I. Einleitung
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit entstand im Rahmen des Seminars „Vergleichpolitischer Systeme“. Dabei handelt es sich um den Versuch zu klären, ob und inwieweit der Parlamentarische Rat bei der Entwicklung des Grundgesetzes Schlussfolgerungen aus den sog. „Weimarer Erfahrungen“, insbesondere aus vermeintlich fehlerhaften Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung gezogen hat. Nach einem kurzen historischen Abriß über die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen Rates wird untersucht, ob sich die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung im Vergleich zu der nach Art.41 Abs.1 WRV durch das Volk erfolgten Wahl des Reichspräsidenten bewährt hat.
Dabei werden die antipräsidentiellen Schlussfolgerungen aufgezeigt, welche der Parlamentarische Rat aus dem Scheitern von Weimar gezogen hat.
Des weiteren wird darauf eingegangen, aus welchen Gründen der Parlamentarische Rat sowohl von einer Volksabstimmung über das Grundgesetz als auch von einer Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung über allgemeine Volksabstimmungen in das Grundgesetz – entspr. Art.73 WRV – abgesehen hat. In diesem Zusammenhang bildet die hinsichtlich eines abstrakt-plebiszitären Charakters umstrittene
Regelung des Art.20 Abs.2 S.2 GG einen weiteren Untersuchungsgegenstand
der Arbeit.
Abschließend werden neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene dargestellt.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Historie der Entwicklung des Grundgesetzes
- Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates
- Aufgabe des Parlamentarischen Rates
- Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten – antipräsidentielle Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates Aus dem Scheitern von Weimar
- Historischer Vergleich
- Wahl des Staatsoberhauptes
- Amtszeit und verfassungsrechtliche Machtbefugnisse des Staatsoberhauptes
- Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten als Grund Für das Scheitern von Weimar
- Gründe für das Fehlen der unmittelbaren Präsidentenwahl im Grundgesetz
- Fazit
- Historischer Vergleich
- Antiplebiszitäre Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar
- Fehlende Volksabstimmung über das Grundgesetz
- Verzicht auf die Aufnahme einer abstrakt-plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
- Vergleich der politischen Situation 1918 und 1945
- Gründe des Parlamentarischen Rates gegen die Aufnahme einer abstrakt plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
- Aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz
- Auslegung des Art.20 Abs. 2 S.2 GG
- Historische Auslegung
- Systematische Auslegung
- Auslegung nach dem Wortlaut
- Teleologische Auslegung
- Fazit
- Neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie
- Auslegung des Art.20 Abs. 2 S.2 GG
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die Entwicklung des Grundgesetzes und untersucht, ob der Parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes aus den Erfahrungen der Weimarer Republik gelernt hat. Insbesondere werden die antipräsidentiellen und antiplebiszitären Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern der Weimarer Republik beleuchtet.
- Die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung im Vergleich zur Volkswahl des Reichspräsidenten nach der Weimarer Reichsverfassung
- Die Gründe für den Verzicht auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz
- Die Ablehnung einer ausdrücklichen Bestimmung über allgemeine Volksabstimmungen im Grundgesetz
- Die Auslegung des Art. 20 Abs. 2 S.2 GG im Hinblick auf die Zulässigkeit von Volksabstimmungen
- Neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Fragestellung der Arbeit vor und skizziert den Aufbau der Arbeit. Kapitel II beleuchtet die Historie der Entwicklung des Grundgesetzes, indem es die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen Rates beschreibt. Kapitel III untersucht die Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten und zeigt die antipräsidentiellen Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar auf. Kapitel IV analysiert die antiplebiszitären Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar, insbesondere den Verzicht auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz und die Ablehnung einer ausdrücklichen Bestimmung über allgemeine Volksabstimmungen. Kapitel V befasst sich mit der aktuellen Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz, insbesondere mit der Auslegung des Art. 20 Abs. 2 S.2 GG und neueren Ansichten über die Einführung direkter Demokratie.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Grundgesetz, den Parlamentarischen Rat, die Weimarer Republik, die antipräsidentiellen und antiplebiszitären Schlussfolgerungen, die Wahl des Bundespräsidenten, die Volksabstimmung, die direkte Demokratie, die Auslegung des Art. 20 Abs. 2 S.2 GG und die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene.
- Arbeit zitieren
- Michael Matthai (Autor:in), 2001, Anti-präsidentielle und anti-plebiszitäre Schlußfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103880
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