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Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der Europäischen Union.

Titre: Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der Europäischen Union.

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2002 , 36 Pages , Note: 2,1

Autor:in: Bert Morhenne (Auteur)

Droit - Autres
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In den letzten 20 Jahren hat ein grundlegender Wandel in der Umwelt der Unternehmen stattgefunden. Die herkömmlichen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital verlieren immer mehr an Bedeutung und werden durch Informationen und Wissen substituiert. Der vierte Produktionsfaktor „Wissen“ wird in dem Bestreben von Unternehmen strategische Wettbewerbsvorteile zu erlangen immer wichtiger. Eine grundlegende Eigenschaft von strategischen Wettbewerbsvorteilen und deren Umsetzung in Produkten ist, dass der Wettbewerb diese nicht imitieren kann. Durch Schutzrechte an den dahinter stehenden Ideen, versuchen Unternehmen ihre Produkte vor der Nachahmung zu schützen und eine daraus resultierende überlegende Position am Markt zur Abschöpfung der Konsumentenrente zu nutzen. Doch wie viel Schutz dieses geistigen Eigentums ist dazu nötig? Wie müssen Schutzrechte, Wettbewerbsrecht und deren Schnittstelle gestaltet sein, um ein volkswirtschaftlich optimales Ergebnis zu erreichen? Der Deutsche und Europäische Gesetzgeber versuchen durch ihre Gesetzgebung und Rechtssprechung dieses Optimum zu erreichen. Thema dieser Arbeit ist die Darstellung, wie diese Schnittstelle zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Kartellrecht nach deutschem und europäischem Recht gestaltet ist und ein Vergleich unter ökonomischen Gesichtspunkten. Dazu stelle ich in Kapitel zwei und drei jeweils den rechtlichen Rahmen des Schutzes des geistigen Eigentums, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kartellrechts und die Schnittstelle zwischen diesen dar. In Kapitel vier erörtere ich die ökonomischen Aspekte dieser Schnittstelle und zeige eventuelle Unterschiede und deren Auswirkungen auf.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in Deutschland

2.1. Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums

2.1.1. Der Schutzgegenstand des geistigen Eigentums

2.1.2. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Schutzes

2.1.3. Die Ausschließlichkeitsrechte und seine Rechtsfolgen

2.2. Rechtlicher Rahmen des Wettbewerbs- und Kartellrechts

2.2.1. Der Schutzgegenstand und Schutzzweck des Kartellrechts

2.2.2. Die Systematik der Wettbewerbsbeschränkungen

2.3. Die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht

3. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in der Europäischen Union

3.1. Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums

3.2. Rechtlicher Rahmen des Kartellrechts

3.2.1. Der Schutzgegenstand und Schutzzweck des Kartellrechts

3.2.2. Die Systematik der Wettbewerbsbeschränkungen

3.2.3. Der Art. 28 EGV in der Wettbewerbsordnung

3.3. Die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht

4. Vergleich der Schnittstellengestaltung zwischen Deutschland und der Europäischen Union unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte

4.1. Die ökonomischen Gesichtspunkte der Schnittstellengestaltung

4.2. Vergleich der Schnittstellengestaltung zwischen Deutschland und der Europäischen Union

5. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Schnittstelle zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem Kartellrecht nach deutschem und europäischem Recht, um unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Ausgestaltung aufzuzeigen.

  • Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums und des Kartellrechts in Deutschland.
  • Strukturen des Immaterialgüterschutzes und Kartellrechts innerhalb der Europäischen Union.
  • Ökonomische Analyse der Zielkonformität und Konfliktpotenziale zwischen Schutzrechten und Wettbewerb.
  • Vergleich der juristischen Lösungsansätze (z.B. Inhaltstheorie vs. Immanenztheorie) bei Anwendungskonflikten.

Auszug aus dem Buch

2.1.1. Der Schutzgegenstand des geistigen Eigentums

Obwohl der Schutzgegenstand der einzelnen Rechtsnormen unterschiedlich ist, lassen sich einige verallgemeinernde Aussagen über den diesen machen.

Einheitlicher Schutzgegenstand der oben genannten Gesetze sind geistige Leistungen auf gewerblichem Gebiet und damit verbundene Interessen.

Das heißt, das Immaterialgüterrecht schützt die Zuordnung des aus einer Idee oder schöpferischen Prozesses entstandenen wirtschaftlichen Wertes zu einer natürlichen oder juristischen Person. Dabei schützt es nicht primär den materiellen Ausgang und die Tätigkeit an sich, sondern dessen immaterielles Leistungsergebnis.

Die Literatur unterscheidet zwei grundlegende Typen von Schutzgegenständen: zum einen den Schutz von Immaterialgütern an sich und der Schutz von den damit verbundenen Interessen.

Geschütze Immaterialgüter sind Schöpfungen ästhetischer Natur, Schöpfungen technischer Natur, Schöpfungen persönlich-geistiger Natur, Werbeleistungen und Leistungen unternehmerischen Handelns.

Vom Immaterialgüterrecht geschützte Interessen sind private Interessen gewerblicher Natur, persönliche Interessen und auch öffentliche Interessen.

Da ein immaterielles Gut erst durch seine Realisierung in einem materiellen Gegenstand wahrgenommen werden kann, schützen das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtschutz deshalb sekundär auch materielle Güter.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in den Wandel durch den Produktionsfaktor Wissen und die daraus resultierende Problematik der Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht.

2. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in Deutschland: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Immaterialgüter und Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland sowie deren Interaktion.

3. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in der Europäischen Union: Analyse des europäischen Rechtsrahmens, der Rolle der Grundfreiheiten und der spezifischen Anwendung bei Immaterialgüterrechten.

4. Vergleich der Schnittstellengestaltung zwischen Deutschland und der Europäischen Union unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte: Ökonomische Herleitung der Zielkonformität und direkter Vergleich der juristischen Konzepte zur Lösung von Anwendungskonflikten.

5. Schluss: Zusammenfassende Bewertung der Unterschiede und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und Harmonisierung.

Schlüsselwörter

Geistiges Eigentum, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht, Europäische Union, Deutschland, Innovationsförderung, Wettbewerbsbeschränkung, Schutzrechte, Lizenzverträge, Marktintegration, Inhaltstheorie, Immanenztheorie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten (geistiges Eigentum) und dem Schutz des freien Wettbewerbs (Kartellrecht).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind der rechtliche Rahmen des Immaterialgüterschutzes, die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle sowie deren ökonomische Begründung in Deutschland und der Europäischen Union.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Gestaltung der Schnittstelle zwischen diesen beiden Rechtsgebieten darzustellen und die Unterschiede zwischen der deutschen Rechtslage und dem EU-Recht zu vergleichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse, ergänzt durch ökonomische Betrachtungen der Innovationsförderung und des dynamischen Wettbewerbs.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtsrahmen, die Systematik der Wettbewerbsbeschränkungen sowie einen detaillierten Vergleich der Lösungsansätze für Konfliktfälle.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Geistiges Eigentum, Kartellrecht, Innovationsförderung, Marktintegration, Lizenzverträge und Erschöpfungsgrundsatz.

Wie unterscheidet sich die deutsche von der europäischen Rechtsauffassung bei Konflikten?

Deutschland wendet primär die "Inhaltstheorie" an, während der EuGH an der Schnittstelle eher die kontextabhängige "Immanenztheorie" nutzt, was zu einer restriktiveren kartellrechtlichen Kontrolle auf EU-Ebene führen kann.

Warum ist der Begriff des "öffentlichen Interesses" bei Zwangslizenzen kritisch?

Der Begriff ist oft restriktiv ausgelegt, wie etwa in der "Polyferon"-Entscheidung, was hohe Hürden für die Erteilung von Zwangslizenzen schafft und somit die Gestaltungsmacht der Schutzrechtsinhaber stärkt.

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Résumé des informations

Titre
Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der Europäischen Union.
Université
University of Paderborn  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Cours
Europäisches Wirtschaftsrecht
Note
2,1
Auteur
Bert Morhenne (Auteur)
Année de publication
2002
Pages
36
N° de catalogue
V10613
ISBN (ebook)
9783638169868
Langue
allemand
mots-clé
Ökonomische Analyse Geistiges Eigentum Wettbewerbsrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Bert Morhenne (Auteur), 2002, Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der Europäischen Union., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10613
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Extrait de  36  pages
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