Gliederung
I. Einführung
1) Definition Religion
2) Definition Bibel
3) Definition Koran
4) Definition Tenach
II. Rechte und Pflichten der Frau
1) Koran
2) Tenach
3) Bibel
III. Familienrecht: Heirat, Scheidung und Familienplannung
1) Koran
2) Tenach
3) Bibel
IV. Sexuelle Rechte und Pflichten der Frau
1) Koran
2) Tenach
3) Bibel
In der vorliegenden Arbeit werde ich versuchen, mich mit dem Thema ,,Die Rolle der Frau in Tenach, Bibel und Koran – ein interkultureller Vergleich" auseinanderzusetzen. Zum einen muß man ersteinmal das Wort ,,Religion" definieren und die wichtigsten Weltreligionen nennen. Da ich mich mit religiosen Texten beschäftigen werde, ist es auch notwendig die Ethymologie der Wörter „Bibel“, „Tenach“ und „Koran“ zu erleuchten.
I. Einführung
Religion ist so alt wie die menschliche Kultur und mit dieser untrennbar verbunden. Religiöse Vorstellungen sind seit prähistorischen Zeiten überliefert. Bei aller kulturellen Vielfalt weisen alle Religionen gemeinsame Elemente auf. So gehört zur Religion ein Glaube an transzendente, übernatürliche, nicht hinterfragbare Wesen oder Ordnungen (“das Heilige”), die das diesseitige, natürliche Geschehen bestimmen und beeinflussen können.
Religion ist ein Wort, was ursprünglich aus dem Lateinischen kommt. Frei übersetzt bedeutet es
,, das an Gott gebunden sein". Es ist also: Der gemeinsame Glaube von Menschen, die sich an einen bestimmten Gott gebunden fühlen; also an ihn glauben.
Es gibt die verschiedensten Religionen auf der Erde mit vielen und weniger Gläubigen. Die wichtigsten werden ,,Weltreligionen" genannt. Dazu gehören unter anderem: Christentum, Islam, und Judentum.
Das Judentum ist eine ethnische und religiöse Gemeinschaft, die sich im historischen Land Juda, im heutigen Israel, in Südwestasien gelegen, entwickelt hat. Das Judentum als Glaube bezeichnet eine monotheistische Religion, die durch den Glauben an einen einzigen, allmächtigen Gott (Jahwe) geprägt wird und deren Lehre auf den Rechtssätzen und dem Glaubensinhalt von Tenach und der Thora, als Offenbarung Gottes, fußt. Tenach die 24 Bücher der jüdischen Bibel (die jüdische Abkürzung für das Alte Testament). Thora (hebräisch: Gesetz, Doktrin), – die ersten fünf Bücher des Alten Testaments. Diese Religion ist die eigentliche messianistische Universalreligion und betont eine gesetzliche und rituell-praktische Lebensführung. Heute werden als Glaubensrichtungen eine orthodoxe sowie eine liberale Richtung und das Reformjudentum (hauptsächlich in den USA) unterschieden.
Das Christentum ist eine der größten Weltreligionen und gründet sich auf Jesus von Nazareth (geboren in Bethlehem bei Jerusalem). Kern des Christentums ist der Glaube an die Dreieinigkeit von Gottvater, Sohn und Heiligem Geist. Jesus Christus, der von den gläubigen Christen für Gottes Sohn gehalten wird, steht im Mittelpunkt der Religion. Die Bibel als Heilige Schrift des Christentums lehrt, dass die Menschen durch den Glauben an Christus und die Liebe zu Gott und allen anderen Menschen ewiges Leben erlangen können. Das Wort ‚Bibel‘ ist aus dem lateinischen ‚biblia’ was ‚die Schrift‘ bedeutet. Als Bibel wird die Heilige Schrift des Alten Testament und Neuen Testament bezeichnet. Die menschlichen Verfasser standen bei ihrer Arbeit derart unter dem Einfluß des Heiligen Geistes, daß ihre Schriften die Arbeit Gottes darstellt, diese biblischen Bücher seien deswegen als heilig anzusehen. Ursprünglich im heutigen Staat Israel entstanden, breitete sich das Christentum über die ganze Welt aus und teilte sich schließlich in drei große Glaubensgruppen: Römisch-Katholisch, Orthodox und Protestantisch.
Der Islam ist eine monotheistische Religion mit einer in sich geschlossenen dogmatischen Gesetzeslehre. Sie berufen sich auf die religiöse Lehre ihrer Leitfigur, des Propheten Mohammed. Er wurde etwa 570 n. Chr. in Makkah ( Mekka) geboren. Der Islam besagt, dass Mohammed von Allah zum Propheten berufen wurde, um seine Offenbarung zu verkünden und die Menschen zum Glauben an den einzigen und allmächtigen Gott Allah aufzufordern. Mit dem Wort ‚Koran‘ ist gewohnlich das gesamte Heilige Buch des Islams gemeint, d.h. die Sammlung der von Mohammed empfangenen und öffentlich verkündeten Offenbarungen Gottes. In diesem Sinne wird arabisch ‚ qur’an‘ von Muslimen auch ganz überwiegend verwendet und dann meistens mit dem ehrenden Beiwort ‚Karim‘ versehen, was so wie wie ‚edel, wert‘ bedeutet. .
Außer Gebetstexten und Lobpreisungen Allahs enthält er auch die Grundlagen des islamischen Rechts. Er ist in Reimprosa abgefasst und stellt das älteste arabische Prosawerk dar. Gegenwärtig bekennen sich ungefähr eine Milliarde Menschen zum Islam.
II. Rechte und Pflichten der Frau
1) Koran
Um die positiven Veränderungen für den Stand der Frau durch den Koran zu verdeutlichen, ist es wichtig zu wissen, wie die Lage der Frau in vorislamischer Zeit war. Die Lebensumstände der arabischen Frau vor der islamischen Offenbarung waren bedauernswert. Sie besaß keinerlei Rechte und war dem Mann in jeder Hinsicht unterlegen. So hatte sie keinerlei Anrecht auf Erbe mit dem Argument, daß sie keinen Kriegsdienst leistete. Außerdem konnte eine ledige Frau in der arabischen Gesellschaft vor dem Islam, gegen ihren Willen verheiratet werden. Sie besaß nicht das Recht, ihren Ehemann auszuwählen. Einer der schlimmsten Bräuche der Djahilijja (Zeit der Unwissenheit), wie der Zeitabschnitt vor der islamischen Offenbarung bezeichnet wurde, war wohl das lebendige Begraben von neugeborenen Mädchen. Da die Frau als Quelle der Erniedrigung für die Familie betrachtet wurde, war das Töten weiblicher Neugeborener der einzige Ausweg "diese Schande" im Keime zu ersticken. Tötete ein Vater sein Kind nicht, konnte er tagelang nicht aus dem Haus gehen. Auch in der Ehe gewann die arabische Frau erst durch den Islam Rechte, die im Koran verankert sind. Der Ehemann durfte sie allerdings so oft scheiden wie er wollte. Die Scheidung wiederum war kein Grund, die Frau ziehen zu lassen. Vielmehr konnte er sie unter seiner Obhut behalten.
Man sieht, die Frau war damals in Arabien nachgerade so tief in der öffentlichen Achtung gesunken wie zu keiner anderen Zeit und in keinem anderen Lande. Der Koran (geoffenbart ab 610 n.Chr.) verbesserte im Vergleich zum vorislamischen Arabien in vieler Hinsicht die Stellung der Frau. (Parrinder, S.186)
Um ihre Stellung zu heben, widmete das heilige Buch ihr ein besonderes Kapitel (Sure). Dieses Kapitel wurde zu ihren Ehren „Die Frauen" benannt. Der Eingangsvers dieses Kapitels, des vierten im heiligen Buche, bildet die Schlüsselnote der vom Koran eingeführten Reform und lautet:
„Oh, Leute! Achtet auf eure Pflichten gegen den Herrn, der euch und eure Genossin aus demselben Material erschuf und aus diesen zweien viele Männer und Frauen zur Entstehung kommen ließ; und achtet auf eure Pflichten gegen euren Gott, in dessen Namen ihr gemeinschaftlich um Gunst bittet, und achtet auf die Bande der Verwandtschaft; wahrlich, Gott wachet über euch!" (Sure, 4,1)
Mann und Frau teilen, wie man sieht, den gleichen Ursprung, sie haben dieselbe Natur. Deshalb ist angeordnet, daß der Mann die Frau nur um dessentwillen, weil er sie schwach und gebrechlich findet, nicht gering schätzen, sondern vielmehr ehren soll. Lebt zusammen und gesellt euch freundlich zueinander, so lautet eine andere Mahnung, die Gott dem Propheten diktierte:
„Und eines Seiner Zeichen ist, daß Er Frauen für euch geschaffen hat von eurer eigenen Art, damit ihr von ihnen erheitert werden möget, und hat Liebe und Zärtlichkeit zwischen euch eingesetzt."
Aber es gibt zwei Offenbarungen Allahs in den Suren, die es deutlich machen, daß Männer der Vorrang von den Frauen haben:
„Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (vor Natur vor diesen) ausgezeichnet hat...“
(Sure, 4,34)
Die Frau ist in ihrer religiösen Rechten und Pflichten dem Mann gleichrangig. Beide sind Stellvertreter (Khalifa) Gottes auf Erden und für ihr Tun verantwortlich:
„Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, gleichviel, ob es sich um Mann oder Frau handelt.“ (Sure, 3,195)
„Eure Frauen sind Gewänder für euch und ihr seid ein Gewand für sie"
„Die gläubigen Männer und Frauen sind untereinander Freunde. Sie gebieten, was recht ist, verbieten, was verwerflich ist, verrichten das Gebet, leisten die Pflichtangabe und gehorhen Gott und seinem Gesandten...“ (Sure, 9,71)
Für Mann und Frau in gleicher Weise das Paradies bestimmt :
„Wer aber Rechtes tut, sei es Mann oder Weib, und gläubig ist – jene sollen eingehen ins Paradies und sollen nicht um ein Keimgrübchen im Dattelkern Unrecht erleiden.“ (Sure, 4,123)
Gefragt, welche Rechte einer Frau von seiten ihres Gatten zuständen, soll der Prophet geantwortet haben:
„Du sollst ihr zu essen geben, wenn du selbst ißt, sie bekleiden, wenn du sich selbst kleidest, sie nicht ins Gesicht schlagen, sie nicht beschimpfen und nicht verstoßen.“
Der Vorrang des Mannnes vor der Frau kommt in den medinensischen Suren findet in der Zeugenschaft und im Erbrecht. Im Zeugnisrecht das Zeugnis zweier Frauen ist nur so aussagekräftig, wie das eines Mannes:
„Sind nicht zwei Männer da, so sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch zu Zeugen passend erscheinen, daß wenn die eine irrt, die andere sich erinnern kann.“ (Sure, 2,282)
Im Erbrecht der Kinder soll den Jungen der doppelte Anteil von dem der Mädchens gemäß Allahs Willen zugeteilt werden:
„Allah schreibt euch vor, hinsichtlich eurer Kinder, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben.“ (Sure, 4,11)
Und wenn ein Mann kinderlos stirbt, und er hat „Brüder und Schwestern, so soll den Mann den Anteil von zwei Frauen haben.“ (Sure, 4,175)
Aber die Frau hat das Recht, von ihrem Ehemann finanziell versorgt zu werden. Der Mann hat demnach Unterhaltspflicht. Demgemäß ist ihr Bedarf an materiellem Gut geringer als derjenige der Männer. Die Frau jedoch über ihr Vermögen frei verfügen kann. Es gibt also keine Gütergemeinschaft. Folglich ist der Mann verpflichtet, berufstätig zu sein, um den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
„Und der Vatter ist verpflichtet ihren Unterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten. Von niemanden wird mehr verlangt, als er vermag“. (Sure, 2,233)
Aus diesem Umstand wird die Pflicht der Frau abgeleitet, sich um den häuslichen Bereich zu kümmern. Hinzu kommt das Aufziehen der Kinder. Sie trägt also die Verantwortung für Heim und die Kindererziehung. Sie muß sich bemühen ein harmonisches Familienleben zu gestalten und ihren Mann zu unterstützen. Denn die muslimische Frau spielt eine äußerst wichtige Rolle für das Glück des Mannes und für die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder. Sie sollte stets versuchen die Familie zu einem Ort der Geborgenheit und des Friedens zu machen. Gegenüber dem Mann hat sie ebenso die Pflicht zur ehelichen Treue und zur sexuellen Befriedigung. (Tworuschka, S.122)
Hinsichtlich der Eigentumsrechte heißt:
„Und begehret nicht das, womit es Allah gefallen hat, einige von euch mehr als andere auszuzeichnen. Männer sollen genießen, was sie verdienen, und Frauen sollen genießen, was sie verdienen..." (Sure, 4,32)
Ein weiteres Recht, was der Islam den Frauen einräumte, ist das Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Talente. Eine schulische Ausbildung ist gerade für die Frau, die als Mutter die erste pädagogische Bezugsperson des Kindes ist, von großer Wichtigkeit. In einem Hadith sagt der Prophet Muhammed, daß es "eine religiöse eines jeden Moslems (ist) nach Wissen zu streben“.
Muslimische Frauen hatten keinen Zugang zu religiösen Ämten.
Eine sehr wichtige religiöse Pflicht ist das Anlegen des Kopftuches. Die meisten Leute denken bei der Erwähnung des Schleiers in erster Linie an die Welt des Islam, an mehr oder
- Citation du texte
- Hnenna, Oksana (Auteur), 2001, Zur Rolle der Frau in Koran, Bibel, Tenach, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105690
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