Gliederung
1. Die Deutsche Bundesbank (DBB)
1.1 Unabhängikeit der Deutschen Bundesbank
1.2 Organisation der Deutschen Bundesbank
1.2.1 Das Direktorium
1.2.2 Der Zentralbankrat
1.2.3 Die Landeszentralbanken
1.3 Aufgaben der Deutschen Bundesbank
2. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
2.1 Aufbau des Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
2.2 Unabhängigkeit der ESZB
2.3 Die Europäische Zentralbank (EZB)
2.4 Die Geldpolitik der EZB
2.4.1 Ankerwährung
2.4.2 Direktes Inflationsziel
2.4.3 Geldmengensteuerung
2.4.4 Die Strategie der EZB
1. Die Deutsche Bundesbank
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Grundgesetzes 1949 wurde auch die Gründung einer Währungs- und Notenbank vorgesehen. 1957 wurde dann die Deutsche Bundesbank als einheitliche Notenbank errichtet. Sie ging aus dem zweistufigen Zentralbanksystem mit der Bank deutscher Länder und den damals rechtlich selbständigen Landeszentralbanken hervor.
Die Landeszentralbanken existieren noch heute. Sie sind allerdings nicht mehr unabhängig, sondern übernehmen die Funktion der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in einem oder mehreren Bundesländern. Sitz der Deutschen Bundesbank ist Frankfurt am Main. Rund 6.200, der 16.000 Angestellten der Bundesbank sind in der europäischen Finanzmetropole beschäftigt.
1.1 Unabhängikeit der Deutschen Bundesbank
Rechtlich wird die Deutsche Bundesbank als oberste Bundesbehörde beschrieben. Der Status "oberste Bundesbehörde" besagt, daß die Bundesbank keinem Ministerium oder der Regierung unterstellt ist. Geregelt ist dies unter anderem in einem speziellen Gesetz, dem Bundesbankgesetz (BBkG). Die Aufgabe der Bundesbank besteht lediglich in einer beratenden Funktion gegenüber der Regierung, sie kann aber keine Weisung erteilen.
In § 12 des BBkG wird das Verhältnis der Bank zur Bundesregierung beschrieben. Die Deutsche Bundesbank ist verpflichtet unter Wahrung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. Sie ist bei der Ausübung der Befugnisse von Weisungen der Regierung unabhängig. In § 13 heißt es weiter: Die Deutsche Bundesbank hat die Regierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung zu beraten und ihr auf Verlangen Auskunft zu geben Die Deutsche Bundesbank ist also völlig autonom und somit vor Mißbrauch durch die Regierung geschützt. Zu dieser Regelung kam man, da man die schlechten Erfahrungen im 3. Reich nicht noch einmal machen wollte. Damals wurde der Reichsbank von der "Regierung" vorgeschrieben, was sie zu tun bzw. zu lassen hatte.
Die Mitglieder der Bundesregierung können an Sitzungen des Zentralbankrates teilnehmen. Sie haben allerdings keine Stimme, sondern können lediglich Anträge stellen oder durch ein Veto Beschlüsse bis zur nächsten Sitzung vertagen lassen.
1.2 Organisation der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank besteht aus dem Direktorium, dem Zentralbankrat sowie den Vorständen der Landeszentralbanken.
1.2.1 Das Direktorium
Das Direktorium ist geschäftsführende Organ der Bundesbank. Es hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und besteht aus dem Bundesbankpräsidenten (z.Zt. Hans Tietmeyer) und dem Vizepräsidenten, sowie bis zu 6 weiteren Mitgliedern. Das Direktorium umfaßt also maximal 8 Personen, derzeit sind jedoch nicht alle Plätze besetzt. Die Mitglieder werden für 8 Jahre von der Bundesregierung bestellt, was auf den ersten Blick eine indirekte Einflußnahme der Regierung auf die Bundesbank vermuten läßt. Durch die lange Amtszeit von 8 Jahren ist die Beeinflussung aber relativ gering. Für die Mitgliedschaft im Direktorium der Bundesbank gelten besondere Auswahlkriterien, so wird zum Beispiel entsprechendes Fachwissen vorausgesetzt.
Jedes Mitglied im Direktorium hat nur eine Stimme, auch der Bundesbankpräsident. Bei Stimmengleichheit gibt jedoch die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Wie schon erwähnt ist das Direktorium das geschäftsführende Organ der Deutschen Bundesbank. Es führt:
- die vielseitigen Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen,
- Geschäfte mit Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet wahrnehmen,
- Devisengeschäfte, Geschäfte mit dem Ausland und Geschäfte am offenen Markt, und es übernimmt die Verwaltung der Währungsreserven.
1.2.2 Der Zentralbankrat
Der Zentralbankrat ist oberstes Beschlußorgan der Deutschen Bundesbank. Ihm gehören die Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der Landeszentralbanken an. Im Zentralbankrat wird die Geschäftspolitik der Bundesbank bestimmt. Seit 1.1.1999 ist sein Handlungsspielraum allerdings erheblich eingeschränkt, da mit der 3. Stufe der europäischen Währungsunion die Entscheidungsgewalt über die Geld- und Währungspolitik an die Europäische Zentralbank abgegeben wurde. Der deutsche Zentralbankrat erörtert nur noch die Auswirkungen der europäischen Entscheidungen. Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank trifft sich alle 14 Tage donnerstags in Frankfurt am Main. Dieser Termin ist vor allem für Banken und Kreditinstitute, wie auch für größere Geldgeschäfte von Bedeutung, da Entscheidungen des Zentralbankrates meistens direkte Veräderungen auf den Finanzmärkten bewirken.
1.2.3 Die Landeszentralbanken
Die Landeszentralbanken sind bundesweit in 9 Hauptverwaltungen aufgeteilt: Stuttgart, München, Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Mainz und Leipzig. Diesen Vertretungen sind rund 140 Zweigstellen in den größeren Städten der Bundesrepublik untergeordnet.
Bis zur der Wiedervereinigung Deutschlands gab es in jedem Bundesland eine Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Durch die 5 neuen Bundesländer wäre die Zahl auf insgesamt 16 Landeszentralbanken gestiegen, was zu einer extremen Verschiebung des Kräfteverhältnis zugunsten der Landeszentralbanken im Zentralbankrat geführt hätte. Hinzu kommt das Problem, daß jedes Mitglied im Zentralbankrat nur eine Stimme hat, d.h. kleine Landeszentralbanken, wie das Saarland oder Bremen hatten die gleiche Entscheidungsgewalt, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Und auch aus verwaltungstechnischen Gründen erschien es sinnvoll, die Zahl der Hauptverwaltungen auf 9 zu reduzieren und einige Gebiete zusammen zu legen.
Die Landeszentralbanken führen die Geschäfte der Deutschen Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Bereich. Sie sind sozusagen das Ausführende Organ auf regionaler Ebene.
1.3 Aufgaben der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank erfüllt ihre Aufgabe auf verschiedene Art und Weise, teils hoheitlich, teils privatrechtlich. Erläßt sie Gebote und Verbote, handelt sie hoheitlich, wobei dies seit Anfang des Jahres durch die Überordnung der Europäischen Zentralbank (EZB) erheblich eingeschränkt wurde. Die Festlegung von Leitzinsen gehörte zu den hoheitlichen Aufgaben. Unter das Privatrecht fällt zum Beispiel der Ankauf von Handelswechseln.
Die Deutsche Bundesbank ist die einzige deutsche Notenbank, sie besitzt das Monopol Geld zu drucken. Am 30.9.94 waren Banknoten im Wert von 226 Mrd. DM im Umlauf, dies entspricht zirka 2800,- DM pro Einwohner der Bundesrepublik. In etwa die gleiche Menge lagert noch einmal in den Tresoren der Bundesbank. Diese Geldmenge hat in diesem Sinne keinen Wert, außer dem Materialwert, da der Vorrat der Bundesbank nicht wie ein Konto, sondern eher wie ein Materiallager verwaltet wird. Gelangt eine Banknote in die Tresore der Bundesbank ist sie für den Markt nicht mehr erreichbar und damit (theoretisch) nicht mehr existent.
Das Recht Münzen zu prägen, liegt traditionell beim Staat, d.h. beim Bundesfinanzminister. Ihm ist es zum Beispiel auch möglich Sonder- oder Gedenkmünzen auszugeben, die als normales Zahlungsmittel Verwendung finden. Die Geldmenge wird jedoch von der Bundesbank bzw. inzwischen der Europäischen Zentralbank kontrolliert und gesteuert. Am 30.9.94 befanden sich 14,6 Mrd. DM in Form von Münzgeld im Umlauf.
Die Hauptaufgabe der Deutschen Bundesbank liegt bzw. lag in der Sicherung der Währung. Mit der 3. Stufe der europäischen Währungsunion wurden die meisten Aufgaben an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben. Die Bundesbank wird nicht mehr direkt an dieser Aufgabe beteiligt sein, sondern nur noch für die Umsetzung der Beschlüsse des europäischen Zentralbankrates auf dem Gebiet der Bundesrepublik sorgen.
Die Aufgabe der Deutschen Bundesbank besteht normalerweise nicht in der Erwirtschaftung von Gewinnen. Diese Tatsache ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt, der unter anderem zur Finanzierung der Staatskasse dient. Durch die laufenden Geschäfte der Bundesbank entstehen erhebliche Überschüsse, die zum Teil für Rücklagen aufgewendet werden. Der weit größere Teil geht an den Bund, wobei die Länder und Gemeinden ausgenommen sind. In den letzten Jahren lag dieser Betrag bei rund 19 Mrd. DM.
2. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
Im Juni 1988 wurde vom Europäischen Rat das Ziel der stufenweisen Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beschlossen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluß, daß die WWU in drei Schritten vollzogen werden sollte. Die 1. Stufe trat am 1. Juli 1990 in Kraft - der Tag, an dem grundsätzlich alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs in der Europäischen Union aufgehoben wurden. Zur Verwirklichung der Stufen zwei und drei mußte der EWG-Vertrag überarbeitet werden. Das Ergebnis der folgenden Verhandlungen war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Maastricht) der zum 1. November 1993 in Kraft trat. Mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) am 1. Januar 1994 begann die 2. Stufe der WWU. Die beiden Hauptaufgaben des EWI waren:
- die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken und die Koordinierung der Geldpolitiken zu verstärken und
- die Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), die Verfolgung einer einheitlichen Geldpolitik und die Schaffung einer einheitlichen Währung.
Die 3. Stufe der WWU begann zum 1. Januar 1999. Zuvor mußten die Länder der EU bestimmte Stabilitätskriterien erfüllen, damit sie an der Einführung der neuen Währung, dem "Euro" teilnehmen konnten. Mit dabei waren 11 der 15 Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Im Juni 1998 entstand die Europäische Zentralbank (EZB) und löste damit das EWI ab. Sie hatte zu dem Zeitpunkt allerdings noch keinen Einfluß auf die Geldpolitik für den Euro-Währungsraum. Die Geldpolitik wurde erst am 1. Januar 1999 von ihr übernommen. Ihr Sitz befindet sich, wie der der Deutschen Bundesbank, in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt am Main. Mit der Ausgabe der Euro-Banknoten zum 1. Januar 2002 wird die WWU vorerst abgeschlossen sein.
2.1 Aufbau des Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
Die Satzung über das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) erinnert in materieller, wie auch in institutioneller Hinsicht sehr stark an das Gesetz über die Deutsche Bundesbank. Das ESZB besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der 11 Mitgliedsstaaten, die zum "Euro-Gebiet" gehören. Die restlichen Länder, die nicht dem Euro-Währungsraum angehören, haben im ESZB eine Sonderstellung. Sie haben noch keine Einflußmöglichkeiten auf die Geldpolitik des ESZB und dürfen auch vorerst ihre jeweilige nationale Geldpolitik verfolgen.
2.2 Unabhängigkeit der ESZB
Die Position der EZB wurde mit dem Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Als Vorbild galt die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank von der Regierung. Die EZB hat sogar noch eine sichere Position als die Bundesbank, da der Vertrag von Maastricht Verfassungscharakter hat, d.h. nicht mit einer 2/3 Mehrheit zu ändern ist.
Mit der Teilnahme an der WWU haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre nationalen Zentralbanken genauso weisungsunabhängig von Seiten der Regierungen zu gestalten wie die EZB oder die Bundesbank. Dies führt zur kompletten Unabhängigkeit des ESZB von irgendwelchen Regierungen oder Institutionen der EU.
2.3 Die Europäische Zentralbank (EZB)
Auch die EZB selbst gleicht dem Aufbau der Deutschen Bundesbank. beschlußfassendes Organ der EZB ist der Zentralbankrat, der die Leitlinien für die Geldpolitik beschließt. Daneben gibt es ein Direktorium, das die laufenden Geschäfte übernimmt.
Dem Direktorium gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB an sowie 4 weitere Mitglieder. Die Präsidentschaft liegt derzeit bei dem Niederländer Wim Duisenberg. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch die europäische Regierung. Wie in der Bundesrepublik beträgt die Amtszeit acht Jahre. Damit jedes der 11 Mitgliedsländer der WWU die Möglichkeit hat im Direktorium vertreten zu sein, wurde ein Rotationsverfahren entwickelt.
Im EZB-Rat sitzen neben den Mitgliedern des Direktoriums die 11 Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Für die vier nicht an der Währungsunion teilnehmenden Länder: Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden, wurde zusätzlich der erweiterte Rat eingerichtet. Der erweiterte Rat hat keine geldpolitischen Befugnisse für den gemeinsamen Währungsraum, sondern nur beratende Funktion. Nur bei Entscheidungen über die Aufnahme zusätzlicher Teilnehmerländer sowie bei Fragen zur Aufsicht der Kreditinstitute und zur Stabilität des Finanzsystems in den einzelnen EU-Staaten können diese Länder Entscheidungen treffen. Die EZB-Ratsbeschlüsse werden von den gleichberechtigten Mitgliedern bis auf wenige Ausnahmen mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Für die Ausführung der Beschlüsse der EZB sind die nationalen Zentralbanken zuständig. Verglichen mit Deutschland übernehmen sie im europäischen Verbund die Aufgaben, die hierzulande die Landeszentralbanken übernehmen. Sie können mit Genehmigung der EZB Banknoten ausgeben. Das Recht, Münzgeld auszugeben liegt jedoch weiterhin bei den einzelnen Staaten, wobei der Gesamtwert der umlaufenden Münzen (Euro-Cents) von der EZB bestimmt wird. So wird sichergestellt, daß die Regierungen auch über den Umweg der Münzprägung keine Möglichkeit haben, die Geldmenge gegen den Willen der Europäischen Zentralbank zu erhöhen.
2.4 Die europäische Geldpolitik
Lange wurde überlegt wie das europ. Finanzsystem aussehen soll. Bisher hatten die an der WWU teilnehmenden Länder ganz unterschiedliche Erfahrungen in Bezug auf die Geldpolitik gemacht. Und auch bis zur eigentlichen Übernahme der Steuerung durch die EZB Anfang des Jahres, bestanden noch große Unterschiede zwischen den einzelnen Finanzsystemen und vor allem in den geldpolitischen Strategien.
Bis zum 1.1. diesen Jahres gab es in Europa (11 Mitgliedsstaaten) verschiedene Formen der Geldpolitik. Ein "direktes Inflationsziel" verfolgten zum Beispiel die Bank von England oder die schwedische Reichsbank; die Niederländische Bank und die Österreichische Nationalbank waren an eine Ankerwährung gebunden (hier die DM); einen dritten Ansatz verfolgten Deutschland, Frankreich und Griechenland, indem sie die Geldmenge steuerten.
2.4.1 Ankerwährung
Die Bindung an eine Ankerwährung bedeutet, daß der eigene Wechselkurs fest von dem Wert einer anderen Währung abhängig gemacht wird. Dies betrifft in der Regel die stabilen und weit verbreiteten Währungen wie den Dollar, die D-Mark oder den Yen.
Dies bedeutet für ein Land mit Ankerwährung, daß es den Kurs der Fremdwährung verteidigen muß. Österreich, die Niederlande, Belgien/Luxemburg, Dänemark, Portugal, und Irland haben mit ihrer Bindung an die D-Mark indirekt die Politik der Geldmengensteuerung übernommen oder zumindest unterstützt.
Sinnvoll ist diese Strategie bei kleinen Staaten mit hohen außenwirtschaftlichen Verflechtungen. Für die EWU ist dieses System nicht geeignet, da zum Einen das Gebiet des Währungsraums zu groß ist und zum Anderen keine Währung existiert, an die man sich sinnvoll anhängen könnte.
2.4.2 Direktes Inflationsziel
Diese Form der Geldpolitik beruht auf einer Inflationsprognose, d.h. die nationale Zentralbank setzt kurz- oder mittelfristig eine Inflationsrate fest. Weicht die aktuelle Inflationsrate von der Prognose ab, reagiert die Zentralbank mit einer angemessenen Veränderung der Zinssätze.
Erst Anfang der 90er Jahre wurde dieses System in Großbritannien und später auch in Spanien, Schweden und Finnland eingeführt
Zur Berechnung der Inflationsrate ist ein Preisindex notwendig, der üblicherweise aus den Lebenshaltungskosten formuliert wird. Allerdings können die dafür notwendigen Warenkörbe nie einen hundertprozentig sicheren Wert liefern, sie weisen immer statistische Unschärfen auf. Des Weiteren werden Preisprognosen verständlicherweise mit größer werdendem Prognosezeitraum immer unsicherer.
Der Vorteil des direkten Inflationsziels liegt in dem unmittelbaren Bezug der Geldpolitik zur Preisentwicklung (Erfolgskontrolle der Geldpolitik). Es enthält "flexibel" alle Informationen über die zukünftige Preisentwicklung, so daß sie eine geringe Anfälligkeit gegen Störungen in der Geldnachfrage bietet.
Für die EWU ist dieses System allein äußerst schwierig umzusetzen. Die zu erhebenden Preisindizes und Preisprognose umfassen einen derart großen Wirtschaftsraum, daß man kaum mit wirklich sicheren Ergebnissen rechnen kann.
2.4.3 Geldmengensteuerung
Die Strategie der Geldmengensteuerung sollte aus Deutschland bekannt sein. Hier wurde diese Strategie seit 1974 angewendet und dabei empirisch nachgewiesen, daß langfristig ein enger Zusammenhang zwischen der Geldmengenentwicklung und der Inflationsrate besteht. Ziel ist es, die Geldmenge mittelfristig an Produktion und Umlaufgeschwindigkeit des Geldes anzupassen, ohne daß sich das Preisniveau gravierend ändert.
Beispielhaft dargestellt verhält es sich etwa so: Befindet sich gerade viel Geld im Umlauf, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die Nachfrage nach Sachgütern steigt und viele Investitionen getätigt werden. Die Folge ist ein erhöhtes Preisniveau. Um dem entgegen zu wirken, sollten nun die Leitzinsen seitens der Zentralbank erhöht werden, was wiederum die Anlagemöglichkeiten verbessert. Die im Umlauf befindliche Geldmenge wird nun nicht mehr so stark in Sachgüter investiert und wandert zu den Banken und verschwindet vom Markt. Durch die geringeren Investitionen sinkt bzw. stagniert das Preisniveau wieder und die Zentralbank kann wieder Veränderungen an den Leitzinsen vornehmen, um die Geldmenge zu erhöhen.
In der Bundesrepublik wurde das Geldmengenziel bisher für ein bis zwei Jahre festgelegt. In der EWU könnte dieses Ziel evtl. anders aussehen. Es ist noch nicht klar, ob in allen Mitgliedsländern der Zusammenhang zwischen Geldmenge und Geldwertstabilität so gegeben ist wie in Deutschland. Ist die Geldnachfrage im "Euro-Gebiet" nicht stabil, kann es bei dieser Strategie zu Problemen kommen.
2.4.4 Die Strategie der EWU
Vor der Übernahme der Geldpolitik durch die EZB im Januar einigten sich die Teilnehmerländer an der WWU auf eine gemeinsame Strategie. Es wurde beschlossen, eine Mischform aus der Geldmengensteuerung und dem direkten Inflationsziel für das Währungsgebiet anzuwenden. Sicherlich haben die guten Erfahrungen in Deutschland zu einer herausragenden Rolle der Geldmenge beigetragen. Hier lag die Inflationsrate der letzten 25 Jahre durchschnittlich 4% niedriger als im übrigen Europa. Da gerade in der Anfangszeit der EWU mit größeren Schwankungen der Geldmengenentwicklung zu rechnen ist, hatte man sich auf eine zusätzliche Inflationsprognose geeinigt. Sie sorgt besonders in Anbetracht des großen Währungsgebietes für bessere finanzielle Planungssicherheit.
Literatur
- http://www.boersenlexikon.de/
- http://www.bundesbank.de/
- Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Informationsbrief zur WWU Nr. 1. Ausgabe September 1996, Frankfurt am Main.
- Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Informationsbrief zur WWU Nr. 6. Ausgabe Mai 1997, Frankfurt am Main.
- Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Informationsbrief zur WWU Nr. 9. Ausgabe September 1997, Frankfurt am Main.
- Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Mögliche Auswirkungen der WWU auf die Bankensysteme der EU auf mittel- bis langfristige Sicht. 1998, Frankfurt am Main.
- http://www.ecb.int/
- Hormes, Jürgen: Geldpolitische Strategien des Europäischen Systems der Zentralbanken. In: Geld-Profi 6/1998, S. 14 - 16
- Schieber, Helmut: Bedeutung des Euro für Deutschland und die Bundesbank. Vortrag anläßlich des Euro-Forums im Club de Banqueros, Mexiko 10. März 1999
- Stark, Jürgen: Europäische Geld- und Wirtschaftspolitik: externe und interne Aspekte. Vortrag vor dem Deutsch-Italienischen Gesprächsforum, Mailand, 12. März 1999
- Quote paper
- Harald Rathmann (Author), 1999, Organisation und Aufgaben der Deutschen Bundesbank im Vergleich zur Europäischen Zentralbank, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102266
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