Das Ziel der kernwaffenfreien Welt
Der Nuclear Non-Proliferation Treaty (NPT)
Der Nichtverbreitungsvertrag oder Non-Proliferation Treaty (NPT) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der es seinen Unterzeichnern verbietet, Kernwaffen bzw. die zu ihrer Herstellung nötigen Materialien und Rohstoffe weiterzuverbreiten. Der NPT wurde von den Atommächten USA, Sowjetunion und Großbritannien ausgehandelt und 1968 verabschiedet. Er trat 1970 in Kraft und wurde seither von 190 Staaten unterzeichnet.
Den Ländern ohne Kernwaffenbesitz untersagt er deren Entwicklung und Herstellung. Die Bundesrepublik trat dem Vertrag 1975 bei. Die Atommächte Frankreich und China haben den Vertrag 1992 unterzeichnet. Länder wie Indien, Pakistan oder Israel haben ihn nicht unterzeichnet. Die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz wurde bisher immer von heißen Debatten begleitet. Durch die friedliche Nutzung der Kernenergie eine Grauzone entstanden, in der einige Länder in den Besitz von wesentlichen Teilen der Kernwaffentechnologie gelangen könnten, ohne ausdrücklich gegen den Vertrag zu verstoßen.
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1968 ein Vertragsentwurf erarbeitet und trat 1970 in Kraft, der die Verbreitung von Kernwaffen eindämmen sollte. Die Bundesrepublik Deutschland trat erst 1975 bei, Frankreich und China folgten 1992. Bei der unbegrenzten Verlängerung 1995 hatte der Vertrag 190 Mitgliedsstaaten, darunter die ehemaligen Atommächte Südafrika und Ukraine. Atomare Schwellenländer wie Israel, Indien und Pakistan blieben dem Vertrag mit dem Argument fern, daß dieser sie einseitig diskriminiere.
Dieser Vertrag sah für seine Unterzeichnerstaaten folgende Verpflichtungen vor:
Einem Kernwaffenstaat ist die Weitergabe von Kernwaffen oder Kernsprengkörpern an andere oder Hilfe bei der Beschaffung, Übergabe der Verfügungsgewalt verboten (Artikel 1). Mögliche Vorteile aus "friedlichen Kernsprengungen" sollen den Vertragsparteien zugänglich gemacht werden (Artikel 5).
Weiterhin sollen Verhandlungen in redlicher Absicht über Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung, sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung geführt werden (Artikel 6).
Ein Nicht-Kernwaffenstaat verpflichtet sich dazu, keine Kernwaffen oder Kernsprengkörpern oder Verfügungsgewalt darüber anzunehmen, keine Herstellung oder Produktion zu veranlassen, andere nicht zu unterstützen und auch keine fremde Unterstützung anzunehmen (Artikel 2).
Ferner sollen die Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO akzeptiert werden, die die Ausgangsmaterialien für nukleare Waffen betreffen (Artikel 3).
Darüber hinaus gibt es gemeinschaftliche Regelungen, die beide Klassen einbeziehen.
Demnach ist die Weitergabe von besonderem spaltbarem Material und entsprechenden Ausrüstungen an andere nur gestattet, wenn sie Sicherungsmaßnahmen unterliegen (Artikel3).
Die weltweite zivile Nutzung von Kernenergie ist zu fördern (Artikel 4).
Die Vertragsparteien versammeln sich alle fünf Jahre und beraten über die Bilanz der vorangegangenen Periode, um mögliche Änderungen des Vertrages durchzuführen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit, aller Kernwaffenstaaten -die Mitglied sind- , sowie aller Mitgliedsländer des Gouverneurrates der IAEO (Artikel 8). Gemäß Artikel X hat jedes Mitglied das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist wieder auszutreten. Außerdem soll nach 25 Jahren über eine weitere Verlängerung bestimmt werden.
Die Vereinten Nationen sahen schon seit den 60er Jahren die Notwendigkeit eines Vertrages. Dieser sollte mit der Eindämmung der Weiterverbreitung von Kernwaffen ein erster Schritt zur allgemeinen Abrüstung werden. Die UN-Generalversammlung vom 19.11.1965 forderte offiziell einen Vertrag zur Vermeidung der Proliferation von Nuklearwaffen nach folgenden Kriterien:
1. Der Vertrag soll keine Schlupflöcher enthalten, die Kernwaffenstaaten oder Nicht-Kernwaffenstaaten erlauben könnten, direkt oder indirekt Kernwaffen in irgendeiner Form zu proliferieren;
2. der Vertrag soll ein akzeptables Gleichmaß von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der Kernwaffen- und der Nicht-Kernwaffenstaaten enthalten;
3. der Vertrag soll ein Schritt sein in Richtung auf die Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung und insbesondere der nuklearen Abrüstung;
4. akzeptable und handhabbare Vorkehrungen sollen die Effektivität des Vertrages sicherstellen;
5. das Recht jeglicher Staatengruppen, regionale Verträge abzuschließen, die eine völlige
Abwesenheit von Kernwaffen in den zugehörigen Territorien sicherstellen, soll durch den Vertrag nicht negativ berührt werden.
Neben seinen zahlreichen Vorteilen bietet der NPT leider auch Schwachstellen. Die gravierendste ist zweifellos, daß der Besitz von Kernwaffen seitens der fünf Atommächte USA, Rußland, GB, Frankreich und China mittelfristig in Kauf genommen wird. Sie werden zwar aufgefordert, eine vollständige Entnuklearisierung anzustreben. Dennoch erteilt ihnen der Vertrag -wenn auch indirekt- eine Legitimation, während er übrigen Unterzeichnerstaaten den Zugriff auf Kernwaffen ausdrücklich untersagt. Durch diese Doppelmoral büßt der NPT Glaubwürdigkeit ein. Zudem erlaubt der NPT den zivilen Gebrauch von Kernenergie mit dem Risiko, daß sich wissenschaftliche Fortschritte in diesem Gebiet auch auf die Kernwaffenentwicklung auswirken. Auch vermißt man verbindliche Schritte zur raschen Umsetzung des Abrüstungsprozesses, obwohl dieser das Hauptziel ist.
Es ist erschreckend, daß die nuklearen Arsenale der Mitgliedsstaaten seit der Anerkennung des NPT keineswegs reduziert, sondern eher bedrohlicher wurden. So werden Kernwaffen heute mit Hilfe neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse effektiver hergestellt. Die vermehrte Nutzung von ziviler Kernenergie ermöglicht zudem auch sogenannten Schwellenländern die Entwicklung nuklearer Waffen, weil Plutonium aus Brennstäben dafür einsetzbar ist. Etwa 70 Tonnen Plutonium werden jährlich in Kernkraftwerken produziert. So lagern heute etwa 250 Tonnen Waffenplutonium und 900 Tonnen Reaktorplutonium im abgebranntem Brennstoff und ca. 200 Tonnen separiertes Plutonium.
Nach dem Zerfall der UdSSR erbten neben ihrem rechtmäßigen Nachfolger Rußland auch Ukraine und Kasachstan das Nuklearpotenzial. Von Indien weiß man seit den "friedlichen Kernsprengungen" 1974, daß das Land imstande ist, Nuklearwaffen zu entwickeln. Auch Pakistan demonstrierte durch Atomtests mehrfach seine nukleare Fähigkeiten, was den konfliktreichen Subkontinent in einen Pulverfaß verwandelt hat.
Schon vor einem Atomwaffensperrvertrag wurden teilweise Bemühungen unternommen, die rasante Aufrüstung unter Kontrolle zu bekommen. Unentbehrlich schien eine Rüstungskontrolle der Weltöffentlichkeit vor allem nach der Kubakrise, die 1962 durch die Errichtung sowjetischer Raketenbasen auf Kuba ausgelöst wurde. Nach einem Ultimatum von seiten der USA drohte der Konflikt in einen atomaren 3. Weltkrieg auszuarten, der schließlich durch die internationale Vermittlung beigelegt wurde. Im darauffolgenden Jahr einigte man sich auf einen Verbot von Atomversuchen in der Atmosphäre. Weiter wurde 1967 die Begrenzung militärischer Weltraumaktivitäten im Weltraumvertrag und die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Lateinamerika beschlossen. Der NPT, der im folgenden Zeitraum ausgearbeitet wurde, brachte nicht den erhofften Aufschwung.
Die äußerst träge Umsetzung des Vertrages ist auch auf den fehlenden Willen der Atommächte zu führen, die bislang keinen Erkennbaren Ansatz für eine endgültige Lösung dieses Problems erkennen ließen. Besonders erschwert wurde die Arbeit des NPT während des Kalten Krieges von Ost-West-Konflikt und der Einflußpolitik der beiden Blöcke geprägte Wettrüsten. Den Beschlüssen der Vereinten Nation standen die Hegemoniebestrebungen der Weltmächte gegenüber. Zwar wurden eine Reihe produktiver Abkommen beispielsweise zwischen der Sowjetunion und den USA unterzeichnet. Jedoch konnte bisher keines dieser Verträge einen Durchbruch in Hinblick auf die vollständige nukleare Abrüstung verzeichnen. In 1987 sprachen sich die beiden Supermächte mit dem INF-(Intermediate-range Nuclear Forces- )Vertrag für die Abschaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5 500 Kilometer. Mit den Verträgen Start I und Start II (Strategic Arms Reduction Treaty) wurden die strategischen Sprengköpfe auf beiden Seiten erst auf je 6 000, später auf 3500 begrenzt. Die Bemühungen um einen weiteren Vertrag stecken im Moment nicht zuletzt aufgrund amerikanischer Pläne über ein Raketenabwehrsystem fest.
Die Meinungen über den NPT gehen auseinander. Einige betrachten ihn als ein vorrangiges Mittel zum Zweck der abgerüsteten, friedlichen Welt ohne Massenvernichtungswaffen mit anschließenden schrittweisen Abrüstungsvereinbarungen. Während der NPT überwiegend die horizontale Proliferation behandelt, soll durch den Teststoppvertrag Schwerpunkt auf die vertikale Proliferation verlagert werden.
Andere hingegen sehen in dem NPT den Anfang einer Rüstungsbegrenzung, der in erster Linie der horizontalen Proliferation begegnen soll. Die Abrüstung wird zwar bei allen Vernichtungswaffen angestrebt. Jedoch wird eine vollständige Entnuklearisieung als unrealistisch angesehen, und eine gewisse nukleare Machtpräsens gegenüber Schwellenländer sogar als wünschenswert empfunden.
Um eine langfristig wirksame Lösung zu schaffen, müßte der NPT zeitgemäß durch begleitende Verträge erweitert werden, die konkrete und für alle gleichermaßen verbindliche Verpflichtungen vorschreiben. Kernwaffenstaaten sollten auf Nukleartests und auf die Produktion von Risikomaterialien verzichten. Folglich sollte allen Mitgliedern die Wiederaufarbeitung und jegliche Plutonium- und HEU(hochangereichertes Uran)-Nutzung untersagt werden. Außerdem müßte das bestehende Kernwaffenmaterial unter internationale Kontrolle gestellt und die Entwicklung der Nukleartechnologie gestoppt werden. Ferner sollten andere alternative Energieträger die Kernenergie ersetzen.
Zudem sollte während des Abrüstungsprozesses der Abschreckung und Drohung mit den Kernwaffen eine klare Absage erteilt werden, um sie für andere Staaten nicht begehrenswert zu machen. Denn solange diese als Machthebel bei Interessenskonflikten eingesetzt werden, wird der Besitz von Kernwaffen angestrebt.
Für die Zukunft der atomaren Entwicklung bieten sich momentan zwei Optionen an;
- Nullösung; d.h. die totale Beseitigung nuklearer Waffen
- Inkaufnahme, daß mit heutigem Stand langfristig viel mehr Nationen in den Besitz von Atomwaffen gelangen
Die zweite Alternative ist ein gefährliches Problem mit mehreren Unbekannten -anders als in den letzten Jahrzehnten, wo die Machtbalance zwischen den beiden Blöcken eine atomare Katastrophe noch verhindern konnte.
Also scheint die Nullösung, die einzig vernünftige Alternative zu sein. Erst einmal -insbesondere von Kernwaffenstaaten- als erstrebenswertes Ziel anerkannt, könnte in ihrem Rahmen ein Plan zur nuklearen Abrüstung detailliert beschrieben werden. Ähnlich wie die Bio- und Chemiewaffenkonventionen (BWC/CWC) würde eine Nuklearwaffenkonvention nicht nur den Besitz und die Produktion von Atomwaffen verbieten, sondern auch alle Arten des Erwerbs, der Forschung und Entwicklung, des Transfers, der Stationierung, des Gebrauchs und der Drohung damit unter Verbot stellen. Die komplette Infrastruktur für die Herstellung nuklearer Waffen und deren Trägersysteme wären zu beseitigen. Noch vorhandene Materialien würden unter internationale Kontrolle gestellt und endgültig eliminiert werden.
Die NWK würde einige der jetzigen Verträge wie den NPT ersetzen und ihre Ungereimtheiten ausgleichen. Sobald eine dafür ausreichende Mehrheit erreicht wird, müßte die Konvention durch einen Sicherheitsbeschluß für alle Staaten verbindlich gemacht werden.
Die Zulassung von Inspektoren zu jeder Zeit und an jedem Ort müßte auch ohne vorherige Erlaubnis des betroffenen Staates gewährleistet sein. Denn das ziel der atomwaffenfreien Welt wäre nur mit Offenheit und Transparenz zu erreichen.
Ein großes Problem stellt -wie bereits erwähnt- die Förderung der zivilen Kernenergie durch IAEO dar. Sie und ihre Safeguards konnten und können eine Abzweigung des spaltbaren Materials für militärische Zwecke nicht 100%´ig verhindern, wie im Falle Irak und Nordkorea deutlich wurde.
Die IAEO könnte Unregelmäßigkeiten erst dann melden, wenn Nuklearprogramme bereits gestartet sind. Ganz gleich, wie streng die Überwachung seitens der IAEO durchgeführt wird; ein Restrisiko bliebe in jedem falle. Die Organisation wurde schon vor dem NPT ins Leben gerufen und kann mit den Entwicklungen der Gegenwart offensichtlich nicht mehr Schritt halten. Aus diesem Grund sollte auch sie in einer konsequenten Nuklearwaffenkonvention aufgehen.
Um nachhaltige Bedingungen für eine kernwaffenfreie Welt zu gewährleisten, sollten alle Atomwaffen demontiert und bis zu ihrer irreversiblen Beseitigung sicher verwahrt werden -mit ihnen auch die dazugehörige Technologie und Infrastruktur. Damit würden erneute Entwicklung und möglicher Ersteinsatz nuklearer Waffen erschwert und mehr Zeit für eine internationale Gegenreaktion geschaffen.
Diese Option kann allerdings nur im Rahmen einer stabilen und vor allem gerechten Weltfriedensordnung greifen, die das Sicherheitsinteresse aller Staaten und deren BürgerInnen gleichermaßen vertritt.
Im Falle einer Zuwiderhandlung sollte der jeweilige Staat mit erheblichen internationalen Sanktionen bis hin zu einem militärischen Einsatz mit konventionellen Waffen als letzte Möglichkeit rechnen.
Der entscheidende Schritt braucht eine Initiative der Russen und Amerikaner, die mit einem START III-Abkommen ihre Arsenale zunächst auf das Niveau der übrigen Kernwaffenstaaten angleichen sollten, um auch diese in die Abrüstungsdebatte zu integrieren. Die Alarmbereitschaft der Atomstreitkräfte sollte aufgehoben und die strategischen und taktischen Nuklearwaffen nicht mehr auf Territorien anderer Länder stationiert werden. Darüber hinaus sollte ein Vertrag über den "Nicht-Ersteinsatz" von Kernwaffen abgeschlossen werden, um damit die rechtliche
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