Gliederung:
1. Einleitung
2. Erhobene Forderungen an eine Eingetragenen Lebensgemeinschaft
2.1 Verantwortung in der Gesellschaft stärken
2.2 Diskriminierung abbauen
2.3 Gerechtigkeit schaffen
2.4 Verfassungsauftrag umsetzen
2.5 Integration fördern
2.6 Anschluss an Europa finden
2.7 Weltoffenheit und Toleranz befördern
2.8 Die konkretisierten Forderungen der Lesben und Schwulen in der Union
3. Bundestag beschliesst das Gesetz zur ,,Homo - Ehe"
4. Die Konsequenzen des Gesetzentwurfs
4.1 Eintragung beim Standesamt
4.2 Auswirkungen auf Versicherungen
5. Europäische Länder mit Regelungen für nichteheliche Partnerschaften
6. Anhang
7. Quellenangaben
1. Einleitung
,,Homo - Ehe" - Gleiches Geschlecht, gleiches Recht ?
Schwule und Lesben in Deutschland kämpfen in organisierten Interessenverbänden bereits seit Anfang der neunziger Jahre für ein familienrechtliches Institut. In sechs europäischen Ländern gibt es die sogenannte ,,Homo - Ehe" bereits. Hingegen sehen die Unionsparteien und die Kirchenverbände in dem Gesetzesentwurf der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Angriff auf die Ehe, die unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6) steht. Diese nun endlich gefundene Rechtsform, die die Rechte von homosexuellen Paaren tatsächlich weitgehend den von Eheleuten angleicht und als "Befreiung der Homosexuellen von ihrer Unterdrückung" (der Grünen-Abgeordnete und Gesetzesmitautor Volker Beck) angesehen wird, ruft jedoch in der CDU/CSU Pläne für Unterschriftensammlungen wie gegen die doppelte Staatsbürgerschaft wach. Überdies scheint eine Klage in Karlsruhe sowieso schon anzustehen.
Der folgende Beitrag referiert die bisherige Entwicklung dieses Gesetzes, stellt die Forderungen an eine eingetragene Lebensgemeinschaft dar und beschreibt die in anderen europäischen Ländern existierenden Regelungen zur ,,Homo - Ehe". Überdies wird ein kritischer Ausblick auf den aktuellen Stand der Diskussion zum Lebenspartnerschaftsgesetz gegeben.
2. Erhobene Forderungen an eine Eingetragene Lebensgemeinschaft
Die bisherigen Forderungen, die im Schlachtruf der homosexuellen Interessenverbände "Gleiches Recht für gleich viel Liebe" - Niederschlag finden, basieren auf den bisherigen gesellschaftlichen und historischen Gegebenheiten: Die homosexuelle Liebe galt in diesem Jahrhundert noch als das auszurottende Böse. Seit 1871 galt der Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte - dieser wurde erst 1994 restlos abgeschafft.
Demzufolge werden von vielen Interessenverbänden (z.B. Schwusos (SPD), ,,Lesben und Schwulen in der Union") die folgenden Forderungen erhoben:
- 2.1 Verantwortung in der Gesellschaft stärken
Die Regierungskoalition macht Politik für die Familie; mit einer Steuerreform, die Familien entlastet, Erhöhung des Kinder - und Erziehungsgeldes. Die Familie gibt es heute in vielen Gestalten, so auch die homo - sexuelle Lebensgemeinschaft. Dort werden Werte gelebt, die wichtig für die Gesellschaft sind. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist kein Angriff auf Ehe und Familie, was einige Vertreter der Unionspartei behaupten. Sie stützt Menschen, die Verantwortung für einander Verantwortungübernehmen wollen und stärkt den Familiengedanken.
- 2.2 Diskriminierung abbauen
Homosexuelle Partner galten vor dem Gesetz als Fremde, ein unwürdiger Zustand, der Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung zur Folge hatte. Zum Beispiel: im Mietrecht, im Krankheits - und Todesfall. Gegen solch eine Diskriminierung hilft nur eine umfassende rechtliche Regelung. Ebenfalls ist es nicht in Ordnung, Bürgerinnen und Bürger, in einer demokratischen Gesellschaft, wichtige Rechte vorzuenthalten.
- 2.3 Gerechtigkeit schaffen
Lebenspartnerübernehmen mit der Eintragung umfassende Pflichten, sie sind aneinander zum Unterhalt verpflichtet, damit entlasten sie dieöffentlichen Kassen (Wohngeld, Sozialhilfe...). Im Gegenzug wäre es nur gerecht, dass Unterhaltsleistungen bei der Steuer berücksichtigt werden.
- 2.4 Verfassungsauftrag umsetzen
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft beseitigt Benachteiligungen homosexueller Paare bei der privaten Gestaltung. Diese steht unter dem Schutz des Grundgesetzes: die in Artikel 2 verankerte Handlungsfreiheit schützt die freie Entscheidung homosexueller Paare, eine Lebensgemeinschaft einzugehen.
- 2.5 Integration fördern
Der Staat akzeptiert endlich Schwule und Lesben mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaften als vollwertige Bürgerinnen und Bürger. Bis 1969 war Homosexualität in Deutschland strafbar, es wurde mit Gefängnis bestraft. Erst 1994 wurden die letzten Reste des Homosexuellenparagraphen 175 beseitigt.
- 2.6 Anschluss an Europa finden
Die skandinavischen Länder, die Niederlande und Frankreich haben schon längst gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt. Weltoffenheit und Toleranz sind im Zeitalter der Globalisierungäusserst wichtig. Als gesellschaftspolitisches Modernisierungsprojekt wurde die Eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich anerkannt.
- 2.7 Weltoffenheit und Toleranz befördern
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft steht für Toleranz, Achtung der Bürgerrechte. In den Nachbarländern, die die Eingetragene Partnerschaft eingeführt haben, ist die Akzeptanz von Lesben und Schwulen gewachsen. Auch in Deutschland ist die Zustimmung in der Bevölkerung zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in den letzten Jahren gestiegen.
2. 8 Die konkretisierten Forderungen der ,,Lesben und Schwulen in der Union"
- In einer abgesicherte Partnerschaft leben zu können, wie in der Ehe.
- Adoptions - und Sorgerecht für homosexuelle Partnerschaft
- Steuerliche Begünstigung in einer homosexuellen Partnerschaft,ähnlich wie beim Ehegattensplitting
- Auch für homosexuelle Partnerschaften beitragsfreie Mitversicherung in der Sozialversicherung
- Gleiche Rechte auch im Mietrecht, Erbschaftsrecht, Zeunisverweigerungsrecht, Krankheitsfall, wie bei der herkömmlichen Ehe
- Erleichterung des Aufenhalts für homosexuelle ausländische Partner
- Kürzungen der Hilfe für die Staaten, in denen Homosexuelle verfolgt werden.
3. Bundestagsbeschluss zum Lebenpartnerschaftsgesetz
Die bisherige Entwicklung der Eingetragenen Lebensgemeinschaft:
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Anfang Juli 2000 ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in den Bundestag eingebracht. Am 07.07.2000 fand im Bundestag die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf statt. Am Ende dieser ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundestages überwiesen.
Bereits im Juni 1999 hatte die Bundestagsfraktion der FDP ihren Entwurf für ein "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften" (ELPSchG) in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung des FDP-Entwurfs fand am 05.11.1999 im Bundestag statt. Auch der FDP-Entwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat im Rahmen seiner Beratung der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe von SPD/Grüne und FDP am 19.09.2000 eine Anhörung durchgeführt (siehe Abbildung 2.0 im Anhang: Gesetzesvorschläge zur eingetragenen homosexuellen Partnerschaft).
Am 08.11.2000 wurden die Gesetzentwürfe abschließend im Rechtsausschuss beraten. Zu dieser Schlußberatung im Rechtsausschuss haben SPD/Grüne ihren Gesetzentwurf in zwei Teile aufgesplittet, um eine Blockade des gesamten Vorhabens durch den Bundesrat zu verhindern: Einen Gesetzentwurf, der zustimmungsfrei ist, und einen Gesetzentwurf, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Am 10.11.2000 fanden im Bundestag die Zweite und Dritte Lesung des von der Koalition im Rechtsausschuss durchgesetzten Gesetzentwurfs statt (bei Aufsplittung in zwei Gesetzentwürfe). Bei der Schlussabstimmung wurden beide Gesetzentwürfe der Koalition mir rot - grüner Mehrheit angenommen. Der FDP-Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung abgelehnt, womit das Gesetzgebungsverfahren für diesen Gesetzentwurf beendet war. Auch ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zum Thema wurde mit der rot - grünen Mehrheit abgelehnt.
Der Bundesrat hat sich in seiner 757. Sitzung am 01.12.2000 mit den beiden vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwürfen befasst. Dabei liess die Länderkammer den zustimmungsfreien Gesetzentwurf (LPartG) passieren, so dass dieser wohl Mitte 2001 in Kraft treten wird. Der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf für das LPartG- Ergänzungsgesetz wurde dagegen von der Länderkammer - ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses - abgelehnt. (Aktueller Stand am 01.12.2000)
Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, die damit als neues familienrechtliches Institut neben der Ehe etabliert wird. Offen ist nur noch, ob die Verträge vor dem Standesamt oder einer anderen Behörde abgeschlossen werden können. Die Lebenspartner sind künftig eina nder zur Fürsorge, Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Es wird etwa Mitte 2001 in Kraft treten.
4. Die Konsequenzen des Gesetzentwurfs
Homosexualität war lange ein Tabuthema, jetzt wird öffentlich diskutiert. Doch Medien - Hysterie und politische Stimmungsmache verstellen den Blick auf die Realität, diese zeigt deutlich auf, dass rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung zu dieser angeblich vernachlässigbar kleinen Minderheit der ,,Homosexuellen" zählen. Überdies weisen repräsentative Befragungen (siehe Tabelle 4.0 Emnid-Umfrage im Anhang) eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für eine erweiterte gleichgestellte Rechtsgrundlage - im Sinne der Eingetragenen Lebensgemeinschaft - auf. Folgende Auswirkungen dieses Gesetzes (LPartG) werden erwartet zudem sollen, mehr als 100 Gesetzeswerke und Rechtsverordnungen des Bundesrechts geändert werden.:
- 4.1 Eintragung beim Standesamt
Das Herzstück der geplanten Lebenspartnerschaft: die Eintragung vor dem Standesamt.
Folge : Die Partner können Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen.
- 4.2 Auswirkungen auf Versicherungen
Bisher sind homosexuelle Partner getrennt bei den Krankenkassen versichert. Damit sind künftig keine doppelten Beiträge mehr zu zahlen. Auch die Kinder der Lebenspartner werden kostenlos in der Versicherung einbezogen.
Folge: Steigt die Zahl der mitversicherten Partner, bedeutet das einen Mehraufwand für die Krankenkassen und damit höhere Beitragssätze für die Solidaritätsgemeinschaft.
Die weiteren kritischen Punkte aber sind Vergünstigungen, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen werden. In der Beamtenversorgung etwa werden eingetragene Partner wie Eheleute bevorzugt. Angetraute Schwule sollen, wenn sie erben, dieselben Steuerfreibeträge wie Familienangehörige bekommen. Wie Eheleute dürfen sie Einkommensteuern sparen, indem sie eine begrenzte gegenseitige Verrechnung ihrer Einkünfte geltend machen können. Das Bundesfinanzministerium hat die möglichen Kosten durch die Einführung des Realsplittings für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nur schätzen können. Die Zahl fiel jedoch überraschend niedrig aus: 30 bis 40 Millionen Mark würde der Steuervorteil den Staatshaushalt kosten.
Andererseits kann auch nicht berechnet werden, in welchem Mass die Sozialkassen durch den neuen Lebensbund entlastet werden. Ein paar Millionen an Sozialhilfe werden es sein, die durch die im Gesetz vorgesehene gegenseitige Unterhaltsverpflichtung eingespart werden können.
5. Europäische Länder mit Regelungen für nichteheliche Partnerschaften
Als erstes Land der Welt führte Dänemark 1989 die "registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner ein", die praktisch eine Ehe ist. Die dänische Partnerschaft entfaltet im Prinzip "dieselben Rechtswirkungen wie die Eingehung einer Ehe", heisst es kurz und bündig im Gesetzestext: Das dänische Gesetz beschränkt sich auf sieben Paragraphen. Die Schweden, ähnlich grosszügig in der Zuteilung von Ehewohltaten an Schwule, kommen mit 17 Paragraphen aus.
Ein weiteres Beispiel für gesetzliche Regelungen bei nichtehelichen Partnerschaften stellen die Niederlande dar: Hier hat der niederländische Provinzrat ganz aktuell am 20.12.2000 Gesetze verabschiedet, die homosexuellen Paaren eine Eheschließung und die Adoption ermö glichen. "Eine Heirat Homosexueller werde so weit wie möglich die gleichen Auswirkungen haben wie eine Heirat Heterosexueller", teilte die Erste Kammer des Parlaments in Den Haag mit. Die Zweite Kammer hatte dem Gesetzentwurf trotz des Widerstandes der Christdemokraten sowie anderer christlicher Parteien am 13. September mit großer Mehrheit zugestimmt. Die neuen Verordnungen werden dem Senat zufolge vermutlich im April 2001 in Kraft treten.
In den Niederlanden waren bereits seit 1998 eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen zugelassen. Diese hatten jedoch bisher nur ein eingeschränktes Adoptionsrecht. Die Abbildung 5.0 im Anhang zeigt auf, dass in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland schon seit einigen Jahren gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften registriert sind und eine weitgehend rechtliche Gleichstellung mit der Ehe erleben. Wie etwa auch die weitere europäische Länder - Niederlande, Spanien und Frankreich - in denen die ,,Homo - Ehe" rechtliche Anerkennung erfahren haben.
Überdies wuchs der Druck der europäischen Nachbarländer auf die BRD. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe musste bei allen Einschränkungsversuchen bei der Einbringung des Gesetzesentwurf befürchten, über kurz oder lang mit dem Europäischen Gerichtshof in Konflikt zu geraten. Besonders an die rückständigen Deutschen war schon der Appell des Europäischen Parlaments gerichtet, endlich mehr für die Rechte der Gleichgeschlechtlichen zu tun.
Die wurde im Dezember dieses Jahres nach langen Verhandlungen mit der Annahme des Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) realisiert.
Anhang:
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 2.0: Gesetzesvorschläge zur eingetragenen homosexuellen Partnerschaft (aus Spiegel, 29/2000)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4.0: Emnid-Umfrage zur Anerkannten Partnerschaft (aus Spiegel, 29/2000)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
7. Quellenangabe:
- Hrsg.: Spiegel - Magazin Darnstädt, Thomas; Fischer, Susanne; Hipp,Dietmar; Kind, Nicola; Leick, Romain; Pötzl, Norbert F.; Weingarten, Susanne; Zuber, Helene. Alles Liebe, oder was? (29/2000) _ Online: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,85321,00.htlm
- Hrsg: Spiegel - Magazin Panorama-Rubrik. Umstrittene Homo - Ehe (31/2000) _ Online: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,85321,00.htlm
- Hrsg: Spiegel - Magazin Hildebrandt, Tina. Mitten im bunten Leben (33/2000) _ Online: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,89637,00.htlm
- Hrsg: Spiegel - Magazin Hipp, Dietmar. Ja zur ,,Homo - Ehe" (45/2000) _ Online: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,102117,00.htlm
- Hrsg: Mona Lisa Schulte-Krude, Stefanie Der neue Gesetzentwurf (23.07.2000) _ Online: www.zdf.de/ratgeber/aktuell/moalisa/39145/index.htlm
- Hrsg: Mona Lisa Schockemöhle, Julia Die Konsequenzen des Gesetzentwurfs (23.07.2000) _ Online: www.zdf.de/ratgeber/aktuell/monalisa/39141/index.htlm
- Hrsg: Die Welt - Zeitung Fuhrer, Armin Bundestag beschliesst Gesetz zur ,,Homo - Ehe" (11.11.2000) _ Online: www.welt.de/daten/2000/11/11/1111de201913.htx
- Hrsg: Queer, Monatszeitung für Schwule und Lesbe Hagel, Markus Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet
- Hrsg: Bündnis 90/Grüne Eingetragene Lebenspartnerschaft; Gleiche Liebe, gleiche Rechte, 7 Gründe für Eingetragene Lebenspartnerschaft _ Online: www.gruene- fraktion.de/eingetragene-partnerschaft/gruende/stage.htm
- Hrsg: Lesben - und Schwulenverband - LSVD Dworek, Günter. Liebe verdient Respekt (15.03.1999) _ Online: www.lsvd.de
- Hrsg: Agentur Reuters Niederlande: Homosexuelle Paare dürfen heiraten und adoptieren (20.12.2000) _ Online: www.schipporeit.de
- Hrsg: Agentur dpa Drechsler, Klaus D. Heiratswillige Homosexuelle müssen noch warten (20.12.2000) _ Online: www.schipporeit.de
- Arbeit zitieren
- Daniela Preußer (Autor:in), 2000, "Homo - Ehe" - Gleiches Geschlecht, gleiches Recht ?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104131
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