Inhaltsverzeichnis
1 Administrative Gliederung
1.1 Gliederung Italiens
1.2 Geschichtliche Entwicklung der Regioni
1.3 Kompetenzen der Regionen
1.4 Bevölkerungsentwicklung
1.5 Fazit
1.6 Aktuelle Entwicklungen
1.7 Quellen
Abbildungsverzeichnis
Abb 1 Administrative Gliederung Italiens
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Bevölkerungsentwicklung in repräsentativen Regionen
1 Administrative Gliederung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.1 Gliederung Italiens
Abb 1 Administrative Gliederung Italiens
Das Staatsgebiet der Republik Italien beträgt 301 336 km². Es ist damit etwas kleiner als Deutschland mit etwa 357 000 km². Italien hat etwa 58 Millionen Einwohner, etwa gleich viel wie Großbritannien oder Frankreich. Die Einwohnerdichte liegt mit 191 Einwohnern je km² zwischen der von Großbritannien (243 Einwohner je km²) und der von Frankreich (108 Einwohner je km²). Deutschland hat, zum Vergleich, etwa 230 Einwohner pro km².
Für Italien ist in vielen Fällen eine Angabe von statistischen Zahlen für den ganzen Staat wenig aufschlussreich, da sich Bevölkerung und Wirtschaft vor allem im Norden konzentrieren.
Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, Italien in vier große Teilbereiche zu gliedern und diese miteinander zu vergleichen. Die Grenzen dieser Teilbereiche kann man durch geographische Gegebenheiten festlegen. Italien wird dabei in Norditalien, Mittelitalien, Süditalien und Inselitalien gegliedert. Norditalien ist der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich stärkste Teil und beinhaltet das gesamte Südtiroler Gebiet und die Poebene und reicht etwa bis an die Linie La Spezia - Rimini, die im Prinzip vom 44. Breitengrad gebildet wird. Nach Süden hin folgt dann zuerst Mittelitalien - etwa bis zur Verbindungslinie zwischen den Mündungen von Garigliano (Nordwestkampanien) und Fortore (Nordwestapulien). Der Rest der Halbinsel ist Süditalien. Inselitalien beinhaltet die Inseln Sardinien und Sizilien. Oft werden Süditalien und Inselitalien auch unter dem Begriff ,,Mezzogiorno" zusammengefasst.
Da die Erfassung statistischer Daten innerhalb von Verwaltungsbereichen erfolgt und die Grenzen dieser Verwaltungsbereiche nicht immer mit den oben festgelegten geographischen Grenzen übereinstimmen, erfolgt für statistische Zwecke die Einteilung Italiens in die vier Teilbereiche an Hand der durch die administrative Gliederung vorhandenen Grenzen.
Administrativ ist Italien in 20 Regionen gegliedert, die wiederum in insgesamt 103 Provinzen unterteilt sind.
- Norditalien umfasst dabei die acht Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei, Ligurien, Trentino-Südtirol, Venetien, Friaul-Julisch Venetien und Emilia Romagna. Die ersten vier bilden die statistische Einheit des Nordwestens, die anderen die des Nordostens.
- Mittelitalien beinhaltet die vier Regionen Toskana, Marken, Umbrien und Latium.
- Süditalien besteht aus den sechs Regionen Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilicata und Kalabrien.
- Die restlichen zwei der zwanzig Regionen, Sizilien und Sardinien verkörpern Inselitalien.
Diese Regionen haben jeweils eine Hauptstadt, die gleichzeitig auch Hauptstadt einer der untergeordneten Provinze n ist.
Nach dieser statistischen Gliederung gehören zu Norditalien 40 % des Landes mit 119 897 km², zu Mittelitalien 19 % mit 58 350 km², zu Süditalien 24 % mit 73 263 km² und zu Inselitalien 17 % mit 49 798 km².
Die Verteilung der Einwohner betrug 1991 44,6 % in Norditalien, 19,2 % in Mittelitalien, 24,5 % in Süditalien und 11,7 % in Inselitalien.
1.2 Geschichtliche Entwicklung der Regioni
Eine Reihe der Namen heutiger Regionen treten bereits unter den elf Regionen zu Augustus` Zeiten auf. Sie wurden dann schon unter anderen römischen Kaisern in Anzahl und Größe verändert und ihre Bedeutung als politische Einheiten ging im Mittelalter vielfach verloren.
In der Renaissancezeit versuchten die Humanisten die alten Namen wieder einzuführen. Trotz der oft ähnlichen Namen stimmen die heutigen Regionen in ihren Grenzen jedoch kaum noch mit den augusteischen überein.
Im Mittelalter entstanden neue räumliche Einheiten, deren Namen zum Teil noch heute übliche Landschaftsbezeichnungen sind. Einige der heutigen Regionen tragen solche Namen tragen, stimmen aber auch in ihrer Fläche nicht mehr mit den mittelalterlichen überein.
Auf Maestri (1867) geht der Vorschlag zurück, Gruppen von Provinzen unter der Bezeichnung ,,Compartimenti" zusammen zu fassen, die für statistische Erhebungen Anwendung fanden, aber keine Verwaltungseinheiten darstellten. Ab 1912 wurden diese Einheiten im ,,Annuario Statistico Italia no" in ,,Regioni" umgetauft.
Als Reaktion auf die Übertreibung des Zentralismus zu faschistischen Zeiten, erhielt die neue italienische Verfassung von 1947 in einem ihrer ausführlichsten Abschnitte das Ziel einer Regionalisierung Italiens und brachte damit erstmals seit 1912 wirkliche Neuerungen. Es entstanden vier Regionen mit Sonderstatut als neue Veraltungseinheiten. Ihre Schaffung war unumgänglich, um separatistische Bewegungen aufzufangen und internationale Verpflichtungen einzulösen.
Die Regionalisierung ist dann aber vorerst wieder verschleppt worden, weil Christdemokratische Partei (Democratia Cristiana DC) und Bürokratie eine Minderung ihrer Macht verhindern wollten. Dabei war gerade die DC, solange sie der Macht im Gesamtstaat nicht sicher war, für die Regionalisierung eingetreten. Einen umgekehrten Wechsel vollzogen die traditionell eher zentralistischen Linksparteien, nachdem sie in Rom nicht an die Macht gelangt waren.
Erst 1963 wurde eine fünfte Region mit Sonderstatut als neue Veraltungseinheit errichtet, Friaul-Julisch Venetien.
Die Errichtung der restlichen fünfzehn Regionen mit Normalstatut als Verwaltungseinheiten zögerte sich noch weitere Zeit hinaus und sie erhielten erst ab 1972 alle ihnen von der Verfassung zugedachten gesetzgeberischen Befugnisse. Grund für die erneuten Verzögerungen waren lange Streitereien über die Gesetze zur Wahl der Regionalräte und die Finanzierung der Regionen. In der Regionalgesetzgebung von 1970/71 wurden die Hauptstädte der Regionen bestimmt, was ebenfalls in einigen Fällen Konflikte mit sich führte. Es folgte die Übergabe von etwa 20 000 staatlichen Anstalten an die Regionen, was einen wesentlichen Schritt in Richtung Autonomie bedeutete.
Dennoch handelt es sich dabei nicht um einen Föderalismus, sondern nur um eine begrenzte Dezentralisierung der noch immer zentralistisch aufgebauten Verwaltung und Regierung.
1.3 Kompetenzen der Regionen
Die Regionen verfügen über ein gewähltes Parlament (Consiglio regionale), aus dem eine Landesregierung (Giunta regionale) hervorgeht, die ihrerseits einen Ministerpräsidenten (Presidente della Giunta regionale) ernennt. Dieser besitzt allerdings auf Grund der geringen Kompetenzen der Regionen bei weitem nicht das politische Gewicht seines deutschen Pendants, des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.
Zu den regionalen Kompetenzen zählen die Bereiche Museen und Bibliotheken, Berufsausbildung, Messen und Märkte, Raumplanung, Fremdenverkehr, Handwerk und Landwirtschaft, sowie das Gesundheitswesen.
Fünf dieser Regionen, nämlich Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien, Sizilien und
Trentino-Südtirol haben darüber hinaus noch weitergehende Sonderrechte. Die beiden
Provinzen Trient und Bozen, die zusammen die Region Trentino-Südtirol bilden, sind sogar weitgehend autonom. Als Zeichen dieser Autonomie hat Bozen zum Beispiel neben italienisch noch deutsch als gleichwertige Amtssprache.
1.4 Bevölkerungsentwicklung
In den letzten 150 Jahren gab es Verschiebungen des Bevölkerungsschwerpunktes, wie die Bevölkerungsdaten aus einigen Zensus jahren seit 1951 in Tabelle 1 erkennen lassen.
Zwischen 1951 und 1981, besonders deutlich aber zwischen 1961 und 1971, ist erkennbar, dass in einigen Regionen Süditaliens die Bevölkerungszahl zurückging, während sie in den Regionen des Nordens überproportional anstieg. Zwischen 1981 und 1991 hat ein gegenläufiger Prozess diese Verlagerung rückgängig gemacht und bis auf die autonomen Regionen Aostatal und Trentino-Südtirol wächst der Norden nicht mehr und hat teilweise deutliche Abnahmen zu verzeichnen. Trotz der größer gewordenen Einwohnerzahl Italiens gleicht sich die entsprechende Verteilung wieder dem alten Stand an.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1
Bev ö lkerungsentwicklung in representativen Regionen
1.5 Fazit
Obwohl die Umstrukturierung auf Grund der Verfassung von 1947 als die grundlegendste Verwaltungsreform Italiens in diesem Jahrhundert gefeiert worden ist, haben die Regionen bislang recht schlecht funktioniert. Die Abgrenzung der staatlichen und regionalen Zuständigkeiten ist bislang nicht systematisch genug erfolgt. Wie gesagt, gehörte zum Beispiel der Tourismus seit 1970 zu den regionalen Kompetenzen, doch existierte das entsprechende Ministerium in Rom noch bis in die achtziger Jahre weiter.
Des weiteren wurden häufig vorhandene Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Regionen und dem Staat oft von der Regierung zu Gunsten des Staates entschieden.
Ein weiteres entscheidendes Problem ist die fehlende Steuerhoheit und finanzielle Autonomie der Regionen. Fast ihren kompletten Haushalt bekommen die Regionen - zumindest die Regionen mit Normalstatut - nur verwendungsgebunden. Das heißt, sie können nicht frei über das Geld verfügen, sondern müssen es vorher festgelegten Projekten zukommen lassen. Schon daran ist die Hierarchie zwischen Zentralstaat und den Regionen erkennbar; die letzteren sind nichts weiter als ausgelagerte Verwaltungsagenturen zur Verteilung staatlicher Gelder.
Es fehlt eindeutig der Bereich der Wirtschaftspolitik unter den regionalen Kompetenzen. Bis jetzt sind sie nur für die Bereitstellung der entsprechenden Industriestandorte und der Infrastruktur zuständig. Bei der Auswahl geeigneter Unternehmen, die auch an die regionalen Gegebenheiten angepasst und vorteilhaft für die ansässige Bevölkerung sind, können die Regionen dagegen noch nicht mitentscheiden.
Des weiteren liegt ein Problem darin, dass die Regionen eindeutig künstliche Verwaltungseinheiten, wenn auch auf historischer Grundlage, darstellen. Bis auf einige Ausnahmen, wie die Inseln, sowie Kalabrien, Apulien oder Emilia -Romagna, lassen sie sich nicht so charakterisieren, dass man ihnen im Vergleich zu benachbarten Regionen besondere Eigenschaften zuschreiben könnte. Ganz sicher jedoch sind die italienischen Regionen im Vergleich zum Gesamtstaat zu klein und zu zahlreich. Es werden deshalb auch ständig verschiedene Projekte zur regionalen Neugliederung diskutiert. Dabei reichen die Meinungen von einer Reduzierung auf 12 Regionen bis zu einer Einrichtungen von drei Großregionen, ähnlich den zu Beginn angesprochenen. Bei dieser Variante würde der Norden jedoch so stark werden, das der Zentralstaat faktisch aufgelöst wäre.
1.6 Aktuelle Entwicklungen
Im Juni 2001 haben in Italien Neuwahlen stattgefunden, aus denen Silvio Berlusconi als Sieger hervor ging. Dabei wurde einerseits von Berlusconi selbst, als auch von seinem Innenminister Bossi ein grundlegender Richtungswechsel in der Innenpolitik angekündigt. Dabei soll schon in den ersten hundert Tagen eine weitergehende Dezentralisierung Italiens vorangetrieben werden. Berlusconi kündigte andererseits aber auch die Schaffung eines Präsidialregimes an, in dem dem Ministerpräsidenten die Wahrung der Einheit des Landes obliegt und das Parlament lediglich Kontrollorgan ist. Es bleibt nun abzuwarten, wie dieser Richtungswechsel konkret aussehen wird. Zumindest hatte sich Bossi jahrelang für eine Abspaltung des reichen Nordens eingesetzt.
Auf den Regierungswechsel und das neue Programm Berlusconis wird im dritten Teil dieses Referates aber noch genauer eingegangen werden.
1.7 Quellen
- Der Fischer Weltalmanach 2001 (Seite 397-402) Fischer Taschenbuch Verlag
- Rudolf Lill: Geschichte Italiens in der Neuzeit (Seite 401 ff) Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1988
- Franz Tichy: Wissenschaftliche Länderkunden Band 24 : Italien (Seite 9-18) Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1985
- Klaus Rother, Franz Tichy: Wissenschaftliche Länderkunden : Italien (Seiten 3-7 und 96-98) Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 2000
- Die Welt vom 12.06.2001 ,,Bossi will Italien dezentralisieren"
- Die Welt vom 20.06.2001 ,,Ich bin hier um Italien zu verändern" · taz vom 20.06.2001 ,,Berlusconi spielt den Staatsmann"
- Citar trabajo
- Martin Enderlein (Autor), 2001, Administrative Gliederung Italiens, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106380
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