Inhaltsverzeichnis
1. Was ist der Euro?
2. Die Chronik des Euro
3. Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion
4. Die Entwicklung der Währungsunion
5. Das europäische System der Zentralbanken
6. Konvergenzkriterien (Aufnahmekriterien)
7. Vorteile des Euro
8. Risiken einer Währungsunion
9. Stichworterklärungen
QUELLENNACHWEIS:
- Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG
- Stichwort Euro, Wilhelm Heyne Verlag München
- Telefonat mit der EZB sowie E – Mail der EZB
- www.netz24.de
- www.lbb.schule.de
- www.hausarbeiten.de
1. Was ist der Euro?
Der Euro ist eine Währung, d. h. ein Zahlungsmittel, welches für mehrere Länder Europas gilt. Die Länder, die an dieser Währungsumstellung teilnehmen, sind, Deutschland, Belgien, Finnland, Griechenland, Frankreich, Italien, Irland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien. Jedoch werden vier Staaten nicht von Anfang an, an der Währungsreform teilnehmen.
- Griechenland: Es erfüllt derzeit die Konvergenzkriterien nicht. Schuld daran sind die hohe Staatsverschuldung, die Inflation und das damit verbundene Zinsniveau, welches zu riskant für die anderen Staaten wäre.
- Schweden: Das Land möchte erst sehen, wie sich der Euro entwickelt und bestimmt dann selbst, wann es beitritt.
- Großbritannien: Das Land hat beim Maastricht – Vertrag gesagt, es wolle erst später darüber entscheiden, ob es am Euro teilnimmt, die Engländer sind jedoch nicht abgeneigt.
- Dänemark: Dänemark handelt wie Großbritannien, unter Vorbehalt.
2. Die Chronik des Euro
1957 Unterzeichnung der römischen Verträge (EWG – Vertrag) von Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien und Deutschland
1970 Der Werner – Plan bringt ein erstes Konzept einer europäischen Währungsunion, dieser wird jedoch vorerst nicht verwirklicht
1972 Gründung des Wechselkursverbunds; Festlegung von Schwankungsbreiten der Währungen im Raum
1979 Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) mit Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien, Dänemark, Irland und Deutschland
1985 Das „Weißbuch“ zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes erscheint 1989 Der „Delors – Report“ über die ökonomische und monetäre Vereinigung Europas
erscheint; Vision einer Union in drei Schritten (Koordination der monetären Politik, stärkere Fixierung der Wechselkurse der beteiligten Länder, Übergang zu einer einheitlichen Währung).
1990 Im ersten Schritt der Union wird der Kapitalverkehr liberalisiert
1992 Großbritannien und Italien treten nach Währungsturbulenzen aus dem Wechselkursverbund aus
1993 Erweiterung der Bandbreiten auf +/- 15 %.
1994 Gründung des „European Monetary Institute“ als Vorläufer der europäischen Zentralbank
1995 Beitritt Schwedens, Finnlands und Österreich zur EU. Kurze Zeit Später Beitritt zum Wechselkursmechanismus des EWS; im Dezember Festlegung der Grundzüge des Übergangs inkl. der Konvergenzkriterien, Einigung auf „Euro“ als Währungsbezeichnung
1996 Festlegung des Namens für die geplante einheitliche Währung auf Euro, Wiedereintritt Italiens in das EWS.
1998 Mai: Festlegung der Teilnehmerstaaten des Euroraums, die EZB nimmt ihre Arbeit auf 1999 Am 01.01.1999 beginnt die dritte und letzte Einführung des Euros.
2002 Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
3. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
1. Stufe
Sie begann bereits am 01.07.1990. Zu dem Zeitpunkt gab es freien Kapitalverkehr in Europa. Die einzelnen Staaten sollten ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander abstimmen um eine größere Annäherung ihrer wirtschaftlichen Ergebnisse zu erreichen (Konvergenz). Folgende Maßnahmen waren bis Ende 1993 vorgesehen:
Im wirtschaftlichen Bereich
- Beseitigung innerhalb der Gemeinschaft noch bestehenden materiellen, technischen sowie steuerlichen Hemmnisse zur Verwirklichung des Binnenmarktes zum 01.01.1993. Dazu gehört unter anderem die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer.
- Aufstockung der finanziellen Unterstützung strukturschwacher Regionen in den jeweiligen Ländern, um bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen und um es den anderen Regionen anzugleichen.
- Verstärkte Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik.
Im monetären Bereich
- Liberalisierung des Kapitalverkehrs für alle Mitgliedsländer
- Freizügigkeit für alle Dienstleistungen im Bank, Finanz, Versicherungsbereich
- Teilnahme alle Mitgliedswährungen am Wechselkursmechanismus des EWS
2. Stufe
Sie begann am 01.01. 1994. Sie dient als Vorbereitungsphase zur Währungsunion. In dieser Zeit müssen sich alle EU – Staaten darum bemühen die strengen Auflagen der Währungsunion zu erfüllen. Dafür wurden 4 Konvergenzkriterien festgelegt (siehe Seite ).
3. Stufe
Sie begann am 01.01.1999. Der Euro wird als offizielle Währung eingeführt. Die Wechselkurse der Teilnehmer untereinander wird unwiderruflich festgelegt.
Nachfolgend gelten folgende Wechselkurse:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
5. Das europäische System der Zentralbanken
Das europäische Währungsinstitut (EWI)
Das europäische Währungsinstitut (EWI) ist ein sogenannter Vorläufer vom europäischen System der Zentralbanken. Es hat folgende Aufgaben:
- Die Koordinierung der Geldpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten mit dem Ziel Preisstabilität zu sichern.
- Die erforderlichen Vorarbeiten zur Errichtung des ESZB zur Verfolgung einer einheitlichen Währungspolitik sowie zur Schaffung einer einheitlichen Währung zu erledigen.
- Überwachung des Euro
- Kontrolle über die technischen Vorarbeiten über die Banknoten
- Förderung des Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Mit Beginn der dritten Stufe der EWWU beendet das EWI seine Aufgabe. An seine Stelle tritt nun die europäische Zentralbank (EZB).
Die europäische Zentralbank (EZB)
Sie ist für die Geldpolitik zuständig und agiert dabei unabhängig und ist nicht an Weisungen nationaler Instanzen gebunden. Die EZB hat folgende Aufgaben:
- Sicherung der Preisstabilität des Euro
- Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik der Gemeinschaft
- Durchführung von Devisengeschäften
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten
- Förderung eines reibungslosen Funktionieren des Zahlungsverkehrs
Die Ausgabe der Banknoten und Münzen unterliegt der Genehmigung der EZB.
6. Konvergenzkriterien (Aufnahmekriterien)
Die Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- & Währungsunion (EWWU) hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, den sogenannten Konvergenzkriterien, ab. Im ersten Halbjahr 1998 wurde festgestellt, welche Staaten diese Kriterien im Jahr 1997 erreicht haben. Nur diese Staaten dürfen ab dem 1. Januar 1999 an der EWWU teilnehmen.
Die Kriterien wurden festgesetzt, da eine Annäherung ("Konvergenz") der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Mitgliedsstaaten nötig ist, wenn die Umstellung auf eine gemeinsame Währung problemlos verlaufen soll
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.