Bilanzskandale in Deutschland, wie z. B. die der Phenomedia AG oder der Comroad AG, verunsichern Anleger und verringern die Glaubwürdigkeit von Konzernabschlüssen. Konzernabschlüsse sollen aber den Anlegern entscheidungsnützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kapitalmarktorientierter Unternehmen zur Verfügung stellen. Vorsätzliche Manipulationen und Fälschungen der Geschäftsführung stellen extreme Ausprägungen von Bilanzierungspraktiken dar. Dennoch könnten auch Ausprägungen geringeren Ausmaßes den Anleger verunsichern. Daher wird 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz der Weg für das deutsche System der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards geebnet. Seit 2005 prüft nunmehr die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Konzernabschlüsse von Unternehmen, die den deutschen regulierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Trotz des langjährigen Bestehens der Prüfstelle ist das Thema um Fehlerbekanntmachungen weiterhin aktuell, denn 2017 stellt die Prüfstelle bei 15 der 99 Prüfungen Fehler fest. Die Aufgabe des Systems ist es somit, Fehler in Konzernabschlüssen zu identifizieren und den Kapitalmarkt darüber zu unterrichten. Als Ziele sind hiermit die Verbesserung der Rechnungslegungsqualität und die Stärkung des deutschen Kapitalmarkts definiert.
Im Folgenden sollen der Gang der Untersuchung und die darin thematisierten Bearbeitungsmethoden dargelegt werden. Der Einleitung anschließend, stellt Kapitel 2 zunächst den institutionellen Hintergrund des deutschen Systems zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards dar. Kapitel 3 stellt bestehende empirische Literatur zu den drei Themenbereichen Aktienkursreaktionen, Bilanzpolitik und Steuerplanung vor. Darauf folgend werden Hypothesen abgeleitet, um der Forschungsfrage nachzugehen, welcher Zusammenhang zwischen Fehlerbekanntmachungen und ebendiesen Bereichen besteht. Das Kapitel 4 legt dar, wie die Fragestellungen mittels positiver Rechnungslegungsforschung bearbeitet werden. So werden mittels einer Ereignisstudie Aktienkursreaktionen und mittels multivariater Regressionsanalysen die Bilanzpolitik und Steuerplanung untersucht. Kapitel 5 stellt die Ergebnisse vor und diskutiert diese kritisch im Lichte bisheriger Forschung. Die Ergebnisse werden sodann gewürdigt und mittels Robustheitstests überprüft, wobei auch Limitationen aufgezeigt werden. Kapitel 6 greift die Erkenntnisse auf und schließt mit einem Fazit und Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Institutioneller Hintergrund und Theorie
2.1 Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Deutschland
2.2 Signalwirkung und Abbau von Informationsasymmetrien
3 Literaturüberblick und Hypothesenentwicklung
3.1 Forschungsstand
3.1.1 Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen
3.1.2 Bilanzpolitik und Rechnungslegungsfehler
3.1.3 Steuerplanung und Forschungsbeitrag
3.2 Hypothesenbildung
4 Konzeption der empirischen Untersuchung
4.1 Datengrundlage
4.1.1 Beschaffung und Verarbeitung
4.1.2 Beschreibung und Eigenschaften
4.2 Deskriptive Statistik und Operationalisierung
4.2.1 Abnormale Rendite
4.2.2 Diskretionäre Periodenabgrenzung
4.2.2.1 Modifiziertes Jones-Modell
4.2.2.2 Modifiziertes Performance-Modell
4.2.3 Effektive Konzernsteuerquote
4.3 Multivariate Untersuchungsmodelle
5 Diskussion und Würdigung der Ergebnisse
5.1 Empirische Ergebnisse
5.1.1 Reaktionen des Kapitalmarkts auf Fehlerbekanntmachungen
5.1.2 Fehlerbekanntmachungen und Bilanzpolitik
5.1.3 Fehlerbekanntmachungen und Steuerplanung
5.2 Validität der empirischen Ergebnisse
5.2.1 Robustheitstests zur Ereignisstudie
5.2.2 Validität der Ergebnisse zur Bilanzpolitik und Steuerplanung
5.2.2.1 Regressionsmodelle
5.2.2.2 Robustheitstests durch Klassifikationsverfahren
5.3 Limitationen
6 Fazit und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Gesetzesverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Grundgesamtheit und Ablauf des Prüfverfahrens
Abb. 2: Unternehmen mit Jahresfehlbeträgen im Untersuchungszeitraum ..
Abb. 3: Wertentwicklung unterschiedlicher Portfolios
Abb. 4: Kumulierte abnormale Rendite und Fehlerbekanntmachungen
Abb. 5: Diskretionäre Periodenabgrenzung und Fehlerbekanntmachungen
Abb. 6: Effektive Konzernsteuerquote und Fehlerbekanntmachungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Deskriptive Statistik Kontrollvariablen
Tab. 2: Deskriptive Statistik Bilanzpolitik
Tab. 3: Deskriptive Statistik Steuerplanung
Tab. 4: Ergebnisse für das Market-Modell
Tab. 5: Univariate Ergebnisse Bilanzpolitik
Tab. 6: Multivariate Ergebnisse Bilanzpolitik
Tab. 7: Zeiteffekte für fünf Jahre der Bilanzpolitik
Tab. 8: Univariate Ergebnisse Steuerplanung
Tab. 9: Multivariate Ergebnisse Steuerplanung
Tab. 10: Zeiteffekte für fünf Jahre der Steuerplanung
Tab. 11: Robustheitstest Market-Modell
Anh. Tab. 1: Fehlerbekanntmachungen und Aktienkursreaktionen
Anh. Tab. 2: Fehlerbekanntmachungen und Bilanzpolitik bzw. Steuerplanung
Anh. Tab. 3: Branchenzugehörigkeit der Firmenjahre
Anh. Tab. 4: Firmensitze der Grundgesamtheit an deutschen Wertpapierbörsen
Anh. Tab. 5: Variablenberechnungen
Anh. Tab. 6: Korrelationsmatrix zu Bilanzpolitik Operationalisierungen
Anh. Tab. 7: Ergebnisse Market-Modell mit CDAX
Anh. Tab. 8: Ergebnisse Mean-Adjusted-Returns-Modell
Anh. Tab. 9: Zeiteffekte Bilanzpolitik über sieben und neun Jahre
Anh. Tab. 10: Ergebnisbeeinflussung Bilanzpolitik
Anh. Tab. 11: Fehleranzahl Bilanzpolitik
Anh. Tab. 12: Zeiteffekte Steuerplanung über sieben und neun Jahre
Anh. Tab. 13: Ergebnisbeeinflussung Steuerplanung
Anh. Tab. 14: Fehleranzahl Steuerplanung
Anh. Tab. 15: Robustheitstest Market- und Mean-Adjusted-Returns-Modell
Anh. Tab. 16: Korrelationsmatrix Bilanzpolitik
Anh. Tab. 17: Korrelationsmatrix Steuerplanung
Anh. Tab. 18: Ergebnisse der Klassifikationsverfahren
Anh. Tab. 19: Normalverteilungen der Variablen
Anh. Tab. 20: Benchmarkunternehmen und Klassifikationsverfahren
Anh. Tab. 21: Robustheitstest zu Fehler- und Nicht-Fehlerunternehmen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Bilanzskandale in Deutschland, wie z. B. die der Phenomedia AG oder der Comroad AG, verunsichern Anleger und verringern die Glaubwürdigkeit von Konzernabschlüssen.1 Konzernabschlüsse sollen aber den Anlegern entscheidungsnützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kapitalmarktorientierter Unternehmen zur Verfügung stellen.2 Vorsätzliche Manipulationen und Fälschungen der Geschäftsführung stellen extreme Ausprägungen von Bilanzierungspraktiken dar.3 Dennoch könnten auch Ausprägungen geringeren Ausmaßes den Anleger verunsichern. Daher wird 2004 mit dem Bilanz- kontrollgesetz der Weg für das deutsche System der Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards geebnet.4 Seit 2005 prüft nunmehr die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Konzernabschlüsse von Unternehmen, die den deutschen regulierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen.5 Trotz des langjährigen Bestehens der Prüfstelle ist das Thema um Fehlerbekanntmachungen weiterhin aktuell, denn 2017 stellt die Prüfstelle bei 15 der 99 Prüfungen Fehler fest.6 Die Aufgabe des Systems ist es somit, Fehler in Konzernabschlüssen zu identifizieren und den Kapitalmarkt darüber zu unterrichten.7 Als Ziele sind hiermit die Verbesserung der Rechnungslegungsqualität und die Stärkung des deutschen Kapitalmarkts definiert.8
Die Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards wird hauptsächlich in der empirischen Forschung für den US-amerikanischen Markt thematisiert.9 Für den deutschen Markt können negative Kapitalmarktreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen festgestellt werden,10 wobei an anderen Stellen die Literatur dieses Bild nicht vollständig bestätigt.11 Für das Ziel der Stärkung des Kapitalmarkts bleibt hierdurch Forschungsbedarf. Bezüglich des Ziels der Verbesserung der Rechnungslegungsqualität erbringt die Forschung bereits Hinweise dafür, dass das Ausmaß an Bilanzpolitik und die Einführung des Durchsetzungssystems in Verbindung stehen.12 Jüngere Forschung zeigt, dass Unternehmen mit Fehlern ein höheres Ausmaß an Bilanzpolitik aufweisen.13 Eine Veränderung des Ausmaßes nach einer Fehlerbekanntmachung kann jedoch nicht nachgewiesen wer- den.14
An dieses Wissen knüpft die vorliegende Arbeit an und liefert weiterführende Erkenntnisse. Vor allem ein längerer Beobachtungszeitraum soll eine wertvolle Erweiterung darstellen, da die Finanzkrise vorherige Studien stark beeinflusst. Forschungsschwerpunkt und Eingrenzung des Arbeitsthemas ist es, die Veränderungen und Unterschiede in der Steuerplanung von Unternehmen mit Fehlerveröffentlichungen zu untersuchen und somit einen Forschungsbeitrag zu leisten.
Im Folgenden sollen der Gang der Untersuchung und die darin thematisierten Bearbeitungsmethoden dargelegt werden. Der Einleitung anschließend, stellt Kapitel 2 zunächst den institutionellen Hintergrund des deutschen Systems zur Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards dar. Ferner wird das theoretische Modell vorgestellt, welches die vermuteten Effekte von Fehlerbekanntmachungen erklären kann. Kapitel 3 stellt bestehende empirische Literatur zu den drei Themenbereichen Aktienkursreaktionen, Bilanzpolitik und Steuerplanung vor. Darauf folgend werden Hypothesen abgeleitet, um der Forschungsfrage nachzugehen, welcher Zusammenhang zwischen Fehlerbekanntmachungen und ebendiesen Bereichen besteht. Das Kapitel 4 legt dar, wie die Fragestellungen mittels positiver Rechnungslegungsforschung bearbeitet werden.15 Dazu werden die Datensätze beschrieben und die Untersuchungsmodelle vorgestellt. So werden mittels einer Ereignisstudie Aktienkursreaktionen und mittels multivariater Regressionsanalysen die Bilanzpolitik und Steuerplanung untersucht. Kapitel 5 stellt die Ergebnisse vor und diskutiert diese kritisch im Lichte bisheriger Forschung. Die Ergebnisse werden sodann gewürdigt und mittels Robustheitstests überprüft, wobei auch Limitationen aufgezeigt werden. Kapitel 6 greift die Erkenntnisse auf und schließt mit einem Fazit und Ausblick.
2 Institutioneller Hintergrund und Theorie
2.1 Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards in Deutschland
Die deutsche Durchsetzung der Rechnungslegung erfolgt in einem zweistufigen System.16 Auf der ersten Stufe prüft der am 14.05.2004 gegründete privatrechtliche Verein Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) und auf der zweiten Stufe die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), falls eine Kooperation eines Unternehmens mit der DPR ausbleiben sollte.17
Für die Finanzierung der Tätigkeiten muss die DPR einen Wirtschaftsplan nach § 342d Satz 1 HGB erstellen, welcher der BaFin vorgelegt wird.18 Die Genehmigung des Plans nehmen die Bundesministerien für Finanzen und Justiz und für Verbraucherschutz nach § 342d Satz 2 HGB vor.19 Diese Finanzierung, die mit über sechs Millionen Euro pro Jahr angesetzt wird, wird durch die Grundgesamtheit nach ihrer Umsatzstärke getragen.20 Die Grundgesamtheit besteht aus Unternehmen, die den deutschen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen.21 Somit unterliegen gemäß § 342b Abs. 2 Satz 2 HGB die Konzernabschlüsse von Unternehmen der Durchsetzung der DPR, welche zugelassene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer regulierten inländischen Börse zum Handel emittiert haben.22 Emittierte Wertpapiere sind unter anderem Aktien, Genussscheine oder Schuldverschreibungen.23 Dabei ist es für die Durchsetzung der Rechnungslegung der DPR unerheblich, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland oder im Ausland gelegen ist.24 Zum Stichtag des 01.07.2005 sind 1.253 Unternehmen in der Grundgesamtheit, welche von der Durchsetzung durch die DPR erfasst wird.25 Diese Anzahl an Unternehmen sinkt zum Stichtag des 01.07.2012 auf 825.26 Eine Erklärung in der Forschung ist, dass sich Unternehmen der Durchsetzung entziehen möchten und aus diesem Grund mit den Wertpapieren aus dem regulierten Markt in den Freiverkehr wechseln.27
Nach § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB prüft die DPR, ob die Unterlagen der Rechnungslegung fehlerfrei sind.28 Unter Unterlagen der Rechnungslegung ist hauptsächlich der Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nach IFRS gemäß § 315a HGB zu verstehen.29 Häufige Fehler umfassen das kurzfristige und langfristige Vermögen.30 Zu nennen sind hier die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Werthaltigkeit von Forderungen und Bilanzierung von latenten Steuern.31 Im Jahr 2008 weist jedes vierte, von der DPR geprüfte, Unternehmen mindestens einen Fehler in seinem Konzernabschluss auf.32 2009 richtet die DPR ein Voranfrage-Verfahren ein, um mit Blick auf die Fehlerquote die komplexeren Sachverhalte der Rechnungslegung zu klären.33 Außerdem werden durch die DPR die zukünftigen Prüfungsschwerpunkte bekannt gegeben.34 Diese im Voraus angekündigten Prüfungsschwerpunkte der DPR helfen gewiss die Fehlerquote zu verringern, bergen allerdings die Gefahr, dass Unternehmen nur die Prüfungsschwerpunkte abarbeiten.35 Negative Folgen wären also unter Umständen, dass lediglich die jährlichen Prüfungsschwerpunkte durchgesetzt werden und nicht die gesamte Rechnungslegung, wie ursprünglich angedacht.36
Die Prüfung durch die DPR kann auf mehreren Wegen erfolgen. Sie kann durch eine Anlassprüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB oder gemäß § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 HGB auf das Verlangen der BaFin stattfinden.37 Hierfür müssen Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Rechnungslegung gegeben und die Prüfung von öffentlichem Interesse sein, wobei die BaFin nach eigenem Ermessen entscheidet.38 Ferner gibt es die Stichprobenprüfungen nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB, in der zufällig Unternehmen aus der Grundgesamtheit geprüft werden. Die Stichprobenprüfungen machen mehr als 80% aller Prüfungen aus.39 40 Der Ablauf ist in Abb. 1 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Grundgesamtheit und Ablauf des Prüfverfahrens40
Geht die DPR im Rahmen einer Prüfung von einem Fehler aus, sucht sie ein Unternehmensgespräch, welches in Berlin mit dem Finanzvorstand und dem jeweiligen Abschlussprüfer stattfindet.41 Ein Fehlerunternehmen, also jenes Unternehmen, bei dem mindestens ein Fehler festgestellt wird, muss eine Fehlerbekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 4 WpHG im elektronischen Bundesanzeiger und außerdem in einem Börsenpflichtblatt oder durch eine Presseagentur veröffentlichen.42 Im europäischen Vergleich behauptet sich die deutsche Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards gut, da die öffentliche Verfügbarkeit von detaillierten Fehlerbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger ein wichtiges Qualitätsmerkmal darstellt.43
2.2 Signalwirkung und Abbau von Informationsasymmetrien
Zunächst soll mittels der Prinzipal-Agent-Theorie ausgeführt werden, wie die DPR den Abbau von Informationsasymmetrien gewährleisten kann. Gemäß der Prinzipal-Agent-Theorie vergibt ein Prinzipal einen Auftrag an einen Agenten, wodurch Abhängigkeiten zwischen beiden Beteiligten entstehen.44 Der Agent erhält vom Prinzipal Befugnisse, um die ihm auferlegten Aufgaben für eine Entlohnung auszuführen.45 Gemäß der Annahmen wird der Agent versuchen, die Aufgabe zu erfüllen, jedoch diejenige Handlungsalternative seines Kompetenzbereichs wählen, die seinen - eigenen - Nutzen maximiert.46 Hierbei entsteht ein Interessenkonflikt zwischen beiden Parteien, da beide unabhängig vom Vertrag versuchen, ihren Nutzen zu maximieren.47 Weiter wird von einer Informationsasymmetrie ausgegangen, da dem Agenten, aufgrund seines direkten Bezugs zur Aufgabe, mehr Informationen zur Verfügung stehen.48 Ferner sind die genauen Eigenschaften, Absichten und unternommenen Handlungen des Agenten für den Prinzipal nicht unmittelbar einsehbar.49 Mögliche Lösungen, welche dem Prinzipal zur Verfügung stehen, sind z. B. die Vorauswahl,50 Anreizsysteme, das Monitoring, und die Berichterstattung.51 Bei der Vorauswahl versucht der Prinzipal vor Vertragsschluss denjenigen Agenten einzustellen, der nach vergangenheitsbezogenen Referenzen die Aufgabe am besten erfüllen kann.52 Unter einem Anreizsystem ist eine Ausgestaltung des Vertrags vor Vertragsschluss zu verstehen, die z. B. Belohnungen für die Erfüllung von Etappen innerhalb der Aufgabe des Agenten festschreibt.53 Das Monitoring sieht vor, den Agenten nach Vertragsschluss mit Kontrollsystemen zu überwachen und sein Handeln zu verfol- gen.54 Bei der Berichterstattung ist der Agent nach Vertragsschluss aufgefordert, seinen Fortschritt mit Berichten über die ihm gestellte Aufgabe zu dokumentieren, um dem Prinzipal Einsicht zu gewähren.55
Die Prinzipal-Agent-Theorie findet durch folgende Gesichtspunkte in der Untersuchung Eingang. So besteht zwischen dem Prinzipal, hier den Eigenkapitalge- bern (Aktionären), und dem Agenten, hier der Unternehmensführung (Vorstand), ein Vertragsverhältnis.56 Beide haben unterschiedliche Ziele. Der Aktionär verfolgt eine Maximierung seines Kapitals, während der Vorstand eigene Annehmlichkeiten - aus Unternehmenskapital finanziert - für ebenfalls wichtig erachten kann.57 So dient den Aktionären die Rechnungslegung als Lösungsmöglichkeit zum Abbau von Informationsasymmetrien.58 Informationsasymmetrien sind z. B. unterschiedliche Kenntnisstände über Unternehmensinformationen zwischen dem Vorstand und der Öffentlichkeit.59 Ferner ist eine mögliche Prüfung durch die DPR mit dem Monitoring zu vergleichen, da eine Fehlerbekanntmachung eine Signalwirkung für die Aktionäre darstellt und die Glaubwürdigkeit der Unternehmensführung beeinträchtigen kann.60 Fehler in den veröffentlichten Abschlüssen können ein Indikator dafür sein, dass Informationen bezüglich der derzeitigen finanziellen Verhältnisse mangelhaft sind, was mit Reputationsverlusten einhergeht.61 Die Reputation eines Unternehmens ist in der deutschsprachigen Literatur auch unter der Bezeichnung des Rufs bekannt.62 Dieser zählt zu den betriebswirtschaftlichen Eigenschaften des Unternehmens.63 Befragungen zufolge befürchten 90% der Grundgesamtheit negative Auswirkungen von Fehlerbekanntmachungen auf ihre Reputation.64 Sie ist ein Bestandteil des komparativen Konkurrenzvorteils eines Unternehmens gegenüber Wettbewerbern und wird durch die Geschäftsführung geschützt und verbessert.65 Die Unternehmensreputation ist nicht in Gefahr, solange gesellschaftliche Normen eingehalten werden.66 Wenn es aber durch einen negativen medialen Auftritt zu Reputationsverlusten kommt, können schwerwiegende ökonomische Folgen damit einhergehen.67 Auch der Presse kann somit eine Kontrollfunktion der Rechnungslegung zugesprochen werden.68
3 Literaturüberblick und Hypothesenentwicklung
3.1 Forschungsstand
3.1.1 Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen
Empirische Untersuchungen des US-amerikanischen Markts bezüglich der Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen zeichnen ein klares Bild ab.69 So finden Anderson/Yohn negative Aktienkursreaktionen, die auf Berichtigungen von Umsatzerlösen folgen.70 Für den Zeitraum von 1977 bis 1984 kann dies ebenfalls mittels einer Ereignisstudie von Nourayi nachgewiesen werden.71 Solche Aktienkursreaktionen auf Fehler in der Rechnungslegung zeigen sich auch in einer weiteren Studie von Palmrose/Richardson/Scholz im Untersuchungszeitraum von 1995 bis 1999 mit Reaktionen von bis zu -9% auf Bekanntmachungen von Anpassungen des Abschlusses.72 Zu gleichen Ergebnissen kommen Hribar/Jenkins für den Zeitraum von 1997 bis 2002.73 Die Untersuchung von Feroz/Park/Pastena zeigt, dass das Ausmaß der Aktienkursreaktionen auf festgestellte Fehler bei Erträgen stärker ausfällt.74 Negative Aktienkursreaktionen werden sowohl bei der Steigerung als auch bei der Senkung des Ertrags durch die Berichtigungen beobachtet.75 Bei vorsätzlichem Fehlverhalten der Geschäftsführung kommen zusätzlich noch Prozesskosten und Personalveränderungen im Vorstand hinzu, die ebenfalls stärkere Aktienkursreaktionen her- vorrufen.76 So werden in einer Untersuchung von Dechow/Sloan/Sweeney nach Bekanntgabe von Manipulationen der Erträge in diesem Zusammenhang Kurseinbrüche von durchschnittlich -9% beobachtet.77 Im Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2011 zeigen Adams/Hayunga/Rasmussen, dass auch bei börsengehandelten Immobilien-Aktiengesellschaften negative Reaktionen auf Nachrichten über nicht ordnungsgemäße Rechnungslegung folgen, obwohl angenommen wird, dass besonders diese Form von Aktiengesellschaften transparent sei.78 Bei der höheren Transparenz wird vermutet, dass dementsprechend nach der Prinzipal-Agent-Theorie auch weniger Informationsasymmetrien vorliegen und Aktienkursreaktionen ausbleiben könnten.79 Dennoch werden diese festgestellt.80 Positive Aktienkursreaktionen können hingegen beobachtet werden, wenn ein Fehlerunternehmen den Wirtschaftsprüfer nach einer Berichtigung wechselt.81 In einer jüngeren Studie von Goodwin/Atilgan/Simsir/Kam- RAN aus dem Jahr 2016 wird auch der australische Markt betrachtet.82 Auch hier werden negative Aktienkursreaktionen in der Bandbreite von -5% bis -1% festgestellt.83
Für den deutschen Markt untersuchen Hitz/Ernstberger/Stich die Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen im Zeitraum von 2005 bis 2009.84 Die Größenordnung der Aktienkursreaktionen auf die Fehlerbekanntmachungen liegt im Durchschnitt bei -0,5%.85 Diese Ergebnisse können durch eine andere Studie von Ebner/Hoeltken/Zülch für einen aktuelleren Zeitraum von 2010 bis 2013 nicht gänzlich bestätigt werden.86 Bei einem Vergleich der Reaktionen auf die Fehlerbekanntmachungen des deutschen und US-amerikanischen Markts stellt sich heraus, dass die Reaktionen in Deutschland weitaus geringer ausfallen.87
3.1.2 Bilanzpolitik und Rechnungslegungsfehler
Rechnungslegungsqualität und Bilanzpolitik stehen in einem direkten Zusam- menhang.88 So wird unter Rechnungslegungsqualität der Zweck verstanden, dem Leser nützliche Rechnungslegungsinformationen bereitzustellen.89 Bilanzpolitik ist aber der zielgerichtete Eingriff in die externe Rechnungslegung zum eigenen Vorteil.90
Ein Vergleich von Unternehmen aus verschiedenen Staaten, die an einer US- amerikanischen Börse gelistet sind, belegt, dass die Unternehmen mit Sitz in Staaten, welche einen geringeren Investorenschutz bieten, mehr Bilanzpolitik betreiben.91 Auch wenn alle beobachteten Unternehmen durch die gleiche US- amerikanische Börsenaufsicht geprüft werden.92 Hier zeigt sich, dass das Durchsetzungsorgan allein nicht im Stande ist, eine gleichmäßige Wirkung hinsichtlich der Durchsetzung zu erreichen.93 Dechow/Ge/Larson /Sloan untersuchen Eigenschaften von Fehlerunternehmen in den Jahren 1982 bis 2005.94 Sie können nachweisen, dass Unternehmen, die von Fehlern betroffen sind, ein signifikant höheres Maß an Bilanzpolitik aufwiesen.95 Für die unterschiedlichen Ausmaße an Bilanzpolitik in verschiedenen Staaten wird angeführt, dass die unterschiedlichen Corporate Governance Strukturen hierfür mitverantwortlich sind.96 Ebenfalls für US-amerikanische Unternehmen wird gezeigt, dass hinter vorsätzlichen Manipulationen, also Extremfällen der Bilanzpolitik, meist keine wirkungsvolle Corporate Governance im Unternehmen etabliert ist.97 Was ferner durch Hen- nes/Leone/Miller gezeigt werden kann, ist, dass Abschlussprüfer öfter gewechselt werden, je schwerwiegender die festgestellten Fehler im Abschluss sind.98 Dies gilt jedoch nicht, wenn der Abschlussprüfer für eine der derzeitig vier größten Wirtschaftsprüfüngsgesellschaften arbeitet.99
Für Europa wird in einer Studie von Daske/Hail/Leuz/Verdi gezeigt, dass Effekte durch die Einführung der IFRS stärker für Unternehmen in den Staaten ausfallen, die eine striktere Durchsetzung von Rechnungslegungsstandards vor- weisen.100 Die Studie von Ernstberger/Stich/Vogler untersucht die Wirkung der deutschen Rechnungslegungsdurchsetzung auf die Bilanzpolitik.101 Dies erfolgt durch einen Vergleich des Ausmaßes an Bilanzpolitik für die Zeit vor der Einführung des Durchsetzungssystems und danach.102 Die Ergebnisse zeigen eine Senkung der Bilanzpolitik durch die Einführung.103 Die Autoren führen an, dass die Ergebnisse dadurch eingeschränkt sind, dass die Umsetzung der IFRS im Untersuchungszeitraum liegt.104 Böcking/Gros/Worret zeigen, dass deutsche Fehlerunternehmen im Zeitraum von 2005 bis 2011 ein höheres Maß an Bilanzpolitik aufweisen als geprüfte Unternehmen, bei welchen keine Mängel festgestellt werden.105 Die vorbeugende Natur von Fehlerbekanntmachungen bleibt jedoch nicht vollständig untersucht.106
3.1.3 Steuerplanung und Forschungsbeitrag
Bis heute gibt es keine allgemein anerkannte und einheitliche Definition der Steuerplanung.107 So kann aggressive Steuerplanung als Aktivität des Unternehmens verstanden werden, das Ergebnis vor Steuern durch ausgewählte Maßnahmen zu senken.108 Die Senkung des Ergebnisses vor Steuern erfolgt durch Manipulationen,109 wobei es unerheblich ist, ob das Vorgehen legal oder illegal ist.110 Ob aber eine bestimmte Maßnahme der Steuerplanung als aggressiv einzuschätzen ist, kann nicht zweifelsfrei bestimmt werden.111
Steuerplanung kann z. B. durch die Nutzung von Steueroasen erfolgen. Staaten, die Steueroasen sind, weisen für gewöhnlich drei Merkmale auf.112 Dazu gehören das Bankgeheimnis, die Geheimhaltung der identität der Unternehmenseigentümer und der eingeschränkte informationsaustausch, indem grundsätzlich Anfragen von anderen Staaten nicht oder nur verzögert beantwortet werden.113 Die Schweiz z. B. bewerkstelligt dies, indem Steuerhinterziehung keinen kriminellen Tatbestand darstellt und somit Anfragen anderer Staaten diesbezüglich vermieden werden können.114 Eine andere Form der Steuerplanung kann durch Lebensversicherungsdarlehen erreicht werden.115 Die Lebensversicherung über Mitarbeiter wird vom Unternehmen mit einem Darlehen finanziert.116 Die Zinsen des Darlehens sind für das Unternehmen abzugsfähig.117 Mit dem Tod des Mitarbeiters erhält das Unternehmen steuerfreie Zahlungen.118 Diese Art der Steuerplanung wird als kritisch eingestuft und mit hohen Reputationskosten des Unternehmens assoziiert.119
In der Literatur zur Steuerplanung wird in viele Richtungen geforscht. So kann gezeigt werden, dass negative Aktienkursreaktionen mit Unternehmen einhergehen, die ihre Tochterunternehmen in Steueroasen nicht vollständig angeben.120 In einer anderen Studie von Gallemore/Maydew/Thornock werden Aktienkursreaktionen von lediglich temporärer Natur für einen Zeitraum von circa 30 Tagen beobachtet.121 Eine erhöhte Aggressivität in der Steuerplanung setzt Mittel für das Unternehmen frei, da weniger Zahlungsströme aus dem Unternehmen an die Finanzbehörden abfließen.122 Trotzdem führen nicht alle Unternehmen aggressive Steuerplanung durch.123 Obwohl in den Medien der Eindruck entstehen kann, dass Unternehmen aggressive Steuerplanung betreiben, ergibt sich in der Forschung ein anderes Bild.124 Watrin/Thomsen/Weib stellen durch ihre Untersuchung von deutschen Unternehmen fest, dass durchaus ein Abwärtstrend, in den durchschnittlichen Konzernsteuerquoten deutscher Konzerne, zu beobachten ist.125 Dieser Trend spiegelt sich allerdings auch in der Entwicklung der gesetzlichen Steuerquote wider.126 Die über die Zeit sinkenden Konzernsteuerquoten können durch den Wettbewerb um Steueraufkommen der OECD-Staa- ten erklärt werden.127 Hier lässt sich beobachten, dass der anfängliche durchschnittliche Steuersatz von 45% in den OECD-Staaten bis zum Jahr 2012 auf 30% sinkt.128 Ferner macht die deutsche Körperschaftssteuer nur circa 3% des deutschen Steueraufkommens aus, sodass hier Änderungen als nicht zweckdienlich erscheinen.129
Jüngere Forschung beschäftigt sich auch mit dem Zusammenhang von Systemen der Informationstechnik und der Steuerplanung.130 Hierzu liegen Ergebnisse vor, dass Unternehmen mit besonders entwickelten Systemen größere Steuerplaner sind.131 Dies liegt hierin begründet, dass diese Unternehmen ihre Systeme in Niedrigsteuerländer überführen, Lizenzgebühren für die Nutzung der Systeme in Hochsteuerländern ansetzen und somit Einkommen in das Niedrigsteuerland verlagern.132 Auch der Zusammenhang des Risikoappetits von Geschäftsführern und der Steuerplanung wird untersucht.133 Ergebnisse hierzu zeigen auf, dass risikoaverse Geschäftsführer gewillter sind auf Steuervermeidung zu verzich- ten.134 Untersuchungen weisen auch nach, dass Unternehmen, die den Staat als einen Hauptabnehmer haben, dazu tendieren, weniger aggressive Steuerplanung zu betreiben.135 Außerdem kann gezeigt werden, dass eine intensivere Berichterstattung der Analysten über Unternehmen negativ mit dem Ausmaß an Steuerplanung des Unternehmens assoziiert wird.136 Ebendiese Assoziation führt dazu die Frage aufzuwerfen, ob Fehlerbekanntmachungen einen Einfluss auf die Steuerplanung von Unternehmen haben, da Bekanntmachungen ebenfalls eine Ausprägung einer intensiveren Berichterstattung darstellen.
3.2 Hypothesenbildung
Finanzwissenschaftlich stellt der Aktienkurs die zukünftigen diskontierten Zahlungszuflüsse einer Aktie dar,137 bzw. zukünftige Gewinne, die mit den Kapitalkosten diskontiert werden.138 Eine Fehlerfeststellung, die einen geringeren Gewinnausweis zur Folge hat, müsste demzufolge den Aktienkurs negativ beein- flussen.139 Die Gründe für Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen können vielfältig sein. Ein Grund ist, dass Investoren das Vertrauen in die Geschäftsführung und die publizierten Informationen verlieren.140 Zum anderen kann die Anpassung der erwarteten Ertragslage, durch die korrigierten Rechnungslegungsdaten, ein Grund sein.141 Ein weiterer Grund ist die Befürchtung, dass zukünftige Informationen der Geschäftsführung erneut Fehler enthalten können.142 Somit wird die erste Hypothese formuliert:
Hypothese 1: Eine Fehlerbekanntmachung hat einen negativen Einfluss auf den Aktienkurs.
Ferner stellen Fehler in der Rechnungslegung veränderte Informationen bezüglich der vertraglichen Basis für die Geschäftspartner des Unternehmens dar.143 So können berichtigte Kennzahlen in Abschlüssen dazu führen, dass z. B. Lieferanten oder Abnehmer zukünftig nicht mehr gewillt sind, die Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten.144 Um diesen Fall zu vermeiden, wird bei bilanzpolitischen Ermessensspielräumen nicht die Fehlervermeidung von der Unternehmensführung priorisiert, sondern die Möglichkeiten bevorzugt, das Ergebnis besser zu kontrollieren. Entsprechend lautet die Forschungshypothese:
Hypothese 2a: Fehlerunternehmen weisen ein höheres Ausmaß an Bilanzpolitik auf als Nicht-Fehlerunternehmen.
Eine Fehlerbekanntmachung ist zunächst eine Belastung für das Unternehmen. Das Unternehmen muss den Fehler veröffentlichen. Außerdem müssen Abläufe in den zuständigen Abteilungen des Unternehmens angepasst werden. Unter Umständen sind auch personelle Veränderungen notwendig. Um Kosten zukünftig zu sparen, sollten daher Vorkehrungen getroffen werden, Fehlerfeststellungen der DPR zu vermeiden. Außerdem ist es denkbar, dass Unternehmen nach einer Rüge durch eine Fehlerbekanntmachung ihre Bilanzpolitik überdenken und neu ausrichten. Die sich hieraus ergebende Forschungshypothese wird wie folgt formuliert:
Hypothese 2b: Fehlerunternehmen schränken ihre Bilanzpolitik nach Fehlerbekanntmachungen ein.
In den Fehlerbekanntmachungen sind die genauen Arten der Fehler beschrieben. Dadurch ist es möglich zwischen Ausweisfehlern oder Fehlern, die das Ergebnis betreffen, zu unterscheiden. Fehler, die das Ergebnis betreffen, könnten daher auf die Nutzung von bilanzpolitischen Instrumenten zurückzuführen sein. Der bilanzpolitische Einfluss wäre damit zu begründen, dass z. B. Maßnahmen zur Erhöhung oder Minderung des Ergebnisses wahrscheinlicher von Unternehmen durchgeführt werden, die Ermessensspielräume nutzen. Hieraus leitet sich die Forschungshypothese ab:
Hypothese 2c: Das Ausmaß an Bilanzpolitik bei Fehlerunternehmen steht im Zusammenhang mit der Schwere der Fehlerbekanntmachung.
Eine denkbare Ursache für eine aggressivere Steuerplanung von Fehlerunternehmen ist, dass die Rechnungslegungsabteilungen durch die Unternehmensführung angewiesen werden, Abschreibungen höher anzusetzen, um das Ergebnis vor Steuern zu senken. Weiter ist denkbar, dass latente Steuerverbindlichkeiten aus vorangegangenen Schätzungen zu hoch ausgewiesen werden, um ebenfalls das Ergebnis zu senken. Somit wäre annehmbar, dass Unternehmen, die Steuerplanung durch die Optimierung verschiedener Posten nutzen, einer höheren Gefahr unterliegen, diese Optimierungen als Fehler festgestellt zu bekommen. Es kann bereits gezeigt werden, dass die Veröffentlichung von Nachrichten über fehlende Angaben von Tochterunternehmen in Steueroasen dazu führt, dass die Mutterunternehmen ihre Steuerplanung einschränken.145 Es ist also denkbar, dass nicht nur Veröffentlichungen über die Nutzung von Steueroasen einen Einfluss auf die Steuerplanung haben können, sondern auch Veröffentlichungen über Fehler. Beide Klassen von Veröffentlichungen sind der Reputation des betroffenen Unternehmens nicht zuträglich. Einer Umfrage zufolge ist 89% der befragten US-amerikanischen Unternehmen ihre Reputation, mit Hinblick auf Nachrichten bezüglich ihres Steuerverhaltens, sehr wichtig.146 Manche Unternehmen führen einen sogenannten Wall Street Journal Test durch und meiden dementsprechend Praktiken der Steuervermeidung, die das Unternehmen auf die Titelseite der Zeitschrift bringen könnten.147 Im US-amerikanischen Kontext hat im Jahr 2012 jeder dritte Fehler einen Steuerhintergrund.148 Die Schätzungen bezüglich latenter Steuern werden oft als Grund für Fehler angeführt.149 2012 ist in Deutschland etwa jeder zehnte Fehler auf einen Steuersachverhalt zurückzuführen.150 Aus diesem Grund soll untersucht werden, ob es einen Zusammenhang zwischen Fehlerbekanntmachungen und Steuerplanung gibt. Daher wird die folgende Forschungshypothese entwickelt:
Hypothese 3a: Fehlerunternehmen nutzen aggressive Steuerplanung mehr als Nicht-Fehlerunternehmen.
Des Weiteren wird angeführt, dass Geschäftsführer komplexe Strukturen im Unternehmen nutzen, um durch bestimmte Geschäftsvorfälle die Steuern auf der Unternehmensebene zu senken.151 Somit kann die Unternehmensführung zunächst Gewinneinbrüche glätten und diese der Öffentlichkeit vorenthalten.152 Diese Verschleierung kann z. B. durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre nicht nachvollzogen werden.153 Hieraus kann eine Unsicherheit von Aktionären bezüglich Steuervermeidungsstrategien herrühren. Außerdem wird bereits gezeigt, dass die intensivere Unternehmensberichterstattung von Analysten mit geringerer Steuerplanung dieser Unternehmen in Verbindung gebracht wird.154 Die konsequente Weiterführung dieses Gedankens lässt vermuten, dass Fehlerbekanntmachungen ebenfalls als intensivere Berichterstattung angesehen werden können. Die Forschungshypothese lautet daher:
Hypothese 3b: Fehlerunternehmen schränken ihre aggressive Steuerplanung nach Fehlerbekanntmachungen ein.
Hohe latente Steuern können für Leser von Konzernabschlüssen ein Warnsignal darstellen, da sich hier z. B. das Unternehmen Enron anführen lässt, welches zeitweilig keine Steuern zahlen muss, aber Gewinne ausweist und dann doch Insolvenz anmeldet.155 Hieraus könnte auch folgen, dass Fehler, die z. B. den Gewinn beeinflussen, eher von Unternehmen stammen, die eine aggressivere Steuerplanung nutzen. Es folgt die Forschungshypothese:
Hypothese 3c: Das Ausmaß an aggressiver Steuerplanung bei Fehlerunter nehmen steht im Zusammenhang mit der Schwere der Fehlerbekanntmachung.
4 Konzeption der empirischen Untersuchung
4.1 Datengrundlage
4.1.1 Beschaffung und Verarbeitung
Die Untersuchung basiert auf den Bekanntmachungen über Fehler in Konzernabschlüssen der Grundgesamtheit im Untersuchungszeitraum vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2016. Die Fehlerbekanntmachungen im Untersuchungszeitraum werden dem elektronischen Bundesanzeiger entnommen. Zusätzlich wird jeweils das Datum der Bekanntmachung mittels Nachrichtendatenbank Nexis156 überprüft und im Falle keiner Übereinstimmung das frühere Datum ausge- wählt.157 Außerdem werden auch Störereignisse im Zeitraum um eine Fehlerbekanntmachung gesucht. Ein Störereignis ist ein Ereignis, welches in unmittelbarer zeitlicher Nähe des gesuchten Ereignisses stattfindet und somit den Effekt verzerren kann.158 Hierzu können Bekanntmachungen von Dividendenausschüttungen, Übernahmeangeboten, Rechtsstreitankündigungen, Gewinnwarnungen, Änderungen im Vorstand und andere Ereignisse zählen.159 Die sich hieraus ergebende Handsammlung umfasst 238 Fehlerbekanntmachungen. Da für die Untersuchungen andere Anforderungen gestellt werden, sollen unterschiedlich viele der 238 Fehlerbekanntmachungen in die jeweilige Untersuchung eingebracht werden. Für die Untersuchung der Aktienkursreaktionen werden 183 Fehlerbekanntmachungen betrachtet, wobei die genaue Überleitung in Anh. Tab. 1 dargestellt ist. Die Untersuchung zur Bilanzpolitik bzw. Steuerplanung basiert auf 161 Fehlerbekanntmachungen und kann Anh. Tab. 2 entnommen werden.
Die Datenbasis der folgenden empirischen Untersuchung fußt auf der Compustat Datenbank und einer eigenen Erhebung. Die Unternehmen der Erhebung sind der Durchsetzung der Rechnungslegungsstandards durch die DPR unterworfen und gehören somit zur Grundgesamtheit. Es handelt sich hierbei um kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen deutschen regulierten Markt in Anspruch nehmen. Die Liste dieser Unternehmen (Grundgesamtheit) stellt die BaFin auf Anfrage bereit. Da die von der BaFin übermittelten Daten aus unformatierten Firmierungen besteht, ist eine Aufbereitung in vier Schritten mithilfe von Visual Basic160 Anwendungen notwendig. Im ersten Schritt werden mit Anh. Abb. 1 die Unternehmen aus allen von der BaFin übermittelten Listen zusammengeführt und nach Jahr und Unternehmen sortiert und in ihrer Schreibweise, zur weiteren Bearbeitung durch die Befehle aus Anh. Abb. 2, vereinheitlicht. Im zweiten Schritt hat der Vergleichsalgorithmus in Anh. Abb. 3 den Unternehmen aus der zusammengeführten Liste des ersten Schritts einen Global Company Key (GVKEY)161 zugeordnet, um eine Verknüpfung mit Compustat zu ermöglichen. Der dritte Schritt besteht aus einer Handsammlung von GVKEY Einträgen, die nicht durch den Vergleichsalgorithmus des zweiten Schritts erfasst werden. Der letzte Schritt beinhaltet eine Redundanzprüfung durch den Code aus Anh. Abb. 4, um auf Dopplungen von Unternehmen pro Jahr zu prüfen.
Sowohl die Kapitalmarktdaten zur Untersuchung der Aktienkursreaktionen als auch die Bilanzdaten zur Untersuchung der Bilanzpolitik und Steuerplanung stammen aus der Compustat Global Datenbank. Der Untersuchungszeitraum ist in allen Fällen mit den Jahren 2006 bis 2016 gleich.
Für die Untersuchung der Aktienkursreaktionen nach Fehlerbekanntmachungen umfasst der Beobachtungszeitraum insgesamt 2.518.284 Beobachtungen.162 Beobachtungen werden entfernt, sofern das Wertpapier der Beobachtung nicht an einer deutschen Wertpapierhandelsbörse163 gehandelt wird. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Beobachtungen auf 2.250.725. Da große Konzerne in manchen Fällen mehrere Emissionen von unterschiedlichen Aktienarten, wie z. B. Stamm- oder Vorzugsaktien haben, wird in der Untersuchung ausschließlich eine Emission pro Unternehmen verwendet, um eine eindeutige Zuordnung von Wertpapierkursen und den zugehörigen Unternehmen zu erreichen. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Beobachtungen auf 2.128.666. Insgesamt stehen bis zu 2.980 beobachtete Handelstage pro Unternehmen zur Verfügung.
Die Datenbank stellt 9.128 Firmenjahre von 2004 bis 2016 für die Untersuchung der Bilanzpolitik und Steuerplanung zur Verfügung. Das Firmenjahr entspricht dem Jahr des jeweiligen Bilanzstichtags. Zu den Firmenjahren gehören nur Unternehmen der Prüfungsgrundgesamtheit. Eine Anforderung ist, dass der Konzernabschluss unter den internationalen Rechnungslegungsstandards nach § 315a HGB veröffentlicht werden muss. Hierdurch verringern sich die Firmenjahre auf 7.365. Trotz der Tatsache, dass Konzernabschlüsse hiernach bereits seit 2005 veröffentlicht werden, beginnt der Untersuchungszeitraum mit dem Jahr 2006. Dies liegt hierin begründet, dass Fehlerbekanntmachungen der DPR erstmalig im Jahr 2006 zu beobachten sind, wodurch auch dieses Jahr als Beobachtungsbeginn für alle Untersuchungen gilt, um ein einheitliches und geschlossenes Bild der Ergebnisse zu gewährleisten. Da eine Vergleichbarkeit der Rechnungslegungswerke speziell für die Finanzbranche nicht gewährleitet werden kann,164 werden, wie in der Literatur,165 Unternehmen mit den Branchencodes der Standard Industry Classification (SIC) 6.000 bis 6.199 und 6.300 bis 6.411 (Banken und Versicherungen) ausgeschlossen. Damit verringern sich die Firmenjahre auf 7.084. Darüber hinaus werden Daten zu Konzernabschlüssen von Rumpfgeschäftsjahren entfernt, um eine zeitliche Konsistenz der Periodendauer sicherzustellen. Anschließend werden alle Jahre außerhalb des Beobachtungszeitraums ausgeschlossen. Somit verbleiben 6.138 Firmenjahre für die Untersuchungen. Eine vollständige Übersicht dieser Firmenjahre nach Branchenzugehörigkeit kann Anh. Tab. 3 entnommen werden.166
Alle Variablen des Bilanzdatensatzes, bis auf die der Konzernsteuerquoten, werden auf dem 1%-Niveau winsorisiert. Dieses Vorgehen lehnt sich an die gängige Forschung an.167 Die Konzernsteuerquotenvariablen werden, wie auch in anderen Forschungsstudien,168 innerhalb des Intervalls [0,1] trunkiert. Die Renditen des Kapitalmarktdatensatzes werden auf dem 1%-Niveau winsorisiert. Dieses Vorgehen ist in der Kapitalmarktforschung ebenfalls üblich.169
4.1.2 Beschreibung und Eigenschaften
Wie auch in der Studie von Ernstberger/Stich/Vogler bilden deutsche Unternehmen die Mehrheit der Beobachtungen in der Untersuchung zu Aktienkurs- reaktionen.170 171 Danach folgen Unternehmen aus Österreich und der Schweiz, die eine deutsche Wertpapierbörse in Anspruch nehmen. Eine Übersicht zu hierzu ist in Anh. Tab. 4 abgetragen.
Eine deskriptive Übersicht der Bilanzdaten, die hauptsächlich als unabhängige Variablen in den kommenden Untersuchungen dienen, findet sich in Tab. 1. Die formale Definition und Berechnung jeder Variable ist in Anh. Tab. 5 zusammengetragen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Deskriptive Statistik Kontrollvariablen171
[...]
1 Vgl. Müller, C., Bilanzskandale 2004, S. 211.
2 Vgl. Ernst, C./Amann, T./Kraiss, P., Deutsche Prüfstelle 2017, S. 236.
3 Vgl. Dechow, P./Sloan, R./Sweeney, A., Causes and Consequences 1996, S. 30 f.
4 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, S. 265.
5 Vgl. Ernst, C./Amann, T./Kraiss, P., Deutsche Prüfstelle 2017, S. 236.
6 Vgl. DPR, Tätigkeitsbericht 2017, http://www.frep.info.
7 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 151.
8 Vgl. Möller, M./Frey, L./Weinzierl, R., § 37q-WpHG-Fehler 2016, S. 563.
9 Vgl. Amel-Zadeh, A./Zhang, Y., The Economic Consequences 2015, S. 4.
10 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 276.
11 Vgl. Ebner, G./Hoeltken, M./Zülch, H., Determinants of Investor Reactions 2015, S. 23.
12 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 246.
13 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 482.
14 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 482.
15 Vgl. Fülbier, R./Weller, M., Normative Rechnungslegungsforschung 2008, S. 352.
16 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 433.
17 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 145.
18 Vgl. Beyhs, O./Kühne, E./Zülch, H., Abschlussprüfung und DPR-Verfahren 2012, S. 656.
19 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 159.
20 Vgl. Meyer, H., DPR-Erfahrungsbericht und EU-Harmonisierung 2010, S. 154.
21 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 157.
22 Vgl. Loy, T./Steuer, S., Vertrauen 2015, S. 486.
23 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 157.
24 Vgl. Loy, T./Steuer, S., Vertrauen 2015, S. 486.
25 Vgl. Berger, A./Pasch, L., Die kapitalmarktorientierten Unternehmen 2013, S. 384.
26 Vgl. Berger, A./Pasch, L., Die kapitalmarktorientierten Unternehmen 2013, S. 384.
27 Vgl. Berger, A./Pasch, L., Die kapitalmarktorientierten Unternehmen 2013, S. 388.
28 Vgl. Beyer, B., Erkenntnisse aus den Tätigkeitsberichten der DPR 2014, S. 279.
29 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 154.
30 Vgl. Eisenschmidt, K./Scheel, J., 10 Jahre Enforcement 2015, S. 409.
31 Vgl. Eisenschmidt, K./Scheel, J., 10 Jahre Enforcement 2015, S. 409.
32 Vgl. Meyer, H., DPR-Erfahrungsbericht und EU-Harmonisierung 2010, S. 154.
33 Vgl. Eisenschmidt, K./Scheel, J., 10 Jahre Enforcement 2015, S. 407.
34 Vgl. Meyer, H., DPR-Erfahrungsbericht und EU-Harmonisierung 2010, S. 162.
35 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, S. 269.
36 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, S. 269.
37 Vgl. Müller, S./Reinke, J., Überwachung durch die Deutsche Prüfstelle 2010, S. 506.
38 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 161 f.
39 Vgl. Pellens, B. u. a., Evaluation der Arbeit 2012, S. 539.
40 Abb. in Anlehnung an: Ernst, C/Amann, T./Kraiss, P., Deutsche Prüfstelle 2017, S. 244.
41 Vgl. Meyer, H., DPR-Erfahrungsbericht und EU-Harmonisierung 2010, S. 156.
42 Vgl. Loy, T./Steuer, S., Vertrauen 2015, S. 487.
43 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 433.
44 Vgl. Ross, S., The Economic Theory of Agency 1973, S. 134.
45 Vgl. Jensen, M./Meckling, W., Theory of the Firm 1976, S. 308.
46 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 69.
47 Vgl. Gantzhorn, A., Determinanten und Auswirkungen 2016, S. 102.
48 Vgl. Bockmann, R., Internationale Koordinierung 2012, S. 67.
49 Vgl. Griewel, E., Ad hoc-Publizität und Zwischenberichterstattung 2006, S. 38.
50 Die Vorauswahl wird häufig auch als „Screening“ bezeichnet.
51 Vgl. Gantzhorn, A., Determinanten und Auswirkungen 2016, S. 108.
52 Vgl. Göbel, E., Neue Institutionenökonomik 2002, S. 110 f.
53 Vgl. Alparslan, A., Strukturalistische Prinzipal-Agent-Theorie 2006, S. 32.
54 Vgl. Jensen, M./Meckling, W., Theory of the Firm 1976, S. 308.
55 Vgl. Göbel, E., Neue Institutionenökonomik 2002, S. 113.
56 Vgl. Garen, J., Executive Compensation 1994, S. 1176.
57 Vgl. Fama, E., Agency Problems and the Theory of the Firm 1980, S. 296.
58 Vgl. Ernst, C./Amann, T./Kraiss, P., Deutsche Prüfstelle 2017, S. 236.
59 Vgl. Watrin, C./Ullmann, R., Improving Earnings 2012, S. 181.
60 Vgl. Kravet, T./Shevlin, T., Accounting Restatements 2010, S. 265.
61 Vgl. Kravet, T./Shevlin, T., Accounting Restatements 2010, S. 268.
62 Vgl. Sandig, C., Der Ruf der Unternehmung 1962, S. 6.
63 Vgl. Rauber, S., Unternehmensreputation und Medien 2014, S. 1.
64 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 221.
65 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1108.
66 Vgl. Dyck, A./Volchkova, N./Zingales, L., The Corporate Governance 2008, S. 1128.
67 Vgl. Dyck, A./Volchkova, N./Zingales, L., The Corporate Governance 2008, S. 1128.
68 Vgl. Miller, G., The Press as a Watchdog 2006, S. 1030.
69 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 260.
70 Vgl. Anderson, K./Yohn, T., The Effect of 10K Restatements 2002, S. 4.
71 Vgl. Nourayi, M., Stock Price Responses 1994, S. 339.
72 Vgl. Palmrose, Z.-V./Richardson, V./Scholz, S., Determinants of Market 2004, S. 60.
73 Vgl. Hribar, P./Jenkins, N., The Effect of Accounting 2004, S. 341.
74 Vgl. Feroz, E./Park, K./Pastena, V., The Financial and Market Effects 1991, S. 109.
75 Vgl. Kravet, T./Shevlin, T., Accounting Restatements 2010, S. 269.
76 Vgl. Karpoff, J./Lee, S./Martin, G., The Cost to Firms 2008, S. 582.
77 Vgl. Dechow, P./Sloan, R./Sweeney, A., Causes and Consequences 1996, S. 3.
78 Vgl. Adams, J./Hayunga, D./Rasmussen, S., The Restating 2015, S. 352.
79 Vgl. Adams, J./Hayunga, D./Rasmussen, S., The Restating 2015, S. 351.
80 Vgl. Adams, J./Hayunga, D./Rasmussen, S., The Restating 2015, S. 352.
81 Vgl. Hennes, K./Leone, A./Miller, B., Determinants 2014, S. 1079.
82 Vgl. Goodwin, J. u. a., Investor Reaction 2016, S. 5.
83 Vgl. Goodwin, J. u. a., Investor Reaction 2016, S. 5.
84 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 266.
85 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 269.
86 Vgl. Ebner, G./Hoeltken, M./Zülch, H., Determinants of Investor Reactions 2015, S. 23.
87 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, 271.
88 Vgl. Watrin, C./Ullmann, R., Improving Earnings 2012, S. 180.
89 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, S. 269.
90 Vgl. Schipper, K., Commentary 1989, S. 92.
91 Vgl. Cai, L./Rahman, A./Courtenay, S., The Effect of IFRS 2008, S. 3.
92 Vgl. Cai, L./Rahman, A./Courtenay, S., The Effect of IFRS 2008, S. 3.
93 Vgl. Cai, L./Rahman, A./Courtenay, S., The Effect of IFRS 2008, S. 3.
94 Vgl. Dechow, P. u. a., Predicting Material Accounting Misstatements 2011, S. 18.
95 Vgl. Dechow, P. u. a., Predicting Material Accounting Misstatements 2011, S. 18.
96 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 442.
97 Vgl. Dechow, P./Sloan, R./Sweeney, A., Causes and Consequences 1996, S. 30.
98 Vgl. Hennes, K./Leone, A./Miller, B., Determinants 2014, S. 1077.
99 Vgl. Hennes, K./Leone, A./Miller, B., Determinants 2014, S. 1077.
100 Vgl. Daske, H. u. a., Mandatory IFRS Reporting 2008, S. 1089.
101 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 233.
102 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 233.
103 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 233.
104 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 246.
105 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Enforcement 2015, S. 482.
106 Vgl. Böcking, H.-J./Gros, M./Worret, D., Zehn Jahre Enforcement 2015, S. 269.
107 Vgl. Blouin, J., Defining and Measuring Tax Planning Aggressiveness 2014, S. 875.
108 Vgl. Frank, M./Lynch, L./Rego, S., Tax Reporting Aggressiveness 2009, S. 468.
109 Vgl. Edwards, A./Schwab, C./Shevlin, T., Financial Constraints 2016, S. 862.
110 Vgl. Allen, A. u. a., Analyst Coverage and Corporate Tax Aggressiveness 2016, S. 84.
111 Vgl. Hanlon, M./Heitzman, S., A Review of Tax Research 2010, S. 137.
112 Vgl. Jalan, A./Vaidyanathan, R., Tax Havens 2017, S. 90.
113 Vgl. Jalan, A./Vaidyanathan, R., Tax Havens 2017, S. 90.
114 Vgl. Jalan, A./Vaidyanathan, R., Tax Havens 2017, S. 89.
115 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1106.
116 Vgl. Brown, J., The Spread of Aggressive Corporate Tax Reporting 2011, S. 25.
117 Vgl. Brown, J., The Spread of Aggressive Corporate Tax Reporting 2011, S. 25.
118 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1106.
119 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1106.
120 Vgl. Dyreng, S./Hoopes, J./Wilde, J., Public Pressure 2016, S. 178.
121 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1127.
122 Vgl. Cook, K./Moser, W./Omer, T., Tax Avoidance and ex ante 2017, S. 1110.
123 Vgl. Blouin, J., Defining and Measuring Tax Planning Aggressiveness 2014, S. 875.
124 Vgl. Watrin, C./Thomsen, M./Weib, F., Zur Notwendigkeit 2016, S. 401.
125 Vgl. Watrin, C./Thomsen, M./Weib, F., Zur Notwendigkeit 2016, S. 400.
126 Vgl. Watrin, C./Thomsen, M., Steuerstrategien deutscher Konzerne 2016, S. 14.
127 Vgl. Dyreng, S. u. a., Changes in Corporate effective Tax Rates 2017, S. 451.
128 Vgl. Dyreng, S. u. a., Changes in Corporate effective Tax Rates 2017, S. 451.
129 Vgl. Watrin, C./Thomsen, M./Weib, F., Zur Notwendigkeit 2016, S. 399.
130 Vgl. Hamilton, R./Stekelberg, J., The Effect of High-Quality Information 2017, S. 86.
131 Vgl. Hamilton, R./Stekelberg, J., The Effect of High-Quality Information 2017, S. 86.
132 Vgl. Hamilton, R./Stekelberg, J., The Effect of High-Quality Information 2017, S. 86.
133 Vgl. Feller, A./Schanz, D., The Three Hurdles 2017, S. 498.
134 Vgl. Feller, A./Schanz, D., The Three Hurdles 2017, S. 498.
135 Vgl. Huang, H. u. a., Customer Concentration 2016, S. 198.
136 Vgl. Allen, A. u. a., Analyst Coverage and Corporate Tax Aggressiveness 2016, S. 96.
137 Vgl. Gordon, M., Dividends, Earnings, and Stock Prices 1959, S. 101.
138 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 261.
139 Vgl. Hitz, J.-M./Ernstberger, J./Stich, M., Enforcement of Accounting 2012, S. 261.
140 Vgl. Karpoff, J./Lee, S./Martin, G., The Cost to Firms 2008, S. 606.
141 Vgl. Karpoff, J./Lee, S./Martin, G., The Cost to Firms 2008, S. 606.
142 Vgl. Kravet, T./Shevlin, T., Accounting Restatements 2010, S. 267.
143 Vgl. Karpoff, J./Lee, S./Martin, G., The Cost to Firms 2008, S. 606.
144 Vgl. Karpoff, J./Lee, S./Martin, G., The Cost to Firms 2008, S. 606.
145 Vgl. Dyreng, S./Hoopes, J./Wilde, J., Public Pressure 2016, S. 181.
146 Vgl. Ernst & Young, Bridging the Divide 2014, http://www.ey.com.
147 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1106.
148 Vgl. Choudhary, P./Koester, A./Shevlin, T., Measuring Income Tax 2016, S. 90.
149 Vgl. Donohoe, M./Robert Knechel, W., Does Corporate 2014, S. 285.
150 Vgl. Eisenschmidt, K./Scheel, J., 10 Jahre Enforcement 2015, S. 409.
151 Vgl. Hanlon, M./Heitzman, S., A Review of Tax Research 2010, S. 138.
152 Vgl. Kim, J.-B./Li, Y./Zhang, L., Corporate Tax Avoidance 2011, S. 640.
153 Vgl. Kim, J.-B./Li, Y./Zhang, L., Corporate Tax Avoidance 2011, S. 640.
154 Vgl. Allen, A. u. a., Analyst Coverage and Corporate Tax Aggressiveness 2016, S. 96.
155 Vgl. Breitkreuz, R., Latente Steuern und Earnings Management 2012, S. 1269.
156 Die Datenbank umfasst viele Zeitungsartikel, Publikationen wie die der Financial Times, Ad-hoc-Meldungen von Agenturen wie die der Deutsche Presse-Agentur und verschiedene Archive.
157 Es kommt vor, dass Fehlerbekanntmachungen noch vor der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger von einer Presseagentur gemeldet werden.
158 Vgl. McWilliams, A./Siegel, D., Event Studies in Management 1997, S. 634.
159 Vgl. McWilliams, A./Siegel, D., Event Studies in Management 1997, S. 634.
160 Visual Basic ist eine Programmiersprache von Microsoft, die es ermöglicht, komplexere Aufgabenstellungen in den von Microsoft verfügbaren Text- und Datenverarbeitungsprogrammen zu bearbeiten.
161 Der Global Company Key ist ein einzigartiger Identifikationsschlüssel, der Compustat Datenbank für jedes Unternehmen vergeben wird.
162 Beobachtungszeitraum beinhaltet Aktienkurse für den Zeitraum 01.08.2005 bis 31.12.2016.
163 Hierzu gehören in dieser Untersuchung sowohl die Börsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart als auch die Deutsche Terminbörse und der Xetra-Handel in Frankfurt am Main.
164 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 231.
165 Vgl. Klein, A., Audit Committee, Board 2002, S. 380.
166 Vgl. Kahle, K./Walkling, R., The Impact of Industry 1996, S. 313.
167 Vgl. Gallemore, J./Maydew, E./Thornock, J., The Reputational Costs 2014, S. 1111.
168 Vgl. Chen, S. u. a., Are Family Firms more Tax Aggressive 2010, S. 52.
169 Vgl. Bank, M./Larch, M./Peter, G., Google Search Volume 2011, S. 243.
170 Vgl. Ernstberger, J./Stich, M./Vogler, O., Economic Consequences 2012, S. 231.
171 Quelle: Eigene Darstellung.
- Arbeit zitieren
- Roland Moeller (Autor:in), 2020, Gibt es einen Zusammenhang zwischen DPR-Fehlerbekanntmachungen und Bilanzpolitik, Steuerplanung und Aktienkursreaktionen? Eine empirische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1005507
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