Simone de Beauvoir impliziert bereits mit dem Titel ihres Werkes „Das andere Geschlecht“ eine Abgrenzung der Geschlechter zueinander, welche sie allerdings faktisch ergründet und somit nicht bereitwillig annimmt. Definiert man Immanenz als den Verbleib in einem vorgegebenen Bereich, so stellen sich uns die folgenden Fragen: Wie sieht dieser Bereich, der gleichzusetzen ist mit der gesellschaftlichen Stellung, aus? Wodurch und von wem wird dieser Bereich gesetzt? Und warum ist die Frau dazu angehalten, sich diesem Bereich zu fügen?
Wie lässt sich verstehen, dass die Frau nach Beauvoir „zur Immanenz verurteilt“1 ist?
Simone de Beauvoir impliziert bereits mit dem Titel ihres Werkes „das andere Geschlecht“ eine Abgrenzung der Geschlechter zueinander, welche sie allerdings faktisch ergründet und somit nicht bereitwillig annimmt. Diese Abgrenzung mündet in einer Abwertung der Frau als solche, die sie zur sogenannten „Immanenz verurteilt.“2 Definiert man Immanenz als den Verbleib in einem vorgegebenen Bereich, so stellen sich uns die folgenden Fragen: Wie sieht dieser Bereich, der gleichzusetzen ist mit der gesellschaftlichen Stellung, aus? Wodurch und von wem wird dieser Bereich gesetzt? Und warum ist die Frau dazu angehalten sich diesem Bereich zu fügen?
Die Beantwortung dieser Fragen liegt zum einen in dem Phänomen der Abgrenzung selbst. Die „Alterität […] als grundlegende Kategorie menschlichen Denkens“3 zwingt das Individuum sich erst in Auseinandersetzung mit Anderen zu konstituieren und sich Ihnen entgegenzusetzen. Diese Dualität beinhaltet jedoch unwillkürlich eine gewisse „Feindseligkeit“4 dem Anderen gegenüber. Dieser „Idee des Anderen“5 steht allerdings durch die Veränderbarkeit der Positionen von Selbst und Anderen eine anzuerkennende Wechsel-beziehungsweise „Gegenseitigkeit“6 gegenüber. Bezogen auf die Geschlechter treten diese in Gestalt des Paares als Grundeinheit auf, welches sich in Übereinkunft biologischer Bedürfnisse sowie der Zeugung von Nachkommen, gleichwertig zu positionieren hat. Unsere These zur erzwungenen Immanenz lässt hier vermuten, dass dies eine Utopie darstellt. Wenn nun also die Frau „das Andere in einem Ganzen“ darstellt, „dessen Elemente einander brauchen“7 , wie kann es dann sein, dass Mann dieser Gleichwertigkeit nicht verholfen hat? Diesen Einschub erarbeite ich nur kurz, um noch einmal die Abgrenzung zwischen Mann und Frau als Grundlage der Immanenz zu betonen. Anhand eines von Beauvoir genannten Beispiels wird der Hauptgrund vermutlich am klarsten beleuchtet. In ebendiesem Beispiel wird die Emanzipation der Frau in die Erwerbstätigkeit der Arbeiterklasse als „Bedrohung“8 um Lohn und Arbeitsplätze gesehen. Demnach kommt es hier zu einem Ausschluss des weiblichen Geschlechts aus rein pragmatischen Gründen. Macht- beziehungsweise Kontrollverlust ließen sich hier ebenfalls anführen. Beauvoir bietet als Antwort außerdem die Überlegenheit des „Unterdrückers“9 die ihm ein wohlwollendes Gefühl der Erleichterung beschert, wenn er sich zu der benachteiligten Stellung der Frau positioniert.
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1 Simone Beauvoir, Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg, Rowohlt, 1992, S. 26 (Einleitung)
2 Ebenda, S. 26.
3 Ebenda, S.13
4 Ebenda
5 Ebenda
6 Ebenda, S.16
7 Ebenda
8 Ebenda, S. 19
9 Ebenda, S.16
- Citation du texte
- Malin Gnoth (Auteur), 2019, Simone de Beauvoir und die zur Immanenz verurteilte Frau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030472