In der vorliegenden Hausarbeit soll folgende Fragestellung bearbeitet werden: In welchem Zusammenhang stehen Bildungserfolg und die soziale Herkunft von SuS?
Um den Bezug zum Seminar „Lernförderung und Leistungsbeurteilung in der Schule“ zu ziehen wird sich in dieser Hausarbeit auf die soziale Herkunft von SuS bezogen und andere Bildungserfolg beeinflussende Faktoren werden nur angeschnitten. Somit wird aus Gründen des begrenzten Umfangs der Arbeit auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche für die Einhaltung eines uneingeschränkten Bildungsanspruches für Menschen mit Behinderung Sorge trägt, verzichtet.
Im folgenden Kapitel werden zunächst Begrifflichkeiten erläutert und auf das Thema bezogen. Dadurch soll das Verständnis der Ausarbeitung erleichtert und der Einstieg in das Thema ermöglicht werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen und Grundlagen
2.1 Bildung
2.2 Chancengleichheit
2.3 Bildungsgerechtigkeit
2.4 soziale Ungleichheit
3 Die Betrachtung von Bildung und Bildungserfolg
3.1 Bildung und Bildungserfolg im Schulbereich
3.2 Bildungserfolg und das schulische System
3.3 Zwischenfazit
4 Diskussion
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Internetquellen
1 Einleitung
Artikel 26 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 legt fest, „jeder hat Recht auf Bildung“ (AEMR, 1948, Art. 26). Die Vereinten Nationen (kurz: UNO – United Nations Organisation) beschlossen in einer Generalversammlung 30 Artikel die bis heute geltenden Menschenrechte. Seit 1948 gilt daher nicht nur in Deutschland, dass Bildung ein Menschenrecht ist. Doch bis heute ist es von der Absichtserklärung hin zur Umsetzung ein Weg voller Barrieren, da zwischen Theorie und Praxis in vielen Fällen noch eine große Kluft liegt. Das Gut Bildung ist oftmals ein Privileg der besseren Gesellschaftsschicht, die sich Bildung leisten kann und demnach nicht als Recht für alle erkennbar. Sozial schlechter gestellten Familien bleibt das Recht auf Bildung oftmals verwehrt. Dass die Zahl der „Bildungsverlierer heute so groß ist wie niemals zuvor“ belegt die Aussage von Quenzel/ Hurrelmann (Quenzel/ Hurrelamm, 2010, S. 12). Bei einer stetig wachsenden Kluft in der Gesellschaft von arm und reicht, lässt sich eine folgenreiche Spaltung in der Teilhabe bei der Bildung festhalten. Zu den bekannten Produktionsgütern Kapital, Arbeit und Land, lässt sich inzwischen auch Wissen zählen. Jedoch gewinnt das Gut Wissen stetig an Relevanz und Bedeutung in der deutschen Gesellschaft. Berichte der OECD belegen, dass Armut in Deutschland – im Vergleich zu anderen OECD-Ländern – ein weitaus größeres Problem darstellt und das Armutsrisiko deutlich zugenommen hat (vgl. OECD, 2008, S. 5). Davon sind besonders Kinder und Jugendlich betroffen. Jedoch zeigt die Auswertung der PISA-Studie von 2015, dass die Chancengleichheit in Deutschland verbessert wurde und Deutschland im OECD-Durchschnitt liegt (vgl. OECD, 2014, S. 33). Um eine Chancengleichheit bei der sozialen Herkunft und Bildung, nach Vorgaben der anderen OECD-Länder, zu erreichen muss im deutschen Bildungssystem ein Umdenken stattfinden. Frühzeitige Förderung, Akzeptanz, interkulturelle Kompetenzen und das Bildungsbewusstsein zu stärken sind essentielle gesellschaftliche Einflüsse, die SuS (im Folgenden abgekürzt mit SuS) zugängig gemacht werden müssen, vollkommen unabhängig ihrer sozialen Herkunft. Zur Erreichung von Bildungserfolg sind demzufolge Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Qualifikationen von Lehrkräften notwendig, für eine erfolgreiche Wissensvermittlung. Dabei nimmt die gesellschaftliche Teilhabe im Bereich der Bildung der Schülerinnen und Schüler eine immer größere Bedeutung ein (vgl. DGB, 2014, S. 30).
In der vorliegenden Hausarbeit soll folgende Fragestellung bearbeitet werden: In welchem Zusammenhang stehen Bildungserfolg und die soziale Herkunft von SuS?
Um den Bezug zum Seminar „Lernförderung und Leistungsbeurteilung in der Schule“ zu ziehen wird sich in dieser Hausarbeit auf die soziale Herkunft von SuS bezogen und andere Bildungserfolg beeinflussende Faktoren werden nur angeschnitten. Somit wird aus Gründen des begrenzten Umfangs der Arbeit auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, welche für die Einhaltung eines uneingeschränkten Bildungsanspruches für Menschen mit Behinderung Sorge trägt, verzichtet.
Im folgenden Kapitel werden zunächst Begrifflichkeiten erläutert und auf das Thema bezogen. Dadurch soll das Verständnis der Ausarbeitung erleichtert und der Einstieg in das Thema ermöglicht werden.
2 Definitionen und Grundlagen
An den Anfang dieser Hausarbeit werden zunächst Begriffsdefinitionen gestellt, um einen grundlegenden Zusammenhang zum Thema herzustellen.
2.1 Bildung
Bildung ist keine Aneignung von Wissen in einer Ausbildung für einen Beruf, „sondern eine zweckfreie Vervollkommnung des Individuums durch die Aneignung eines spezifischen Besitzes an geistigen Gütern“ (Kuhlmann, 2012, S. 344). Weiter wird Bildung im Zusammenhang mit Kultivierung als Teilmenge von Sozialisation verstanden. Dabei werden Bildungsprozesse mit kulturellen Umgangsformen und Vorstellungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verknüpft (vgl. Grundmann, 2011, S. 68f.). Bildung im allgemeinen Sinne, meint eine „Formung und Gestaltung - und zwar nicht nur von personalem Handlungswissen, sondern auch von Handlungsweisen und Wertvorstellungen, von sozialen Beziehungen und von kulturellen Praktiken sowie Organisationsprinzipien von Gemeinwesen“ (ebd., S. 69). SuS sollen mit Hilfe von Bildung und kritischer Selbstreflexion ein personales Handlungswissen entwickeln, welches durch Wissenspotentiale zu Handlungsautonomien führen (vgl. ebd.). Die gesellschaftliche Teilhabe von SuS als Erziehungsziel zeigt, dass Bildung „Handlungsoptionen [ermöglicht], gesellschaftlichen Einfluss [schafft] und soziale Anerkennung [verspricht]“ (ebd., S. 70).
Schulische Bildung nach Grundmann meint vielmehr „Erziehung zur schulischen Leistungsfähigkeit“, da formale Leistungskriterien im Hinblick auf die aktuelle Bildungsdebatte immer mehr in den Vordergrund rückt (ebd., S. 71).
2.2 Chancengleichheit
Im Zusammenhang mit Bildung werden auch oft die Begriffe Chancengleichheit oder Chancengerechtigkeit genannt. Diese Begrifflichkeiten stellen die Grundlage an das Bildungssystem `alle alles zu lehren´ dar. Unabhängig von Geschlecht, sozialer, regionaler oder kultureller Herkunft, Migrationshintergrund oder auch bei individuellen Beeinträchtigungen haben Menschen die gleichen Chancen auf Bildung oder Bildungserfolg. Dementsprechend sollt Chancengleichheit auch als individueller Förderungsprozess aufgefasst werden. Bereits die Herkunftsfamilie ist entscheidend für die Bildungsnähe bzw. -ferne sowie die Sozialisation des SuS. Kindertagesstätten oder die Schule sind nicht ausreichend, um die Abhängigkeit zwischen Herkunft und Bildung auflösen zu können. Chancengleichheit kann erst dann erreicht werden, wenn es keinen erschwerten Zugang zur Bildung für jeden SuS gibt. Bildungserfolg muss daher unabhängig von der sozialen Herkunft erreicht werden können. Primäre Herkunftseffekte nach Raymond Boudon entstehen durch unterschiedliche Sozialisationsbedingungen, wie bspw. Erziehung, Bildung zur Wertevermittlung, das soziale Umfeld oder auch der Lebensstil der Herkunftsfamilie. Weiterhin zählt auch die finanzielle Sicherheit der Familie zu den primären Effekten und bedingt die schulische Leistung der SuS (vgl. Becker et al., 2010, S. 144). Sekundäre Herkunftseffekte nach Boudon seien Entscheidungen innerhalb der Familie im Bereich der Bildung. Der weitere Bildungsweg und der sich daraus ergebende Bildungserfolg der SuS werden durch das Bildungsniveau der Eltern stark beeinflusst. Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss erwarten in der Regel einen identischen Bildungsabschluss. Im Gegensatz dazu empfinden Eltern aus bildungsfernen Schichten ein Studium als finanziell hohes Risiko (vgl.ebd.). Die 17. Shell Jugendstudie „Jugend 2015“ belegt, dass in Deutschland die soziale Herkunft noch immer einen großen Einfluss hat. „Zwar haben sich von 2002 bis 2015 die angestrebten oder erreichten Schulabschlüsse der Jugendlichen, deren Vater keinen oder einen einfachen Schulabschluss hat, verbessert […], dennoch kommt es hierdurch nicht zu einer umfassenden Besserstellung der Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern.“ (Shell Deutschland 2015, S. 67 – 68). Begründen lässt sich dies damit, dass der Anteil der SuS mit Abitur bzw. Hochschulreife gestiegen ist. Auch deren Eltern hatte dieses Bildungsniveau (vgl. ebd., S. 68). Ein weiteres Problem der Chancengleichheit ist der Nachhilfeunterricht.
Eltern aus höheren Bildungsschichten können ihren SuS zusätzlichen Unterricht – oftmals vorbeugend – finanzieren. Dagegen ist die finanzielle Unterstützung, zur Entlastung von SuS aus finanziell schwachen Familien, erst dann möglich, wenn bereits große Leistungsdefizite aufgetreten sind.
2.3 Bildungsgerechtigkeit
Sozialwissenschaftlich betrachtet werden Bildung und Bildungserfolg der SuS stark von der Situation der Herkunftsfamilie geprägt. Dabei steht der Begriff Bildungsgerechtigkeit immer öfter im Mittelpunkt der öffentlichen Debatten. Jedoch wird der Begriff nicht einheitlich verwendet. „Die Frage bleibt offen, welchen Kriterien pädagogische Interaktionen und Bildungsinstitutionen entsprechen müssen, damit sie als gerecht bezeichnet werden können“ (Stojanov, 2013, S. 57). Weiter bezeichnet Stojanov den Begriff `Leistung` als „irreführender Begriff im Diskurs um Bildungsgerechtigkeit“ (Stojanov, 2015, S. 135), welche dann vorliegt, wenn „die Beziehungen zwischen Lehrenden und Lernenden von Wertschätzung, Respekt und Empathie geprägt sind und dadurch bildende Erfahrungen ermöglichen“ (ebd.). Dem `Leistungsprinzip` wird dagegen vielmehr einen „Beitrag […] zur Rechtfertigung sozialer Ungerechtigkeit“ zugesprochen (Heid, 2012, S. 22) und allgemein als „irreführend oder unzureichend“ (Nerowski, 2018, S. 442) bezeichnet.
2.4 soziale Ungleichheit
Die soziale Ungleichheit ist ein westetliches Phänomen der Sozialstruktur in einer Gesellschaft. Dabei befassen sich Theorien mit generellen sozialen Strukturen von Gesellschaften. Empirische Forschungen hingegeben beziehen sich auf konkrete Erscheinungen von Ungleichheit (vgl. Mogge-Grotjahn, 2012, S. 47). Karl Marx gilt als Vorreiter für die Untersuchungen der Entstehung von sozialer Ungleichheit, welche von Max Webers mehrdimensionalem Denkmodell teilweise widerspricht. Somit können beide Positionen als ineinandergreifende Perspektiven zur Kritik und Analyse von sozialer Ungleichheit verstanden werden.
3 Die Betrachtung von Bildung und Bildungserfolg
3.1 Bildung und Bildungserfolg im Schulbereich
Herkunftsbedingte Bildungsungleichheiten werden in Deutschland durch frühe Aufteilung in die verschiedenen Schulsysteme verstärkt. Sekundar- und Gesamtschulen sind dabei am meisten vertreten, aber Realschulen und Gymnasien spielen dennoch eine wesentliche Rolle. In Deutschland wird der Schulwechsel auf eine weiterführende Schule nach dem vierten bzw. sechsten Schuljahr vorgenommen. Diese Entscheidung ist für die SuS prägend und beeinflusst im internationalen Vergleich den Bildungserfolg von SuS. Die frühe Einstufung der SuS nimmt das zu erwartende Leistungspotential vorweg und kann so eine negative Prophezeiung der Leistungsstärke auslösen. SuS aus bildungsfernen Schichten wird Selbstbewusstsein und –vertrauen genommen und führt zu einer Verringerung der Lernmotivation. Schaut man dabei auf die Schulempfehlung einer Lehrkraft widersprechen Eltern aus höheren Bildungsschichten eher dieser Schulempfehlung, als Eltern aus niedriger Bildungsschicht, welche oftmals die Empfehlung der Autoritätsperson akzeptieren (vgl. Quenzel/ Hurrelmann, 2010, S. 10). „So schicken beispielsweise Eltern aus sog. ‚bildungsfernen Schichten‛ ihre Kinder selbst mit guten Schulnoten seltener auf ein Gymnasium als Eltern mit höheren Bildungsabschlüssen“ (ebd.).
Das Mainzer Institut für Soziologie hat hierzu festgestellt, dass Lehrkräfte nicht wertfrei Empfehlungen für eine bestimmte Schule aussprechen. So belegt die Studie, dass SuS mit der gleichen Schulnote (2,0) aus Haushalten mit bildungsnahem Elternhaus zu 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit von der Lehrkraft für das Gymnasium vorgeschlagen wurde und dagegen nur 75% der SuS aus Haushalten mit bildungsniedrigerem Elternhaus (vgl. Maurer, 2015, S. 19). Solga und Dombrowski haben bereits zuvor eine IGLU-Studie von 2006 ausgewertet und diesen Herkunftseffekt belegt. Die Studie zeigt deutlich, dass SuS aus niedrigeren Bildungsschichten – bei gleichen Kompetenzen und Begabungen – eine geringere Chance haben, auf ein Gymnasium zu wechseln, als SuS aus einer höheren Bildungsschicht (vgl. Sogla/ Dombrowski, 2009, S. 14).
Ein zusätzliches Untersuchungsergebnis zeigt, dass die Vornamen der SuS eine entscheidende Rolle, bei der Beurteilung durch die Lehrkraft, spielen. SuS mit den Rufnamen Mandy, Justin, Chantal oder Kevin werden demnach für weniger leistungsstark von der Lehrkraft gehalten, als SuS mit den Rufnamen Simon, Lukas, Alexander, Maria oder Sofie (vgl. Sueddeutsche, 2012).
3.2 Bildungserfolg und das schulische System
Eine amerikanische Studie hat gezeigt, dass dreijährige Kinder aus Familien mit hohem Bildungsniveau einen Wortschatz von ca. 1100 Wörtern besitzen. Im Gegensatz dazu besitzen gleichaltrige Kinder aus Familien mit niedrigerem Bildungsniveau nur einen Wortschatz von ca. 520 Wörtern (vgl. Maurer, 2015, S. 185). Wie diese Studie belegt, entscheidet der soziale Status der eigenen Familie oftmals unter welchen Bedingungen SuS aufwachsen und leben. Dabei kann von Chancengleichheit nicht die Rede sein. Eine UNICEF-Studie von 2012 zeigt, dass etwa jede elfte SuS in relativer Armut lebt (vgl. UNICEF, 2012, S. 2). Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat ergeben, dass jede fünfte SuS unter 15 Jahren in Deutschland armutsgefährdet ist. Somit wachsen diese SuS unterhalb der Armutsgrenze auf. Das sind 2,1 Millionen SuS in Haushalten, die Hartz IV erhalten, 1,15 Millionen arme SuS, die keine Unterstützung erhalten, obwohl Anspruch bestehen würde. Weitere 480.000 SuS, leben knapp über der Armutsgrenze (vgl. ZEIT ONLINE/dpa/fin 2015). Der Soziologe Dr. Stephan Ellinger stellt fest, dass sich SuS aus sozialbenachteiligten Familien „häufig in einem Teufelskreis der Armut – der sowohl äußerliche als auch innere Armut einbezieht – [befinden]“ (Ellinger, 2013, S. 3). Weiterhin wird die soziale Benachteiligung durch das Einkommen der Eltern, Reduzierung der Grundbedürfnisse, familiäre Belastungen oder Einschränkungen der Elternfunktion bestimmt (ebd.). SuS aus sozial benachteiligten Familien leiden oftmals von Anfang an unter Armut, werden von ihren Eltern vernachlässigt, nicht ausreichend medizinisch versorgt, aufgrund dieser Umstände von anderen SuS ausgegrenzt oder gemobbt. Oftmals ist bereits vor dem ersten Schultag ein Scheitern vorprogrammiert (vgl. Siggelkow/ Büscher, 2012, Klappentext). Man geht trotz niedrigem Bildungsniveau davon aus, dass der Großteil der Eltern den SuS Liebe entgegenbringt, wodurch eine Standortbestimmung „ungefördert, ungebildet“ (Maurer, 2015, S. 185) entscheidend für den Erfolg von Bildung und der schulischen Integration in das System ist.
Nur 23% der Hochschulzugangsberechtigten stammen aus Arbeiterfamilien. Diese belegt die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 2009 (vgl. Middendorff et al., 2013, S. 111). SuS aus einer Arbeiterfamilie haben es immer noch schwer Zugang zu einer universitären Ausbildung zu erhalten. Nur etwa 27% der SuS aus Nichtakademikerfamilien schaffen den Übergang zu einem höheren Bildungsabschluss (Hochschulzugang). Im Gegensatz dazu schaffen es 79% der SuS aus Familien mit Eltern, die ebenfalls einen akademischen Abschluss besitzen, eine Hochschule zu besuchen (vgl. Abb. 1).
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- Quote paper
- Anonymous,, 2021, Der Zusammenhang von der sozialen Herkunft und dem Bildungserfolg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030796
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