Seit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention hat der Begriff der Inklusion Konjunktur. Ist es aber möglich, dass gerade sie Exklusionen hervorbringt? In der Arbeit gehe ich mit Bührmanns und Schneiders Dispositivanalyse bzw. mit Links Topikmodell dieser Frage nach. Ich fokussiere dabei auf Subjektivierungsweisen, die durch inklusive Strategien hervorgebracht werden und analysiere Dokumente der Europäischen Union und der österreichischen Regierung, die sich auf Inklusion beziehen.
Mit Hilfe des foucaultschen politischen Blickes gehe ich in meiner Arbeit der Frage nach, ob nicht gerade auch Inklusion – entgegen den Intentionen ihrer BefürworterInnen – Exklusion produziert. Ist es möglich, dass Menschen trotz – oder gerade wegen – inklusiver Strategien aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und wenn ja, wie ist dieser Vorgang zu beschreiben? Damit verbunden ist die Frage, in welche Art von Gesellschaft inkludiert werden soll bzw., wie Winkler ausführt, ob man überhaupt in die Gesellschaftsform des Kapitalismus eingeschlossen werden will.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Der Inklusionsdiskurs
2.1 Der Diskurs
2.2 Modelle von Behinderung und ihre Implikationen
3 Gouvernementalität
3.1 Biopolitik: die Emergenz der Bevölkerung
3.1.1 Staat versus Regierung?
3.2 Gouvernementale Rationalitäten
3.2.1 Liberalismus und Neoliberalismus
3.2.2 Die Theorie des Humankapitals und der „homo oeconomicus" als „Unternehmer seiner selbst
3.2.3 Normalismus als Grundlage der Sicherheitsdispositive
3.3 Subjektivierung
4 Methode
4.1 Dispositiv-analytische Forschungsperspektive nach Bührmann/Schneider - theoretische und methodologische Überlegungen
4.2 Jürgen Links Topikmodell
4.3 Fragen an die Dokumente/Diskursfragmente
4.4 Grenzen der Methode und Reflexion der eigenen Position
5 Analyse der Dokumente bzw. der Diskursfragmente
5.1 Kurze Beschreibung der ausgewählten Dokumente
5.2 Analyse und Kritik der ausgewählten Dokumente
6 Zusammenfassung und Ausblick
7 Literatur
8 Abstract
Ich möchte mich ganz herzlich bei Fr. Mag. Nina Wlazny bedanken, die mich ermutigt hat, diese Arbeit zu schreiben und bei Fr. Univ.-Prof. i. R. Mag. Dr. Ines Maria Breinbauer, die mich angehalten hat, diese Arbeit auch fertig zu stellen.
1 Einleitung
Durch die Behindertenrechtskonvention (2006)1 und deren Ratifizierung - sowohl seitens der EU (2010)2 als auch Österreichs (2008) - ist die Inklusionsdebatte neu belebt worden. Inklusion wird - zumindest wenn man Sanders Modell der fünf Phasen3 folgt - als Weiterentwicklung der Integration gesehen, welche die Fehlformen der Integration behebe und die Inklusion aller Menschen bewirke (vgl. Frühauf 2008, 15ff).
In politisch-normativen Diskussionen wird die Umsetzung der Inklusion mit Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte gefordert.4 Inklusion wird durch die UN-Konvention und die damit einhergehenden Aktionspläne zur normativen Vorgabe des Staates, die pädagogisch realisiert werden soll. Und obwohl alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben sollen, sind es doch Menschen mit Behinderungen, auf die sich die Diskussion vorwiegend konzentriert.5
Der politisch-normative Zugang zum Thema Inklusion ist allerdings nicht der einzig mögliche. Da je nach Theorie ein spezifischer Blick auf die soziale Welt konstruiert wird, der in der Folge eine je eigene praktische sowie politische Reaktionsmöglichkeit bedingt (vgl. Seifert 2013, 1), ist es im Hinblick auf meinen Zugang zum Thema Inklusion wesentlich, sich mit den verschiedenen Theorien des Inklusions-Exklusions-Diskurses auseinanderzusetzen. Dies bewerkstellige ich im zweiten Kapitel meiner Arbeit.
Ich werde bereits an dieser Stelle zwei Inklusions-Exklusions-Theorien knapp vorstellen, die mir durch ihre unterschiedlichen Positionen erlauben, meinen spezifischen Blick, den ich in meiner Arbeit auf Inklusion (und damit auch Exklusion6 ) werfe, darzustellen. Es sind dies Luhmanns Systemtheorie und Michel Foucaults Konzept der Gouvernementalität. Mit Gouverne- mentalität ist die Regierung im Sinne eines Führens von „Dingen"7 gemeint (vgl. Foucault 52013, 158). Was genau Foucault unter Gouvernementalität versteht, beschreibe ich im dritten Kapitel meiner Arbeit.
Luhmanns Systemtheorie geht von Teilsystemen8 in einer funktional differenzierten Gesellschaft aus, in der Menschen jeweils ein- bzw. ausgeschlossen sind. Personen kommen in der Systemtheorie nur im Rahmen der kommunikativen Logik des Systems vor, d.h. dass sich z.B. das Rechtssystem nur insofern für Personen interessiert als diese in ihrem Kommunikationsmittel „Recht/Unrecht" von Belang sind (z.B. als Straftäterinnen). Wird eine Person aus einem Bereich ausgeschlossen, wird sie automatisch in einen anderen inkludiert. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn jemand aus seinem sozialen Umfeld ausgeschlossen wird, indem er gleichzeitig ins Gefängnis inkludiert wird. (Vgl. Seifert 2013, 3)
Damit kommen aber die realen Folgen exklusiver Prozesse aus dem Blick, denn die Person steht nicht außerhalb der Gesellschaft, sondern ihre Inklusion „nimmt nur eine andere Form an“ (Luhmann 1995, zit. n. Seifert 2013, 3). Exklusion wird demnach nicht als problematisch angesehen, da sie Inklusion in ein anderes Funktionssystem bedeutet und ein Ausschluss aus der Gesellschaft als Ganzes in der systemtheoretischen Lesart nicht möglich ist (vgl. ebd.).
Die zweite Theorie ist jene Michel Foucaults. Im Unterschied zur Systemtheorie ist Foucaults Blick ein politischer9, denn Foucault untersucht in machttheoretischer Perspektive, wie Individuen zu Subjekten gemacht werden, wie sie also dazu gebracht werden, sich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten. Dabei geht Foucault von einem Machtbegriff aus, der über den gängigen hinausgeht, welcher Macht als einseitige Einflussnahme repressiver Mittel wie Unterdrückung, Zwang, Androhung von Strafe oder Gewalt etc. meint.
Foucault untersucht nicht, was Macht ist, sondern wie sie ausgeübt wird. Damit ist nicht die Macht Gegenstand seiner Analyse, sondern es sind Machtbeziehungen. Foucault beschreibt Macht als handelnde Einwirkungen auf Handeln, auf mögliches oder tatsächliches, zukünftiges oder gegenwärtiges Handeln“ (Foucault 52013, 255). Das heißt, Macht wirkt nicht direkt auf andere, sondern auf deren Handeln. Um auf das Handeln eines Individuums10, einwirken zu können, muss es frei sein, d.h. es muss die Möglichkeit haben zu wählen, denn wo Handeln vollständig determiniert ist, ist eine Einflussnahme überflüssig. (Vgl. Foucault 52013, 254ff)
Macht ist in Foucaults Lesart produktiv. Sie produziert Subjekte, indem sie bestimmte Formen von Wirklichkeiten bzw. Wahrheiten zulässt und andere ausschließt11 12 13 und den Individuen eine begrenzte Anzahl von Möglichkeiten zu handeln sowie Möglichkeiten, sich selbst wahrzunehmen, also zu sich selbst in einer ganz bestimmten Art und Weise in Beziehung zu treten, anbietet. (Vgl. Foucault 142013, 250)
Mit Hilfe des foucault’schen politischen Blickes gehe ich in meiner Arbeit der Frage nach, ob nicht gerade auch Inklusion - entgegen den Intentionen ihrer BefürworterInnen - Exklusion produziert. Ist es möglich, dass Menschen trotz - oder gerade wegen - inklusiver Strategien aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und wenn ja, wie ist dieser Vorgang zu beschreiben? Damit verbunden ist die Frage in welche Art von Gesellschaft inkludiert werden soll bzw., wie Winkler (2014, 35) ausführt, ob man überhaupt in die Gesellschaftsform des Kapitalismus eingeschlossen werden will.
Foucaults Machtanalysen verwende ich als theoretische Hintergrundfolie, um zu untersuchen, ob bzw. in welcher Weise in Dokumenten der Europäischen Union und der österreichischen Regierung, beides Objektivationen, also Vergegenständlichungen des politisch-normativen Inklusionsdiskurses, machtvolle Strategien aufzufinden sind, die auf Individuen bzw. auf deren Handeln einwirken und/oder die Realität so bearbeiten, sodass diese sich im Sinne der Inklusion verhalten, sich im Sinne der Inklusion versub- jektivieren.
Unter Subjektivierung verstehe ich vorläufig (siehe dazu Kapitel 3.3 Subjek- tivierung) die machtvolle Einwirkung auf ein Individuum, um es in einem gewissen Sinne zu formen bzw. dazu zu bringen, dass es sich in einer gewissen Art und Weise zu sich selbst verhält. Dies kann mittels disziplinärer Mittel (z.B. durch Strafe), aber auch durch ein Einwirken auf das Handeln bzw. die Handlungsoptionen dieses Individuums erfolgen, indem die Realität in einer gewissen Weise „aufbereitet“ wird (z.B. dadurch, dass etwas als „wahr" oder „unwahr“ konstruiert wird).
Meine Forschungsfragen lauten:
Sind in Regierungsdokumenten der Europäischen Union und der österreichischen Regierung Strategien aufzufinden, die Individuen im Sinne der Inklusion subjektivieren und wenn ja, wie sind diese zu beschreiben?
Bührmann und Schneider (22012) haben aufbauend auf Foucaults Studien die sogenannte Dispositivanalyse entwickelt. Diese ist lt. den AutorInnen keine eigenständige Methode, sondern ein Forschungsstil, der auf Foucaults Dispositivkonzept14 und der damit verbundenen Forschungsperspektive gründet. Mittels der Dispositivanalyse können konkrete Subjekti- vierungsweisen in geschichtlich konkreten Konstellationen beschrieben werden. (Vgl. ebd., 16 u. 68ff) Ich verwende die Dispositivanalyse in einer auf meine Forschungsfrage abgestimmten Form, um untersuchen zu können, wie Subjekte produktiv hervorgebracht werden bzw. sich selbst hervorbringen.
Mit Links15 Unterscheidung der disponierten bzw. disponierenden16 17 Subjek- tivierungsformen/Subjektivitäten fokussiere ich auf jene Subjektivierungs- formen, die keinen „Zugang zur Klaviatur“'5 (Bührmann/Schneider 22012, 64) haben, denen aber dennoch das normative Menschenbild des Unter- nehmers unterstellt wird, obwohl sie sozialstrukturell und/oder aufgrund individueller Schädigungen nicht über die Möglichkeiten verfügen, um diesen Vorgaben entsprechend zu handeln (vgl. ebd., 114).
Der Begriff der individuellen Schädigung entstammt dem individuellen Modell von Behinderung. Dieses Modell wurde unter anderem deshalb kritisiert und durch ein soziales Modell von Behinderung ersetzt, da es die individuelle Schädigung als alleineige Ursache von Beeinträchtigung und Benachteiligung beschreibt. (Vgl. Waldschmidt 2005, 16) Auch wenn das individuelle Modell durchaus kritisch zu betrachten ist, kommen durch eine Fokussierung auf die soziale Verursachung von Behinderung, wie das beim sozialen Modell der Fall ist18, körperliche bzw. funktionale Schädigungen aus dem Blick, die jedoch in lebensweltlichen Situationen von Bedeutung sind. So ist z.B. jemand, der im Rollstuhl sitzt, durch den Bau einer Rampe fähig, in ein Gebäude hinein zu kommen, allerdings heißt das nicht gleichzeitig, dass dieser Mensch auch fähig ist, in einer von einer neoliberalen Gesellschaft eingeforderten Form am Erwerbsleben teilzunehmen. Denn in einer neoliberalen Gesellschaftsform19, in der der Markt das oberste Prinzip ist, kann dies - wie ich in meiner Arbeit darstelle werde - dazu führen, dass Menschen als überflüssig definiert und aus/in20 der Gesellschaft exkludiert zu werden.
Das soziale Modell von Behinderung, auf das sich die von mir ausgewählten Dokumente beziehen, stelle ich in Kapitel zwei vor, nachdem ich einen Überblick über den Inklusionsdiskurs gegeben habe.
In Kapitel drei befasse ich mich mit jenen Analysen Foucaults, die er in seinen beiden Vorlesungen zur Gouvernementalität darstellt. Foucault beschreibt darin, wie Menschen durch Führung zu Subjekten gemacht werden bzw. wie sie dazu gebracht werden, sich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten, was auch beinhaltet, sich in einer bestimmten Art und Weise zu sich selbst zu verhalten.
Foucault führt den Begriff der Bevölkerung - hier knapp beschrieben als ein Konstrukt der Regierung, um die Verwaltung einer Menschengruppe optimieren zu können; siehe dazu 3.1 Biopolitik: die Emergenz der Bevölkerung - als neues Objekt der Regierung ein. Er entwickelt ein neues Verständnis von Regierung, die mittels gouvernementaler Rationalitäten - vorläufig definiert als Mechanismen, die die Realität in einer je speziellen Art beeinflussen bzw. bearbeiten (siehe dazu Kapitel 3.2) - das Individuum im Sinne eines Unternehmers seiner selbst21 zu formen versucht. Abgesichert wird diese neue Art zu regieren durch Sicherheitsdispositive. Darunter verstehe ich mit Foucault Mechanismen, die auf die Realität antworten, um die „Dinge" unter Kontrolle zu bringen bzw. zu halten (wie z.B. die Regulierung von Kinderkrankheiten durch das Sammeln und Auswerten von statistischen Daten). Mit den Sicherheitsdispositiven eng verknüpft ist der Normalismus, der eine Bandbreite konstruiert, innerhalb derer eine Gegebenheit oder ein Verhalten als „normal" eingestuft wird22.
Mit der Frage nach den Normalisierungsstrategien fokussiere ich auf die Produktion von Normalität und Normalitätsgrenzen, um jene Subjektivie- rungsformen bezüglich Inklusion herauszustellen, die von der Gesellschaft außerhalb dieser gesehen bzw. positioniert werden.
In Kapitel vier beschreibe ich die Dispositivanalyse nach Bühr- mann/Schneider (22012), die als Forschungspraxis die „subjektfokussierte Empirie“ (ebd., 113) in den Vordergrund rückt und Jürgen Links Topikmo- dell, das die Frage nach den disponierenden und disponierten Praktiken des Selbst in den Mittelpunkt der Analyse stellt. In modernen Gesellschaften wird von Menschen ein „Selbst-Verständnis“ (Bührmann/Schneider 22012, 114) - also ein Verständnis von/zu sich selbst - als „unternehmerisches Selbst“ (ebd.) eingefordert, obwohl diese sozialstrukturell und/oder, wie ich hinzufügen möchte, aus individuellen Gründen (wie z.B. Behinderungen) - keinen Zugang zu solchen Positionen (mit Link gesprochen zur Klaviatur) haben. (Vgl. ebd.)
In Anlehnung an Bührmanns/Schneiders (22012, 92ff) Kanon von vier Leitfragen, entwickle ich Fragen, die ich im fünften Kapitel an ausgewählte bildungspolitische Dokumente der Europäischen Gemeinschaft und der österreichischen Regierung stelle, also materiale Objektivationen inklusiver Interdiskurse23, um herauszustellen, welche Wissensordnungen produziert werden und welche Strategien und Praktiken an Individuen herangetragen werden (vgl. ebd., 113f). Mein Ziel ist es aufzuzeigen, welche Subjekte durch inklusive Bestrebungen produziert werden bzw. sich selbst produzieren, um in einem zweiten Schritt zu untersuchen, ob diese aus dem Normalbereich, den die neoliberale Gesellschaft konstruiert, herausfallen.
Abschließend fasse ich im sechsten Kapitel die Erkenntnisse meiner Forschungsarbeit sowie sich daraus ergebende Folgerungen zusammen und benenne mögliche Anschlussfragen.
2 Der Inklusionsdiskurs
Ziel dieses Kapitels ist es, einen Überblick über den Inklusionsdiskurs zu geben und daraus folgernd, meine theoretische Position, von der aus ich die von mir ausgewählten Dokumente analysiere, darstelle. Ich beschreibe ebenfalls das soziale Modell von Behinderung, auf das in den Dokumenten rekurriert wird.
2.1 Der Diskurs
Wenn man die Literatur bezüglich Inklusion durchforstet, stößt man auf eine Vielfalt von verschiedenen Konzepten hinsichtlich der Verwendung sowie der theoretischen Fundierung und der damit verbundenen impliziten Annahmen der Begriffe Inklusion bzw. Exklusion, die teilweise undifferenziert und miteinander vermischt in diversen Debatten verwendet werden.
Ich stelle im Folgenden die von mir aufgefunden Konzepte bzw. Theorien vor24, um einen Überblick über die gegenwärtig auffindbaren Zugänge zum Thema Inklusion bzw. Exklusion zu geben. Weiters gehe ich hinsichtlich der Transparenz meines Vorgehens schon an dieser Stelle auf die von mir gewählte theoretische Sichtweise bzw. darauf bezogene Methode ein, um offen zu legen, aus welcher Perspektive ich durch die ausgewählte Theorie bzw. Methode die soziale Welt betrachte.
Ich beginne mit der Beschreibung sozialwissenschaftlicher Diskursstränge, wobei ich anknüpfend an die Ausführungen in der Einleitung nochmals auf Luhmanns Systemtheorie und Foucaults Analysen bezüglich gesellschaftlicher Ein- und Ausschlüsse eingehe. Zusätzlich befasse ich mich mit Webers „Theorie der sozialen Schließung" und der sozialen Armutsforschung, Diskursstränge, die ebenfalls aktuell diskutiert werden.
Danach gehe ich auf den bildungspolitischen bzw. pädagogischen Inklusionsdiskurs ein, welcher vor allem seit der UN-Behindertenrechtskon- vention der in der Öffentlichkeit am meisten beachtete ist.
In normativen sozial- bzw. bildungspolitischen Diskursen trifft man in erster Linie auf den Begriff der Inklusion. Sofern von Exklusion die Rede ist, wird sie als negativ besetzter Gegenpart angeführt25, den es zu vermeiden gelte bzw. dem entgegen zu treten sei. Hingegen wird in sozialwissenschaftlichen Diskursen vom Exklusionsbegriff26 ausgegangen und der Inklusionsbegriff entweder implizit mitgedacht bzw. es werden Inklusion und Exklusion als Gegensatzpaar beschrieben.
Letztere Verwendungsweise findet sich auch in Webers „Theorie der sozialen Schließung". Durch die Absicherung von Privilegien einer Gruppe (z.B. von Verbänden, Nationalstaaten, Religionen etc.) gegenüber jenen, die nicht zu dieser Gruppe gehören, entstünden interne Schließungen, denen, so die Theorie Webers, ein Zusammenschluss der Ausgeschlossenen gegenüber stehe. Inklusion wird in dieser Perspektive als Zugehörigkeit zur Privilegien sichernden Gruppe gesehen, Exklusion als Ausschluss bzw. Nicht-Zugehörigkeit zu dieser, wobei auch eine umgekehrte Bewegung - als Form der Selbstexklusion, welche als Exklusivität begriffen wird (z.B. KünstlerInnen) - möglich ist. (Vgl. Bohn 2008, 177f)
Luhmann bezieht in seiner Systemtheorie Inklusions- und Exklusionsordnungen auf die Differenzierungsformen in der Gesellschaft, die historisch variierten. In einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft, als die die moderne Gesellschaft beschrieben wird, finden Inklusion und Exklusion in der Gesellschaft statt. Es gibt kein Außen mehr. (Vgl. Bohn 2008, 180f)
Wie diese Aussagen gemeint sind wird deutlich, wenn man sie in Gegensatz zu Inklusions-/Exklusionsordnungen in stratifizierten Gesellschaften bringt, wie sie im Spätmittelalter bzw. in der Frühen Neuzeit zu finden sind. In diesen gehörte man zur Gesellschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Teilsystem, wie einem Stand, einer Kaste, einer bestimmten Schicht. Inklusion war an die Herkunft und an die Familienzugehörigkeit gebunden. Die soziale Position wurde durch die Inklusion in ein Teilsystem konkretisiert. (Vgl. Bohn 2008, 181)
In der modernen, funktionalen (nicht hierarchisch) strukturierten Gesellschaft, so die Systemtheorie, steht allen Personen der Zugang zu allen gesellschaftlichen Teilsystemen offen. Aus dieser Perspektive gesehen gibt es keine Exklusion aus der Gesamtgesellschaft, denn wird ein Individuum aus einem Teilsystem exkludiert, wird es in ein anderes Teilsystem inkludiert. Exklusion ist somit innerhalb der Systemtheorie weder sozial noch moralisch ein Problem27. (Vgl. Bohn 2008, 181f u. Dammer 2011,9)
Die soziale Armutsforschung (hingegen) fokussiert gerade auf diese sozialen und moralischen Probleme von exklusiven Prozessen. Exklusion wird im Hinblick auf ein spezifisch soziales und empirisch feststellbares Problem in einer spezifisch historischen Konstellation untersucht, wobei Ausgrenzungsprozesse an drei Kategorien festmacht werden: Exklusion als Ausschluss am Arbeitsmarkt und Auflösung sozialer Beziehungen, Exklusion als Verlust von sozialer Teilhabemöglichkeiten und Exklusion als Prozess. (Vgl. Kronauer 2002, 134 u. 43ff)
Dabei nimmt die Forschung Veränderungen in modernen, hoch entwickelten kapitalistischen Gesellschaften im Übergang zum 21. Jahrhundert in den Blick, um Ausgrenzungsprobleme durch Armut und Arbeitslosigkeit untersuchen zu können (vgl. Kronauer 2002, 12 u. 101ff).
Kronauer geht in seinem Buch „Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus" (2002) u.a. dem Wandel der sozialen Bedingungen von Ausgrenzung nach. Am Ende des 20. Jahrhunderts komme es in Europa durch die Arbeitslosigkeit zu einem tiefgreifenden Einschnitt bezüglich der Organisation der Erwerbsarbeit. Die Gründe für die zuneh- mende Arbeitslosigkeit seien durchaus umstritten, die momentan am häufigsten genannten sind lt. Kronauer die Globalisierung, die technologische Innovationen und neue Formen der Arbeitsorganisation, sowie politische Entscheidungen, welche zur zunehmenden Ungleichheit führten. (Vgl. ebd., 96ff)
Wirtschaftswachstum und relative Vollbeschäftigung sowie Ausweitung sozialer Rechte waren nach dem Zweiten Weltkrieg gekoppelt an den Ausbau des Wohlfahrstaates. Die Steuerungsmöglichkeiten sowie wichtige Einnahmequellen der Wohlfahrtsstaaten seien aber u.a. durch die Globalisierung und die Deregulierung der Finanzmärkte gefährdet. Umbrüche in der Erwerbstätigkeit könnten somit ihre zersetzende Wirkung entfalten, weil der Sozialstaat nicht mehr genügend kompensatorisch eingreifen kann bzw. will. (Vgl. ebd., 113ff)
Wegen der hohen Arbeitslosigkeit und die dadurch entstehenden hohen Kosten in den Sozialstaaten gibt es Bestrebungen, die Verbindung Erwerbsarbeit und soziale Rechte stärker oder völlig zu trennen. Der (Arbeits)markt dient immer öfter auch zur Vergesellschaftung, also dazu, den Einzel- nen/die Einzelne in die Gesellschaft einzubinden. Das könne allerdings auf Kosten der sozialen Rechte gehen, was bedeutet, dass das Empfangen von Sozialhilfe mit der Verpflichtung zur Erwerbsarbeit verknüpft wird. So wird z.B. in den USA längerfristigen Arbeitslosen das Minimum an sozialstaatlichen Schutz entzogen. In Europa ist dies lt. Kronauer (noch) nicht der Fall. Bedroht sei aber auch hier die Partizipation der BürgerInnenrechte bzw. das Recht auf sozialstaatliche Unterstützung. (Vgl. ebd., 118)
Kronauer entwickelt aufgrund der geschichtlichen Konstellationen vier Kategorien der Ausgrenzung durch Arbeitslosigkeit und Armut28, die er an zwei Modi der gesellschaftlichen Zugehörigkeit - Interdependenz (auf den Aspekt der Erwerbsarbeit) und Teilhaberechte (BürgerInnenrechte, vor allem soziale Rechte) - ausmacht. Ich gehe hier nur auf die „einschließende Exklusion" ein, da diese lt. Kronauer jene Menschen betrifft, die zwar im Besitz von politischen und sozialen BürgerInnenrechten wie etwa dem Wahlrecht oder dem Recht auf staatliche Minimalversorgung sind, aber als „Überflüssige"29 aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen sind. Durch den Ausschluss aus dem Erwerbsleben sei für die Betroffenen der partizipatorische Gehalt von Rechten wie Statusgleichheit und angemessene Lebenschancen zu ermöglichen, nicht mehr gewährleistet. Außerdem seien Ressourcen, die Interessensvertretungen aus der Erwerbsarbeit darstellen, verloren gegangen. Bourdieu und Champagne verwenden, so führt Kronauer an, den ähnlichen Begriff der „intern Ausgegrenzten" mit Bezug auf das Schulsystem bzw. seine ausgrenzenden Wirkungen. (Vgl. ebd., 119f)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, folgt man Kronauer (2002) ausgehend vom Ausschluss aus der Erwerbsarbeit und der fehlenden bzw. mangelnden kompensatorischen Wirkung der sozialstaatlichen Leistungen am Übergang zum 21. Jahrhundert ein neuer Typ von Ausgrenzung entstanden ist. Die davon betroffenen Menschen werden, obwohl formal ausgestattet mit bürgerlichen Rechten, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, weil sie nicht am Erwerbsleben teilnehmen.
Für den Zusammenhang meiner Fragestellung gibt auch die Arbeit von Kronauer (2002) einen wichtigen Anstoß, insofern sie darauf aufmerksam macht, dass die Einbindung in die Erwerbsarbeit und die Partizipation von sozialen Rechten wechselseitig voneinander abhängig sind. Ich frage, ob Inklusion „neue Überflüssige" und damit Exklusion produziert, weil (behinderte) Menschen trotz inklusiver Bemühungen (wie z.B. durch das Konzept des Empowerment30 ) nicht in der Lage sind, aktiv am Erwerbsleben teilzunehmen. Um diese Frage zu beantworten, ziehe ich Foucaults Arbeiten bezüglich gesellschaftlicher Ein- und Ausschlüsse heran.
Foucault interpretiert Inklusion als eine Antwort auf die bereits seit dem 18. Jahrhundert auf Abweichung von gesellschaftlichen Normen beruhender Exklusion. Die vormodernen Inklusions- bzw. Exklusionspraktiken gehen von einem Außen der Gesellschaft aus. So wurden z.B. Leprakranke von der gesunden Bevölkerung streng getrennt. Die modernen Formen von Exklusion bzw. Inklusion vollziehen sich durch kontrollierte Formen von Überwachung und Disziplinierung31, die Menschen ausschließen, indem sie sie einschließen (z.B. in Gefängnisse, psychiatrische Anstalten). Bohn (2008, 179) spricht von einer „inkludierenden Exklusion". (Vgl. ebd., u. Dammer 2011, 11)
Meine Arbeit stützt sich in theoretischer Hinsicht jedoch nicht auf das Konzept der Disziplinarmacht, sondern auf Foucaults Gouvernementalitätsstu- dien32, das diese Art des Regierens in modernen neoliberalen Gesellschaften, so Foucault (vgl. G I, 22ff), jene neuen Strategien umfasst, bei denen auf Subjekte nicht mehr direkt eingewirkt wird, sondern in dem die Wirklichkeit dergestalt konstruiert wird, dass sich der Mensch so verhält, wie es für die Gesellschaft, den Staat, dienlich ist. Das heißt, dass ein begrenzter Pool von Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten bereitgestellt wird, aus dem das Individuum wählen kann, um sich innerhalb des von der Gesellschaft vorgegebenen Normalitätsbereiches zu formen. Dies schließt auch die Art und Weise mit ein, wie sich Individuen zu sich selbst verhalten.
Der momentan vorherrschende Diskursstrang bezüglich Inklusion ist wohl der bildungspolitische bzw. (sonder-)pädagogische, der die Umsetzung der Inklusion mit Bezug auf die Behindertenrechtskonvention schulisch sowie gesamtgesellschaftlich fordert. Dies ist u.a. daraus zu erklären, dass im Anschluss an die UN-Konvention die Politik aufgefordert ist, Inklusion im Sinne dieser Konvention umzusetzen und diesen Auftrag an die Bildungsinstitutionen weitergibt33. Vorherrschend ist dabei die Annahme, dass die defizitäre Praxis der Integration durch Inklusion überwunden werden könnte.
Inklusion ist, wie Sander (2003, zit. n. Lee 2010, 24) ausführt „das Richtziel der Weiterentwicklung" und - so die Annahme - von Fehlformen befreit. Inklusion könne die Mängel der Integration34 überwinden, indem sie sich an der Minderheitsperspektive anstatt der defekt-orientierten Sichtweise, am Primat der Heterogenität anstatt der Zwei-Gruppen Theorie und an der Bürgerrechtsbewegung orientiere, in der „full membership" diskriminierter und ausgesonderter Menschen gefordert wird (vgl. Lee 2010, 56). Der normsetzende Diskurs fordert vom Individuum und von der Gesellschaft sich im Sinne der Inklusion zu verhalten. Wie Lee (vgl. ebd., 25) weiter ausführt, sehen VertreterInnen der Inklusion den Begriff in Kontrast zu dem der Integration und nicht als Gegenpart zur Exklusion, welche sie als überwunden betrachten. Somit geraten aber exkludierende Prozesse ebenso wie gesellschaftlichen Bedingungen und die machtvollen Wirkungen von Diskursen aus dem Blick.
Diskurse werden, folgt man Foucault, mittels Macht geführt und Macht ist, nicht nur repressiv, sondern vor allem auch produktiv. Macht wirkt auf Individuen ein, indem sie Wissen als „wahr" konstituiert und mittels verschiedener Formen des „Regierens" (oder, mit foucault’schem Vokabular ausgedrückt: der Gouvernementalität, definiert als indirektes Einwirken auf Menschen) Subjekte formt oder hervorbringt bzw. diese dazu bringt, sich selbst in einer gewissen Weise zu formen, sich hervorzubringen oder zu sich selbst in einer gewissen Art zu verhalten.
Unter Rückgriff auf Foucaults Gouvernementalitätsstudien ist es möglich, die machtvollen Wirkungen des bildungspolitischen bzw. pädagogischen Inklusionsdiskurses der Betrachtung zugänglich zu machen. Dabei gehe ich, Foucault folgend, von der Annahme einer neoliberalen Gesellschaft aus, welche „die Freiheit des Marktes als Organisations- und Regulationsprinzip“ (Foucault G II, 168) des Staates einrichtet. Der Staat wird durch die Marktwirtschaft kontrolliert und nicht, wie im Liberalismus, die Freiheit der Marktwirtschaft durch den Staat gewährleistet (vgl. Foucault G II, VL 5, 6, 9, 10, 11). Der Neoliberalismus ist das vorherrschende Wirtschaftssystem der modernen westlichen Industriestaaten, wie man z.B. unter anderem auf der Internetseite die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn nachlesen kann (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung o.A., 1).
Im Kapitel drei beschreibe ich Foucaults Analysen bezüglich dieser neuen Art Menschen zu führen. Zuvor stelle ich Modelle von Behinderung vor, das Behinderung in einer spezifischen Weise definiert, was Auswirkungen auf die Art der angedachten Inklusionsbestrebungen hat, worauf ich bei der Analyse meiner Dokumente zurückkommen werde.
2.2 Modelle von Behinderung und ihre Implikationen
Das traditionelle Verständnis von Behinderung, welches Behinderung mit körperlicher Schädigung oder funktionaler Beeinträchtigung gleichsetzt und als Lösungsansatz die medizinisch-therapeutische Behandlung sieht und dementsprechend auf ExpertInnen und Sozialleistungen setzt, ist definiert durch die Abweichung von der Norm. Die Heil- und Sonderpädagogik sieht/sah ihre Aufgabe in der Beseitigung bzw. Milderung von Defekten. (Vgl. Stein 2008, 358; Waldschmidt 2005, 15ff)
Vor allem britische Wissenschaftler kritisierten dieses Modell, da es primär auf medizinischen Definitionen beruhe und einen einseitigen biophysischen Begriff von Normalität benutzte, die individuelle Schädigung (impairment) als einzige Ursache von Beeinträchtigung (disability) und Benachteiligung (handicap) ansehe, behinderte Menschen in abhängige Positionen bringe und von ihnen erwarte, dass sie sich individuell anpassten. (Vgl. Waldschmidt 2005, 15f)
Das in der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010-2020 (vgl. Europäische Kommission 2010a, 3) sowie im Nationalen Arbeitsplan Behinderung der österreichischen Regierung (vgl. BMSAK 2012, 8) zugrunde gelegte Modell von Behinderung ist das soziale Modell35. So ist im Nationalen Arbeitsplan zu lesen, dass die Definitionen und die Einschätzung von Behinderung das soziale Modell von Behinderung im Sinne der UN-Konvention widerspiegeln „müssen36 " (ebd.) Beide genannten Dokumente analysiere ich im fünften Kapitel.
Ich werde im Folgenden das individuelle und das soziale Modell beschreiben, um bei der Analyse meiner Dokumente herausarbeiten zu können, welche praktischen Folgen das Denken bzw. die darauf aufbauenden Strategien der beiden theoretischen Konzepten im Umgang mit behinderten Menschen haben können. Dazu ziehe ich Waldschmidts überarbeitete Fassung des individuellen und sozialen Modells von Barnes et.al. 1999 heran. (Vgl. Waldschmidt 2005, 26)
Das individuelle Modell geht von einer „persönlichen Tragödie" aus. Behinderung wird als persönliches Problem und als Ergebnis von Vorurteilen gesehen. Abhilfe soll durch Expertisen von ExpertInnen und Medikalisierung im Zuge einer individuellen Behandlung geschaffen werden. Dem behinderten Menschen soll durch Sozialleistungen Fürsorge zuteilwerden, wobei die LeistungsempfängerInnen einer Kontrolle durch Maßnahmen im Bereich der Politik unterliegen. Ziel ist die individuelle Anpassung. (Vgl. Waldschmidt 2005, 26)
Das soziale Modell geht von einer Theorie der sozialen Unterdrückung aus, Behinderung wird als Ergebnis von Diskriminierung gesehen und als soziales Problem wahrgenommen. Es wird zwischen „impairment" als Beeinträchtigung und „disability" als Behinderung unterschieden. So ist Behinderung dem Modell zufolge ein Produkt sozialer Organisation, da die Gesellschaft Barrieren gegen die Partizipation errichte. Durch gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. Barrierenabbau und Hilfe zur Selbsthilfe (Empowerment) soll dem behinderten Menschen geholfen werden bzw. soll er lernen, sich selbst zu helfen. Es wird sowohl individuelle als auch kollektive Verantwortlichkeit postuliert. Den Ausgangspunkt bilden Erfahrungen der Betroffenen. Behinderte Menschen werden nicht als FürsorgeempfängerInnen, sondern als mündige BürgerInnen verstanden, die zur Selbstbestimmung und Teilhabe fähig sind. Behindertenpolitik erhält den Rang von Bürgerrechts- und Menschenrechtspolitik und betrifft die Gesellschaft als Ganzes. Ziel ist ein gesellschaftlicher Wandel. (Vgl. Waldschmidt 2005, 17ff u. 26)
durch reflexive Selbstbeziehung selbst zu Subjekten machen.
[...]
1 Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde 2006 verabschiedet und von Österreich im Jahr 2008 ratifiziert (vgl. BMASK 2012, 1).
2 Zur Ratifizierung der Konvention siehe: United Nations Treaty Collection (2014). URL: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV- 15&chapter=4&lang=en (17.9.2014)
3 Das Stufenmodell Alfred Sanders, welches von der Exklusion über die Segregation und die Integration zur Inklusion und damit zu einer allgemeinen Pädagogik für alle Kinder führt (vgl. Frühauf 2008, 11ff), bietet die Grundlage der Kritik vieler InklusionsbefürworterInnen an dem aktuell umgesetzten Integrationsmodell.
4 Siehe dazu z.B. Nuding/Stanislowski (2013, 24ff): Die Rechtsgrundlagen der Inklusion oder Speck (22011, 83ff): Inklusion als Menschenrecht - zur UN-Behindertenrechtskonvention.
5 Dammer (2010, 6) gibt als möglichen Grund dafür an, dass es im Bereich der Behindertenpädagogik im Falle einer gelingenden Inklusion zu massiven institutionellen Veränderungen kommen würde. So würden möglicherweise sonderpädagogische Einrichtungen obsolet. Allerdings könnte man auch mutmaßen, dass eines der Kernziele der Strategie 2020 - die Anhebung der Beschäftigungsquote - ohne Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, nicht erreichbar sei (siehe dazu Kapitel 5.2 Analyse und Kritik ausgewählter Dokumente).
6 Exklusion ist, wie Seifert (2013, 1) ausführt, ohne den Gegenbegriff der Inklusion (und umgekehrt) nicht sinnvoll diskutierbar, da der eine auf den anderen notwendig verweist.
7 Unter „Dingen " versteht Foucault die Verflechtung von Menschen und Dingen als Gegenstand des Regierens/der Regierung (vgl. Foucault G I, 146).
8 Teilsysteme sind z.B. das politische System, die Wirtschaft, das Rechtssystem, die Wissenschaft etc. Mit Hilfe dieser Funktionssysteme versuchen differenzierte Gesellschaften ihre Probleme zu lösen. (Vgl. Seifert, 2013, 2)
9 Vgl. dazu auch Seiferts (2014, 5ff) Ausführungen einer Re-Politisierung von Exklusion und Sozialer Arbeit.
10 Die Begriffe Individuum und Subjekt sind nicht leicht voneinander abzugrenzen. In den Vorlesungen zur Gouvernementalität definiert Foucault das Verhältnis von Subjekt und Individuum für die Pastoralmacht folgendermaßen: „[D]ie Individualisierung des abendländischen Menschen hat sich während des langen Jahrtausends des christlichen Pastorats um den Preis der Subjektivität vollzogen. Durch Subjektivierung. Man muß Subjekt werden, um Individuum zu werden “ (Foucault GG I, 337). Der Mensch muss sich in der Lesart Foucaults unterwerfen, also Subjekt werden, um ein Individuum zu werden. Siehe dazu auch Kapitel 3.3 Subjektivierung.
11 Foucault nimmt an, dass Macht Wissen konstituiert und Wissen Machtbeziehungen voraussetzt
12 und hervorbringt. Wissen und Macht sind miteinander verbunden, sie produzieren sich gegensei
13 tig. (Vgl. Foucault 1420 1 3 , 39f) Der Macht-Wissen-Komplex schafft einen je historisch kontingenten Raum, indem Individuen in sozialen Prozessen zu Subjekten gemacht werden und/oder sich
14 In der Literatur sind unterschiedliche Dispositiv-Definitionen zu finden. Wesentlich erscheint mir, dass das Dispositiv einen Möglichkeitsraum für gültiges, „wahres“ Wissen erzeugt und dass es auf einen gesellschaftlichen Notstand reagiert, es also strategische Funktion hat. (Vgl. Schneider/Hirse- land 2007, 258f) Weiters besteht, wie Foucault ausführt, ein „Netz“ zwischen der „heterogene[n] Gesamtheit“ (DE III, 392). Damit sind Diskurse, Institutionen, Gesetze, Aussagen, Lehrsätze, Gesagtes wie Ungesagtes etc. gemeint. Diese Verbindungen im Netz erlauben verschiedene Praktiken, erlauben „ein Spiel‘ (ebd., 393), das zu unterschiedlichen Veränderungen führen könne (vgl. ebd.). Die ausführlichste Definition des Dispositivbegriffes findet sich in einem Gespräch Foucaults mit Vertretern des Teams Psychoanalyse der Universität Paris-VIII (vgl. DE III, 1979, 391-396). Der Begriff Dispositiv wird in Zusammenhang mit Foucaults Dominanzwechsel von der Archäologie zur Genealogie gebracht (vgl. Kammler et.al. 2014, 237ff).
15 Jürgen Link ist ein ein deutscher Literaturwissenschaftler und Diskursanalytiker, auf den sich Bührmann und Schneider bei der Entwicklung ihrer Dispositivanalyse beziehen (vgl. Bührmann/Schneider 22002, 64ff u. 95).
16 Die Unterscheidung zwischen disponierten und disponierenden Subjektivitäten ist in der Verfügungs-Macht (über Dinge, Menschen, Handlungsweisen etc.) zu sehen (vgl. Bührmann/Schneider 22002, 63f). Siehe dazu auch Kapitel 4.2 Jürgen Links Topikmodell.
17 Zur Klärung des Begriffes „Klaviatur“ siehe Kapitel 4.2. Jürgen Links Topikmodell. Eine mögliche Übersetzung wäre: das Menü/die Auswahl von Optionen, die zur Wahl stehen (vgl. Bühr- mann/Schneider 22012, 64).
18 Siehe dazu 2.2 Das soziale Modell von Behinderung.
19 Zur Beschreibung des Begriffs Neoliberalismus siehe S. 18f und 24ff.
20 Mit Kronauer (2002, 119f) gehe ich von einer einschließenden Exklusion aus. Diese Form der Exklusion beschreibe ich näher in Kapitel 2.
21 Foucault beschreibt die Theorie des Homo oeconomicus als einen Unternehmer seiner selbst in seiner 9. Vorlesung zur Geschichte der Gouvernementalität II. Der homo oeconomicus als Tauschpartner in der klassischen Vorstellung wird ersetzt durch den homo oeconomicus als Produzent seiner selbst, seiner eigenen Einkommensquelle, seiner durch Konsum produzierten Befriedigung. (Vgl. Foucault G II, 314f. Siehe dazu auch 3.2.2.)
22 Eine allgemeingültige Definition des Begriffes Normalität gibt es nicht. Was Normalität ist bzw. nicht ist, wird in Diskursen hergestellt. Jürgen Link beschreibt Normalität als historisch spezifisches Phänomen, das seit dem 18. Jahrhundert in der westlichen Moderne auftritt und das mit Hilfe der Statistik sowohl wissenschaftliche als auch praktisch-gesellschaftliche Verfahren des Normal-Machens umfasst. Als Grundlage dient dabei die Gaußsche Normalverteilung, die eine Normalitätsmitte und Normalitätsgrenzen aufweist. Die konstruierten Normalitätsgrenzen (ich gehe darauf in Kapitel 3.2.3 näher ein) sind auch jene Grenzen, die dazu dienen, Menschen zu ex- kludieren. (Vgl. Lingenauber 2008, 1 u. Link 320 0 6 3 9f)
23 Den Begriff der Interdiskurse stammt von Jürgen Link und beschreibt allgemeine Wissensbestände, die zusammengefasste Gesamtheiten von verschiedenen wissenschaftlichen Spezialdiskursen enthalten und ihr Wissen in die Alltagswelt der Subjekte diffundieren und subjektive Identifikationsangebote bereithalten (vgl. Bührmann/Schneider 22002, 66). Die Spezialität der Interdiskurse, so Link (2007, 229), sei „sozusagen die Nicht-Spezialität... [Sie dienten] als Wissensbereiche, die zwischen den Spezialitäten vermitteln und ,Brücken schlagen ‘.“
24 Diese Darstellung beansprucht nicht alle Aspekte des Inklusionsdiskurses wiedergeben zu können, sondern die im Diskurs vorherrschenden und oft verwendeten Ansätze zu beschreiben. Weitere Erklärungsversuche bezüglich Exklusion - Inklusion bietet z.B. die Sozialtheorie Bourdieus, Castels Beschreibung von Exklusion als Prozess, der die gesamte Gesellschaft betrifft (vgl. Castel 2008, 69ff) oder die Underclass-Debatte in den USA (vgl. z.B. Kronauer 2002, 52ff).
25 Oder Inklusion wird, wie bereits erwähnt, als die Weiterentwicklung der Integration definiert, womit exklusive Prozesse aus dem Blick kommen. Dieser Ansatz führt jedoch zu einer entpolitisierenden Perspektive, wie ich ab S. 17 detaillierter ausführe.
26 Auch in den Sozialwissenschaften ist der Exklusionsbegriff alles andere als eindeutig und unterschiedliche Denkrichtungen verwenden ihn in unterschiedlicher Weise. Die weiter unten (S. 14) erwähnten drei kategorialen Bestimmungen lassen sich aber als wesentlich für die Verwendung des Begriffs in den Sozialwissenschaften definieren. (Vgl. Kronauer 2002, 43)
27 Luhmann selbst hat jedoch seine theoretischen Annahmen dahingehend revidiert, dass Exklusionen praktisch möglich seien, da Ausschlüsse aus Teilsystemen sich gegenseitig bedingten und kumulierten (vgl. Dammer 2011, 9f).
28 Die vier Kategorien sind: Doppelte Exklusion, ausschließende Inklusion, einschließende Exklusion und doppelte Inklusion (vgl. Kronauer 2002, 119).
29 Durch den Wandel in der Arbeitsmarktsituation von der relativen Vollbeschäftigung zur tendenziellen Massenarbeitslosigkeit im Übergang zum 21. Jahrhundert hätten sich auch die Formen der Ausgrenzung geändert. Dadurch, dass es zu wenige Arbeitsplätze gibt, seien die „Überflüssigen“ zurückgekehrt. Das heißt, dass es arbeitsfähige, aber beschäftigungslose Menschen gibt. Und gerade deshalb erscheinen sie als überflüssig. Diese Menschen wurden seit dem Übergang zur europäischen Neuzeit lt. Kronauer als unwürdig oder gefährlich eingestuft und von den arbeitenden Armen abgegrenzt, die zwar entrechtet waren, aber eine wichtige Rolle in der Produktion bzw. Reproduktion der Gesellschaft spielten. (Vgl. Kronauer 2002, 76ff)
30 Subjekte sollen durch dieses Konzept lernen, sich selbst zu ermächtigen, d.h. sie sollen lernen, autonom zu handeln.
31 Foucault beschreibt in seiner 2. und 3. Vorlesung zur Gouvernementalität die Disziplin als einen Vorgang, der alles regelt, der vorschreibt. Sie orientiert sich an der Norm, die als Richtwert gilt und von diesem aus das Normale vom Anormalen trennt (vgl. Foucault G I, 52ff).
32 Die Vorlesungen zur Gouvernementalität hielt Foucault 1977-1979, also zwei Jahre nach dem Erscheinen von „Überwachen und Strafen“ (1975), j enem W erk, in dem er sich mit der Disziplinarmacht auseinandersetzte. Ich beschreibe den Begriff der Gouvernementalität detailliert in Kapitel drei. Gouvernementalität und Disziplinierung schließen einander jedoch nicht aus, sondern es ändert sich das Korrelationssystem zwischen den juridisch-rechtlichen, den Disziplinar- und den Sicherheitsmechanismen (vgl. Foucault G I, 22f).
33 Inklusion als allgemeiner Zielbegriff bezieht sich auf jegliche Probleme behinderter Kommunikation und sozialer Teilhabe, z.B. also auf Menschen mit Migrationshintergrund, in Armut lebende Menschen und auch auf Menschen mit Behinderung. Im öffentlichen Sprachgebrauch hat sich der Terminus Inklusion für den Bereich der Behinderung durchgesetzt und dieser wird im schulischen Bereich gleichbedeutend mit schulischer Inklusion oder „Schule für alle“ verwendet. In Art. 24 („Education“) verpflichten sich die Vertragspartner ein Schulsystem zu schaffen, das u.a. Kinder wegen ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen und öffentlichen Schulsystem ausschließt. (Vgl. Speck 2011, 70 u. 86)
34 Uneinigkeit besteht über die Verwendung des Begriffes der Integration bzw. bei der Unterscheidung der Begriffe der Integration und der Inklusion. Bei der Durchsicht der Literatur bekommt man zunehmend den Eindruck, dass sich die ExpertInnen weder einig über die Bedeutung noch über die Verwendung der Begriffe sind. So ist z.B. in der Übersetzung der UN-Behindertenrechts- rechtkonvention in der deutschen Übersetzung von einem integrativen, in der Schattenübersetzung von einem inklusiven und in der englischen Übersetzung von „inclusive education“ die Rede (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen 2014, 36). Siehe dazu auch meine Seminararbeit „Subjektivierungsformen neoliberaler Gouvernementalität. Welche neoliberalen Subjektivierungstechnologien sind im Bereich schulischer Inklusion auszumachen?“, die ich im WS 2013/14 bei Fr. Mag. Wlazny verfasste.
35 Waldschmidt (2005) zufolge ist das soziale Behinderungsmodell der Dreh- und Angelpunkt für einen anderen Ansatz [als dem traditionellen Ansatz, Anm. AB], Behinderung zu denken. Allerdings kritisiert sie dieses Modell und ergänzt es um ein kulturelles Modell von Behinderung. Durch eine kulturwissenschaftliche Sichtweise soll eine Dekonstruktion der ausgrenzenden Systematik und der damit verbundenen Realität möglich werden. (Vgl. ebd., 15 u. 25) In ihrem Aufsatz von 2007 plädiert sie dafür, die (neo)liberalen Machtkonzeptionen (im Kontext der Gouvernementalitätsstudien und im Hinblick auf die Grenze zwischen Behinderung und Normalität) stärker in den Blick zu nehmen, um die „aktuelle Flexibilisierung der Behindertenlandschaft besser zu verstehen.“ (Waldschmidt 2007, 131).
36 Mit der Formulierung „müssen“ gibt das BMASK die eindeutige Anweisung, das soziale Modells von Behinderung bei der Definition bzw. Einschätzung von Behinderung heranzuziehen.
- Arbeit zitieren
- BA MA Andrea Böck (Autor:in), 2016, Exkludiert die Inklusion? Kritische Analyse des Inklusionsdispositivs bezüglich exkludierender Subjektivierungsprozesse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1039846
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