Die ersten Diskussionen um eine Gesellschaft für Freiberufler wurden in den 50er Jahren bereits ge-führt. Aus diesen Diskussionen wurden Gesetzesvorschläge erarbeitet, aber diese sind gescheitert. Erst das Partnerschaftsgesetz (PartGG) von 1994 hatte dann erfolg. Das Gesetz wurde am 10.06.1994 verabschiedet und trat endgültig am 01.07.1995 in Kraft.
Die Freiberufler wollten diese Rechtsform, damit sie überregional und fächerübergreifend bzw. inter-professionell zusammenarbeiten können, und zwar mit einer Regelung der Haftungsfrage. Die Regie-rung wollte dem Streben der Freiberufler in Richtung GmbH entgegenwirken, was sich bei der Gestal-tung der Haftung der Partner zeigen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Entstehungsgeschichte und die Wesenszüge der Partnerschaftsgesellschaft
- Wesentliche juristische Einzelheiten
- Berufe, die für die Partnerschaftsgesellschaft in Frage kommen
- Firmierung
- Gegenstand der Partnerschaft
- Beginn der Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsführung
- Vertretung
- Gesellschafterbeschlüsse
- Haftung
- Haftung der Partnerschaftsgesellschaft
- Haftung der Partner
- Wettbewerbsverbot
- Ausscheiden eines Partners
- Auflösung, Liquidation
- Die steuerliche Behandlung
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Die Besteuerung
- Bestandteile eines Partnerschaftsgesellschaftsvertrags
- Gegenüberstellung der Partnerschaftsgesellschaft und der GmbH
- Die Verbreitung der Partnerschaftsgesellschaft
- Literaturverzeichnis
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Vorlesung „Unternehmensrecht“ im Sommersemester 2002 behandelt die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Die Zielsetzung ist, einen umfassenden Überblick über die Entstehung, die wesentlichen juristischen Einzelheiten, die steuerliche Behandlung sowie die Verbreitung der Partnerschaftsgesellschaft zu geben. Dabei wird die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GmbH betrachtet.
- Entstehungsgeschichte und Wesenszüge der Partnerschaftsgesellschaft
- Juristische Einzelheiten der Partnerschaftsgesellschaft
- Steuerliche Behandlung der Partnerschaftsgesellschaft
- Verbreitung und Vergleich mit der GmbH
- Bestandteile des Partnerschaftsgesellschaftsvertrags
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Vorlesung beleuchtet die Entstehungsgeschichte und die Wesenszüge der Partnerschaftsgesellschaft. Die Einführung in die Partnerschaftsgesellschaft zeigt die Notwendigkeit der Rechtsform für Freiberufler auf und erläutert die wesentlichen Merkmale dieser Gesellschaftsform. Die Partnerschaftsgesellschaft wird als eine Personengesellschaft für Freiberufler definiert, die keine Handelsgesellschaft ist. Sie ist eine Gesamthandgemeinschaft, keine juristische Person, aber namens-, grundbuch- und parteifähig. Die Partnerschaftsgesellschaft zeichnet sich durch die Möglichkeit der Zweigniederlassung und die Haftung für Verbindlichkeiten aus, die sowohl das Vermögen der Partnerschaft als auch die Partner als Gesamtschuldner betrifft.
Der zweite Teil der Vorlesung befasst sich mit den wesentlichen juristischen Einzelheiten der Partnerschaftsgesellschaft. Hier werden die Berufe, die für die Partnerschaftsgesellschaft in Frage kommen, die Firmierung, der Gegenstand der Partnerschaft, der Beginn der Partnerschaftsgesellschaft, die Geschäftsführung, die Vertretung, die Gesellschafterbeschlüsse und die Haftung der Partnerschaftsgesellschaft sowie der Partner behandelt.
Der dritte Teil der Vorlesung widmet sich der steuerlichen Behandlung der Partnerschaftsgesellschaft. Es werden die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Besteuerung der Partnerschaftsgesellschaft erläutert. Die Partnerschaftsgesellschaft ist keine juristische Person und kann somit nicht insgesamt besteuert werden. Der Gewinn wird auf die einzelnen Partner verteilt und in deren Steuererklärungen berücksichtigt.
Der vierte Teil der Vorlesung behandelt die Bestandteile eines Partnerschaftsgesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag muss den Namen und den Sitz der Partnerschaft, den Namen und Vornamen sowie den Beruf und Wohnort jedes Partners sowie den Gegenstand der Partnerschaft beinhalten. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Beweisführung im Streitfall.
Der fünfte Teil der Vorlesung stellt die Partnerschaftsgesellschaft der GmbH gegenüber. Die Partnerschaftsgesellschaft ist wie die GmbH rechtsfähig, aber keine juristische Person. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft eine Personengesellschaft. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 €, die Partnerschaftsgesellschaft hingegen benötigt kein Stammkapital. Die Partnerschaftsgesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit dem Eintrag in das Partnerschaftsregister, die GmbH mit dem Eintrag in das Handelsregister. Die Geschäftsführung in der Partnerschaftsgesellschaft obliegt jedem Partner gleichermaßen, während die GmbH durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten wird. Für Gesellschaftsbeschlüsse ist in der Partnerschaftsgesellschaft grundsätzlich Einstimmigkeit notwendig, während die GmbH keine gesetzlichen Bestimmungen hierfür hat. Die Partner haften neben dem Gesellschaftsvermögen gesamtschuldnerisch, während die GmbH mit ihrem Vermögen haftet. Die Gesellschafter der GmbH haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, außer vor der Eintragung in das Handelsregister. Ein Partner darf die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Tätigkeiten nicht außerhalb der Partnerschaftsgesellschaft ausüben, während der Geschäftsführer einer GmbH im Geschäftszweig der GmbH keine Tätigkeiten auf fremden Namen oder fremde Rechnung tätigen darf. Die Partnerschaftsgesellschaft besteht nach dem Ausscheiden eines Partners weiter, die GmbH ebenfalls. Schließen Freiberufler sich zu einer GmbH zusammen, verlieren sie ihre Freiberuflichkeit und werden zu Gewerbetreibenden.
Der sechste Teil der Vorlesung befasst sich mit der Verbreitung der Partnerschaftsgesellschaft. Es werden Statistiken über die Anzahl der eingetragenen Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Partnerschaftsgesellschaft, Freiberufler, Personengesellschaft, Handelsgesellschaft, Gesamthandgemeinschaft, Namensfähigkeit, Grundbuchfähigkeit, Parteifähigkeit, Zweigniederlassung, Haftung, Gesamtschuldner, Wettbewerbsverbot, Ausscheiden, Auflösung, Liquidation, steuerliche Behandlung, Gewinn- und Verlustrechnung, Besteuerung, Partnerschaftsgesellschaftsvertrag, GmbH, Kapitalgesellschaft, Gründung, Geschäftsführung, Vertretung, Gesellschafterbeschlüsse, Verbreitung, Statistik.
- Citar trabajo
- Tanja Wendland (Autor), 2002, Die Partnerschaftsgesellschaft - Entstehungsgeschichte, Merkmale, juristische Einzelheiten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10277
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