Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gültigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände mehr denn je an Aktualität.2 Denn immaterielle Güter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfältige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermögensgegenstände verstärken die Problematik und lassen eine abschließende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3
Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist § 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, trägt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Gläubigerschutz erfährt gegenüber dem Aktionärschutz eine höhere Wertigkeit.
[...]
1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, S. 1102 ff.) zit. nach: Niemann, U. (1999), S. 1
2 Vgl. Niemann, U. (1999), S. 1
3 Vgl. Glade, H.-J. (1991), S. 1
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Analyse des S 248 Abs. 2 HGB
- Begriffliche Grundlagen
- Die Merkmale des Vermögensgegenstandes und seine Aktivierungsfähigkeit
- Die Abgrenzung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen
- Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen
- Entgeltlicher Erwerb als Ausdruck des Vorsichtsprinzips
- S 248 Abs. 2 HGB als Kompromiss zweier divergierender GOB
- Die Objektivierung immaterieller Vermögensgegenstände
- Das BFH-Urteil zu den Transferentschädigungen im Lizenzfußball
- Begriffliche Grundlagen
- Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Jahresabschluss
- Ansatz und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
- Arten von immateriellen Vermögensgegenständen
- Der Geschäfts- oder Firmenwert
- Ausnahmen von S 248 Abs. 2 HGB in der Praxis
- Auswirkungen der Bestimmung des S 248 Abs. 2 auf den Jahresabschluss
- S 248 Abs. 2 HGB als Nachfolgeregelung von S 153 Abs. 3 AktG 1965
- Die Bedeutung von S 248 Abs. 2 HGB for Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
- Kritische Würdigung und bilanzpolitische Einordnung von S 248 Abs. 2 HGB
- Ansatz und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
- Schlussbetrachtung
- Literaturverzeichnis
- Urteilsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach S 248 Abs. 2 HGB. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände und beleuchtet die Problematik des Aktivierungsverbots für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände.
- Begriffliche Abgrenzung von Vermögensgegenständen, materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie Anlage- und Umlaufvermögen
- Analyse des entgeltlichen Erwerbs als Kriterium für die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände
- Auswirkungen des Aktivierungsverbots auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage im Jahresabschluss
- Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Aktivierungsverbot
- Bewertung der Vor- und Nachteile des Aktivierungsverbots für verschiedene Bilanzadressaten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände ein und stellt die Relevanz des S 248 Abs. 2 HGB in der heutigen Zeit heraus. Das Kapitel 2 analysiert die begrifflichen Grundlagen des S 248 Abs. 2 HGB, wobei die Merkmale des Vermögensgegenstandes, die Abgrenzung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie die Unterscheidung von Anlage- und Umlaufvermögen im Vordergrund stehen. Des Weiteren wird der entgeltliche Erwerb als Ausdruck des Vorsichtsprinzips und dessen Bedeutung für die Objektivierung immaterieller Vermögensgegenstände beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das BFH-Urteil zu den Transferentschädigungen im Lizenzfußball gelegt.
Das dritte Kapitel widmet sich den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Jahresabschluss. Es werden die verschiedenen Arten von immateriellen Vermögensgegenständen, wie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und Software, vorgestellt und deren Bewertung sowie Folgebewertung im Detail erläutert. Der Geschäfts- oder Firmenwert erhält in diesem Kapitel eine gesonderte Behandlung, wobei die Unterscheidung zwischen selbstgeschaffenem und entgeltlich erworbenem Firmenwert sowie die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Aktivierung des Firmenwertes beleuchtet werden.
Schließlich werden in Kapitel 3.2 die Auswirkungen der Bestimmung des S 248 Abs. 2 auf den Jahresabschluss untersucht. Die Arbeit beleuchtet die historische Entwicklung des Bilanzierungsverbots und dessen Bedeutung für die Forschung- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen. Abschließend werden die Vor- und Nachteile des Aktivierungsverbots aus bilanzpolitischer Sicht diskutiert und die Folgen für verschiedene Bilanzadressaten, wie Aktionäre und Gläubiger, aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände, das Aktivierungsverbot nach S 248 Abs. 2 HGB, das Vorsichtsprinzip, der entgeltliche Erwerb, die Objektivierung immaterieller Vermögensgegenstände, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss, bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten und die Interessen der Bilanzadressaten.
- Quote paper
- Christian Siepe (Author), 2002, Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10341
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