Organe der EU
Am 7. Februar 1992 wurde im Vertrag von Maastricht der Rahmen für den Aufbau der Europäischen Union festgelegt
DAS EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP)
- 1958 gegründet - Sitz in Straßburg
- heute mit 626 Abgeordneten größte - demokratisch gewählte - Institution
Zusammensetzung:
- Abgeordnete nach Parteizugehörigkeit über ihr jeweiliges Land hinweg in 8 supranationale Fraktionen organisiert
- Sozialdemokratische Partei Europas (214)
- Europäische Volkspartei (200) - (CDU)
- Liberale (41), Fraktionslose (37), Union für Europa (36) ...
- Mitglieder werden seit 1979 alle fünf Jahre in den Ländern direkt gewählt
- Deutschland hat 99 Mitglieder im EP
- Gremium: 1 Präsident (ein Land), 14 Vizepräsidenten(jedes Land stellt einen) und 5 Quästoren (?)
- 20köpfiges Führungsgremium für eine halbe Wahlperiode ( 2 1/2 Jahre)
Aufgabe:
- demokratisches Kontrollorgan
- überwacht die Tätigkeit der Europäischen Kommission
- kann über ein Misstrauensvotum die Kommission zum Rücktritt zwingen
- entscheidet ( seit Maastricht) bei Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen des Ministerrates mit
- muß allen grundsätzlichen Entscheidungen zustimmen (z.B. Beitrittsabkommen potentieller EU - Mitgliedstaaten, EU - Haushaltsentwurf)
- können sich Ministerrat und EP nicht einigen → Vermittlungsausschuss einberufen
- im Vertrag von Amsterdam wird die Rolle des EP in der EU-Gesetzgebung gestärkt und seine Bedeutung aufgewertet
- Das EP hat dagegen kein Initiativrecht, es kann also keine eigenen Gesetzentwürfe vorlegen.
- kann jedoch ebenso wie der Rat die Kommission auffordern, Gesetzentwürfe auszuarbeiten, die es für nötig hält.
- Das Parlament hat außerdem einen Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt
- → Er kümmert sich um Beschwerden der Unionsbürger über Missstände in der europäischen Verwaltung.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
- bis November 1993: Ministerrat
Zusammensetzung:
- Er besteht aus je einem Regierungsvertreter (Minister) jedes Mitgliedstaates, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu handeln
- Der Rat tritt in der jeweiligen Zusammensetzung der Fachminister zusammen (je nach Sachgebiet)
- → am wichtigsten ist der "Rat für allgemeine Angelegenheiten" (Außenminister),
- Außenpolitik für die Gesamtkoordinierung
- Steuerung der Ratsarbeit
- Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gewährleistet sind, zu denen bald eine einheitliche Währung hinzukommen soll
- Oft treten aber andere Minister als Rat zusammen, je nachdem, aus welchen Fachbereichen Entscheidungen anstehen
- Der Bezeichnung "Rat" wird häufig das Fachressort der Minister angehängt:
- Rat der Agrarminister
- Rat der Verkehrsminister,
- oder der Fachbereich, der behandelt wird:
- Rat Wirtschaft und Finanzen (ECO-FIN)
- Rat Umwelt.
- Die Stimmen kleinerer Länder sind im Vergleich zu ihrer Bevölkerungszahl höher bewertet als die der Großen
Aufgaben:
- Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU mit legislativen, aber auch exekutiven Befugnissen.
- vertritt die Interessen der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene
- Vermittlungsfunktion zwischen EU und seinen Mitgliedsstaaten
- achtet darauf, dass Vorschläge der EU-Kommission nicht den nationalen Rahmen sprengen
- beschließt zusammen mit dem Parlament, die von der EU-Kommission vorgelegten Gesetze
- Der Rat sorgt für die allgemeine Abstimmung der Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaft
- gibt Impulse für die Entwicklung der Union und legt politische Leitlinien in allen Tätigkeitsbereichen der Union fest
Beschlüsse:
- Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder, mit qualifizierter Mehrheit der gewichteten Stimmen seiner Mitglieder oder einstimmig
- → Welches Abstimmungsverfahren jeweils angewendet werden muss, ist im Vertrag festgeschrieben
Vorsitz:
- Der Vorsitz im Rat wechselt zwischen den Mitgliedstaaten alle sechs Monate in einer vom Rat einstimmig festgelegten Reihenfolge.
1999 : Deutschland, Finnland
2000 : Portugal, Frankreich
2001 : Schweden, Belgien
2002 : Spanien, Dänemark
Die Troika:
- Die Präsidentschaft bildet mit ihrer Vorgängerin und ihrer Nachfolgerin die "Troika", so dass eine gewisse Kontinuität in der Arbeit gewährleistet wird
- die Troika spielt besonders in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eine Rolle.
Unterstützungen:
- Der Rat wird in seiner Arbeit unterstützt von:
- einem Generalsekretariat in Brüssel (etwa 2 300 Beamte)
- einem Ausschuss der "Ständigen Vertreter" (Botschafter) der Regierungen der EU-Staaten
- Ausschüssen mit Beamten der nationalen Fachministerien.
Sitz:
- Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel und tagt gewöhnlich auch dort
- Im April, Juni und Oktober finden die Tagungen des Rates im Europa-Zentrum Kirchberg in Luxemburg statt
- 1995 traf er sich 95mal und verabschiedete dabei 319 Verordnungen, 63 Richtlinien, 164 Beschlüsse und Entscheidungen
- Ratssitzungen fanden vor 1993 stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
- Der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) hat 1992 beschlossen, dass der Rat der Minister künftig zunächst in einigen Bereichen seiner Arbeit öffentlich debattiert und Abstimmungsprotokolle veröffentlicht.
EUROPÄISCHER RAT (ER)
- wurde im Dezember 1974 beim Pariser Gipfel gegründet
- gewissermaßen höchstes Gremium innerhalb der EU
- genaugenommen kein Organ der europäischen Gemeinschaft
- → Entscheidungen werden schon im Vorfeld durch informelle Gespräche der Regierungschefs vorbereitet
- tagt mindestens zweimal im Jahr
Zusammensetzung
- die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission
- werden von den Außenministern und einem weiteren Kommissionsmitglied unterstützt
Aufgabe:
- legt er die allgemeinen politischen Linien und Zielvorstellungen der Europäischen Union fest
- bei Gipfeltreffen werden politische Leitlinien der EU besprochen und abgestimmt
- bestimmt die Grundsätze
- Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
- Grundlegende Verträge und Maßnahmen zur Weiterentwicklung werden beschlossen ( Maastricht, Amsterdam)
- trifft wichtige Personalentscheidungen (z.B. Benennung des EU- Kommissionspräsidenten)
- Gastgeber ist der Staats- oder Regierungschef des Landes, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat.
Beschlüsse:
- Entscheidungen und öffentliche Erklärungen werden in kompromissbetonten Verhandlungen getroffen
- Stimmen der großen EU-Staaten ( D, F, GB, I) haben höheren Stellenwert
- erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über seine Tagung
EUROPÄISCHE KOMMISSION (EK)
- politisch mächtigstes Organ der EU - Sitz: Brüssel
Zusammensetzung:
- Kollegium von zwanzig Mitgliedern (Kommissaren) - (2 aus GB, D, F, I, S und je 1 aus den restlichen Ländern)
- werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten ernannt und vom Europäischen Parlament bestätigt
- Amtszeit beträgt 5 Jahre
Aufgabe:
- zugleich Initiativ-, Exekutiv- und Kontrollorgan der Europäischen Gemeinschaft
- muss dem doppelten Anspruch gerecht werden, innovative Vorschläge zu entwickeln und zugleich die Gemeinschaftspolitik auf Grundlage des bestehenden Rechts durchzusetzen → "Motor der europäischen Integration" als auch als "Hüterin der Verträge"
- aus der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und den Kommissionen der EWG sowie der Euratom hervorgegangen (Fusionsvertrag von 1965)
- Kommissare sind zu Unabhängigkeit verpflichtet, sie arbeiten also unabhängig von Weisungen ihrer Heimatstaaten
- Seit 1994 muss sich die KOM als Kollegium einem Zustimmungsvotum des EP stellen
- → ihre demokratische Legitimation (Berechtigung) gestärkt wird
- starke Stellung im Geflecht der Verträge
- repräsentiert das unitarische (Einheit erstrebende) Element der EU als Gegengewicht zu den auseinanderstrebenden Interessen der Mitgliedstaaten
- europäische Gesetze können nur auf Vorschlag der KOM verabschiedet werden
- Vorschläge der KOM können ohne ihre Zustimmung nur einstimmig von den Mitgliedstaaten abgeändert werden
- mit der Durchführung der EG-Verträge betraut und kann in diesem Rahmen verbindliche Verordnungen erlassen
- kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, die bis zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und gegebenenfalls zur Verhängung von Geldbußen gegenüber den Mitgliedstaaten führen kann
- seit Maastricht an allen Aktivitäten in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Justiz- und Innenpolitik zu beteiligen
- in gewissem Sinne stellt die EU-Kommission so etwas wie die europäische Regierung dar
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF (EuGH)
- Vorläufer war der Gerichtshof bei der EGKS
- die bis heute geltende richtungsweisende Position wurde in den Römischen Verträgen festgelegt
- im Vertrag von Amsterdam wurde das Tätigkeitsspektrum des Gerichtshofes stark erweitert
- Sitz: Luxemburg
Zusammensetzung:
- 15 Richtern, die von den Mitgliedstaaten der EU im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden
- aus ihrer Mitte wird der Präsidenten des Gerichtshofs wählen
Unterstützung:
- Wird in seiner Tätigkeit von neun Generalanwälten unterstützt
Aufgabe:
- wirkt zugleich als Schieds-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilgericht
- zuständig für Nichtigkeitsklagen von:
- Organen und Einrichtungen der EU
- ihren Mitgliedstaaten
- unter bestimmten Voraussetzungen auch von Einzelpersonen gegen Rechtsakte von Organen der Union (Richtlinien, Verordnungen, Einzelfallentscheidungen)
- Vertragsverletzungsverfahren der Kommission oder eines Mitgliedstaates gegen einen (anderen) Mitgliedstaat wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts,
- Amtshaftungsklagen gegen Organe oder Bedienstete der Gemeinschaft
- entscheidet auf Verlangen als Plenum (Vollversammlung), sonst in der Regel durch Kammern in der Besetzung mit drei, fünf oder sieben Richtern
- Sofern Richtlinien oder Verordnungen für nichtig erklärt werden, oder ihre Ungültigkeit festgestellt wird, wirkt eine solche Entscheidung über den Kreis der unmittelbar Verfahrensbeteiligten hinaus für und gegen jedermann
Präsident:
- Gil Carlos Rodriguez Iglesias
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF (EuRH)
- wurde 1975 gegründet - Sitz: Luxemburg
- wichtige Kontrollfunktion
Zusammensetzung:
- 15 Mitglieder ( pro EU-Staat einer)
- vom Ministerrat auf sechs Jahre ernannt (vier durch Los bestimmte Mitglieder erhalten jedoch bei der ersten Ernennung ein auf vier Jahre begrenztes Mandat)
Aufgabe:
- prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben
- überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
- veröffentlicht nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Rechnungsprüfungsbericht
- übt seine Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus
- Rechnungsprüfer können nur in Ausnahmefällen (Betrug) gegen die Schuldigen vorgehen
Ausschuss der Region: (AdR)
- jüngstes Organ der Europäischen Union - Sitz: Brüssel
- mit Inkrafttreten des Maastricht Vertrages eingerichtet
Zusammensetzung:
- 222 Vertreter der regionalen Gebietskörperschaften (D, GB, F, I = 24)
- auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten für 4 Jahre eingesetzt
- Ein Mitglied des AdR darf nicht gleichzeitig Mitglied des EP sein
- Dadurch wird der erweiterten Anhörungsmöglichkeit durch das EP Rechnung getragen, um möglichen Interessenkonflikten AdR-EP vorzubeugen.
Aufgaben:
- Aufgabengebiet gegenüber den übrigen EU-Organen sehr eingeschränkt
- Die Befugnisse und Aufgaben des AdR sind in den Art. 198 a - c des EG-Vertrages geregelt → nur Vorschlags- und Beratungsrecht
- dass, auch nur dann, wenn er vom Rat der EU oder der EK angefordert wird
- Der AdR erhält das Recht, seine Geschäftsordnung in eigener Verantwortung zu bestimmen
Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
- in erster Linie ein Beratungsorgan
- gegründet im Januar 1958
Zusammensetzung:
- 222 Mitglieder auf 4 Jahre ernannt (Wiederernennung ist zulässig)
- Deutschland wird im WSA von 24 Mitgliedern vertreten.
- je 1/3 der Sitze für:
- Arbeitnehmer (Gruppe I; z.B. Industrie, Handel, Banken, Landwirtschaft, Verkehr)
- Arbeitgeber (Gruppe II; Gewerkschaften)
- Und sonstige Interessen (Gruppe III: Freiberufler, Landwirte, Verbraucherverbände)
- → (je 8 deutsche Mitglieder)
- Das Präsidium des WSA besteht aus insgesamt 36 Mitgliedern und wird auf je 2 Jahre gewählt.
- Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl aus
- Höchster Beamter des WSA ist der Generalsekretär
Aufgabe:
- unterstützt die EK und den Rat der EU bei allen sozialen und ökonomischen Fragen
- hilft bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen und anderen Aktionen
- → EU näher an ihre Bürger bringen
- Die Stellungnahmen des WSA werden in 9 Fachgruppen erarbeitet, die die Politikbereiche abdecken, mit denen sich der WSA beschäftigt:
- Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen
- Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik
- Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur
- Umweltschutz, Gesundheitswesen und Verbrauch
- Landwirtschaft und Fischerei
- Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen
- Verkehrs- und Kommunikationsmittel
- Energie, Atomfragen und Forschung
- Regionale Entwicklung, Raumordnung und Städtebau
- beratender Ausschuss
- kann durch rasche Arbeit und fachliche Kompetenz die Arbeit von Rat und Kommission beeinflussen
- Ein Großteil der vom WSA vorgeschlagenen Änderungen finden positiv Eingang in die Arbeit der Kommission
- → unterstreicht die Effizienz der Beratung durch den WSA und die Nützlichkeit seiner Stellungnahmen
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