Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Polybios
2.1 Biographisches
2.2 Polybios als Geschichtsschreiber
2.3 Der Ausbruch des Krieges bei Polybios
2.3.1 Die Ursachen des Krieges
2.3.2 Die Anfänge des Krieges
2.3.3 Die Kriegsschuldfrage bei Polybios
2.4 Bewertung
3 Livius
3.1 Biographisches
3.2 Livius als Geschichtsschreiber
3.3 Der Ausbruch des Krieges bei Livius
3.4 Bewertung
4 Appian
4.1 Biographisches
4.2 Appian als Geschichtsschreiber
4.3 Der Ausbruch des Krieges bei Appian
4.4 Bewertung
5 Auswertung
Anhang
1 Einleitung
Der 2. Römisch-Karthagische Krieg, der zwischen 218 und 201 v. Chr. fast die gesamte bekannte Welt in Atem hielt, spielt eine entscheidende Rolle für Roms Aufstieg zur antiken Weltmacht. Mit seinem Ende wurde Karthago, der größte Rivale Roms im Ringen um die Beherrschung des Mittelmeerraums, endgültig besiegt. Die vorliegende Arbeit will sich mit dem Beginn dieses langen und für beide Seiten folgenschweren Konfliktes befassen.
Die Belagerung und Eroberung Sagunts durch den karthagischen Feldherrn Hannibal wird gemeinhin als Grund für den Ausbruch des Krieges angesehen. Unter den Historikern des 20. Jahrhunderts und sogar antiken Autoren ist die Kriegsschuldfrage jedoch keineswegs geklärt. Die Arbeit wird daher untersuchen, ob und wie antike Autoren die Kriegsschuldfrage behandeln.
Die Arbeit stellt zunächst nacheinander die Beschreibungen der antiken Autoren Polybios, Titus Livius und Appian zum Ausbruch des Krieges vor. Sie werden weitgehend unkommentiert dargestellt und danach bewertet. Da es mir wichtig erscheint, nicht nur alle Unterschiede, sondern auch entscheidende Übereinstimmungen der einzelnen Autoren aufzuzeigen, kann es zu gelegentlichen Wiederholungen kommen.
Da keine Quellen aus der Feder karthagischer Autoren mehr existieren, wird gleichzeitig zu prüfen sein, inwieweit die Darstellungen der griechischen bzw. römischen Geschichtsschreiber objektiv sind und tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Ohne Zweifel sind alle drei Abhandlungen von prorömischem Gepräge, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Ein kurzer Überblick über die Biographien der Autoren am Beginn des jeweiligen Kapitels soll die Suche nach dem Grund eventuell mangelnder Objektivität erleichtern.
Zum Abschlußder Arbeit wird der Versuch unternommen, wichtige Eckpunkte der Berichte der antiken Autoren unter Bezugnahme auf Publikationen des 20. Jahrhunderts auszuwerten. Auf dieser Grundlage wird versucht werden, ein einigermaßen klares Bild über die Vorgänge um Sagunt zu gewinnen. Dabei wird sich zeigen, daßder Historiker über wenig abgesichertes Wissen verfügt und in vielen zentralen Punkten auf Spekulationen angewiesen ist.
Die Arbeit stützt sich neben den Quellen der antiken Autoren vor allem auf allgemeine Darstellungen der karthagischen und römischen Geschichte, sowie neuerer Hannibalbiographien. Komplette Angaben der Literatur und Quellen sind im Anhang enthalten.
Die Arbeit richtet sich nach der alten Rechtschreibung.
2 Polybios
2.1 Biographisches
Polybios wurde um 200 v. Chr. als Sohn des Strategen Lykortes geboren1. Aus gutem Hause stammend, war er bis 168 v. Chr. an führender politisch-militärischer Stelle des Achaiischen Bundes tätig. Dann wurde er unter dem Vorwurf der Makedonenfreundschaft mit 1000 Geiseln nach Rom deportiert, wo er jedoch als einer von wenigen ein angenehmes Leben führte. Er erlangte Zugang zu den Häusern griechischfreundlicher Aristokraten und freundete sich mit bedeutenden Politikern an, u.a. mit dem jüngeren Scipio, den er auf mehrere ausgedehnte Reisen begleitete. Gute geographische Kenntnisse sowie Kenntnisse der Struktur des römischen Staates waren die Folge. Um 150 kehrte er in seine Heimat zurück, nahm aber bereits wieder ab 149 in Scipios Stab fern von Griechenland am 3. Römisch-Karthagischen Krieg teil. Bis zu seinem Tod um 120 unternahm er noch weitere Forschungsreisen, die ihn u.a. an die afrikanische Westküste führten.
2.2 Polybios als Geschichtsschreiber
Die für diese Arbeit relevante Schrift ist Polybios Hauptwerk „Historiai“, eine Universalgeschichte für die Zeit von 220 bis 144, die den in diesem Zeitraum erfolgten Aufstieg Roms zu schildern und zu erläutern versucht.
Polybios schrieb laut eigener Aussage zum Nutzen und nicht zur Unterhaltung des Lesers. Dieser Maxime folgend, nutzte er alles vorliegende schriftliche Material, erkundete die Schauplätze historischer Stätten und versuchte durch Befragung von Politikern Einsicht in politische Motive und in die Mentalität der Handelnden zu gewinnen. In seinen Schriften verzichtete er auf kunstvolle Formulierungen und bediente sich eines nüchtern-sachlichen Erzählstils.
2.3 Der Ausbruch des Krieges bei Polybios
Polybios versucht zunächst eine klare Trennung von Anfängen und Ursachen des Krieges zu ziehen. Er begründet dies damit, daßviele Historiker vor ihm diese beiden Begriffe fälschlicherweise synonym gebraucht hätten2. Unter Anfängen versteht er jene Ereignisse, die zur Kriegserklärung Roms führten. Unter Ursachen hingegen versteht er Entwicklungen in der Vergangenheit, die die Anfänge verursacht haben.
2.3.1 Die Ursachen des Krieges
Als erste Ursache für den 2. Krieg zwischen Römern und Karthagern sieht Polybios den Groll Hamilkar Barkas, des leiblichen Vaters Hannibals, der im 1. Römisch - Karthagischen Krieg die karthagischen Truppen auf Sizilien befehligt hatte. Dieser sei nach Beendigung der Kampfhandlungen nur widerwillig nach Karthago zurückgekehrt, da er sein Heer in unverminderter Kampfkraft erhalten habe. Für ihn sei die Niederlage allein ein Verschulden der unterlegenen karthagischen Flotte gewesen. Deswegen habe er auf eine günstige Gelegenheit gewartet, um den Krieg gegen die Römer fortzusetzen. Der unmittelbar nach dem Krieg ausbrechende Söldneraufstand habe die Pläne Hamilkars jedoch verzögert.
In Verbindung mit dem Söldneraufstand nennt Polybios die zweite und seiner Meinung nach wichtigste Ursache des Krieges. Während dieses für Karthago existenzbedrohenden Konfliktes hatte Rom die karthagische Kolonie Sardinien annektiert und zusätzlich zu den Reparationszahlungen aus dem 1. Römisch-Karthagischen Krieg weitere zwölfhundert Talente mit der Begründung eingefordert, daßsich die Karthager an den in Afrika befindlichen römischen Kaufleuten vergriffen hätten. Durch diese „ Vergewaltigung “ 3 habe sich zu dem Groll Hamilkars die Empörung aller Karthager gesellt.
Sobald nun der Söldneraufstand niedergeschlagen worden sei, habe Hamilkar sofort mit der Inbesitznahme Iberiens begonnen, um die nötigen Ressourcen für einen weiteren Krieg gegen Rom bereitstellen zu können. Die Erfolge der karthagischen Politik in Iberien sind nach Polybios die dritte Ursache für den Krieg. Dort habe man seinen Machtbereich erheblich erweitert und neues Selbstvertrauen gewonnen.
In Hamilkar Barkas sieht Polybios also den Hauptakteur, der mit seinen Unternehmungen zur Entstehung des 2. Römisch-Karthagischen Krieges maßgeblich beigetragen hat, obwohl er zehn Jahre vor seinem Beginn gestorben ist. Der Groll des Puniers habe sich schließlich auf dessen Sohn Hannibal übertragen. Um das zu untermauern, erzählt der griechische Historiker eine Anekdote aus der Kindheit Hannibals. Vor Hamilkars Aufbruch nach Iberien habe dieser Zeus ein Opfer dargebracht. Als er den damals neunjährigen Hannibal gefragt habe, ob er ihn auf dem Zug nach Iberien begleiten wolle, habe dieser begeistert zugestimmt. Daraufhin habe Hamilkar die Rechte Hand seines Sohnes ergriffen, ihn an den Altar geführt und ihm unter Berührung der Opfer den Schwur abgenommen, niemals ein Freund der Römer zu werden.
Hannibal hat also laut Polybios den Haßseines Vaters auf die Römer geerbt und da sein Vater vor dem Ausbruch des Krieges starb war es ihm vergönnt, den „ Haßgegen die Römer in vollem Maße zu beweisen “.4
2.3.2 Die Anfänge des Krieges
Polybios beginnt seinen ausgedehnten Bericht über die Anfänge des Krieges mit der Wahl Hannibals zum neuen Feldherrn in Iberien. Der Sohn Hamilkars war kurz nach der Ermordung Hasdrubals vom Heer gewählt worden. Polybios betont besonders die Einstimmigkeit bei dieser Wahl. Alle Karthager seien sich einig gewesen, daßHannibal der richtige Mann sei.
Unmittelbar nach der Übernahme des Kommandos zieht Hannibal nach Norden, um weitere Völker zu unterwerfen. Nach einem äußerst erfolgreichen Feldzug ist die karthagische Vormachtstellung in großen Teilen Iberiens gesichert. Lediglich Sagunt, ein Verbündeter Roms, stellt noch einen ernst zu nehmenden Machtfaktor dar. Rom schickt auf die Bitte der Saguntiner eine Gesandtschaft zu Hannibal mit der Aufforderung, sich von der Stadt fernzuhalten. Hannibal entgegnet, die Römer hätten bei internen Zwistigkeiten in Sagunt die Friedensvermittlung zwischen den streitenden Parteien gestört, indem sie führende Männer aus dem Weg geräumt hätten. Dieses Unrecht könne er nicht tatenlos hinnehmen. Die Gesandtschaft verläßt Hannibal schließlich ohne Ergebnis. Da sich die Saguntiner im Vertrauen auf das Bündnis mit Rom Übergriffe gegen die Karthager erlauben, bricht der karthagische Feldherr 219 von Neukarthago auf und belagert Sagunt. Nach heftigem Widerstand erobert er die Stadt im achten Monat. Die Römer schicken daraufhin eine Gesandtschaft nach Karthago, mit der Forderung, Hannibal und seine Berater auszuliefern, wenn man einen Krieg vermeiden wolle. Die Karthager verteidigen ihr Verhalten unter Berufung auf den Friedensvertrag nach dem Ende des 1. Römisch-Karthagischen Krieges, nach dem Unterzeichner auf römischer Seite „Lutatius-Vertrag“ genannt, in dem zwar stehe, daßden Bundesgenossen beider Seiten Sicherheit garantiert werde, in dem Iberien aber nicht erwähnt sei. Folglich sei der Angriff auf Sagunt nicht vertragswidrig, da die Stadt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch kein römischer Bundesgenosse gewesen sei. Polybios verweist in diesem Zusammenhang auch auf den sog. „Hasdrubal-Vertrag“, wegen seines Inhaltes auch „Ebro-Vertrag“ genannt, den Hannibals Vorgänger in Iberien vor einer römischen Gesandtschaft unterzeichnet hatte. Darin war man übereingekommen, daßdie Karthager nicht in kriegerischer Absicht den FlußEbro überqueren sollten.
Dieses Abkommen hätten die Karthager in ihrer Verteidigung mit den knappen Worten abgetan, es sei mit der Person Hasdrubal und nicht dem karthagischen Staat getroffen worden und sei somit für Karthago unverbindlich.
2.3.3 Die Kriegsschuldfrage bei Polybios
Polybios legt großen Wert auf die Erörterung der Frage, welche von beiden Parteien die Schuld am Ausbruch des Krieges getragen hat. Ausführlich beschreibt er die Haltung der Römer. Die Gründe, die sie zur Rechtfertigung der Kriegserklärung angeben, seien erst im Nachhinein klar formuliert worden, da die Empörung über die Einnahme Sagunts derart großgewesen sei, daßman sich nicht mit der Rechtslage habe befassen wollen.
Die Römer behaupten, daßder Hasdrubal-Vertrag sehr wohl für Karthago verbindlich gewesen sei, da er mit unbeschränkter Geltung abgeschlossen worden sei. Es fehle eine Klausel wie im Lutatius-Vertrag, die besage, daßder Vertrag erst bei Gutheißung durch das karthagische Volk gültig sein solle.
Auch der Lutatius-Vertrag verpflichtete nach der Meinung der Römer Hannibal, Sagunt unversehrt zu lassen. In ihm stehe, daßKarthager wie Römer ihren beiderseitigen Bundesgenossen Sicherheit verbürgten. Damit seien auch Bundesgenossen gemeint, die erst nach dem Vertrag hinzugekommen seien, denn sonst hätte man den Zusatz gemacht, daßman zu den bisherigen Bundesgenossen keine weiteren hinzugewinnen dürfe oder daßdie später Angenommenen in den Vertrag nicht miteinbezogen sein sollten.
Polybios zieht daraus den Schluß, daßdie Karthager, sofern man die Eroberung Sagunts als Maßstab nimmt, Schuld am Ausbruch des Krieges waren. Sie haben seiner Meinung nach sowohl gegen die Bestimmungen des Lutatius-Vertrages, als auch des Hasdrubal-Vertrages verstoßen. Der griechische Historiker zieht jedoch bei der Erörterung der Kriegsschuld noch ein anderes Ereignis hinzu, das weit vor die Belagerung Sagunts zurückreicht: Den Raub Sardiniens. Bereits bei den Verhandlungen zwischen Hannibal und der ersten römischen Gesandtschaft um Sagunt hatte Polybios bemerkt, der Karthager hätte bei dieser Gelegenheit die Rückgabe Sardiniens und die gleichzeitig auferlegten Tribute fordern sollen , „ die sie [die Römer, d. Verf.] seinerzeit in Ausnützung der Bedrängnis Karthagos ungerechterweise ihnen abgenommen hatten...“5. Noch deutlicher wird er an einer anderen Stelle: „ [...]Ohne alle Fragen wurden die Karthager wider alles Recht in Ausnutzung ihrer Notlage gezwungen, Sardinien zu räumen und die genannte Summe Geldes zu entrichten. “6 Wenn man also nun die Wegnahme Sardiniens als Ursache betrachte, hätten die Karthager den Krieg völlig zurecht begonnen.
2.4 Bewertung
Es läßt sich nicht exakt rekonstruieren, inwieweit Polybios den Sachverhalt korrekt dargestellt hat. Schlagkräftige Argumente der Karthager mögen unter den Tisch gekehrt, Verteidigungen der Römer in ihrem Sinn leicht verändert worden sein. Vom Griechen Polybios, der zudem als Geisel nach Rom gekommen war, konnte man sich aber weitgehende Neutralität, wenn nicht gar prokarthagische Haltung erhoffen. Er zog nicht nur römische, sondern auch karthagische Quellen heran und unterhielt sich mit noch lebenden Zeitgenossen, weswegen man sicher sein kann, daßer ein umfassendes Bild von den Ereignissen um Sagunt gewonnen hatte. Man darf jedoch nicht vergessen, daßer in einem römischen Umfeld alt wurde, mit vielen einflußreichen Römern befreundet war und das römische Reich wegen seines rasanten Aufstiegs bewunderte. Die Tatsache, daßer den Raub Sardiniens durch die Römer eindeutig als unrechtmäßig anprangerte, läßt hoffen, daßPolybios Bericht zu großen Teilen der Wahrheit entspricht.
Eines läßt sich jedenfalls mit Bestimmtheit sagen: Da der Grieche zu einer Zeit geschrieben hat, zu der einige Zeitzeugen des Krieges noch lebten, liefert er von den drei behandelten Autoren die wertvollsten Informationen über die Begebenheiten um Sagunt.
Mit Verwunderung nimmt der Leser zur Kenntnis, daßPolybios behauptet, die Karthager hätten, als sie Sagunt angriffen, sowohl gegen die Bestimmungen des Lutatius-Vertrages, als auch des Hasdrubal-Vertrages verstoßen. Im Falle des Lutatius-Vetrages überzeugt seine Argumentation, denn die Vereinbarung, die beiderseitigen Bundesgenossen unversehrt zu lassen, kann kaum nur die zum damaligen Zeitpunkt existierenden Bundesgenossen gemeint haben. Wäre dies der Fall gewesen, hätte man sonst bei Hinzugewinnung jedes Bundesgenossen einen neuen Vertrag schließen müssen.
Gegen den Hasdrubal-Vertrag hingegen können die Karthager nicht verstoßen haben, jedenfalls dann nicht, wenn seine einzige ausformulierte Bestimmung besagte, daßdie Karthager den Ebro nicht in kriegerischer Absicht überschreiten sollten. Sagunt lag nämlich deutlich südlich des Ebros an der iberischen Ostküste. Eine Tatsache, die der geographisch äußerst bewanderte Polybios gekannt haben dürfte. Eine andere Stelle in den „Historien“ gibt Aufschlußüber diesen scheinbaren Widerspruch. Dort heißt es bei der Erörterung der Ursachen des Krieges: „ Einige von denen, die die Taten Hannibals beschrieben haben, geben, [...] als erste die Belagerung von Sagunt durch die Karthager, als zweite ihre vertragswidrige Überschreitung des bei den Einheimischen Iberos genannten Flusses an. “ 7 Polybios unterscheidet also die vertragswidrige Überschreitung des Ebro von der Einnahme Sagunts. Es bleibt aber weiterhin unklar, warum die Karthager gegen die Bestimmungen des Hasdrubal-Vertrages verstoßen haben sollen.
3 Livius
3.1 Biographisches
Livius wurde 59 v. Chr. in Patavium (heute Padua) geboren und starb ebendort 17 n. Chr.8 Ansonsten existieren kaum abgesicherte biographische Daten. Als sicher gilt, daßer einer begüterten konservativen Familie entstammte und eine umfassende rhetorisch-philosophische Ausbildung genoß. Obwohl er den Großteil seines Lebens in seiner Heimatstadt verbrachte, kannte er Rom gut und pflegte Bekanntschaften zu römischen Politikern, u.a. Augustus.
3.2 Livius als Geschichtsschreiber
Über 40 Jahre arbeitete Livius an seinem monumentalen Geschichtswerk „Ab urbe condita libri“, welches die Geschichte Roms von der Gründung bis zu seiner Zeit erzählte. Von den ursprünglich 142 Bänden sind 35 zu großen Teilen erhalten.
Livius war der erste römische Historiograph, der ohne eigene politische und militärische Erfahrungen schrieb. Er entnahm den Stoff seines Werkes fast nur literarischen Darstellungen, die er zumeist nicht kritisch prüfte. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt seiner Aussagen ist daher immer in besonderem Maße auch eine Suche nach dem Wahrheitsgehalt der von ihm benutzten Quellen. Bei der Darstellung des 2. Punischen Krieges (Bände 21-30) stützte er sich wohl vor allem auf Polybios.
Livius war nach heutigen Maßstäben kein brillianter Historiker. Weil sein Werk aber als eines von wenigen zumindest in Teilen erhalten ist, bietet es wertvolle Informationen über die römische Geschichte. Seine eigentliche Leistung besteht darin, die geschichtliche Überlieferung sprachlich angemessen verarbeitet zu haben.
3.3 Der Ausbruch des Krieges bei Livius
Livius nennt den 2. Krieg zwischen Römern und Karthagern den „ denkwürdigsten aller Kriege [...], die je geführt wurden “ 9. Ausdrücklich betont er den Haß, den beide Seiten füreinander empfunden hätten. Die Römer hätten sich darüber empört, daßdie Besiegten des 1. Krieges sie angegriffen hätten, während die Karthager für die Erpressung nach dem 1. Römisch-Karthagischen Krieg nach Vergeltung gestrebt hätten. Gemeint ist die Wegnahme Sardiniens. Um den Haßder Karthager zu unterstreichen, kommt Livius gleich zu Beginn seiner Darstellung auf den Schwur des jungen Hannibal zu sprechen. Demnach habe Hannibal seinen Vater gefragt, ob er ihn mit nach Iberien nehme. Hamilkar habe seinen Sohn vor den Altar geführt und schwören lassen, so bald wie möglich als Feind des römischen Volkes aufzutreten. Zwei wichtige Unterschiede zu Polybios Beschreibung dieses Schwurs fallen hier ins Auge: Erstens wird der Wortlaut des Schwurs dergestalt verschärft, daßHannibal nicht nur nicht als Freund, sondern sofort als Feind der Römer auftreten soll. Zweitens geht bei Livius die Initiative von Hannibal aus, der unbedingt nach Iberien möchte.
Die Bedeutung Hamilkars für den Ausbruch des 2. Krieges wird auch bei Livius herausgestellt. Hannibals Vater sei durch den Verlust Sardiniens und Siziliens von derartigem Ärger erfüllt gewesen, daßer fortwährend an einen neuen Krieg gedacht hätte. Nur sein früher Tod hätte verhindert, daßer statt seines Sohnes zum zweiten Mal die Waffen gegen Rom erhoben hätte.
Zwischen dem Tod Hamilkars und der Wahl Hannibals zum Feldherrn erwähnt Livius kurz die Herrschaft Hasdrubals. Wie bei Polybios ist Hasdrubal bei ihm der Diplomat, der die Völker ohne Waffengewalt unterwirft. In seine Regierungszeit fällt das Abkommen mit den Römern, das Livius als Erneuerung „ des Vertrages “10 bezeichnet. Gemeint ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Lutatius-Vertrag. In ihn sei die Bestimmung eingefügt worden, daßder Ebro die Grenze zwischen den Einflußbereichen der Römer und Karthager sein sollte. Den Saguntinern, die zwischen den Grenzen beider Völker wohnten, sollte die Freiheit belassen werden.
Nach dem Tode Hasdrubals übernimmt Hannibal das Kommando über die Streitkräfte in Iberien. Im Gegensatz zu Polybios erwähnt Livius Einwände verschiedener Karthager, die damals gegen die Wahl Hannibals gewesen seien. In der Person Hannos, des Führers der Gegenpartei, wird der Widerstand gegen Hannibal artikuliert. Hanno hält eine Rede vor dem Senat, in der er fordert, man möge den jungen Mann zu hause behalten und ihn lehren unter Gesetzen und Behörden wie die anderen zu leben. In Iberien laufe er Gefahr, statt Kriegskunst zu lernen, das ausschweifende Leben seiner Vorgesetzten zu führen. Hasdrubal und Hamilkar hätten nämlich laut Hanno sexuelle Kontakte gehabt. Die Ansprache Hannos findet allerdings im Senat kein Gehör.
So wird Hannibal also zum Feldherrn in Iberien und aus der Perspektive der karthagischen Soldaten gibt Livius eine Beschreibung und Charakterisierung des jungen Puniers. In militärischen Belangen ist er voll des Lobes. Hannibal sei der beste Soldat zu Pferd und zu Fußgewesen, kühn und doch besonnen. Keine Anstrengung hätte ihn ermüden können, keine Vergnügungssucht hätte ihn beeinträchtigt. Auf diese Lobesarien folgt allerdings ein vernichtendes Urteil über Hannibals Charakter. Unmenschlich grausam sei er gewesen, treulos und ohne Gottesfurcht. Vom Tage seiner Ernennung an hätte er darauf hingearbeitet, einen Krieg gegen Rom zu beginnen. „ Er wollte handeln, als wäre ihm Italien als Provinz bestimmt und der Krieg gegen Romübertragen worden. Daher entschloßer sich, den Krieg gegen Sagunt zu beginnen. “ 11 Der Angriff auf Sagunt diente also laut Livius nur dem Zweck, Rom in einen Krieg zu verwickeln. Alle anderen militärischen Operationen Hannibals hätten nur sein eigentliches Vorhaben vertuschen sollen.
Kurz nach dem Beginn der Belagerung Sagunts erhält Hannibal Besuch von einer römischen Gesandtschaft. Er empfängt sie jedoch nicht, da er vorgibt, sich im Augenblick der wichtigsten Entscheidung nicht um Diplomatie kümmern zu können. Die Römer reisen weiter nach Karthago und erkundigen sich dort nach dem Grund für den Angriff. Wieder ergreift Hanno das Wort. Er versucht den Senat von der Unrechtmäßigkeit von Hannibals Vorgehen zu überzeugen. Hannibal strebe danach, mit Krieg zu immer größerer Macht zu gelangen. Mit seinem Angriff auf Sagunt habe er gegen geltende Verträge verstoßen. Mit der Abweisung der römischen Gesandten habe er das Völkerrecht verletzt. Wenn man ihn nicht an die Römer ausliefere, gebe es erneut Krieg. Schon im ersten Krieg hätten die Karthager den Krieg begonnen und seien daher von den Göttern gestraft worden. Nun drohe ihnen dieses Schicksal erneut.
Hannos Rede findet wieder kein Gehör. Der Senat teilt der Gesandtschaft mit, daßdie Saguntiner den Krieg vom Zaun gebrochen hätten. Darum müßten sie nun die Konsequenzen tragen.
Livius kommt nach diesem Einschub wieder auf die Belagerung Sagunts zurück. Sehr ausführlich schildert er den Ansturm der Karthager auf die Stadt. Wesentlich kürzer faßt er sich bei der Beschreibung der Kriegserklärung. Nach dem Fall Sagunts sei eine letzte Gesandtschaft nach Karthago gereist, um dort die Bestätigung zu erhalten, daßHannibal auf Befehl des karthagischen Senats gehandelt habe. Daraufhin solle ein Karthager geantwortet haben, es sei für Rom uninteressant, ob Sagunt auf eigenmächtiges Handeln Hannibals oder mit staatlicher Zustimmung belagert worden sei, sondern nur, ob mit Recht oder zu Unrecht. Im Lutatius-Vertrag habe Rom sich die Sicherheit Sagunts nicht ausdrücklich zusichern lassen. Der Hasdrubal-Vertrag verpflichte Karthago in keinster Weise, da Hasdrubal ihn ohne Wissen des Senats unterzeichnet hätte. Als der Karthager seine Rede beendet hat, formt der Römer aus seiner Toga einen Bausch und sagt, er bringe Krieg und Frieden. Die Karthager sollten nehmen, was sie wollten. Als man darauf antwortet, er solle nur geben, was er wolle, antwortet der römische Gesandte, er gebe ihnen den Krieg. Dieses verblüffend direkte Vorgehen begründet Livius mit der lapidaren Aussage: „ Diese direkte Befragung und Kriegserklärung schien der Würde des römischen Volkes angemessener, als sich mit Wortenüber das Recht der Verträge zu streiten [...]. “ 12 Stellvertretend für die römische Gesandtschaft versucht Livius aber doch noch, die Kriegserklärung zu rechtfertigen. Der Lutatius-Vertrag habe von römischer Seite eindeutig den Zusatz erhalten, er solle nur dann gültig sein, wenn ihm das Volk zustimme. In den Hasdrubal-Vertrag hätten die Karthager eine solche Klausel aber nicht aufnehmen lassen. Weiterhin sei es nicht nötig, Sagunt ausdrücklich in den Kreis der zu beschützenden Bundesgenossen aufgenommen zu haben. Dies sei nur erforderlich gewesen, wenn im Vertrag nur die zum Zeitpunkt der Unterzeichung existierenden Bundesgenossenschaften gemeint gewesen wären. Auch hätten die Karthager bis zur Belagerung Sagunts die Bestimmungen des Hasdrubal-Vertrages über Hasdrubals Tod hinaus eingehalten und damit gezeigt, daßsie seine Gültigkeit sehr wohl akzeptierten.
3.4 Bewertung
Livius bietet zweifellos keine unvoreingenommene und neutrale Sichtweise der Kriegsgründe. So wie er die Positionen der Karthager und Römer beschreibt, sind die Karthager tatsächlich im Unrecht. Es steht jedoch zu befürchten, daßes nicht die wahren oder zumindest nicht die vollständigen Argumente sind, die die Karthager zu ihrer Verteidigung herangezogen haben. Zu einfach läßt sich die Argumentation der Karthager entkräften. Mit äußerster Skepsis ist Livius Aussage zu begegnen, wonach der Hasdrubal-Vertrag die Sicherheit der Saguntiner garantiert hätte (L, XXI, 2, 7). Polybios betont nämlich ausdrücklich, daßaußer dem Verzicht auf die Überschreitung des Ebros in kriegerischer Absicht vom übrigen Iberien kein Wort gestanden hätte (P, II 13, 7). Ein weiterer Unterschied ist, daßder Hasdrubal-Vertrag bei Livius nicht als eigenständiger Vertrag, sondern als Erweiterung des Lutatius-Vertrages betrachtet wird. Vermutlich will Livius auf diese Weise die Rechtskräftigkeit des Vertrages sichern.
Es existieren noch einige weitere wichtige Veränderungen im Vergleich zu Polybios, was der Leser insbesondere deswegen verwundert zur Kenntnis nimmt, weil Livius seine Informationen zumindest teilweise von eben diesem Historiographen bezogen hat.
Schon der Hannibal-Schwur ist vom Inhalt her deutlich radikalisiert worden. Hannibals Versprechen, sofort als Feind der Römer aufzutreten, ist eine deutliche Steigerung zur polybianischen Darstellung, nach der er niemals Freund der Römer werden sollte.
Während Polybios keinen Zweifel daran läßt, daßdie Wegnahme Sardiniens durch die Römer ein an den Karthagern begangenes Unrecht war, gibt sich Livius etwas bedeckter. Er legt den Raub der Insel Hamilkar in den Mund und umgeht auf diese Weise eine eigene eindeutige Stellungnahme. Auch räumt er nicht ein, daßdie Karthager den Krieg zurecht begonnen hätten, wenn man die Wegnahme Sardiniens als Kriegsgrund betrachte.
Besonders markant sind die Reden Hannos, die bei Livius viel Platz einnehmen und der bei Polybios nicht einmal namentlich erwähnt wird. Hanno ergreift vor dem Senat im wesentlichen die Meinung der römischen Gesandten, indem er bekennt, daßdie Karthager im Unrecht sind und Hannibal deshalb ausgeliefert werden müßte. Livius bezeichnet ihn deshalb auch unverblümt als Kopf der vernünftigen, besseren Partei13. Seine Reden finden jedoch kein Gehör. Die stärkere Partei siegt über die bessere. Es wird deutlich, daßes die Römer sind, die durch Hanno sprechen. Die Figur Hannos, auch wenn sie historisch sein mag, scheint lediglich als literarisches Stilmittel an dieser Stelle von Livius eingefügt worden zu sein, um die Taten Hannibals als objektiv unrechtmäßig hinzustellen.
Die Beschreibung und Charakterisierung Hannibals kann ebenfalls nicht unkommentiert bleiben. Auffällig ist die deutliche Kontrastierung zwischen körperlich-militärischen Vorzügen und sittlich-moralischen Verfehlungen. An den herausragenden strategischen Qualitäten des punischen Feldherren konnte man angesichts der großartigen Erfolge des karthagischen Heeres in den ersten Kriegsjahren kaum zweifeln. Die moralischen Laster, die angesichts der Härte und Anzahl der Anschuldigungen dringend eines Beleges bedurft hätten, werden jedoch nur aufgeführt und als Faktum hingestellt. Livius scheint hier einige Vorurteile gesammelt und auf Hannibal angewandt zu haben. So ist es beispielsweise unwahrscheinlich, daßHannibal keine Gottesfurcht kannte. Noch vor seinem Aufbruch von Iberien soll er nach Gades gereist sein, um das dortige Melkart-Heiligtum zu besuchen. Desweiteren soll er immer eine Statue dieses Gottes bei sich gehabt haben.14
4 Appian
4.1 Biographisches
Auch über den Lebensweg des Appian gibt es wenig verläßliche Informationen. Er wurde um 100 n. Chr. in Alexandreia geboren.15 Dort soll er auch eine führende Stellung in der Stadtverwaltung innegehabt haben. Später kam er nach Rom, wo er das Bürgerrecht erhielt, und war unter Kaiser Hadrian als Advokat tätig. In höherem Alter wurde er procurator Augusti. Sein Todesdatum ist unbekannt.
4.2 Appian als Geschichtsschreiber
Appians Geschichtswerk „Romaika“ umfaßte ursprünglich wohl 24 Bücher. Auffällig am Aufbau des Werkes ist, daßes die Geschichte der Länder und Völker des Mittelmeerraumes beschreibt, und zwar in der Reihenfolge ihrer ersten Begegnung mit Rom. In der Regel führen die Bücher auch den Namen des besprochenen Landes im Titel, so beispielsweise das Iberische Buch oder das Afrikanische Buch. Eine Ausnahme bildet das Hannibal-Buch, das ausführlich den Verlauf des 2. Römisch-Karthagischen Krieges beschreibt. Über die Gründe zum Ausbruch gibt hingegen das Iberische Buch wesentlich mehr Aufschluß.
Wie bei Livius mußman bei Appian die benutzten Quellen kennen, um Aufschlußüber die Glaubwürdigkeit des Autors zu erhalten. Ganz sicher benutzte Appian mehrere Vorlagen, neben lateinischen auch griechische. Sowohl Livius als auch Polybios wird er studiert haben. „ Der Grundton seines Werkes ist unverhohlene Bewunderung römischer Größe.“16
4.3 Der Ausbruch des Krieges bei Appian
Kurz und bündig versorgt uns Appian gleich zu Beginn seiner Ausführungen über den 2. Römisch-Karthagischen Krieg mit einer entscheidenden Information: Der Krieg sei durch den Bruch des Vertrages nach dem Ende des 1. Römisch-Karthagischen Krieges, also des Lutatius-Vertrages, zustande gekommen. Daraufhin legt er dar, wie es zum Bruch des Vertrages gekommen ist. Auch Appian geht bis zu Hamilkar Barkas zurück. Dieser sei nach dem Verlust des ersten Krieges, in dem er die Truppen auf Sizilien befehligt hatte, und dem mühsam niedergeschlagenen Söldneraufstand innenpolitisch in arge Bedrängnis geraten und habe nur durch Beziehungen zu führenden Staatsmännern eine Verurteilung verhindern können. Schließlich sei er nach Gades in Südiberien aufgebrochen, um durch Eroberungen die Gunst des karthagischen Volkes zurückzugewinnen. Nach anfänglichen Erfolgen sei in einer Schlacht sein Heer durch eine List der Iberer vernichtet und er selber getötet worden. Daraufhin hätten die Karthager angesichts der weiterhin zu erwartenden Beute aus Iberien ein neues Heer unter der Führung Hasdrubals ausgeschickt, welches auf zumeist friedlichem Wege den Großteil der Halbinsel unterworfen habe. Schließlich habe man den karthagischen Machtbereich bis zum Ebro ausgedehnt, bis man in die Nähe Sagunts, einer griechischen Kolonie der Insel Zakynthos, gekommen sei. Die Einwohner der Stadt hätten angesichts der karthagischen Expansion um ihre Sicherheit gefürchtet und sich an Rom gewandt, welches auch sogleich eine Gesandtschaft nach Karthago geschickt hätte. Dort sei man übereingekommen, daßdie Karthager den Ebro nicht in kriegerischer Absicht überschreiten und die Römer keine karthagischen Besitztümer südlich des Ebro bedrohen sollten. Den Saguntinern sowie den übrigen Griechen in Iberien sei Freiheit und Selbständigkeit zugesichert worden. Diese Abmachungen seien den Verträgen zwischen Rom und Karthago als Ergänzung beigefügt worden.
Einige Zeit danach sei Hasdrubal ermordet und Hannibal vom Heer zum neuen Feldherrn ausgerufen worden. Zwar habe der Rat in Karthago seine Wahl akzeptiert, doch hätten sich nun die alten Feinde seines Vaters Hamilkar wieder vehement zu Wort gemeldet, indem sie Hannibals Freunde in Karthago in Bedrängnis gebracht und einen Anschlag gegen ihn geplant hätten. Um diese ständige Bedrohung aus seiner Heimatstadt loszuwerden, habe er Karthago absichtlich in einen langen und harten Krieg verwickelt. Auf diese Weise sollte das Interesse von ihm abgelenkt werden und er selbst unsterblichen Ruhm erlangen. Sein Haßauf die Römer habe diesen Entschlußerleichtert, denn als Knabe habe er bei einem Brandopfer schwören müssen, ein unversöhnlicher Feind Roms zu sein.
Um seine Feinde zu täuschen, habe er den Stamm der Torboleten veranlaßt, sich bei ihm über Übergriffe der Saguntiner zu beschweren. Dann habe er Gesandtschaften der beiden befeindeten Parteien zu sich bestellt und gebeten, ihre Streitpunkte vor ihm auszutragen. Als die Saguntiner sich geweigert hätten, habe er sie aus seinem Lager geschickt und mit der Belagerung der Stadt begonnen. Daraufhin habe Rom eine Gesandtschaft zu Hannibal geschickt, um ihn an die geltenden Verträge zu erinnern. Als er ihr den Zutritt verweigert habe, sei die Gesandtschaft nach Karthago weitergereist, um dort Beschwerde einzureichen. In Karthago habe man ihnen gesagt, daßdie Saguntiner die Belagerung zu verantworten hätten, weil sie den karthagischen Untertanen Böses angetan hätten. Auch das Angebot der Saguntiner, den Streitfall vor einem römischen Schiedsgericht auszutragen, hätten die Karthager abgelehnt. Der Besuch sei ohne Ergebnis geblieben. Sagunt sei kurze Zeit später gefallen.
In Rom habe sich nun Empörung breitgemacht. Eine weitere Gesandtschaft sei nach Karthago geschickt worden, um die Auslieferung Hannibals zu fordern. Falls diese nicht gewährt würde, sollte man den Karthagern den Krieg erklären.
Fast auf das Wort genau wenn auch deutlich kürzer entspricht nun bei Appian das Verhalten der römischen Gesandtschaft der Beschreibung des Livius. Auch hier deutet der Leiter der römischen Gesandtschaft auf den Bausch seines Gewandes und bietet den Karthagern je nach Wunsch Krieg oder Frieden an. Als die Karthager ihn auffordern zu geben, was er für richtig erachte, erklärt er ihnen den Krieg.
4.4 Bewertung
Ebenso deutlich wie bei Livius trägt Appians Bericht eine prorömische Handschrift. Hannibal erscheint hier als der alleinige Urheber des Krieges. Er will sich und seine Anhänger vor der Verfolgung durch das Volk schützen und Karthago deshalb durch einen lange dauernden Krieg in Atem halten. Schon sein Vater Hamilkar war laut Appian nach Iberien übergesetzt, um durch militärische Erfolge die Gunst des karthagischen Volkes zurückzugewinnen, das ihm die Schuld am verlorenen ersten Krieg gegeben hatte.
Appian entfaltet also einen Gegensatz zwischen dem karthagischen Volk und dem Geschlecht der Barkiden. In diesem Punkt unterscheidet er sich stark von Polybios und Livius. Polybios erwähnt überhaupt keine nennenswerten Konflikte zwischen Hamilkar bzw. Hannibal und den Karthagern und Livius läßt Widerstand gegen die barkidischen Strategen nur durch seine Hannoreden anklingen, die jedoch ohne Ergebnis bleiben, da sich die Mehrheit im karthagischen Senat offenbar auf Seiten der Barkiden befindet.
Bemerkenswert ist auch, daßfür Appian der Romhaßsowohl bei Hamilkar als auch bei Hannibal kaum eine Rolle spielt. Hamilkar hat die Eroberung Iberiens nicht eingeleitet, um die nötigen Ressourcen für einen weiteren Krieg gegen Rom zu erhalten. Und auch Hannibal bricht nicht in erster Linie den Krieg wegen seines Romhasses vom Zaun. Zwar werden die Antipathien gegen Rom nicht völlig unter den Teppich gekehrt. So findet beispielsweise auch bei Appian der Schwur des Knaben Hannibal Erwähnung. Sie sind jedoch eindeutig von sekundärer Bedeutung. Das wird dadurch deutlich, daßder Schwur ohne weitere Kommentierung mit der simplen Formulierung „ man erzählt sich auch, [...] “ 17 einfach an die Ausführung zur Unbeliebtheit der Barkiden angefügt wird.
Der dritte auffällige Unterschied zu den beiden anderen Historiographen ergibt sich schließlich aus der Beschreibung der Vorgänge um Sagunt: Zunächst einmal lokalisiert Appian die Stadt nördlich des Ebro. Durch diese Fälschung erreicht er, daßHannibal gleich in doppelter Hinsicht den Ebro-Vertrag verletzt, da er erst den Ebro in kriegerischer Absicht überschreiten muß, um Sagunt angreifen zu können.
Die Problematik der Rechtskräftigkeit eines von Hasdrubal mit den Römern geschlossenen Vertrages, der nicht vom karthagischen Senat ratifiziert wurde, kommt bei Appian gar nicht auf. Laut seines Berichtes wird der Ebro-Vertrag in Karthago unterzeichnet (IB 7, 26-27). Wie bei Livius ist der Vertrag kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Ergänzung des Lutatius-Vertrages, also eines gültigen und von beiden Mächten anerkannten Friedensvertrages. Damit entledigte sich Appian gleich in doppelter Weise dem Problem der Verbindlichkeit der Bestimmungen bezüglich des Ebros und Sagunts.
Am bemerkenswertesten ist aber, daßAppian als einziger behauptet, Sagunt sei eine Griechenstadt. Der Historiker Nikolaus Mantel vermutet, daßdahinter die Bemühung gestanden hätte, Rom als Verteidigungsmacht des Hellenentums darzustellen . „ Es bekräftigt jedenfalls eine literarische Anschauung, wonach Rom in der Nachfolge Makedoniens Schützer der griechischen Freiheit war. “ 18 Diese Schutzfunktion liefert gleichzeitig einen weiteren Grund für Roms Kriegserklärung nach dem Fall Sagunts. Die Zerstörung einer griechischen Stadt konnte Rom nicht akzeptieren.
5 Auswertung
Die Darstellungen der drei antiken Geschichtsschreiber haben gezeigt, daßes nahezu unmöglich ist, die genauen Umstände herauszufinden, die zum Ausbruch des Krieges geführt haben. Es kann daher nur darum gehen, herauszustellen, welche Teile der verschiedenen Darstellungen erfunden sein könnten. Um auf begrenztem Raum den Versuch einer Auswertung überhaupt unternehmen zu können, müssen gewisse Informationen einfach als Fakten vorausgesetzt werden. So ist in der modernen Forschung beispielsweise sogar umstritten, ob der in den Quellen mit „Iber“ bezeichnete Flußtatsächlich der Ebro ist. Ja sogar die Existenz des Hasdrubal-Vertrages wird bisweilen angezweifelt.
Laut Livius und Appian verstießen die Karthager sowohl gegen die Bestimmungen des Lutatius- als auch des Hasdrubal-Vertrages. Beide behaupten, im Hasdrubal-Vertrag habe eine Sagunt-Klausel existiert, die die Stadt ausdrücklich vor dem Zugriff der Karthager beschützen sollte. Polybios verneint dies indirekt, indem er sagt, daßim Vertrag außer der Festlegung des Ebros als karthagische Operationsgrenze nichts vom übrigen Iberien geschrieben stehe. Die moderne Forschung vertritt denn auch mehrheitlich die Auffassung, daßdie Sagunt-Klausel eine Erfindung der Römer sei. „ Dies ist einer der wenigen Punkte, in dem die meisten Forscherübereinstimmen und die Saguntklausel als Erfindung ablehnen. “ 19 Sieht man den Grund des Kriegsausbruchs also in der Zerstörung Sagunts, so kann man den Hasdrubal-Vertrag nicht zur Entscheidung über die Kriegsschuld heranziehen. Sagunt lag nämlich südlich des Ebro, also innerhalb des durch das Hasdrubal-Abkommen festgelegten Machtbereichs der Karthager.
Somit bleibt der Lutatius-Vertrag übrig. Über zwei Umstände müßte Gewißheit bestehen, um zweifelsfrei bestimmen zu können, ob die Karthager gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen haben: Polybios, der als einziger der drei behandelten Autoren im Detail den Inhalt des Lutatius-Vertrages wiedergibt, berichtet, daßim Vertrag die Sicherheit der beiderseitigen Bundesgenossen garantiert sei. Er schreibt jedoch nicht, ob dem Vertrag eine Liste mit allen Bundesgenossen beigefügt worden sei. Wäre dem so gewesen, hätte sich Sagunt mit Sicherheit nicht auf der Liste befunden, da die Stadt erst einige Jahre vor Ausbruch des 2. Krieges in engeren Kontakt mit Rom trat. Die Karthager hätten in diesem Fall gegen keinen der beiden Verträge verstoßen.
Wäre dem Vertrag hingegen keine Bundesgenossenliste beigefügt worden, so hätte dies meiner Meinung nach bedeutet, daßder Vertrag auch für jene Bundesgenossen gegolten hätte, die erst nach seinem Abschlußdazu gewonnen wurden. Andernfalls hätte ja bei jeder neuen Bundesgenossenschaft ein neuer Vertrag geschlossen werden müssen und davon berichtet Polybios, der alle jemals geschlossenen Verträge zwischen Rom und Karthago bis zum 2. Krieg auflistet, nichts.
Die zweite Frage, die sich moderne Forscher immer wieder stellen, ist, in welchem Verhältnis Sagunt und Rom gestanden haben. Zwar behaupten Polybios (III, 30) und Livius (XXI, 16, 2), Sagunt sei römischer Bundesgenosse gewesen, doch bestehen mit Blick auf den Hasdrubal- Vertrag erhebliche Zweifel an dieser Information. Hätten nämlich Rom und Sagunt in der Tat einen Bündnisvertrag geschlossen, wäre dieser Vertrag aller Wahrscheinlichkeit von Anfang an null und nichtig gewesen, da der Hasdrubal-Vertrag, in dem der Ebro sowohl für die karthagische als auch für die römische Seite als Interessengrenze festgelegt worden war, den Abschlußvon Verträgen, die die Möglichkeit eines militärischen Eingreifens der einen Macht im Einflußbereich der anderen Macht implizierten, verbot.20 Ein Beistandspakt hätte also nur vor dem Abschlußdes Hasdrubal-Vertrages geschlossen werden können. In diesem Fall wäre aber im Hasdrubal-Vertrag mit Sicherheit eine Sagunt-Klausel enthalten gewesen. Dem ist aber, wie oben dargelegt, höchstwahrscheinlich nicht so. Werner Hußzieht daraus den Schluß: „ Das zwischen Rom und Saguntum bestehende staatsrechtliche Verhältnis war vermutlich nur das Verhältnis der „ Freundschaft “ (amicitia). “ 21
Nimmt man also an, daßder Hasdrubal-Vertrag keine Sagunt-Klausel enthielt und Sagunt zum Zeitpunkt der Belagerung auch kein römischer Bundesgenosse war, so kann lediglich die Überschreitung des Ebro ein Verstoßgegen geltende Verträge gewesen sein. Es ist also zu klären, wann genau die römische Kriegserklärung an den karthagischen Senat erfolgte. Erfolgte sie vor Hannibals Ebro-Überschreitung, waren die Römer im Unrecht. Folgte sie danach, hätte Hannibal gegen den Hasdrubal-Vertrag verstoßen und trüge deshalb die Konsequenzen für den Krieg.
Appian kann bei der Beantwortung dieser Frage außer Acht gelassen werden, denn er lokalisiert Sagunt nördlich des Ebro und daher mußaus seinem Blickwinkel Hannibal den Ebro überschritten haben, bevor er Sagunt belagern konnte. Das Hauptaugenmerk gilt also Polybios und Livius. Polybios schreibt, nachdem er die moralischen und juristischen Zusammenhänge der Kriegserklärung Roms aufgezeigt und sich dem Aufbruch des karthagischen Heeres von Iberien zugewandt hat: „ Nachdem er [Hannibal, d. Verf.] während des Winters die vorerwähnten Maßnahmen getroffen und für hinreichende Sicherung Libyens und Iberiens gesorgt hatte, trat er an dem festgesetzten Tag seinen Marsch an, an der Spitze seines Heeres von gegen neunzigtausend Mann zu Fußund etwa zwölftausend Reitern. Nach Überschreiten des Ebro unterwarf er das Volk der Ilurgeten und der Bargusier, ferner die Airenosier und Andosiner bis zu den sogenannten Pyrenäen. “ 22 Es scheint also, als habe Hannibal erst den Ebro überquert, nachdem die Römer Karthago den Krieg erklärt hatten. Ähnliche Erkenntnisse gewinnt man aus Livius Ausführungen. Nachdem die römische Gesandtschaft, die den Krieg erklärt hatte, längst aus Karthago abgereist ist, berichtet er : „ Von Gades kehrte er [Hannibal, d.Verf.] nach Karthago ins Winterquartier seines Heeres zurück. Von dort brach er dann auf und zog an der Stadt Onussa vorbei auf der Küstenstraße an den Ebro. “ 23 Und bald darauf: „ Er setzte sein Heer in drei Abteilungenüber den Ebro. “ 24
Polybios erwähnt einen weiteren Punkt, der in der modernen Forschung vielfach aufgegriffen wurde und der Rom bezüglich der Kriegsschuld in kein gutes Licht stellt. Im Zuge der Beschreibung der karthagischen Expansion unter Hasdrubal schreibt er: „ Als die Römer sahen, daßHasdrubal dabei war, eine größere und furchtgebietendere Herrschaft zu gründen, [...], faßten sie den Entschluß, sich in die iberischen Verhältnisse einzumischen. “ 25 Offensichtlich hat sich Rom mit seiner diplomatischen Betätigung in Iberien in Dinge eingemischt, die es ursprünglich überhaupt nichts angingen. Polybios geht sogar noch weiter. Er berichtet, daßdie Römer es als Versäumnis angesehen hätten, der Machtentfaltung der Karthager in Iberien nicht früher Einhalt geboten zu haben. Nicht der Drang zu einer diplomatischen Begrenzung der karthagischen Expansion hätte sie dazu bewogen, einen Vertrag mit Hasdrubal zu schließen, sondern die drohende Keltengefahr in Italien, die ein direktes militärisches Eingreifen in Iberien verhindert hätte.
Diesem Urteil schließen sich zahlreiche moderne Forscher an und sehen zum Teil darin sogar den Hauptgrund für den Ausbruch des Krieges: „ Das juristische Problem der Verantwortlichkeit am Kriegsausbruch war aus der Perspektive des Jahres 218. V. Chr. von untergeordneter Bedeutung. Die von unserer Überlieferung betonten Rechtsbrüche, der Angriff auf eine mit Rom verbündete Stadt bzw. die Verletzung der Hasdrubal-Vereinbarung stellen nachträglich ins Spiel gebrachte Argumente dar, um das römische Verhalten zu rechtfertigen. Spätestens seit dem Fall Sagunts waren die Römer zum Krieg in Hispanien entschlossen. Daßsie ihn nicht sofort begannen, hängt mit ihren anderweitigen auswärtigen Verwicklungen zusammen. “ 26
Zusammenfassend läßt sich folgendes sagen: Die alleinige Schuld der Römer am Ausbruch des 2. Römisch-Karthagischen Krieg läßt sich zwar nicht beweisen. Sicher ist aber, daßsie zumindest eine Mitschuld daran tragen und die Berichte Polybios, Livius und Appians eben dies zu verschleiern bemüht sind. Auch auf karthagischer Seite wird es Großmachtstreben und Stimmen gegeben haben, die darauf drängten, den Rivalen in seine Schranken zu weisen. Zu großwird die Ernüchterung über die Niederlage im 1. Krieg und besonders den Raub Sardiniens gewesen sein. Der RomhaßHamilkars und Hannibals, den Polybios und Livius immer wieder betonen, dürfte zwar deutlich überzogen, aber doch vorhanden gewesen sein. Wahrscheinlich ist daher, daßin der Tat beide Parteien aktiv an der Entstehung dieses epochalen Krieges mitgewirkt haben.
Anhang
Quellenverzeichnis:
- Feix, Josef (Hg.): Titus Livius. Römische Geschichte. Buch XXI-XXIII. Darmstadt. 1991.
- Polybios. Geschichte. Gesamtausgabe in zwei Bänden. Erster Band. Zürich und Stuttgart. 1961.
- Wirth, Peter/ Gessel, Wilhelm (Hgg.): Appian von Alexandria. Römische Geschichte. Erster Teil. Die römische Reichsbildung. Stuttgart. 1987.
Literaturverzeichnis:
- Barceló, Pedro: Hannibal. München. 1998.
- Charles-Picard, Gilbert und Colette: Karthago. Leben und Kultur. Stuttgart. 1983.
- Christ, Karl (Hg.): Hannibal. Darmstadt. 1974.
- Eisen, Karl Friedrich: Polybiosinterpretationen. Heidelberg. 1966.
- Händl-Sagawe, Ursula: Der Beginn des 2. Punischen Krieges. Ein historisch-kritischer Kommentar zu Livius Buch 21. München. 1995.
- Huss, Werner: Die Karthager. München.1994.
- Lancel, Serge: Carthage. Oxford. 1995.
- Lancel, Serge: Hannibal. Eine Biographie. Düsseldorf/Zürich. 1998.
- Lazenby, J.F.: Hannibal´s war. Warminster. 1978.
- Leidl, Christoph: Appians Darstellung des 2. Punischen Krieges in Spanien (Iberike c. 1- 38§ 1-158a). München. 1996.
- Mantel, Nikolaus: Poeni Foedifragi. Untersuchungen zur Darstellung Römisch- Karthagischer Verträge zwischen 241 und 201 v. Chr. durch die römische Historiographie. München. 1991.
- Meier-Welcker, Hans: Karthago, Syrakus und Rom. Zu Grundfragen von Frieden und Krieg. Göttingen. 1979.
- Richardson, J.S.: Hispaniae. Spain and the developement of Roman imperialism 218-82 B.C. Cambridge. 1986.
- Schwarte, Karl-Heinz: Der Ausbruch des 2. Punischen Krieges - Rechtsfrage und Überlieferung. Wiesbaden. 1983.
- Seibert, Jakob: Forschungen zu Hannibal. Darmstadt. 1993. · Seibert, Jakob: Hannibal. Darmstadt. 1995.
- Walbank, F.W.: A Historical Commentary on Polybios. Volume I. Oxford. 1957. · Warmington, B.H.: Carthage. Middlesex. 1960.
Lexika:
- Cancik, Hubert/ Schneider, Helmuth (Hgg.): Der Neue Pauly. Enzyklopädie der Antike. Stuttgart-Weimar. 1996-?
- Der Kleine Pauly: Lexikon der Antike. Stuttgart. 1964-72. · Kroh, Paul: Lexikon der Antiken Autoren. Stuttgart. 1972. · Lexikon der alten Welt. Zürich und Stuttgart. 1965.
[...]
1 Vgl. Paul Kroh: Lexikon der Antiken Autoren. Stuttgart. 1972. S. 507. Danach das folgende.
2 Vgl. Polybios, III, 6, 1-3. Danach das folgende.
3 Ebenda, III, 10, 4.
4 Ebenda, III, 12, 5.
5 Siehe Polybios, III, 15, 8.
6 Ebenda, III, 28, 1.
7 Siehe Polybios, III, 6, 1-2.
8 Vgl. Lexikon der Antiken Autoren, S. 366. Danach das folgende.
9 Siehe Livius, XXI, 1, 1.
10 Siehe Livius, XXI, 2, 7.
11 Siehe Livius, XXI, 5, 2.
12 Siehe Livius, XXI, 19, 1.
13 Vgl. Livius, XXI, 4, 1.
14 Vgl. Pedro Barceló: Hannibal. München. 1998. S. 46.
15 Vgl. Konrat Ziegler/Walther Sontheimer (Hgg.): Der Kleine Pauly. Lexikon der Antike. Stuttgart. 1964. S. 463f. Danach das folgende.
16 Siehe Lexikon der Antiken Autoren. S. 66.
17 Siehe Appian. IB 9, 34.
18 Siehe Nikolaus Mantel: Poeni Foedifragi. München. 1991. S. 90.
19 Siehe Jakob Seibert: Forschungen zu Hannibal. Darmstadt 1993. S. 126.
20 Vgl. Huß, S. 207.
21 Siehe Huß, S. 207.
22 Siehe Polybios, III, 35, 1-2.
23 Siehe Livius, XXI, 22, 5-6.
24 Siehe Livius, XXI, 23, 1.
25 Siehe Polybios, II, 13, 3.
26 Siehe Barceló. S. 43.
- Arbeit zitieren
- Stephan Frings (Autor:in), 2000, Der Ausbruch des 2. Römisch-Karthagischen Krieges in der Bewertung ausgewählter antiker Autoren., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102732
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