- Sturz des Königtums:
- 509 v. Chr.: Beseitigung des Königtums
- Zusammenbruch der Vormacht der Etrusker
- Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus
- militärische, rechtliche, kultische Befugnisse an Adel der Patrizier (sakrale Aufgaben an „Opferkönig“, Priester; militärische, rechtliche Aufgaben an „praetor maximus“ = Herzog)
- Plebejer von allen Ämtern ausgeschlossen
- Landnot (Erbteilung= Verkleinerung des nutzbaren Landes), Verschuldung...
- rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Plebejer
- Gegensatz: Patrizier – Plebejer: Konflikt = Bürgerkrieg
- Die Ständekämpfe:
- Forderung der Plebs: bessere Lebensbedingungen, Verminderung der Schulden, politisches Mitspracherecht, Beteiligung an der Staatsführung
- Druckmittel:
- „Staat im Staat“ = Institutionen, Versammlungen, Beschlüsse, Volkstribune, Ädilen, eigene Magistrate (= Repräsentanten der Plebs)
- Immer größere Beteiligung der reicheren Plebs an der Kriegsführung
- Forderung nach politischer Mitsprache
- Beide Seiten um Kompromiss bemüht
- 200 Jahre Kämpfe: neue gesellschaftliche und staatliche Ordnung
- Grundlage für Machtstellung Roms
- 287 v. Chr.: Ende der Ständekämpfe
- Ergebnis:
- Beteiligung der Plebejer an höchsten Magistratswahlen
- Aufhebung des Heiratsverbots zw. Plebs + Patriziern
- Plebejer erhielten Zugang zu allen patrizischen Ämtern, aber nicht umgekehrt
- Anfang 4.Jhrdt: Konsulatsverfassung der römischen Republik
- Magistratur
- Ende 4.Jhrdt:
- Plebejer erhalten Zugang zu Priesterämtern
- Bürger erhalten provocatio ad populum (= Recht auf Berufung bei der Volksversammlung gegen Zugriff des römischen Magistrats) = Grundprinzip
- Besserung der wirtschaftliche Lage der Plebs durch Gründung von Kolonien und Bereitstellung von Ackerland
- Verbot der Schuldknechtschaft
- Die Nobilität:
- Immer mehr Plebejer werden Konsuln
- Begrenzter Kreis konsularischer Familien (Patr./Plebs)
- fest geschlossene Gruppe
- Nobilität = pol. Führungsschicht
- Enger Zusammenhalt dieser Gruppe erschwert Zugang
- Aufsteiger in die Nobilität (z.B. Cicero) = homo novus
- Zugehörigkeit nicht für immer: durch politische Tätigkeit unter Beweis stellen
- Einfluss auf Magistrate
- Die Magistratur:
- Anzahl der Ämter klein: Nobilität behält Einfluss auf Beamte
- Nur Ehrenämter: kein Lohn
- Hilfskräfte der Magistrate: z.B. Schreiber, Boten, Liktoren (= „rechte Hand“: wichtige Aufgaben, auch Verhaftungen und Urteilsvollstreckungen)
- Höhere Beamte = Magistratus: Kein Diener des Staates, sondern Repräsentant der staatlichen Gewalt
- Drei Säulen des römischen Staatswesens: Volksversammlung, Senat, Magistratur
- Magistrate konnten nicht abgesetzt oder rechtlich belangt werden
- Konsuln: uneingeschränkte Befehlsgewalt
- Keine Trennung zwischen zivilen/militärischen Aufgaben
- Später: Aufgabenverteilung auf Quästoren, Ädilen...
- Nach Rängen gegliederte Struktur (z.B. mehr Liktoren als andere)
- Weisungsbefugnisse auf niedere Beamte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- Amtszeit: 1 Jahr ( Ausnahme: Zensoren, Diktatoren: 18 Monate)
- Kollegialität: alle Ämter (außer Diktatur) mit zwei Beamten besetzt
- Schutz vor Missbrauch
- Keine Gewaltenteilung
Magistrate:
-olkstribun: Während der Ständekämpfe Führungsspitze der plebejischen Magistrate;
„großer Bruder“: Die Volkstribune verfügten über das Recht, Angehörige der Plebejer in allen Straffällen zu verteidigen, über das Vetorecht gegen jegliche Senatsbeschlüsse und über persönliche Unverletzlichkeit während ihrer Amtszeit.
Konsul: Titel der beiden obersten Beamten der antiken römischen Republik, die von der Volksversammlung bzw. konsularische Familien auf jeweils ein Jahr gewählt bzw. in der Kaiserzeit von den Kaisern ernannt wurden. Die Consules waren zuständig für die Heeresführung, Berufung und Leitung der Komitien (gesetzgebenden Versammlungen des gesamten Volkes) und des Senats.
Ädilen: römische Beamte, zu deren Funktionen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Aufsicht über Tempel, öffentliche Gebäude, Märkte (...), Versorgung der Bevölkerung mit Getreide und die Ausrichtung öffentlicher Spiele durch Ausübung der polizeilichen Gewalt gehörten. Ädilen bestanden anfangs nur aus Plebejern, später aber aus senatorischen Familien.
Zensoren: zuständig für Finanzwesen (Vermögensschätzung, Verpachtung...), Musterung der Bürger und Ritter, bzw. Sittenaufsicht und wählten die Mitglieder des Senats aus.
Quästoren: Gehilfen der Konsuln, später auch Verwalter der Kriegs-, Staatskassen (...), in den Provinzen; Vertreter des Statthalters. ~ Finanzbeamter
Prätoren: ständige Vertreter der Konsuln im Kriegsfall, zuständig für die Rechtssprechung zwischen den Bürgern Roms, später auch zwischen Fremden.
Promagistrate: Nach Ablauf der regulären Amtszeit der Konsuln/Prätoren wurde es ihnen ermöglicht, die Amtszeit zu verlängern, sofern sie sich in einem militärischen Konflikt befanden, Ernennung/Absetztung durch den Senat
- Quote paper
- Florian Siegmund (Author), 2001, Die römische Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101032
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