Kurze Zusammenfassung und Verbesserungsvorschläge bei der Arbeit mit Stakeholdern in der Hospizarbeit.
Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Stakeholder Analyse im Bereich der Hospizarbeit. Da ich bisher noch keinerlei praktische Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnte, werde ich mich mit diesem Themengebiet nur auf theoretischer Basis beschäftigen. Dabei orientiere ich mich hauptsächlich an dem Rahmenkonzept für die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg, welches 2016 von der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. in Auftrag gegeben wurde und für meine Ausarbeitung vielfältige und tiefgreifende Einblick in die Netzwerkarbeit im Bereich der Hospizarbeit bietet. Ziel der Stakeholder Analyse ist es sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Projektes oder Einrichtung zu ermitteln, um dann zusätzlich herauszufinden. Im nachfolgenden Schritt wird dann erarbeitet, wie deren Zusammenarbeit aussieht und, wie man die Arbeit unter allen Beteiligten verbessern kann.
Im ersten Schritt wird zunächst die Einrichtung, sprich eine Hospizeinrichtung, und deren gesetzliche Grundlage umschrieben. Danach werden alle beteiligten Stakeholder ermittelt und diese in diversen Ebenen aufgeteilt, sprich wer befindet sich im Inneren Kern und wer im äußeren Kreis und wie sieht die bisherige Arbeit mit allen anderen Personen, Einrichtungen und Institutionen aus.
Im nachfolgenden Schritt wird sich damit beschäftigt, inwiefern man die Vernetzung aller Stakeholder verbessern kann, was genau muss dabei verbessert werden und wie kann man dies erreichen? Zusätzlich muss dann noch differenziert werden, inwiefern der Kontakt zu den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in seiner Qualität ausgebaut werden soll und die jeweiligen Entscheidungen werden dann noch schließlich begründet. Mit all diesen Fragen soll dann letztendlich herausgefunden werden, was das Beste für meine (theoretische) Einrichtung ist und wie die Qualität in der Einrichtung oder der Netzwerkarbeit nachhaltig verbessert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Stakeholder Analyse
2.1 Beschreibung der Einrichtung
2.2 Wer sind die Stakeholder und wie arbeiten sie zusammen?
3. Verbesserungswürdige Aspekte
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit der Stakeholder Analyse im Bereich der Hospizarbeit. Da ich bisher noch keinerlei praktische Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnte, werde ich mich mit diesem Themengebiet nur auf theoretischer Basis beschäftigen. Dabei orientiere ich mich hauptsächlich an dem Rahmenkonzept für die Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Region Augsburg, welches 2016 von der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. in Auftrag gegeben wurde und für meine Ausarbeitung vielfältige und tiefgreifende Einblick in die Netzwerkarbeit im Bereich der Hospizarbeit bietet. Ziel der Stakeholder Analyse ist es sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Projektes oder Einrichtung zu ermitteln, um dann zusätzlich herauszufinden. Im nachfolgenden Schritt wird dann erarbeitet, wie deren Zusammenarbeit aussieht und, wie man die Arbeit unter allen Beteiligten verbessern kann.
Im ersten Schritt wird zunächst die Einrichtung, sprich eine Hospizeinrichtung, und deren gesetzliche Grundlage umschrieben. Danach werden alle beteiligten Stakeholder ermittelt und diese in diversen Ebenen aufgeteilt, sprich wer befindet sich im Inneren Kern und wer im äußeren Kreis und wie sieht die bisherige Arbeit mit allen anderen Personen, Einrichtungen und Institutionen aus.
Im nachfolgenden Schritt wird sich damit beschäftigt, inwiefern man die Vernetzung aller Stakeholder verbessern kann, was genau muss dabei verbessert werden und wie kann man dies erreichen? Zusätzlich muss dann noch differenziert werden, inwiefern der Kontakt zu den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in seiner Qualität ausgebaut werden soll und die jeweiligen Entscheidungen werden dann noch schließlich begründet. Mit all diesen Fragen soll dann letztendlich herausgefunden werden, was das Beste für meine (theoretische) Einrichtung ist und wie die Qualität in der Einrichtung oder der Netzwerkarbeit nachhaltig verbessert werden kann.
2. Stakeholder Analyse
2.1 Beschreibung der Einrichtung
Wie bereits beschrieben werde ich mich theoretisch mit der Arbeit im Hospiz auseinandersetzten. Oft wird hierbei auch von Palliativversorgung oder Palliativeinrichtungen gesprochen, da diese Methode der Pflege die Pflege schwerstkranker oder sterbender Menschen umschreibt. In dessen Fokus liegt das mögliche Beseitigen von Schmerzen chronisch kranker und sterbender Menschen, dessen physische, psychische, spirituelle Begleitung gen Lebensende und die emotionale Versorgung trauender Angehöriger (vgl. Eichner 2016, S. 71).
Der Definition nach sind Hospize kleine Einrichtungen, die bis zu 16 Patientinnen und Patienten, auch oft Gäste genannt, palliativ versorgen und aufnehmen. Diese Versorgung kann sowohl ambulant als auch stationär stattfinden. Aufgrund der stark abweichenden Arbeit und zusätzlichen Fokus auf die Steuerung und Einarbeitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet, distanziert sich die Hospizeinrichtung von einer herkömmlichen Pflegeeinrichtung, weshalb diese nie als Teil einer Pflegeeinrichtung anzutreffen ist. Die Selbstständigkeit dieser Einrichtung baut auf der organisatorischen und wirtschaftlichen Distanzierung einer herkömmlichen stationären Pflegeeinrichtung auf. Hauptsächlich wechseln Patientinnen und Patienten, die ambulant in privaten Haushalten betreut wurden, dann meist in die stationäre Hospizstation. Die Räumlichkeiten wurden an den Anforderungen der palliativ- medizinischen Versorgung angepasst. Um in eine Hospizeinrichtung aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: die Erkrankung des Patienten ist weit fortgeschritten. Diese Erkrankung ist nicht heilbar und der Exitus steht in den nächsten Wochen und Monaten bevor. Zusätzlich muss ein Arzt die Notwendigkeit bestätigen (vgl. Buser et al. 2004, S. 29f. u. Eichner 2016, S. 78).
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit einer Hospizeinrichtung, und damit diese dann letztendlich auch vergütet werden kann, geben die Sozialgesetzbüchern IV, V, XI vor. Hier werden auch die jeweiligen Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen geregelt. Neben den spezifischen Regelungen (ob ambulant, stationär, Hospiz oder Krankenhaus) gibt es Vorschriften die für alle Bereiche gleich gelten. Versorgung von Hilfsmitteln gemäß § 18 SGB V, Begutachtung und Stellungnahme des Medizinischen Dienst der Krankenkassen, gemäß § 275 SGB V (Prüfung von AU Zeiten, Häusliche Krankenpflege, Bewilligung von Hilfsmitteln, Einstufung in Pflegestufen), Versorgungsvertrag von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen § 71 SGB XI uvm.. Darüber hinaus wird in § 43 SGB XI die stationäre Palliativversorgung geregelt, gemäß § 39 SGB V die Behandlung von Palliativpatienten in Krankenhäusern. Gemäß § 39a SGB V werden die Rahmenvereinbarungen der Arbeit in Hospizeinrichtungen geregelt. Die Versorgung durch Vertragsärzte wird gemäß §§ 28, 31 und 32 SGB V geregelt. Zusätzlich stehen seit 2002 Hospizeinrichtungen unter dem geltenden Heimgesetz, welches unter anderem ein Verbot der Vorteilsnahme, Dokumentationspflicht, Rechte der Heimaufsicht und die Kontrollen der Heimaufsicht regelt (vgl. Buser et al. 2004, S. 27-32).
2.2 Wer sind die Stakeholder und wie arbeiten sie zusammen?
Im theoretischen Kontext gesprochen werden in den folgenden Zeilen die jeweiligen Stakeholder dargestellt. Am Beispiel der Region Augsburg gibt es folgende Stakeholder: Hospizvereine, Kliniken, Palliativstationen, Wohlfahrtsverbandlich organisierte Sozialstationen, Wohlfahrtsverbandliche und kommunale stationäre Einrichtungen, Ärzte, private Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Gebietskörperschaften, Nachsorgeeinrichtungen, Angehörige etc., private stationäre Einrichtungen. Ansonsten gibt es noch juristische Personen, wie Krankenkassen, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen. Mit Serviceanbiet, wir Fußpfleger, Friseure und co. wird ebenfalls kooperiert (vgl. Eichner 2016, S.196ff.).
Weiter lassen sich folgende Stakeholder in interne und externe Stakeholder aufteilen; zu den internen gehören Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen und -dienste. Sozialarbeite, Seelsorger und Sozialstationen. SAPV- Teams, Apotheken und Rettungsdienste. Zusätzlich gehören dazu Ortsgemeinden und Kommunen, die in dem Besitz der jeweiligen Räumlichkeiten sind. Im Gegensatz dazu sind die nächsten Stakeholder Externe: Fremdkapitalgeber, Spenden durch Banken und die Bezahlung durch die Krankenkassen von Patient*innen. Lieferantinnen von Pflegematerialien und Lebensmittel. Staatliche Behörden wie das MDK und die Heimaufsicht. Zusätzlich lassen sich die einzelnen Netzwerke auf die drei Ebenen, Makro, Meso und Mikro, aufteilen, die in fluiden Beziehungen miteinander arbeiten. Die Makroebene beinhaltet die politischen Vorgaben für das Gesamtsystem und die jeweilige regionale Sozial- und Gesundheitspolitik. Dessen Aufgabe ist es in sozialen Netzwerken zu kontrollieren und kollektive Identitäten weiterzubilden. Im Fokus der Mesoebene liegt die Versorgungssteuerung und das Care Management. Konkreter liegt die Aufgabe hier, die verschiedensten Organisationsstrukturen miteinander zu verbinden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Auf der letzten Ebene, der Mikroebene, liegt der Fokus auf den jeweiligen Einzelfall und wie sich das soziale Netzwerk um diesen herum gestalten lässt. Genauer ist damit die Leidverarbeitung durch knüpfen von sozialen Kontakten gemeint (vgl. Eichner 2016, S.66- 70).
Am Beispiel der Region Augsburg werden die Hospize in ihrer Netzwerkarbeit von der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung, wie man der Website der AHPV entnehmen kann, unterstützt. Dabei liegt im Fokus, die Angebote der jeweiligen Hospizeinrichtungen zu kommunizieren, damit diese selbstverständlicher angenommen werden. 2016 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung und dessen Anforderung an Pflegeheime verabschiedet. Inhalt dessen ist eine bessere Zusammenarbeit von Hospiz- und Palliativnetzen und Pflegeheimen, damit die Bewohner der Pflegeheime angemessen, während ihres letzten Lebensabschnittes, beraten werden können. Dies soll erreicht werden, indem in Alten- und Pflegeheimen Hospiz- und Palliativbeauftragte eingesetzt werden, damit diese einen direkten Ansprechpartner haben. Zusätzlich fördert die AHPV die Fortbildungsqualität bei den verschiedensten Einrichtung.1
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1 Diese Informationen lassen sich den Unterkategorien der Website https://www.ahpv.de/netzwerk/uebersicht entnehmen
- Arbeit zitieren
- Marc- Robin Wunder (Autor:in), 2020, Stakeholderanalyse im Bereich der Hospiz Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064552
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