Der wichtigste Aspekt, um ein Produkt an den Endverbraucher zu bringen, ist die Verpackung. Während früher die Verpackungen praktisch sein mussten, um die Lebensmittel besser transportieren zu können oder sie haltbarer zu machen, übernimmt die Verpackung heute eine zentrale Bedeutung bei der Kaufentscheidung von Verbrauchern.
In der heutigen Zeit werden an die Verpackungen eine Fülle an Anforderungen gestellt. Hierbei können zwischen den Primär- und Sekundärfunktionen unterschieden werden.
Eine weitere Funktion, die die Kaufentscheidung lenkt, ist die Dienstleistungsfunktion. Diese Funktion beruht auf dem Informationsgehalt der Ware. Der Konsument soll Informationen über die Herkunft, Verwendung, Haltbarkeit und über die Inhaltsstoffe des Produktes entnehmen können.
Diese Dienstleistungsfunktion gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, da die Anzahl der Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten immer mehr zunimmt. Nicht nur Lebensmittelunverträglichkeiten führen dazu, dass Hersteller ihre Produkte mit der Bezeichnung „frei von“ auf den Markt bringen. Auch die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre führten dazu, dass Verbraucher immer mehr darauf achten, was in ihrem Essen steckt.
Dies führt mich auch zu meinem Thema: die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Bezeichnung „frei von“ am Beispiel der Wurstproduktion bei der WKS GmbH als Maßnahme des Marketings. Mit dieser Arbeit möchte ich klären, wann ein Produkt mit „frei von“ bezeichnet werden darf, welche rechtlichen Bedingungen dabei eine Rolle spielen und wie hoch der Anteil an gekennzeichneten Lebensmitteln am Markt ist. Auch möchte ich die Endverbraucher befragen, ob sie von der Kennzeichnung profitieren.
Inhalt
1. Einleitung
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Begriffsdefinitionen in der Herstellung
2.2 Aufbau einer Lebensmittelverpackung
2.3 Ziele der Lebensmittelinformationsverordnung
2.4 Wann trägt ein Produkt die Bezeichnung „frei von“
2.4.1 Kennzeichnung der Produkte hinsichtlich der Laktose-Freiheit
2.4.2 Kennzeichnung der Produkte hinsichtlich der Gluten-Freiheit
2.4.3 Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker, Aromen und Konservierungsstoffe“
2.5 Überwachende Institutionen
3. Marktanalyse der Verpackungen
3.1 Entwicklung des Analysebogens
3.2 Auswertung der Analyse
3.2.1 Kennzeichnung bei den Vollsortimenten
3.2.2 Kennzeichnung bei den Discountern
4. Befragung der Endverbraucher
4.1 Methodisches Vorgehen
4.2 Konzeption des Fragebogens
4.3 Auswertung der Umfrage
5. Schlussfolgerung
6. Quellen
1. Einleitung
Der wichtigste Aspekt, um ein Produkt an den Endverbraucher zu bringen, ist die Verpackung. Während früher die Verpackungen praktisch sein mussten, um die Lebensmittel besser transportieren zu können oder sie haltbarer zu machen, übernimmt die Verpackung heute eine zentrale Bedeutung bei der Kaufentscheidung von Verbrauchern.
In der heutigen Zeit werden an die Verpackungen eine Fülle an Anforderungen gestellt. Hierbei können die Primär- und Sekundärfunktionen unterschieden wird.
Primärfunktionen
Nach wie vor muss eine Verpackung die Waren vor Umwelteinflüssen schützen. Ebenfalls erfüllt eine Verpackung eine Lade- und Transportfunktion. Es muss gewährleistet werden, dass die Ware leicht greifbar und transportabel ist. Sie soll raumsparend gelagert werden und die Ware darf nicht zu schwer sein. Daraus wiederum lassen sich die weiteren Funktionen der Verpackung ableiten.
Sekundärfunktion
Die Verkaufsfunktion der Verpackung macht es dem Verbraucher erst möglich, diese dann zu kaufen. Dies soll so rational wie möglich sein. Eine der Sekundärfunktionen ist die Werbefunktion. Das Produkt sollte sich von dem Konkurrenzprodukt abheben können. Deshalb ist es wichtig, die Verpackung so zu gestalten (nach dem AIDA-Prinzip), dass es den Kaufimpuls beim Kunden anregt. Die Werbefunktion untergliedert sich noch einmal in:
- die emotionale Rolle des Produktes,
- die Optik,
- die Haptik1,
- die Düfte (allerdings spielt das in der Lebensmittelproduktion eine untergeordnete Rolle, die Eigenschaft kommt vorrangig bei Badezusätzen zum Einsatz),
- bei bestimmten Produkten soll auch die Akustik ein Teil des Kaufimpulses ausmachen, z. B. bei Chips-Tüten, die knistern, oder aber auch bei Äpfeln.
Des Weiteren gibt der Hersteller mit seiner Verpackung eine Garantiefunktion des Produktes an den Käufer. Diese bildet auch die Grundlage des Verbraucherschutzes, welche ich im nächsten Punkt (2.) näher erklären möchte. Weiterhin spielt auch die tertiäre Funktion bei der Verpackung eine Rolle. Nach ihren primären und sekundären Aufgaben soll die Verpackung Hinweise geben, wofür sie weiterverwendet werden kann oder wie sie entsorgt werden sollte.
Eine weitere Funktion, die die Kaufentscheidung lenkt, ist die Dienstleistungsfunktion. Diese Funktion beruht auf dem Informationsgehalt der Ware. Der Konsument soll Informationen über die Herkunft, Verwendung, Haltbarkeit und über die Inhaltsstoffe des Produktes entnehmen können.
Diese Dienstleistungsfunktion gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, da die Anzahl der Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten immer mehr zunimmt. Nicht nur Lebensmittelunverträglichkeiten führen dazu, dass Hersteller ihre Produkte mit der Bezeichnung „frei von“ auf den Markt bringen. Auch die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre führten dazu, dass Verbraucher immer mehr darauf achten, was in ihrem Essen steckt.
Dies führt mich auch zu meinem Thema: die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Bezeichnung „frei von“ am Beispiel der Wurstproduktion bei der WKS GmbH als Maßnahme des Marketings. Mit dieser Arbeit möchte ich klären, wann ein Produkt mit „frei von“ bezeichnet werden darf, welche rechtlichen Bedingungen dabei eine Rolle spielen und wie hoch der Anteil an gekennzeichneten Lebensmitteln am Markt ist. Auch möchte ich die Endverbraucher befragen, ob sie von der Kennzeichnung profitieren. Als Betroffene einer schweren Laktose-Intoleranz bin der Meinung, sie würde einigen Konsumenten die Kaufentscheidung erleichtern.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die gesetzliche Grundlage bildet die Lebensmittelinformationsverordnung (Nr. 1169/2011) vom 25. Oktober 2011. Diese Verordnung des Europäischen Parlaments sollte den Verbrauchern die Auswahl der Lebensmittel erleichtern. Doch zunächst sollten einige Begriffe geklärt werden, da mehrere Verordnungen, bspw. Nr. 178/2002 und Nr. 1333/2008, in dieser Lebensmittelverordnung (Nr. 1169/2011) eine Rolle spielen. In diesem Fall werden aber nur die Begriffe berücksichtigt, die in Verbindung mit der Fleisch- und Wurstproduktion stehen.
2.1 Begriffsdefinitionen in der Herstellung
Lebensmittel: sind Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind (nach ihrer ganzen oder teilweisen Verarbeitung) vom Menschen verzehrt zu werden.2
Lebensmittelrecht: ist eine Vorschrift der Europäischen Union. Diese gilt uneingeschränkt für die Kennzeichnung aller Lebensmittel (lose und verpackt).
Lebensmittelunternehmen: sind alle Unternehmen, ob mit Gewinnerzielungsabsicht oder nicht, die mit der Produktion, der Verarbeitung und mit dem Vertrieb von Lebensmitteln betraut sind.
Lebensmittelzusatzstoffe: sind Stoffe (mit oder ohne Nährwert), die weder selber als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden. Sie werden lediglich aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt. Beispiele:
- Antioxidationsmittel, verhindern eine unerwünschte Oxidation
- Geschmacksverstärker, überwiegend organische Substanzen, die den Geschmack von Speisen und Lebensmitteln nochmal verstärken sollen
- Stabilisatoren sind chemische Verbindungen, die Lebensmittel handhabbarer machen bzw. die Beschaffenheit des Produktes verbessern
- Konservierungsmittel sind antimikrobielle Biozide, die Mikroorganismen ausschalten und dafür sorgen, dass das Produkt länger genießbar ist
Verarbeitungshilfsstoff/ Enzyme: sind Stoffe, die nicht als Lebensmittel verzehrt werden, aber die im Herstellungsprozess beteiligt sind. Diese werden nicht auf der Zutatenliste geführt und müssen gesundheitlich unbedenklich sein, da im Produkt Rückstände verbleiben können.
Beispiele:
- Labenzyme, für die Herstellung von Käse
- Amylasen, zum Stärkeabbau
- Wasserstoffperoxid zur Kaltsterilisation von Lebensmittelverpackungen
- Transglutaminasen, werden zum Verkleben von Fleischstücken eingesetzt
Trägerstoffe: sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe (Aromen, Enzyme oder sonstige Stoffe) hinzuzufügen, zu lösen oder zu verdünnen. Beispiele:
- Aromen
- Farbstoffe
- Vitamine
Aroma: diese Stoffe können nochmals unterschieden werden in Aromastoffe und Aroma als Erzeugnis.
Aromastoffe dürfen als natürlich bezeichnet werden, wenn diese aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangstoffen (durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren) gewonnen werden.
Aroma als Extrakt ist ein Erzeugnis, welches nicht als Aromastoff gilt. Es kann ebenfalls tierischen, pflanzlichen oder mikrobiologischen Ursprungs sein, aber es kann auch thermisch erzeugt werden.
Aromata werden eingesetzt, um den Geschmack oder den Geruch eines Produktes zu modifizieren.
Zutaten: dazu zählt jeder Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich aller Aromen, Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelenzyme. Auch einzelner Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat die bei der Herstellung verwendet wird ist eine Zutat. Allerdings gelten die Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen nicht als Zutat.
Separatorenfleisch: Diese Art von Fleisch nennt man Knochenputz. In der Herstellung werden Fleischteile von den Knochen maschinell gelöst. Diese Art von Fleisch erfüllt nicht mehr die lebensmittelrechtliche Definition von Muskelfleisch gemäß Anhang VII Teil B Nr. 18 der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Die Art der kostengünstigen Fleischgewinnung muss auf den Verpackungen entsprechend gekennzeichnet sein, da es einer Paste oder Hackfleisch ähnlich sieht. Dennoch ist die Zusammensetzung eine andere.
Fleischzubereitung: ist Fleisch, das zerkleinert wurde und dem verschiedene Würzstoffe und Zusatzstoffe hinzugefügt wurden. Diese Art von Produkt darf nicht frisches Fleisch genannt werden.
Fleischerzeugnisse: sind Produkte/ Erzeugnisse, die aus verarbeitetem Fleisch hergestellt werden. Die Merkmale von frischem Fleisch sind somit nicht mehr erkennbar.
2.2 Aufbau einer Lebensmittelverpackung
Der Aufbau und die Kennzeichnung einer Lebensmittelverpackung unterliegen u. a. der Lebensmittelinformationsverordnung. Die soll nachfolgend an einem Verpackungsbeispiel des Unternehmens WKS GmbH näher erklärt werden.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist geregelt, dass alle Kennzeichnungen auf der Verpackung aufgedruckt sein müssen. Ebenso regelt die Verordnung (EU Nr. 1169/2011 im Artikel 2 (2) Absatz m) die Lesbarkeit. Das Erscheinungsbild der Schrift muss für die Allgemeinheit visuell erkennbar sein. Dazu zählen verschiedene Faktoren, wie Schriftgröße, der Buchstabenabstand, der Zeilenabstand, die Strichstärke, Schrift, Schriftstärke und Schriftart. Ebenfalls ist es geregelt, dass die Bezeichnungen der Landessprache entsprechen. Auch das Verhältnis zwischen Buchstabenbreite und -höhe sowie der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund ist geregelt.34
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Hauptsichtfeld einer Verpackung
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 Rückseite der Verpackung
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 Etikett des Herstellers
Quelle: eigene Darstellung
2.3 Ziele der Lebensmittelinformationsverordnung
Die Lebensmittelinformationsverordnung soll dem Endverbraucher die Möglichkeit geben, sich über die Produkte informieren zu können. Der Schutz der Gesundheit, Schutz vor Täuschung und Irreführung sind die Grundprinzipien bzw. das Ziel dieser Verordnung. Die Endverbraucher haben somit verbesserte Rahmenbedingungen, um eine Kaufentscheidung zu treffen.
Der Vorteil der Lebensmittelinformationsverordnung ist, dass sie verschiedene Verordnungen zusammenfasst, wie zum Beispiel: die Nährwertkennzeichnung (RL 90/496/EWG), Kennzeichnungsverordnung, Etikettierungsrichtlinie (RL/2000/13/EG) und die Richtlinie 2002/13/ EG.
2.4 Wann trägt ein Produkt die Bezeichnung „frei von“
Um eine genaue Aussage zu erhalten, wann sich ein Produkt „frei von“ nennen darf, wurde bei der Verbraucherzentrale und beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Erfurt recherchiert.
2.4.1 Kennzeichnung der Produkte hinsichtlich der Laktose-Freiheit
Der Milchzucker ist ein vielseitig einsetzbarer Stoff in der Lebensmittelproduktion. Einerseits kann er sehr gut Wasser binden und andererseits ist Laktose ein Trägerstoff für Aromen und wird gern als Geschmacksverstärker eingesetzt.
Eine Begrenzung, wie viele Milligramm Laktose in einem Produkt enthalten sein dürfen, gibt es nicht. Auf der Zutatenliste ist eine genaue Auflistung der Inhaltsstoffe erforderlich.
Denn beispielsweise kann sich hinter diesen Begriffen Laktose verbergen:
- Milchzucker
- Magermilch/ Vollmilch/ Sauermilch oder auch Milchpulver
- Rahm
- Molke/ Molkenerzeugnissen/ Molkenpulver
- Ayran und Kefir
- in bestimmten Gewürzmischungen und auch in Zuckerstoffen
2.4.2 Kennzeichnung der Produkte hinsichtlich der Gluten-Freiheit
Gluten ist ein Eiweiß, welches in verschiedenen Getreidearten vorkommt. Es hat die Eigenschaft, Produkten eine lockere Struktur zu verleihen, ohne dass diese ihre Festigkeit verlieren. Im Gegensatz zu den anderen Allergenen gibt es hier einen Grenzwert.
Alle Lebensmittel mit weniger als 20ppm (20mg/kg) Gluten sind Gluten-frei. Enthalten Lebensmittel 21 bis 100ppm Gluten, gelten sie als „very low Gluten“ nach der Verordnung (EU) Nr. 41/2009.
2.4.3 Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker, Aromen und Konservierungsstoffe“
Soll das Produkt mit der Kennzeichnung „ohne Geschmacksverstärker“, „ohne Aromen“ und „ohne Konservierungsstoffe“ versehen werden, ist es wichtig, dass der Hersteller auf folgende Zutaten verzichtet:
- Glutamat (schließt die E-Nummern 620 bis E625 ein)
- Inosinat, z. B. Hefeextrakte (E630 - E633)
Zutaten mit geschmacksverstärkenden Wirkungen:
- Hefeextrakte
- Sojaproteinhydrolysat
- Maisproteinhydrolysat
- Würze
- Sojasauce
- Sojasaucenpulver
Möchte man ein Produkt kennzeichnen, welches frei von Aromastoffen ist, sollte man auf die Verwendung von künstlichen Aromen verzichten. Roher Schinken, der bei der Verarbeitung geräuchert wird, darf die Bezeichnung „ohne künstliche Aromastoffe“ tragen.
Wird ein Produkt als „frei von Konservierungsstoffen“ beworben, dürfen beispielsweise folgende Stoffe nicht enthalten sein:
- Sorbinsäure (E200)
- Benzoesäure (E210)
- Butylhydroxyanisol (E320)
Allerdings setzen Hersteller vermehrt auf Essigsäure, Senfsaaten oder Starterkulturen, um ihre Waren länger frisch zu halten oder einen kontrollierten Reifeprozess herbeizuführen.
2.5 Überwachende Institutionen
Die überwachenden Behörden sind die Lebensmittelüberwachungsämter. Sie kontrollieren die Betriebe, entnehmen Proben und bearbeiten Verbraucherbeschwerden. Wenn beispielsweise Wurstwaren nicht richtig oder fehlerhaft etikettiert sind, werden diese an das Landesamt für Verbraucherschutz weitergeleitet. Diese untersuchen die Proben und prüfen deren Kennzeichnung.
Das Lebensmittelüberwachungsamt prüft beispielweise:
- Herstellungstechnologie
- Produktionshygiene/ Personalhygiene
- Zusammensetzung gemäß Warencode und Deklaration
- verwendete Zusatzstoffe
- Kennzeichnung
- Allergene
- HACCP - Konzept5
3. Marktanalyse der Verpackungen
Die Verpackung ist das wichtigste Mittel, um einen Kaufanreiz auf den Endverbraucher auszuüben. Ich würde sogar behaupten, dass eine Verpackung die Persönlichkeit des Produktes repräsentiert, mit der sich die Endverbraucher identifizieren und somit zum Kauf animiert werden.
Zur Analyse wurden mit dem Unternehmen WKS Winfried Heine GmbH drei Vollsortimenter (Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG, Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG und real,- SB-Warenhaus GmbH) und drei Discounter (ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG, Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG und Netto Marken-Discount AG & Co. KG) ausgewählt. Diese empirische Analyse der Verpackungen von Konkurrenten bezog sich nur auf die Kennzeichnung „frei von“, der Preis spielte keine Rolle.
Es wurde lediglich eine Unterteilung vorgenommen in Brühware, Konserven, gekochter und roher Schinken.
Gerade bei der Herstellung von gekochter und Brühware werden andere Inhaltsstoffe beigesetzt als bei der Rohware.
3.1 Entwicklung des Analysebogens
Mithilfe eines selbst entworfenen Analysebogens ist es möglich, sich einen Überblick über das Sortiment des jeweiligen Unternehmens zu verschaffen.
Entscheidend ist für die Analyse, ob Produkte gekennzeichnet wurden oder nicht. Aus Erfahrung ist bekannt, dass Unternehmen ihre Produkte nicht alles mit „frei von“, deshalb wurde für jede Kennzeichnung eine eigene Spalte erstellt.
Ein Beispiel dafür, dass nicht jeder Hersteller seine Produkte kennzeichnet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4 Rückseite eines Produktes
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5 Vorderseite eines Produktes
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6 Vorderseite eines Produktes mit Kennzeichnung
Quelle: eigene Darstellung
Bei der Recherche wurden von jeder Wurstsorte zehn verschiedene Marken ausgewählt. Die Auswahl erfolgte nach keinem bestimmten Muster, wobei es bei den Discountern nicht möglich war, bei verschiedenen Wurstsorten zehn unterschiedliche Marken zu finden, da sie nur über ein kleines Sortiment verfügen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7 Analysebogen
Quelle: eigene Darstellung
3.2 Auswertung der Analyse
Mit dieser Analyse möchte ich herausfinden, wie viele Unternehmen schon ihre Wurstwaren kennzeichnen. Diese Auswertung dient zur Orientierung für das Unternehmen, wie die gegenwärtige Marktsituation ist. Bisher hat zu diesem Thema mit diesen Kriterien noch keine Marktanalyse stattgefunden.
Für die Auswertung habe ich mich für die Form der Kreisdiagramme entschieden, da diese mir am anschaulichsten erscheinen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8 Kennzeichnung der Wurstwaren am Markt insgesamt
Quelle: eigene Darstellung
Wie man an diesem Diagramm sehen kann, ist der Anteil an nicht gekennzeichneter Ware am größten. Da diese empirische Erhebung von Kennzeichnungen an Wurstwaren die erste ist, kann man annehmen, dass der Anteil an gekennzeichneten Waren in Zukunft weiterwachsen wird. Eine detaillierte Auswertung der einzelnen Sorten und Unternehmen ist in der Anlage zu finden.
3.2.1 Kennzeichnung bei den Vollsortimenten
Bei der Analyse der Vollsortimente findet man ein breites Sortiment, allerdings sind auch hier überwiegend die Produkte nicht gekennzeichnet (mit 58%).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9 Kennzeichnung von Wurstwaren aller Vollsortimenter
Quelle: eigene Darstellung
3.2.2 Kennzeichnung bei den Discountern
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 10 Kennzeichnung der Wurstwaren aller Discounter
Quelle: eigene Darstellung
In diesem Diagramm wird deutlich, dass die Endverbraucher oder Unternehmen keinen großen Wert auf eine Kennzeichnung legen. Man könnte annehmen, umso mehr Zusatzstoffe oder Geschmacksverstärker in einem Produkt enthalten sind, desto billiger können die Waren angeboten werden.
Doch ob die Endverbraucher wirklich keinen Wert auf die Kennzeichnungen legen, wird sich bei der Befragung der Endverbraucher zeigen.
4. Befragung der Endverbraucher
Ziel der Befragungen war es, herauszufinden, wie der Verbraucher auf die Kennzeichnungen von Wurstwaren reagiert. Zudem sollten herausgefunden werden, ob der Verbraucher solche Kennzeichnung überhaupt wahrnimmt, wie die Wertigkeit der Produkte eingeschätzt wird und in welchem Intervall Wurstwaren gekauft werden.
4.1 Methodisches Vorgehen
Die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Befragung erstreckte sich von Mitte Dezember 2015 bis Ende Februar 2016.
Um möglichst viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu erreichen, wurde auf eine internetgestützte Online-Umfrage zurückgegriffen. Dafür wurde ein Link bereitgestellt. Die Teilnehmer/innen konnten das Befragungsformular direkt online ausfüllen und versenden. Bei diesen Online-Fragebögen handelt es sich um eine modifizierte schriftliche Umfrage.
4.2 Konzeption des Fragebogens
Bei der Entwicklung des Fragebogens wurde darauf geachtet, dass dieser leicht verständlich formuliert und einfach in der Handhabung ist. Bei der Erarbeitung wurde darauf geachtet, dass der Fragebogen überschaubar bleibt. Im Begleittext wurde vor der Befragung darauf hingewiesen, dass die Erhebung Anonymität gewährleistet und dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt.
Es ergaben sich insgesamt 16 Fragen, die sich aus geschlossenen und teilweise offenen Fragen zusammensetzten. Den Befragten wurde dadurch auch die Möglichkeit eingeräumt, eigene Antworten zu geben. Bei den geschlossenen Fragen wurde ein Mix aus „single choice“6 und „multiple choice“7 gewählt. Der Fragebogen wurde wie folgt untergliedert:
1. Einkaufsverhalten
2. Kaufentscheidung
3. Kennzeichnung
4. Persönliche Daten
Zu Beginn sollte das Einkaufsverhalten einen Einstieg in die Thematik geben (Frage 1 bis 6). Bei der Formulierung wurde darauf geachtet, dass die Fragen einfach gehalten sind.
1. Frage: Erledigen Sie gern Ihre Einkäufe?
Antwortmöglichkeiten:
- Ja
- Nein
Bei Frage 2 ist es für das Unternehmen interessant, ob es sich lohnt, weitere Handelsbeziehungen zu anderen Einzelhändlern aufzubauen.
2. Frage: Wo kaufen Sie ein? (Mehrfachnennung war hier möglich.) Antwortmöglichkeiten:
- Kaufland
- Real
- Globus
- Aldi
- Lidl
- Netto
3. Frage: Kaufen Sie Wurstwaren ein?
Antwortmöglichkeiten:
- Ja
- Nein
Hier fand schon eine Selektion der Umfrageteilnehmer statt, da die gesuchte Zielgruppe Verbraucher sind, die Wurstwaren verzehren.
4. Frage: Wenn ja, kaufen Sie diese auch regelmäßig?
Antwortmöglichkeiten:
- ca. viermal im Monat
- ca. dreimal im Monat
- ca. zweimal im Monat
- ca. einmal im Monat
- sonstige Angaben
Bei dieser Frage konnte angegeben werden in, welchen Intervallen Wurst eingekauft wird.
5. Frage: Welche Wurstsorte essen Sie am liebsten? (Mehrfachnennungen waren hier möglich.)
Antwortmöglichkeiten:
- Rohwurst (z. B. Salami, Teewurst)
- Kochwurst (z. B. Blutwurst, Leberwurst, Mettwurst)
- Kochschinken
- Brühwurst (z. B. Mortadella, Jagdwurst, Bierschinken, Leberkäse, Wiener Würst chen)
- Rohschinken
- Sonstige Angaben
Hier sollte geschaut werden, was die Verbraucher favorisieren an Wurstsorten. Möglicherweise könnte man darüber eine Erweiterung des Sortiments in Betracht ziehen. Die Frage 6 gibt Aufschluss auf die Kaufentscheidungen der Kunden.
6. Frage: Stellen sie sich vor, Sie gehen heute einkaufen. Nach welchen Kriterien treffen Sie ihre Kaufentscheidung? (Mehrfachnennungen waren hier möglich.) Antwortmöglichkeiten:
- Verpackungsgestaltung/ Verpackungsdesign
- Preis
- Inhalt
- Inhaltsstoffe/ Zutaten des Produktes
- Marke
- sonstige Gründe: ...
Bei der Frage 7 bis 9 wurde gefragt, ob Kunden die Form der Kennzeichnung überhaupt wahrnehmen, ob dahingehend bereits Präferenzen existieren und wie hochwertig sie diese Waren einschätzen.
7. Frage: Manche Hersteller kennzeichnen ihre Produkte „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, ohne Zusatz von Aromen, ohne Farbstoffe, ohne Gluten und Laktose“. Haben Sie schon einmal auf ihren Wurstverpackungen diese Kennzeichnung gesehen?
Antwortmöglichkeiten:
- Ja
- Nein
- Darauf achte ich nicht.
8. Frage: In Bezug auf die letzte Frage. Kaufen Sie bevorzugt gekennzeichnete Produkte ein?
Antwortmöglichkeiten:
- Ja
- Nein
9. Frage: Was vermuten Sie? Sind Wurstwaren, die gekennzeichnet sind, höherwertig, gleichwertig oder weniger Wert als nicht gekennzeichnete Wurstwaren?
Antwortmöglichkeit:
- Ich denke, sie sind höherwertig.
- Ich denke, sie sind gleichwertig.
- Ich denke, sie sind weniger wert.
Die soziodemografischen Fragen wurden am Ende gestellt, da die Bereitschaft dann am größten ist, diese Angaben zu machen (Frage 10 bis 15).
10. Frage: Sie sind ...?
Antwortmöglichkeiten:
- weiblich
- männlich
11. Frage: Sie sind wohnhaft in...?
Antwortmöglichkeiten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
1 Durch eine angenehme Oberfläche und eine griffige Verpackung soll es das Kaufverhalten positiv Steuern. http://www.gruenderlexikon.de/lexikon/verpackung/ [12.12.2015]
2 http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_Lebensmittel/FAQ_Lebensmit- tel_node.html [30.11.2015]
3 Der Bereich den der Verbraucher zuerst war nehmen wird. In diesem Bereich ist der Endverbraucher dazu in der Lage, die Handelsmarke und die Beschaffenheit des Produktes wahrzunehmen.
4 Unter diesen Bedingungen gibt der Hersteller des Produktes die Gewährleistung, dass es bis zu diesem Zeitpunkt die Qualität und Eigenschaften erhalten sind.
5 Eigenkontrollen der Lebensmittelbetriebe zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für die hergestellten Lebensmittel. vgl. http://www.bfr.bund.de/cm/350/fragen_und_antworten_zum_hazard_analysis_and_critical_control_point_haccp_konzept.pdf [02.03.2016]
6 ist eine in Prüfungen, Tests, Klausuren und Umfragen verwendete Fragetechnik für die genau nur eine Antwort ausgewählt werden soll
7 ist eine in Prüfungen, Tests, Klausuren und Umfragen verwendete Fragetechnik, bei der zu einer Frage mehrere vorformulierte Antworten zur Auswahl stehen.
- Citar trabajo
- Julia Jessing (Autor), 2016, Kennzeichnung von Wurstwaren hinsichtlich der Lebensmittelunverträglichkeiten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1034324
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