Die"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Diese Grundsatzerklärung bildet die Basis für demokratische Gesellschaften. Diese Gesetzgebung bildet die Grundlage für die Gestaltung einer Berichtserstattung der Massenmedien. Inwieweit diese für die Politik und die Bevölkerung von Bedeutung sind und ob in diesem Zusammenhang von einer "vierten" Gewalt der Massenmedien gesprochen werden kann, wird in der vorliegenden Arbeit behandelt.
Zu Beginn der Betrachtung wird die Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland in ihren Grundzügen in den Blick genommen. Daran anschließend werden die Begriffe Medien und Massenmedien definiert sowie die Medienvielfalt und die Funktionen der Massenmedien genauer betrachtet. Die Ausführungen zur Medialisierung beziehungsweise Mediatisierung von Politik im vierten Kapitel ist für die Betrachtung der Massenmedien als "vierte" Gewalt notwendig,
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland
3. Massenmedien
3.1 Begriffsklärung
3.2 Medienvielfalt
3.3 Funktionen von Massenmedien
4. Mediatisierung/ Medialisierung
4.1 Begriffsklärung
4.2 Bedeutung und Wirkung der Mediatisierung/Medialisierung von Politik in Deutschland
5. Fazit: Massenmedien als vierte Gewalt?
6. Literaturverzeichnis
Gender Erklärung
In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in manchen Fällen das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
1. Einleitung
Ende 1948 wurde in der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ unterzeichnet und trat am 23.Mai 1949 in Kraft. Diese Grundsatzerklärung bildet die Basis für demokratische Gesellschaften. Der Umgang mit den Medien fand im Paragraf 19 Beachtung: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“. Dieser Paragraf wurde im Grundgesetz im folgenden Artikel 5 Absatz 1 verankert. Hierdurch werden die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung sichergestellt.1
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“2
Diese Gesetzgebung bildet die Grundlage für die Gestaltung einer Berichtserstattung der Massenmedien. Inwieweit diese für die Politik und die Bevölkerung von Bedeutung sind und ob in diesem Zusammenhang von einer „vierten“ Gewalt der Massenmedien gesprochen werden kann, wird in der vorliegenden Arbeit behandelt. Zu Beginn der Betrachtung wird die Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland in ihren Grundzügen in den Blick genommen. Daran anschließend werden die Begriffe Medien und Massenmedien definiert sowie die Medienvielfalt und die Funktionen der Massenmedien genauer betrachtet. Die Ausführungen zur Medialisierung beziehungsweise Mediatisierung von Politik im vierten Kapitel, ist für die Betrachtung der Massenmedien als „vierte“ Gewalt notwendig, da zum einen der Einfluss der Medien auf die Politik und zum anderen der Einfluss repräsentierter Politik durch die Massenmedien auf die Bürger/innen dargestellt wird. Die vorangestellten Erläuterungen führen im fünften Kapitel zur Bildung eines Resümees und zur Antwort auf die Frage, ob die Macht der Massenmedien ausreicht, um diese als „vierte“ Gewalt betiteln zu können.
2. Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland
Der Franzose Charles de Montesquieu gilt als einer der bekanntesten Begründer der Gewaltenteilung. 1748 veröffentlichte er die Idee der Unabhängigkeit von Staatsgewalten in seinem Buch ‚Vom Geiste der Gesetze‘. Die Absicht der Gewaltenteilung besteht in der Beschränkung von staatlicher Macht mit dem Ziel der Sicherung der Freiheit für die Menschen sowie die Hinführung zu objektiveren Sachentscheidungen der Amtsinhaber. Durch die Existenz der Gewaltenteilung ist es einem regierenden Menschen kaum möglich, dass zu regierende Land allein in hohen Maße zu schädigen.3 Die Gewaltenteilung besteht aus drei Staatsorganen und ist ein bedeutendes Merkmal demokratischer Gesellschaften und folglich ein Prinzip des deutschen politischen Systems. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz im Artikel 20 und Artikel 92 verankert, darüber hinaus ist sie unabänderlich.4 Zu den drei Staatsorganen zählen die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die legislative Gewalt ist die gesetzgebende Gewalt, hierzu zählt unter anderem der Bundestag mit dem Bundesrat. Die Regierung mit beispielsweise dem Bundeskanzler stellt die exekutive Gewalt, die Gesetzesausführung dar. Das dritte Staatsorgan ist die judikative Gewalt, die Rechtsprechung, hierzu zählt zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht. Deren Aufgabe ist die Überwachung der richtigen Ausführung beschlossener Gesetze sowie die Kontrolle ob diese gebrochen werden.5 „Alle diese drei Organe sollten voneinander unabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren.“6
3. Massenmedien
3.1 Begriffsklärung
„Medien lassen sich grundsätzlich als Mittler von Informationen bzw. als Träger von Kommunikation verstehen.“7 Bei einem Medium handelt es sich um die Weitergabe von Informationen durch die Verwendung von Zeichen und Sprache. Sie fungieren als Glied zwischen einem Sender, welcher Informationen her- beziehungsweise darstellt und einem Empfänger, welcher die gesendeten Informationen aufnimmt und verarbeitet. Medien besitzen nach Gerd Strohmeier zwei unterschiedliche Potentiale. Zum einen ist es das ‚kommunikationstechnische Potential‘, welches die technische Verbreitung von Informationen meint. Zum anderen ist es das ‚soziale Potential‘, dies beinhaltet die Entfaltung einer sozialen Wirkung durch den Einsatz von Medien. Es lässt sich schlussfolgern, dass ein Medium zwei Aufgaben bedient, zum einen muss es in der Lage sein Informationen zwischen Empfänger/n und Sender/n zu transportieren. Zum anderen führt die bei einer Kommunikation übermittelte Information zu einer Reaktion des Empfängers. Ist von Medien die Rede, so müssen nach Strohmeier zwei Arten von Kommunikation unterschieden werden. Erstens, die Medien der Individualkommunikation, zu dieser beispielsweise das Telefon zählt. Diese kann als One-to-One-Kommunikation bezeichnet werden, da eine Informationsvermittlung nur zwischen einem Sender und einem Empfänger oder zwischen zwei Sendern stattfindet. Zweitens werden die Medien der Massenkommunikation, kurz: Massenmedien, wie die Zeitung oder der Rundfunk, angeführt. Diese One-to-Many-Kommunikation meint die Informationsvermittlung zwischen einem Sender und mehreren Empfängern.8 Es lässt sich folgende Definition für Massenmedien konstatieren: „[…] Massenmedien verbreiten Informationen a) dauerhaft b) über eine Vielzahl an Themen c) an ein breites disperses Publikum.“9 Für die Kommunikation über Massenmedien, kurz: Massenkommunikation, lassen sich fünf charakteristische Merkmale nach Gerhard Maletzke formulieren. (1) Die Aussagen der Massenkommunikation sind öffentlich, dass bedeutet, dass die herausgegebenen Informationen über ein Massenmedium grundsätzlich für jeden Menschen zugänglich sind. (2) Die Massenmedien sind technische Verbreitungsmittel. (3) Die Massenkommunikation erfolgt indirekt, dies meint, dass Empfänger und Sender zeitweilig voneinander getrennt sind. (4) Weiter erfolgt die Kommunikation einseitig, die Informationsvermittlung findet nur in eine Richtung statt. (5) Die Vermittlung richtet sich an das disperse Publikum, dies bezieht sich auf eine voneinander räumlich getrennte Gruppe von Individuen, welche Empfänger der Informationen sind.10 Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Massenmedien ein Instrument für die Politiker/innen darstellen, um deren Inhalte sowie Ansichten und Einstellungen für die Öffentlichkeit präsent zu machen und die Verbreitung dieser zu ermöglichen.
3.2 Medienvielfalt
Als Massenmedien lassen sich zum einen die ‚klassischen‘ Medien, wie die Printmedien und die Medien des Rundfunks, wie der Hörfunk und das Fernsehen bezeichnen. Zu den neuen Medien zählt man vor allem die Online-Medien, gemeint ist hiermit primär das Internet.11 Aufgrund der Vielfalt der Medienlandschaft kann das demokratische Prinzip des Pluralismus sichergestellt werden. Der Pluralismus ermöglicht das Gelingen einer Urteils- und Meinungsbildung der Bürger/innen, indem verschiedene Perspektiven, Meinungen, Ansichten sowie Werthaltungen öffentlich dargestellt werden. Allerdings muss bei den medialen Angeboten auf die Balance der Darstellung bestimmter Gruppen und Personen geachtet werden, damit es nicht zu einem zu großen alleinigen Einfluss einer Gruppe oder einer Person kommen kann, dies würde dem Prinzip des Pluralismus widersprechen. Der benannte Effekt wird als „Meinungsmacht“ betitelt.12 Durch die Existenz der Medienvielfalt, kann eine gegenseitige Kontrolle der Medien untereinander bewirkt werden. Jedoch ob dies immer der Fall ist, gilt kritisch zu betrachten.
3.3 Funktionen von Massenmedien
Grundlegend für die drei folgenden politischen Funktionen von Massenmedien ist die Herstellung von Öffentlichkeit. „Massenmedien schaffen Öffentlichkeit bzw. konstituieren einen öffentlichen Raum im politischen System.“13 Hiermit ist gemeint, dass es selten der Fall ist, dass Menschen eigenaktiv Erfahrungen in der Politik sammeln, so sind die Massenmedien meist der einzige Raum in dem sich die Menschen zu politischen Themen informieren können, um sich anschließend eine eigene Meinung zum Themengebiet zu bilden. „Die Medien schaffen also Öffentlichkeit und zugleich [...] sind sie ein wichtiges, in ihren Augen meist das wichtigste Forum der Öffentlichkeit.“14 In diesem Punkt ist Rüthers Recht zugeben, da die Medien keine Konkurrenz bezüglich ihrer Informationsstruktur erfahren. Daran anschließend lässt sich die erste politische Funktion der Massenmedien, die Informationsfunktion, nennen. Die Medien sollen vollständig, sachlich sowie verständlich über Inhalte informieren. Das Ziel besteht darin dem oder der Staatsbürger/in die Möglichkeit zu bieten ein kritisches Bewusstsein gegenüber dem öffentlichen Geschehen zu entwickeln. Jeder einzelne Bürger soll seine Interessenlage erkennen sowie die demokratische Verfassungsordnung begreifen. Weiter sollen die Medien dem Rezipienten ermöglichen ökonomische, ökologische, soziale beziehungsweise politische Zusammenhänge verstehen zu können. Die Personen sollen dazu befähigt werden eigenständig und aktiv am politischen Prozess teilzunehmen, beispielsweise durch den Eintritt in eine Partei oder die Teilnahme an dem Wahlvorgang.15 An dieser Stelle wird erwähnt, dass eine hohe Anzahl unterschiedlicher Institutionen und Personen unter Beachtung verschiedener Aspekte darüber bestimmen, welche Informationen für das Publikum aufbereitet werden und welche nicht. Jede/r Redakteur/in entscheidet in den Fällen subjektiv, was für ein Inhalt für den Rezipienten als interessant gilt und somit gewinnbringend für den Sender ist.16 Bernd Rüthers übt im folgenden aufgeführten Zitat Kritik an der Informationsfunktion mancher Massenmedien.
„Das Ziel ist hier oft nur sekundär die Information. Primär geht es darum, den Zuschauer zu empören, ihn von der Existenz bedrohlicher Skandale zu überzeugen, die ihn umgeben.“17
Dabei bezieht er sich insbesondere auf Medien, welche durch gezielte Übertreibungen sowie dem Hervorheben von besonderen Ereignissen versuchen die Emotionen des Rezipienten anzusprechen, mit dem Ziel das Interesse dieser zu gewinnen. Aus diesem Grund ist es einmal mehr die Aufgabe des Konsumenten solcher Medien, die für ihn relevanten Informationen zu filtern und eigenständig zu prüfen. Die Meinungsbildungsfunktion stellt die zweite Funktion dar, welche eine freie und offene Argumentation für Mehrheiten und Minderheiten sicherstellen soll, um gewinnbringend zu einer Meinungsbildung der Bürger/innen beizutragen.18 Damit ist gemeint, dass unabhängig von der Größe oder Mächtigkeit einer (politischen) Gruppe die Meinungen dieser chancengleich behandelt und dargestellt werden sollen, mit dem Ziel der Ermöglichung einer freien Meinungsbildung der Bevölkerung. Das Hauptanliegen dieser Funktion besteht in der Erörterung von Fragen des öffentlichen Interesses, welche in einer freien und offenen Diskussion stattfinden soll.19 Die beschriebene Auseinandersetzung stellt einen wichtigen Aspekt für demokratisches Handeln und Denken von Bürger/innen dar, da die Demokratie erst durch verschiedene Ansätze, Meinungen und Haltungen aufrechterhalten werden kann. Es folgt dem Verständnis der pragmatischen Maxime nach Charles Sanders Peirce, welche besagt, dass die Auffassung aller Wirkungen eines Objektes, welche von Subjekten geäußert werden, zur vollständigen Erschließung der Sache führt. Allerdings ist ein Diskurs bezüglich einer Problematik beziehungsweise der Sache nie abgeschlossen, da eine unendliche Anzahl an Subjekten an einem Diskurs zu einer Thematik teilnehmen kann. Es besteht deshalb über einen nicht abgrenzbaren Zeitraum die Möglichkeit, dass immer wieder neue Meinungen und Ansichten zur Lösungsfindung und Problemerörterung hinzugetragen werden. Dieser Entwicklungsprozess sollte durch die Massenmedien dargestellt werden. Wichtig ist als Folge dessen, dass der Diskurs für jeden Menschen zugänglich ist und die Chance besteht, dass jede Person oder Gruppe zu jedem beliebigen Zeitpunkt seine Meinung und Ansicht äußern kann.20 Die Meinungsbildungsfunktion verfolgt, unter Beachtung der pragmatischen Maxime, das Ziel, dass jeder Mensch durch den Konsum von Massenmedien dazu befähigt sein soll, seine eigene politische Meinung zu bilden, um somit an einem Diskurs und der Lösungsfindung zu einem (politischen) Themengebiet teilhaben zu können. Im Zusammenhang mit der Meinungsbildungsfunktion stehen die Begriffe Agenda-Setting, Priming- und Framing- Effekt, welche maßgeblich auf die Ausbildung von Ansichten und Meinungen der Rezipienten Einfluss nehmen. Die Thematisierungsfunktion, auch Agenda-Setting genannt, meint die Selektion und Strukturierung von Themen, Inhalten und Informationen durch die Massenmedien, welche anschließend vom Rezipienten aufgenommen werden.21 Als Beispiel kann die Nachrichtensendung um 20 Uhr angeführt werden, welche innerhalb von 15 Minuten über tagesaktuelle Themen berichtet. Allerdings kann in den meisten Fällen nicht über alle weltweiten Ereignisse in dem angegebenen Zeitfenster berichtet werden. Es findet eine subjektive Selektion der Inhalte von Seiten des Senders statt. Daraus resultiert, dass die Rezipienten des Nachrichtensenders diejenigen Inhalte für wichtig halten, über welche berichtet werden. Andere Themen werden als weniger relevant eingeschätzt, da über diese keine Inhalte mitgeteilt wurden. Die folgenden Begriffe des Primings und Framings stellen feine Abstufungen des Agenda-Settings dar.
„Der Begriff ‚Priming‘ nimmt auf die Feststellung Bezug und illustriert, dass etwas an die erste Stelle gerückt wird und dadurch eine besondere Wichtigkeit erfährt. Es handelt sich mithin um eine unbewusste Aktivierung von Denkstrukturen. Über diese Voraktivierung werden entsprechende Schemata leichter zugänglich.“22
Priming beinhaltet, kurz gesagt, das Hervorheben eines thematischen Teilaspektes, welches daher Relevanz bei dem Rezipienten erfährt. Verdeutlichen kann dies die Berichtserstattung im Wahlkampf. Bei dem Priming-Effekt übernehmen die Rezipienten spezifische Bewertungskriterien des Senders. Berichten die Massenmedien im Wahlkampf zum Beispiel schwerpunktmäßig über die Zuwanderung von Immigranten und Immigrantinnen, so beschäftigen sich die Wähler/innen ebenfalls im besonderen Maße mit den Parteiprogrammen bezüglich der Migrationspolitik .
Das „‚Framing‘ hingegen meint die Einbettung der Berichtserstattung in einen bestimmten Interpretationsrahmen, also die Darstellung in Abhängigkeit von einer Bezugsgröße. […] Frames dienen der Strukturierung von Informationen und beeinflussen so deren Interpretation.23
Framing bedeutet, kurz gesagt, die Reduzierung der Komplexität eines Themengebietes auf bestimmte inhaltliche Teilaspekte. Der Sender arbeitet politische Ereignisse für den Empfänger in der Art und Weise auf, dass der Inhalt leicht verständlich, strukturiert und in knapper Form wiedergegeben werden kann. Das Selektieren von Inhalten und Informationen zu einem Themengebiet oder Ereignis geschieht subjektiv, da jeder Sender den für ihn relevanten Inhalt auswählt. So kann beispielsweise der Sender A über die Migrationsbewegung verbunden mit gestiegener Kriminalität und der Partei X berichten oder Sender B den Zusammenhang einer geringeren Arbeitslosenquote und der Partei Y darstellen. Hierbei wird in beiden Fällen ein Teilgebiet zweier unterschiedlicher Themen in Verbindung mit der Migrationsbewegung und Parteien gebracht. Die Migrationsbewegung löst aufgrund der Berichtserstattung des Senders A bei den Rezipienten eventuell andere Emotionen aus, als bei dem Rezipienten des Senders B, da die Thematik jeweils in einem anderen Kontext dargestellt wurde. Es lässt sich konstatieren, dass zum einen die Wahl bestimmter Thematiken und Teilaspekte von Themen sowie die Nutzung bestimmter Begriffe mit Interpretationspotential und die Kontextualisierung Einfluss auf die politische Einstellung der Rezipienten nehmen kann. Eine gezielte Manipulation zu Gunsten beispielsweise einer Partei ist hierbei nicht ausgeschlossen. Weiter dienen das Agenda-Setting, Priming und Framing zur Strukturierung von Inhalten, um möglichst schnell, möglichst verständlich viele Informationen dem rezipierenden Publikum zu vermitteln. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine hohe Medienkompetenz der Rezipienten erforderlich ist, um die beschriebenen drei Effekte deuten und für die eigene Meinungsbildung nutzen und reflektieren zu können. Die Kontrollfunktion bildet die dritte politische Funktion von Massenmedien. „Massenmedien erfüllen eine Kontrollfunktion, indem sie politische Akteure kontrollieren und gegebenenfalls kritisieren.“24 Das Ziel dieser Funktion besteht darin, die rezipierenden Bürger/innen über politische Geschehnisse und Kontroversen aufzuklären. Die Ausbildung einer differenzierten Sichtweise kann durch die Hinterfragung von politischen Ereignissen und durch die Aufklärung von Missständen geschehen. Es lässt sich anmerken, dass die Medien jedoch über keine direkten Sanktionsmittel verfügen, falls sie einen politischen Missstand aufgedeckt haben.
[...]
1 (Vgl. Gloger 2019)
2 (Verbraucherschutz 1949, Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.3.2019)
3 (Vgl. Hochschild 2019)
4 (Vgl. Bundestag 2019)
5 (Vgl. Thurich 2006, S. 82)
6 (Thurich 2006, S. 82)
7 (Strohmeier 2004, S. 25)
8 (Vgl. Strohmeier 2004, S. 25f.)
9 (Gerhards 1994, S. 85)
10 (Vgl. Maletzke 1976, S. 4)
11 (Vgl. Strohmeier 2004, S. 27)
12 (Vgl. Hasebrink, bpb: Bundeszentrale für politische Bildung 2016)
13 (Strohmeier 2004, S. 72)
14 (Rüthers 1999, S. 12)
15 (Vgl. Meyn und Tonnemacher 2012, S. 13f.)
16 (Vgl. Bergsdorf 1980, S. 79f.)
17 (Rüthers 1999, S. 13)
18 (Vgl. BpB: Funktionen der Medien in einer demokratischen Gesellschaft I und II 2016)
19 (Vgl. Meyn und Tonnemacher 2012, S. 14)
20 (Vgl. Schubert 2010, S.13f., S. 43-47)
21 (Vgl. Jäckel, Fröhlich und Röder 2019, S. 52)
22 (Jäckel, Gerrit und Röder 2019, S. 56)
23 (Jäckel, Gerrit und Röder 2019, S. 56)
24 (Strohmeier 2004, S. 73)
- Arbeit zitieren
- Franziska Lax (Autor:in), 2019, Die Bedeutung der Massenmedien in der Politik. Die Massenmedien als vierte Gewalt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1042576
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