In einem ersten Schritt wird der zugrunde liegende Élysée-Vertrag und der Vertrag von Aachen sowie deren jeweilige Entstehung vorgestellt. Als Schwerpunkt werden anschließend die Artikel zu außen- und sicherheitspolitischen Zielen im Vertrag von Aachen beleuchtet. Nach einer Vorstellung des Realismus werden diese Ziele im Hinblick auf realistische Politikansätze eingeordnet und analysiert. Dabei gilt es den Fokus auf die gemeinsamen Bestrebungen in supra- und internationalen Institutionen, die Positionierung der beiden Länder in der Staatengemeinschaft sowie auf den Umgang mit souveräner Machtinstrumente des jeweiligen Staates zu legen. Im darauffolgenden Fazit kann dann bewertet werden, inwiefern realistische Politikansätze dem Vertrag von Aachen zugrunde liegen oder ob der vermeintliche Widerspruch bestehen bleibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag
2.1. Der Élysée-Vertrag von 1963
2.2. Der Vertrag von Aachen 2019
2.3. Außen- und Sicherheitspolitik im Vertrag von Aachen
3. Realismus und der Vertrag von Aachen
3.1. Theorie des Realismus
3.2. Einordnung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele
3.2.1. Vereinte Nationen
3.2.2. Europäische Union
3.2.3. Bilaterale Zusammenarbeit
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Replik der CDU-Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer auf den wenige Tage vorher erschienenen Appell „Für einen Neubeginn in Europa“ des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, welche am 10. März 2019 in der Zeitung „Welt am Sonntag“ erschien, wird im Élysée-Palast genau gelesen worden sein. Darin betont sie im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik: „Die EU sollte künftig mit einem gemeinsamen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten sein.“ (Kramp-Karrenbauer 2019, online) - Auch wenn nicht explizit erwähnt, so bedeutet ein gemeinsamer EU-Sitz den Verzicht Frankreichs auf seinen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Dies wird auch deswegen zu Verwunderung geführt haben, da es gerade erst 47 Tage her war, dass Präsident Macron unterschrieb, dass sich Frankreich für die Aufnahme der Bundesrepublik selbst als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat einsetzen würde. Diese Unterschrift setzte er am 22. Januar 2019 in Aachen unter den neuen Freundschaftsvertrag der beiden Länder.
Dieser Vertrag von Aachen - mit vollständigen Titel: „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ - ist eine Ergänzung zum Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963. Diese Erneuerung des historischen Freundschaftsvertrages regte Macron im September 2017 bei einer Rede vor der Pariser Sorbonne-Universität an, wo er Deutschland „in erster Linie eine neue Partnerschaft“ (Französische Botschaft, online) vorschlug. Ähnliche Formulierungen finden sich nun im unterschriebenen Vertrag, in dem in der Präambel die „enge Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich“ als Grundlage für eine starke Europäische Union gesehen wird und es an der Zeit wäre, die „bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben“. Nach Jahrhunderten der Feindschaft, zweier Weltkriege und gegenseitiger Ressentiments ist der Élysée-Vertrag 56 Jahre später erneuert und vertieft worden. Und es stellt sich die Frage: Ist das europäische Idealismus oder Ausdruck realistischer Politikansätze?
Widersprechen ein Freundschaftsvertrag, die enge Abstimmung und Konvergenz zweier Staaten und gegenseitige Unterstützung und Zusammenwirken in supra- bzw. internationalen Institutionen wie EU und UN deutlich der Theorie des Realismus? Zeigt gar eine derartige Zusammenarbeit und das Streben nach gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik, dass die Konzepte realistischer Politik überholt sind, in der angenommen wird, dass Staaten mit anderen Staaten in einem anarchischen Staatensystem um Macht und Sicherheit konkurrieren und „more for one actor […] less for another“ bedeutet? (Dunne & Schmidt 2017, S. 110) Oder ist durch ähnlich gelagertes Macht- und Sicherheitsinteresse der beiden souveränen Staaten, Nachbarn und EU-Mitgliedern Frankreich und Deutschland so ein Vertrag insbesondere Ausdruck realistischer Politik? Diesen Fragen möchte ich in dieser Hausarbeit nachgehen und dabei auch unterschiedliche Denkschulen des Realismus (in dem möglichen begrenzten Rahmen) betrachten.
Ein Freundschaftsvertrag klingt in erster Überlegung nach einem Schritt liberaler Außenpolitik, da hier innenpolitische Anpassungen (z.B. Annäherung Bildungssysteme, Sozial- und Arbeitsmarktstandards, Energiepolitik) mit der Außenpolitik zusammenlaufen und gleichzeitig Systeme der Ordnung, Gerechtigkeit und internationaler Institutionen gestärkt werden sollen (vgl. Dunne 2017, S. 118). „Freundschaft“ ist eben kein Merkmal im Wettkampf und Anarchie zwischen Staaten und in dem Krieg als Macht- und Unsicherheitsfaktor allgegenwärtig ist, wie im Realismus. Doch grade die blutige Historie Frankreichs und Deutschlands scheint ein Beweis des kriegerischen Wettkampfs um Unterdrückung und Überleben von Staaten zu sein. Wie passt dazu ein „Freundschaftsvertrag“? Aus diesem Grund habe ich die Theorie des Realismus als Bezugspunkt gewählt - um diese Widersprüche offenzulegen und in Frage zu stellen.
In einem ersten Schritt wird der zugrunde liegende Élysée-Vertrag und der Vertrag von Aachen sowie deren jeweiliger Entstehung kurz vorgestellt. Als Schwerpunkt werden anschließend die Artikel zu außen- und sicherheitspolitischen Zielen im Vertrag von Aachen beleuchtet. Nach einer Vorstellung des Realismus werden diese Ziele im Hinblick auf realistische Politikansätze eingeordnet und analysiert. Dabei gilt es den Fokus auf die gemeinsamen Bestrebungen in supra- und internationalen Institutionen, die Positionierung der beiden Länder in der Staatengemeinschaft sowie auf den Umgang mit souveräner Machtinstrumente des jeweiligen Staates zu legen. Im darauffolgenden Fazit kann dann bewertet werden, inwiefern realistische Politikansätze dem Vertrag von Aachen zugrunde liegen oder ob der vermeintliche Widerspruch bestehen bleibt.
2. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag
2.1. Der Élysée-Vertrag von 1963
Der offizielle Titel des Élysée-Vertrags lautet „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ und wurde am 22. Januar 1963 vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle und dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast unterschrieben. Sie haben damit eine Feindschaft beendet, die 400 Jahre vorher mit den Kriegen zwischen Franz I. von Frankreich und Kaiser Karl V. begonnen hat und so „ein Blatt der Geschichte gewendet“ (Osterheld 1976, S. 616). Dabei ist die Unterschrift zum Vertrag nicht als der Beginn der Zusammenarbeit anzusehen. So wurde 1952 auch unter dem Eindruck des Ost-West-Konfliktes mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) erste Schritte für europäische Zusammenarbeit gelegt. Mit dem Beitritt der jungen Bundesrepublik zur NATO 1955 sowie der Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) als militärischer Beistandspakt im gleichen Jahr waren die westeuropäischen Staaten und insbesondere Deutschland und Frankreich zusammengerückt. Mit dem Vertrag von Luxemburg vom 27. Oktober 1956 wurde darüber hinaus die wirtschaftliche und politische Rückkehr des Saarlands von Frankreich an die Bundesrepublik geregelt und mit der Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG/EURATOM) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die europäische Integration ein Jahrzehnt nach Ende des zweiten Weltkrieges vorangetrieben. Daher stellt sich die Frage, warum zusätzlich zu dieser faktischen Zusammenarbeit und Aussöhnung ein eigener Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland geschlossen wurde (vgl. Weidenfeld 1983, S. 1296).
Für die Französische Republik und ihren Präsidenten Charles de Gaulle (im Amt 1959 - 1969) lassen sich neben idealistischen Motiven und der geostrategischen Sicht auf das östlich gelegenen Deutschlands als Puffer zum Warschauer Pakt, drei Hauptmotive feststellen, die zu dem Élysée-Vertrag führten. Zum einen war es Frankreichs Ziel nach dem Wiederaufbau zu alter Stärke und Rückgewinnung der Machtstellung in der Internationalen Politik zu gelangen. Dazu gehört auch weiterhin - trotz de Gaulles Ablehnung des Kommunismus und der Ablehnung der BRD - eine Entente mit Moskau (vgl. Osterheld 1976, S. 614). Dennoch sah man in dem wirtschaftlich erstarkten Deutschland einen „Juniorpartner“ für die Durchsetzung der eigenen Ziele in Europa gefunden zu haben und ebenso Deutschland besser kontrollieren zu können (vgl. Zervakis & von Gosslar 2003, S. 7). Gleichzeitig betrachtete man die Vorherrschaft der zwei Supermächte (USA & Sowjetunion) mit großem Argwohn und misstraute den Sicherheitsversprechen der USA, die schon in den beiden Weltkriegen erst spät eingriffen (1917 bzw. 1941). So strebte de Gaulle einen unabhängigen Staatenbund Europas - unter französischer Führung - an, der als dritte Kraft ein Garant für den Frieden darstellen könnte und im Konfliktfall autonom agieren könnte (vgl. Osterheld 1976, S. 614). Als dritten Punkt lässt sich darüber hinaus der Wettkampf mit dem Rivalen Großbritannien feststellen. Das zeigt der Widerstand Frankreichs zum Beitritt Großbritanniens zur EWG sowie de Gaulles Ansicht, der Großbritannien als ebenbürtigen Rivalen mit Atomwaffen als „Trojanisches Pferd der Amerikaner sah“ (Schröder 1976, S.624). Zusammenfassend lässt sich resümieren, dass einer der Hauptgründe für Frankreich für die Zusammenarbeit mit Deutschland war, die eigene Hegemonie in Europa sicherzustellen.
Für Deutschland und seinem Bundeskanzler Konrad Adenauer (im Amt 1949 - 1963) waren die Ziele der deutschen Außenpolitik nach dem 2. Weltkrieg die Wiedervereinigung, Westintegration, Wiederaufbau sowie die Rückgewinnung der Souveränität. Bis auf die Wiedervereinigung waren - wie oben beschrieben - alle weiteren Punkte im Jahrzehnt nach der Gründung der Bundesrepublik erreicht. Dennoch gab es auch für Deutschland mehrere Gründe, die für ein vertieftes Verhältnis mit Frankreich sprachen, auch wenn sich diese nicht automatisch mit den französischen Interessen deckten. Wie de Gaulle sah auch Adenauer in der wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder einen Garant für Frieden in Europa und zog so die Lehren aus der jahrhundertealten Feindschaft (vgl. Wenger 1976, S. 626). Doch wie für Frankreich war auch für Deutschland das Verhältnis zur USA und Großbritannien ein Auslöser. So sah man auch in Deutschland nach der Kuba-Krise 1962 eine Verminderung der Sicherheitsgarantien durch die USA. Außerdem bestand die Sorge, dass durch die Entspannungspolitik Großbritanniens Ende der 50er Jahre der Status Quo des getrennten Deutschlands verfestigt wurde. In dem gemeinsamen Auftreten mit Frankreich gegenüber der USA und Großbritannien, sah man so eine bessere Verhandlungsposition. Doch anders als Frankreich, sah die Bundesrepublik weiterhin die USA und nicht Frankreich als seine Schutzmacht gegenüber dem Warschauer Pakt an (vgl. Rovan 1986, S.130). So wollte Deutschland durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Paris auf die eher antiamerikanische Politik Frankreichs positiv Einfluss nehmen (vgl. Zervakis & von Gosslar 2003, S.7). Auf der anderen Seite wollte Deutschland Einfluss nehmen, um eine französisch-sowjetische Entente zu verhindern. So lässt sich festhalten, dass trotz ähnlicher Beweggründe (Friedenssicherung und gemeinsame Stärke) auch sehr unterschiedliche teils widersprüchliche Motive zum Élysée-Vertrag führten und beide Nationen ihren jeweiligen Einfluss erweitern wollten.
Diesen Motiven folgend liegt im Élysée Vertrag der Schwerpunkt auf „Auswärtigen Angelegenheiten“ und „Verteidigung“. Nur kurze Abschnitte beschäftigen sich mit Erziehungs- und Jugendfragen, Sprachunterricht sowie die Gleichwertigkeit von wissenschaftlichen Abschlüssen und der Zusammenarbeit in der Forschung. Einer der wesentlichsten Punkte ist die mindestens zweimal jährlich stattfindende Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs, um konvergente Positionen zu aktuellen politischen Fragen zu erarbeiten (vgl. Zervakis & von Gosslar 2003, S.8). Gleichzeitig wurden regelmäßige Treffen der Außen-, Verteidigungs- bzw. Armee- und Jugend- bzw- Familienministern sowie der Generalstabschefs beider Staaten vereinbart. Neben dieser organisatorischen Zusammenarbeit wurde vertraglich festgeschrieben, dass vor jeder wichtigen außenpolitischen Entscheidung sich gegenseitig konsultiert wird und so weit wie möglich eine gleichgerichtete Haltung entstehen soll. Dazu zählen insbesondere:
- „Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit;
- Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich;
- Angelegenheiten, die in der Nordatlantikvertragsorganisation und in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere im Europarat, in der Westeuropäischen Union, in der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen.“ (Élysée-Vertrag 1963, online)
Mit dem Vertrag bzw. schon in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg gelang es nach Jahrhunderten der Feindschaft der beiden Länder zumindest organisatorisch in eine Freundschaft zu verwandeln, auch wenn wie aufgezeigt, ganz unterschiedliche Motive dazu geführt haben. Sie haben damit die Grundlage für eine deutsch-französische Hegemonie in Europa und später in der EU gelegt, die Schwankungen unterlag, Verschiebungen der Machtverhältnisse erlebte (insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung 1990) und mit dem der Frieden zwischen beiden Ländern gesichert wurde. Gleichzeitig stieß der Vertrag 1963 bei den europäischen Partnern (insbesondere Italien und die Benelux-Staaten) sowie bei den USA und Großbritannien einhellig auf Ablehnung - weil sie genau diese Hegemonie befürchteten (vgl. Leonhardt 1983, S. 256). Eine Kritik, die sich 56 Jahre beim Vertrag von Aachen wiederholte.
2.2. Der Vertrag von Aachen 2019
Kritik an der Erneuerung der deutsch-französischen Freundschaft gab es innenpolitisch in beiden Ländern aber auch in mehreren EU-Mitgliedsstaaten. So warf der italienische Innenminister beiden Ländern vor, ein „Europa der Bürokraten“ geschaffen zu haben und vereinbarte mit dem polnischen Innenminister Schritte, um ein Gegengewicht zur deutsch-französischen Zusammenarbeit zu entwickeln (vgl. Deutsche Welle 2019, online). Auch der ehemalige tschechische Präsident Václav Klaus befürchtet, dass durch das „parallele Integrationsprojekt“ ein „Superstaat“ entsteht, der Europa beherrschen will (vgl. Spiegel Online 2019, online). Auch wenn inzwischen die deutsch-französische Zusammenarbeit über Jahrzehnte gelebt wird, so erzeugt sie weiterhin Misstrauen und die Sorge nach einer deutsch-französischen Hegemonie in Europa.
Neben dieser Kritik gilt es festzustellen, dass mit dem Vertrag von Aachen auch eine Antwort beider Staaten gesucht wurde, wie mit den diversen Staaten und Gruppen gemeinsam umzugehen ist, die sich in verschiedenen Bereichen gegen mehr europäische Integration stellen. Als Beispiele seien hier die Visegrád Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) mit der Ablehnung einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die „Hanseatische Liga“ (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweden, Dänemark, Finnland, Malta, Irland, Estland, Lettland, Litauen) die sich gegen mehr Risikoaufteilung in der Währungsunion stellen. Gleichzeitig stellen sich Deutschland und Frankreich mit dieser vertieften Zusammenarbeit gegen den „europäischen Zeitgeist“ in dem nationale Egoismen zunehmen (Demesmay 2019, S. 1). Sie setzen dem Brexit, einem Auseinanderdriften der EU und populistischen und nationalistischen Entwicklungen ein Mehr an Kooperation, Integration und multilaterales Handeln entgegen. Dabei bietet der Vertrag, der als völkerrechtlicher Vertrag eine höhere Verbindlichkeit hat als ein Abkommen, im ersten Schritt Instrumente und Zielformulierungen. Die tatsächliche Wirkung erfährt die deutsch-französische Integration jedoch erst in der Umsetzung (vgl. ebd., S.2).
Der Vertrag von Aachen ist rein quantitativ knapp doppelt so lang, wie der ursprüngliche Vertrag. Als „Ergänzung zum Élysée-Vertrag“ (Artikel 27) umfasst er insgesamt 28 Artikel in 6 Kapitel, wobei erneut die außenpolitische Zusammenarbeit an erster Stelle steht. So befasst sich Kapitel 1 mit den „Europäischen Angelegenheiten“ (Artikel 1 & 2) und Kapitel 2 mit den Themen „Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ (Artikel 3 - 8). Anschließend sind im Vertrag Regelungen zur Anpassung des Bildungssystems, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Klimaschutz, digitaler Wandel, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Städtepartnerschaften und zu vielen weiteren Themen gefasst, so dass die gesellschaftspolitischen Themen einen deutlich größeren Raum einnehmen als dies im Vertrag von 1963 der Fall ist (vgl. Vertrag von Aachen 2019, online). Hier spiegelt sich auch die gelebte Zusammenarbeit wider, die Brigitte Sauzay mit dem Satz „Aus dem Dialog der Regierungen ist ein Dialog der Gesellschaften geworden“ schon zu Beginn des vorherigen Jahrzehnts zusammenfasste (2003, S. 3). So wird die vertraglich festgehaltene deutsch-französische Integration auf die ganze Breite der Policies ausgeweitet.
2.3. Außen- und Sicherheitspolitik im Vertrag von Aachen
Wie beschrieben nimmt die Außen- und Sicherheitspolitik im Élysée-Vertrag und im Vertrag von Aachen einen hohen Stellenwert ein. Ergänzend zu den festgeschriebenen Treffen der Staats- und Regierungschefs sowie der Außenminister ist ein jährliches Treffen beider Regierungen vereinbart worden (Artikel 23) sowie pro Quartal eine „Hospitation“ eines Regierungsmitglieds im Kabinett des anderen Landes (Artikel 24). Damit wird der Austausch auf Regierungsebene weiter vertieft.
In der Europapolitik definieren beide Länder zuerst ihre Ziele nach einer fortschreitenden europäischen Integration, bspw. in der Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie beim Binnenmarkt, sowie die gemeinsame Zusammenarbeit dafür (Artikel 1) um anschließend festzuschreiben, dass „vor großen europäischen Treffen“ eine „regelmäßige Konstellation auf allen Ebenen“ stattfindet um gemeinsame Standpunkte aber auch gemeinsame Äußerungen festzulegen (Artikel 2).
[...]
- Citation du texte
- Benjamin Waldmann (Auteur), 2019, Ist der Vertrag von Aachen ein Beispiel für die Umsetzung realistischer Politik?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064736
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.