Es wird sowohl auf die geschichtliche Entwicklung, Regierung, Bevölkerungsgruppen und Religionen Syriens sowie den Arabischen Frühling, den darauffolgenden Bürgerkrieg und im Zuge dessen stattfindenden Menschenrechtsverstößen eingegangen. Nachdem die Gefahren der Flucht widergespiegelt werden, wird die aktuelle Lage dargestellt. In einem Fazit wird ein Ausblick gegeben, wie sich die Situation der Syrerinnen und Syrer in Zukunft darstellen könnte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichte Syriens
3. Regierung Syriens
4. Bevölkerungsgruppen/ Religionen
5. Der Arabische Frühling
6. Bürgerkrieg
6.1 Akteure des Bürgerkriegs
6.2 Der Weg in den Bürgerkrieg
6.3 Menschenrechtsverstöße
6.3.1 Menschenrechtsverstöße durch Regierungstruppen
6.3.2 Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen
7. Gefahren der Flucht
8. Aktuelle Lage
9. Fazit
10. Quellen
11. Anhang
1. Einleitung
Weltweit sind circa 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht (vgl. UNHCR 2020: o.S.). Dies entspricht in etwa der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Syrerinnen und Syrer bilden mit 6,6 Millionen die größte Gruppe, der sich auf der Flucht befindenden Personen (vgl. UNHCR 2021: o.S). Menschen werden aus vielfältigen Gründen zu Flüchtlingen. Nach Art. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, welches ein internationales Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist, ist ein Flüchtling eine Person, die sich „aus einer begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (UNHCR 2015: S. 7). Hanns Wienold ergänzt diese Definition um die Verfolgung wegen „sexueller Präferenzen“ und definiert den Hintergrund von Flucht in gewaltsam ausgetragenen inner- und zwischenstaatlichen Konflikten oder Umweltkatastrophen (vgl. Wienold 2020: S. 230f.).
Was die Menschen aus Syrien zur Flucht treibt, soll in dieser Hausarbeit dargestellt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder vertiefte Ausführungen wird aufgrund der Komplexität des Themas nicht gestellt. Dennoch wird sowohl auf die geschichtliche Entwicklung, Regierung, Bevölkerungsgruppen und Religionen Syriens sowie den Arabischen Frühling, den darauffolgenden Bürgerkrieg und im Zuge dessen stattfindenden Menschenrechtsverstößen eingegangen. Nachdem die Gefahren der Flucht widergespiegelt werden, wird die aktuelle Lage dargestellt. In einem Fazit wird ein Ausblick gegeben, wie sich die Situation der Syrerinnen und Syrer in Zukunft darstellen könnte.
2. Geschichte Syriens
Seit der Antike ist Syrien durch eine wechselnde Herrschaft externer Mächte geprägt. Nachdem Syrien islamisiert wurde, regierte ein arabischer Familienclan, die Ummayaden, das Land und machte Damaskus zu ihrer Hauptstadt. Im Jahr 750 wurde dieser durch die Abassiden gestürzt. Damaskus verlor schnell an Bedeutung. Nachdem Saladin, der Sultan von Ägypten, Israel eroberte, wurde Damaskus die Hauptstadt unter der von ihm gegründeten Ayyubidendynastie. Die Osmanen annektierten die Region im Jahr 1516 und waren dort bis zum 1. Weltkrieg an der Macht. Während des 1. Weltkriegs verbündete sich das Osmanische mit dem Deutschen Reich. Durch das nach dem Krieg geschlossene Sykes-Piquet-Abkommen wurde das Osmanische Reich in französische und britische Mandatsgebiete aufgeteilt. Frankreich erhielt hierbei das Mandat über den Libanon und Syrien (vgl. Schweizer 2016: S. 480-486). Sowohl in der ersten Verfassung des neuen Syriens im Jahr 1930, als auch in späteren Verfassungen, wurde keine Staatsreligion erwähnt. Allerdings wurde bestimmt, dass der Staatspräsident ein Muslim sein sollte (vgl. Riedel 2017: S. 17f.). Erst 1946 wurde Syrien zu einem unabhängigen Staat mit den Grenzen, wie sie heute auf der Landkarte gesetzt sind. Dieser komplexe historische Hintergrund des Landes, hat eine große Auswirkung auf die ethnische und religiöse Aufteilung der Bevölkerung. Seit 1971 wird Syrien von der alawitischen Familie Assad regiert. Nach einem Staatsstreich im Jahr 1970 Hafiz-al Assad aus der Arabisch-Sozialistischen Baath-Partei an die Macht, woraufhin er ein Jahr später zum Präsidenten gewählt wurde. Nach seinem Tod 2000 erlangte sein Sohn Baschar al-Assad das Amt des Präsidenten, welche er bis heute innehat (vgl. Schweizer 2016: S. 488-495).
3. Regierung Syriens
Nach dem Amtsantritt von Baschar al-Assad im Jahr 2000, verspürte die syrische Bevölkerung, durch die erstmals kontrollierte Liberalisierung der Wirtschaft einen Hauch von Modernisierung. Daran knüpften vor allem die urbanen Ober- und Mittelschichten Hoffnung. Zu der Zeit galt Assad als pragmatischer, aber seinen Prinzipien treu bleibender Modernisierer, welcher sich zunächst von der alten Garde loslösen musste, um einen Wandel durch Kontinuität umzusetzen (vgl. Bank/Mohns 2013: S.87f.).
Assad präsentierte sich zunächst als Reformer in verschiedenen Sektoren. Er erlaubte Rede- und Pressefreiheit, ordnete die Freilassung von politischer Gefangener an und ließ zu, dass erstmals private unabhängige Medien und frei diskutierende Bürgerforen gegründet werden. Das Image eines liberalen, weltoffenen Reformers blieb aber kaum ein Jahr bestehen. Die syrische Bildungsschicht kritisierte vermehrt die nur halbherzige Meinungsfreiheit und die Korruption ranghoher Parteiaktionäre. Durch die wachsende Kritik wurde die absolute Macht der Regierung immer mehr in Frage gestellt. Assad ließ daraufhin eine Reihe syrischer Intellektueller festnehmen und in Gefängnissen verschwinden (vgl. Schweizer 2016: S. 414ff.).
Durch mehrere Wirtschaftsreformen lockerte er die Prinzipien der Planwirtschaft und billigte kleinen Privatbetrieben mehr Entfaltungsspielraum. Damit propagierte der junge Präsident einen Wechsel von der Staatswirtschaft zur Marktwirtschaft. Das Wirtschaftswachstum stieg daraufhin auf sieben Prozent in den folgenden sechs Jahren. Eine tiefgreifende Wirtschaftsreform kam allerdings nicht zustande, da er die Privilegien der herrschenden Gruppen im Wirtschaftsleben, weder die seines eigenen Clans, noch die der verbündeten Großfamilien antastete. Während die Mehrheit des Volkes in eher bescheidenen Verhältnissen leben musste, ballten sich die Vermögenswerte auf seiner und der Seite der Verbündeten (vgl. ebd.: S. 415f.).
Schon seit den 1960er Jahren, ist die Regierung Syriens durch den Assad-Clan in einer exzessiven Staats- und Überwachungsbürokratie verwurzelt. Auch nach dem Amtsantritt des Präsidenten hat sich entgegen aller Erwartungen nicht viel daran geändert. Baschar al-Assad zeigte schon vor 2011, wie sein Vater Hazid, dass er nicht davor zurückschreckt, Waffen und Gewalt gegen sein eigenes Volk einzusetzen, um das autoritäre Regime durchzusetzen. So kam es z. B. 2004 bei einem Fußballspiel der Profiliga zu einer Auseinandersetzung der Fans zweier Vereine. Assad entsandte daraufhin Einsatzkräfte, welche sich vor allem auf die kurdischen Fans konzentrierten. Offiziellen Angaben zur Folge, war damals von 14 Toten und zahlreichen Verletzten die Rede. Infolgedessen protestieren landesweit Kurden. Regierungseinrichtungen wurden angegriffen und Symbole der Assad-Herrschaft beschädigt. Die Hoffnung der Demonstranten, andere Oppositionelle gegen Assad zu mobilisieren wurde schnell wieder genommen, da das aggressive Vorgehen des Präsidenten gegen die Proteste in Syrien und im Ausland weitestgehend geduldet oder gleichgültig beobachtet wurde. Das Ergebnis der Protestaktionen, waren über 30 Tote und Frustration auf Seiten der Kurden (vgl. Schneiders 2013: S. 231f.).
4. Bevölkerungsgruppen/ Religionen
In Syrien leben circa 18,6 Millionen (Stand 2017) Menschen. Diese setzen sich zusammen aus überwiegend syrischen Arabern, Palästinensern und Irakern. Ethnische Minderheiten bilden die Kurden, Armenier, Turkmenen und Tscherkessen (vgl. Auswärtiges Amt 2019: o.S.).
Die Bevölkerungsgruppen verteilen sich auf verschiedene Religionsgemeinschaften, unter denen die Sunniten circa siebzig Prozent ausmachen. Etwa dreizehn Prozent der Bevölkerung sind Alawiten und neun Prozent Christen. Schiiten und Drusen machen jeweils circa drei Prozent aus. Auch einige Juden sind im Land vertreten (vgl. Bawey 2016: S. 22-26).
Im Folgenden soll das islamische Verständnis von Sunniten, Alawiten und Schiiten näher beleuchtet werden, um die Hintergründe des bis heute andauernden Bürgerkriegs und die dazugehörigen Konfliktparteien darstellen zu können.
Muhammad gilt bei den Muslimen als der letzte Prophet, der die Offenbarung Gottes erhielt. Nachdem Muhammad nach christlicher Zeitrechnung im Jahr 632 verstarb, war die Frage nicht eindeutig geklärt, wer seine politische Nachfolge in der muslimischen Gemeinschaft antreten sollte. Aus der historischen Perspektive wird der Unterschied zwischen den Sunniten und Schiiten mit dem Streit um diese Nachfolge begründet. Die Sunniten sehen den Kalifen als den Nachfolger des Propheten Muhammad an, währenddessen die Schiiten den Imam, also Mohammads Cousin Ali, als ihren göttlich geleiteten Führer verehren. Was mit Streit und kriegerischen Auseinandersetzungen begann, endete in der Spaltung der muslimischen Gemeinschaft. Die Alawiten sind eine Glaubensgemeinschaft, welche sich im Laufe der Zeit aus dem schiitischen Islam herausgebildet hat (vgl. Bawey 2016: S. 22-26).
5. Der Arabische Frühling
Die Länder, welche sich im Nahen/Mittlere Osten befinden, gelten seit mehreren Jahrzehnten als Konfliktregionen und deren Regime meist als autoritär und korrupt. Gleichzeitig zeigten sich die arabischen Regierungen über diese Zeit als überwiegend stabil und anpassungsfähig. Diese vermeintliche Stabilität wird symbolisiert durch Herrscher, welche seit 20 oder teilweise sogar über 40 Jahren an der Macht sind (vgl. Asseburg 2011: o.S.). Als ein Beispiel für eine sehr lange Herrschaft ist Muammar al- Gaddafi zu nennen. Mit dem Staatsmodell, welches sozialistische und islamische Theorien verbindet und somit als islamischen Sozialismus bezeichnet werden kann, war Gaddafi 42 Jahre als Staatsoberhaupt Libyens an der Macht (vgl. Lacher 2011: o.S.).
Das von Unterdrückung und politischer Verfolgung geprägte Bild, fing langsam an sich aufzulösen, als der tunesische Gemüsehändler Mohamed Bouazizi, sich am 17. Dezember 2010 vor dem Gebäude der Stadtverwaltung von Sidi Bouzid selbst in Flammen setzte. Anlass dieser suizidalen Protestaktion, war die Konfiszierung seines Wagens und seiner Arbeitsgeräte durch eine Beamtin, da er keinen Gewerbeschein besessen haben soll. Mit dieser Art von Protest, löste Bouazizi eine Reihe von Protestkundgebungen in Tunesien gegen das autoritäre Regime aus (vgl. Schulze 2013: S. 18f.).
Initiiert wurden diese Proteste weitestgehend von der Jugend der Mittelschicht. Breite Teile der Zivilgesellschaft, vor allem Gewerkschaften und Berufsvereinigungen, schlossen sich ihnen an. Die Regierung Tunesiens versuchte daraufhin, die Proteste mit Gewalt niederzuschlagen, weswegen das Militär um Hilfe gebeten wurde. Die tunesischen Streitkräfte stellten sich aber, entgegen aller Erwartungen des Regimes, auf die Seite der Demonstrierenden und verhinderten somit eine blutige Auseinandersetzung. Daraufhin brach die tunesische Diktatur binnen weniger Tage zusammen und der damalige Präsident Ben Ali floh aus dem Land (vgl. Asseburg 2011: o.S.). Innerhalb eines Monats kam es auch in 15 anderen arabischen Ländern wie Ägypten, Bahrain, Libyen, Jemen und Syrien zu großen gesamtgesellschaftlichen Revolten (vgl. Schulze 2013: S. 18f.).
Die Proteste in Syrien wurden durch die Verhaftungen und vermeintlichen Folterungen einer Gruppe von Jugendlichen in der südsyrischen Stadt Dara'a Anfang März 2011 ausgelöst. Ihnen wurde vorgeworfen, regimekritische Graffiti an die Wände ihrer Schule mit der Schrift „Das Volk will den Sturz des Regimes“ gesprüht zu haben. Infolgedessen kam es zu einer „Spirale“ von Demonstrationen (vgl. Worms 2019: S.93). Bank und Mohns beschreiben es als ein „Protest-Repressions-Muster“, wo auf Demonstrationen starke Repressionen des Regimes mit Gewalt und Toten folgten. Die Reaktion dieser Repressionen waren wiederum weitere Demonstration (vgl. Bank/Mohns 2013: 90).
Die Ursache der Mitte März 2011 vorerst lokal stattgefundenen Proteste sind hauptsächlich sozioökonomischer Natur, allerdings auf unterschiedlichster Art und Weise mit autoritären Herrschaftsstrukturen vor Ort verbunden. Problematisch waren die staatlichen Subventions- und Ausgabenkürzungen, welche stetig wachsende Schwierigkeiten für die Sicherung des Lebensunterhalts der urbanen Mittelschicht und der ärmeren ländlichen Bevölkerungsteile bedeuteten. Diese Kürzungen gingen mit der wirtschaftspolitischen Liberalisierung einher. Hinzu kam eine Wirtschaftsreform, welche die Wahrnehmung einer korrupten Staat-Unternehmer-Elite in der Bevölkerung verstärkte. Ein weiteres Problem hatten die ruralen Gebiete, welche von korrupten Provinzgouverneuren und Sicherheitsdiensten beherrscht und vom Staat weitestgehend vernachlässigt wurden. Daher kam es immer wieder zur Landflucht, welche durch eine jahrelange Dürrephase verstärkt wurde, die besonders den Süden und Nordosten Syriens traf und somit die Lebensgrundlage der dort lebenden Menschen bis gefährdete (vgl. Bank/Mohns et. al 2013: S.87f.).
Auch die Frauenbewegung macht einen großen Teil der syrischen Revolution aus. Schon zu Beginn schlossen sich Frauen, welche die unterschiedlichen Religionen Syriens vertraten, aber auch Atheistinnen mit dem Ziel zusammen, das Bewusstsein für die Bewegung zu fördern (vgl. Dunia 2012: S. 45).
Der Mut der syrischen Bevölkerung einen Aufstand durchzuführen, lässt sich zusammenfassend als gescheiterte Transformation der autoritären Herrschaft bezeichnen. Zu den Protesten führten letztendlich die Willkürherrschaft des Sicherheitsapparates, der ökonomische Niedergang der unteren Mittelschichten, die endemische Korruption sowie das Auseinanderdriften des Regimes und seiner ursprünglichen sozialen Basis (vgl. Hinnebusch 2012: S. 96ff.).
6. Bürgerkrieg
Bürgerkrieg ist ein „[...] bewaffneter Konflikt innerhalb eines Staates, d.h. nicht auf internationaler Ebene. Der Bürgerkrieg gilt völkerrechtlich formell nicht als Krieg. Im Regelfall wird der Bürgerkrieg zur Erlangung der Regierungsgewalt oder mit dem Ziel der Sezession eines Gebietes geführt. Konfliktparteien können nicht- staatliche und staatliche Gruppen sein.“ (Lenz/Ruchlak 2001: S. 32).
6.1 Akteure des Bürgerkriegs
Syriens Diktator Baschar al-Assad ist Alawit. Ebenso ist ein Großteil der Regierungsmitglieder, unter anderem ranghohe Offiziere und Verwaltungsbeamte in Schlüsselpositionen alawitischen Glaubens. Unterstützer und Sympathisanten des Regimes aus der Bevölkerung sind ebenfalls meist Alawiten (vgl. Schweizer 2016: S. 423). Des Weiteren genießen religiöse Minderheiten, den Schutz durch die Säkularisierung des Staates (vgl. Riedel 2017: S.17).
In seinem Werk „Syrien verstehen: Geschichte, Gesellschaft und Religion“ aus dem Jahr 2016 schlussfolgert Gerhard Schweizer: „Wenn sich aber Macht und die Zugehörigkeit zu einer spezifischen Religion derart verflechten, sind politische Auseinandersetzungen von Anfang an religiös akzentuiert. Besonders kritisch wird die Situation, wenn die Macht dann auch noch bei einer religiösen Minderheit liegt.“ (Schweizer 2016: S. 423). Außerdem stellte er fest: „Die Sunniten sind mehrheitlich gegen die Alawiten abweisend eingestellt, ein Teil feindselig.“ (ebd.: S. 423).
So kam es in den 1980er Jahren mehrmals zu blutigen Aufständen sunnitischer Islamisten unter der islamistischen Organisation der Muslimbrüder. Es wurde zum einen ein Protest gegen politische und soziale Ungerechtigkeit, aber vor allem ein Kampf gegen die Herrschaft der Alawiten unter Hafiz al-Assad. Der Höhepunkt dieses Aufstandes ist das Massaker von Hama, wo Schätzungen zu Folge zwischen 10 000 bis 40 000 Menschen ihr Leben verloren. Das Massaker bedeutete zugleich das Ende der Aktivitäten der Muslimbrüder innerhalb Syriens, die seitdem als reine Exilorganisation fungieren (vgl. Lübben 2012: S. 88-90).
Das Vorgehen, die Organisation zu verbieten, rechtfertigte der syrische Staat damit, dass diese ihren Ursprung in Ägypten habe und somit eine externe Bedrohung für den religiösen Pluralismus in Syrien darstelle. Heute agieren ihre Führer aus dem Ausland und besetzen hohe Positionen im syrischen Nationalrat, welcher die stärkste oppositionelle Kraft innerhalb dieses politischen Bündnisses bildet (vgl. Riedel 2017: S. 18).
Neben den Muslimbrüdern existieren auch Oppositionsgruppen, welche sich direkt der Islamischen Front zuordnen. Dazu gehört z. B. die salafistische Rebellengruppe Dschaisch al-Islam in Syrien, welche sich zum Ziel macht einen islamischen Staat zu errichten, dessen Rechtssystem sich auf einen Ur-Islam beziehen soll. Das gleiche Ziel haben auch die dschihadistische Al-Nusra Front und der Islamische Staat (IS) in Syrien. Diese werden als islamistische Terrororganisation international geächtet (vgl. Riedel 2017: S. 18-19).
Weitere Akteure sind die kurdischen Volksschutzeinheiten, welche auch durch Waffenlieferungen und anfänglich auch durch Truppen der USA unterstützt wurden. Die Truppen wurden allerdings unter der Führung des ehemaligen Präsidenten Donald Trump zurückgezogen. Ziel der kurdischen Milizen ist es, einen eigenen Staat zu gründen, wie es nach dem Verfall des osmanischen Reiches von den Alliierten in Aussicht gestellt war. Die Türkei stuft die kurdischen Milizen als Terrororganisation ein und befürchtet, dass ein von Kurden kontrolliertes Gebiet in Syrien, welches an der Türkei grenzt, die Kurden in der Türkei in ihrem separatistischen Bestreben bestärken könnte. In Verhandlungen mit Russland, wurde der Türkei die Hilfe zugesichert, bis zu 15 Kilometern auf syrischen Boden gegen die kurdischen Milizen vorgehen zu können. Von der türkischen Armee eroberte Gebiete darf der türkische Präsident allerdings nicht dauerhaft besetzen. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass die Türkei die Herrschaft Assads anerkennt, was anfänglich nicht der Fall war (vgl. Auel 2019: o.S.).
Am Anfang des Bürgerkriegs war die Türkei das Land, das die Rebellen am meisten unterstützte. Präsident Assad erklärte in einem Interview 2012 mit dem Fernsehkanal „Russia Today“, dass in Syrien ein neuer Kriegsstil erprobt werde, der sogenannte Stellvertreterterrorismus. Seine Truppen führen zwar einen harten und komplizierten Krieg, dieser wäre aber innerhalb kürzester Zeit beendet. Schuld daran seien die anderen Länder, die den Rebellen Waffen, politischen Rückhalt und große Mengen Geld zukommen lassen würden (vgl. Russia Today 2012: o.S.). Russia Today gibt an, dass sie eine Organisation ist, die aus dem Budget der Russischen Föderation öffentlich finanziert wird und eine alternative Informationsquelle jenseits des Mainstreams grade auch im Hinblick auf den Konflikt in Syrien darstellt (vgl. Russia Today Hauptseite).
Das Assad-Regime wird neben China und dem Iran insbesondere von Russland unterstützt. Auf der anderen Seite stehen die Rebellen und die syrische Opposition, welche von den USA, den Europäern und den arabischen Golfstaaten finanziell und militärisch gegen Assad ausgestattet werden. (vgl. Asseburg 2013: o.S.).
[...]
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.