Rückenbeschwerden sind in den Industrienationen zur Volkskrankheit geworden. Viele Arbeitnehmer arbeiten mittlerweile ganz oder teilweise vom heimischen Büro aus – sofern es sich dabei tatsächlich um ein Büro handelt. Die häufig kurzfristige Verlagerung des Arbeitsortes aufgrund der Corona-Pandemie brachte mit sich, dass viele Beschäftigte improvisieren mussten. Teilweise existieren passende Räumlichkeiten, häufig wird die Tätigkeit aber auch am Küchentisch mit unzureichender ergonomischer Ausstattung verrichtet. Diese Arbeit stellt mittels einer Online-Befragung die Ausstattung von Homeoffice- und Büroarbeitsplätzen gegenüber und leitet daraus den Einfluss auf die Rückenbeschwerden ab.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildungsverzeichnis:
Tabellenverzeichnis:
Anlagenverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Einleitung und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und methodisches Vorgehen
1.3 Aufbau der Arbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Geschichtliche Entwicklung der Arbeitsplätze
2.2 Begriffsdefinitionen
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.4 Homeoffice
2.5 Rückenleiden
2.6 Zwischenfazit und Formulierung der Untersuchungsfragen
3. Methode
3.1 Auswahl und Begründung der Methode
3.2 Entwicklung, Aufbau und Inhalt der Online-Befragung
3.3 Vorgehen und Ablauf der Online-Befragung
3.4 Auswertung der Online-Befragung
4. Ergebnisse
4.1 Analyse der Teilnehmer
4.2 Darstellung der Einzelergebnisse
5. Diskussion
5.1 Reflektion der eigenen Vorgehensweise
5.2 Interpretation der Ergebnisse
5.3 Ableitung von Ansätzen zur Verbesserung
6. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abstract
Einführung zum Thema:
Rückenschmerzen sind in Deutschland und anderen Industrienationen zur Volkskrankheit geworden. Anstelle der schwer körperlichen Tätigkeiten treten inzwischen häufig Bewegungsmangel und Übergewicht als Ursache für die Beschwerden. Fehlende ergonomische Ausstattungen von Arbeitsplätzen, insbesondere im Homeoffice, fördern diese Problematik zusätzlich.
Hintergrund:
Viele Arbeitnehmer arbeiten mittlerweile ganz oder teilweise vom heimischen Büro aus – sofern es sich dabei tatsächlich um ein Büro handelt. Die häufig kurzfristige Verlagerung des Arbeitsortes aufgrund der Corona-Pandemie brachte mit sich, dass viele Beschäftigte improvisieren mussten. Teilweise existieren passende Räumlichkeiten, häufig wird die Tätigkeit aber auch am Küchentisch mit unzureichender ergonomischer Ausstattung verrichtet. Diese Arbeit stellt die Ausstattung von Homeoffice- und Büroarbeitsplätzen gegenüber und leitet daraus den Einfluss auf die Rückenbeschwerden ab.
Methode:
In einer Online-Befragung zum Thema „Homeoffice und Rückenleiden“ wurden insgesamt 120 Personen befragt. Darunter waren 81 Personen, die ganz oder teilweise von Zuhause aus arbeiten. 39 Teilnehmer arbeiten ausschließlich in den Räumen des Arbeitgebers und wurden als Vergleichsgruppe herangezogen.
Ergebnisse und Schlussfolgerung:
Die vorliegende Studienarbeit ergab, dass die ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze in den heimischen Büros im Mittel schlechter ist, als an den stationären Arbeitsplätzen. Abgeleitet wurde dies von Merkmalen wie den Schreibtischen, Bürostühlen, Bildschirmgrößen oder der Nutzung von Headsets. 95 von 120 Teilnehmern leiden zumindest ab und zu unter Rückenschmerzen. Die schlechtere Ausstattung der Homeoffice-Arbeitsplätze schlägt sich in der Häufigkeit und Intensität der Rückenbeschwerden nieder.
Schlüsselwörter:
Homeoffice, Büroarbeitsplatz, Rückenbeschwerden, Rückenleiden, Ergonomie,
Gender Erklärung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Bachelorarbeit die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Abkürzungsverzeichnis:
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten
AU Arbeitsunfähigkeit
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
DAK Deutsche Angestellten Krankenkasse
DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
DIN Deutsches Institut für Normung
EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz
EU Europäische Union
GG Grundgesetz
HO Homeoffice
i.d.R. in der Regel
IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
MS Microsoft
RKI Robert Koch Institut
SAS Statistical Analysis System
SPSS Superior Performing Software Systems
u.a. unter anderem
usw. und so weiter
z.B. zum Beispiel
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Corona macht Homeoffice massentauglich
Abbildung 2: Ganzheitliche Betrachtung des Arbeitssystems
Abbildung 3: Pyramide des Arbeitsschutzes
Abbildung 4: Verbreitung von Homeoffice in Europa
Abbildung 5: Differenz tatsächliche – vertragliche Arbeitszeit
Abbildung 6: Ausstattung im Homeoffice
Abbildung 7: Rückenschmerzen der deutschen Bevölkerung
Abbildung 8: Arbeitsunfähigkeitszeiten 2019 nach Krankheitsarten
Abbildung 9: Geschlecht der Teilnehmer
Abbildung 10: Alter der Teilnehmer
Abbildung 11: Wöchentliche Arbeitszeit in Stunden
Abbildung 12: Grundsätzliche Tätigkeit im Homeoffice
Abbildung 13: Seit wann Tätigkeit im Homeoffice
Abbildung 14: Persönliche Einschätzung ergonomische Ausstattung
Abbildung 15: Arbeitstisch / Schreibtisch
Abbildung 16: Bestuhlung Arbeitsplatz
Abbildung 17: Bildschirmgröße
Abbildung 18: Rückenschmerzen in Behandlung
Abbildung 19: Intensität Rückenbeschwerden
Abbildung 20: Intensität Rückenbeschwerden nach Alter
Abbildung 21: Intensität Rückenbeschwerden nach Arbeitszeit
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Ausstattung Arbeitsplatz
Tabelle 2: Dimensionale Analyse
Tabelle 3: Anteil Arbeitszeit sitzend
Tabelle 4: Einstellmöglichkeiten Bestuhlung
Tabelle 5: Häufigkeit der Rückenschmerzen
Tabelle 6: Häufigkeit Rückenleiden in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Inhalt & Auswertung Online Fragebogen
Anlage 2: Fragen und Ergebnisse der Online-Befragung
1. Einleitung
1.1 Einleitung und Problemstellung
Globalisierung und Digitalisierung wirken sich immer mehr auf die Arbeitswelt aus, welche einem steten und schnellen Wandel unterliegt. Auch das Thema Homeoffice drängt sich dabei immer mehr in den Vordergrund. Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie stand das Thema Homeoffice in immer mehr Unternehmen auf der Tagesordnung von Entscheidungsträgern. So verkündete beispielsweise Marc Zuckerberg, der Chef von Facebook, im Mai 2020, dass von seinen weltweit 48.000 Beschäftigten bis zum Jahr 2030 etwa die Hälfte zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Büroarbeitsräume tätig sein werden.
Unter Homeoffice werden Tätigkeiten verstanden, die ständig oder zeitweise von Zuhause ausgeübt werden.1 Durch die Corona-Pandemie erhielt die Thematik einen zusätzlichen Schub. Im Januar 2021 appellierte Arbeitsminister Hubertus Heil nochmals an die Unternehmen, Homeoffice wo immer es möglich ist zu realisieren.2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Corona macht Homeoffice massentauglich (Quelle: Bitkom e.V. (2020), www.bitkom.org)
Aktuell arbeiten rund 10,5 Millionen Menschen vollumfänglich im Homeoffice. Nach dem Ende der akuten Phase der Pandemie ist davon auszugehen, dass diese Zahl wieder rückläufig ist. Dennoch ist mit einer deutlichen Ausweitung der Homeoffice-Arbeitsplätze im Vergleich zum Niveau vor der Pandemie auszugehen.3
Die Arbeitsbedingungen im eigenen Heim werden von den Beschäftigten überwiegend sehr positiv gesehen. Das trifft insbesondere auf die Möglichkeit zu, in einem störungsfreien Raum und dort an einem separaten Tisch bzw. Schreibtisch arbeiten zu können. Probleme gibt es jedoch häufiger mit der Ergonomie von Tisch und Sitzgelegenheit. Immer wieder ist davon zu hören, dass die Arbeit am Küchentisch verrichtet wird, was jedoch den Ansprüchen ergonomischen Sitzens nicht gerecht wird.4 Grundsätzlich ist die Ausstattung von Arbeitsplätzen geregelt. Der Arbeitgeber wird per Gesetz verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dafür sind Arbeitsbedingungen zu schaffen, die dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer dienen.5
Häufige sitzende Tätigkeit in Verbindung mit einer mangelhaften ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes begünstigen und/oder verfestigen Rückenprobleme. Rückenschmerzen sind mittlerweile eine Volkskrankheit, hervorgerufen vor allem durch Bewegungsmangel und einseitige Belastungen am Arbeitsplatz, aber auch durch Übergewicht.6
Die Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage), welche auf Beschwerden der Wirbelsäule und des Rückens zurückzuführen sind, lagen in den vergangenen Jahren konstant hoch und sind für 15 % aller AU-Tage in Deutschland verantwortlich.7 Vor diesem Hintergrund ist die Thematik auch aus Sicht der Arbeitgeber relevant.
Trotz der rechtlichen Regelungen und der bekannten Problematik hinsichtlich Rückenproblemen entsprechen viele Homeoffice-Arbeitsplätze den vorgegebenen Kriterien nicht, weil nur zeitweise im heimischen Büro gearbeitet wird oder der Arbeitsplatz nicht vom Arbeitgeber eingerichtet wurde.8 Durch die COVID-19-Pandemie wurden zudem viele Arbeitsplätze kurzfristig und ohne vertragliche Vereinbarungen ins Homeoffice verlagert.
1.2 Zielsetzung und methodisches Vorgehen
Mit dieser Arbeit soll analysiert werden, wie die Arbeitsplätze im Homeoffice im Verhältnis zu jenen in stationären Büros ausgestattet sind und ob dies Auswirkungen auf Rückenbeschwerden der Beschäftigten hat. Diese Fragestellung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant und relevant.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden die Themenfelder Homeoffice, ergonomische Ausstattung und Rückenleiden näher betrachtet. Als methodisches Instrument wird das quantitative Verfahren im Rahmen eine Online-Befragung angewendet. Befragt werden hierbei sowohl Personen, die im Homeoffice tätig sind, als auch Personen die ausschließlich in stationären Büros ihren Arbeitsplatz haben. Um eine aussagefähige Bewertung zu ermöglichen, werden mindestens 100 Personen befragt, wovon wiederum mindestens 50 zumindest teilweise im Homeoffice tätig sind. Die Auswertung erfolgt anschließend mit Microsoft Excel.
Im Ergebnis soll festgestellt werden, ob Homeoffice Arbeitsplätze ergonomisch schlechter ausgestattet sind als stationäre Büros und ob dies Auswirkungen auf Rückenbeschwerden der Beschäftigten hat.
1.3 Aufbau der Arbeit
Die Thesis ist in sechs Kapitel untergliedert. Im ersten Kapitel, dem Einleitungsteil, werden die Problemstellung der ergonomischen Ausstattung von Homeoffice Arbeitsplätzen und die Auswirkungen auf Rückenbeschwerden, sowie die Fragestellung dieser Studienarbeit beschrieben.
Kapitel zwei befasst sich mit den theoretischen Grundlagen. Hier werden zunächst die Begriffsbestimmungen voneinander abgegrenzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Anschließend wird auf die Thematik Homeoffice, sowie die ergonomische Ausstattung im Zusammenhang mit diesem erörtert. Im letzten Teilabschnitt wird auf die Entstehung, Entwicklung und Auswirkungen von Rückenbeschwerden im Kontext zum Beruf eingegangen. Abgeleitet davon werden die Untersuchungsfragen festgelegt.
In Kapitel drei wird die Methodik begründet. Mit Hilfe eines Strukturbaums wird die Thematik operationalisiert. Die Entwicklung und der Aufbau der Online-Befragung wird dargestellt, sowie Details zum Vorgehen und dem Ablauf der Befragung aufgezeigt.
Kapitel vier stellt die Ergebnisse der Befragung vor. Mit Hilfe von Grafiken werden die Erläuterungen visualisiert.
In Kapitel fünf werden die Ergebnisse interpretiert, die Vorgehensweise wird kritisch reflektiert und es werden ggf. Ansatzpunkte für Verbesserungen daraus abgeleitet.
Im letzten Abschnitt wird ein Fazit zur Untersuchung gezogen und ein kurzer Ausblick in die Zukunft genommen.
2. Theoretische Grundlagen
Zunächst werden die bisherigen theoretischen Kenntnisse mit Schwerpunkt auf ergonomische Ausstattung und Rückenbeschwerden. Einfließen werden dabei auch Erkenntnisse aus bereits durchgeführten Studien und Erhebungen.
2.1 Geschichtliche Entwicklung der Arbeitsplätze
Das Wesen von Arbeit hat sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts drastisch verändert.9 Vor rund 100 Jahren entwickelte sich die Industrie in Deutschland zum größten Wirtschaftssektor. Auf die erste Phase der Industrialisierung mit Kohlebergbau, Eisenverhüttung und Eisenbahnbau folgte der Aufstieg des Maschinenbaus und der Elektroindustrie. Die Landwirtschaft trug vor dem ersten Weltkrieg noch 23 Prozent zur Wirtschaftsleistung bei.10 Infolge der weiteren Industrialisierung und Automation haben sich die Arbeitsverhältnisse in Deutschland und den Industrienationen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Während früher etwa 80 Prozent der Bevölkerung körperliche Arbeit in Schwer- und Schwerstarbeiterberufen leisteten, entspricht heute der Anteil der Leichtarbeiter, zu denen auch Bürotätigkeiten zählen, ungefähr dem gleichen Verhältnis.11 Der Trend hin zu Bürotätigkeiten ist dabei ungebrochen. Im Zeitraum von 2012 bis 2018 ist der Anteil der Bürobeschäftigten um knapp 3 Millionen gestiegen. Die Quote der Bürobeschäftigten hat sich auf 36,7 Prozent aller Erwerbstätigen erhöht.12
Diese Ausrichtung hin zu eher professionalisierten, technisierten und dienstleistungsorientierten Tätigkeiten rührt daher, dass die „Wissensarbeit“ in entsprechenden Arbeitsumgebungen (z.B. Softwareentwicklung, Unternehmensberatung) eine zentrale Rolle spielt. Unter Wissensarbeitern verstehen sich hochqualifizierte Fachkräfte mit theoretischem und analytischem Wissen, welches sie für die Entwicklung neuer Produkte und Serviceangebote verwenden. Die ausgeführte Wissensarbeit ist meist eine komplexe und auf spezifische Kontexte bezogene Arbeit. Tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitswelt sind gekennzeichnet durch mehr Individualität, Flexibilität und die Digitalisierung der Arbeitsverhältnisse.13
Mittlerweile hat sich deshalb eine neue Art der Bürotätigkeit etabliert: Arbeiten von Zuhause, das Homeoffice. Das Unternehmensbüro entwickelt sich dabei zukünftig von der reinen Arbeitsstätte hin zur Begegnungsstätte, vor allem im breiten Dienstleistungssektor. In Zukunft muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Gründe liefern, weshalb sie überhaupt noch ins Unternehmen kommen sollen. Aufgrund der Digitalisierung können immer mehr Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung zunehmend von fast überall aus erledigen.14
2.2 Begriffsdefinitionen
Nachfolgend werden die zentralen Begriffe dieser Arbeit erläutert und voneinander abgegrenzt.
2.2.1 Ergonomische Ausstattung
Das Wort Ergonomie wurde 1857 vom polnischen Naturwissenschaftler Wojciech B. Jastrzebowski formuliert. Es vereint die altgriechischen Wörter ergon (Tätigkeit) und nomos (Grundsätze oder Gesetz) und wurde in einer „Wissenschaft von Tätigkeiten“ festgehalten. Hierbei geht Jastrzebowski jedoch in keiner Weise auf Arbeitsbedingungen der damaligen industriellen Welt ein. Heute befasst sich Ergonomie mit der Gestaltung
- von Produkten einschließlich der Softwareergonomie.
- der Arbeitsbedingungen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen.15
Die Ergonomie insgesamt kann in Teilbereiche untergliedert werden. Für diese Arbeit ist die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes relevant.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ganzheitliche Betrachtung des Arbeitssystems
(Quelle: Institut für Integrierte Produktion (2020), www.iph-hannover.de)
Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Teil des Konzepts des ergonomischen Arbeitssystems und gehört zum präventiven Arbeitsschutz. Ein Arbeitsplatz, unabhängig von Büro oder Produktion, besteht aus der Interaktion des Menschen mit den Arbeitsmitteln (z.B. Notebook oder Schraubenschlüssel) und den Arbeitsgegenständen (z.B. Schreibtisch). Der Arbeitsplatz ist dabei von Umgebungseinflüssen tangiert. Lärm, Beleuchtung und Klima wirken auf die Arbeitnehmer ein. Jedes Wirkmedium muss an den Menschen und die auszuübende Tätigkeit angepasst werden, um einen positiven Einfluss auf das Ergebnis, die Qualität und die Quantität der Arbeit zu nehmen.16
Aus ergonomischer Sicht bedeutsame Arbeitsmittel sind bei einem Büroarbeitsplatz allem voran der Schreibtisch und der Stuhl. Für konstantes Wohlbefinden und rückenschonendes Sitzen ist das Verhältnis von Stuhl zu Tisch ebenfalls entscheidend. Ideal sind hierbei elektrisch höhenverstellbare Arbeitstische um auch das Arbeiten im Stehen zu ermöglichen und somit Abwechslung in die körperliche Belastung zu bringen. Ein ergonomisch gestalteter Bürodrehstuhl sollte mindestens eine höhenverstellbare Sitzfläche, eine bewegliche Rückenlehne und einen Lendenbausch in der Rückenlehne haben.17
Ein zu kleiner Bildschirm und schlechte bzw. falsche Beleuchtung schlägt sich vor allem in Kopfschmerzen oder brennenden bzw. tränenden Augen nieder. Aber auch dies hat Auswirkungen auf Rückenbeschwerden, wenn unzureichendes Sehvermögen bzw. die zu kleine Darstellung am Bildschirm zu Ausgleichshaltungen führt.18 Wichtig ist auch, dass die Beleuchtung sicher und technisch einwandfrei ist. Gemeint zudem, dass z.B. kein Flimmern vorliegt.19
Darüber hinaus ist es ergonomisch nachteilig, sofern die Tätigkeit direkt am Notebook oder Tablet verrichtet wird. Diese Geräte erfüllen i.d.R. nicht die ergonomischen Anforderungen und sind nicht für die regelmäßige Benutzung im Rahmen der Bürotätigkeit geeignet. Auch hier führt eine längere Tätigkeit zu Verkrümmungen und Fehlhaltungen. Sinnvoller ist es, eine getrennte Tastatur mit separatem Bildschirm zu nutzen.20
Weiter relevant für eine optimale ergonomische Ausstattung (zumindest sofern häufiger telefoniert wird) ist die Nutzung eines Headsets. Die bessere Haltung und Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz sind hier ausschlaggebend. Bei längeren Telefonaten oder wenn gleichzeitig die Tatstatur zur Eingabe benutzt wird, klemmen sich die Beschäftigten häufig den Hörer zwischen Ohr und Schulter ein. Diese Fehlhaltung verursacht langfristig gesehen Schmerzen. Zudem schafft ein Headset die Möglichkeit, während eines Telefonats zu stehen oder sich zu bewegen.21
2.2.2 Homeoffice
Eine einheitliche Definition des mobilen Arbeitens fehlt in der wissenschaftlichen Forschung bislang.22 Piele und Piele definieren unter mobiler Arbeit die Tätigkeit an einem selbstbestimmten Arbeitsort außerhalb des Betriebes. Dabei wurde nicht differenziert ob der Arbeit online oder offline nachgegangen wird. Sie kann nicht nur zu Hause, sondern auch von unterwegs oder einem anderen frei gewählten Ort erfolgen.23 In einer anderen Definition hingegen wird die räumliche Eingrenzung auf „zu Hause“ gelegt, was bedeutet, dass mobiles Arbeiten nicht etwa von unterwegs, sondern zu Hause erfolgt.24
Mobiles oder auch ortsungebundenes Arbeiten und Telearbeit sollten jedoch alleine auf Basis der Empire unterschieden werden. Auch aus rechtlicher Sicht ist die Unterscheidung wichtig, da mobiles Arbeiten anders als die Telearbeit nicht unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fällt.25 Nachfolgende Unterscheidungen lassen sich festhalten.
Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten. Unterteilt wird dies nochmals in die (permanente) Telearbeit, bei der die Beschäftigten dauerhaft zu Hause arbeiten und in die alternierende Telearbeit. Hier wird die Arbeit im Wechsel zwischen dem Arbeitsplatz im Betrieb und dem fest eingerichteten Arbeitsplatz in der Privatwohnung erbracht.26
Mobiles Arbeiten baut – ebenso wie die Telearbeit – auf einer Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik auf. Diese Arbeitsform zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Arbeit kann unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen verrichtet werden.27
Ohne auf diese Unterscheidungen einzugehen wird im Sprachgebrauch meist das Wort Homeoffice verwendet. Eine gesetzliche Definition gibt es dafür (noch) nicht. Grundsätzlich wird darunter jedoch das gelegentliche oder ständige Arbeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers verstanden.28 Die Mehrzahl der Homeoffice Arbeitsplätze kann im Zeitalter der Digitalisierung deshalb als Telearbeitsplatz bezeichnet werden.29
Als Homeoffice wird in dieser Arbeit die dauerhafte oder zeitweise Tätigkeit in den privaten Räumlichkeiten der Arbeitnehmer definiert, was als Telearbeitsplatz bezeichnet werden kann.
Rechtlich davon abzugrenzen ist die Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz. Diese Tätigkeit wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet, der Arbeitnehmer ist nicht in die Betriebsorganisation eingebunden. Die Arbeitsleistung wird dauerhaft außerhalb des Betriebes an einem beliebigen Ort (meist die eigene Wohnung) verrichtet. Häufig werden dabei Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber erbracht und die Beschäftigung von Hilfskräften (z.B. Familienangehörige) ist möglich. Heimarbeiter sind keiner Weisungsbefugnis des Auftraggebers unterworfen, sondern erfüllen lediglich den ihnen zugeteilten Auftrag, meist in einem festgesetzten zeitlichen Rahmen.30
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen prägen den Sektor des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Beschäftigten. Auf einige, für diese Arbeit besonders relevanten Bereiche wird in diesem Abschnitt eingegangen.
2.3.1 Rechtliches Ergonomische Ausstattung
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, gehört der Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu den Pflichten des Arbeitgebers. Es gibt dafür nicht eine einzelne Norm oder ein Gesetz, in dem alles geregelt ist. Verschiedenste Gesetze, Verordnungen und Normen konkretisieren den Schutz der Arbeitnehmer.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Pyramide des Arbeitsschutzes (Quelle: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA))
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) spricht jedem Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zu. Die Arbeitsschutzverordnungen und Richtlinien der EU werden in die länderspezifische Gesetzgebung eingebunden. Maßgeblich für das europäische Arbeitsschutzrecht ist die Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Ihr zugeordnet sind Einzelrichtlinien, die Mindestvorschriften u.a. für die Bereiche Arbeitsstätten und Arbeitsmittel enthalten. In Deutschland ist der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt. Der Staat erlässt Gesetze, welche dann durch Verordnungen konkretisiert werden. Daneben ist auch das autonome Recht der Unfallversicherungsträger zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger erlassen Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten überprüft wird.31 Nachfolgend werden einige bedeutende Regelwerke näher erläutert.
Grundgesetz(GG)
Die Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland liefert das GG. In den Artikeln 1 und 2 GG ist das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben. Auf dem GG bauen alle weiteren Gesetze auf, mit denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz geregelt werden. Diese wiederum werden stark von den Richtlinien und Verordnungen der EU beeinflusst. Die Gesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung, auf deren Grundlage die Bundesregierung einzelne Ministerien wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Länderregierungen untergeordnete Verordnungen erlassen können. Diese haben einen rechtsverbindlichen Charakter und sollen die gesetzlichen Pflichten konkretisieren.32
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim einrichten und betreiben von Arbeitsstätten. Konkret soll diese Verordnung die Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen. Sie befasst sich u.a. mit der Belüftung, Beleuchtung, der Raumtemperatur und dem Nichtraucherschutz. Auch die Bildschirmarbeitsverordnung wurde im Jahr 2016 in dieses Regelwerk integriert. Entsprechend der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie werden Schutzziele und allgemeine Anforderungen formuliert, ohne jedoch konkrete Vorgaben zu machen.33
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Um die Vorgaben zu konkretisieren wurde die ArbStättV um technische Regeln ergänzt, die Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen aufzeigt, mit denen die Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erreicht werden können. Dieser Teil wird laufend an neue technische Gegebenheiten angepasst, ist jedoch nicht verbindlich.34 Konkret festgehalten sind in den ASR beispielsweise Anforderungen an das Gebäude (Bodenbeläge, Fenster), Arbeitsbedingungen (Beleuchtung, Lärm), sowie an Sanitär- und Pausenräume. Auch für Bildschirmarbeitsplätze wurden die Anforderungen konkretisiert (z.B. keine Reflektionen auf dem Bildschirm, ausreichend Arbeitsfläche und Bildschirmgröße).35 Eindeutige Angaben in Werten oder Zahlen, wie etwa die Bildschirmdiagonale, sind jedoch nicht enthalten.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Das DGUV Regelwerk enthält neben Regeln, Informationen und Grundsätzen auch Unfallverhütungsvorschriften.36 Der Leitfaden zur Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen bietet praktische Hilfen für die Gestaltung der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen. Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Enthalten sind Handlungsanleitungen, die beschreiben, wie die allgemein gehaltenen Schutzziele der ArbStättV auf Bildschirmarbeit umgesetzt werden können.37 Hier sind beispielsweise auch konkrete Angaben zu Bildschirmdiagonalen im Verhältnis zum Abstand genannt – es handelt sich jedoch um „Soll-Vorgaben“, ohne dass daraus seitens des Arbeitnehmers ein konkreter Rechtsanspruch darauf besteht.38
DIN-Normen
DIN (Deutsches Institut für Normung) ist ein eingetragener, privatwirtschaftlich getragener Verein, der einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland hat. Darin ist er als einzige nationale Normierungsorganisation zur Vertretung deutscher Interessen in der internationalen Normung anerkannt. Im Gegenzug dafür sorgt DIN, dass alle gesellschaftlichen Interessen in der Normung Berücksichtigung finden. Normung stellt dabei eine Gemeinschaftsaufgabe von Wissenschaft, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft dar.39 Ein wichtiger Normungsgrundsatz ist die Freiwilligkeit. Dies gilt sowohl für die Mitarbeit an der Normung, als auch die Umsetzung der Ergebnisse. Die Anwendung der DIN-Normen oder Spezifikationen ist für alle Beteiligten freiwillig.40
Auch im Bereich der Arbeitsplatzausstattung existieren zahlreiche DIN-Normen. Beispielhaft werden nachfolgend einige Normen genannt. DIN EN ISO 9241 bezieht sich auf die Anforderungen an elektronisch optische Anzeigen (Bildschirme). Hierbei werden sämtliche Aspekte, wie die Bildqualität oder die Einstellmöglichkeiten am Gerät abgebildet.41 DIN EN 5034 regelt Grundsätze zum Tageslicht am Arbeitsplatz, Beleuchtungsstärke, sowie die Energieeffizienz der Beleuchtung.42
Insgesamt betrachtet existieren zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Normen zur Ausstattung von Büroarbeitsplätzen. Grundsätzlich ist deren Aufgabe auch, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. In den Gesetzen sind keine Details zur Ausstattung enthalten. Die neben den Gesetzen geltenden Ausführungen gehen mehr in die Details, häufig jedoch ohne konkrete Vorgaben zu machen (so gibt es beispielsweise keine Vorgabe, wie groß ein Bildschirm tatsächlich sein muss). Den Arbeitgebern wird hier ein gewisser Entscheidungsrahmen zugestanden.
2.3.2 Rechtliches Homeoffice
Einen Rechtsanspruch auf HO, wie seit Juli 2015 in den Niederlanden eingeführt, gibt es in Deutschland bisher nicht. Die Mitarbeiter können vom Unternehmen daher nicht verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten. Ein aktueller Gesetzvorstoß soll jedoch künftig jedem, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit zulässt, HO grundsätzlich gestatten. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber müsste demnach begründet werden.43
2.4 Homeoffice
Im folgenden Abschnitt wird auf das Homeoffice ausgehend von den Anfängen bis hin zur aktuellen Corona Pandemie detailliert eingegangen.
2.4.1 Ursprung und Entwicklung der Heimarbeitsplätze
Die Corona-Pandemie hat die Debatte um das Arbeiten von Zuhause neu entfacht. Das Virus ist aber nur der aktuelle Anlass, nicht der Ursprung der Diskussion. Der Begriff der Telearbeit tauchte erstmals im Jahr 1976 in den Vereinigten Staaten als „telecommuting“ auf. Damit war der Weg der Arbeitsmittel weg vom Arbeitsplatz in die Wohnung der Beschäftigten gemeint.44 Damals war die amerikanische Telefon- und Telegrafengesellschaft AT&T bereits davon überzeugt, dass alle amerikanischen Angestellten im Jahr 1990 nicht mehr im Büro, sondern stattdessen zu Hause arbeiten würden. Diese Prognose blieb zwar auf die Vereinigten Staaten beschränkt, hatte sich jedoch nicht annähernd erfüllt.45
In Deutschland beschäftigt das Thema Telearbeit Arbeitspolitik schon seit den 1980er Jahren, allerdings in unterschiedlichen Ausrichtungen und Intensitäten. Der Historiker Mirko Winkelmann von der TU Berlin unterteilt die Entwicklung in drei historische Phasen. In den ersten Modellversuchen konnten Sekretärinnen ihre Schreibarbeiten zu Hause erledigen und nebenbei die Kinder betreuen. Die erste Phase der Telearbeit („elektronische Heimarbeit“) scheiterte jedoch am Widerstand der Gewerkschaften, die ihre Einflussmöglichkeiten schwinden sahen. Die zweite Phase setzte auf die leitenden Angestellten als Zielgruppen, ebenfalls ohne nachhaltigen Erfolg. In beiden Phasen war dabei das Maß der öffentlichen Auseinandersetzung mit der Thematik Telearbeit weit größer als deren tatsächliche Verbreitung. Der Durchbruch kam erst in den 2000er Jahren mit der Verbreitung der mobilen Telefonie, die der ortsunabhängigen Büroarbeit den Boden bereitete.46
Durchbruch kann hier jedoch lediglich auf die technischen Möglichkeiten bezogen werden. Tatsächlich nutzte vor der Corona-Pandemie lediglich ein geringer Prozentsatz die Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Verbreitung von Homeoffice in Europa (Quelle: Eurostat (2018), www.de.statista.com)
In den meisten Ländern in Europa waren im Jahr 2018 weniger als 10 Prozent überwiegend im HO tätig. Deutschland befand sich mit einem Anteil von 5 Prozent im unteren Mittelfeld. Heraus stechen hier im oberen Bereich Finnland und die Niederlande mit rund 14 Prozent und im unteren Bereich Länder in Südost- sowie Nordosteuropa mit teilweise weniger als einem Prozent.47 Mit Ausbruch der Covid-19 Pandemie im Frühjahr 2020 nahmen die Tätigkeiten im HO rasant zu. Weiteres wird hierzu unter Punkt 2.4.4 erläutert.
2.4.2 Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Von zu Hause aus arbeiten können, statt sich jeden Morgen bei Wind und Wetter auf den Weg ins Büro zu machen – für viele ist das eine Wunschvorstellung. Tatsächlich kann es vorteilhaft sein, immer oder teilweise im Homeoffice zu arbeiten. Dank der Digitalisierung ist das heute in vielen Berufen möglich. Allerdings ist Homeoffice nicht für jeden geeignet und es sind dabei durchaus Herausforderungen zu meistern.48
Die Fern-Universität Hagen untersuchte kürzlich die Chancen und Risiken des HO. Die zentralen Fragen waren dabei, wie Beschäftigte das HO wahrnehmen, in welchem Ausmaß sich die Bedingungen zwischen Büro und Heimarbeitsplatz unterscheiden und wie die Mitarbeitenden mit diesen Unterschieden umgehen. Die Teilnehmenden schätzten besonders den Wegfall zeitraubender Pendelzeiten mit Bus, Bahn oder Auto. Außerdem gefiel ihnen die stärkere Flexibilität und Autonomie, sowie ein konzentrierteres und störungsfreies Arbeiten. Nachteilig empfanden die Befragten am häufigsten den fehlenden Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, eine mangelhafte technische und räumliche Ausstattung, sowie mangelnde Abgrenzung von Beruf und Privatleben.49 Insbesondere die soziale Isolation wird häufig als der Nachteil schlechthin bei der Tätigkeit im HO genannt. Durch die persönliche Abwesenheit sind die Betroffenen nur in geringem Umfang an der internen Zusammenarbeit beteiligt und der Zugriff auf Informationen bezüglich des eigenen Unternehmens reduziert sich. Auch die Kommunikation mit den eigenen Kollegen und Vorgesetzten leidet unter einer langfristigen räumlichen Trennung.50
Aber auch für die Arbeitgeber ist die Möglichkeit von HO ihrer Arbeitnehmer mit Vor- und Nachteilen verbunden. Viele Unternehmen sind von einem akuten Fachkräftemangel betroffen.51 Neben der gesteigerten Attraktivität für die bestehenden und potentiellen Arbeitnehmer bieten sich für den Arbeitgeber aber auch Kostenvorteile. So sinken beispielsweise die Kosten für Räumlichkeiten,52 da sich bei entsprechender Planung mehrere Mitarbeiter einen Büroarbeitsplatz im Betrieb teilen können (auch als Desk-Sharing bezeichnet).53 Die Mitarbeiter sind durch die wachsende Autonomie an ihrem Arbeitsplatz häufig motivierter, was sich wiederum in einer gesteigerten Produktivität niederschlägt.54 Für die Arbeitgeber, bei denen theoretisch die Möglichkeit der Tätigkeit im HO besteht, wird es künftig unumgänglich sein, dieses auch anzubieten. Einer aktuellen Studie zufolge möchten fast neun von zehn Arbeitnehmern auch nach der Corona-Pandemie die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten.55
[...]
1 Vgl. Bonin, H. et al. (2020), S. 20
2 Vgl. NDR (2021), www.ndr.de
3 Vgl. Bitkom e.V. (2020), www.bitkom.org
4 Vgl. Beenken, M. / Michalczyk, J. / Radtke, M. (2020), S. 23
5 Vgl. Meinel (2018), S. 27
6 Vgl. Techniker Krankenkasse (2020), www.tk.de
7 Vgl. Casser, H.-R. (2018), S. 59
8 Vgl. Schwede, J. (2019), www.haufe.de
9 Vgl. Barley, S. R. / Kunda, G. (2001), S. 76
10 Vgl. Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (iwd – 2014), www.iwd.de
11 Vgl. Holtmeier, H.-J. (1997), S. 69
12 Vgl. Hammermann, A. / Voigtländer, M. (2020), S. 61
13 Vgl. Schaper, N. (2019), S. 607
14 Vgl. Frei, M. (2020), S. 126
15 Vgl. Pieper, R. (2017), S. 136
16 Vgl. Institut für Integrierte Produktion (2020), www.iph-hannover.de
17 Vgl. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (2021), www.vbg.de
18 Vgl. Goethe Universität Frankfurt (2016), S. 8
19 Vgl. Glöckler, A. (2020), S. 58
20 Vgl. Goethe Universität Frankfurt (2016), S. 5
21 Vgl. Brucker, B. (2012), www.haufe.de
22 Vgl. Hammermann, A. (2019), S. 85
23 Vgl. Piele, C. / Piele, A. (2017), S. 9
24 Vgl. Arnold, D. / Steffes, S. / Wolter, S. (2015), S. 2
25 Vgl. Hammermann, A. (2019), S. 85
26 Vgl. Deutscher Bundestag (2017), S. 4
27 Vgl. Deutscher Bundestag (2017), S. 5
28 Vgl. IHK Berlin (2020), www.ihk-berlin.de
29 Vgl. Schwede, J. (2019), www.haufe.de
30 Vgl. von Pappenheim, H. R. (2019), S.287-288
31 Vgl. IFA (2020), www.dguv.de
32 Vgl. Goethe Universität Frankfurt (o.J.), www.uni-frankfurt.de
33 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2021), www.baua.de
34 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2021), www.baua.de
35 Vgl. Frodl, A. (2019), S. 99
36 Vgl. Uhle, T. / Treier, M. (2019), S. 106
37 Vgl. DGUV-Information 215-410 (2019), S. 5
38 Vgl. DGUV-Information 215-410 (2019), S. 38-39
39 Vgl. Fluthwedel, A. (2016), S. 513
40 Vgl. Fluthwedel, A. (2016), S. 516
41 Vgl. DIN e.V. (2021), www.din.de
42 Vgl. Aydinli, S. (o.J.), www.li.tu-berlin.de
43 Vgl. Britz-Averkamp, I. / Eich-Fangmeier (2020), S. 121
44 Vgl. Nilles, J. M. et al. (1976), S. 26
45 Vgl. Jäckel, M. / Rövekamp, C. (2001), S. 61
46 Vgl. Ronzheimer, M. (2020), www.tagesspiegel.de
47 Vgl. Eurostat (2018), www.de.statista.com
48 Vgl. Wittig, C. (2018), S. 9
49 Vgl. Annemüller, C. (2020), www.fernuni-hagen.de
50 Vgl. Rupietta, K. / Beckmann, M. (2016), S. 15
51 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019), www.bmwi.de
52 Vgl. Rupietta, K. / Beckmann, M. (2016), S. 14
53 Vgl. Steffan, R. (2015), S. 1415
54 Vgl. Rupietta, K. / Beckmann, M. (2016), S. 14
55 Vgl. Beenken, M. / Michalczyk, J. / Radtke, M. (2020), S. 33
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