Mit dem ersten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie kam im Frühjahr 2020 in Deutschland ein Wendepunkt im Bereich der Telearbeit: Arbeitgeber mussten ihren Mitarbeitern die Chance ermöglichen, von zu Hause aus arbeiten zu können, um eine Zusammenarbeit trotz Kontaktbeschränkungen zu ermöglichen. Der Übergang in die virtuelle Heimarbeit gestaltete sich jedoch für manche Unternehmen als schwierig.
Welchen Chancen und Herausforderungen sehen sich Arbeitgeber durch die Gewährung von Home-Office gegenüber? Welche Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsalltag, wenn sie in ihren privaten Räumlichkeiten arbeiten? Welche Zukunftsprognosen lassen die in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen mit Home-Office zu?
Nicole Schmidt untersucht die Veränderungen, der die Home-Office-Kultur während der Corona-Pandemie unterworfen war und geht insbesondere auf die Chancen und Risiken der Heimarbeit ein. Anhand ihrer Ergebnisse stellt sie sich der Frage, ob das Home-Office-Modell auch nach der Pandemie noch zukunftstauglich ist.
Aus dem Inhalt:
- Mobiles Arbeiten;
- Flexible Arbeit;
- Heimarbeitsplatz;
- Telearbeit;
- Mitarbeiterzufriedenheit;
- Work-Life-Balance
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung
1.2 Fragestellungen
2. Begriffsdefinition von Home-Office
2.1 Formen
2.2 Vorkommen
2.3 Rechtliche Situation
3. Home-Office in Zeiten der Corona-Pandemie
3.1 Begriffsdefinition der Corona-Pandemie
3.2 Maßnahmen
3.3 Home-Office Empfehlung an die Betriebe
4. Perspektive des Arbeitgebers
4.1 Chancen
4.2 Risiken
5. Perspektive des Arbeitnehmers
5.1 Chancen
5.2 Risiken
6. Praxis
6.1 Methodenauswahl
6.2 Gestaltung
7. Auswertung
7.1 Stichprobenanalyse
7.2 Umfrageergebnisse
8. Fazit
8.1 Zukunftsaussicht
8.2 Handlungsempfehlung
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
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Impressum:
Copyright © Science Factory 2021
Ein Imprint der GRIN Publishing GmbH, München
Druck und Bindung: Books on Demand GmbH, Norderstedt, Germany
Coverbild: GRIN Publishing GmbH
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Formen der Telearbeit
Abbildung 2: Home-Office Verbreitung nach Tätigkeitsfeld
Abbildung 3: Symptomatik Corona-Infizierter in Deutschland
Abbildung 4: Infektionsstätten in Deutschland
Abbildung 5: Home-Office Nutzung während der Corona-Pandemie
Abbildung 6: Wahrnehmung der Risiken durch den Arbeitgeber
Abbildung 7: Beziehung Führungsverhalten und gesundheitliche Beschwerden
Abbildung 8: Ausprägung der Befragungsarten von 1990 bis 2017
Abbildung 9: Disqualifizierungslogik
Abbildung 10: Disqualifizierter Umfrageteilnehmer
Abbildung 11: Identifizierung von berufstätigten Eltern
Abbildung 12: Zusatzfragen für berufstätige Eltern
Abbildung 13: Ansicht für Umfrageteilnehmer ohne Zusatzfragen
Abbildung 14: Altersstruktur Umfrageteilnehmer
Abbildung 15: Home-Office Nutzungsdauer in Monaten im Jahr 2020
Abbildung 16: Zusätzlicher Betreuungsnutzen durch Home-Office
Abbildung 17: Zusammenhang Betreuungsnotwendigkeit und Effektivität
Abbildung 18: Änderungen innerhalb des Arbeitstages
Abbildung 19: Änderungen innerhalb des Arbeitstages, absteigend sortiert
Abbildung 20: Zusammenhang fehlender Arbeitsbereich und Produktivität
Abbildung 21: Bereitschaft zu vermehrtem Home-Office nach der Pandemie
Abbildung 22: Zusammenhang Ablehnung Home-Office und Erfahrungswert
Abbildung 23: Zukunftsaussichten der Tätigkeit im Home-Office
Abbildung 24: Bereitschaft für eine zukünftig vermehrte Home-Office Tätigkeit
Abbildung 25: Einführungspyramide
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Geschlechterverteilung
Tabelle 2: Branchenverteilung
Abkürzungsverzeichnis
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
GewO Gewerbeordnung
WHO Weltgesundheitsorganisation
1. Einleitung
Bildeten in den Jahrhunderten zuvor Wohnen und Arbeiten eine Einheit für alle in einem Haushalt Lebenden unter demselben heimischen Dach, so wurde es für Arbeiter und Angestellte im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert selbstverständlich, in Fabriken und Büros das Arbeits- vom Privatleben in den eigenen vier Wänden zu trennen. Erst mit Beginn der 1980er Jahre eröffnete die Digitalisierung in Form von Telearbeit den ArbeitnehmerInnen wieder eine Gelegenheit, Wohnen und Arbeiten miteinander zu verbinden und Bürotätigkeiten bei entsprechender Ausrüstung zu Hause zu bewerkstelligen. So entwickelten sich im Laufe der Zeit aus jenen anfänglichen Versuchen mittlerweile Technologien, die eine vollkommene Virtualisierung der Arbeitstätigkeit ermöglichen. Eine Präsenz von cloudbasierten Anwendungsprogrammen und virtuellen Kommunikationsmitteln ist innerhalb der Betriebe im Jahr 2020 allgegenwärtig. Dateien, die für die Arbeitstätigkeit benötigt werden, werden auf Sharepoints abgelegt und ermöglichen so eine gemeinschaftliche, ortsunabhängige Bearbeitung.1Die berufliche Mobilität ist unabhängig von Branche oder Kompetenz gleichermaßen, sofern es die Tätigkeit ermöglicht, anwendbar. Die Arbeitswelt gerät durch die zunehmende Individualisierung der Arbeitsplätze und der hinzukommenden Digitalisierung in einen stetigen Anpassungszwang. Hieraus gewinnen situations- und bedarfsgerechte Arbeitsmodelle und Strukturen zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig wächst das Interesse der ArbeitnehmerInnen in Deutschland nach einer Steigerung der Work-Life-Balance. Der Hintergrundgedanke ist hierbei, den privaten und beruflichen Alltag miteinander in Einklang zu bringen. Das Prinzip der flexiblen Arbeit hat sich in diesem Kontext zu einem Schlüsselfaktor entwickelt, um den modernen Anforderungen der Betriebe und ArbeitnehmerInnen entgegenzukommen. So ist zu vermuten, dass eine Gewährung von Home-Office die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und im Weiteren die Attraktivität des Betriebes in Hinblick auf die Rekrutierung von Fachkräften fördert. Doch trotz dieser sinnfälligen Aspekte und sich daraus ergebender Chancen hatte sich bisher nur eine Minderheit der Unternehmen in Deutschland eine Tätigkeit aus dem Home-Office geleistet; wofür als ursächlich angesehen werden kann, dass eine Etablierung dieses Modells nicht nur die Bereitstellung von bedarfsgerechtem Equipment erforderlich macht, sondern auch eine Anpassung von Strukturen und Führungsmethoden benötigt.2
Erst mit dem ersten Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie kam dann im Frühjahr 2020 in Deutschland der zu diesem Zeitpunkt alternativlos anmutende Turnaround. Entsprechend dem seit spätestens der Finanzkrise im Jahr 2008 populären Gedanken, dass Krisen als Chancen angesehen werden sollen, zwang auch die Corona-Krise Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu der Chance, Anpassungen im Arbeitsalltag vorzunehmen, um eine Zusammenarbeit trotz Quarantänemaßnahmen und Kontaktbeschränken gewährleisten zu können. Es galt, bereits anvisierte Möglichkeiten wie die des Home-Office präsenter in den Vordergrund zu stellen, da nur mit einer Verlegung der Tätigkeiten in die Isoliertheit des privaten Bereichs der Vermeidung von Kontakten im oder zum Büro und wieder nach Hause Rechnung getragen werden konnte. Oftmals war die Anpassung des Arbeitsmodells gleichbedeutend mit einem Fortbestand des Betriebes angesichts der krisenbedingten dynamischen Märkte. Auf Grund der divergierenden Handhabung hinsichtlich der Art und Häufigkeit der Gewährung des Home-Office-Modells standen die Betriebe in Deutschland vor unterschiedlich ausgeprägten Herausforderungen, um den Übergang in die virtuelle Heimarbeit zu bewerkstelligen. Infolge der Corona-Pandemie waren die Betriebe nunmehr gezwungen, eine Testphase für eine Ausweitung der Home-Office Angebote einzuleiten.
1.1 Zielsetzung
Im Rahmen dieser Arbeit soll dem Erkenntnisgewinn, den der durch Corona bedingte Anstieg der Home-Office-Nutzung in Deutschland mit sich gebracht hat, nachgegangen werden. Daher hat sie sich in Beantwortung der Forschungsfrage nach der Zukunftstauglichkeit des Home-Office-Modells auf der Basis einer Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie das Ziel gesetzt, die zuvor gelebte Home-Office-Kultur und ihre durch die Corona-Pandemie erzeugten Änderungen zu untersuchen. Hierfür erfolgt zunächst eine Trennung in zwei Personengruppen, den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden. Zum besseren Verständnis wird sich jedoch zuvor in den Kapiteln fünf und sechs mit den Begrifflichkeiten Home-Office und Corona-Pandemie sowie den daraus resultierenden Maßnahmen beschäftigt. Unter Darstellung der Chancen und Herausforderungen wird daraufhin in den folgenden Kapiteln sieben und acht für beide Parteien, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, ermittelt, welche Änderungen und Risiken sich jeweils aus der Tätigkeit im Home-Office ergeben. Darüber hinaus soll die Wahrnehmung der Parteien bezüglich einer Zukunftsaussicht für eine Weiterführung eines vermehrten Home-Office Einsatzes auch über die Pandemie hinaus dargestellt werden. Um die daraus resultierenden Erkenntnisse zu validieren und mögliche Trends aufzuzeigen, werden in Kapitel neun sozialempirische Methoden vorgestellt und im Weiteren eine Online-Umfrage erstellt, dessen Ergebnisse in Kapitel zehn analysiert werden. Zielgruppe dieser Umfrage sind Erwerbstätige, die im Jahr 2020 auf Grund der Corona-Pandemie einer Verlagerung des Arbeitsplatzes in ihre privaten Räumlichkeiten entgegensahen. Unter Konsolidierung der aus der Literatur und Online-Befragung resultierenden Ergebnisse sollen die der Arbeit zugrundeliegenden und im Folgenden formulierten Fragestellungen abschließend im elften Kapitel, dem Fazit, beantwortet werden.
Aus stilistischen und aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit das generische Maskulinum nicht durchgängig vermieden.
1.2 Fragestellungen
Diese Arbeit beschäftigt sich mit drei zu beantwortenden zentralen Fragen:
Welchen Chancen und Herausforderungen sehen sich Arbeitgebende durch die Gewährung von Home-Office gegenüber?
Welche Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmende in ihrem Arbeitsalltag aus der pandemiebedingten Verlagerung der Arbeitsstätte in die privaten Räumlichkeiten?
Welche Prognosen für die Zukunft hinsichtlich des Home-Office-Angebots in Deutschland lassen die beiderseits in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen mit der Arbeit in privaten Räumlichkeiten zu?
2. Begriffsdefinition von Home-Office
Unter dem Begriff Home-Office wird umgangssprachlich die Tätigkeit zum Zwecke der Arbeitsverrichtung im privaten Raum des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin verstanden. Hierbei wird die Tätigkeit sowohl gelegentlich als auch ständig außerhalb des Betriebes verrichtet. Da eine gesetzliche Allgemeindefinition des Begriffs Home-Office nicht vorhanden ist, wird jener ebenfalls im Kontext der Teleheimarbeit synonym verwendet. Eine diesbezügliche Begriffsdefinition wird in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten.3Gemäß Arbeitsstättenverordnung erfolgt die Telearbeit unter der Voraussetzung, dass zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden die Dauer der Beschäftigung außerhalb des Betriebes und die währenddessen zu leistende Arbeitszeit im Vorfeld vereinbart wurde. Eine vollumfängliche Einrichtung des Heimarbeitsplatzes ist definitionsgemäß erst erfolgt, sofern die diesbezüglichen Vereinbarungen innerhalb des geltenden Arbeitsvertrages oder einer gesonderten Übereinkunft festgelegt und die notwendigen technischen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wurden. Der hieraus resultierende Arbeitsplatz wird im Anschluss durch den Arbeitgeber oder einer Person, die diesbezüglich beauftragt wurde, in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers für den Arbeitszweck eingerichtet. In der Praxis erfolgt eine Beauftragung des betroffenen Arbeitnehmers.4
Sofern eine Einführung von Telearbeit in einem Betrieb stattfindet, ist der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (kurz: § 87 I 1 BetrVG) mitbestimmungspflichtig. Nach der Zustimmung des Betriebsrates ergibt sich im Weiteren die Notwendigkeit sowohl arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Regularien anzupassen. Hinzukommend besteht die Pflicht des Arbeitgebers eine der Tätigkeit entsprechende Infrastruktur für den Heimarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.5
2.1 Formen
Das Arbeiten im Home-Office wird als solches abhängig der Dauer und der Art des Arbeitsortes begrifflich differenziert. Definitionsgemäß ergeben sich hieraus unter dem Oberbegriff der Telearbeit drei zu unterscheidende Haupt- und zwei Sonderformen.
Zwischen den Haupt- und Sonderformen erfolgt die Differenzierung hinsichtlich der in der Arbeitsform stattfindenden individuellen oder kollektiven Tätigkeit des Arbeitnehmers.6
Abbildung 1: Formen der Telearbeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, 2020
Alternierende Telearbeit
Während sich die klassische Teleheimarbeit auf das Arbeiten in der Wohnung des Arbeitnehmers beschränkt, kommt es bei der alternierenden Telearbeit zu einem Wechsel des Arbeitsortes.7Hierbei wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsplatz im Unternehmen die Möglichkeit der Heimarbeit gewährt. Diesem steht weiterhin ein Büroarbeitsplatz im Betrieb zu. Aus Kostengründen sehen Arbeitgeber zumeist davon ab, MitarbeiterInnen, die einer alternierenden Telearbeit nachgehen, Einzelbüros zur Verfügung zu stellen, sofern es zu einem regelmäßigen Wechsel des Arbeitsortes kommt.8
Mobile Telearbeit
Die Mobile Telearbeit zeichnet sich durch wechselnden Arbeitsorte aus. Demnach wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer vollständig abseits des Unternehmens erbracht.9Ursächlich hierfür ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers, die einer hohen Flexibilität hinsichtlich des Wechsels des Arbeitsortes bedarf. Insbesondere AußendienstmitarbeiterInnen, ServicetechnikerInnen und ähnliche Berufsgruppen sind in der Praxis die Hauptanwender dieser Arbeitsgestaltungsmethode. Die Verbindung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer erfolgt ausschließlich über Kommunikations- und Informationstechnik. Charakteristisch für die mobile Telearbeit ist eine Überschreitung einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von zehn Stunden, die außerhalb des Betriebes und der privaten Räumlichkeiten ausgeführt wird.10
Satellitenbüro
Das Satellitenbüro wird umgangssprachlich synonym unter den Begriffen Remote Office oder Telework-Center verwendet. Unter einem Satellitenbüro wird ein vom Arbeitgeber für den Arbeitszweck eingerichtetes Büro genannt, welches sich in der Nähe des Wohnsitzes des Arbeitnehmers befindet. Hierbei werden in den Satellitenbüros Einheiten, wie Abteilungen oder Funktionsbereiche, aus der Organisation losgelöst und wohnortnah angesiedelt.11Neben einer infrastrukturellen Ausweitung bietet das Satellitenbüro als Ergänzung zur Hauptverwaltung des Betriebes einen Mehrwert hinsichtlich der hierdurch vergrößerten Aktionsradien. Anders als bei einer Filiale erfolgt die Standortauswahl nicht nach dem Bedürfnis der Kundenähe oder nach Verkehrsverbindungen, vielmehr unterliegt die Standortwahl ausschließlich der Anforderung, in der Nähe des Wohnortes der ArbeitnehmerInnen zu liegen.12
Nachbarschaftsbüro
Angelehnt an das Konzept des Satellitenbüros, erfolgt bei einem Nachbarschaftsbüro eine Loslösung einzelner Einheiten aus dem Betrieb in Büroeinheiten.13Hierbei sind im Gegensatz zum Satellitenbüro jedoch neben den eigenen Arbeitnehmern auch Arbeitnehmer externer Betriebe untergebracht. Bei der Standortauswahl zählt ebenfalls das Kriterium der Nähe zu den Wohnorten der darin beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Nachbarschaftsbüros entwickeln sich in der Praxis aus Satellitenbüros, sobald eine Auslagerung einzelner Arbeitnehmer an andere Arbeitsorte stattfindet und somit für externe Betriebe besetzbare Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.14
2.2 Vorkommen
Mobile Technologien gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auf Grund der Vielseitigkeit der Nutzbarkeit mobiler Technologien, bei gleichzeitiger Abdeckung aller menschlichen Aktivitäten, wurden diese zu einem festen Bestandteil in privaten als auch beruflichen Bereichen. Was zunächst im beruflichen Alltag mit Firmenhandys begann, mündete mit der Weiterentwicklung der Technologien in die Möglichkeit, ganze Arbeitsplätze außerhalb des Betriebes zu schaffen, welche eine Konnektivität mit dem Firmennetzwerk aufweisen.15
Dennoch stellt in Deutschland der Anteil an ArbeitnehmerInnen, die im Home-Office arbeiten, keine Mehrheit dar. So nehmen die Angebote der Arbeitgeber hinsichtlich einer Heimtätigkeit zu, nichtsdestotrotz verfolgen die innerdeutschen Betriebe eine Anwesenheitskultur.16Innerhalb repräsentativer und im Turnus von zwei Jahren erfolgenden Befragungen von Betrieben und Beschäftigten kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aussagekräftige Ergebnisse zu jener deutschen Anwesenheitskultur liefern. Hierbei wurden in jeder Befragungsperiode eine Mindestanzahl von 771 Betrieben, mithin 6.779 Beschäftigten, herangezogen. Der hieraus resultierende Datensatz namens Linked Personnel Panel bezieht sowohl die Ebene des Betriebes als auch die der Arbeitnehmer ein, wobei er hierbei gleichermaßen auf die Unternehmenskultur und das Personalmanagement eingeht.17Dies ermöglicht die Darstellung von Wirkungsbeziehungen zwischen Instrumenten des Personalmanagements und der Arbeitsqualität, bis hin zu dem betrieblichen Erfolg.18
26 Prozent der Betriebe in Deutschland unterbreiten ihren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Hiervon bieten 15 Prozent an, ihre Arbeitsleistung auch außerhalb ihrer privaten Räumlichkeiten, etwa auf Dienstreisen, zu verrichten. Gemessen an der herrschenden Beschäftigtenzahl in Deutschland ergibt sich ein 15-prozentiger Anteil an ArbeitnehmerInnen, die der Gewährung von Home-Office-Modellen entgegensehen. Eine Annahme über die Verbreitung von Home-Office in Deutschland wird jedoch nicht ausschließlich an zur Verfügung stellenden Betrieben bemessen. Als weiteres Kriterium für die Ermittlung der Nutzung findet auch eine Betrachtung der ArbeitnehmerInnen statt, die einen tatsächlichen Zugang hierzu haben.19Zunächst wird eine Betriebs- und Beschäftigtenbefragung durchgeführt, um die Wahrnehmung des Anteiles der Home-Office Nutzer abzubilden, und anschließend verglichen. Die ArbeitnehmerInnen gehen im Vergleich zum Betrieb von einem größeren Anteil der Beschäftigten aus, die im Home-Office tätig sind. Dies ist auf unterschiedliche Auslegungen der Art und des Umfangs der Home-Office Tätigkeit zurückzuführen. Während die Betriebe von einer Home-Office-Tätigkeit ausgehen, die auf Grund von zuvor vereinbarten Rahmenbedingungen für eine langfristige Tätigkeit für einen Arbeitnehmer verhandelt wurde, zählen Arbeitnehmer auch unregelmäßige, situationsbedingte und außerhalb der Arbeitszeit stattfindende Tätigkeiten hinzu.20
Abbildung 2: Home-Office Verbreitung nach Tätigkeitsfeld
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht, 2019
Aus der Befragung ergibt sich hinsichtlich des Vorkommens nach Tätigkeit, bei einer Unabhängigkeit der Abteilung, eine Mehrheit der Nutzenden in der Führungsebene. ArbeitnehmerInnen, die eine Führungsverantwortung besitzen, nutzen das Home-Office Angebot in den vorliegenden Abteilungen doppelt so häufig wie ArbeitnehmerInnen ohne Führungsverantwortung. Im Funktionsbereich Vertrieb und Marketing zeigt sich die absolute Mehrheit der Nutzer unabhängig vorhandener Führungsverantwortung. In der Zeitspanne der Jahre von 2013 bis 2017 konnte eine Steigerung der Home-Office Nutzer von 19 zu 22 Prozent verzeichnet werden. Hierbei ist erkennbar, dass der Anteil an Nutzern ohne Führungsverantwortung von 13 auf 17 Prozent, im Vergleich zu den Nutzern mit Führungsverantwortung, einem stetigen Wachstum ausgesetzt ist. Der Anteil der Führungskräfte weist hingegen in derselben Zeitspanne einen konstanten, leicht ansteigenden Wert auf.21
2.3 Rechtliche Situation
Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie den Niederlanden, sieht die Bundesrepublik Deutschland keinen Rechtsanspruch in Bezug auf die Inanspruchnahme von Home-Office. So obliegt dem Arbeitgeber gemäß § 106 Satz 1 GewO (kurz: § 433 1 GewO) die alleinige Entscheidungsmacht über den Ort, an dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbracht werden soll, soweit keine anderslautende Bestimmung durch einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen zu Grunde liegenden Tarifvertrag gilt.22Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Wunsch auf Inanspruchnahme von Home-Office durch den Arbeitnehmer entgegenzukommen. Die Entscheidung über die Gewährung obliegt dem Ermessen des Arbeitgebers, hierbei hat der Arbeitgeber auf Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.23Jedoch kann der Arbeitgeber andersherum den Arbeitnehmer nicht anweisen, sich in das Home-Office zu begeben. Dies stellt einen unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers dar, da in diesem Falle auf die privaten Ressourcen des Arbeitnehmers zurückgegriffen wird.24
Rechtsanspruch während der Corona-Pandemie
Grundsätzlich unterliegt der Arbeitnehmer der Hauptleistungspflicht, die sich als solche aus § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB (kurz: § 611a I 1 BGB) ergibt. Diese besagt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleitung zur Verfügung stellen muss. Im Gegenseitigkeitsverhältnis obliegt der Arbeitgeber der Pflicht eine Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu entrichten, § 611a Abs. 2 BGB (kurz: § 611a 2 BGB).25Bei Nichterbringung der Arbeitsleistung sind arbeitsrechtliche Folgen als Konsequenzen anzunehmen. Eine Ausnahme erfolgt hierbei nur, sofern der Arbeitnehmer über ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB (kurz: § 273 I BGB) verfügt.26In Hinblick auf die Corona-Pandemie besteht ein solches Zurückbehaltungsrecht, wenn eine Unzumutbarkeit in Hinblick auf die Verrichtung der Arbeitsleistung im Betrieb vorliegen könnte.27Dies ist bei Risikogruppen auf Grund der Infektiosität des Coronavirus der Fall. Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe zuzuordnen sind, erhalten eine diesbezügliche Bescheinigung durch ihren behandelnden Arzt. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben, im Betrieb treffen muss. Demzufolge ergibt sich ein Anspruch auf Home-Office für jenen Arbeitnehmer erst, sofern ein unvertretbares Restrisiko besteht, obwohl zusätzliche Schutzmaßnahmen im Betrieb getroffen wurden.28
3. Home-Office in Zeiten der Corona-Pandemie
Im Zuge der durch die Bundesregierung beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erhielten Arbeitnehmer, deren Tätigkeit es zuließ, die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung von Zuhause aus zu erbringen. Dies stellte vor allem Betriebe und ArbeitnehmerInnen, die zuvor keine Erfahrung mit Home-Office hatten, vor Schwierigkeiten.29
3.1 Begriffsdefinition der Corona-Pandemie
Im Jahr 2020 breitete sich die Infektionskrankheit SARS-CoV-2, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Coronavirus bekannt ist, weltweit aus. Erstmals konnte das Virus am 31. Dezember 2019 in einer chinesischen Millionenstadt namens Wuhan verzeichnet werden. Dieses konnte zunächst nicht als solches von den chinesischen Behörden identifiziert werden. In der dazu verfassten Mitteilung an die WHO gaben diese an, Lungenentzündungen bei Patienten festgestellt zu haben, deren Ursache jedoch unbekannt sei.30Angesichts weiterer infizierter Personen benannten die chinesischen Behörden am 07. Januar 2020 offiziell das Coronavirus als Ursache der Lungenerkrankungen, das sich innerhalb kürzester Zeit pandemisch verbreitete.31Entsprechend verkündete dann auch auf Grund dieser weltweiten dramatischen Zunahme der Infektionsfälle am 11. März 2020 Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, der zum Geschehenszeitpunkt Generaldirektor der WHO war, dass der zugrundeliegende Virus sich durch seine Infektiosität zu einer Pandemie entwickelt hat. Zu jenem Zeitpunkt konnte das Virus in 114 Ländern mit 118.000 gemeldeten Erkrankungen, welche in 4.291 Fällen tödlich endeten, verzeichnet werden.32
Der Virus wird über die Atmung, somit mit dem Einatmen von virushaltigen Tröpfchen oder Aerosolen übertragen. Jene Tröpfchen und Aerosole entstehen durch unbeabsichtigte Handlungen wie Atmen, Husten oder Niesen oder bewusst getätigte Handlungen wie dem Sprechen, Singen oder Schreien. In Abhängigkeit der Temperatur und Luftfeuchtigkeit, die am Geschehensort herrschen, schweben die Aerosole in der Luft und verteilen sich. Demnach ist ein Infektionsrisiko bei einer Abstandsunterschreitung von 1,5 m und bei größeren Distanzen zu infizierten Personen in unbelüfteten Räumlichkeiten gegeben. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Ansteckung über kontaminierte Flächen.33
Da das Coronavirus eine Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen aufweist und eine Symptomatik nicht zwingend mit der Infektion einhergeht, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich die Bevölkerung unwissentlich untereinander infiziert. Auch bei Krankheitsverläufen, die mit Symptomen erfolgen, sind jene als solche nicht ohne virologische Diagnostik mit dem Coronavirus in Verbindung zu bringen.34Das deutsche Meldesystem erfasste neben Erkältungssymptomen wie Schnupfen, Husten und Fieber zwei, für den Virus spezifische Symptome - der Verlust des Geschmacks- und des Geruchssinns. Während die Symptomatik variiert, variiert ebenfalls die Schwere des Krankheitsverlaufes. So sind neben symptomlosen Infizierungen ebenso Pneumonien mit Todesfolge zu verzeichnen.35
Abbildung 3: Symptomatik Corona-Infizierter in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle:Robert Koch-Institut, Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, 2020
3.2 Maßnahmen
Gefährdungsanalysen des Robert Koch-Instituts ergaben, dass Infektionen vorrangig durch engen Kontakt unter Menschen übertragen werden. Hierbei erfolgt der Kontakt ungeschützt oder indirekt über Oberflächen. Aufgrund dessen erfolgten aus entsprechenden Erkenntnissen und Erfahrungen Maßnahmen und Empfehlungen, die der Bevölkerung unterbreitet wurden.36Ziel davon war, die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen und somit eine Kontrollierbarkeit zu schaffen.37Jene Maßnahmen und Empfehlungen wurden situationsabhängig in einem zweiwöchigen Turnus neu verhandelt und beschlossen.38
Kontaktbeschränkungen
Infolge der raschen Ausbreitung des Coronavirus auch in Deutschland, beschlossen Bund und Länder ein im Folgenden kurz skizziertes Maßnahmenbündel zur Kontaktreduktion. Dieses beinhaltet Regelungen, die sowohl private Zusammenkünfte in den eigenen Haushalten als auch private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum einschränkten.39Die Menschen wurden und werden dazu angehalten, ihre Kontakte untereinander, insbesondere außerhalb des eigenen Familienkreises oder Haushaltes, auf ein Mindestmaß herunterzufahren. Ebenfalls sind bundesweit Hygieneregeln für den privaten und öffentlichen Bereich verabschiedet worden, um auch bei zufälligen Treffen eine Infektion auszuschließen. So sind ab dem 01. Dezember 2020 Zusammenkünfte privater Natur nur innerhalb zu zwei Hausständen gehörenden Personenkreisen gestattet gewesen. Hierbei wurde jedoch eine Obergrenze mit fünf Personen angegeben. Die Ordnungsbehörden sanktionieren entsprechende Verstöße.40
Einschränkungen von Reisen im In- und Ausland
Weiter erfolgte die Maßgabe, auf Reisen zu verzichten, die im privaten und beruflichen Kontext vermeidbar sind. Sowohl im In- als auch im Ausland wurden unterschiedliche Beschränkungsmaßnahmen beschlossen. Diese richteten sich nach dem vorliegenden Infektionsgeschehen und wurden dementsprechend verschärft oder gelockert. Auf Grund dieser agilen Handlungsweise bergen Reisen zusätzliche Risiken in Hinblick auf individuelle zu erfüllende Einreisebestimmungen der Länder als auch Stornierungen von Rückreiseangeboten der Fluggesellschaften. Weiter gehen mit der Ein- und Ausreise Quarantänebestimmungen für die Reisenden einher.41
Schließungen von Freizeit- und Kulturangeboten
Angesichts der Menschenansammlungen, die sich in Kulturstätten und Freizeitangeboten bilden, ist die Einhaltung der Abstandsgebote nicht gewährleistet. Gemäß des Robert Koch-Instituts begünstigen jene Freizeitaktivitäten die Übertragung des Coronavirus. Denn hieraus ergibt sich ein Problem innerhalb der Erfassungsmöglichkeiten der Infektionsketten. So beschloss die Bundesregierung Gastronomiebetriebe und Einrichtungen, die Freizeitaktivitäten anbieten, zu schließen. Gleiches galt für Sportveranstaltungen oder Vereinssportarten, die Ausnahme innerhalb des Ausübungsverbotes galt dem Individualsport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungsmaßnahmen. Neben den freizeitbildenden Aktivitäten standen Dienstleistungsbetriebe, die ihren Schwerpunkt in der Körperpflege haben, ebenfalls Schließungen gegenüber.42
3.3 Home-Office Empfehlung an die Betriebe
Jene zuvor beschriebenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sollten durch eine zusätzliche Home-Office Empfehlung an die Betriebe unterstützt werden. Denn neben der durch die Maßnahmen abgedeckten Infektionsumfelder ergeben sich ebenso Infektionsrisiken aus den Arbeitsplätzen der Bevölkerung.43
Abbildung 4: Infektionsstätten in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin, 2020
Die Infektionen, die durch den Kontakt mit Menschen am Arbeitsplatz erfolgen, sind im Verhältnis zu den Ansteckungsraten in Wohnstätten, privaten Haushalten oder Pflegeheimen vergleichsweise gering einzuschätzen. Jedoch zeigt dieses Infektionsfeld eine ganzjährige Präsenz auf, da ArbeitnehmerInnen trotz privater Einschränkungen ihrem gewohnten Arbeitsalltag nachgehen.44So konnte insbesondere in der Kalenderwoche 25 ein Anstieg an Infektionsfällen am Arbeitsplatz festgestellt werden. Neben der Einführung von Corona Arbeitsschutzregeln, die das Lüften oder Abstandsregelungen beinhalten, erfolgte weiter eine Umgestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten, mithin zu einem verstärkten Gebrauch von Home-Office. Betriebe, die der Empfehlung der Bundesregierung hinsichtlich zusätzlicher Arbeitsschutzmaßnahmen bis hin zur Gewährung von Home-Office nachkamen, wurde außerdem ein rechtssicheres Handeln zugesagt.45
Nach Angaben der repräsentativen Umfrage der Bitkom Research befanden sich im Jahr 2020 25 Prozent der Berufstätigen, dementsprechend 10,5 Millionen Menschen, vollständig im Home-Office. Weitere 8,3 Millionen Berufstätige, 20 Prozent, befanden sich tageweise im Home-Office. Hieraus ergibt sich auf Grund der Corona-Pandemie eine Home-Office Nutzung von nahezu jedem zweiten Erwerbstätigen in Deutschland.46
Abbildung 5: Home-Office Nutzung während der Corona-Pandemie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, In Anlehnung anBitkom Research,Corona macht HomeOffice massentauglich, 2020
[...]
1Vgl. Castells, M. et al., Transformation, 2007, S. 77- 78.
2Vgl. Clöer, S., Digitalisierung, 2020, S. 243.
3Vgl. Böhm, W. et al., Home-Office, 2017, S. 406.
4Vgl. Mergener, A., Begriffsdefinition, 2020, S. 6-7.
5Vgl. Neumann, J. et al., Home-Office, 2020, S. 2.
6Vgl. Böhm, W. et al., Home-Office, 2017, S. 405.
7Vgl.Rensmann, J., Gröpler, K.,Nachbarschaftsbüro, 1998, S. 13.
8Vgl. Jäckel, M., Rövekamp, C., Telearbeit, 2001, S.39-42.
9Vgl. Andriessen, J. H. E., Vartiainen, M., Mobile Office, 2006, S. 14.
10Vgl. Maschke, M., Telearbeit, 2014, S. 220.
11Vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/satellitenbuero/satellitenbuero.htm, Zugriff am 14.12.2020.
12Vgl. Godehardt, B., Satellitenbüro, 1994, S. 44.
13Vgl. ebd., Satellitenbüro, 1994, S. 46.
14Vgl. Rensmann, J., Gröpler, K., Nachbarschaftsbüro, 1998, S. 14-15.
15Vgl. Castells, M. et al., Transformation, 2007, S. 77- 78.
16Vgl. Mergener, A., Begriffsdefinition, 2020, S. 7-10.
17Vgl. https://fdz.iab.de/de/Integrated_Establishment_and_Individual_Data/lpp.aspx, Zugriff am 21.12.2020.
18Vgl. https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/47252/ssoar-2014-bellmann_et_al-Arbeitsqualitat_und_wirtschaftlicher_Erfolg_Langsschnittstudie.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2014-bellmann_et_al-Arbeitsqualitat_und_wirtschaftlicher_Erfolg_Langsschnittstudie.pdf, Zugriff am 21.12.2020.
19Vgl. Herrmann, M., Cordes, R., Vorkommen, 2020, S. 5-6.
20Vgl.http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf, Zugriff am 21.12.2020.
21Vgl. http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf, Zugriff am 21.12.2020.
22Vgl. Müller, S., Arbeitsrecht, 2019, S. 39 ff.
23Vgl. Böhm, W. et al., Home-Office, 2017, S. 407.
24Vgl. https://www.dgb.de/themen/++co++340dd524-69ce-11ea-90cc-52540088cada#homeoffice_anspruch, Zugriff am 24.11.2020.
25Vgl. Fischinger, P., Hauptleistungspflicht, 2018, S. 269.
26Vgl. Domenig, P., Rechtsanspruch, 2016, S. 129.
27
28Vgl. Reifelsberger, C., Praxishinweise, 2020, S. 25 – 26.
29Vgl. Lindner, D., Virtuell, 2020, S. 4-5.
30Vgl. https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/novel-coronavirus-2019-ncov, Zugriff am 24.11.2020.
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46Vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Mehr-als-10-Millionen-arbeiten-ausschliesslich-im-Homeoffice, Zugriff am 02.02.2020.
- Arbeit zitieren
- Nicole Schmidt (Autor:in), 2021, Ist Home-Office zukunftstauglich? Auswirkungen der Heimarbeit auf den Arbeitsalltag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1005473
-
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