Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Quellen und Forschungsstand
Beschreibung
Auswertung
Diplome des Textschemas A
Diplome des Textschemas B
Diplome des Textschemas C
Phasen der Diplomvergabe
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
Phase V
Die Bedeutung des Diploms für die Soldaten
Das Eheverbot
Literatur
Anhang
Einleitung
Soldaten werden Römer; belegt werden kann diese Aussage durch die römischen Militärdiplome, bei denen es sich um zeugenkundige und urkundentechnisch gesicherte Abschriften der Verleihungskonstitution des Bürgerrechts und des Conubiums an peregrine Soldaten handelt.
In diesem Referat soll jedoch nur die Frage erörtert werden, ob die römischen Militärdiplome als Entlassungspapiere[1] oder als Dokumente der Verleihung von Civität und Conubium anzusehen sind. Grundlegender Aufsatz ist dabei Alföldys ‘Zur Beurteilung der Militärdiplome der Auxiliarsoldaten’[2]. Daneben wurden verschiedene Aufsätze von Margaret Roxan, J.C. Mann, sowie Ecks ‘Heer und Integrationspolitik’ verwendet.
Die Verleihung erfolgte in drei Schritten: der Erlaß des Kaisers, die Publikation und die persönliche Ausfertigung.[3] Dieser Verleihungsvorgang ist wichtig, um zu zeigen, daß es auch Veteranen “sine aere” geben konnte, die im Besitz des Bürgerrecht waren, denn die Rechtsgültigkeit der Verleihung wurde schon mit dem Erlaß des Kaisers gewahrt. Ebenso kann gezeigt werden, daß es schon unter Augustus Bürgerrechtsverleihungen gegeben hat, nur eben ohne dafür Dokumente auszustellen.[4]
Im Laufe der Arbeit wurde an manchen Stellen klar, daß die genannten Autoren mit unterschiedlichen Zahlen von gefundenen und ausgewerteten Diplomen rechnen. Die Zahlenwerte bewegen sich aber maximal in der Dezimalen und haben auf das Ergebnis keinen modifizierenden Einfluß, da die Differenz sich gleichmäßig aus allen Zeitepochen zusammensetzt.
Abschließend soll darauf eingegangen werden, warum das Bürgerrecht und das Conubium an peregrine Auxiliaren vergeben wurde und was diese Ehre für die Empfänger bedeutete. Quellengrundlage für das Referat sind das von Theodor Mommsen 1893 gegründete und von Heribert Nesselhauf fortgeführte ‘Corpus Inscriptionum Latinarum’ und Magaret Roxans ‘Roman Military Diplomas’.
Quellen und Forschungsstand
Fast 1700 Jahre sind seit der wahrscheinlich letzten Verleihung eines Auxiliar- Militärdiploms verstrichen. Diese lange Zeitspanne ist wohl auch der Grund für die äußerst dürftige Quellenlage, gemessen an der Zahl der ursprünglich ausgestellten Diplome. Bis heute konnten lediglich 390 Römische Militärdiplome ausgegraben und ausgewertet werden.[5] Der modernen Archäologie und dem neuen Verständnis für Geschichte ist es aber zu verdanken, daß die Mehrzahl der publizierten Diplome nach 1945 gefunden wurden. Und eben dieser Tatbestand, daß über die Hälfte der Diplome innerhalb eines so kurzen Zeitraums gefunden wurden, läßt die Hoffnung zu, daß in den nächsten Jahren noch weitere Diplome den Quellenstand verbessern können. Durch die aber heute schon sehr ausgeglichene Quellenlage ist mit einer Änderung des Forschungstandes nicht zu rechnen.
Grundsätzlich können zwei Richtungen in der Auswertung der Diplome im Hinblick auf die Fragestellung des Referats ausgemacht werden. Die alte Richtung, die die Diplome als Entlassungsurkunden interpretierte und gelegentlich noch interpretiert, stellvertretend soll dabei Konrad Kraft[6] genannt werden und die neue Richtung, die die Diplome ausschließlich als Dokumente der Verleihung von Civität und Conubium betrachtet. Dieser zweiten Richtung gehören u.a. Eric Birley, Margaret Roxan und Géza Alföldy an, wobei letzterer mit seinem grundlegenden Aufsatz ‘Zur Beurteilung der Militärdiplome der Auxiliarsoldaten’[7] wohl den endgültigen Beweis dafür geliefert hat, daß die Diplome haupsächlich an Auxiliarsoldaten ausgestellt wurden und als Dokumente für oben genannte Rechte gegolten haben.
Gelegentlich tauchte die Meinung auf, daß es sich bei den Diplomen um militärische Orden handelte, die aufgrund besonders tapferer Kriegführung nur an ganz wenige Soldaten verliehen wurden. Diese These läßt sich aber leicht durch die Verleihpraxis unter Claudius widerlegen, der die Diplome allen Auxiliaren schenkte.[8]
Beschreibung
Bei den Römischen Militärdiplomen handelt es sich um kleine, etwa Din A5 große, 0,2- 1,0 mm dünne Bronzetäfelchen in Diptychonform aus der Prinzipatszeit, beginnend mit Claudius 52 n. Chr. und endend wahrscheinlich mit Diocletian 304/5 n. Chr.[9] Die Diplome wurden Angehörigen der römischen Armee, in der frühen Phase den noch aktiven Soldaten, später nur noch an Veteranen, nach einer bestimmten abgeleisteten Dienstzeit verliehen. Sie bestehen aus einer in Latein beschriebenen Innen- und Außenseite auf der die volle Kaisertitulatur des herrschenden Imperators, sowie weitere Attribute seiner Herrschaft vermerkt sind. Weiterhin wird der Rezipient, sein Rang, die Dauer seiner Dienstzeit sowie seine Einheit, in der er diente genannt. Nachfolgend wird der Ort beschrieben, an dem das Original der Bürgerrechtsverleihung veröffentlicht wurde, sowie das genaue Datum der Veröffentlichung.[10] Der Veröffentlichungsort war anfänglich der Tempel Fides populi Romanum,[11] später in den meisten Fällen das Capitol oder der Concordiatempel in Rom[12].Waren Angehörige vorhanden, wurden auch sie mit in das Diplom aufgenommen. Auf der Außenseite wird das Diplom von sieben Zeugen aus dem militärischen Bereich als wahre Abschrift der constitutio bezeugt[13].
Kernteil bildete das vom Kaiser verliehene Bürgerrecht (civitas romana) zusammen mit dem Eherecht (conubium) und oft die ehrenhafte Entlasung, die honesta missione.
Auswertung
Bei Auswertung aller zugänglicher Militärdiplome[14] kann festgestellt werden, daß sich unter dem Gesamtbestand von 320 Stück 5 Diplome für Legionsangehörige, 31 sichere und 4 unsichere für Marinesoldaten, 31 und 1 für Angehörige der Cohortes praetoriae (Leibwache) und urbanae, sowie 3 Diplome für die Equites singulares befinden. 24 Fragmente sind so unglücklich gebrochen oder erhalten, daß sich der Rezipient nicht eindeutig einer Einheit zuordnen läßt. Alle anderen 221 Diplome wurden auf Auxiliarsoldaten ausgestellt.[15]
Dies führt zu dem Schluß, daß die Diplome in der Regel nur an peregrine Soldaten der Hilfstruppen (Auxiliaren) ausgestellt wurden und daß Soldaten, die das römische Bürgerrecht schon besaßen nur in Ausnahmefällen und nur wegen des Conubiumwillens diese Auszeichnung bekamen16 Die Auxiliardiplome gewährten dem nunmehr römischen Rezipienten das Conubium mit irgendeiner peregrinen Frau und den aus der Ehe hervorgehenden Kindern das Römische Bürgerrecht.
Die zeitliche Verteilung der Auxiliardiplome zeigt, daß die Zahl der Diplome bis zum Ende des 1. Jahrhunderts ständig steigt, Mitte des 2. Jahrhunderts seinen Höhepunkt findet und dann am Ende des Jahrhunderts steil abfällt. Die Frage die sich daraus stellt, ist, ob
[...]
[1] Siehe dazu Konrad Kraft, Die Tafel von Brigetio und das Aufhören der Militärdiplome, in: Germania, Jhg. 28, 1944-50, S. 242-250
[2] Alföldy, Géza, erschienen in: Historia 17, 1968, 215-227
[3] Behrends, Okko, Die Rechtsregelung der Militärdiplome und das die Soldaten des Prinzipats treffende Eheverbot, in: Eck/Wolff, S. 129. In diesem Zusammenhang behauptet Nesselhauf und Birley daß es erst seit Claudius diese Tafeln gibt, beweisen können sie es mit letzter Sicherheit aber auch nicht. Eric Birley, S. 249
[4] Behrends, Okko, 128
[5] Margaret Roxan, Roman Military Diplomas 1985-1993, Introduction , S. IX
[6] Kraft, Konrad, in: Germania, Jhg. 28, 1944-50, S. 242-250
[7] Alföldy, Géza, in: His toria 17, 1968, S. 215-227, siehe auch Römische Heeresgeschichte, Beiträge 1962- 1985, Amsterdam, 1988
[8] siehe dazu Maxfield, Valerie, A., Systems of Reward in Relation to Military Diplomas, in Eck/Wolff, S. 26-43
[9] Dabei ist anzumerken, daß aufgrund der verstrichenen Zeit die Jahresangaben der gefundenen Diplome nur Kernzeit sein kann, jedoch nicht auszuschließen ist, daß Tafeln vor und nach der Kernzeit gefunden werden können.
[10] In einigen Fällen taucht das Datum der Ausstellung des Diploms und nicht das der Veröffentlichung auf.
[11] Behrends, Okko, Die Rechtsregelung der Militärdiplome und das die Soldaten des Prinzipats treffende Eheverbot, in: Eck/Wolff, S. 144
[12] CIL XVI, S. 196f
[13] Margaret Roxan, ES 12, S. 267f
[14] Folgende Zahlen nach Kellner, H.-J., Die Möglichkeit von Rückschlüssen aus der Fundstatistik, in: Eck/Wolff, S. 242. Veröffentlichungszeitpunkt ist 1986
[15] In diesem Zusammenhang nennt Roxan in ES 12, 265f eine davon abweichende Zahl: cohortes praetoriae/urbanae 32+1, Auxiliaren 187 mit min 12 weiteren die publ. werden, Flotte 37+9, eguites singulares 2, = ca. 280. Veröffentlichungszeitpunkt ist 1981
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