Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Was ist soziales Kapital?
1. Definition von sozialem Kapital
1.1. Pierre Bourdieu
1.2. James S. Coleman
2. Entstehung von sozialem Kapital
3. Vernichtung von sozialem Kapital
III. Der Sozialstaat
1. Die Entstehung von Sozialstaaten
2. Die Bereiche der Wohlfahrtsstaatlichkeit
3. Der Zweck von Sozialpolitik
IV. Wohlfahrtsstaat und soziales Kapital
1. Der rechtliche Aspekt
2. Zerstört oder ignoriert der Sozialstaat soziales Kapital?
3. Ist Sozialkapital leistungsfähiger als Sozialstaatsleitungen?
V. Fazit
V. Bibliographie
I. Einleitung
Das Konzept des sozialen Kapitals scheint in den letzten Jahren in der Soziologie einen zunehmenden Stellenwert zu genießen. Mit dazu beigetragen haben hierbei Pierre Bourdieu, James S. Coleman und natürlich Robert D. Putnam, denen sicher ein großer Teil der Etablierung dieses Konzeptes sowie der Forschung auf dem Gebiet des sozialen Kapitals zu verdanken ist. Bei den noch in dieser Hausarbeit zu untersuchenden Konzeptionen bzw. Definitionen von Sozialkapital wird sich der Autor daher vor allem auf diese Soziologen stützen, um einen Überblick zu geben; andere Standpunkte sollen jedoch auch Gehör finden.
Das Hauptthema dieser Hausarbeit ist eine Analyse des Verhältnisses zwischen Recht und sozialem Kapital im Wohlfahrtsstaat. Bezugnehmend auf die Arbeit von Susanne Karstedt1 wird es um die Frage gehen, ob der Wohlfahrtsstaat, vor allem der in westlichen Demokratien übliche, soziales Kapital zerstört. Oder im Gegenteil : Fördert er das Entstehen sozialen Kapitals? Die Schlagwörter, die immer wieder auftauchen, heißen Individualisierung, Flexibilität, Mobilität, Verantwortung des Einzelnen, eventuell Vereinsamung etc. - also Merkmale einer modernen westlichen Gesellschaftsstruktur. Fördert die Struktur der modernen Wohlfahrtsstaaten diese Entwicklung, und trägt er somit zu einem Abbau des sozialen Kapitals bei? Diese Hausarbeit wird ein Versuch sein, auf der Basis der Ausführungen von verschiedenen Forschern eine mögliche Antwort darauf zu finden bzw. sich einer solchen anzunähern.
Zunächst wird es in den folgenden Abschnitten darum gehen, die verschiedenen Ansätze über das Konzept des sozialen Kapitals näher zu untersuchen und vor allem zu definieren. In einem zweiten Schritt soll dann geklärt werden, was den Wohlfahrtsstaat ausmacht. Wie entstand er? Wie verlief seine Entwicklung? Welche Typen von Wohlfahrtsstaaten gibt es, und wie ist seine Bewertung aus heutiger Sicht? Daran anschließend geht es um die zentrale Fragestellung, ob es tatsächlich negative Konsequenzen aus der Verbindung zwischen Sozialstaatsleistungen, die sich auf rechtsstaatliche Vorgaben gründen, und einem Schwund des sozialen Kapitals gibt. Ein Fazit soll diese Arbeit vervollständigen.
II. Was ist soziales Kapital?
In diesem Kapitel geht es vorrangig um die Sichtweise verschiedener Soziologen auf das Gebiet des sozialen Kapitals. Die wichtigsten Vertreter sollen hier Gehör finden, um in das Konzept des sozialen Kapitals einzuführen.2 Über die Entstehung des Begriffes Sozialkapital gibt es unterschiedliche Meinungen. Laut Coleman wurde der Begriff von Loury eingeführt.3 Gegensätzlich äußert sich beispielsweise Karstedt, die den Begriffsursprung dem französischen Soziologen Bourdieu zuerkennt.4
1. Definition von sozialem Kapital
1.1. Pierre Bourdieu
„Das Sozialkapital ist die Gesamtheit der aktuellen und potentiellen Ressourcen, die mit dem Besitz eines dauerhaften Netzes von mehr oder weniger institutionalisierten Beziehungen gegenseitigen Kennens oder Anerkennens verbunden sind; oder, anders ausgedrückt, es handelt sich dabei um Ressourcen, die auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe beruhen.“5
Soziales Kapital6 beruht demnach also auf der Existenz einer Gruppe (eines Netzwerkes) und der Tatsache, daß man Zugang zu diesem hat. Der eigentliche Kernpunkt liegt in den Austauschbeziehungen innerhalb einer Gruppe. Bourdieu stellt fest, daß der Umfang von sozialem Kapital einerseits abhängt von der Größe des Netzwerkes und andererseits von der Menge anderer Kapitalformen, also ökonomischem, symbolischem und kulturellem Kapital. Es besteht also eine Abhängigkeit des sozialen Kapitals von diesen Kapitalformen, denn durch das Vorhandensein dieser anderen Arten von Kapital wird das Sozialkapital so wertvoll, weil das Netzwerk einen Zugriff auf andere Kapitalformen ermöglicht und diese sozusagen bereitstellt.
Sozialkapital ist aus der Sicht Bourdieus jedoch kein Selbstläufer, denn seine Reproduktion erfordert ständige Beziehungsarbeit in bestehende Netzwerke und Gruppen. Diese Beziehungsarbeit erfolgt über Austauschprozesse zwischen den Gruppenmitgliedern, so daß auch ökonomisches Kapital dabei „vernichtet“ werden kann. Wenn man jedoch als Ergebnis dieser Austauschprozesse weiterhin über Ressourcen anderer Gruppenmitglieder verfügen kann, so erscheint es nicht als „Vernichtung“ ökonomischen Kapitals, sondern als Umwandlung einer Kapitalform in eine andere und somit als lohnenswerte Investition.7
1.2. James S. Coleman
„Soziales Kapital wird über seine Funktion definiert. Es ist kein Einzelgebilde, sondern aus einer Vielzahl verschiedener Gebilde zusammengesetzt, die zwei Merkmale gemeinsam haben.“8
Die Merkmale sind, daß soziales Kapital einerseits produktiv ist, weil man damit Ziele verwirklichen kann, und andererseits existiert es ausschließlich in der Beziehung von mindestens zwei Personen. Individuen kann es nicht eigen sein ohne eine existierende Sozialstruktur um sie herum.
Coleman definiert verschiedene Formen des sozialen Kapitals.9 Dazu zählt er Verpflichtungen und Erwartungen, Informationspotential, Normen und wirksame Sanktionen, Herrschaftsbeziehungen, übereignungsfähige soziale Organisation sowie zielgerichtete Organisation.
2. Entstehung von sozialem Kapital
Nach diesem kurzen Überblick über die Definition von sozialem Kapital erscheint auch die Klärung der Frage nach dessen Ursprung als nicht unwichtig. Stefan Immerfall unterscheidet drei Ebenen sozialen Kapitals: die interpersonale Ebene (Familie, Nachbarschaft etc.), die intermediäre Ebene (Verbände, Parteien etc.) und einen gesellschaftlicher Großbereich.10 An diesen Produktionsorten wird soziales Kapital hergestellt.11
Bei Coleman12 entsteht Sozialkapital über die Veränderung von Beziehungen zwischen Personen, also innerhalb einer Gruppe. Der Unterschied zu anderen Kapitalformen ist der Fakt, daß Sozialkapital nur schwer meßbar bzw. sichtbar ist. Andere Formen, wie physisches Kapital, werden geschaffen durch die Veränderung von Materialien, die dann beispielsweise nützliche Werkzeuge darstellen. Soziales Kapital ist aber schlichtweg nicht greifbar, etwas imaginäres, „denn es wird durch die Beziehungen zwischen Personen verkörpert.“13 Als eine der wichtigsten Voraussetzungen zu seiner Bildung zählt Coleman Vertrauen (innerhalb eines Netzwerkes)14, die eine Gruppe viel mehr erreichen läßt, als wenn dieses fehlt.15 Offe zeigt zusätzlich auf, daß auch andere Mechanismen zur Bildung sozialen Kapitals beitragen können; vor allem eine intensive Sozialisation kann ebenfalls dessen Bildung fördern (über Nachahmung).16
3. Vernichtung von sozialem Kapital
Neben der Entstehung von sozialem Kapital erscheint auch im Hinblick auf die noch zu diskutierende Wirkung des Wohlfahrtsstaates auf den Abbau von Sozialkapital von Bedeutung, wodurch es zerstört werden kann.
Wie bereits gesehen, so entsteht soziales Kapital vor allem durch die Investition in Austauschbeziehungen innerhalb von Netzwerken, was auch (ökonomische) Kosten verursachen kann. Coleman17 verweist bei der möglichen Zerstörung sozialen Kapitals auf Geschlossenheit18, Stabilität19, Ideologie20 und andere Faktoren21. In der Summe bedeutet dies, daß soziales Kapital, wenn es einmal gebildet wurde, nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Auch wenn es ungenutzt bleibt, so sinkt doch im Lauf der Zeit sein Wert, wenn es nicht durch unaufhörliche Beziehungsarbeit stabilisiert wird. Hierin liegt wohl einer der Hauptunterschiede zu beispielweise physischem Kapital. Dieses ist greifbar; man muß Werkzeuge nicht durch Geschenke und Aufmerksamkeiten für sich gewinnen.
Festzuhalten bleibt: Soziales Kapital entsteht in und durch Beziehungsarbeit in sozialen Netzwerken und existiert zwischen dessen Mitgliedern. Über seine Verfügbarkeit entscheidet die Investitionsarbeit jedes Einzelnen in diese Netzwerke, die vor allem über o.g. Geschlossenheit und Stabilität verfügen müssen, um ein Höchstmaß an Sozialkapital produzieren zu können.22 Seine Zerstörung verläuft umgekehrt zu den gerade genannten Grundbedingungen. Fallen diese weg, fehlen sie oder wirken gar externe Faktoren23, so können sich negative Konsequenzen ergeben.
III. Der Sozialstaat
Da es in dieser Hausarbeit um die Auswirkungen des Wohlfahrtsstaates24 auf eine mögliche Zerstörung bzw. den möglichen Abbau sozialen Kapitals geht, soll nun ein kurzer Überblick über den Wohlfahrtsstaat gemacht werden.
Die ersten Züge der Entstehung von Wohlfahrtsstaaten lassen sich wohl Ende des 19. Jahrhunderts feststellen. Dies gilt für Deutschland insbesondere mit Einführung von Kranken- und Unfallversicherungen etc. durch Bismarck. Damit war natürlich noch kein Sozialstaat geboren, aber die ersten sozialpolitischen Voraussetzungen für diesen wurden geschaffen.25 Seine richtige Ausprägung erhielt der Wohlfahrtsstaat vor allem nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges. In der BRD wird dies verfassungs- rechtlich26 verankert durch die Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“27 Nähere Ausführungen, d.h. Details, regelt das Grundgesetz zwar nicht, aber diese wurden durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „nachgereicht“.28
1. Die Entstehung von Sozialstaaten
Bei der Frage nach der Entstehung von Sozialstaaten gibt es in der Forschung unterschiedliche Ansätze29: den funktionalistischen, den interessenstheoretischen und den institutionalistischen30 Ansatz.
Im ersten Ansatz geht es um die Rolle der Ökonomie. Beim Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft ergaben sich Probleme in der Gesellschaft31, denen über politische Akteure mit sozialstaatlichen Mitteln entgegengewirkt wurde. Der interessenstheoretische Ansatz beachtet stärker die Rolle des Politischen selbst. Mit der zunehmenden Demokratisierung der Gesellschaften und deren Auswirkungen (Gründung von Verbänden, Gewerkschaften, Organisationen) wird Demokratie zum Massenphänomen und der Kampf um politische Macht auf eine breitere Basis gestellt. Arbeiter werden zu Wahlberechtigten, und die politische Führungselite des Staates erhöht die Ausgaben, eben die Sozialausgaben, um auch diese Wählerstimmen, die aufgrund ihrer Quantität von entscheidender Bedeutung sind, für sich zu gewinnen.
Man könnte die Entstehung des Sozialstaates aus dieser Perspektive heraus als den Versuch der Pazifizierung der Arbeiterklasse betrachten.32 Der Konflikt zwischen Kapital und Arbeiterschaft fungiert also als Motor.
2. Die Bereiche der Wohlfahrtsstaatlichkeit
Der Kreis von Personen, die in den Genuß wohlfahrtsstaatlicher Leistungen kommen können, wurde stetig ausgeweitet. Waren Studierende früher von Sozialleistungen ausgenommen, so erhalten diese heute in Deutschland Bafög, wenn es die wirtschaftliche Situation der Eltern erfordert - das wäre früher undenkbar gewesen; studieren konnten nur Kinder, deren Eltern wirtschaftlich abgesichert waren.
„Die kontinuierliche, über viele Jahrzehnte hinweg sich vollziehende Ausdehnung des erfaßten Personenkreises (etwa der von Arbeitern auf Angestellte, Landwirte, Studierende usw.), der wiederholte Ausbau individueller Rechtspositionen (...) und die schrittweise Erweiterung des gesetzlichen Leistungskatalogs (...) haben zu einem beständigen Anstieg der Sozialausgaben in allen entwickelten Industriegesellschaften geführt (...).“33
Ein Beispiel dafür mag Dänemark abgeben, wo es auch Selbständigen möglich ist, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.34
Insgesamt stieg also in den westlichen Industrieländern die Ausgabenquote und die Zahl der Leistungsberechtigten an, wobei es auch Unterschiede gibt. Es sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber auf die drei existierenden Wohlfahrts- staatsmodelle verwiesen. Das liberale Modelle existiert vor allem in Großbritannien und der USA. Traditionell setzt der Staat auf wenig Eingriff in die Gesellschaft und betont die Eigenverantwortung. Das konservative Modelle besteht in Westeuropa. Als Beispiel mag Deutschland mit seinem System dienen, welches lohnarbeits- und familienzentriert ist. Das skandinavische Modell35 könnte man wohl als das sozialstaatlichste bezeichnen. Finanziert wird es im Gegensatz zu Deutschland fast ausschließlich über Steuern und weniger über Lohnabgaben. Es steht, fiskalisch betrachtet, also auf einer wesentlich breiteren Basis und schließt in seinen Leistungen auch breitere Gesellschaftsschichten ein.
Zu den üblichsten Leistungen eines Wohlfahrtsstaates zählen in der Regel Armenfürsorge, Sozialversicherung, Bildung und Gesundheit.36
3. Der Zweck von Sozialpolitik
In erster Linie ist das Ziel von Sozialpolitik wohl doch die Produktion einer gewissen Wohlfahrt37 und die Absicherung der Menschen gegen bestimmte Unwägbarkeiten. Die wirtschaftliche Stellung von sozial benachteiligten oder schwachen Menschen soll verbessert werden. Allerdings gibt es beispielsweise auch in Deutschland eine Diskussion um die Bewertung dieses staatlichen Handelns. Es wird darüber gestritten, ob der Wohlfahrtsstaat nicht erst die Voraussetzungen für sozial Benachteiligte schafft, ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen oder ob sozialstaatliche Leistungen nicht schon einen Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Man kann aber wohl davon ausgehen, daß ein weiteres Ziel des Sozialstaates auch der Versuch einer Sicherung der Gleichheit aller ist. Dies gilt insbesondere auch für den Bildungsbereich, denn nur eine gute und kostenlose Ausbildung aller eröffnet später die Chance, „Karriere zu machen“, unabhängig von der sozialen Schicht, der man entstammt.
Andererseits scheinen hier wiederum diese befürchteten und unerwünschten Nebenwirkungen zu greifen, denn Sozialpolitik lockert und unterbricht die Interdependenzbeziehungen von gesellschaftlichen Teilsystemen.38
IV. Wohlfahrtsstaat und soziales Kapital
Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, soll es in dieser Arbeit vordergründig um die Frage gehen, wie sich die Leistungen des für- und vorsorgenden Wohlfahrtsstaates auf das soziale Kapital in der Gesellschaft auswirken. Wie wir gesehen haben, spricht einiges dafür, daß der Sozialstaat tatsächlich die Produktion und Reproduktion von Sozialkapital behindern kann.39
1. Der rechtliche Aspekt
Zunächst geht es um den rechtlichen Aspekt, der aus Karstedts Sicht in verschiedenen Beziehungen zum Sozialkapital steht.40 Danach schafft Recht die Voraussetzung für die Bildung sozialen Kapitals. Es war die zunehmende Demokratisierung, die beispielsweise Rechte auf Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit etablierte. Also konnte mit der Legalisierung der Gründung großer Organisationen wie Gewerkschaften in beachtlichem Umfang soziales Kapital gebildet werden. Diese Organisationen waren auch maßgeblich beteiligt an der Einrichtung des Wohlfahrtsstaates. Recht schafft zweitens Zugang zu sozialem Kapital. Dies trifft besonders auf Staatsbürgerrechte und Civil Rights zu. Erstere bilden die Zugangsgrundlage zu den Leistungen des Wohlfahrtsstaates und eröffnen so die Möglichkeit, fehlendes soziales Kapital zu ersetzen. Die Civil Rights sorgen für eine Einbeziehung soziale schwacher Gruppen und ermöglichen ihre Involvierung zu Arbeit, Organisationen etc. Auch so werden Voraussetzungen zur Bildung von Sozialkapital geschaffen. Drittens sorgt das Recht für Sicherheit, aber auch Abgrenzung bei der Umwandlung sozialen Kapitals in andere Kapitalformen. Wie Karstedt richtig bemerkt, kommt es vor allem zu einer Transformation von Sozialkapital in ökonomisches Kapital. War es beispielsweise in der DDR wichtig, „gute Beziehungen“ für den Erhalt von Südfrüchten zu haben, so erscheint dies heute um so wichtiger, da diese „guten Beziehungen“ zu einem Arbeitsplatz verhelfen können. Aus dieser Sichtweise birgt soziales Kapital großes Potential. Beschränkungen hingegen gibt es bei dem Verdacht, sich durch Netzwerke enorm große ökonomische Vorteile zu sichern, die über das normale Maß hinaus gehen. Karstedt nennt hierzu beispielsweise das Kartellrecht oder das Verbot von Aktienhandel aufgrund von Insiderinformationen.41 In einem vierten und letzten Schritt sorgt Recht für eine Kompensation und Substitution fehlenden Sozialkapitals. Moderne Gesellschafts- strukturen lassen Netzwerke, in denen die bereits genannten Faktoren Vertrauen und Stabilität sehr wichtig sind42, nicht mehr in dem Maße entstehen, wie sie für einen hohen Output an Sozialkapital notwendig erscheinen. „Der moderne Rechts- und Sozialstaat tritt dort ein, und Recht wird genau dann von dem Einzelnen mobilisiert, wenn reziproke, auf gegenseitigen Verpflichtungen und Vertrauen basierende Beziehungen gänzlich fehlen oder erhebliche Defizite aufweisen.“43 Exemplarisch erscheinen Karstedt hierzu die Beispiele Strafjustiz44 und die soziale Sicherung.45 Die Probleme, die daraus resultieren können, liegen aber auf der Hand. In engen Netzwerken ist die Bedürftigkeit einzelner Mitglieder leicht zu kontrollieren; existiert dagegen ein universeller Rechtsanspruch gegen den Staat, so muß dieser die Kontrolle übernehmen. Die dazu geschaffenen Instanzen (Arbeitsamt, Sozialamt etc.) vermögen dies jedoch nur stichprobenartig. Eine umfassende Kontrolle scheint unfinanzierbar. Mißbrauch ist möglich, aber auch eine Flucht in das Sich-Nicht-Verantwortlich- Fühlen.
2. Zerstört und ignoriert der Sozialstaat soziales Kapital?
Diese Frage stellt sich auch Karstedt in einer von ihr präsentierten These.46 Wie bereits ausgeführt wurde, kann man feststellen, daß es sehr leicht ist, sich auf den Staat zu verlassen, wenn Rechte auf wohlfahrtsstaatliche Leistungen verfassungsmäßig garantiert sind. Eine Folge davon ist der Abbau sozialen Kapitals, da die Pflicht zur Verantwortung anderen gegenüber auf den Staat übertragen werden kann. Daraus folgt: „Die ursprüngliche rechts- und wohlfahrtsstaatliche Substitution von sozialem Kapital hat sich zu einem System von Anreizen entwickelt, das die Formierung und Nutzung von sozialem Kapital vermindert und auf diese Weise zu seiner Zerstörung beiträgt.“47 Es scheint also doch zuzutreffen, daß es vor allem aus familiärer Sicht keine Notwendigkeit mehr gibt Unterstützung zu leisten.48
Aber, und dies stellt die gerade getroffene Feststellung „auf den Kopf“, existieren Gegenbeispiele. Einerseits mangelt es an der Empirie zur Verifizierung dieser These.49 Andererseits wird auf Beispiele verwiesen50, die die Glaubhaftigkeit der Annahme, daß der Wohlfahrtsstaat soziales Kapital zerstört, widerlegen. So verdoppelte sich die Zahl obdachloser Jugendlicher zwischen 16 und 18 Jahren in Großbritannien, nachdem diese seit Anfang der Achtziger keinen Anspruch auf Sozialleistungen mehr hatten. Nach Streichung der Sozialleistungen mußte man wohl erwarten, daß diese Jugendlichen in ihren Familien „Unterschlupf“ finden, sie von ihnen unterstützt werden. Doch die steigende Zahl der Obdachlosen bestätigt das Gegenteil. Gerade familiäre Strukturen und Bande, die ohne Zweifel zu den wichtigsten und engsten sozialen Strukturen eines Menschen gezählt werden müssen, „versagen“ demnach.51 Offensichtlich scheint in diesen Fällen nur sehr wenig soziales Kapital vorhanden zu sein, aber der Abbau der Unterstützungsleistungen in diesem konkreten Fall führte nicht zu dessen Neubildung bzw. verstärkten Reproduktion.52 Aus menschlicher Sicht eine vielleicht nachdenklich machende Tatsache, aber scheinbar feststehend. Es zeigt sich demzufolge, daß der Wohlfahrtsstaat doch nur begrenzt für ein Absinken des sozialen Kapitals verantwortlich gemacht werden kann. Karstedt geht sogar noch weiter: Erst das Anrecht auf individuelle Absicherung eines jeden Einzelnen durch den Sozialstaat ermöglicht es, daß Menschen in unserer modernen Gesellschaft flexibel, mobil und risikobereit sein können.
Die Frage, ob soziales Kapital durch den Wohlfahrtsstaat ignoriert wird, muß wohl ebenfalls verneint werden. Besonders offensichtlich wird die Nicht-Ignorierung bezüglich der Familien. Und hier sind es vor allem die Frauen, die den Löwenanteil an der Pflege kranker oder alter Familienmitglieder übernehmen und absichern. Soziales Kapital ist demnach vorhanden und wird auch genutzt. Der Preis dafür kann sehr hoch sein, wenn aus Sorge und Notwendigkeit Familienmitglieder gepflegt werden und daraus ein möglicher Arbeitsplatzverlust resultieren kann. Aber auch auf individueller Ebene wird vorhandenes soziales Kapital einbezogen. Vor allem bei Sozialhilfe- zahlungen werden vorher vom Sozialamt die potentiellen (meist finanziellen) Ressourcen engster Verwandter und/oder der Ehepartner zugrunde gelegt.
3. Ist Sozialkapital leistungsfähiger als Sozialstaatsleistungen?
In der Diskussion um den Umbau des Wohlfahrtsstaates wird diese Frage häufig angesprochen, denn Umbau bedeutet in erster Linie die Rückbesinnung und Rückverlagerung auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Zu verweisen ist hier vor allem auf die Bereiche Individuum, Familie, Nachbarschaften und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen.53 In etablierten Verbänden und Vereinigungen ist das Engagement der Bürger gesunken. Dies hat auch das Seminar gezeigt. Putnam sieht dies als Zeichen für sinkendes Sozialkapital in unserer modernen Gesellschaft.54 Ein Fakt ist zum Beispiel die in der Politikwissenschaft oft beschriebene Politik- verdrossenheit der Bürger. Die Mitgliederzahlen der Parteien sinken stetig; betagte Mitglieder sterben und junge Menschen lassen sich nur schwer mobilisieren. Dies gilt auch u.a. für Gewerkschaften. Aber an diese Stelle treten andere, modernere Formen sozialen Engagements. Junge Menschen lassen sich nur schwer für langfristige Projekte begeistern oder zu Parteieintritten bewegen. An diese Stelle treten Ad-hoc- Projekte. Die Mobilisierungsrate zur Abschaltung eines Atomkraftwerkes, überspitzt: zur Rettung eines Baumes, ist sehr hoch. Soziales Kapital wird gebildet; wenn das Ziel erreicht scheint, löst sich das Projekt auf; soziales Kapital zerfällt. Da dieser Prozeß aber tausendfach stattfindet, wird es immer wieder gebildet. Die Leistungen des modernen Wohlfahrtsstaates ermöglichen diesen Prozeß aber erst. Bezüglich des Sozialkapitals in Familien faßt Karstedt drei Punkte zusammen. Im Falle der Arbeitslosigkeit erscheint es sehr schwer, soziales Kapital innerhalb der Familie zu aktivieren. Dies gilt vor allem für Familien in den unteren sozialen Schichten. Taylor-Gooby55 stellt fest, daß Partner von arbeitslosen Menschen ebenfalls überproportional häufig arbeitslos sind. Davon abgesehen, daß es mit diesem Wissen nicht verwunderlich ist, daß soziales Kapital in Form von finanzieller Unterstützung nicht leistungsfähiger als wohlfahrtsstaatliche Leistungen sein kann, führen solche Umstände innerhalb einer Familie sicher auch nicht zu einer Stärkung der familialen Bindung. Spannungen bleiben unvermeidlich. Ein zweiter Punkt befaßt sich mit der Abhängigkeit sozialen Kapitals von der Familiengröße. Man könnte auch sagen: Quantität ist nicht gleich Qualität. Die Anzahl der Familienmitglieder sagt also nicht aus über den Grad an Hilfe aus, die von ihnen kommt. Es darf an dieser Stelle auch nicht vergessen werden, daß die anderen Mitglieder der Familie, und sei deren Zahl noch so groß, ebenfalls den Auswirkungen der modernen Gesellschaft unterliegen. Unterstützung könnte sich dadurch auch nachteilig auswirken, wenn durch Arbeitsplatzverlust die eigene Basis gefährdet ist. Die Unsicherheit des familiären Sozialkapitals erscheint also zu groß, um sich auf dieses zu stützen. Leistungsfähiger erscheint hier wiederum der Wohlfahrtsstaat. Der letzte Punkt betrifft die Lage der Frauen, wenn es um das Thema Rückverlagerung von Leistungen auf die Familie geht. Unbestritten gelten Frauen in den Familien als der soziale Pol; dies gilt für die Vergangenheit und Gegenwart. Daher ist es sehr wahrscheinlich, daß Frauen die „Leidtragenden“ wären, wenn es zu einer massiven Rückverlagerung von Unterstützungen auf die Familien käme. „Jene Traditionen (...) sind nicht beliebig rückholbar.“56 Eine der Errungenschaften moderner Gesellschaften ist die Chancenerhöhung bei Frauen, sich zunehmend selbst verwirklichen können. In der Konsequenz der Wohlfahrtsrückverlagerung würde demzufolge die Rolle der Frau in der Familie zementiert werden; ihre Fortschritte im Vergleich zu den letzten Jahrhunderten wären sehr gering; ihre Chancen auf den Arbeitsmärkten würden sich wieder verschlechtern.57 Also auch aus diesem letzten Punkt heraus ist soziales Kapital nicht leistungsfähiger als der Wohlfahrtsstaat, denn eines seiner Ziele ist unter anderem die Schaffung von Gleichheit und nicht unbedingt die Manifestierung bestehender Ungleichheitsregelungen.
V. Fazit
Es erscheint auf Grundlage der vorliegenden Fakten nicht schwer, ein Fazit zu ziehen, das den Wohlfahrtsstaat für unverzichtbar hält. Wie diese Arbeit gezeigt hat, ist es zwar scheinbar logisch, daß der Sozialstaat die Bildung sozialen Kapitals verhindert oder es gar zerstört, aber die wenigen empirischen Untersuchungen sprechen dagegen.58 Hier muß übrigens ein Kritikpunkt ansetzen. Zur Überprüfung aufgestellter Thesen sind empirische Untersuchungen unabdinglich. Doch darauf verweisen weder Coleman noch Bourdieu. Weitere Kritik wird laut, weil das Konzept des sozialen Kapitals nicht in eine Theorie eingebettet ist und daß der Begriff Sozialkapital in völlig verschiedenen Kontexten sehr unterschiedlich verwendet wird.59
Bezüglich des Wohlfahrtsstaates darf nicht vergessen werden, daß dieser einerseits selbst das Ergebnis der Modernisierung der Gesellschaft ist, und andererseits fördert er die weitere Ausdifferenzierung der Gesellschaft. Individualisierung, Flexibilität und Mobilität wurden nur möglich, weil die mit ihnen verbundenen Risiken durch sozialstaatliche Leistungen abgesichert werden. Ein Abbau des Sozialstaates oder eine Rückverlagerung seiner Leistungen auf die familiäre Ebene könnten womöglich zu einer Entmodernisierung führen.60 Eine weitere Folge wäre vermutlich, daß ein Sprung aus einer unteren sozialen Schicht in eine höhere sehr viel schwerer wäre, denn die Rückverlagerung von Leistungen würde für eine verstärkte Abgrenzung zwischen den sozialen Schichten führen. Die Chancengleichheit würde minimiert werden, und dies kann nicht im Interesse des Sozialstaates sein.
Die eigentlich zentrale Frage dieser Hausarbeit, die Untersuchung, ob der Wohlfahrtstaat soziales Kapital zerstört, kann man nach derzeitigem Stand mit „Nein“ beantworten. Es mag wohl sein, daß die Bildung von sozialem Kapital auf der Ebene der Familie abgenommen hat. Doch dafür eröffnet der Sozialstaat die Bildung anderer Netzwerke, die jenseits der Familie liegen. Mobilität heißt auch, mehrere hundert Kilometer von seiner Familie (Eltern, Verwandtschaft etc.) entfernt zu leben und zu arbeiten, sich dort neue Netzwerke zu erarbeiten und trotzdem über die rechtlich garantierten Sozialleistungen für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Aus dieser Perspektive heraus eröffnet der Wohlfahrtsstaat neue Chancen, auch im Hinblick auf die gerade aktuelle Globalisierungsdebatte und ihr Verhältnis zum Wohlfahrtsstaat.
VI. Bibliographie
Bourdieu, Pierre (1983): Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital; in: Kreckel, Reinhard (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten, Soziale Welt Sonderband 2; Göttingen : Schwartz.
Coleman, James S. (1991) : Grundlagen der Sozialtheorie, Band 1: Handlungen und Handlungssysteme; München : Oldenbourg.
Döhrn, Roland/ Heilemann, Ullrich/ Schäfer, Günter (1998): Ein dänisches „Beschäftigungswunder“?; in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2/1998, S. 312-323.
Ewald, François (1993): Der Vorsorgestaat; Frankfurt/Main : Suhrkamp.
Immerfall, Stefan (1999): Sozialkapital in der Bundesrepublik. Thesen zu Konzept und Größenordnung; in: Kistler, Ernst u.a. (Hrsg.): Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts : empirische Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte; Berlin : Ed. Sigma.
Haug, Sonja (1997): Soziales Kapital. Ein kritischer Überblick über den aktuellen Forschungsstand; Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES),
Arbeitsbereich II, Arbeitsbericht Nr. 15, <http://www.mzes.uni- mannheim.de/publications/>
Karstedt, Susanne (1997): Recht und soziales Kapital im Wohlfahrtsstaat; in: Soziale Probleme, 2,8, S. 103 - 137.
Klages, Helmut (1999): Individualisierung als Triebkraft bürgerschaftlichen Engagement. Empirische Fakten und Folgerungen; in: Kistler, Ernst u.a. (Hrsg.): Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts : empirische Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte; Berlin : Ed. Sigma.
Lessenich, Stephan (2000): Soziologische Erklärungsansätze zu Entstehung und Funktion des Sozialstaats; in: Allmendinger, Jutta / Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (Hrsg.): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen; Weinheim, München : Juventa. Marshall, Thomas H. (1992): Bürgerrechte und soziale Klassen : zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates; Frankfurt/Main, New York : Campus Verlag.
Meier, Bernd (1996): Sozialkapital in Deutschland. Eine empirische Skizze; Beiträge des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zur Wirtschafts- und Sozialpolitik, Köln, 231.
Offe, Claus (1999): „Sozialkapital“. Begriffliche Probleme und Wirkungsweise; in: Kistler, Ernst u.a. (Hrsg.): Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts : empirische Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte; Berlin : Ed. Sigma. Reinhold, Gerd (Hrsg.) (1997): Soziologie-Lexikon; München, Wien: Oldenbourg.
[...]
1 Vgl. Karstedt (1997).
2 Zu einer ausführlichen Übersicht der Definitionen von sozialem Kapital bei den verschiedenen Soziologen vgl. Haug (1997).
3 Vgl. Coleman (1991 : S. 389).
4 Vgl. Karstedt (1997 : S. 104).
5 Bourdieu (1983 : S. 191 f.).
6 Claus Offe bevorzugt beispielsweise den Begriff „Sozialvermögen“ anstelle von Sozialkapital. Vgl. Offe (1999 : S.113).
7 Dagegen argumentiert Offe, denn Sozialkapital ist bei ihm kein Resultat gezielter Investitionen. Vgl. Offe (1999 : S. 117).
8 Coleman (1991 : S. 392).
9 Vgl. Coleman (1991 : S. 395 ff.).
10 Vgl. Immerfall (1999 : S. 121 f.).
11 Vgl. Meier (1996 : S. 15).
12 Vgl. Coleman (1991 : S. 394 f.).
13 Ebd.
14 Ähnlich wie Coleman argumentiert Putnam bei seiner Definition von Sozialkapital, auch hinsichtlich der Rolle von Vertrauen. Vgl. Haug (1997 : S. 5 f.), Offe (1999 : S. 114) und Meier (1996 : S. 12). Daher wird die Sicht von Putnam nicht gesondert aufgeführt.
15 Zu einer ausführlichen Erörterung der Beziehung zwischen Vertrauen und sozialem Kapital vgl. Haug (1997 : S. 16 - 22).
16 Vgl. Offe (1999 : S. 115).
17 Vgl. Coleman (1991 : S. 412 f.)
18 Die Geschlossenheit sozialer Netzwerke ist für Coleman unabdingbar für das Entstehen wirklich vertrauensvoller Beziehungen. Fehlt diese Geschlossenheit, dann ist die Ausbildung von Normen und Vertrauen abgeschwächt ebenso wie die Bildung sozialen Kapitals.
19 Wenn eine stabile Organisation zerbricht, hat das die Folge, daß in hohem Maße auch soziales Kapital zerstört werden kann.
20 Coleman verweist auf Religionen, die Personen anhält, auf andere Individuen Rücksicht zu nehmen. Wird dieser Grundsatz aufgegeben, kann es ebenfalls zur Zerstörung von Sozialkapital kommen.
21 Dieser letzte Punkt, also die „anderen Faktoren“ erscheinen hinsichtlich des Themas dieser Hausarbeit von besonderer Bedeutung: Coleman verweist darauf, daß es Faktoren geben kann, die die gegenseitige Unabhängigkeit von Menschen fördern und verweist ausdrücklich auf die staatliche Wohlfahrt. Wenn also die Notwendigkeit nicht mehr besteht, andere Personen um Hilfe zu bitten, weil diese Hilfestellung der Staat leistet, so wird soziales Kapital in viel zu geringem Maß geschaffen bzw. zerstört. Dazu vgl. auch Offe (1999 : S. 114 f.).
22 Intendiert läßt sich Sozialkapital allerdings nicht produzieren. Vgl. Immerfall (1999 : S. 125).
23 Vgl. Haug (1997 : S. 24).
24 Die Begriffe Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat stellen das gleiche dar.
25 Die Gründe dafür lagen aber nicht in Bismarcks Wohlfahrtsdenken, sondern entsprangen eher politischem Kalkül.
26 Über die allgemeine Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Absicherung von sozialen Risiken vgl. Ewald (1993 : S. 429).
27 Art. 20, Absatz 1 des Grundgesetzes.
28 Zu einem Überblick vgl. Lessenich (2000).
29 Vgl. Lessenich (2000 : S. 52 ff.).
30 Eine nähere Erläuterung zum institutionalistischen Ansatz muß aus Platzgründen unterbleiben.
31 Vgl. Ewald (1993 : S. 277).
32 Eine ähnliche Sichtweise haben T.H. Marshall und Eduard Heimann. Vgl. Lessenich (2000 : S. 46 f.).
33 Lessenich (2000 : S. 51f.).
34 Vgl. Döhrn / Heilemann / Schäfer (1998 : S. 319).
35 Zur Entwicklung in Skandinavien vgl. Marshall (1992 : S. 97).
36 Ebd., S. 104 f.
37 Ebd., S. 107, etwas ausführlicher.
38 Vgl. Lessenich (2000 : S. 63). Siehe auch Anmerkung 21. Ähnlich, aber etwas drastischer argumentiert Meier (1996 : S. 7).
39 Vgl. Kapitel III/3. und Anmerkung 21. Andererseits ist ein enormer Rückgang sozialen Kapitals für Immerfall empirisch nicht bestätigt. Vgl. Immerfall (1999 : S. 123 f.).
40 Für die folgenden Ausführungen vgl. Karstedt (1997).
41 Besonders Preisabsprachen sind verboten. Die regelmäßig während der Ferienzeiten in Deutschland steigenden Benzinpreise bei allen Mineralölkonzernen lassen Preisabsprachen vermuten; jedoch ist das Kartellamt machtlos, wenn handfeste Beweise nicht existieren.
42 Vgl. Kapitel II/2.
43 Karstedt (1997 : S. 113).
44 Kleinste Streitereien, in Deutschland sicher die berühmten Nachbarschaftsstreitigkeiten, werden vor Gericht verhandelt. Der Grund sind fehlende enge Bindungen und Gruppenbeziehungen.
45 Die Absicherung gegen Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit übernimmt größtenteils der Staat. Früher waren Familienverbände dafür verantwortlich. Lessenich (2000: S. 52) nennt als jüngstes Beispiel die Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland.
46 Vgl. Karstedt (1997 : S. 120 ff.).
47 Karstedt (1997 : S. 120 - 121).
48 Meier (1996 : S. 7) spricht von einer Unterversorgung mit sozialem Kapital durch Individualisierung.
49 Auch dem Autor dieser Hausarbeit war es kaum möglich, empirische Untersuchungen hierzu zu finden.
50 Vgl. Karstedt (1997 : S. 121).
51 Familien verlieren insgesamt an Bedeutung. Ein weiteres Zeichen dafür sind steigende Zahlen bei unehelichen Lebensgemeinschaften. Vgl. Meier (1996 : S. 21).
52 Offe wendet sich entschieden gegen die Annahme, das Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, diese bei einer Rückverlagerung auf die Familienebene ausgleichen können. Er verneint, daß dadurch positive Effekte bei der Neubildung von sozialem Kapital zu beobachten wären. Vgl. Offe (1999 : S. 119).
53 Vgl. Karstedt (1997 : S. 123) und Haug (1997 : S. 37).
54 Vgl. Karstedt (1997 : S. 123)
55 Vgl. Karstedt (1997 : S. 124).
56 Immerfall (1999 : S. 126).
57 Traditionell haben Frauen schon einen schlechteren Stand auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Männern, weil Frauen Kinder bekommen. Dies wird ihnen sozusagen zum „Manko“.
58 Vgl. Kapitel II/2. und Karstedt (1997 : S. 121, 124 f.).
59 Vgl. Haug (1997 : S. 1) und ebd., S. 30.
60 Vgl. Karstedt (1997 : S. 128).
- Arbeit zitieren
- Jean Rodewald (Autor:in), 2000, Zerstört der Wohlfahrtsstaat soziales Kapital?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104216
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