Nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik und ihre Folgen für die Stadt Remscheid
Gleichschaltung ist die erzwungene Unterordnung und einheitliche Ausrichtung von politischen Gruppen, Einrichtungen und Ä mtern nach den Richtlinien einer politischen Zentralgewalt; meist verbunden mit der Anwendung von Gewalt und Terror. Die Gleichschaltung ist ein Mittel zur Machtkonzentration in Diktaturen. Der Name kommt von dem nat.-soz. » Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich « vom 31.1.1933, dem mehrereähnliche Gesetze folgten.1
Gleichschaltung der Verwaltungsinstanzen
Die Durchführung dieser Gleichschaltung wurde eingeleitet durch das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ und der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“2
Diese gaben Hitler die Legitimation für seine Gesetzesänderungen und das harte Durchgreifen gegenüber Widerstandleistenden und im Weg stehenden.
Endgültig begann Hitlers Gleichschaltungspolitik mit der Einsetzung von Reichskommissaren zur Kontrolle der Länder Anfang März 33 und der Einrichtung von Sondergerichten am 21.03.33, die es ermöglichten, politische Prozesse nach dem Willen der Partei abzuwickeln.
Darauf folgte das 1. Gesetz zur Gleichschaltung (der Länder mit dem Reich) , welches eine Neubildung der Länderparlamente nach dem Ergebnis der Reichstagswahl anordnete. Kurz darauf folgte das 2. Gesetz der Gleichschaltung. Dieses besagt, dass sich alle Länderregierungen einem direkt dem Führer unterstehenden Reichsstatthalter unterordnen zu haben. Damit waren die Länder mit dem Naziregime gleichgeschaltet.
Als nächstes löste Hitler anlässlich des 1. Maifeiertages alle Gewerkschaften auf und gliederte sämtliche Mitglieder in die NS-Betriebszellenorganisation ein.
Am 22.06.33 folgte, nach der Verhaftung von Funktionären, das Verbot der SPD. Kurz darauf wurden auch sämtliche anderen Parteien verboten oder zur Selbstauflösung gezwungen. Am 14.07.33 erklärte sich die NSDAP zum einzigen Meinungsträger im Reich.
Mit dem Gesetz über den „Neuaufbau des Reiches“ wurden am 30.01.34 die durch die Gleichschaltung überflüssig gewordenen Landtage abgeschafft. Trotz eines Verstoßes gegen das Ermächtigungsgesetz folgte am 14.02.34 zusätzlich die Abschaffung des Reichsrates, wodurch die Regierung zum einzigen Machtorgan im Staat wurde.
Darauf folgte ein hartes Vorgehen gegen Andersdenkende auch aus eigenen Reihen. Hierdurch stärkte Hitler seine eigene Macht innerhalb der Partei. Durch die Verhaftung hochrangiger Parteimitglieder (z.B. wegen Homosexualität, wie bei SA-Stabschef Ernst Röhm) konnten andere Parteimitglieder aufrücken bzw. die eigene Macht ausbauen, was sie in eine noch grössere Abhängigkeit und Dankbarkeit gegenüber Hitler brachten.
Legitimiert hat Hitler dieses durch das Gesetz vom 02.07.34, was sämtliche Taten als Staatsnotwehr abstempelte.
Am 01.08.34 verabschiedete Hitler ein Gesetz, was nach dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburgs sämtliche Macht auf den Reichskanzler überleitete. Dieses trat am 02.08.34 mit dem Tod Hindenburgs in Kraft. Hitler ernennt sich selbst zum „Führer und Reichskanzler“ und hat mit dieser Amtshäufung die absolute Macht im Reich inne. Somit waren sämtliche staatliche Institutionen gleichgeschaltet und sämtliche staatliche Posten mit NSDAP- Mitgliedern besetzt.3
Gleichschaltung in Kirchen und Gesellschaft
Hitler setzte seine auf absolute Macht ausgerichtete Politik jedoch nicht nur im Vewaltungsbereich durch, sondern beging auch weitreichende Eingriffe ins Gesellschaftliche Leben.
Da die christlichen Kirchen eine Art Konkurrenz für die, das Volk voll für sich in Anspruch nehmende, NSDAP darstellte, sah Hitler diese als große Bedrohung für seine Machtposition. Hierbei maßer der stark zerrütteten evangelischen Kirche eine geringere Rolle zu als der stark in sich geschlossenen katholischen Kirche, deren Organisation er stark bewunderte. Hierzu sagte er einmal: „Davon müssen wir lernen, da steckt Witz und Menschenkenntnis drin.“4
Es gelang ihm einen Teil der Protestanten in der Glaubensbewegung „Deutscher Chrsiten“ unterzubringen, welche vom regimetreuen neuernannten Reichsbischof Pfarrer Ludwig Müller geleitet wurde.
Viele Gläubige schlossen sich jedoch auch zu Widerstandsorganisationen zusammen und hatten unter harter Verfolgung zu leiden. Leitende Personen wurden abgesetzt oder verhaftet und Gottesdienste von der Gestapo überwacht oder verhindert.
Erst im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der Zentrumspartei kam es zu einem Arrangement der katholischen Kirche mit den neuen Machtverhältnissen. Am 20.07.33 kam es zur Unterzeichnung des Konkordats zwischen der katholischen Kirche und der Regierung. Hierbei machte Hitler der Kirche grosse Zugeständnisse im Bereich ‚Jugendarbeit’ und ‚Schulwesen’. Diese Vereinbarungen wurden jedoch nicht eingehalten und Hitler holte zu seinem letzten Schlag gegen die Kirche aus. Ein Grossteil der Kritiker wurde verhaftet und kam zur „Umerziehung“ in KZ’s oder musste fliehen. Darauf stand die kirchliche Ordnung kurz vor dem Zusammenbruch und die stellte keine Bedrohung mehr dar.
An die Stelle von kirchlichen Jugendorganisationen traten nationalsozialistische Gruppen, wie die ‚Hitler-Jugend’ oder ‚Bund Deutscher Mädel’, in denen Heranwachsende von Beginn an mit dem Führer-Gefolgschafts-Prinzip und den nationalsozialistischen Vorstellungen vertraut gemacht wurden.
Insgesamt standen alle Bereiche des gesellschaftlichen, kulturellen und privaten Lebens ständig unter organisierter Überwachung durch Spitzel und die Gestapo, wodurch sich ein allgemeines Misstrauen in der Bevölkerung breitmachte.
Berufsgruppen wurden in nationalsozialistischen Organisationen zur Lenkung und Kontrolle zusammengefasst. (NS-Ärztebund, NS-Juristenbund, NS-Lehrerbund, Reichskulturkammer, etc.)
Wissenschaft und Kultur wurden gezielt zu Propagandazwecken gelenkt. Ungelegene Künstler und Wissenschaftler wurden verfolgt und verhaftet oder konnten fliehen. Alles ‚Undeutsche’ wurde ausgemerzt.
Um absolute Loyalität zum Führer zu sichern, errichtete man einen gottähnlichen Führerkult um Adolf Hitler.
Hierzu Göbbels:
„ Viele sind berufen, aber nur wenige auserwählt. Wir alle sind unerschütterlich davonüberzeugt, dass er Wortführer und Wegweiser ist. Darum glauben wir an ihn. Über seiner mitrei ßenden menschlichen Gestalt sehen wir in diesem Mann die Gnade des Schicksals wirksam sein und klammern uns deshalb mit allen unseren Hoffnungen an seine Idee “ 5
Dazu kam eine perfekt organisierte selbstherrliche Eigendarstellung an vielen über das Jahr verteilte nationalsozialistischen Feiertagen, wie dem Tag der Machtergreifung, dem Führer-Geburtstag und dem Juli-Fest. Diese Feiertage gipfelten jedes Jahr im Bundesparteitag. Hierdurch wurde das Volk immer wieder auf die nationalsozialistischen Vorstellungen eingeschworen.6
Ziele der Gleichschaltung
Durch die Gleichschaltung der Executive, Legislative und Judikative so wie der Länderregierungen in einem Machtorgan (der Regierung) errichtete Hitler seine Diktatur und sicherte sich so uneingeschränkte Macht. Nach fast freiem belieben, schaffte er alle Verfassungsorgane, die ihm im Wege standen ab.
Sämtliche Institutionen, wie die Kirche, welche den Menschen von nationalsozialistischem Gedankengut abbringen könnten, wurden ausgemerzt oder nach Hitlers Vorstellungen umorganisiert, um die absolute Machtposition des Führers nicht zu gefährden.
Durch die Einrichtung von Organisationen, wie dem NS-Ärztebund, dem NSJuristenbund, etc. welche Hitler direkt oder indirekt untergeordnet waren, kontrollierte und steuerte er so sämtliche Berufsgruppen und Institutionen.
Die Jugend wurde durch Organisationen wie der HJ oder dem Bund deutscher Mädel, von klein auf, auf das straff durchorganisierte, pyramidenähnliche Herrschaftssystem eingeschworen.
Hierzu Hitler am 2.12.38:
„ Diese jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln, und wenn diese Knaben mit 10 Jahren in unsere Organisation hineinkommen, [ ... ] , dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitlerjugend und dort behalten wir sie wieder vier Jahre. Und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, [ ... ] .7
Durch Aufmärsche und Fackelzüge (u.a.) so wie einer übermenschlichen, gottähnlichen Darstellung Hitlers wurde das Volk immer wieder an den Führer gebunden, so dass sich sagen lässt: „Die Ausrichtung des Volkes auf Hitler war Ziel und Ergebnis der Gleichschaltung“8
Die Folgen der Gleichschaltungspolitik für die Remscheider Verwaltung
Die ersten Folgen der Machtergreifung sowie der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat und des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich waren die Auflösung sämtlicher ortsansässiger Gewerkschaften und Beamtenvertretungen. Hinzu kam, dass Verwaltungsangestellte bzw. Beamte, die bereits NSDAP-Mitglieder waren, verstärkt um weitere Mitglieder warben.
Die ersten wesentlichen Veränderungen traten jedoch erst nach der Kommunalwahl am 12.03.33 ein. Diese ergab, dass 23 von 48 Stadtverordneten von der NSDAP gestellt wurden. Aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Deutschen Berufsbeamtentums wurden sämtliche Verwaltungsmitglieder nicht arischer Herkunft in den Ruhestand versetzt. (Davon 8 Beamte und 2 Angestellte). Darunter, Stadtmedizinalrat Dr. Erich Aschenheim und Dr. Minna Kohn (Schulzahnärztin). Beide waren jüdischer Abstammung.
Noch bevor am 01.05.33 die neue Stadtverordnetenversammlung zusammentrat, wodurch die Machtübernahme zum ersten Mal deutlich sichtbar wurde, wurde die Besetzung freigewordener Stellen durch Druck der Partei direkt beeinflusst.
Die 14 Gewählten der kommunistischen Partei wurden sofort ausgeschlossen, während die restlichen Ratsmitglieder der SPD und der Zentrumspartei erst später aufgrund der Übermacht der NSDAP ausschieden. Der alte Oberbürgermeister Dr. W. Hartmann blieb in seinem Amt, musste jedoch der NSDAP beitreten.
Die neueingerichtete Beigeordnetenstelle (Berater des Bürgermeisters) wurde mit „Alt-Kämpfer“ (Parteimitglieder vor 1933) M. Benscheid auf Druck der Parteileitung besetzt. Bei seiner Wahl waren mehrere NSDAP-Ortsgruppenleiter anwesend. Benscheid war seit 1932 Parteimitglied und seit 1933 Fraktionsvorsitzender der NSDAP in der alten Stadtverordnetenversammlung. Als Beigeordneter konnte er großen Einfluss auf Personalfragen ausüben. Im Juni 1934 wurde Max Benscheid als überzeugter Nationalsozialist zum Bürgermeister (nicht OB) an die Seite von Dr. W. Hartmann und konnte so den Einfluss der NSDAP auf die Verwaltung vergrößern. Im Februar 1935 wurde die Deutsche Gemeindeverordnung erlassen, die besagte, dass alle Städte über 100.000 Einwohner eine Stadtkämmererstelle einzurichten hatten, welche ebenfalls mit Benscheid besetzt wurde (Ämterhäufung!) Desweiteren führte diese Verordnung das Führerprinzip auch in der Kommunalverwaltung ein, da der Bürgermeister nun die volle Verantwortung für die Verwaltung inne hatte.
1937 trat Dr. W. Hartmann aus offiziell gesundheitlichen Gründen (eine Beeinflussung durch die NSDAP ist möglich, aber nicht nachgewiesen) von seinem Amt als Oberbürgermeister zurück. Die NSDAP nutzte bei der Findung eines neuen Oberbürgermeisters ihren Einfluss und schlug hierfür Ludwig Kraft vor. Die Gemeinderäte stimmten am 13.08.37 im Glauben, es handele sich um eine unverbindliche Besprechung der offenen Oberbürgermeisterfrage, zu. Kraft wurde ohne öffentliche Ausschreibung des Amtes, sowie ohne ernsthaftes Mitwirken der Gemeindevertretung zum Oberbürgermeister gewählt. Dieses offensichtlich gesetzwidrige Verfahren wurde keineswegs vertuscht. Kraft war ebenfalls ein alter Kämpfer, seit 1928 Mitglied der NSDAP. Er war vorher Parteischatzmeister für das Bergische Land und später zuerst NSDAP- Reichstagsabgeordneter, dann Stadtverordneter und später Dezernent in Düsseldorf. Obwohl Kraft lt. dem Regierungspräsidenten kaum Erfahrung besaß, trat er sein Amt auf Druck der NSDAP am 01.12.37 an. Dabei brachte er mehrere gutausgebildete, regimetreue Verwaltungskräfte aus Düsseldorf mit, welche hohe Positionen bekleideten.
Wie weit die „Nazifizierung“ in der Kommune fortgeschritten war, erkennt man an den Entlassungszahlen im Zuge der Endnazifizierung nach 1945 : Von 322 Beamten wurden 103 und von 216 Angestellten 57 entlassen. Hierbei ist zu beachten, dass Verwaltungsmitglieder nur bei schweren durch den Nationalsozialismus bedingten Vergehen entlassen wurden.9
Abschließend ist zu sagen:
Sicher ist die Remscheider Stadtverwaltung 1933 bis 1945 nicht ausgeprägter nationalsozialistisch als andere Stadtverwaltungen und Behörden im Faschismus gewesen. Gleichgeschaltet wurde sie wie andernorts durch die Entlassung von Systemgegnern, die Wahl von Nationalsozialisten in führende Positionen und insbesondere auch durch die Infiltration des städtischen Beamtenkörpers. Aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus hat es von und in der Stadtverwaltung Remscheid nach heutigem Erkenntnisstand nicht gegeben. [ ... ] 10
Die direkte Einmischung in personelle Angelegenheiten zeigt das Fallbeispiel des Verwaltungsangestellten W.:
Schon vor 1933 war W. in der Stadtverwaltung im Standesamt tätig. Als Hobby befasste er sich mit Sippenforschung . Obwohl er kein Parteimitglied war, verfügte er über ausgezeichnete Kontakte zur NSDAP. Seit 1933 überprüfte er neben seiner normalen Arbeit Herkunftsnachweise. Auf seinen Vorschlag hin, wurde im Juli 1936 die NS-Beratungsstelle für arische Abstammung eingerichtet. Am 14.07.36 weist die Kreisleitung bergisch Land Oberbürgermeister Hartmann an, ein Sippenamt für Groß-Remscheid einzurichten und W. für die Arbeit dort freizustellen. Der Personaldezernent lässt dies aber nicht zu, da ein solcher Antrag nur auf dem Dienstweg zu bearbeiten sei. Dennoch verlässt sich W. weiterhin auf Parteihilfe. Am 01.11.37 teilt er dem Oberbürgermeister mit, dass er seit dem 01.05.37 Parteimitglied ist und seit dem 04.06.37 von der Kreisleitung zur Kreissippenforschung berufen wurde. Am 11.08.38 kommt W. zur Hauptstelle Ahnennachweis. So ist er ein Jahr von seinen Dienstpflichten freigestellt und betreibt, bezahlt von der Stadt, Ahnenforschung.
Im Juli 39 kehrte er zur Remscheider Stadtverwaltung zurück und war dort seit November 39 im Amt für Familienunterhalt tätig.Dort beging er schwerwiegende Fehler und gesetzliche Verstöße aus denen ihn selbst die Kreisleitung nicht mehr herausreden konnte. Er wurde jedoch nicht entlassen sondern nur versetzt.
Und trotzdem gelang es ihm noch durch NSDAP-Beziehungen ein hohes Amt zu bestreiten. Er war seit Mai 1941 Büroleiter am Rheinischen Provinzial-Institut für Sippen- und Volkskörperforschung.11
Hieran ist zu erkennen, wie stark sich die Partei in Personalfragen eingemischt hat, aber auch, dass sich die Stadtspitze weiterhin an vorgeschriebene Dienstwege gehalten hat.
[...]
1 aus: Bertelsmann Universallexikon 1995
2 s. Anhang
3 s. Informationen zur politischen Bildung „Der Nationalsozialismus“ S.25 f Text a) und Geschichtsbuch „Weimarer Republik und NS-Staat“ S.118 -S.128
4 aus: Informationen zur politischen Bildung „Der Nationalsozialismus“ S.26 b) erster Absastz
5 aus: Informationen zur politischen Bildung „Der Nationalsozzzialismus“ S.29 letzter Abschnitt - S.30 oben
6 s. Informationen zur politischen Bildung „Der Nationalsozialismus“ S.26-30 Texte b) und c) und Geschichtsbuch S.118 - S.126
7 aus: Hitlers Vorstellung von Gleichschaltung entnommen aus Geschichtsbuch „Weimarer Republik und NS-Staat S.120, M4
8 aus: : Informationen zur politischen Bildung „Der Nationalsozialismus“ S.30 erste Spalte, letzter Abschnitt
9 vgl. : „Remscheid in der Zeit des Nationalsoziallismus“ S.25-44
10 aus: „Remscheid in der Zeit des Nationalsoziallismus“, S. 34, 2. u. 3. Absatz
11 vgl. Fallbeispiel aus: : „Remscheid in der Zeit des Nationalsoziallismus“ S.31-S.33
- Citation du texte
- Patrick Serafin (Auteur), 2000, Nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik und ihre Folgen für die Stadt Remscheid, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106185
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