Der deutsche Bundestag
- die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland
- unabhängiges und selbständiges (autonomes) Parlament
- Mitglieder werden unmittelbar vom Volk gewählt
- Verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Artikel 38 bis 48 des
Grundgesetzes
- Wahl alle vier Jahre
- In allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl
- Trat 1949 zum ersten Mal zusammen
- Z. Zt. 669 Abgeordnete (14. Wahlperiode 1989/2002)
- 656 Grundmandate und 13 Überhangmandate werden zur einen
Hälfte direkt aus den Wahlkreisen, zur anderenüber Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) ermittelt
- (ab 2002 soll nach einem Beschluss der Reformkommission die Zahl
der Bundestagsmandate voraussichtlich auf 598 verringert werden und dementsprechend auch die Zahl der Wahlkreise von 328 auf 299.
- durch diese Art der Wahlüben die politischen Parteien einen nahezu uneingeschränkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages aus
- jeder einzelne Abgeordnete ist ein Vertreter des ganzen Volkes und
lt. Verfassung nur seinem Gewissen verantwortlich
- eine parlamentarische Wirkkraft kommt ihm nur als Mitglied einer
Fraktion zu
- die Fraktionen bilden die Zentren der politisch-parlamentarischen
Willensbildung
- stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten
- darüber hinaus entscheidet die Größe der Fraktionenüber die
jeweilige Anzahl ihrer Mitglieder in den Ausschüssen.
- ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird in den zumeist nicht
öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse erledigt
- derzeit gibt es 24 ständige Fachausschüsse
- auswärtige Ausschuss, Verteidigungs- sowie der Petitions-, der
Haushalts- und der Wahlprüfungssausschuss sind gesetzlich vorgeschrieben
- diese empfehlen dem Plenum Beschlüsse, denn ohne seine
Beschlußfassung kommt kein Gesetz zustande
- zu Beginn einer jeden Legislaturperiode wählt der Bundestag den
Bundeskanzler
- der Bundestag stellt die Hälfte der Mitglieder der Bun-
desversammlung, die den Bundespräsidenten (jetzige Johannes Rau) wählt
- er wählt die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und hat Einflußauf
die Wahl der Bundesrichter
- der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan der
Bundesrepublik
- er entscheidetüber den Bundeshaushalt,
- kontrolliertüber den von ihm berufenen Wehrbeauftragten die
Wehrangelegenheiten,
- stellt den Verteidigungsfall fest und ratifiziert völkerrechtliche
Verträge
- eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die parlamentarische
Kontrolle der Bundesregierung bzw. der einzelnen Ministerien
50 Jahre Deutscher Bundestag
September 1999
Im Beisein zahlreicher Gäste aus dem Ausland feierten Bundesregierung und Parlamentarier am 07. September 1999 im Berliner Reichstag das 50jährige Bestehen des Deutschen Bundestages. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse ließin seiner Festrede die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik nach der NS-Zeit noch einmal Revue passieren. Er bezeichnete das parlamentarische politische System, von dem seit 10 Jahren nun auch die ostdeutschen profitieren könnten, als einen unter allen Umständen zu bewahrenden „ Glücksfall “ .