichtung kennengelernt habe, möchte ich deutlich machen, dass die Soziologie nicht nur „graue“ Theorie ist, sondern, wie Dieter Claessens schon im Vorwort seines Buches „Freude am Soziologischen Denken“ sagt: „ SOZIOLOGIE ist eine Ent- schleierungswissenschaft im Sinne der Aufdeckung der gesellschaftlichen Realität hinter dem individuellen Erleben, der gesellschaftlichen Realität um das individuell erscheinen- de Erleben herum. Soziologisches Denkenähnelt daher dem kriminalistischen Denken: der soziologisch Denkende versucht das psychologische und soziologische Gespinst aus Fäden hinter individuell erscheinenden Handlung und Motivationen sichtbar zu machen. ... “ 1
Zuerst werde ich M. vorstellen, seinen Lebensweg skizzieren und deutlich machen, wo er heute steht. Im Anschluss werde ich zunächst aus der systemtheoretischen Sicht her- aus versuchen sein Verhalten zu analysieren, nicht zuletzt deshalb, weil der struktur- funktionale Ansatz zunächst einfacher durchschaubar und verständlich ist. Im 3. Kapitel werde ich M. und seine Situation aus der individuumzentrierten Sicht betrachten mit Hilfe des symbolisch-interaktionistischen Ansatzes und des Labeling Approach.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich mich in meiner Arbeit, sofern es sich thematisch um Frauen und Männer, bzw. Mädchen und Jungen drehte, für die männliche Schreibweise entschieden und bitte hierfür um Verständnis. Es stellt keine Diskriminie- rung dar.
1. Fallbeispiel Manuel
1.1. Vorgeschichte
Manuel (im folgenden M.) ist heute 142 Jahre alt. Er lebt seit 10 Jahren in der Christopherus-Familie, einem anthroposophisch ausgerichteten Kinderhaus, in welchem durchschnittlich 6-7 Kinder leben. Bevor er ins Kinderhaus kam, lebte er gemeinsam mit zwei Cousins bei seiner Tante, die sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt hatte, und verbrachte die Wochenenden bei seinem Großvater.
Seine Tante fühlte sich mit seiner Erziehung überfordert, da er jede Nacht 5-8 mal schreiend aufwachte und zudem eine ausgeprägte Essstörung hatte, d.h. er nahm außer Pudding, Brei, Torte oder Quark nichts zu sich. Außerdem fiel ihr auf, dass M. in seiner Entwicklung zurückzubleiben schien.
Zu diesem Zeitpunkt ist M. 3 Jahre alt. Eine Sprachheilbeauftragte des Jugendamtes stellt fest, dass seine Sprachentwicklung stark verzögert ist, d.h. er ist imstande einfache Dinge in Einwortsätzen zu benennen und beginnt erst langsam mit Zweiwortsätzen und umgeformten Mehrwortsätzen, die in der normalen Sprachentwicklung bereits im Alter von 12-24 Monaten gebildet werden können. Es ist noch nicht klar, ob diese Verzöge- rung durch eine geistige Minderleistung oder durch störende Umweltbedingungen ent- standen ist.
Zur Zeit seiner Aufnahme ins Kinderhaus ist er gerade 4 Jahre alt. Für sein Alter ist er sehr klein, feingliedrig und wirkt deutlich jünger. Sein Großvater kommt seit seiner Aufnahme regelmäßig einmal im Monat zu Besuch. Zu seiner Mutter hat er seit seinem 3. Lj. keinen Kontakt mehr.
Von seiner Mutter ist bekannt, dass sie während M.'s ersten Lebensjahren nicht immer einen festen Wohnsitz hatte, M. scheint häufiger die Erfahrung gemacht zuhaben aus dem Schlaf gerissen zu werden und schnell seine Sachen zusammenpacken zu müssen. Es ist auch davon auszugehen, dass M. miterlebt haben muss, dass seine Mutter sich auf nicht legalem Wege Nahrungsmittel u.a. verschafft hat.
Als M. 3 Jahre alt war, gab M.'s Mutter ihn bei seinem Großvater ab, sie schaffe das mit dem Kind nicht mehr. M.'s Vater ist unbekannt.
1.2. Aktuelle Situation
Die Verfasserin hat M. vor 3 Jahren kennengelernt. Er wirkt aufgeschlossen, ist recht erzählfreudig, verbunden mit einem großen Geltungsbedürfnis, wirkt meist sehr fröhlich, besitzt aber nur eine äußerst geringe Frustrationstoleranz, was zu häufigen sehr heftigen Wutausbrüchen führt.
Im täglichen Umgang mit ihm fällt auf, dass er immer wieder die verschiedensten Dinge entwendet und damit großen Ärger auslöst. Bis vor einem Jahr handelte es sich um Dinge, an welchen ihm erfahrungsgemäß nichts lag u./o. die er gar nicht hätte entwenden und verstecken müssen.
Seit etwa zwei Jahren haben die Diebstähle eine andere Qualität bekommen, d.h. M. geht jetzt gezielt in andere Zimmer o. an Taschen, um an Süßigkeiten oder v.a. auch an Geld zu kommen. Die Situation eskaliert erstmalig um die Weihnachtszeit vor zwei Jahren, als M. sich innerhalb von knapp 3 Wochen ca. 200 DM zusammenstiehlt. Vorher sind es kleinere Beträge bis ca. 10 DM gewesen, und M. hat jedes Mal die Erfahrung machen müssen, dass seine Vergehen immer aufgedeckt werden, obwohl er sich teilweise große Mühe gibt, nicht entdeckt zu werden. Er versucht seine Handlungen zu vertuschen und lügt zu diesem Zweck, für die Verfasserin auf eine geradezu erstaunlich professionelle und überzeugende Art und Weise.
Wenn er einen Diebstahl zugibt, zeigt er im Gespräch über die Vorkommnisse große Reue, bemüht sich den angerichteten Schaden seinen Möglichkeiten entsprechend wie- der gut zu machen, bietet auch an bestraft zu werden, z.B. mit Zimmerarrest. Er ist über mögliche weitreichende Konsequenzen seines Verhaltens aufgeklärt worden, wie z.B. die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei, die zwar im Moment noch keine besonde- ren Folgen nach sich ziehen würde3, aber durchaus zu einem späteren Zeitpunkt. Seine Therapeutin, eine Kinder- und Jugendpsychiaterin, die M. zu diesem Zeitpunkt seit etwa einem Jahre kennt, hält es für sinnvoll, ihm nahe zu bringen, was nach einer erfolgten Strafanzeige passieren kann. Daher geht M. gemeinsam mit ihr und seinem, von ihm sehr geschätzten, Klassenlehrer zum Landgericht, sieht sich einen Gerichtssaal an und lässt sich alles genau erklären.
Wenige Tage später entwendet M. wieder einen größeren Geldbetrag und kauft davon, unter Kindern derzeit sehr beliebte, Sammelobjekte (Diddle-Anhänger). Sein Pflegevater hält es nun für angezeigt M. jetzt konsequenterweise tatsächlich anzuzeigen, was M. merklich beeindruckt.
In den folgenden Monaten wird zunächst kein Geld mehr entwendet, was möglicherweise aber eher darauf zurückzuführen ist, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, da jeder peinlichst genau auf sein Geld achtet.
In der jüngeren Vergangenheit tritt jedoch zutage, dass sowohl materiell als auch ideell wertvolle Gegenstände aus dem Haus verschwunden sind, wobei leider, bis auf ein einziges Mal nicht mehr auszumachen ist, wann dies geschehen ist.
Dass M.’s Verhalten keine Ausnahme darstellt, wird an vielen Stellen deutlich. Johanna Hofmeir, die in einem Kinder- und Jugendzentrum der kath. Jugendfürsorge in einem so- zialen Brennpunkt Münchens beschäftigt ist, beschreibt in einem Interview mit dem IKK (Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung): „ ... Aufgrund der zahlreichen negativen Erfahrungen seit frühester Kindheit sind manche Kinder kaum da- zu in der Lage, stabile Beziehungen aufzubauen und zu erhalten. Es mangelt ihnen an Durchhaltevermögen, sie bilden wenig eigene Interessen aus und neigen dazu Bezie- hungen wie auch Angebote und Maßnahmen abzubrechen Diesen sehr verletzten Kindern fällt es besonders schwer Vertrauen aufzubauen, sich auf neue Beziehungen einzulassen und Kontakte zu halten. In der Erwartung, sowieso nicht lange bleiben zu können und neue negative Erfahrungen zu sammeln, provozieren sie Abbrüche. Zudem haben sich schulische Probleme bereits verfestigt, und die Kinder konnten kaum persön- liche Interessen entwickeln “ 4
2. Die systemtheoretische Sichtweise
Die Systemtheorie wird u.a. zur Erklärung von gesellschaftlichen Zusammenhängen verwendet; sie wird daher auch als makrosoziologische Theorie bezeichnet, da sie soziales Verhalten einzelner Individuen sozusagen aus der Vogelperspektive, d.h. aus der Sicht der Gesamtgesellschaft betrachtet.
Das heißt (Sub-)Systeme, z.B. Familien, oder einzelne Individuen werden in Relation zu ihrer Umgebung betrachtet und ihre Funktionen innerhalb eines bestimmten sozialen Systems analysiert. Beispielsweise wird mit Hilfe von rollentheoretischen Aspekten das soziale Handeln erklärt, indem die Rollen, die ein Individuum innehat oder seine Positio- nen innerhalb eines Systems, detailliert aufgeschlüsselt und auf ihre Funktionen hin un- tersucht werden.
Als wichtige Vertreter dieser Betrachtungsweise sind hier Talcott Parsons und Niklas Luhmann zu nennen. Beide versuchten eine allgemeingültige Theorie für jegliche Gesellschaften, bzw. Gesellschaftsformen zu entwickeln.
Parsons definierte seinen Ansatz als strukturell-funktional, da er die Strukturen eines Systems als Grundlage für den Erhalt desselben und daher bestimmend für alle daraus sich ergebenden Funktionen ansah. Er ging davon aus, dass innerhalb eines Systems die Elemente zueinander in bestimmten Beziehungen stehen, also eine Struktur bilden, bestimmte Funktionen erfüllen, mit welchen sie diese Struktur erhalten.
Luhmann dagegen, der zwar auf den Theorien Parsons aufbaute, nannte seinen Ansatz funktional-strukturelle Systemtheorie, da seiner Ansicht nach die moderne Gesellschaft nicht mehr durch ihre Strukturen handlungsbestimmend ist, sondern sich an den zu ü- bernehmenden Funktionen innerhalb der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, u.a. orientiert. Dies bedeutete für ihn, dass die Systeme flexibel ihre Strukturen verändern können, wenn bestimmte Funktionen es erfordern. Das heißt weiter, dass Systeme bei auftreten- den Störungen ihre Struktur entsprechend anpassen um handlungsfähig zu bleiben. Strukturbildung setzt Luhmann gleich mit ,Reduktion der Komplexität ’, d.h. die Redukti- on, bzw. Selektion der Fülle von Möglichkeiten auf die, für das jeweilige System, sinnvol- len, um eine Überforderung dieses Systems zu verhindern. Davon ausgehend stellte Luhmann fest, dass Systeme sich dadurch selbst erhalten, dass sie in sich geschlossen, dynamisch und in der Lage sind sich auf der gegebenen Grundlage selbst zu organisie- ren und zu reproduzieren, u.U. unabhängig von äußeren Einflüssen. Dies bezeichnete er als Autopoiesis.
Auf M. bezogen, könnte dies bedeuten, dass sein Verhalten innerhalb seines sozialen Systems sowohl für ihn, als auch für die anderen Mitglieder, sinnvoll ist. Nach Luhmann hat sich hier ein Autopoietisches Sinnsystem gebildet und daher wird sich seine Funktion, sein Verhalten innerhalb dieses Systems weder durch Sanktionen, noch durch Hinzukommen neuer Mitglieder entscheidend verändern lassen, solange sich die Strukturen innerhalb dieses Systems sich nicht verändern. M. findet sich in seinem System wieder und entspricht weitgehend den Erwartungen, die dieses an ihn richtet.
Um M. dahingehend zu unterstützen sein Verhalten zu ändern, müsste demnach sein Sinnsystem „verstört“, „auf den Kopf gestellt“ werden, so dass er neue Funktionen erhielte und er neue Verhaltensweisen entwickeln und anwenden müsste um den neuen Erwartungen gerecht zu werden.
2.1. Deviantes Verhalten aus systemtheoretischer Sicht
Die systemtheoretische Sichtweise von deviantem Verhalten versuche ich anhand der Anomietheorie von Emile Durkheim und darauf aufbauend mit R.K. Merton’s , Typologie abweichenden Verhaltens ’ darzulegen.
Durkheim sah die Ursache für deviantes Verhalten in dem Fehlen von allgemein verbind- lichen Regeln (Anomie), sowohl auf einzelne Personen bezogen, als auch auf die Ge- sellschaft. Hierbei machte er deutlich, dass deviantes Verhalten sich nicht nur system- schädigend, also dysfunktional für das System auswirken kann, sondern auch „normal“, d.h. systemstabilisierend, d.h. funktional, wirkt. Verhaltensregeln würden erst durch ihre Missachtung bewusst gemacht, reflektiert und bestätigt, bzw. wie er sagt „ Abweichendes Verhalten - und die sozialen Reaktionen auf abweichendes Verhalten - können das Normbewusstsein fördern [und] den Gruppenzusammenhalt aufgrund der moralischen Entrüstungüber den Abweichler stärken... “ 5
Darauf aufbauend entwickelte Merton die Diskrepanztheorie. Die Ursache für deviantes Verhalten sah er in dem immer größer werdenden Missverhältnis zwischen kulturell vor- gegebenen Zielen und den zur Verfügung stehenden institutionalen Mitteln. Für ihn war deviantes Verhalten nur eine mögliche Reaktion auf den auszuhaltenden anomischen Druck. In diesem Zusammenhang nennt er den Ritualismus, den Rückzug, die Rebellion und auf M.’s Verhalten zutreffend, die Innovation, die alle kriminellen Verhaltensweisen umfasst.6
Mit Innovation bezeichnete er den Zustand, dass ein Individuum zwar die kulturellen Zie- le eines gesellschaftlichen Systems internalisiert hat, aber die institutionalisierten, d.h. legalen Mittel um diese Ziele zu erreichen ablehnt oder diese ihm nicht zur Verfügung stehen, so dass es auf rechtswidrige, d.h. illegitime Verhaltensweisen zurückgreifen muss.7
Auf M. bezogen bedeutet dies, er hat in Anlehnung an seine Umwelt Wünsche und Bedürfnisse entwickelt und bekommt gleichzeitig gespiegelt, dass er möglicherweise kaum oder nie dazu in der Lage sein wird sich diese zu erfüllen. Denn wie soll er, zukunftsperspektivisch gedacht, mit einem Abschluss der Sonderschule, und der Unfähigkeit zuverlässig zu arbeiten, einen gut bezahlten Beruf erlernen und ausüben. Da er aufgrund seiner niedrigen Frustrationstoleranz nicht fähig ist, dieses Wissen auszuhalten, sucht er nach Wegen sich diese Wünsche trotz allem zu erfüllen.
2.2. Hypothesen
Zur Analyse einer Situation werden zunächst Hypothesen aufgestellt, die bezogen auf M. folgendermaßen aussehen könnten.
1. M. ist defizitär primär sozialisiert!
2. M. ist defizitär sekundär sozialisiert!
3. Bei M. liegt eine unzureichende sekundäre Fixierung vor!
4. Für M. macht sein Verhalten Sinn!
5. Für seine Pflegefamilie macht M.’s Verhalten Sinn, es wirkt systemstabilisierend!
2.3. Überprüfung der Hypothesen
zu 1. : Anhand seiner Vorgeschichte kann man sagen, dass M. in seinen ersten vier Lebensjahren nur in geringem Maße die Möglichkeit hatte, aufgrund der ständig wechselnden Bezüge und Wohnstätten, Ur-Vertrauen und eine stabile Ich-Identität zu entwickeln und stabile Beziehungen aufzubauen.
Auch wurde dadurch sicherlich die Entwicklung von Erwartungen und (Wert-) Orientie- rungen eingeschränkt, bzw. fehlgeleitet. Man könnte auch sagen, aufgrund fehlender Zuwendung, folglich Vernachlässigung, welche an seinem ursprünglich gravierendem sprachlichen Defizit festzumachen ist, ist er nicht einmal ausreichend soziabilisiert, d.h. er konnte nur unzureichend eine Vorstellung von seiner eigenen Person im Unterschied zu anderen Personen / Individuen entwickeln. Dies hatte zur Folge, dass er nur einge- schränkt zur Sozialisation fähig war und entsprechend seine primäre Sozialisation defizitär verlaufen musste.
Ab seinem 4. Lebensjahr erhielt er in der Pflegefamilie, aufgrund seiner Defizite, seiner durch Traumata hervorgerufenen Schlafstörungen und seiner Essstörung sehr viel Zuwendung von mehreren Personen, musste aber erleben, dass von ihm sehr bewunderte „Brüder“ die Pflegefamilie verlassen mussten und dafür andere Pflegekinder aufgenommen wurden. Er schloss sich sehr eng an seinen Pflegevater an, bewunderte diesen, wollte den gleichen handwerklichen Beruf ergreifen, hatte allerdings gleichzeitig auch große Angst vor dessen Wutausbrüchen. Das heißt M. war nie wirklich dazu in der Lage eine verlässliche tragfähige Beziehung aufzubauen und auch auszuhalten, da es ihm kaum möglich war eine stabile Objektkonstanz aufzubauen und zu erleben. Daher muss für ihn jeder Streit einem Beziehungsabbruch gleichkommen.
zu 2. : M. konnte seine Defizite im sprachlichen Bereich rasch aufholen, woran deutlich wird, dass sein Entwicklungsrückstand nicht auf eine geistige Minderbegabung zurückzu- führen ist. Im Kindergarten fiel er bereits jetzt durch seine kaum zu kontrollierenden Wut- ausbrüchen in Verbindung mit Zerstören von Gegenständen auf. Zunächst wurde er im Alter von 7 Jahren in einer Waldorfschule eingeschult, intellektuell konnte er dem Unter- richt wohl folgen, aber es wurde festgestellt, dass er nicht in der Lage war, sich den Ge- gebenheiten des Schulunterrichtes anzupassen und sich in den Klassenverbund zu in- tegrieren. Daraufhin wurde er nach dem ersten Halbjahr auf eine anthroposophisch ori- entierte Schule für lernbehinderte Kinder umgeschult. Hier ist er seitdem in einen Klas- senverbund von 12 Schülern integriert, aber auch hier fällt auf, dass er keine wirklich fes- ten Freundschaften schließt, d.h. nicht in der Lage ist stabile tragfähige Beziehungen
aufzubauen. Er hat die Rolle des „Klassenclowns“ oder „Tonangebers“ übernommen und versucht immer wieder gegen bestehende Regeln anzugehen oder diese zu unterlaufen. Das heißt, er ist sich über gesellschaftliche Regeln im klaren, aber sie sind für ihn nicht handlungsweisend und wenn sie seinen aktuellen Bedürfnissen entgegenstehen, schei- nen sie nicht abrufbar zu sein. Er kennt die Regeln, aber es sind nicht seine Regeln, er hat die gesellschaftlichen Regeln nicht internalisiert, im Gegensatz zu vielen gesell- schaftlichen Normen. Er ist sehr markenbewusst, weiß, was „man“ trägt, was „man“ für ein Auto fährt, und dass „man“ Geld braucht um sich seine Wünsche und Bedürfnisse erfüllen zu können, aber die „legalen“ Mittel und Wege erschließen sich ihm nicht.
zu 3. : In der Pflegefamilie ist es üblich, dass jedes Familienmitglied Aufgaben für die Gemeinschaft erfüllt. M. hat inzwischen keine ihm zugedachte Aufgabe mehr, da er kaum dazu in der Lage ist regelmäßig seine Hausaufgaben für die Schule zu machen. Er fühlt sich sehr schnell überfordert. Er bietet sich zwar an, will hilfsbereit sein, aber bei jeder Tätigkeit, die eine gewisse Regelmäßigkeit erfordert und deren Erledigung auch eingefordert wird, werden seine Defizite deutlich. Ohne Unterstützung wäre sein Handeln unkoordiniert und zerfahren.
M. möchte sehr gern ein anerkanntes Mitglied der Familie und seines Klassenverbundes sein, erlebt aber immer wieder, dass er den Ansprüchen seiner Pflegeeltern, Pflegegeschwistern, Lehrern und Klassenkameraden nicht gerecht wird.
zu 4. : Für M. macht sein Verhalten in vielerlei Hinsichten Sinn. Zum einen hat er es in seinen ersten Lebensjahren als lebenserhaltend erlernt, es dient der direkten Befriedi- gung seiner Bedürfnisse, die altersentsprechend immer größer geworden sind, d.h. er entwendet nicht mehr nur Lebensmittel, sondern v.a. auch Geld oder wertvolle Gegens- tände, um davon kulturell erworbene Bedürfnisse zu befriedigen. Außerdem erfährt er durch sein Verhalten ein Vielfaches an Zuwendung, die er nicht erhält, wenn er „brav“ ist und auch seine Leistungen sind nicht so außergewöhnlich, bzw. im direkten Vergleich eher unterdurchschnittlich, so dass ihm häufig Anerkennung versagt bleibt.
zu 5. : Für seine Pflegefamilie und auch in seinem Klassenverbund macht sein Verhalten Sinn, bzw. wirkt es stabilisierend, da sich die anderen Mitglieder dieser Systeme deutlich von ihm abgrenzen können, er erfüllt den Gegenpart, „man kann nur dann gut sein, wenn es jemanden gibt, der schlechter ist“. Er dient ihrer Aufwertung, in diesem Sinne wird er gebraucht und auch missbraucht, denn häufig dient er als willkommener Sündenbock und wird nicht selten auch fälschlich beschuldigt.
2.4. Analyse der sozialen Rollen
Wie sehen M. zugeschriebenen und erworbenen Rollen aus?
Zugeschriebene Rollen / Positionen:
a) männlich, 14 Jahre, Deutscher
b) Sohn einer überforderten Mutter, Vernachlässigter, Misshandelter, Verlassener
c) Enkel
d) Pflegekind in einem Kinderhaus, Bruder weiterer Pflegekinder
e) Schüler einer anthroposophischen Sonderschule
f) Kleinwüchsiger
Erworbene Rollen / Positionen:
g) Lügner
h) Dieb
i) Spielkamerad, nicht wirklicher Freund!
j) Sündenbock der Familie, Problemkind
k) „Klassenclown“ und Problemschüler
l) Patient in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis
Bei der Betrachtung der Rollen, die M. innehat, fällt auf, dass er innerhalb seiner zugewiesenen Rollen nur bedingt handlungsfähig ist.
Bezüglich seiner leiblichen Mutter ist er bis heute ihrer Willkür ausgeliefert ohne selbst jegliche Einflussmöglichkeiten zu haben. Obwohl er seit ca. 11 Jahren keinen direkten Kontakt zu seiner Mutter hat, und auch sein Großvater nicht über sie reden möchte, er- lebt er die Unstetigkeit ihres Lebens (häufige Wohnungswechsel) durch die ständigen Wechsel, der für ihn zuständigen Jugendamtsmitarbeiter.
Zu seinem Großvater hat er ein herzliches Verhältnis, hier kann er weitgehend normkon- form handeln und auch seine Wertvorstellungen werden erfüllt. Seine Rolle als Enkel ist eindeutig und klar abgegrenzt, und die gegenseitigen Erwartungen können erfüllt wer- den.
Als Pflegekind in einem Kinderhaus hat er bereits unterschiedliche Rollen innegehabt, zunächst die eines sehr pflege- und schutzbedürftigen kleinen jüngeren Bruders, inzwischen ist er der ältere Bruder, der aber, nicht zuletzt aufgrund seiner Kleinwüchsigkeit, verschiedener Ängste, u.a., selbst seinen eigenen Erwartungen gegenüber seinen jüngeren Geschwistern nur unzulänglich gerecht werden kann und denen, welche die Umgebung an ihn richtet, noch weniger.
Auch der Schulbesuch mit den daran geknüpften Erwartungen stellt ihn vor große Probleme, v.a. wegen seiner Konzentrationsschwierigkeiten.
Dagegen besitzt er in seinen erworbenen Rollen deutlich mehr Handlungsspielräume, erkennbar z.B. an den sehr phantasievollen, teilweise schon gut vorüberlegten, geplan- ten Unwahrheiten, mit welchen er versucht seinen persönlichen Handlungsspielraum zu erweitern, oder an den teilweise spontan umgesetzten Diebstählen, als auch an den ge- planten Diebstählen.
Ebenso ist er als „Klassenclown“ und „Wortführer“ handlungsfähig, da er hier den Erwar- tungen seiner Klassenkameraden nachkommt und entsprechend in seinem Verhalten bestärkt wird.
Als Spielkamerad ist er, durch seine Unternehmungslust und weil er immer neue Spielideen hat, anerkannt und beliebt.
Als Therapiebedürftiger hat er sowohl die Möglichkeit die Therapie auf seine Bedürfnisse hin auszurichten, sich Bestätigung für seine Person zu holen, als auch in Krisenzeiten die Frequenz der Arztbesuche zu erhöhen, was er auch bereits mehrfach in Anspruch genommen hat, was Anlass zu der Vermutung gibt, dass sein deviantes Verhalten hier- durch noch weiter positiv verstärkt wird, v.a. wenn diese Besuche noch außer der Reihe von seinem Klassenlehrer und / oder seiner Pflegemutter begleitet werden.
Ebenso fordert er durch sein, für die direkte Umwelt schwer zu ertragendes Verhalten, immer wieder verstärkt Zuwendung ein.
2.5. Analyse anhand des positionsorientierten Familienmodells
Das positionsorientierte Familienmodell, entwickelt von Parsons, dient der Verdeutli- chung der (traditionellen) Strukturen mit ihren Funktionen der Familie bezogen auf Ge- schlecht und Alter der Familienmitglieder. Wird dieses Modell auf M.’s Familiensituation übertragen, wird deutlich, welch hohe Anpassungsfähigkeit von ihm eingefordert wird und der er möglicherweise nicht nachkommen kann. Denn er hat das klassische Famili- enmodell internalisiert, vermutlich durch den Aufenthalt bei seiner Tante, beim Erleben der Lebenssituationen seiner Mitschüler. Auch in der Pflegefamilie wird versucht sich an diesem Familienmodell zu orientieren, doch muss er immer aufs Neue realisieren, dass er anders lebt. Zum besseren Verständnis habe ich die tatsächlich übernommenen Funk- tionen mit roter Schrift deutlich gemacht.
Das positionsorientierte Familienmodell
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auffällig an der Familiensituation ist, dass M. erlebt, dass nicht sein (Pflege-)Vater ihn als instrumentellen Führer nach außen vertritt, sondern die (Pflege-)Mutter oder eine weitere Erzieherin. Fast alle Funktionen werden von der (Pflege-)Mutter übernommen, bzw. de- legiert, so dass möglicherweise das Bestreben M.’s die Position eines „Vaters“ über- nehmen zu wollen und dessen Nachfolger zu werden u.U. sehr reduziert ist, da er diesen als wenig handlungsfähig empfinden wird. Lediglich dessen handwerklichen Fähigkeiten kann er bewundern und deshalb versuchen ihm nachzueifern, doch aufgrund der Tatsa- che, dass genau dies der Familie sehr zu Lasten ging, wurde er in diesem Bereich nicht gerade bestärkt, sondern gebremst.
Auch seine Rollenvorstellungen gegenüber seinen jüngeren Geschwistern kann er nicht leben, sondern muss feststellen, dass er trotz Geschlecht und Alter, sich diesen gegen- über überhaupt nicht durchsetzen kann aufgrund seiner körperlichen Unterlegenheit.
Daraus ist zu schließen, dass er innerhalb dieses Familiensystems kaum handlungsfähig ist und sich daher verstärkt mit seinen Handlungen nach außen wendet.
3. Symbolisch-interaktionistischer Ansatz
Der symbolisch-interaktionistische Ansatz gehört zu den Mikrotheorien und ist durch seine individuumszentrierte Sicht gekennzeichnet, d.h. er lässt lt. J. Charon „ die Individuen aktiv und dynamisch und nicht passiv und determiniert erscheinen. “8
Geprägt wurde dieser Ansatz von G. Mead, wobei erst sein Schüler H. Blumer ihm diesen Namen gab.
Die Gesellschaft wird aus der Sicht der Individuen und ihren symbolischen Interaktionen betrachtet. Jedes Individuum entwickelt eine eigene Interpretation von Wirklichkeit, in Abhängigkeit von seiner kulturellen Umgebung, aber nicht passiv, sondern aktiv. Indem der einzelne Mensch für sich selbst aktiv entscheidet, wer für ihn bedeutsam ist, lt. Mead ein sogenannter S ignifikant A nderer, nimmt er selbst Einfluss auf seine Orientierung. Außerdem wird über die symbolische Interaktion gelernt, erwartetes Handeln zu produ- zieren und auch selbst erwünschtes Handeln anderer hervorzurufen. Dieses Geschehen gewinnt an Dynamik durch die Tatsache, dass man immer wieder bedeutsame Men- schen kennenlernen kann, sich an diesen orientieren und von ihnen lernen kann bis an sein Lebensende. Dies bedeutet weiter, dass der Einzelne, da er sich in seiner eigenen Konstruktion von Wirklichkeit erlebt und an dieser orientiert, sich daran gemessen sinnvoll und nicht abweichend verhält.
3.1. Der Labeling Approach
Basierend auf den Erkenntnissen des symbolischen Interaktionismus hat sich der Labe- ling-Ansatz, auch Labeling Approach, zur Erklärung devianten, bzw. kriminellen Verhal- tens entwickelt.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Theorien ist, dass hier nicht nach Ursachen für das deviante Verhalten gesucht, also ätiologisch vorgegangen wird, „ sondern die Ab- weichung wird als Zuschreibungsprozess des Attributes der Devianz zu bestimmten Ver- haltensweisen im Rahmen von Interaktionen verstanden. “9 Damit ist gemeint, jemand ist erst deviant, wenn er auch so bezeichnet, also gelabelt wird, was zur Stigmatisierung dieses Menschen führt.
Wenn dieser Gedanke pragmatisch zu Ende gedacht wird, heißt das, dass bei gleichem unerlaubten Handeln, ganz anders gewertet wird, je nach dem wer sich nicht an die allgemeingültigen Normen und Regeln hält. Angenommen ein anderes Kind hätte im Laden Kaugummis gestohlen, käme aber aus „normalen“ Familienverhältnissen und wäre zuvor noch nie aufgefallen, dann wäre es als einmaliger Ausrutscher, der mal vorkommen kann, angesehen worden. M. dagegen hat seit mindestens vier Jahren striktes Laden- verbot seit seinem ersten Vergehen.10
3.2. Hypothesen
1. Sein Verhalten macht für M. Sinn, weil für ihn bedeutsame Menschen ihre Bedürf- nisse auf dem gleichen Weg befriedigt haben. Es entspricht seiner Interpretation von Welt.
2. Dem Ladenbesitzer war M.'s Familie bekannt und begründete seine Reaktion mit den Erfahrungen, die er mit den Kindern und Jugendlichen aus dieser Familie bereits gemacht hatte und die er sofort auf M. übertrug.
3. Er bekommt sowohl von den Signifikant Anderen, als auch von den Generalisierten Anderen, Pflegeeltern, Geschwistern, Lehrern und Spielkameraden, die ihm spiegeln, wie er ist, eine Vorstellung, ein Bild von seinem Wesen, seiner Identität, welche er in sein "Me" übernimmt, so dass er nicht anders handeln kann, denn er ist so. Er ent- spricht seiner ihm zugeschriebenen Rolle.
4. M. ist sekundär deviant, da er das deviante delinquente Verhalten in sein Selbstbild, „Me“, übernommen hat, und zum Wiederholungstäter geworden ist.
3.3. Überprüfung der Hypothesen
zu 1. : Da davon auszugehen ist, dass M. gemeinsam mit seiner Mutter als Obdachloser gelebt hat, wird er erlebt haben, wie seine Mutter auf illegalem Weg erfolgreich ihre Bedürfnisse befriedigt hat und dieses Verhalten außerdem dazu diente seine primären Bedürfnissen, Essen und Trinken, zu stillen. Demnach muss er Stehlen als richtiges Verhalten empfunden haben.
zu 2. : M. durfte, zu dem Zeitpunkt, als die Verfasserin ihn kennenlernte, bereits seit wenigstens zwei Jahren das ortsnahe Lebensmittelgeschäft nicht mehr betreten, d.h. seit M. ca. acht Jahre alt ist. Die Angestellten sind bis heute angewiesen, darauf zu achten, dass er es weiterhin nicht tut. Selbst in Begleitung eines Erwachsenen ist ihm der Zutritt verwehrt.
zu 3. : Dies wurde der Verfasserin daran deutlich, das M., trotz des Vertrauensvor- schusses, den er bei ihr hatte und den sie auch versuchte ihm verständlich zu machen, diese andere Situation nicht für sich nutzen konnte, und sie, obwohl er zunächst keine Ressentiments zu befürchten hatte, genauso belog und bestahl, wie er bisher bei den anderen Familienmitgliedern getan hatte, was dazu führte, dass auch diese ihr Ver- trauen zurücknahm und mit M. offen die Konsequenzen seines Verhaltens besprach, dass auch sie zukünftig seine Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersuchen würde.
Dies muss ihn in der Überzeugung bestärkt haben, dass jeder von ihm denkt, er sei kein zuverlässiger Mensch, er demzufolge auch keiner ist. Das Fatale an der Situation ist natürlich, selbst wenn er mal richtig gehandelt oder nicht gelogen hat, muss er hierfür den Beweis dafür antreten, was sich oftmals sehr schwierig gestaltet und selbst beim Gelingen ein Zweifel in der Luft hängen bleibt.
zu 4. : M. hat erfahren, dass von ihm erwartet wurde, dass er sich nicht an die Regeln halten würde. Die Folge ist, M. tut das, was von ihm erwartet wird. Er übernimmt die ihm zugeschriebene Rolle, denn selbst wenn er sich von nun an die Regeln halten würde, er wäre immer der, der Ladenverbot hat. Eine weitere Konsequenz ist, an einem Tag, an dem er, ebenso wie ein weiterer Junge aus einer anderen Kinder- kleinsteinrichtung, wieder an der Tür des Geschäftes abgewiesen wurde, machte er sich gemeinsam mit diesem auf den Weg in die Innenstadt. Wie der Nachmittag nun verlief, bleibt der Phantasie des Einzelnen überlassen.
Tannenbaum beschrieb diesen Vorgang treffend mit dem Satz: "The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad" Das heißt, die Etikettierung als Delin- quenter, wirkt bei M. wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung und dient ihm zuletzt gleichzeitig als Rechtfertigung. Dies führt dazu, dass er jetzt sekundär deviant ist.
Will man M. dabei unterstützen sein Verhalten zu ändern, muss er die Möglichkeit haben sich selbst in den Augen eines Signifikant Anderen, anders wahrnehmen zu können um selbst eine andere Vorstellung von seinem "Selbst" bekommen und weitere Handlungsmöglichkeiten entwickeln zu können.
Es muss gefragt werden, wie es möglich ist, diesen unheilvollen Prozess zu unterbre- chen. Die symbolisch-interaktionistische Antwort lautet, er muss dabei unterstützt werden neue S ignifikant A ndere kennenzulernen um zu einer anderen Sichtweise von Welt und von sich zu gelangen.
4. Interventionsmöglichkeiten aus der Sicht der Systemtheorie
Ein Konzept, das eine radikal systemtheoretische Sichtweise konsequent umsetzt, ist die Unterbringung delinquenter Jugendlicher in sogenannten Boot-Camps, wie z.B. die Glenn Mills Schools. Wobei das Wort Unterbringung Missverständnisse birgt. Die Ju- gendlichen müssen sich selbst für das Boot-Camp entscheiden, in einer Expertise des DJI heißt es: „ Die Einrichtung legt Wert darauf, dass sich die Jugendlichen für das Glen-Mills-Programm entscheiden. In einem im Vorfeld der Einweisung durch den Richter vorhergehenden Interviewverfahren, in dem auch die wesentlichen Eckpfeiler des Programms als umfassende Rahmengebung vorgestellt werden, hat er die „ Wahl “ zwischen Glen Mills und dem traditionellen Vollzug. Letzteres ist dem Jugendlichen in der Regel durch Schilderungen aus seinem sozialen Umfeld bekannt. Hat er sich für das Programm entschieden, liegt es in seiner Verantwortung und Eigeninitiative, wie er es nutzt. Die Entscheidung für das Glen Mills Programm ist natürlich situationsabhän- gig, sie findet häufig unter Stress statt, seltener in einem Zustand von „ Freiheit “ . Es kann davon ausgegangen werden, dass der Jugendliche für sich die Ü berzeugung ge- wonnen hat, dass die zu treffende Wahl zu einer guten oder wenigstens ertragbaren Zukunft führt. “ 11
Die Grundlage dieser Programme aus systemtheoretischer Sicht ist, dass die Jugendli- chen aus ihrer bisherigen Lebenswelt herausgenommen werden und es völlig unerheb- lich ist, was der Einzelne zuvor an Erfahrungen gemacht oder was er gelernt hat. Sie bekommen neue Funktionen zugewiesen innerhalb einer unmissverständlich klar stuk- turierten, geradezu rigiden Gesellschaft, die hierarchisch geordnet ist und die notwen- dige Orientierung gibt, so dass auch das Gelände des Boot-Camps nicht durch Zäune oder Mauern von der Außenwelt abgeschlossen werden muss und auch nicht ist. Au- ßerdem werden Wege aufgezeichnet, wie weitere Funktionen erworben werden kön- nen, die von den Jugendlichen als durchaus sinnvoll angesehen werden, da diese ih- nen zu mehr „Macht“ und entsprechend zu einem größeren Selbstwertgefühl verhelfen. Unter anderem gehört dazu, dass “ Jeder Absolvent von Glen Mills [...] die Schule mit einem schulischen Abschluss [verlässt], was bemerkenswert ist, da manche, die dort ankommen, quasi Analphabeten sind. “ 12 So scheint es, dass alle Jugendlichen die hier ankommen sich offensichtlich relativ unproblematisch dieser speziellen Gesellschafts- ordnung unterwerfen, ihre Regeln und Normen verinnerlichen und, zumindest in die- sem Rahmen, auch leben. Damit sie dies auch in die „normale“ Gesellschaft übertra- gen können, erhalten sie einen Grundstock an Ausbildung und Fähigkeiten, der es ih- nen ermöglicht auf gesellschaftlich akzeptiertem legalem Weg ihre Bedürfnisse zu be- friedigen.
Über den tatsächlichen Erfolg dieser Boot-Camps wird noch sehr kontrovers diskutiert. Zum einen wird durch zahlreiche erfolgreiche Absolventen dieser Institute gezeigt, dass es möglich ist schwerst kriminelle Jugendliche wieder in die Gesellschaft einzugliedern, andererseits wird die Menschenwürdigkeit dieser Boot-Camps stark angezweifelt, wie in einem Artikel des Spiegels von 12/99 „Angriff auf die bösen Jungs“13 und in der Spiegel- Reportage bzw. Online-Artikel von 09/2001 “Boot-Camps: Tod im ‚amerikanischen Gu- lag’“14 deutlich wird. Allerdings sind auch diese Artikel kritisch zu betrachten, da sie ein- deutig polemisieren.
5. Interventionsmöglichkeiten aus der Sicht des Labeling Approach
Aus der Sicht des Labeling-Ansatzes haben sich verschiedene Projekte entwickelt. Hier sind v.a. das Diversionsverfahren, die Mediation, der Täter-Opfer-Ausgleich (kurz: TOA) und die ambulante intensive Betreuung (kurz: AIB) zu nennen.
5.1. Das Diversionsverfahren
Mit Diversion wird die Vorgehensweise bezeichnet bei Jugendlichen, die erstmalig durch delinquentes Handeln auffällig werden und es sich u.U. um eine Tat mit Bagatellcharak- ter handelt, davon abzusehen diese in ein formelles Strafverfahren zu verwickeln, da dies möglicherweise mehr Schaden durch Stigmatisierung verursacht, als das eine posi- tive nachfolgende Entwicklung zu erwarten ist. In Deutschland bedeutet dies allerdings lediglich, dass auf richterliche Anordnung hin auf formelle Sanktionen verzichtet wird, z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen, und stattdessen Behandlungs- und Ausgleichs- maßnahmen angeordnet werden.15 Hier ist z.B. der TOA zu nennen, auf den ich später noch eingehen werde.
In den USA kann durch eine unterschiedliche Gesetzgebung das Verfahren der Diversi- on flexibler und auch wesentlich früher konsequenter schon auf polizeilicher Ebene ein- gesetzt werden und lässt nachfolgend die Wahl zwischen zwei Verfahren zu, zum einen die „ diversion to nothing “16, bei der der delinquente Jugendliche ohne weitere Sanktionen oder Kontrolle in die häusliche Beaufsichtigung gegeben wird, dies wird allerdings nur bei jugendstreich-ähnlichen Vergehen angewandt. In Deutschland ist selbst dies nur nach richterlicher Anordnung möglich. Und zum anderen die „ diversion with referral “17, bei welcher der Jugendliche aufgrund offensichtlicher Verhaltensauffälligkeiten oder Ver- nachlässigung seitens der Eltern zur Behandlung an kommunale Einrichtungen überge- ben wird.
Die Vorteile der Diversionsverfahren liegen in ihrer unmittelbaren Einsetzbarkeit, d.h. der jugendliche Delinquent kann die Maßnahme im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat sehen, was schon vom lerntheoretischen Aspekt her sinnvoll ist, die Stigmatisierung des Jugendlichen wird weitgehend vermieden, und in Folge das Risiko einer sekundären Devianz gemindert.
Die Anwendung des Diversionsverfahren ist in Deutschland, im Gegensatz zu den USA, nur bedingt möglich, da in der BRD das Legalitätsprinzip das polizeiliche Vorgehen be- stimmt und dazu führt, dass jedes Vergehen gleich welcher Art richterlich bewertet wird und die Diversion nicht schon im Vorfeld angewandt werden kann. Das heißt,das Diver- sionsverfahren ist in der BRD zwischen Plizei und Staatsanwaltschaft angesiedelt. Be- reits auf der Polizeiwache soll der jugendliche Delinquent auf die Möglichkeit der Diversi- on hingewiesen werden. Dieser hat nun zu entscheiden, ob er sich innerhalb einer Wo- che bei einem Diversionsvermittler meldet um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Nichtsdestotrotz obliegt es der Staatsanwaltschaft individuell nach Erhalt der Akten zu entscheiden, wie der weitere Verlauf aussieht, d.h. ob der Jugendliche in das Diversionsverfahren aufgenommen oder strafrechtlich verfolgt wird.18
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich
Die Maßnahme TOA wird sei Anfang der 90er Jahre praktiziert. Im Dezember 1994 er- folgte die Einfügung des § 46 a in das Strafgesetzbuch (StGB), aufgrund dessen nach erbrachten Schadenswiedergutmachungsleistungen oder nach erfolgtem Täter-Opfer- Ausgleich eine Strafmilderung möglich ist und unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafe im materiell-rechtlichen Sinne wie im Erwachsenenstrafrecht abgesehen werden kann.19
Das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung in Köln beschreibt ihn folgendermaßen:
„ Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergericht- lich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten, eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. [...] Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und Bemühun- gen um Wiedergutmachung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen.
Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelm äß ig
1. Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung,
2. eine Vereinbarungüber die Wiedergutmachung und
3. die Berücksichtigung der Täter-Bemühungen im Strafprozess. “ 20
Zur Zielgruppe des TOA gehören demnach die Delinquenten und ihre Opfer, allerdings wendet er sich zumeist an Jugendliche, die erstmalig auffällig wurden.
Als Mittel zur Umsetzung des TOA muss die Mediation genannt werden, die mittlerweile in vielen konfliktträchtigen Bereichen erfolgreich Anwendung findet.
Nach 10 Jahren TOA, kann man sagen, dass diese Maßnahmen mit Erfolg und Nutzen für beide Seiten durchgeführt wurden.
5.3. Ambulante intensive Begleitung
Die Ambulante Intensive Begleitung ist ein Pilotprojekt des Institutes des Rauhen Hau- ses für Soziale Praxis (isp), welches im November 1998 in den Städten Dortmund, Leip- zig, Magdeburg und Nürnberg und im Landkreis Harburg erstmalig praktiziert wurde und inzwischen schon evaluiert werden konnte. Die Grundlage für dieses Projekt war ein Konzept der Sozialarbeit aus den Niederlanden, welches seit Beginn der 90er Jahre dort in verschiedenen Städten mit gutem Erfolg durchgeführt wurde. „ Das Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene, die gesellschaftlich auffällig geworden sind (Obdachlosigkeit, Delinquenz, auffälliges Verhalten in Krisen) und ihr soziales Umfeld verlassen haben bzw. gefährdet sind, dieses zu verlassen. Mit Hilfe dieses Ansatzes sol- len sie wieder in ein stabiles soziales Netz (re)integriert werden.“21
Finanziert und unterstützt wird die AIB vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), so dass die notwendigen Mittel für Beratung, z.B. Super- vision, und Qualifizierung der Beteiligten gewährleistet sind. Rechtlich ist sie über das KJHG „Hilfe zur Erziehung“ (§ 27 SGB VIII), „Hilfe für junge Volljährige“, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII) und „Teilnahme an der Hilfeplanung“ (§ 36 SGB VIII) abgesichert.
Die Beteiligten sollen für den einzelnen Delinquenten ein soziales Netzwerk bilden, das sich aus Sozialarbeitern/-pädagogen, verschiedenen Institutionen und Bezugspersonen dieses bestimmten Jugendlichen zusammensetzt.
Daran wird deutlich, dass dieses Projekt sich an den Erkenntnissen des symbolisch- interaktionistischen Ansatzes orientiert. Um den Delinquenten herum soll ein stabiles in- dividuelles Netzwerk herum aufgebaut werden aus Menschen, an denen sie sich orien- tieren können und auch wollen, den S ignifikant A nderen( !), im Projekt VIP’s genannt. Mit Hilfe dieser, für den einzelnen Delinquenten bedeutsamen Menschen, soll versucht wer- den den Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren, natürlich begleitet von sozialpädagogischen Fachkräften. Für das einzelne Projekt wird eine etwa 12-wöchige Intensivphase veranschlagt, die jedoch bei Bedarf verlängert werden kann. Im Anschluss daran sollten die individuell gebildeten Netzwerke befähigt sein selbständig weiterarbei- ten zu können, d.h. den Jugendlichen weiterhin so zu begleiten, dass er nicht wieder auf deviante Verhaltensweisen zurückgreift.
Wichtigste Grundlage für die Durchführung der AIB ist zum einen die „Freiwilligkeit“ (im Gegensatz zur Diversion und TOA) mit der die Jugendlichen an dem Projekt teilnehmen und zum anderen die Kooperation aller Beteiligten, v.a. der Bezugspersonen, die das in- dividuelle Netzwerk des Jugendlichen bilden, die zuvor von den sozialpädagogischen Fachkräften nach Angaben des Jugendlichen ermittelt und gebeten werden sich für die- sen zu engagieren. Diese bilden die Grundpfeiler des Projekts. Mindestens eine dieser Bezugspersonen ist angehalten sich in den kommenden 12 Wochen intensiv zu küm- mern, d.h. dem Jugendlichen u.U. 24 Std. täglich zur Verfügung zu stehen.
Die Evaluation nach dreieinhalb Jahren ergab, dass „ in den fünf Kommunen [...] ca. 450 Jugendliche in dem Projektzeitraum die AIB-Maßnahme durchlaufen [haben]. Zwei Drittel der Jugendlichen in AIB waren männlich, 1/3 weiblich. Mehr als 70% haben AIB erfolgreich beendet. Von diesen Jugendlichen haben wiederum 85% nach Abschluss von AIB keine weiteren Hilfen des Jugendamtes in Anspruch genommen.22
Daher wurde festgestellt, dass „ auf Grund der positiven Erfahrungen mit diesem Ansatz [...] sich alle beteiligten Kommunen entschlossen [haben], AIB auch langfristig als eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung weiterführen. “ 23
6. Fazit
Wie ich schon in der Einleitung sagte, bin ich davon überzeugt, dass die Soziologie uns in der sozialpädagogischen Arbeit helfen kann. Gerade bei der Bearbeitung dieses Fall- beispiels ist mir erneut deutlich geworden, wie viele Fehler einem in der praktischen Ar- beit unterlaufen, wenn die Pädagogik „aus dem Bauch heraus“ betrieben, anstatt dass eine Situation, ein Geschehen oder Verhalten analysiert, ausgewertet und evaluiert wird, um eventuell zu einer besseren Lösung zu kommen, als die, welche einem spontan sinnvoll erscheint.
Jetzt nach der Bearbeitung des Falles bin ich zu dem Schluss gekommen, dass M. sehr wohl noch eine Chance hat ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben in unserer, auch seiner Gesellschaft zu führen.
Die Diversion und den Täter-Opfer-Ausgleich halte ich allerdings auf M. bezogen für weniger sinnvoll, da diese sich vorwiegend an Ersttäterinnen und -täter wendet und M. schon seit langem nicht mehr zu dieser Gruppe gehört und außerdem mit seinen „Opfern“ in engem Kontakt lebt.
Dagegen kann ich mir vorstellen, dass ein Aufenthalt in einer Art Boot-Camp sich für ihn als sinnvoll erweisen könnte, da offensichtlich sein größtes Defizit darin besteht, zumin- dest aus Sicht der Gesellschaft, sich an bestehende Regeln zu halten und er in einer of- fen strukturierten Umgebung er immer wieder die Möglichkeit hat diese zu unterlaufen. Da es inzwischen auch in Deutschland Einrichtungen gibt, die diesen Ansatz vertreten, bzw. diesen modifiziert haben, wie z.B. die vom Evangelischen Jugend- und Fürsorge- werk (EJF) betriebene "Einrichtung zur Abwendung der Untersuchungshaft" in Frosten- walde / Brandenburg oder ebenfalls vom EFJ betriebenen verschiedenen Einrichtungen in der Uckermark. Abgesehen davon würde ich es für sinnvoll erachten, dass nach Ent- lassung der Jugendlichen aus einer solchen Institution nachfolgend sich eine Maßnahme wie z.B. die AIB anschließen würde, damit die erlernten Fähigkeiten innerhalb eines so- zialen Netzwerkes begleitet und positiv gespiegelt werden können. So würde die Gefahr reduziert werden, dass der Jugendliche, also M., in seiner bekannten Umgebung wieder in die alten Verhaltensweisen zurückfällt, nicht zuletzt, weil diese sich nicht verändert hat und ihm u.U. mit unveränderten Erwartungen entgegentritt. Hier sollte das soziale Netz- werk unterstützend und schützend eingreifen.
Zuletzt möchte ich noch auf die vom Deutschen Jugendinstitut e.V. herausgegebene „Literaturdokumentation von Arbeitsansätzen der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention“ hinweisen, in der eine Vielzahl von durchgeführten Modellen, Projekten und Maßnahmen aus den verschiedenen Städten detailliert beschrieben werden und so als Anregung dienen kann, nicht zu resignieren, sondern neue Wege zu suchen.
Literaturverzeichnis (in alphabetischer Reihenfolge)
An dieser Stelle ist auch Literatur aufgezählt, die ich zwar nicht im Wortlaut zitiert habe, die mir dennoch als Grundlage dieser Arbeit dienten.
- Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1998: Literaturdo- kumentation von Arbeitsansätzen der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention, Mün- chen
- Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1999: Der Mythos der Monsterkids. Strafunmündige »Mehrfach- und Intensivtäter«, München
- Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2001: Schnelle Reaktion. Tatverdächtige Kinder und Jugendliche im Spannungsfeld zwischen beschleunigtem Verfahren und pädagogischer Hilfe, München
- Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2000: Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz. Präventive Ansätze und Konzepte, Mün- chen,
- Buss, E./Fink, U./Schöps, M., 1994: Kompendium für das wissenschaftliche Arbeiten in der Soziologie, Heidelberg • Wiesbaden, 4. Auflage
- Claessens, D., 1993: Freude am soziologischen Denken - Die Entdeckung zweier Wirklichkeiten; Aufsätze 1957-1987, Soziologische Schriften; Bd. 58, Berlin
- Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.); Die Glen Mills Schools, Pennsylvania, USA. Ein Modell zwischen Schule, Kinderund Jugendhilfe und Justiz? Eine Expertise. München: 2001.
- Doer, H./Schneider, G.W., 1975: Soziologische Bausteine, Bochum, 2. Auflage
- Gripp-Hagelstange, H, 1997: Niklas Luhmann - Eine erkenntnistheoretische Einführung, München, 2. Auflage
- IKK-Nachrichten, Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung, DJI e.V., Nr. 2/2001
- ISP, Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis gGmbH, http://www.soziale-praxis.de/ (Stand: 07.06.2002)
- Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis gGmbH, Thomas Möbius, Pilotpro- jekt, Ambulante Intensive Begleitung (AIB) - Transfer eines niederländischen Ansatzes der Sozialarbeit in das deutsche Jugendhilfesystem, Sachbericht 2000, Hamburg, im Februar 2001, http://www.soziale-praxis.de/download/aib.sachbericht2000.rtf (Stand: 07.06.2002)
- Joas, H.(Hg.), 2001: Lehrbuch der Soziologie, Frankfurt / Main,
- Korte, H./Schäfers, B. (Hrsg.), 2000: Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Opladen, 5. Auflage
- Lamnek, S., 1999: Theorien abweichenden Verhaltens, München, 7. Auflage,
- Lamnek, S., 1997: Neue Theorien abweichenden Verhaltens, München, 2. Auflage
- Reese-Schäfer, W., 1992: Luhmann zur Einführung, Hamburg
- Schäfers, B., 2001; Grundbegriffe der Soziologie, Opladen, 7. Auflage
- Treibel, A., 2000: Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart, Opladen, 5. Auflage
- Weber, Max, 1984: Soziologische Grundbegriffe, Tübingen, 6. Auflage
[...]
1 Claessens, D., 1993: Freude am soziologischen Denken - Die Entdeckung zweier Wirklichkeiten; Aufsätze 1957-1987, Soziologische Schriften; Bd. 58, Berlin, Vorwort
2 Name geändert
3 siehe Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1999: Der Mythos der Monsterkids. Strafunmündige »Mehrfach- und Intensivtäter«
4 IKK Nachrichten 2/2002, Interview m.J.Hofmeir „Den Weg für eine positive Zukunft ebnen“, S.4-5 7
5 Weber, Max, 1984: Soziologische Grundbegriffe, „Verhalten, abweichendes“, S.417
6 Korte, H./Schäfers, B. (Hrsg.), 2000: Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, S. 111 9
7 ebenda, S.111-112
8 Treibel, A., 2000: Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart, S. 119 16
9 Lamnek, S., 1999: Theorien abweichenden Verhaltens, München, 7. Auflage, S. 217
10 Deutsches Sprichwort: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!“ 17
11 Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.);2001, Die Glen Mills Schools, Eine Expertise. S. 9
12 ebd. S. 32
13 Diesen konnte ich nicht mehr im Original lesen, aber aufgrund eines Leserbriefes Rückschlüsse ziehen: http://www.der-jugendrichter.de/html/leserbrief.html (Stand: 07.06.2002)
14 http://www.spiegel.de/sptv/themenabend/0,1518,159017,00.html (Stand: 07.06.2002)
15 Lamnek, S., 1997: Neue Theorien abweichenden Verhaltens, S. 272 21
16 ebenda, S. 273
17 ebenda, S. 274
18 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2001: Schnelle Reaktion. „Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung“, S. 83-102
19 „Grundlegende Fragen zum TOA“ http://www.toa-servicebuero.de/what/gfrag.htm (Stand: 07.06.2002)
20 „Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?“ http://www.toa-servicebuero.de/what/index.html (Stand: 07.06.2002)
21 Thomas Möbius, Pilotprojekt, Ambulante Intensive Begleitung (AIB), Sachbericht 2000, 2001, http://www.soziale-praxis.de/download/aib.sachbericht2000.rtf (Stand: 07.06.2002)
22 „Zusammenfassung der Ergebnisse des AIB-Projektes“ http://www.soziale-praxis.de/download/AIB.ergebniszusammenfassung.rtf (Stand: 07.06.2002)
23 ebenda
- Arbeit zitieren
- Diplom-Sozialpädagogin Andrea Krüger (Autor:in), 2002, Analyse devianten Verhaltens am Beispiel des Jungen Manuel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106794
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