Aufwand: Unter Aufwendungen wird der gesamte W erteverzehr im Unternehmen an Gütern, Diensten und Aufgaben während einer Abrechnungsperiode verstanden. Aufwendungen vermindern das EK.
Kosten: Unter Kosten versteht man den Teil der Aufwendungen des GuV-Kontos, der im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungsprozesse anfällt. z.B. Material- und Personalaufwand ® betriebliche Aufwendungen
Neutrale Aufwendungen: Betriebsfremde, betrieblich periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen sowie Verluste aus Vermögensabgängen und aus Schadensfällen gehören zu den neutralen Aufwendungen. Sie dürfen grundsätzlich nicht in die KLR übernommen werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ausgaben: Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer oder die teilweise Tilgung eines Bankkredits.
Ertrag: Unter Ertragen versteht man den gesamten erfolgswirksamen Wertezufluss in ein Unternehmen innerhalb einer Abrechnungsperiode. Erträge erhöhen das EK.
Leistungen: Leistungen sind das Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung. z.B. Absatzleistungen (Umsatzerlöse), Lagerleistungen (Mehrbestände), aktivierte Eigenleistung (selbsterstellte Anlagen), Eigenverbrauch ®betriebliche Erträge
Neutrale Erträge: Betriebsfremde, betriebliche periodenfremde und außerordentliche Erträge sowie Erträge aus Vermögensabgängen gehören zu den neutralen Erträgen. Sie werden nicht in die KLR übernommen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einnahmen: Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. Typische Einnahmen sind Bar- und Zielverkäufe von Erzeugnissen, nicht dagegen die Aufnahme eines Kredits.
KOSTEN- UND LEISTUNGSRECHNUNG
1. VOLLKOSTENRECHNUNG
Unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften Erfolgsgrößen: Kosten und Leistungen
RK 1 – externes RW – MUSS SEIN!!
RK 2 – internes RW – MUSS NICHT SEIN!!
AUFGABEN
- Ermittlung des Betriebsergebnisses
- Selbstkostenermittlung
- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
- Bewertung unfertiger und fertiger Erzeugnisse
- Grundlage für Planungen und Entscheidungen
GRUNDBEGRIFFE
Aufwand: Unter Aufwendungen wird der gesamte W erteverzehr im Unternehmen an Gütern, Diensten und Aufgaben während einer Abrechnungsperiode verstanden. Aufwendungen vermindern das EK.
Kosten: Unter Kosten versteht man den Teil der Aufwendungen des GuV-Kontos, der im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungsprozesse anfällt. z.B. Material- und Personalaufwand ® betriebliche Aufwendungen
Neutrale Aufwendungen: Betriebsfremde, betrieblich periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen sowie Verluste aus Vermögensabgängen und aus Schadensfällen gehören zu den neutralen Aufwendungen. Sie dürfen grundsätzlich nicht in die KLR übernommen werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ausgaben: Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer oder die teilweise Tilgung eines Bankkredits.
Ertrag: Unter Ertragen versteht man den gesamten erfolgswirksamen Wertezufluss in ein Unternehmen innerhalb einer Abrechnungsperiode. Erträge erhöhen das EK.
Leistungen: Leistungen sind das Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung und –verwertung. z.B. Absatzleistungen (Umsatzerlöse), Lagerleistungen (Mehrbestände), aktivierte Eigenleistung (selbsterstellte Anlagen), Eigenverbrauch ®betriebliche Erträge
Neutrale Erträge: Betriebsfremde, betriebliche periodenfremde und außerordentliche Erträge sowie Erträge aus Vermögensabgängen gehören zu den neutralen Erträgen. Sie werden nicht in die KLR übernommen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einnahmen: Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. Typische Einnahmen sind Bar- und Zielverkäufe von Erzeugnissen, nicht dagegen die Aufnahme eines Kredits.
DIE ERGEBNISTABELLE (S.307ff.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aufgabe: Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen.
Merke:
- Die Abgrenzungsrechnung stellt das Bindeglied wischen FB und KLR dar.
- Die Abgrenzungsrechnung filtert die neutralen Aufwendungen und Erträge aus den gesamten Aufwendungen und Erträgen der FB heraus und hält sie somit von der KLR fern.
- Die Ergebnistabelle zeigt im RK 2 nicht nur die Teilergebnisse „Neutrales Ergebnis“ und
„Betriebsergebnis“, sie macht auch eine Aussage über die Höhe der Kosten und Leistungen einer Periode.
Kostenrechnerische Korrekturen
Betriebliche Aufwendungen, die als Kosten ungeeignet sind. In der FB kommen Aufwendungen vor, die zwar durch betriebliche Vorgänge veranlasst sind, deren Höhe oder Berechnungsmethode jedoch nicht den Anforderungen der KLR entsprechen. In diesen Fällen werden die betrieblichen Aufwendungen nicht als Kosten in den KLR-Bereich übernommen. Vielmehr werden für diese Aufwendungen in der Kostenrechnung verursachungsgerechte Kosten berechnet und dort als kalkulatorische Kosten eingesetzt.
Aufgaben und Arten der kalkulatorischen Kosten (S.314)
Merke:
- Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten d.h. sie können unverändert als Kosten von der FB in den KLR- Bereich übernommen werden z.B. Löhne, Gehälter
- Anderskosten = aufwandsungleiche Kosten d.h. sie kalkulatorisch ungeeignet und müssen deshalb in der KLR mit einem anderen Wert angesetzt werden z.B. kalk. Abschreibungen, kalk. Wagnisse
- Zusatzkosten = anfwandslose Kosten d.h. sie stellen in der FB keinen Aufwand dar, jedoch einen leistungsbedingten Werteverzehr und werden deshalb in der KLR zusätzlich berücksichtigt z.B. kalk. Unternehmerlohn, kalk. Zinsen
- Anderskosten und Zusatzkosten sind kalk. Kosten
- Kalk. Kosten bezwecken eine höhere Genauigkeit und bessere Vergleichbarkeit der KLR.
- Die kalk. Kosten beeinflussen bei vollem Kostenersatz durch die Unsatzerlöse nicht das Betriebsergebnis.
Kalkulatorische Abschreibungen (S.315ff.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abschreibung nach Leistungseinheiten
Die Abschreibung kann bei Anlagegütern, deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist, auch nach Maßnahme der Inanspruchnahme oder Leistung (km, Stunden) vorgenommen werden. Die Abschreibung nach Leistungseinheiten kommt der technischen Abnutzung am nächsten.
Die mit den Umsatzerlösen in das Unternehmen zurückfließenden kalk. Abschreibungen stehen als flüssige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Sie werden durch die als Aufwand gebuchten bilanzmäßigen Abschreibungen vor der Ausschüttung bewahrt.
Kalkulatorische Zinsen (S.318f.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Betriebsnotwendiges Kapital (= verzinsliches FK und EK) Betriebsnotwendige Kapital * marktüblichen Zinssatz = KALK. ZINSEN
Merke:
- Kalk. Zinsen stellen Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals dar. Ihre Verrechnung ermöglicht eine gleichmäßige Belastung der Abrechnungsperioden mit Zinskosten. In den Umsatzerlösen werden die Zinsen dem Unternehmen vergütet.
- Die gezahlten Fremdkapitalzinsen stellen Aufwand in der FB dar. Im Abgrenzungsbereich werden sie den verrechneten kalk. Zinsen gegenübergestellt.
Kalkulatorische Unternehmerlohn (S.320f.)
- Die Höhe de kalk. Unternehmerlohns richtet sich nach dem Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position.
- Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften wird für die mitarbeitenden Inhaber ein angemessener Unternehmerlohn in die Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung einbezogen.
- Hinsichtlich der Personalkosten sind diese Unternehmensformen damit den Kapitalgesellschaften gleich gestellt.
- Der kalk. Unternehmerlohn stellt einen echten Kostenbestandteil in der KLR dar, dem kein Aufwand und keine Ausgabe in der FB gegenüberstehen.
- Er wird in die Stelle „Kosten“ des KLR-Bereichs der Ergebnistabelle eingesetzt und in der Spalte
„verrechnete Kosten“ als kostenrechnerische Korrektur (=Ertrag) „gegengebucht“.
- Bei vollem Kostenersatz über die Umsatzerlöse hat der kalk. Unternehmerlohn keinen Einfluss auf die Höhe des Betriebsergebnisses.
- Gesamtergebnis und Abgrenzungsergebnis werden durch ihn gewinnerhöhend beeinflusst.
- Bei Kapitalgesellschaften wird kein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt
Kalkulatorische Wagnisse (S.322f.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wagnisgruppen:
- Anlagewagnis – Verluste an Anlagegütern durch besondere Schadensfälle (Brand), Gefahr des vorzeitigen Ausfalls von Anlagen, z.B. durch technischen Fortschritt
- Beständewagnis – Verluste an Vorräten durch Schwund, Verderb, Diebstahl, Veraltern oder Preissenkungen.
- Gewährleistungswagnis – Garantieleistungen, z.B. kostenlose Ersatzlieferung
- Vetriebswagnis – Ausfälle und Währungsverluste bei Kundenforderungen.
- Fertigungswagnis
- Entwicklungswagnis
Merke:
- Die Verrechnung von konstanten kalk. Wagniszuschlägen trägt dazu bei, dass die Selbstkosten- und die Betriebsergebnisrechnungen von Zufallsschwankungen befreit werden.
- Das allg. Unternehmerwagnis darf kalk. Nicht erfasst werden.
- Die durch Fremdversicherungen abgedeckten Einzelwagnisse gehen als Grundkosten in die KLR ein.
KOSTENSTELLENRECHNUNG
Begriffserklärungen:
- Einzelkosten: Kosten die dem Kostenträger (Produkt) direkt (unmittelbar) zugerechnet werden können. z.B. Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten FEK) und Fertigungsmaterial (=Materialeinzelkosten MEK)
- Gemeinkosten: Kosten die für mehrere Kostenträger gemeinsam anfallen und nicht direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können. z.B. Mieten, Gehälter, Gewerbeertragssteuer
- Sondereinzelkosten: Kosten, die nicht dem einzelnen Kostenträger zugerechnet werden, sondern dem jeweiligen Gesamtauftrag
- Sondereinzelkosten der Fertigung z.B. Kosten für Modelle, Testprodukte
- Sondereinzelkosten des Vertriebes z.B. Verpackungsmaterial
Die verursachungsgerechte Verteilung der Kosten auf Abteilungen und Kostenträger zur Durchführung der Kalkulation und der Kostenkontrolle setzt die Gliederung der Kostenarten in Einzel- und Gemeinkosten voraus.
Aufgaben:
- Die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zu verteilen
- Für jeden Kostenbereich Zuschlagsprozentsätze zu ermitteln
- Den Kostenverbrauch in den Kostenstellen zu überwachen
Gliederung:
- Nach Art der Abrechnung in
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- nach den Funktionsbereichen
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Merke:
- für jeden Kostenbereich ist mindestens eine Kostenstelle zu bilden
- Kostenstellen schaffen klare Verantwortungsbereiche zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
Mehrstufiger BAB 1 (Aufbau)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aufgaben des BAB:
- Übernahme der Gemeinkostenarten aus dem KLR-Bereich der Ergebnistabelle
- Verteilung dieser Gemeinkosten aufgrund von Belegen oder nach Schlüsseln auf die Kostenstellen, in denen sie entstanden sind.
- Errechen von Zuschlagssätzen für die Kostenträgerstück- und Kostenträgerzeitrechnung
- Überwachen der Gemeinkosten an den stellen ihrer Entstehung. (Kontrolle der Wirtschaftlichkeit)
Das Kostenträgerzeitblatt BAB 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
KOSTENTRÄGERRECHNUNG
Ermittlung der Herstellkosten und der Selbstkosten (Kalkulationsschema)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
KOSTENTRÄGERSTÜCKRECHNUNG
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Divisionskalkulation (S.391)
Voraussetzung: Es wird ein einheitliches Produkt produziert und dieses in Massenfertigung.
Einfache Divisionskalkulation: Sie ist anwendbar, wenn ein Unternehmen nur eine Erzeugnisart herstellt z.B. Elektrizitätswerk, Brauerei.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mehrfache Divisionskalkulation: Sie wird angewendet, wenn ein Unternehmen seine produzierte Menge nicht vollständig absetzt und somit sich ein Teil am Ende der Periode im Lager befindet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zuordnung der Verwaltungsgemeinkosten: Sie können in der mehrfachen Divisionskalkulation entweder den Herstellkosten, den Vertriebskosten oder anteilig beiden Kostenbereichen zugeordnet werden.
Äquivalenzziffernkalkulation (S.389) Voraussetzung:
- Die Erzeugnisse müssen artgleich sein (= Sorten) z.B. Biersorten, Zigaretten
- Die Erzeugnisse müssen in einem festen Kostenverhältnis zueinander stehen.
Äquivalenzziffern: Das Kostenverhältnis, das die unterschiedlich starke Beanspruchung angibt, wird durch Beobachtung und Messung festgestellt. Hierbei setzt man das Haupterzeugnis gleich 1 und bringt die anderen Erzeugnisgruppen in Beziehung zu 1.
Die Äquivalenzziffernkalkulation vereinfacht die verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu den Kostenträgern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zuschlagskalkulation (S.381ff.)
In Betrieben mit Serienfertigung stellt die Zuschlagskalkulation für den einzelnen Kostenträger das geeignete Kalkulationsverfahren dar. Die Zuschlagskalkulation geht von den Einzelkosten des Kostenträgers (= Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) aus und führt durch Schrittweise Einrechnung der anteiligen Gemeinkosten über Gemeinkostenzuschlagssätze zu den Selbstkosten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Maschinenstundensatz (S.374ff.)
Gründe für die Errichtung des Maschinenplatzes als Kostenstelle:
Von den Fertigungsgemeinkosten werden nur wenige direkt von den Fertigungslöhnen beeinflusst. Die meisten Fertigungsgemeinkosten weisen eine geringe oder gar keine Abhängigkeit von den Fertigungslöhnen auf. Sie werden vielmehr durch den Einsatz von Maschinen verursacht und von der Maschinenlaufzeit beeinflusst.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Da immer mehr Unternehmen ihre Produkte mit Maschinen fertigen, verdrängt die Maschinenstundensatzrechnung die FGK und sie werden ersetzt durch die Restfertigungsgemeinkosten und dem Maschinenstundensatz * der Lauzeit.
- Quote paper
- Cindy Lohse (Author), 2001, BWL Klasse 12/13 LK, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101738
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