Was bedeutet es wirklich, die Stimme des Volkes zu sein? Diese umfassende Analyse des Deutschen Bundestages enthüllt die komplexen Mechanismen und verborgenen Einflüsse, die das Herzstück unserer Demokratie bilden. Von den verfassungsrechtlichen Grundlagen bis hin zur alltäglichen parlamentarischen Arbeit, dieses Buch beleuchtet die vielschichtige Rolle des Bundestages als unabhängiges Parlament und Volksvertretung. Entdecken Sie, wie die Abgeordneten in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl ermittelt werden und wie die Fraktionen die politische Willensbildung prägen. Verfolgen Sie die Entwicklung des Bundestages von seinen Anfängen im Jahr 1949 bis zu seiner heutigen Bedeutung als oberstes Gesetzgebungsorgan der Bundesrepublik. Erfahren Sie mehr über die zentralen Aufgaben des Bundestages, wie die Wahl des Bundeskanzlers, die Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesverfassungsrichter, die Entscheidung über den Bundeshaushalt und die Kontrolle der Bundesregierung. Ein besonderes Augenmerk gilt der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive und der Bedeutung der Ausschüsse, die einen Großteil der parlamentarischen Arbeit leisten. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Deutschen Bundestages im Jahr 1999 wird zudem die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik seit der NS-Zeit reflektiert und die Bedeutung des parlamentarischen Systems für die deutsche Einheit hervorgehoben. Dieses Buch ist ein unverzichtbarer Leitfaden für alle, die das politische System Deutschlands und die Funktionsweise des Bundestages verstehen wollen – ein tiefgreifender Einblick in die Machtzentrale unserer Demokratie, der die Debatten um Wahlrecht, Parteieneinfluss und die Zukunft der parlamentarischen Arbeit neu entfacht. Tauchen Sie ein in die Welt der Politik und entdecken Sie die verborgenen Kräfte, die unsere Gesellschaft formen, von der Gesetzgebung bis zur Kontrolle der Regierung, von der Wahl des Kanzlers bis zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge.
Der deutsche Bundestag
- die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland
- unabhängiges und selbständiges (autonomes) Parlament
- Mitglieder werden unmittelbar vom Volk gewählt
- Verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Artikel 38 bis 48 des
Grundgesetzes
- Wahl alle vier Jahre
- In allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl
- Trat 1949 zum ersten Mal zusammen
- Z. Zt. 669 Abgeordnete (14. Wahlperiode 1989/2002)
- 656 Grundmandate und 13 Überhangmandate werden zur einen
Hälfte direkt aus den Wahlkreisen, zur anderenüber Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) ermittelt
- (ab 2002 soll nach einem Beschluss der Reformkommission die Zahl
der Bundestagsmandate voraussichtlich auf 598 verringert werden und dementsprechend auch die Zahl der Wahlkreise von 328 auf 299.
- durch diese Art der Wahlüben die politischen Parteien einen nahezu uneingeschränkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages aus
- jeder einzelne Abgeordnete ist ein Vertreter des ganzen Volkes und
lt. Verfassung nur seinem Gewissen verantwortlich
- eine parlamentarische Wirkkraft kommt ihm nur als Mitglied einer
Fraktion zu
- die Fraktionen bilden die Zentren der politisch-parlamentarischen
Willensbildung
- stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten
- darüber hinaus entscheidet die Größe der Fraktionenüber die
jeweilige Anzahl ihrer Mitglieder in den Ausschüssen.
- ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird in den zumeist nicht
öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse erledigt
- derzeit gibt es 24 ständige Fachausschüsse
- auswärtige Ausschuss, Verteidigungs- sowie der Petitions-, der
Haushalts- und der Wahlprüfungssausschuss sind gesetzlich vorgeschrieben
- diese empfehlen dem Plenum Beschlüsse, denn ohne seine
Beschlußfassung kommt kein Gesetz zustande
- zu Beginn einer jeden Legislaturperiode wählt der Bundestag den
Bundeskanzler
- der Bundestag stellt die Hälfte der Mitglieder der Bun-
desversammlung, die den Bundespräsidenten (jetzige Johannes Rau) wählt
- er wählt die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und hat Einflußauf
die Wahl der Bundesrichter
- der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan der
Bundesrepublik
- er entscheidetüber den Bundeshaushalt,
- kontrolliertüber den von ihm berufenen Wehrbeauftragten die
Wehrangelegenheiten,
- stellt den Verteidigungsfall fest und ratifiziert völkerrechtliche
Verträge
- eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die parlamentarische
Kontrolle der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ministerien
50 Jahre Deutscher Bundestag
September 1999
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Deutsche Bundestag?
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein unabhängiges und selbständiges Parlament, dessen Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden. Die verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Artikel 38 bis 48 des Grundgesetzes.
Wie oft wird der Bundestag gewählt?
Der Bundestag wird alle vier Jahre in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wann trat der Bundestag zum ersten Mal zusammen?
Der Bundestag trat 1949 zum ersten Mal zusammen.
Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag derzeit?
Zum Zeitpunkt des Dokuments (14. Wahlperiode 1998-2002) hatte der Bundestag 669 Abgeordnete.
Wie werden die Abgeordneten ermittelt?
Die Grundmandate und Überhangmandate werden zur einen Hälfte direkt aus den Wahlkreisen, zur anderen über Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) ermittelt.
Was ist für die Zukunft geplant (bezüglich der Mandatszahl, Stand 2002)?
Ab 2002 sollte nach einem Beschluss der Reformkommission die Zahl der Bundestagsmandate voraussichtlich auf 598 verringert werden und dementsprechend auch die Zahl der Wahlkreise von 328 auf 299.
Welchen Einfluss haben politische Parteien?
Die politischen Parteien üben einen nahezu uneingeschränkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages aus.
Wie ist die Verantwortung der einzelnen Abgeordneten?
Jeder einzelne Abgeordnete ist ein Vertreter des ganzen Volkes und laut Verfassung nur seinem Gewissen verantwortlich.
Welche Rolle spielen Fraktionen?
Eine parlamentarische Wirkkraft kommt dem Abgeordneten nur als Mitglied einer Fraktion zu. Die Fraktionen bilden die Zentren der politisch-parlamentarischen Willensbildung.
Wer stellt den Bundestagspräsidenten?
Die stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten.
Wie arbeiten die Ausschüsse?
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird in den zumeist nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse erledigt. Derzeit gibt es 24 ständige Fachausschüsse.
Welche Ausschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben?
Der Auswärtige Ausschuss, Verteidigungs- sowie der Petitions-, der Haushalts- und der Wahlprüfungsausschuss sind gesetzlich vorgeschrieben.
Was empfiehlt der Ausschuss dem Plenum?
Die Ausschüsse empfehlen dem Plenum Beschlüsse, denn ohne seine Beschlußfassung kommt kein Gesetz zustande.
Was wählt der Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode?
Zu Beginn einer jeden Legislaturperiode wählt der Bundestag den Bundeskanzler.
Welche weiteren Aufgaben hat der Bundestag?
Der Bundestag stellt die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Er wählt die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und hat Einfluss auf die Wahl der Bundesrichter. Der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan der Bundesrepublik. Er entscheidet über den Bundeshaushalt, kontrolliert über den von ihm berufenen Wehrbeauftragten die Wehrangelegenheiten, stellt den Verteidigungsfall fest und ratifiziert völkerrechtliche Verträge. Eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ministerien.
Was wurde im September 1999 gefeiert?
Im September 1999 wurde das 50jährige Bestehen des Deutschen Bundestages im Berliner Reichstag gefeiert.
- Quote paper
- Felix Reinhardt (Author), 2001, Der deutsche Bundestag. Zusammensetzung, Funktion und Arbeitsweise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100897