I. Einleitung
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit entstand im Rahmen des Seminars „Vergleichpolitischer Systeme“. Dabei handelt es sich um den Versuch zu klären, ob und inwieweit der Parlamentarische Rat bei der Entwicklung des Grundgesetzes Schlussfolgerungen aus den sog. „Weimarer Erfahrungen“, insbesondere aus vermeintlich fehlerhaften Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung gezogen hat. Nach einem kurzen historischen Abriß über die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen Rates wird untersucht, ob sich die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung im Vergleich zu der nach Art.41 Abs.1 WRV durch das Volk erfolgten Wahl des Reichspräsidenten bewährt hat.
Dabei werden die antipräsidentiellen Schlussfolgerungen aufgezeigt, welche der Parlamentarische Rat aus dem Scheitern von Weimar gezogen hat.
Des weiteren wird darauf eingegangen, aus welchen Gründen der Parlamentarische Rat sowohl von einer Volksabstimmung über das Grundgesetz als auch von einer Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung über allgemeine Volksabstimmungen in das Grundgesetz – entspr. Art.73 WRV – abgesehen hat. In diesem Zusammenhang bildet die hinsichtlich eines abstrakt-plebiszitären Charakters umstrittene
Regelung des Art.20 Abs.2 S.2 GG einen weiteren Untersuchungsgegenstand
der Arbeit.
Abschließend werden neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene dargestellt.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Historie der Entwicklung des Grundgesetzes
- 1) Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates
- 2) Aufgabe des Parlamentarischen Rates
- III. Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten – antipräsidentielle Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates Aus dem Scheitern von Weimar
- 1) Historischer Vergleich
- a) Wahl des Staatsoberhauptes
- b) Amtszeit und verfassungsrechtliche Machtbefugnisse des Staatsoberhauptes
- 2) Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten als Grund Für das Scheitern von Weimar
- 3) Gründe für das Fehlen der unmittelbaren Präsidentenwahl im Grundgesetz
- 4) Fazit
- 1) Historischer Vergleich
- IV. Antiplebiszitäre Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar
- 1) Fehlende Volksabstimmung über das Grundgesetz
- 2) Verzicht auf die Aufnahme einer abstrakt-plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
- a) Vergleich der politischen Situation 1918 und 1945
- b) Gründe des Parlamentarischen Rates gegen die Aufnahme einer abstrakt plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
- V. Aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz
- 1) Auslegung des Art.20 Abs. 2 S.2 GG
- a) Historische Auslegung
- b) Systematische Auslegung
- c) Auslegung nach dem Wortlaut
- d) Teleologische Auslegung
- e) Fazit
- 2) Neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie
- 1) Auslegung des Art.20 Abs. 2 S.2 GG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern der Weimarer Republik bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Im Fokus stehen die Entscheidungen bezüglich der Wahl des Bundespräsidenten und die Ablehnung einer Volksabstimmung über das Grundgesetz.
- Analyse der antipräsidentiellen Maßnahmen im Grundgesetz im Vergleich zur Weimarer Verfassung.
- Untersuchung der Gründe für den Verzicht auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz.
- Bewertung der antiplebiszitären Haltung des Parlamentarischen Rates.
- Auslegung von Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes im Hinblick auf Volksabstimmungen.
- Diskussion aktueller Ansichten zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit beschreibt die Forschungsfrage und den Aufbau der Untersuchung zur Rolle der „Weimarer Erfahrungen“ bei der Gestaltung des Grundgesetzes.
II. Historie der Entwicklung des Grundgesetzes: Dieses Kapitel beschreibt die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen Rates, beleuchtet den Entstehungsprozess des Grundgesetzes und seine vorläufige Natur.
III. Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten: Hier wird ein historischer Vergleich der Wahl des Staatsoberhauptes in Weimar und der Bundesrepublik gezogen, um die antipräsidentiellen Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates zu beleuchten.
IV. Antiplebiszitäre Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates: Dieses Kapitel befasst sich mit den Gründen für den Verzicht auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz und die Ablehnung einer expliziten Regelung zu Volksabstimmungen im Grundgesetz.
V. Aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen: Der Abschnitt analysiert die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten von Art. 20 Abs. 2 S.2 GG im Hinblick auf Volksabstimmungen und diskutiert aktuelle Ansichten zur direkten Demokratie.
Schlüsselwörter
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Weimarer Republik, Reichspräsident, Bundespräsident, Volkswahl, Volksabstimmung, direkte Demokratie, antipräsidentiell, antiplebiszitär, Art. 20 Abs. 2 S.2 GG, Verfassungsgebung.
- Citation du texte
- Michael Matthai (Auteur), 2001, Anti-präsidentielle und anti-plebiszitäre Schlußfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103880