Am 1. April 1994 ist in Deutschland das Familiennamensrechtsgesetz in Kraft getreten. Fast genau ein Jahr später, nämlich mit 1. Mai 1995, trat in Österreich das Namensrechtsänderungsgesetz (NamRÄG ) in Kraft. Kern beider Gesetze ist eine Neuregelung des Rechts des Ehe- und des Kindesnamens, in Österreich begleitet von einer großzügigen Liberalisierung des Rechts der verwaltungsbehördlichen Namensänderung.
Ziel der Reform war die Verbesserung der Rechte des Kindes, bestmögliche Förderung des Kindeswohls, Abbau bestehender rechtlicher Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie die Stärkung der Rechtspositionen der Eltern vor unnötigen staatlichen Eingriffen.(1) Auslöser dafür war die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes im Jahre 1992,(2) das der Sicherung der Rechte von Kindern dienen sollte.
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1 Walter, FamRZ, 1995, 1538
2 Ebert, JBl., 1995, 69 ff.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Namenserwerb
- I. Der Name des ehelichen Kindes
- 1. Der Familienname
- 2. Der Vorname
- II. Der Name des unehelichen Kindes
- I. Der Name des ehelichen Kindes
- C. Namensänderung
- I. Familienname nach Legitimation
- II. Auffebung der Namensgebung
- III. Familienname nach Annahme an Kindesstatt
- IV. Übergangsrecht
- V. Anderungen im NAG
- 1. S 21Nr.8NamRAG
- 2. S 21Nr.9NamRAG
- 3. S 21Nr. 11 NamRÄG
- D. Vergleich zum deutlichen Wandel im deutschen Namensrecht
- E. Abschließende Bewertung der Reform in Österreich
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Reform des österreichischen Namensrechts im Jahr 1995 zielte darauf ab, die Rechte des Kindes zu verbessern, das Kindeswohl bestmöglich zu fördern und bestehende rechtliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern abzubauen. Die Reform sollte die Rechtspositionen der Eltern stärken und unnötige staatliche Eingriffe vermeiden.
- Namenserwerb des Kindes
- Namensänderungsmöglichkeiten nach Legitimation, Adoption und im Allgemeinen
- Vergleich des österreichischen und deutschen Namensrechts
- Bewertung der Reform in Österreich
- Kinderrechte und Kindeswohl im Kontext des Namensrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema des österreichischen Kindesnamensrechts ein und beleuchtet die Hintergründe der Reform im Jahr 1995. Das Kapitel "Namenserwerb" befasst sich mit der Namensgebung bei ehelichen und unehelichen Kindern. Es werden die Regeln zur Bestimmung des Familiennamens und des Vornamens erläutert. Das Kapitel "Namensänderung" behandelt verschiedene Möglichkeiten zur Namensänderung, darunter die Änderung nach Legitimation, die Auffebung der Namensgebung, die Änderung nach Adoption und das Übergangsrecht. Im Abschnitt "Anderungen im NAG" werden die Änderungen im österreichischen Namensrechtsänderungsgesetz (NamRÄG) im Detail analysiert. Der Vergleich zum deutschen Namensrecht zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen. Die Abschließende Bewertung der Reform in Österreich beleuchtet die positiven und negativen Aspekte der Reform und diskutiert die Auswirkungen auf das Kindeswohl.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Kindesnamensrecht, die Namensgebung, die Namensänderung, die Legitimation, die Adoption, das Übergangsrecht, das Kindeswohl, die Elternrechte, die staatliche Eingriffe, das deutsche Namensrecht und die Reform des österreichischen Namensrechts.
- Citar trabajo
- Dagmar Wurst (Autor), 1998, Kindesnamensrecht in Österreich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10336
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