Weltweiter Handel ist heute für in hochentwickelten Industrienationen lebende Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wie anders stellten sich die Bedingungen für den Warenverkehr im Mittelalter dar. Nach dem Ende des römischen Reiches bildete sich im frühen Mittelalter mit seiner grundherrschaftlich bestimmten Agrarwirtschaft erst allmählich ein nennenswerter überregionaler Handel heraus. Ein ab dem 7. Jahrhundert einsetzendes Bevölkerungswachstum, die Ausdehnung des Siedlungsraumes, technologische Weiterentwicklungen, eine zunehmende Arbeitsteilung in agrarische und handwerkliche Produktion, schließlich die Entstehung mittelalterlicher Städte, die Durchsetzung städtischer Privilegien und der persönlichen Freiheit der BürgerInnen gegenüber den Grundherren, alles das waren Faktoren, die die Entwicklung des Handels in Europa erst ermöglichten.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Untersuchungen über bedeutende Handelszentren des Mittelalters, über Handelswege, die Art der gehandelten Waren, über die Geschäftspraxis der Kaufleute, über bedeutende Handelsfamilien wie die Fugger oder Städtegemeinschaften wie die Hanse. In den letzten Jahren ist auch das Interesse an Fragen über die Rolle der Frauen in diesem Kontext gewachsen, dieser Fragestellung will die vorliegende Hausarbeit nachgehen. Exemplarisch ausgewählt für eine Bearbeitung dieses Themas wurde die Kaufmannsfamilie der Veckinchusen, die Ende des 14., und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hauptsächlich in Lübeck, Köln und Brügge tätig waren und durch Geschäftsbriefe und mehrere Rechnungsbücher einen außerordentlich reichhaltigen Quellenbefund überlieferten, der neben ausführlichen Informationen über die Handelspraxis eben auch Einblicke in das Leben der weiblichen Familienmitglieder gestattet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die veränderte gesellschaftliche und rechtliche
Stellung der Frau
2.1. Ehe- und Erbrecht
2.2. Das Bürgerrecht
2.3. Bildung und Religion
2.4. Frauen im Handel
3. Die Kaufmannsfamilie Veckinchusen
3.1. Die Quellen
3.2. Die Brüder Veckinchusen
3.3. Die venedische Gesellschaft
3.4. Sivert Veckinchusen
3.5. Hildebrand Veckinchusen
4. Die Frauen der Kaufmannsfamilie Veckinchusen
4.1. Die Bildung der weiblichen Veckinchusen
4.2. Die Geschäftsbücher
4.3. Margarete Veckinchusen in den Geschäftsbüchern
4.4. Elisabeth Veckinchusen in den Geschäftsbüchern
4.5. Die weiblichen Veckinchusen in Ehe und Familie
5. Zusammenfassung
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Weltweiter Handel ist heute für in hochentwickelten Industrienationen lebende Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wie anders stellten sich die Bedingungen für den Warenverkehr im Mittelal- ter dar. Nach dem Ende des römischen Reiches bildete sich im frühen Mittelalter mit seiner grund- herrschaftlich bestimmten Agrarwirtschaft erst allmählich ein nennenswerter überregionaler Handel heraus. Ein ab dem 7. Jahrhundert einsetzendes Bevölkerungswachstum, die Ausdehnung des Siedlungsraumes, technologische Weiterentwicklungen, eine zunehmende Arbeitsteilung in agrari- sche und handwerkliche Produktion, schließlich die Entstehung mittelalterlicher Städte, die Durch- setzung städtischer Privilegien und der persönlichen Freiheit der BürgerInnen gegenüber den Grundherren, alles das waren Faktoren, die die Entwicklung des Handels in Europa erst ermög- lichten.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Untersuchungen über bedeutende Handelszentren des Mittel- alters, über Handelswege, die Art der gehandelten Waren, über die Geschäftspraxis der Kaufleute, über bedeutende Handelsfamilien wie die Fugger oder Städtegemeinschaften wie die Hanse. In den letzten Jahren ist auch das Interesse an Fragen über die Rolle der Frauen in diesem Kontext gewachsen, dieser Fragestellung will die vorliegende Hausarbeit nachgehen. Exemplarisch ausge- wählt für eine Bearbeitung dieses Themas wurde die Kaufmannsfamilie der Veckinchusen, die En- de des 14., und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hauptsächlich in Lübeck, Köln und Brügge tätig waren und durch Geschäftsbriefe und mehrere Rechnungsbücher einen außerordent- lich reichhaltigen Quellenbefund überlieferten, der neben ausführlichen Informationen über die Handelspraxis eben auch Einblicke in das Leben der weiblichen Familienmitglieder gestattet. Zuerst erschien es für eine allgemeine Einordnung sinnvoll, die Veränderungen in der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen bis ins späte Mittelalter anzuführen, und auch ersten Be- legen für die Beteiligung von Frauen an Handelsgeschäften nachzugehen, dieser Thematik ist das erste Kapitel gewidmet.
In Kapitel zwei sollen die für die Veckinchusens relevanten Quellen vorgestellt und die Biographien von Hildebrand und Sivert Veckinchusen, ihr Engagement in den verschiedensten Handelsgeschäften, deren Erfolg und die Bedeutung ihrer Handelstätigkeit dargestellt werden.
Das dritte Kapitel untersucht dann die Rolle der weiblichen Familienmitglieder, geht auf deren Bil- dung, auf ihre mögliche Beteiligung an den Handelsgeschäften und auf die generelle Bedeutung der Frauen im Familiengefüge spätmittelalterlicher Handelsfamilien ein, soweit sich dazu Aussagen aus den vorliegenden Quellen ableiten lassen
2. Die veränderte gesellschaftliche und rechtliche Stellung der Frau
2.1. Ehe - und Erbrecht
Im frühen Mittelalter, der Konstituierungsphase der mittelalterlichen Gesellschaft hatten sich die vorrangig patriachalen Formen zwischen Männern und Frauen herausgebildet. Als gängige Formen der Ehe - die nur im Adel und unter den persönlich Freien geschlossen wurde - gelten für das frühe Mittelalter die Raub- beziehungsweise Entführungsehe, die Friedel- und die Muntehe. Von diesen Eheformen hat sich die Muntehe als häufigste Form durchgesetzt, entspricht sie doch einerseits der Forderung der Kirche nach Einehen und gehorchte andererseits durch ihren Ver- tragscharakter dem Verlangen des Adels nach gesicherter Regelung von Besitz und Erbe. Die E- hen, die ohne Zustimmung der Frau geschlossen wurden, übertrugen die Verfügung - die Muntge- walt - vom Vater oder dessen nächsten Verwandten auf den Ehemann. Als „Entgelt“ bekam der Vater der Frau den sogenannten Mundschatz ausgehändigt. Die Muntgewalt des Mannes bezog sich auf maßgebliche Lebensbereiche der Frau, sie hatte weder das Recht in der Gerichtsver- sammlung selbst zu erscheinen, noch, abgesehen von Kleidung und Schmuck, über ihr Vermögen zu verfügen.
Nach fränkischem Recht, welches starken Einfluß auf das herrschaftliche System im nördlichen Mitteleuropa hatte, ging die Muntgewalt nach dem Tod des Ehemannes sogar auf dessen nächste männliche Verwandte über, die dann über erneute Heirat bestimmten. Das Recht der Langobarden in Italien räumte Witwen dagegen in diesem Fall die freie Entscheidung über eventuelle erneute Heirat ein. Ein Recht, von dem die Witwen offensichtlich regen Gebrauch machten und sich eben nicht wiederverheirateten, wie das folgende Zitat aus den Kapitularien des Fürsten Aregis zu Ende des 8. Jahrhunderts zeigt: „So manche Weiberchen machen nach ihres Mannes Tod, der ehemänn- lichen Gewalt entledigt, ihrer Selbstbestimmung Freiheit sich desto hemmungsloser zunutze... Denn (nun) stürzen sie sich in Vergnügungen, ergehen sich in Festgelagen, jagen sich Weine durch die Kehle, besuchen häufig Bäder und treiben unter Mißbrauch ihres Standes Üppigkeit und Kleider- luxus.“1 Allerdings lebte die Mehrheit der damaligen Bevölkerung, die abhängigen, unfreien Bauern in Verhältnissen, die umfassend von ihren Grundherren bestimmt wurden. Diese entschieden über Eheschließungen - den Ehekonsens, oft auch über die Zukunft der zu erwartenden Kinder und ü- ber Art und Umfang aller zu leistenden Arbeiten.
Die ab dem 11. Jahrhundert durch Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion und einen daraus resultierenden Bevölkerungswachstum entstehenden Städte lösen den Aufschwung von Handel und Handwerk aus, auch weil nun nicht mehr alle Besitzverhältnisse auf den Grundherren zurückgingen, sondern Städter und Städterinnen zum eigenen Vorteil über Besitz und Vermögen verfügten konnten.
Um weitere, die Entwicklung der Städte hemmende Rechte und Privilegien gegen den Widerstand von Adel und Kirche aus dem Weg räumen zu können, schlossen sich die Stadtbewohner zur Wahrnehmung ihrer Interessen ab dem 11. Jahrhundert zu Schwurgemeinschaften, den coniuratio- nes zusammen. Im 12. und 13. Jahrhundert bildeten dann immer mehr Städte eigene Rechts- und Verwaltungsorgane aus.
Eines der wenigen Beispiele, die die Beteiligung von Frauen an den Auseinandersetzungen mit den Stadtherren belegt, ist ein Bericht des Guibert von Nogent über den militärischen Sieg der Bürger von Amiens gegen ihren Stadtherren im Jahre 1115. Demnach beteiligten sich am entscheidenden Angriff auf den Sitz des Grafen auch 80 Frauen mit einem gewaltigen Steinhagel.2
2.2. Das Bürgerrecht
Daß immerhin 8 bis 38 Prozent der städtischen Steuerzahler Frauen waren, erklärt das Interesse der Stadtoberen am Bürgerrecht der Frauen. Nach Gewohnheitsrecht ging bis auf wenige Aus- nahmen das Bürgerrecht nach dem Tod des Ehemannes auf die Witwe über. Das Bürgerrecht konnten vermögende Frauen, die in die Stadt zogen, aber auch selbständig erwerben. Der Bürger- rechtserwerb war nach dem Zwickauer Stadtrechtsbuch des 14. Jahrhunderts sogar Bedingung für vermögende Frauen, die ohne Heiratsabsicht in die Stadt zogen.3 Der Erwerb des Bürgerrechtes wurde vollzogen, wenn das Aufnahmegeld bezahlt und ein Eid geleistet wurde. Damit übernahmen die Neubürger die Pflicht des Steuerzahlens und des Ableistens von Wach- und Verteidigungs- diensten, von denen sich Frauen durch Benennen eines Stellvertreters oder durch Geldzahlungen befreien lassen konnten.
Durch das selbständige Bürgerrecht hatten Frauen aber auch weitgehende Rechte. Sie konnten selbständig als Rechtspersonen Verträge abschließen, ihr Vermögen betreffende gerichtliche Kla- gen einreichen, bei Geschäften auch die Hilfe des Stadtrates in Anspruch nehmen, als Testaments- vollstreckerin und sogar als Vormund für ihre Kinder auftreten.
Die Bürgerbücher der Städte, in denen alle neu aufgenommenen Bürger und Bürgerinnen erfaßt sind, verzeichnen sehr unterschiedliche Aufnahmequoten von Frauen. Es gibt Jahre, in denen weni- ge oder keine Neuaufnahmen von Frauen verzeichnet sind, dann werden beispielsweise in Soest zwischen 1302 und 1449 von 5623 Neubürgern immerhin 345 Frauen aufgenommen.4 Insgesamt war der selbständige Bürgerrechtserwerb von Frauen aber eher die Ausnahme. Selbst für den Hö- hepunkt weiblicher Erwerbstätigkeit im 15. Jahrhundert in Köln weist Margret Wensky nur einen 0,8 prozentigen Anteil von Neubürgerinnen nach.5 Sehr unterschiedlich wird mit der Verleihung des Bürgerrechtes an Frauen umgegangen. Wenn Mangel an bestimmten Berufen besteht, wird das Bürgerrecht Frauen mitunter gratis verliehen, dann wiederum wird die volle Aufnahmegebühr selbst von in die Stadt ziehenden Mägden erhoben.
2.3. Bildung und Religion
Die Oberschicht der sich entwickelnden Städte erkannte schnell die Notwendigkeit, auch den Töchtern eine Grundausbildung in Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln Das führte ab Ende des 13. Jahrhunderts zu vermehrten Schulgründungen, in denen auch Mädchen - meist getrennt von Jungen - Grundwissen gelehrt wurde. Für Paris sind Ende des 13. Jahrhunderts allein 21 Schulmeisterinnen dieser Mädchenschulen überliefert.6
Zu dieser Zeit forderte der französische Kronjurist und Publizist Pierre Dubois eine sehr weitgehende Bildung gerade auch von Mädchen in Latein, den Naturwissenschaften, der Medizin und weiteren Bereichen.
Während in England und Italien oft Privatlehrerinnen und -lehrer für die Ausbildung der Töchter herangezogen wurden, gab es in der Schweiz und Deutschland Ende des 14., Anfang des 15. Jahrhunderts private und unter dem Einfluß der Stadträte stehende, öffentliche Schulen. So schrieb die Bamberger Schulordnung von 1491 für die Lehrerinnen eine abgeschlossene Ausbildung vor,7 und die Brüsseler Schulordnung von 1320 erlaubt dem Lehrpersonal, von jedem Kind 12 Schilling Entlohnung im Jahr zu nehmen8
Den Mädchen ist längst nicht überall der Besuch der höheren Schulen verboten worden, doch ist die Zahl sehr gründlich gebildeter Frauen außerhalb des Kirchenstandes eher gering geblieben. Erwähnt sei auch noch das Frauenbild, das innerhalb der christlichen Lehre tansportiert wurde. Hier hatte sich im Hoch- und Spätmittelalter ein umfassend negatives, frauenfeindliches Bild durch- gesetzt, das anderen Positionen wie denen von Petrus Lombardus und Hildegard von Bingen eine breite Wirkung verwehrte. Im 13. Jahrhundert gaben statt dessen Theologen wie Albertus Magnus und Thomas von Aquin den Ton an und transportierten Argumentationen von der Minderwertigkeit der Frauen weiter. Auch aus dem 13. und 14. Jahrhundert sind aus Literatur und Kunst viele Dar- stellungen bekannt, die Frauen oft mit negativ besetzten Tiereigenschaften vergleichen, oder sie häufig in Zusammenhang mit Sexualität mit dem Teufel in Verbindung bringen. „Der Basilisk tötet mit seinem giftigen Blicke; das geile Auge des Weibes macht den Mann zu Schanden und dörrt ihn wie Heu. Es ist ein Spiegel des Teufels; wehe auch dem frömmsten Manne, der oft hinein schaut...“9 Wegen der Bedeutung der Kirche auch im späten Mittelalter hatten solche Sichtweisen natürlich weitreichend negative Bedeutung für die gesellschaftliche Stellung der Frauen.
2.4. Frauen im Handel
Erstmals ist die Handelstätigkeit von Frauen in den Notariatsregistern bedeutender Seestädten Italiens und Frankreichs wie Venedig, Genua oder Marseille belegt.
Hier bot sich schon im frühen 13. Jahrhundert wohlhabenden Bürgerinnen die Möglichkeit, ihre Geldmittel in Handelsgesellschaften zu investieren. Weniger zahlungskräftige Handelspartner führ- ten die Geschäfte aus und wurden dafür mit gewöhnlich 25% am Gewinn beteiligt. Die Frauen tra- ten entweder als Kapitalgeberinnen oder als Warenlieferantinnen auf, mußten so also nicht an den strapaziösen Handelsreisen teilnehmen, profitierten aber vom Gewinn dieser Geschäfte. Schon 1201 läßt sich beispielsweise die Witwe des Rubaldus de Antimonus aus Genua notariell beglaubi- gen, daß sie ihrem Handelspartner Leinwand im Wert von zehn genuesischen Pfund für den Ver- kauf nach Ceuta überlassen hat.10 Ein weiteres Geschäft ist aus dem Jahre 1206 bekannt: Da über- läßt die Genuesin Mabilia Lecavela ihrem Gesellschafter schwäbische Leinwand und andere Lein- tuche im Wert von 88 Pfund und 7 Schilling für den Verkauf in Sizilien.11
Insgesamt hat die Auswertung der genueser Notariatsregister die Existenz hunderter solcher Geschäfte, der sogenannten Commandes ergeben, 21,1 Prozent der an diesen Geschäften Beteiligten waren Frauen, die insgesamt 14,4 % des gesamten Kapitals investiert hatten.
Daß Frauen im frühen 13. Jahrhundert auch schon in Vertretung ihrer Ehemänner Handelsgeschäfte abschlossen, beweist ein Gesellschaftsvertrag von 1206, in dem Juleta Crispini dem Obertus Lungus Textilien im Wert von 317 genuesischen Pfund zum Verkauf überläßt.12 Sogar die Ehefrau des Dogen von Venedig, Maria Ziani, beteiligte sich 1209 mit 120 veneziani- schen Pfund an einem Seehandelsgeschäft, dem der Doge und sein Rat die ausdrückliche Zustim- mung erteilt.
Etliche Beispiele dieser Handelsgesellschaften sind aber auch aus Frankreich bekannt, und Mitte des 13. Jahrhunderts werden auch in der flandrischen Stadt Douai Frauen als Wollhändlerinnen erwähnt.
Etwas anders verhält es sich mit England, wo die Muntgewalt der Ehemänner, wohl durch die engere Bindung der Stadtrechte an das Königtum, im Spätmittelalter stärker erhalten blieb. Um verheirateten Kauffrauen Handlungsfreiheit zu gewähren wurden sie deshalb juristisch den unverheirateten Frauen gleichgestellt. So besagt das Stadtrecht von Lincoln, daß Frauen in allen Dingen die ihr Gewerbe betreffen, wie alleinstehende Frauen behandelt werden, wenn sie Geschäfte betreiben, mit denen sich der Ehemann nicht befaßt.
Rose of Burford, eine Londoner Wollgroßhändlerin, tritt in den Ausgaberegistern des Schatzamtes schon zu Lebzeiten ihres Gatten, eines hohen Verwaltungsbeamten, auf. Als der stirbt, versucht sie in mehreren Eingaben das dem englischen König von ihrem Mann gewährte Darlehen zurückzube- kommen und erreicht schließlich, daß der offene Betrag mit ihrer eigenen Wollexportsteuer ver- rechnet wird.13
Auch in Deutschland finden sich viele Belege erfolgreicher Handelstätigkeit von Frauen, wobei die Hansestadt Köln wegen ihrer herausragenden Bedeutung eine Sonderstellung einnimmt. „Am Köl- ner Gewürzimport, der weitgehend in den Händen großer Fernhandelshäuser lag, waren Frauen 1452-1459 mit fast 10 % der Einfuhrwerte beteiligt; sie stellten 5 % der Importeure, desgleichen 1460-1468. Am Bleihandel hatten Frauen 1460-1469 einen 10%igen Marktanteil, am Kupfer- handel 1452-1480 dagegen nur 2,7 %, am Messinghandel 1452-1480 19,2%.“14
Ausführlicher soll auf die allgemeine Beteiligung von Frauen am Handel in deutschen Städten an dieser Stelle nicht eingegangen werden, unter anderem bei Edith Ennen,15 Erika Uitz,16 Margret Wensky17 und in dem Quellenband von Peter Ketsch18 sind dazu genauere Angaben zu finden.
3. Die Kaufmannsfamilie Veckinchusen
Nach diesem allgemeinen Abriß über die Veränderungen der gesellschaftlichen und rechtlichen Stellung von Frauen bis ins späte Mittelalter und einem kurzen Blick auf Zeugnisse über die Han- delstätigkeit von Frauen im Europa des Mittelalters soll nun an dem genannten Beispiel der Familie Veckinchusen die Situation von Frauen aus spätmittelalterlichen Handelsfamilien untersucht wer- den.
3.1. Die Quellen
Insgesamt sind von den Geschäftsunterlagen Hildebrand Veckinchusens 13 Handelsbücher und 546 Geschäftsbriefe überliefert, die, hauptsächlich in Niederdeutsch geschrieben, bis in die 40er Jahre unseres Jahrhunderts im Revaler Stadtarchiv lagerten, wohin sie wohl durch verwandtschaft- liche Beziehungen, eventuell durch Erbschaftsauseinandersetzungen gelangt sein dürften. Umfassend begann Wilhelm Stieda, damals Professor an der Universität von Dorpat, im Sommer 1879 mit der Bearbeitung des Quellenmaterials, wobei er selbst noch umfangreiches Material wie- derentdeckte. „Ein glücklicher Zufall ließ mich eines Tages im Archiv eine Holzschachtel entde- cken, die unter einer dicken Schicht Pfeffer eine große Anzahl Briefe, ebenfalls von und an Hilde- brand Veckinchusen, barg, viel mehr als bisher an der genannten Stelle verzeichnet worden wa- ren.“19 Vier Briefe zu einem Geldgeschäft Hildebrand Veckinchusens mit Kaiser Sigismund20 und 31 Briefe zum Venedig - Handel21 wurden von Wilhelm Stieda bereits in den Jahren 1887 und 1895 veröffentlicht. Wilhelm Stieda plante dann die komplette Herausgabe der Briefe und Handelsbücher in einem zweibändigen Werk, was sich durch Geldmangel bei der Drucklegung, den Ausbruch des 1. Weltkrieges und die anschließende Wirtschaftskrise immer wieder verzögerte. Die finanziellen Mittel reichten 1921 schließlich nur für die Veröffentlichung der Geschäftsbriefe, unklar bleibt, warum auch in den folgenden Jahren eine Publikation der Handelsbücher unterblieb; Wilhelm Stieda starb 1933, ohne dieses Werk vollendet zu haben.
So blieb es dann Michail P. Lesnikov vorbehalten, 1973 die interessantesten Handelsbücher Af 1 und Af 6 zu veröffentlichen22. Diese unmittelbar aufeinanderfolgenden Handelsbücher beinhalten Aufzeichnungen aus den Jahren 1399 bis 1415. Der Tod Lesnikovs verhinderte dann leider die bereits projektierte Herausgabe eines 2. Bandes mit den an den 1. Band anschließenden Handels- büchern Af 13 - bis zum Jahr 1418 und Af 12 - bis zum Jahr 1420.
Darüber hinaus gibt zwar schon 1929 Luise von Winterfeld23 einen interessanten Überblick über das Leben des Hildebrand Veckinchusen, Philippe Dollinger24 widmet den Veckinchusen in seinem Standardwerk über die Hanse einige Seiten, daneben geben auch zwei Beiträge von Franz Ir- sigler25 Einblicke in das Leben der Genannten, eine umfassende Berarbeitung und Auswertung der Briefe und Geschäftsbücher des Hildebrand Veckinchusen liegt allerdings auch heute noch nicht vor.
Die 13 - teilweise gleichzeitig geführten - Geschäfts- oder Handelsbücher sind in nicht einheitlicher Form geschrieben worden. Die zur Zeit edierten Bücher Af 1 und Af 6 beinhalten lange Listen ge- kaufter Waren mit den entsprechenden Geldbeträgen, und die Namen der Personen mit denen die Geschäfte abgewickelt wurden. „Darin eingestreut findet sich eine stattliche Anzahl ganz zufälliger Notizen, welche zum eigentlichen Text keinerlei Beziehungen aufweisen. So bilden sehr viele Seiten der Bücher ein so buntes Gemisch, weisen dem Inhalt nach derart verschiedenartige Eintragungen auf, daß es unmöglich ist, hier ein leitendes Prinzip in der Sammlung der Angaben und im Aufbau des Textes zu erkennen.“26
Die insgesamt fast 600 Briefe von, und in der Mehrzahl an Hildebrand Veckinchusen geben zusätzlich einen wertvollen Einblick in die Geschäftspraxis und das Privatleben eines hansischen Kaufmanns des 15. Jahrhunderts. „Auch die Veckinchusenbriefe enthalten überwiegend konkrete Daten; die meisten Stücke sind gewissermaßen eine Kombination aus Empfangsquittung und Lieferschein oder Warenbegleitbrief, der den Empfänger in der Regel aber vor der Ware erreicht, da er auf dem schnellen Botenweg befördert wird.“27
3.2. Die Brüder Veckinchusen
Sievert Veckinchusen wird kurz vor, sein Bruder Hildebrand wohl um das Jahr 1370 geboren, der Geburtsort, eventuell Dortmund, Riga oder Reval, bleibt unklar.
Nach der kaufmännischen Lehre in Livland geht Sivert nach Brügge, Hildebrand folgt ihm kurze Zeit später nach Flandern. Beide müssen in Brügge schnell zu geschäftlichem Erfolg und Ansehen gelangt sein, Hildebrand wird dort 1393 und 1398, Sivert 1399 als Aldermann der Hanse er- wähnt. Von Brügge aus gelingt es den Brüdern, bald ein erfolgreiches Handelsnetz aufzubauen, das fast ausschließlich durch familiäre und verwandtschaftliche Beziehungen gebildet wird. Besonders in ökonomischen Krisen, so das Kalkül, sollen längerfristige Handelsbeziehungen über das rein wirtschaftliche Interesse hinaus durch familiäre Kontakte gefestigt sein. „Die Familie Veckinchusen hat hiernach eine weitverzweigte Gruppe von Kaufleuten gebildet, deren auf Blutsbande gegründe- te Verbindungen sich von Lübeck aus weit nach Osten und Westen erstreckt haben. In Dorpat, Riga, Reval, Brügge, Gent, Köln und noch an manchem anderen Ort hat das Geschlecht zeitweilig oder dauernd seine Vertreter und der Kaufmann seine Geschäftsfreunde.“28 Hildebrand Veckinchusen heiratet in erster Ehe die Schwester Claus Schwartes, eines hochange- sehenen Ratsherrn und Bürgermeister von Dortmund. Hier irrt Wilhelm Stieda, der in der Einleitung zur Edition der Veckinchusenbriefe angibt, daß Hildebrand 1398 noch unverheiratet war.29 Nach dem frühen Tod der ersten Frau verheiratet er sich nach Vermittlung seines in Riga lebenden Bru- ders Caesar mit der 15jährigen Magarete, einer „suverlike junevrouwe“ aus der Kaufmannsfamilie des Engelbrecht Witte, der sich gerne mit den Veckinchusen befreunden wollte.30 Sein Bruder Sivert heiratet die aus einer angesehenen Lübecker Kaufmannsfamilie stammende Eli- sabeth und zieht deshalb um 1400 nach Lübeck.
Diese Phase wirtschaftlicher Erfolge und familiärer Zufriedenheit endet 1408 mit zwei einschneidenden Ereignissen:
Zum einen mußte sich Sivert Veckinchusen nach Unruhen in Lübeck, nach Auseinandersetzungen der Bürgerschaft und der Zünfte mit dem alten Rat, nach unüberhörbaren Forderungen nach mehr Mitbestimmung seitens der städtischen Bürger, schließlich nach dem Sturz des alten Rates 1408 als Anhänger desselben entschließen, die Stadt zu verlassen. Sivert läßt sich zuerst alleine in Köln nie- der, um den 18. Dezember folgt ihm Elisabeth mit den Kindern, wie sie selbst an Hildebrand schreibt.31
Durch den unfreiwilligen Weggang Siverts aus Lübeck ist ein wichtiger Eckpfeiler des bewährten Handelsnetzes vakant, die Lücke kann auch in den nächsten Jahren nicht befriedigend gefüllt wer- den. Für Sivert beginnt in Köln eine offensichtlich schwierige Zeit, pessimistische Reflexionen in seinen Briefen sprechen eine deutliche Sprache. „my duncket dey love und tr we sy ute, wey deme andern gud doet, de doet eme nummer gud weder.“32 Ihm fehlt es offensichtlich an finanziellen Mit- teln, Warenvorräten und Bargeld liegen in Lübeck fest, nachdem Sivert das dortige Bürgerrecht aufgekündigt hat, bietet sich vorerst keine Möglichkeit, sein Vermögen wiederzuerlangen. Der Geldmangel geht soweit, daß Elisabeth nicht mehr angemessen eingekleidet werden kann „Sey he- vet ummer noch nicht men 2 rocke, dey nicht vele dogen.“33
Anfang 1411 hat Sivert sich dann wohl mit den Verhältnissen in Köln abgefunden, er erwirbt das Bürgerrecht der Stadt und ein unbestreitbarer Optimismus klingt in den Briefen an, „und wy mochten hyr mit vreden und sunder grot schot und beswarynge leven und mochten hyr under uns leven, woe wy wolden sunder grote kost“34, und Pläne für weitere geschäftliche Perspektiven werden geschmiedet: „Solde ic hyr wonen, so were my dey Venedyessche selscop best und handelynge in dessen landen und my duncket, gy hebben mest ghenochte to der see ward.“35
3.3. Die venedische Gesellschaft
In dieser Äußerung wird die zweite einschneidende Änderung im Veckinchusenhandel erwähnt, die Gründung der venedischen Gesellschaft. Die Initiative zur Gründung dieser Gesellschaft ging an- scheinend von Hildebrand und dem in Venedig lebenden Kaufmann Peter Karbow aus. Dem Wu- cher der in Brügge handelnden Venetier überdrüssig, sollten direkte Kontakte nach Oberitalien ge- knüpft werden. So wird eine aus fünf gleichberechtigten Parteien mit jeweils 1000 Mark lüb. Kapi- taleinlage bestehende Handelsgesellschaft gegründet, von Venedig aus sollen Waren in Ober- deutschland, mit Augsburg als Zentrum, dann den Rhein hinauf in Frankfurt, Mainz, Köln bis Ant- werpen, bzw. über die Route Venedig - Straßburg - Flandern, abgesetzt werden. Anfangs entwi- ckeln sich die Geschäfte erfolgversprechend, von Köln aus regt Sivert am 14. April 1409 die Er- höhung der Einlagen auf 11.000, unter Umständen sogar auf 20.000 Mark an.36 Kurze Zeit später gerät der Venedighandel zunehmend in die Krise, Schuld daran ist offensichtlich die ruinöse Ge- schäftspraxis der Karbows in Venedig selbst. Einem die Preise verderbenden Überangebot an ei- genen Waren, beispielsweise an Fellen37 steht der Einkauf venetischer Waren zu überteuerten Prei- sen gegenüber. Karbow kauft 1411 in Venedig Waren im Wert von 70.000 Dukaten, er kann im gleichen Zeitraum allerdings nur hansische Güter für 53.000 Dukaten absetzen.38 Zu allem Übel wird er noch um 1.500 Dukaten betrogen, und Heinrich Slyper, einem der Gesellschafter, werden von Raubrittern 1.700 Dukaten entwendet, um deren Wiedergabe Sivert Veckinchusen jahrelang verhandeln muß. Die Spannungen unter den Gesellschaftern wachsen, schließlich wird die venedische Gesellschaft 1415/16 aufgelöst.
3.4. Sivert Veckinchusen
Sivert geht geschäftlich aus dem Venedig-Abenteuer relativ unbeschadet hervor, zu seiner Freude wird in Lübeck endlich der alte Rat wieder eingesetzt. Am 27. Juni 1416 schreibt er an seinen Bruder Hildebrand: „Broderliyke leyve vorscreven, wetet dat ic ju nicht wares scryven kan van Lubeke, men dey olde rat sal weder inne seyn“39. Obwohl er schon 1414 das Kölner Bürgerrecht wieder aufgesagt hat, kehrt Sivert allerdings nicht sofort nach Lübeck zurück, erst zwingt ihn die Abwicklung überfälliger Geschäfte zum Verbleib, dann, im Sommer 1418 erkrankt seine Frau Eli- sabeth schwer. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich zusehends, im August 1418 schreibt Si- vert an Hildebrand: „ic vruchte Lysekens crancheyt welle nicht lange waren unde sorge, dat sey et nicht lange leiden konne“.40 Elisabeth stirbt wohl kurze Zeit später, denn im Oktober 1418 bittet Sivert seinen Bruder, die beiden mutterlosen Töchter zu einer Tante ins Kloster zu bringen: „wetet, dat ic ju unde myner suster myn „ dochter sende in den namen Godes“41
Erst im September 1420 ist Sivert wieder in Lübeck, wo ihm schnell einige Heiratsangebote über- mittelt werden. Nach anfänglichen Zweifeln, „dat wolde my hard vallen unde vele kosten unde ok est my hard op myn olde dage eyn junc kynt to nemen eder my in eyn nye voranderynge to ge- ven“42, verheiratet er sich wohl Ende des gleichen Jahres, mittlerweile gut fünfzigjährig, mit der Lübeckerin Mette van Lune, die immerhin 1.600 Mark Lüb. in die Ehe miteinbringt.43 Die Geschäfte Siverts laufen in der Folgezeit zufriedenstellend. Im Jahr 1424 gründet er mit drei weiteren Kaufleuten eine Gesellschaft, die für zwei Jahre das Monopol für den Vertrieb von Lübe- cker Bernsteinrosenkränzen innehat, und 1430 erwirbt er ebenfalls mit drei Gesellschaftspartnern die florierende Oldesloer Saline. Sicherlich auch aufgrund dieses geschäftlichen Renommees wird Sivert 1431 in die angesehene Lübecker Zirkelgesellschaft aufgenommen. Schon im April 1421 klagt Sivert in Briefen an den Bruder allerdings schon über eine angegriffene Gesundheit, 1422 befällt ihn eine schwere Krankheit, und noch ein Jahr später klagt er dem Bru- der, „Ic hebbe ju vor desser tyt vele screven myn ogen unde al myn lyf es cranc unde kan nicht ve- le mer nutte werden in desser werlt“44. Offensichtlich bis zuletzt als Kaufmann erfolgreich, auch von Krankheit nicht gebrochen, stirbt Sivert Veckinchusen 1431.
3.5. Hildebrand Veckinchusen
Keine solch glückliche Wendung nahm die geschäftliche Laufbahn seines Bruders Hildebrand nach der gemeinsamen Pleite in der Venedischen Gesellschaft.
Anfangs setzt Hildebrand scheinbar unverdrossen weiter auf den Handel mit Venedig, nach weite- ren geschäftlichen Mißerfolgen und auf wiederholten Rat des Bruders, wendet er sich dann wieder anderen Absatzmärkten zu, größere geschäftliche Erfolge scheinen Hildebrand aber auch in der Folgezeit versagt geblieben zu sein. Als Erklärungsmuster kann einerseits die in den Jahren 1416 bis 1420 lahmende Konjunktur mit offensichtlich mangelhaften Absatzmöglichkeiten herangezogen werden, auch politische Ereignisse wie das von König Sigismund 1417 verhängte Handelsverbot mit Venedig oder die Beschlagnahme von hansischen Schiffen durch Johann von Kastilien 1420, werden erschwerend gewirkt haben.
Andererseits vermitteln die Geschäftsbriefe ein Bild, nach dem bei Hildebrand Veckinchusen selbst ein gewisser Hang zu Unvorsichtigkeit und Spekulation festgestellt werden kann. Wiederholt warnt ihn sein Bruder vor risikoreichem Handel und ermahnt ihn zur Besonnenheit, „unde ic segedet ju tovorer were profyt an sarken, dey Noremberger und ander lude solden er ghenoech voren“45, doch Hildebrands ökonomische Probleme spitzen sich zu. Im Jahr 1416 ist Hildebrand bei einer Delegation von sechs hansischen Kaufleuten vertreten, die König Sigismund ihre Ehrerbietung be- zeugen wollte. Der König, 1433 von Papst Eugen in Rom zum Kaiser gekrönt, nutzte die Gelegen- heit, um von den Kaufmännern ein Darlehen von 3000 Kronen zu fordern, Hildebrand ringt Jahre um die Rückerstattung seines Anteils, noch 1421 hat er sein Geld nicht zurückbekommen. Weil er mittlerweile auch von seinem Bruder keinen Kredit mehr bekommt, gerät Hildebrand in Brügge mehr und mehr in die Abhängigkeit von Wucherern, seine Schulden häufen sich, immer wieder muß er um Aufschub der Verbindlichkeiten oder um neue Kredite bitten.46 In der Hoffnung, in Lübeck, wo seine Familie wieder seit dem Sommer 1418 lebt, Unterstützung und einen Ausweg aus der finanziellen Krise zu finden, begibt sich Hildebrand im September 1419 dorthin, muß aber frustriert erkennen, daß auch von den alten Freunden niemand gewillt oder fähig ist, ihm aus der mißlichen Lage zu helfen, worauf er wieder nach Flandern zurückkehrt. In Brügge muß Hildebrand doch noch einiges Ansehen besessen haben, denn 1419 wird er erneut zum Al- dermann, diesmal des lübischen Drittels gewählt.47 Kurze Zeit später hat sich seine finanzielle Si- tuation weiter zugespitzt, im September 1420 schreibt er, tief enttäuscht über den Bruder Sivert an seine Frau: „Hey soldet al ghescheyn laten, dat dunket my krancke broderschap sin“.48 Ohne Perspektive auf eine Besserung beschloß Hildebrand schließlich, am 11. Mai 1421 die Ant- werpener Pfingstmesse zu besuchen und von dort nicht mehr nach Brügge zurückzukehren, ein letztes Mittel, um seinen Gläubigern zu entgehen. Doch Jakob Schotteler, sein Brügger Hauswirt und gegenüber den Kreditgebern damit auch Bürge, überredete ihn zurückzukehren, versprach Sicherheiten und Hilfe. Hildebrand entschloß sich tatsächlich zur Rückkehr nach Brügge, anfangs schien er an einen guten Ausgang zu glauben, doch Ende 1421 werden seine Briefe pessimistischer: „Ick moyt myne sake wysseliken beleyden met vrende rade, des mogte my de almechtige God gunen, dey moyte uns troes sin in allen unsen saken, amen.“49
Hildebrands Pessimismus ist berechtigt, denn im Februar 1422 veranlaßt einer seiner Gläubiger, der Genuese Joris Spinghel, die Inhaftierung Hildebrands im Brügger Schuldturm.50 Anfangs guten Mutes, „Hebbe guden moyt unde lat uns Gode dancken van al“, glaubt er an eine baldige Bereinigung seiner Geldsorgen.
Während Hildebrand in Haft ist, verschlechtert sich das Verhältnis zu seinem Bruder Sivert rapide. In etlichen Briefen an seine Frau Margarete beklagt er sich über Sivert „Hey seghede altos, hey wolde seck nicht vorderven umme unsen wyllen, hey hedde sin hemmende leyver dan sin rohk, hevet sin hemmende wol verwart, dey bate es sin.“51 Allerdings will Hildebrand ebensowenig den endgültigen Bruch mit dem Bruder, so lenkt er immer wieder ein: „Darumme so moyten wy lyden so wy best moghen, my dunket dat et wol anders mochte sin met velle saken, alle man kommet nicht met den besten hirto. God vorgheve al mysdat.“52
Margarete versucht wo es nur geht, den Ehemann zu unterstützen, davon wird im nächsten Kapitel die Rede sein, aber auch Hildebrand selbst versucht aus dem Schuldturm heraus seiner Frau immer wieder Beistand zu leisten.53
Die Hilfe anderer Familienangehöriger, Freunde und Geschäftspartner läßt dagegen zu wünschen übrig, Hildebrand schreibt verbittert an seine Frau: „Ick hebbe dar in Lubeke broder unde ander vrende, wat hebben sey uns to vrentschapen dan in unsen noden, als olde ick van hungher sterven unde du dar myt unsen, sey solden uns nicht vel doghet doen.“54 Dazu bemerkt Wilhelm Stieda: „Wie es kam, daß er so lange im Kerker bleiben mußte, vom Januar 1422 bis April 1425, lassen die Briefe nicht erkennen. Daß die Freunde ihm nicht helfen wollten, halte ich für ausgeschlossen. Sie waren nicht in der Lage dazu.. Obgleich er sich nach vielen Seiten hinwandte, hier mahnte, dort an eine längst vergessene Schuld erinnerte, oder um Unterstützung bat... immer wieder trafen ab- lehnende Antworten ein.“55
Zwar verwendet sich auch der Lübecker Rat für seine Freilassung, und Hildebrand wird mit Ein- gaben immer wieder selbst aktiv, jedoch lange erfolglos. Über drei Jahre bleibt Hildebrand im Brügger Gefängnis, erst im April 1425 wird er endlich freigelassen. Doch statt sofort nach Lübeck zu Frau und Kindern zu reisen, bleibt er noch in Brügge, um ausstehende Schulden zu bezahlen, bei Margarete wirbt er dafür um Verständnis: „Darumme est wol recht, dat ick sey betale, er ick van hir schede; du noch ick, wy kunnen em nummer to fullen dancken“. Im Mai 1426 kehrt Hildebrand Veckinchusen nach Lübeck zurück, er stirbt dort jedoch schon kurze Zeit später, denn Engel- brecht Veckinchusen schreibt in einem Brief am 2. Februar 1428 an Sivert: „so was ich mynen vedder Hildebrande seliger dechtnisse gedan an gelde unde vor en utgegeheven hebbe“56 Nach der von Heinrich Reincke vorgeschlagenen und von Philippe Dollinger aufgegriffenen Eintei- lung der Hamburger Bevölkerung des 15. Jahrhunderts in fünf Vermögensklassen, dürften Hilde- brand und Sivert zur Zeit ihrer geschäftlichen Erfolge durchaus zur ersten Vermögensklasse der großen Kaufleute mit einem Vermögen von über 5.000 Mark Lüb. gezählt haben. Ist ihr Vermö- gen zwar bei weitem nicht mit dem der Fugger (375.000 Mark Lüb. im Jahre 1511) oder der Welser (486.000 Mark Lüb. im Jahre 1515) zu vergleichen, so zeigt sich die Bedeutung der Ve- ckinchusens nicht nur an den Umsätzen ihrer Geschäfte, sondern eben auch an ihrem weitgespann- ten Handelsnetz, an der Beteiligung an einer Vielzahl von Handelsgesellschaften, genauso wie an den öffentlichen Ämtern, die sie wiederholt bekleideten oder an den recht vorteilhaften Eheschlie- ßungen mit Töchtern angesehener Handelsfamilien.
4. Die Frauen der Kaufmannsfamilie Veckinchusen
Standen bis jetzt die Biographien von Hildebrand und Sivert Veckinchusen im Vordergrund, um einen ersten Eindruck von Handelsgeschäften und familiären Verhältnissen zu vermitteln, soll nun der Frage nachgegangen werden, welche Rolle die weiblichen Familienmitglieder der Veckinchu- sens spielten, inwieweit sie Anteil am Berufsleben der Ehemänner - oder auch der Väter - nahmen, oder ob sie sogar selbst in irgendeiner Form am mittelalterlichen Handel partizipierten. Hierbei sollen vor allem quellenkundlichen Hinweisen zu den Ehefrauen Hildebrands und Siverts, also zu Margarete und Elisabeth Veckinchusen nachgegangen werden, aufgrund der Quellenlage kann auf die erste Frau Hildebrands und auf Mette van Lune, die zweite Ehefrau Siverts, nicht ein- gegangen werden. Sofern von Bedeutung, werden aber auch die Töchter beider Familien berück- sichtigt.
4.1. Die Bildung der weiblichen Veckinchusen
Eine wesentliche Bedeutung bei der Bewertung der Rolle der weiblichen Familienmitglieder in Be- zug auf die Einbindung in Handelsgeschäfte kommt der Frage nach ihrer Bildung zu. Der Frage al- so, ob die Frauen lesen, schreiben und rechnen konnten. Einige Hinweise hierzu finden sich im Briefwechsel des Hildebrand Veckinchusen. In einem Brief vom 17. Februar 1425 von Margarete an Hildebrand steht: „wente wen ik ju scriven solde, so hebbe ik nemande, dem ik des ghetruwen dore, wente juwe dochter Drude, de kan des nicht alle tyd ghedoen“.57 Margarete ist also offen- sichtlich des Schreibens nicht mächtig, sie diktiert die Briefe an ihren Ehemann ihrer Tochter Trude. Einmal, als Trude Gäste zu bewirten hatte und deshalb der Mutter beim Briefeschreiben nicht zur Verfügung stehen konnte, mußte Margarete die Dienste Tidemar Brekelvedes in Anspruch neh- men.58 Wie gut Trude nicht nur Diktiertes niederschreiben, sondern selbst formulieren kann, be- weist ein in liebevollem Ton formulierter Nachsatz zu einem Brief der Mutter, den sie ihrem Vater nach Brügge ins Gefängnis schrieb.59
Mit Elisabeth Veckinchusen verhält es sich ähnlich, sie übermittelt ihrem Schwager Hildebrand am 16. Juli 1414 einen Brief mit folgender Bemerkung: „Leve bole, doyt wol und overseyt den breyf, de bet wente myn doychter kan noch nicht woyl schryven und oc en wolde ic en anders nement la- ten schriven.“60 Obwohl aus gutem Hause stammend, konnten also sowohl Margarete als auch E- lisabeth nicht schreiben, wohl aber ihre jeweils ältesten Töchter, wobei davon auszugehen ist, daß auch die jüngeren Mädchen, auf welche Initiative auch immer, eine ähnliche Ausbildung genossen haben dürften. Wilhelm Stieda bemerkt zu dieser Frage: „Anders verhält es sich mit der Kenntnis des Schreibwerks bei den weiblichen Personen. Sie scheinen die schwierige Kunst nicht be- herrscht zu haben oder nur in geringerem Umfange als die Männer.“61
Natürlich kommt der Fähigkeit rechnen, lesen und schreiben zu können gerade im Handel eine we- sentliche Bedeutung zu, Frauen, die diese Fähigkeiten nicht erlernt hatten, dürfte die Mitarbeit und Hilfe bei den Geschäften des Ehemannes zumindest erschwert worden sein. Eine Durchsicht der Geschäftsbücher des Hildebrand Veckinchusen wird genauer klären können, inwieweit vor allem die Ehefrauen ihren Männern tatsächlich bei der Ausübung der Handelstätigkeit zur Seite standen.
4.2. Die Geschäftsbücher
Bei einem ersten Blick in die Geschäftsbücher fällt auf, daß keines der weiblichen Familienmitglie- der mit einer eigenen Handelsmarke vertreten ist. Natürlich ist dies nicht weiter verwunderlich, würde doch die Erwähnung mit eigener Handelsmarke bedeuten, daß Frauen tatsächlich als selb- ständige Kauffrauen am Handel beteiligt waren. Eine Seltenheit auch im späten Mittelalter, wie un- ter anderem Margret Wensky nachgewiesen hat. Trotzdem soll das Verhältnis der Veckinchu- senfrauen bezüglich der Geschäftstätigkeit ihrer Ehemänner genauer spezifiziert werden. Eine sys- tematische Auswertung der Geschäftsbücher Af 1 und Af 6 ergibt, daß Margarete Veckinchusen in beiden Büchern auf insgesamt 13 verschiedenen Blättern erwähnt wird, ihre Schwägerin Elisa- beth wird auf 12 Blättern erwähnt.
4.3. Margarete Veckinchusen in den Geschäftsbüchern
Durch eine genauere Auswertung der Geschäftsbücher hinsichtlich der Erwähnungen Margarete Veckinchusens, fällt ein sehr unterschiedlicher Inhalt und Kontext der Nennungen auf: Im Geschäftsbuch Af 1 heißt es auf Blatt 7 verso lapidar „int jar uns heren 1400 op sunte Bartol- meus avent do quam Greteke myn wyf hir.“62 Hildebrand erwähnt hier also ohne Zusammenhang zu den sonstigen geschäftlichen Notizen die Ankunft seiner Frau. Inhaltlich bedeutsamer schreibt Hildebrand auf Blatt 7 recto, daß sein Bruder Lodewych für ihn einige Beträge ausgezahlt hat: „It.
So hevet hey Greteken mynen wyve dan 3 marc ryghesch
It. Vorston Greteken 1 marc 4 sl.
It. Greteken rok myt Barberen rocke 5 marc 3 ferdinghe 2 ore“63
Diese geringen Geldbeträge und die Aushändigung des Rockes dürften Alltäglichkeiten darstellen, bei denen Verwandte sich gegenseitig helfen, indem für den Lebensunterhalt benötigte Geldbeträge oder Waren vorgestreckt oder überbracht werden. Ähnlich verhält es sich mit Notizen in Af 1 auf Blatt 141 recto, auf dem Hildebrand schreibt, daß er für seine Frau diverse Textilien, unter ande- rem ein Paar Schlaflaken gekauft hat.64 Auch die insgesamt 121 marc 15 sl und 10 p lüb, die Si- vert Margarete nach Aufzeichnungen auf Blatt 11 recto in Af 165 gegeben hat, dürften Geldbeträge sein, die für den Unterhalt bestimmt sind und von Sivert vorgestreckt werden.
Anders dagegen bei Eintragungen in Af 1 auf Blatt 6 verso, Hildebrand notiert hier: „It. hevet Gre- teken ghedan Reynolt Swarte 2 martschin do hey to Nov(e)rden vor, dar van es neyn rekenschap scheyn“66 Diese zwei martschin (Felle) sind eindeutig nicht für Margarete selbst bestimmt, sondern Margarete übergab diese Reynolt Swarte, wahrscheinlich als Bezahlung. In Af 6, Blatt 179 verso findet sich eine ähnliche Notiz. Für Bramstede, einen Handelspartner, sind 3 Ypersche Laken und ½ rotes Laken bestimmt. „Dyt sal myn wyf to Lubeke antworden Bramsteden. Anders es in den terlinghe nycht.“67 Hier übernimmt Margarete offensichtlich auf Veranlassung des Ehemannes Auf- gaben, die den Handelsablauf sicherstellen - in einem Fall zahlt sie den Geschäftspartner Hilde- brands aus, in einem anderen Fall übergibt sie Waren an den Empfänger.
Interessant sind auch Informationen aus Af 1, Blatt 73 recto, hier schreibt Hildebrand, daß er insgesamt 103 Pfund Seide verschickt hat, die Hälfte auf „eventur“ von Elisabeth und Sivert, die andere Hälfte auf „eventur“, also auf Rechnung oder Verantwortung seiner Frau.68 Hier stellt sich die Frage, was Margarete mit 51 ½ Pfund Seide gemacht haben könnte? Für den Eigenbedarf erscheint diese Menge recht hoch, also könnte die Lieferung tatsächlich zum Weiterverkauf über Margarete bestimmt sein.
Die von Hildebrand im ersten Geschäftsbuch auf Blatt 14 recto erwähnten „16 timmer luschen werke“69, also 16 mal 40 oder 60 Luchsfelle können ebenfalls kaum für private Belange Margare- tes oder der Familie gedacht gewesen sein. Auch bei den in Af 6 erwähnten 400 Pfund Mandeln für Margarete stellt sich die Frage, ob diese Mengen nicht eher zum Weiterverkauf bestimmt wa- ren. Daß Margarete Veckinchusen intensive Einblicke in die Handelsgeschäfte hatte, unterstreichen vor allem auch die Briefe, die sie ihrem Mann während seiner Haft nach Brügge schrieb. Geschäft- liches nimmt bei diesen Briefen breiten Raum ein, dabei klingen die den Handel betreffenden Aus- führungen Margaretes sehr versiert.
Neben beiläufigen Bemerkungen Hildebrands, daß seine Frau bei ihm angekommen sei, neben Notizen, die Waren und Geldbeträge auflisten, die für den Lebensbedarf seiner Frau und Familie bestimmt sind, enthalten die Geschäftsbücher also auch Angaben, die auf eine Mithilfe Margarete Veckinchusens bei den Handelsgeschäften schließen lassen. Sie erhält Güter und Geldbeträge, um sie an Geschäftspartner Hildebrands weiterzugeben, außerdem empfängt Margarete Waren in so großer Menge, daß auf einen Weiterverkauf ihrerseits geschlossen werden kann.
Allerdings sind diese Erwähnungen doch so selten, daß von einer regelmäßigen Beteiligung Margaretes an Handelsgeschäften nicht ausgegangen werden kann, ihre Aktivitäten scheinen eher die Ausnahme zu sein, ein abschließendes Urteil hierüber müßte auch die Auswertung der übrigen Geschäftsbücher miteinbeziehen.
4.4. Elisabeth Veckinchusen in den Geschäftsbüchern
Erstaunliche Informationen enthalten die Geschäftsbücher auch über Elisabeth Veckinchusen: Die einzige Erwähnung in Af 1 bezieht sich auf die schon besprochene Lieferung der 103 Pfund Seide auf Blatt 73 recto.70 51 ½ Pfund Seide gingen bekanntlich auf Rechnung Margaretes, die andere Hälfte auf „eventur“ Elisabeths und Siverts. Daß Elisabeth mit diesem Seidenhandel offensichtlich auch zu tun hat, zeigt ihre Nennung an erster Stelle, noch vor Sivert. Wäre andererseits diese Seidenlieferung nur für den privaten Gebrauch bestimmt gewesen, hätte Hildebrand wahrscheinlich doch nur seine Schwägerin Elisabeth aufgeführt.
Für Elisabeths eigenen Haushalt scheinen hingegen die 20 ½ Ellen graues Laken bestimmt zu sein, die ihr Hildebrand nach Af 6 Blatt 74 recto am 10. Dezember 1413 für 27 sl. 5 gr. über Johann Bokelle zusenden ließ.71
Nach Blatt 164 verso sollte Elisabeth am 12 Februar 1416 im Auftrag Hildebrands 140 Stück Pelzwaren an Reynner Noyteken übergeben72, ebenso wechselt sie 1413 für Hildebrand 53 lb. 16 sl. 11 gr. in 300 Rheinische Gulden.73 In unregelmäßigen, zeitlich weit auseinanderliegenden Ab- ständen erledigt also auch Elisabeth für ihren Schwager Aufgaben, die dessen Geschäftsablauf si- cherstellen.
Einen ganz anderen Eindruck vermitteln die insgesamt sieben, Elisabeth Veckinchusen erwähnen- den Eintragungen in Af 6, die sich alle auf in der zweiten Jahreshälfte 1409 gemachte Geschäftsab- läufe beziehen. Schon auf dem ersten dieser Blätter, 32 verso, soll Elisabeth auf Rechnung Hilde- brands und Siverts gekaufte Ware in Lübeck bezahlen.74 Auf dem nächsten Blatt, 33 recto, ist von einem Geldgeschäft Thomas Veckinchusens mit Hildebrand und Sivert über 800 marc lub. die Rede, die zusammen von Elisabeth und Johann van Mynden verwahrt wurden. Außerdem sollte E- lisabeth verschiedene Handelspartner auszahlen, zum Beispiel schreibt Hildebrand: „It. so sal Lys- seken noch gheven Brekelveden unde Johannes van Mynden dey 70 marc 4 sl. van Tyten sel- schap. Dyt ghelt hort my propper to.“75
Auch auf Blatt 35 verso und Blatt 36 recto gehen größere Geldbeträge durch die Hände Elisa- beths, „It. hir op untfanghen by Lysseken Veckinchusen 263 ½ marc lub“76, des öfteren wird jetzt im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr von der venedischen Gesellschaft gesprochen. So ist auf Blatt 45 verso, das hauptsächlich Elisabeth betreffende Abrechnungen enthält, notiert, daß sie insgesamt 1273 ½ marc lub. in Empfang genommen hat, wovon sie einen Teil in die venedische Gesellschaft einbezahlt: „It. so hevet Lysseken hir van utgheven in dey Venedysche selschap ton ersten 677 marc.“77 Es folgen weitere Auflistungen von Beträgen, die Elisabeth ausgegeben, beziehungsweise bezahlt hat oder nach Blatt 46 recto Hildebrand noch schuldig ist78. Der in den Geschäftsbriefen überlieferte Rechenschaftsbericht Elisabeths von Ende Oktober bzw. vom 3. Dezember 1409 unterstreicht und ergänzt diese Aktivitäten.79
Womit ist nun diese vermehrte, allerdings plötzlich wieder abbrechende Beteiligung Elisabeths an den Geldgeschäften Hildebrands, Siverts und der anderen Handelspartner zu erklären? Elisabeths Name taucht nach der Erwähnung in Blatt 46 recto erst wieder vier Jahre später, im Dezember 1413 auf dem bereits erwähnten Blatt 74 recto auf80. Eine bereits angeklungene Erklärung ist si- cherlich in der einige Zeit zuvor erfolgten Gründung der venedischen Gesellschaft zu finden. Um die benötigten Investitionen tätigen zu können, mußte möglichst viel Geld von den verschiedensten Quellen herangezogen werden, das dann über mehrere Stationen seiner letztlichen Bestimmung zu- geführt wurde. Doch war die venedische Gesellschaft wirklich ein plötzlich so hektisches Unter- nehmen, daß die Kaufleute auf weibliche Mithilfe angewiesen waren? Eigentlich bietet allein die Gründung der venedischen Gesellschaft noch keine befriedigende Erklärung für die vorübergehend so auffällig starke Einbeziehung Elisabeths in die Geldgeschäfte des Ehemannes und Schwagers. Die Frage nach der Beteiligung Elisabeths an den Handelsgeschäften läßt sich weit erhellender be- antworten, ruft man sich kurz die Biographie Siverts ins Gedächtnis: Durch den Sturz des von ihm unterstützten Lübecker Rates 1408 war Sivert selbst gezwungen worden, die Stadt zu verlassen. Schon im April 1409 lebt Sivert, wie bereits erwähnt in Köln, seine Frau Elisabeth bleibt vorerst in Lübeck, folgt dem Ehemann erst im Dezember 1409 nach Köln. Exakt auf diesen Zeitabschnitt beziehen sich die umfangreichen geschäftlichen Aktivitäten Elisabeths.
Der Ehemann mußte aus Lübeck fliehen, weilte schon in Köln, gleichzeitig forderte die Gründung der venedischen Gesellschaft eine Vielzahl von Investitionen und Transaktionen, die teils natürlich noch von dem alten Geschäftsstützpunkt Lübeck aus vorgenommen werden mußten. Darüber hinaus werden die Veckinchusen versucht haben, möglichst viel von dem in Lübeck von der Be- schlagnahme durch den neuen Rat der Stadt bedrohten Kapital von dort abzuziehen, Elisabeth, noch in Lübeck lebend, konnte hier unersetzliche Hilfe leisten. Es lag hier also eine echte geschäftliche Notsituation vor, in der von den Kaufleuten auf die Hilfe einer Frau zurückgegriffen wurde. E- lisabeth lebte zu dieser Zeit noch vor Ort in Lübeck, ihr war die geschäftliche Situation wohl bestens bekannt, als Mitglied der Familie konnten die Kaufleute ihr uneingeschränkt vertrauen, anzunehmen ist auch, daß sie aufgrund früherer Erfahrungen mit Geldgeschäften ein gewisses Maß an Erfahrungen aufweisen konnte. So schien Elisabeth Veckinchusen gewissermaßen prädestiniert für die Aufgabe, die drängenden Lübecker Geldgeschäfte abzuwickeln, um dann, nach deren erfolgreichem Abschluß, zu ihrem Mann nach Köln ziehen zu können.
Die Geschäftsbücher des Hildebrand Veckinchusen geben hiermit also ein recht beeindruckendes Beispiel für die aus einer Ausnahmesituation entstandene Beteiligung einer Frau an spätmittelalterli- chen Handels- und Geldgeschäften wieder. Zusammen mit den sporadischen Erwähnungen von Margarete und Elisabeth an anderer Stelle verdichtet sich der Eindruck, daß die Veckinchu- senfrauen wie selbstverständlich immer dann in die Geschäfte einbezogen wurden, wenn die Ehe- männer diese Verpflichtungen - durch Abwesenheit oder auch Krankheit - nicht wahrnehmen konnten. Beide Ehefrauen nahmen also in Bezug auf einen reibungslosen Geschäftsablauf eine nicht zu unterschätzende, wichtige Funktion wahr, auf die Hildebrand und Sivert jederzeit zurückgreifen konnten.
Neben ihrer Bewährung im Bereich der Handels- und Geldgeschäfte hatten die weiblichen Familienmitglieder der Veckinchusens aber auch an anderer, „klassischer“ Stelle eine unverzichtbare Stellung inne, von der die Geschäftsbriefe ein beredtes Zeugnis abgeben.
4.5. Die weiblichen Veckinchusen in Ehe und Familie
Neben dem intensiven Einblick in die Geschäftswelt hansischer Kaufleute hält der Briefwechsel des Hildebrand Veckinchusen eine Vielzahl von Informationen bereit, die die persönlichen Beziehungen der genannten Familien charakterisieren. Gerade in Bezug auf die sonst oft knappen Quellen über das Leben von Frauen im späten Mittelalter geben die Briefe aussagekräftige Eindrücke wieder. Von der wichtigen Rolle, die Elisabeth Veckinchusen mitunter für die Geschäfte ihres Mannnes und Bruders spielte, war schon die Rede. Die Wertschätzung, die Sivert ihr entgegenbrachte, wird auch in dem Testament hervorgehoben, daß er schon früh, 1406 aufsetzte. Neben ihren Kleidern, ihrem Schmuck, silbernen Kannen und Schalen vermacht er Elisabeth auch das Haus: „Darto gheve ik eer den eghendom mynes huses, dar ik ynne wone“81 Als Elisabeth dann im Sommer 1418 erkrankt, dokumentieren die Briefe Siverts die Sorgen, die er sich um seine Frau macht: „Got vorsey unser aller beste. Ic sy in grotem wemode unde sorgen unde my ward ny also bange.“82
Der Tod Elisabeths stürzt Sivert dann in eine tiefe Krise, von der er Hildebrand am 24. November 1418 berichtet: „ic wolde nummer op wyf dencken unde ok nummer van kolnne komen to woenen unde ok hebbe ic noch neynen wyllen my to vorandern“83 Sivert überlegt in seiner Trauer sogar, sein Leben einschneidend zu verändern, „My dunket al, dat et my best were, dat ic eyn leven anneme Gode to deynen unde vrede to hebben“84, orientierungslos bittet er den Bruder um Rat: „van al begere ic juwen guden rat“85 Bekanntlich überwindet Sivert die Trauer um seine verstorbene Frau, die angeführten Zitate bele- gen trotzdem anschaulich die wichtige Funktion, die Elisabeth in der Familie innegehabt haben muß.
Ein ähnlicher Eindruck drängt sich auch bei der Untersuchung der Position Margarete Veckinchusens auf, vor allem während der Haft Hildebrands in Brügge wird offensichtlich, welche herausragende Rolle sie innerhalb der Familie spielt, und wie stark Margarete sich in der neuen Situation bewähren muß. Zum einen hat sie den gefangenen Mann zu versorgen: „Hillebrant, leve man, jou geleve to weten, dat ik jou sende 2 par linener Kleder“86 Hildebrand spricht voller Dankbarkeit über diese Zuwendungen: „Item, so antworde my nu Einghelbracht Veckinchusen 1 pack, dar was inne 2 hemmede, 4 brocke, 2 nachtmussen, God lont dy, dat du my darmede bedacht hewest.“87
Aber natürlich muß Margarete sich ganz allein auch um die eigenen Kinder kümmern: „Hildebrant, leve man, konden gy et gedon, dat gy my mochten senden en luttyck groves wyttes, dye el van 5 grote eder van 6, dye kyndere behoven wol underrock unde hosen“88 Doch zu dem sicher schon schwierigen Alltag kommen gewichtigere Sorgen dazu: „Unde ok so secht my Mertyn Kastorp unde ander lude, dye dot my hier grot verdret myneme herten unde seg- get my, ik scole overten myt mynen kynderen altomake to myner moder. Unde ik hebe em gesecht ik en wil des nycht don, ik en wyl jou nycht overgeven al so lange al so my Got des gan, dat yk le- ve.“89 Mit bewundernswerter Energie steht Margarete, in erster Linie auf sich allein gestellt, zu ihren Kindern und der damit verbundenen Verantwortung, doch stolz kann sie so auch ihrem Mann schreiben: „ Item ock schole gy weten, leve Hillebrant man, dat alle unse kyndere ghesunt unde stark syn van Godes gnaden wegen“90
Doch manchmal gewinnen in dieser Zeit auch Angst und Verzweiflung die Oberhand, und Marga- rete appelliert beschwörend an Hildebrand, daß dieser nicht so verbittert sein solle: „Got dye wet dat wol, dat my so bange wert alse der maden dye in den erden krupt. Daroumme dot wol omme Godes wyllen unde denket hyer up unde nemet dat bet to jou dan ik jou scryven kan. Unde dot wol omme Godes wyllen unde klaget nycht mer so sere over jowe wrende in jowen breven, want gy maket wrende to wyende.“91
Es könnten noch etliche Beispiele angeführt werden, die belegen, wie intensiv Margarete zu dieser Zeit damit beschäftigt war, den Fortbestand der Familie zu sichern, aber auch das hier dargestellte dokumentiert schon eindrucksvoll, welche zentrale Rolle Elisabeth und Margarete im sozialen Gefüge der Familie Veckinchusen einnahmen.
5. Zusammenfassung
Ausgehend von den Seestädten Italiens war es Frauen ab dem frühen 13. Jahrhundert möglich, selbständig an Handelsgeschäften teilzunehmen.
Voraussetzung dafür waren die angedeuteten, ab dem hohen Mittelalter einsetzenden umfangrei- chen Veränderungen in der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung der Frau. Trotz der weiter- bestehenden patriarchal geprägten Gesellschaftsordnung konnten Frauen unter anderem das ver- änderte Ehe-, Erb-, und Bürgerrecht nutzen, um selbst wirtschaftlich aktiv zu werden, um sich selbständig, in Geschäftspartnerschaft mit dem Ehemann, in dessen Vertretung oder nach dessen Tod am Handel zu beteiligen.
Diese gesellschaftliche Situation spiegelt sich auch in den Geschäftsbüchern und dem Briefwechsel des Hildebrand Veckinchusen zu Anfang des 15. Jahrhunderts wieder.
Hildebrand Veckinchusen und sein Bruder Sivert, zwei erfolgreiche hansische Kaufleute, bauten Anfang des 15. Jahrhunderts von Lübeck und Brügge aus umfangreiche, vielfach durch verwandtschaftliche Beziehungen gefestigte Handelsbeziehungen auf.
Eine Zäsur in der Biographie der beiden Kaufleute stellte die ab 1408 mit mehreren Handelspartnern gegründete venedische Gesellschaft dar, die sich trotz erheblicher Investitionen und anfänglicher Erfolge letztlich zu einem Verlustgeschäft entwickelte und 1415/16 wieder aufgelöst wurde. Sivert Veckinchusen war im weiteren bald wieder geschäftlicher Erfolg beschieden, nach dem Tod seiner ersten Frau, Elisabeth, und der Rückkehr nach Lübeck, gelangte er dort, bis zu seinem Tod 1431, zu Wohlstand und Ansehen.
Anders verhielt es sich mit seinem Bruder Hildebrand; dieser erholte sich nicht mehr vom finanziel- len „Flop“ der venedischen Gesellschaft. Teils unverschuldet durch zeitweise ungünstige konjunktu- relle Voraussetzungen und einem kaum vorhersehbaren, negativen Ausgang von Handelsgeschäf- ten, teils selbst verschuldet durch ein recht risikoreiches Handelsgebahren, war Hildebrand Ve- ckinchusen bald in großen finanziellen Nöten und wurde auf Betreiben eines Gläubigers Anfang 1422 im Brügger Schuldturm inhaftiert. Erst über drei Jahre später wurde er wieder freigelassen, verstarb aber schon kurze Zeit später.
So stellt sich grob der biographische Rahmen dar, in dem auch die Ehefrauen von Hildebrand und Sivert Veckinchusen in Erscheinung treten. Vor allem Margarete, die zweite Ehefrau Hildebrands, und Elisabeth, die erste Ehefrau Siverts, werden häufiger in den von Michail P. Lesnikov edierten Geschäftsbüchern des Hildebrand Veckinchusen erwähnt. Diese Erwähnungen lassen darauf schließen, daß beide Ehefrauen, obwohl des Schreibens unkundig, selbst - wohl im Auftrag der Ehemänner - Geschäfte abwickelten, dabei gingen wiederholt größere Mengen an Handelsgütern und höhere Geldbeträge durch die Hände der Frauen. Totzdem bleibt die Geschäftstätigkeit der Ehefrauen eher die Ausnahme, mitunter liegen Jahre zwischen den Erwähnungen in den Geschäftsbüchern, und auch das umfangreiche Engagement von Elisabeth Veckinchusen in der zweiten Hälfte des Jahres 1409 unterstreicht diese These. In dieser Zeit wickelte sie für den Schwager und den schon nach Köln geflohenen Ehemann die in Lübeck offenstehenden Geschäfte ab und tätigte für die kurz zuvor gegründete venedische Gesellschaft dringend benötigte Investitionen. Nachdem Elisabeth Veckinchusen ihrem Mann im Dezember 1409 nach Köln folgte, fand sie auch auf Jahre keine Erwähnung mehr in den Geschäftsbüchern.
Wie aufgezeigt, spielten die Ehefrauen, obwohl sie nicht schreiben konnten, bei der Abwicklung von Handelsgeschäften der Veckinchusen immer wieder eine wichtige Rolle, darüber hinaus nah- men beide im Familiengefüge eine zentrale Position ein - Margarete Veckinchusen kann während der Haft Hildebrands durchaus als Familienoberhaupt bezeichnet werden. „Die lange alleinige Suche nach der entlohnten „Frauenerwerbsarbeit“ hat immer wieder den Blick dafür verstellt, daß der weitaus größere Teil weiblicher Arbeit - auch in der Vergangenheit als „Schattenarbeit im Verborgenen geschah: als Hausarbeit, bei der Mit- und Zuarbeit zu Handel und Gewerbe des Mannes und in der Erziehung der Kinder.“92 Diese Argumentation Klaus Arnolds berührt einen zentralen Aspekt mittelalterlicher Frauenforschung: Obwohl die Frauenerwerbsarbeit im späten Mittelalter beachtliche Formen angenommen hat, und gerade in unteren sozialen Schich- ten weit verbreitet war, trifft die Argumentation Klaus Arnolds mit Verweis auf Michael Mitterauer sicherlich zu, daß „allein Schwangerschaften und Stilldauer für Frauen im vorindustriellen Europa etwa zwei Drittel der durchschnittlichen Ehedauer ausmachten.“93
Daß Elisabeth und Margarete Veckinchusen außerdem die Energie für die Abwicklung der zitierten Handelsgeschäfte aufbrachten, in der Familie eine so entscheidende Position einnahmen und ihren Ehemännern kompromißlos beistanden, beeindruckt sehr.
Weitere in diesem Feld verortete Forschungen könnten aufzeigen, daß Margarete und Elisabeth Veckinchusen keine Ausnahmeerscheinungen sind.
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
gedruckte Quellen:
Ketsch, P., Frauen im Mittelalter, Quellen und Materialien, 2 Bde., Düsseldorf, 1984
Lesnikov, M. P., Die Handelsbücher des hansischen Kaufmanns Veckinchusen, Berlin, 1973
Stieda, W., Ein Geldgeschäft Kaiser Sigismunds mit hansischen Kaufleuten, in: HGbll. 16, 1887
Stieda, W., Hansisch-Venetianische Handelsbeziehungen im 15. Jahrhundert, Rostock, 1895
Stieda, W. (Hg), Hildebrand Veckinchusen, Briefwechsel eines deutschen Kaufmanns im 15. Jahrhundert, Leipzig, 1921
Literatur:
Arnold, K., Frauen in den mittelalterlichen Hansestädten Hamburg, Lübeck und Lüneburg - eine Annäherung an die Realität, in: Vogel, B., Weckel, U. (Hg.), Frauen in der Ständegesellschaft, (Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte; 4), Hamburg, 1991, S. 69-88
Dollinger, Ph., Die Hanse, Stuttgart, 1976
Ennen, E., Frauen im Mittelalter, München, 1984
Irsigler, F., Der Alltag einer hansischen Kaufmannsfamilie im Spiegel der Veckinchusen-Briefe, in: HGbll. 103, 1985, S. 75-99
Irsigler, F., Hansekaufleute. Die Lübecker Veckinchusen und die Kölner Rinck, in: Brücke zwischen den Märkten, 12. bis 17. Jahrhundert, Köln, 1973, S. 301-312
Uitz, E., Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Freiburg, 1992
Wensky, M., Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert, in: Vogel, B., Weckel, U. (Hg.), Frauen in der Ständegesellschaft, (Beiträge zur deutschen und Europäischen Geschichte 4), Hamburg, 1991
v. Winterfeld, L., Hildebrand Veckinchusen. Ein hansischer Kaufmann vor 500 Jahren, in: Hansische Volkshefte 18, Lübeck, 1929
[...]
1 zitiert nach: Uitz, E., Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Freiburg, 1992, S. 15-16
2 Uitz, Die Frau, S. 25
3 Uitz, Die Frau, S. 141
4 Uitz, Die Frau, S. 143
5 Wensky, M., Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert, in: Vogel, B., Weckel, U. (Hg), Frauen in der Ständegesellschaft, (Beiträge zur Geschichte 4), Hamburg, 1991, S. 50
6 Uitz, Die Frau, S. 106
7 Uitz, Die Frau, S. 108
8 Uitz, Die Frau, S. 110
9 zitiert nach: Uitz, Die Frau, S. 174
10 Uitz, Die Frau, S. 35
11 Uitz, Die Frau, S. 35
12 Uitz, Die Frau, S. 36
13 Uitz, Die Frau, S. 40
14 Wensky, M., Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert, in: Vogel, B., Weckel, U. (Hg.), Frauen in der Ständegesellschaft, Hamburg, 1991, S. 54
15 Ennen, E., Frauen im Mittelalter, München, 1984
16 Uitz, E., Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, Freiburg, 1992
17 Wensky, M., Frauen in der Hansestadt Köln im 15. und 16. Jahrhundert, Hamburg, 1991, S. 49-67 8
18 Ketsch, P., Frauen im Mittelalter, Quellen und Materialien, 2 Bde., Düsseldorf, 1984
19 Stieda, W.(Hg.), Hildebrand Ve ckinchusen, Briefwechsel eines deutschen Kaufmanns im 15. Jahrhundert, Leipzig, 1921, S. V
20 Stieda, W., Ein Geldgeschäft Kaiser Sigismunds mit hansischen Kaufleuten, in: HGbll. 16, 1887, S. 61-82
21 Stieda, W., Hansisch-Venetianische Handelsbeziehungen im 15. Jahrhundert, Rostock, 1895
22 Lesnikov, M. P., Die Handelsbücher des hansischen Kaufmanns Veckinchusen, Berlin, 1973 9
23 v. Winterfeld, L., Hildebrand Veckinchusen. Ein hansischer Kaufmann vor 500 Jahren, in: Hansische Volkshefte 18, Lübeck, 1929
24 Dollinger, Ph., La Hanse , Paris Aubier, 1964
25 Irsigler , F., Hansekaufleute. Die Lübecker Veckinchusen und die Kölner Rinck, in: Brücke zwischen den Märkten, 12. bis 17. Jahrhundert, Köln, 1973, S. 301 - 312 und: Irsigler, F., Der Alltag einer hansischen Kaufmannsfamilie im Spiegel der Veckinchusen-Briefe, in: HGbll. 103, 1985, S. 75-99
26 Lesnikov, M. P., Die Handelsbücher des hansischen Kaufmanns Veckinchusen, Berlin, 1973, S. XX
27 Irsigler, F., Der Alltag einer Hansischen Kaufmannsfamilie, S. 78
28 Stieda, W., Briefwechsel, S. XIV
29 Stieda, Briefwechsel, S. XX
30 Stieda, Briefwechsel, Nr. 3, S.2
31 Stieda, Briefwechsel, Nr. 23, S. 32
32 Stieda, Briefwechsel, Nr. 43, S. 57
33 Stieda, Briefwechsel, Nr. 33, S. 43f
34 Stieda, Briefwechsel, Nr. 51, S. 66
35 Stieda, Briefwechsel, Nr. 59, S. 74
36 Stieda, Briefwechsel, Nr. 19, S. 23
37 Stieda, Briefwechsel, Nr. 20, S. 25-29
38 Stieda, W., H.-V. Handelsbeziehungen, Nr. 1
39 Stieda, Briefwechsel, Nr. 120
40 Stieda, Briefwechsel, Nr. 186
41 Stieda, Briefwechsel, Nr. 190
42 Stieda, Briefwechsel, Nr. 218
43 Stieda, Briefwechsel, Nr. 261
44 Stieda, Briefwechsel, Nr. 363, S. 383
45 Stieda, Briefwechsel, Nr. 183, S. 208
46 Stieda, Briefwechsel, Nr. 470, S. 461
47 Dollinger, Ph., Die Hanse, S. 231
48 Stieda, Briefwechsel, Nr. 251, S. 276f
49 Stieda, Briefwechsel, Nr. 306, S. 327
50 Stieda, Briefwechsel, Nr. 386, S. 401
51 Stieda, Briefwechsel, Nr. 319, S. 339
52 Stieda, Briefwechsel, Nr. 319, S. 339
53 Stieda, Briefwechsel, Nr. 319, S. 339
54 Stieda, Briefwechsel, Nr. 367, S. 386
55 Stieda, Briefwechsel, S. XL
56 Stieda, Briefwechsel, Nr. 414, S. 423
57 Stieda, Briefwechsel, Nr. 393, S. 408
58 Stieda, Briefwechsel, Nr. 384, S. 399f
59 Stieda, Briefwechsel, Nr. 355, S. 377
60 Stieda, Briefwechsel, Nr. 98, S. 116f
61 Stieda, Briefwechsel, S. XVII
62 Lesnikov, M., Die Handelsbücher des hansischen Kaufmanns Veckinchusen, Berlin, 1973, S. 12 18
63 Lesnikov, Handelsbücher, S. 11
64 Lesnikov, Handelsbücher, S. 249
65 Lesnikov, Handelsbücher, S. 17
66 Lesnikov, Handelsbücher, S. 10
67 Lesnikov, Handelsbücher, S. 480
68 Lesnikov, Handelsbücher, S. 123
69 Lesnikov, Handelsbücher, S. 22
70 Lesnikov, Handelsbücher, S. 123
71 Lesnikov, Handelsbücher, S. 354
72 Lesnikov, Handelsbücher, S. 460
73 Lesnikov, Handelsbücher, S. 419
74 Lesnikov, Handelsbücher, S. 300
75 Lesnikov, Handelsbücher, S. 301
76 Lesnikov, Handelsbücher, S. 303f
77 Lesnikov, Handelsbücher, S. 317f
78 Lesnikov, Handelsbücher, S. 318
79 Stieda, Briefwechsel, Nr. 22, 23, S. 30-32
80 Lesnikov, Handelsbücher, S. 354
81 Stieda, Briefwechsel, Nr. 9, S. 6f
82 Stieda, Briefwechsel, Nr. 186, S. 212
83 Stieda, Briefwechsel, Nr. 194, S. 217
84 Stieda, Briefwechsel, Nr. 194, S. 218
85 Stieda, Briefwechsel, Nr. 194, S. 218
86 Stieda, Briefwechsel, Nr. 365, S. 384
87 Stieda, Briefwechsel, Nr. 325, S. 344
88 Stieda, Briefwechsel, Nr. 385, S. 400
89 Stieda, Briefwechsel, Nr. 381, S. 398
90 Stieda, Briefwechsel, Nr. 393, S. 408
91 Stieda, Briefwechsel, Nr. 407, S. 417
92 Arnold, K., Frauen in den Hansestädten, in: Vogel, B., Weckel, U. (Hg.), Frauen in der Ständegesellschaft, Hamburg, 1991, S. 86 26
93 Arnold, K., Frauen, S. 86
- Arbeit zitieren
- Martin Cüppers (Autor:in), 1998, Kauffrauen oder Kaufmannsfrauen? Weibliche Handelsaktivitäten - untersucht am Beispiel der Familie Veckinchusen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105811
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